Die Information:
Bericht und Meinung AUS DEN BUNDESLÄNDERN
HESSEN
Sozialminister verteidigt Wirtschaftlichkeitsprüfung im Krankenhaus
Erneut hat der hessische Sozialmi- nister Armin Clauss die bereits von seinem Vorgänger im Amt, Dr.
med. Horst Schmidt, im Jahr 1975 eingeleiteten Wirtschaftlichkeits- überprüfungen der hessischen Krankenhäuser verteidigt. Wie Mi- nister Clauss in Wiesbaden mitteil- te, führte die bisher an 50 von ins- gesamt 177 Krankenhäusern vor- genommene Überprüfung zu einer
„Einsparung" von 85 Millionen DM. Dieses Ergebnis bekräftige ihn in seiner Absicht, die von drei
„unabhängigen Prüfungsgesell- schaften" durchgeführte Aktion mit dem Ziel fortzuführen, Ende dieses Jahres weitere 70 Kranken- häuser mit rund 36 000 Planbetten zu prüfen.
Minister Clauss versicherte, daß die von den Prüfungsgesellschaf- ten vorgeschlagenen Spar- und Rationalisierungsmaßnahmen mit allen Beteiligten diskutiert wür- den. Der Anfang 1977 einberufene
„Beirat für Wirtschaftlichkeit und Leistungsfähigkeit im Kranken- haus" könne als Gesprächs- partner für die künftige Prüf- und Beratungsarbeit dienen.
Im einzelnen hatten die Prüfer vor- geschlagen, 1234 Personalplan- stellen zu streichen. Das Ministe- rium akzeptierte jedoch nur eine Kürzung um 310 Stellen. Diese Einsparung sei durch die normale Personalfluktuation aufgefangen worden. Zu den häufigsten Ver- besserungsvorschlägen im Orga- nisationsbereich zählen die Prü- fer: besseren Personaleinsatz, Entlastung der Ärzte und des Pfle- gepersonals von Verwaltungsar- beiten, Vermeidung von Mehr- facharbeit bei Kartei- und Buch- führung, Einsatz von Büromaschi- nen und elektronischer Datenver- arbeitung, sparsame Führung der Apotheken, Aufklärung der Ärzte über die Kosten von Medikamen-
ten, Labortests und Untersuchun- gen. In einer zweiten Phase der Prüfaktion soll allerdings nicht mehr wie bisher die Überprüfung, sondern die Managementberatung im Vordergrund stehen. WZ/DÄ
BAYERN
Datenbank Lindau:
Sozialministerium
„ignoriert
die Problematik"
Die Kassenärztliche Vereinigung Bayerns hat sich gegen Ausfüh- rungen über die Datenbanken des Landesverbandes der Ortskran- kenkassen in Lindau, Ingolstadt und Weiden gewandt, die das Bayerische Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung in sei- nem Jahrbuch „Bayerische Sozial- politik 1977" gemacht hat. Diese Ausführungen – die vom Landes- verband der Ortskrankenkassen sofort in einer Pressemitteilung verbreitet worden waren – gehen, wie die KV erklärt, von unzutref- fenden Voraussetzungen aus und ignorieren völlig die eigentliche Problematik.
— BLÜTENLESE
Fassaden
Nach einem Bericht des In- ternational Council an the
Future of the University (1977) fällt bei den radikalen Studenten an deutschen Universitäten eine beein- druckende Redegewandt- heit auf. Allerdings sei ein fürchterlicher Mangel an
„hartem Wissen" bei ihnen festzustellen. Das hat bedau- erlicherweise die Beobach- ter veranlaßt, sie als „Lum- penstudenten" zu bezeich- nen. – Bei uns wird hartes Wissen durch stramme Ge- sinnung ersetzt. Woanders machen Kleider Leute.
Dr. Fleiß
Von einer „besorgniserregenden Kostenentwicklung im Gesund- heitsbereich", die nach Ansicht des Sozialministeriums eine per- sonen- und krankheitsbezogene Durchleuchtung der Ausgaben- und Kostenstrukturen „unerläß- lich" gemacht habe, konnte, wie die KV Bayerns erklärt, schon 1976 nicht mehr die Rede sein. Im übri- gen schreibe das neue „Kosten- dämpfungsgesetz" vor, daß das Wachstum der Gesamtvergütung für die kassenärztliche Versor- gung jährlich im voraus festzule- gen ist. Es sei deshalb abwegig, den Aufbau der LdO-Datenbanken damit zu begründen, daß hier- durch „Wege für einen geringeren Anstieg der Ausgaben aufgezeigt werden können".
Weiter erinnert die KV daran, daß dem Bayerischen Sozialministe- rium von kompetenter wissen- schaftlicher Seite eingehend dar- gelegt wurde, daß die Art und Wei- se der Datenerfassung in Lindau, Ingolstadt und Weiden wissen- schaftlichen Erfordernissen nicht entspricht und daß daher eine Ver- wertung dieser Daten gar nicht möglich ist.
Zu dem Anspruch des Sozialmini- steriums, die Datenbanken hätten der Geheimhaltung privater Daten voll Rechnung getragen, erklärt die KV, jede Art von „Daten- schutz" werde zunehmend als fragwürdig erkannt. Wenn zur Zeit in der Öffentlichkeit erhebli- che Bedenken dagegen geltend gemacht werden, daß persönliche Daten bei den Einwohnermelde- ämtern gespeichert werden sollen, so müsse man erneut die Frage stellen, ob es mit den Persönlich- keitsrechten und der Würde des Staatsbürgers vereinbar ist, be- sonders intime Daten seines Le- bens personenbezogen bei den Krankenkassen zu sammeln. Wis- senschaftliche Erkenntnisse, die einer Verbesserung der ärztlichen Versorgung dienlich gemacht wer- den können, lassen sich, wie die KV abschließend erklärt, auch oh- ne personenbezogene Datenspei- cherung gewinnen. KV-B
DEUTSCHES ÄRZTEBLATT Heft 9 vom 2. März 1978 475