Eidgenössisches Volkswirtschaftsdepartement EVD
Forschungsanstalt Agroscope Liebefeld-Posieux ALP Sicherheit und Qualität
ALP ist eine Einheit von ALP-Haras
Michel Geinoz
Posieux, CH-1725 Posieux
Tel. +41 26 407 73 92, Fax +41 26 407 73 00 michel.geinoz@alp.admin.ch
www.alp.admin.ch
Q:\ALP\03_Mittel\031_Oeffentlichkeit\031-2009_Vernehmlassung-Publikationen2009\gei_090917_Leinsaat_GVO_FP967\090917_D_Mitteilung_Verbänden_FP967.doc
Leinsaat mit unzulässigen GVO
Die Forschungsanstalt Agroscope Liebefeld-Posieux ALP ist drüber informiert worden, dass mit dem Gen FP967 verunreinigte Leinsaat und Leinsamen aus Kanada (zum Teil über andere Länder) in die Schweiz importiert und hier als Futtermittel in Verkehr gebracht worden sind. Dieses Gen ist in der europäischen Union wie auch in der Schweiz als Futtermittel nicht zugelassen.
Somit gilt der Artikel 21b Absatz 2 der Futtermittel-Verordnung (SR 916.307)
2 Weist eine Partie eines eingeführten Ausgangsprodukts unbeabsichtigt Spuren nicht zugelassener gentechnisch veränderter Organismen auf, die nicht in Absatz 1 aufgeführt sind, so kann das Bunde- samt das Inverkehrbringen von Futtermitteln, die solche Spuren enthalten, auf Gesuch in Ausnahme- fällen zulassen, wenn:
a. der Anteil der Verunreinigung höchstens 0,5 Prozent beträgt;
b. diese Organismen in Kanada oder den USA legal als Futtermittel in Verkehr gebracht werden dür- fen;
c. geeignete Nachweismethoden und Referenzmaterialien verfügbar sind;
d. der Gesuchsteller mithilfe geeigneter Massnahmen eine Verunreinigung von Lebensmitteln auss- chliessen kann; und
e. der Gesuchsteller die nötigen Angaben liefert, damit überprüft werden kann, ob die Bedingungen nach den Buchstaben a–d erfüllt sind.
Das Bundesamt für Landwirtschaft BLW wird über das weitere Vorgehen verfügen. Die betroffenen Firmen sind von ALP bereits dazu aufgefordert worden, bis zum Vorliegen der Verfügung des BLW einige Sofortmassnahmen zu treffen (Sperrung der Ware, Information der Kunden, Lieferung von In- formationen und Belegen zur Ware sowie von Angaben gemäss Artikel 21b, Absatz 2, let e).
ALP ersucht die Betroffenen, diese Information an die interessierten Kreise weiterzuleiten.
Forschungsanstalt Agroscope Liebefeld-Posieux ALP, den 18. September 2009
Michel Geinoz
Leiter amtliche Futtermittelkontrolle