Klausur zur Vorlesung
„Steuerliches Verfahrensrecht“
Sommersemester 2020
Lösen Sie alle Aufgaben zu insgesamt 100 Punkten.
Lesen Sie hierzu vorab die Aufgabenstellung und lösen Sie entsprechend der Aufgaben- reihenfolge.
Achten Sie hierbei auf die vollständige und korrekte Zitation von Rechtsgrundlagen!
Zudem gilt in allen Jahren die aktuelle Rechtslage 1. Aufgabe: Begriffsbestimmungen in der AO (20 Punkte)
Definieren Sie die Begriffe Fristen und Termine. Gehen Sie auf die Arten von Fristen und auf deren Verlängerbarkeit bzw. Verlängerungsmöglichkeiten ein.
2. Aufgabe: Fristen und Termine (40 Punkte)
a) Der Einkommensteuerbescheid 2018 wurde am 28.04.2020 (Dienstag) zur Post gegeben. Der Zugang erfolgt am 29.04.2020 beim Steuerpflichtigen. Der Steuerpflichtige hat seinen Ein- spruch am 02.06.2020 zur Post gegeben. Die übliche Postlaufzeit beträgt einen Tag. Der Ein- spruch geht am 04.06.2020 (Donnerstag) beim Finanzamt ein. War der Einspruch fristgerecht?
b) Der Steuerpflichtige Carlos Santander erscheint am 10.03.2020 bei einem Steuerberater und bittet diesen gegen seinen Einkommensteuerbescheid vom 28.01.2020 vorzugehen. Er erklärt, dass er vom 29.01.2020 bis 02.03.2020 im Urlaub bei seiner Familie in Spanien gewesen wäre und den Bescheid nach seiner Rückkehr vorgefunden habe.
Wann war Bekanntgabe des Bescheids und wann endete die Einspruchsfrist? Sind die Voraus- setzungen für eine Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand möglich?
3. Aufgabe: Korrekturvorschriften (40 Punkte)
Berta Meyer hat ihre ESt-Erklärung 2014 am 05.05.2015 beim Finanzamt eingereicht, da sie verpflichtet ist eine Steuererklärung abzugeben. Der ESt-Bescheid ergeht am 21.09.2015 (Da- tum auf dem Bescheid). Der Bescheid war mit einem Vorbehalt der Nachprüfung versehen. Am 17.01.2020 erhält das Finanzamt eine Kontrollmitteilung, Berta Meyer hat leichtfertig ihre Ein- künfte aus Vermietung und Verpachtung zu niedrig erklärt. Das Finanzamt erlässt am 06.04.2020 einen nach § 164 Abs. 2 S. 1 AO geänderten ESt-Bescheid für 2014.
a) Ist die Änderung nach § 164 Abs. 2 S. 1 AO zulässig?
b) Unabhängig vom Ergebnis aus der Teilaufgabe a), gehen Sie auf die Frage ein, ob und nach welcher anderen Änderungsvorschrift der Erstbescheid korrigiert werden kann (kein Ein- spruch!).
Alle angegebenen Daten sind fiktiv. (100 Punkte) Viel Erfolg!