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Archiv "Energiesparen in der Praxis" (02.11.1989)

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DÄJ JA, senden Sie mir die Originalmünze-1 aus der Zeit Constantin des Großen I zum Sonderpreis, von nur DM 79,- 10 Tage zur Ansicht gegen Rechnung mit vollem Rückgaberecht.

Name Straße PLZ/Ort

1600 JAHRE ALT

* Römische Originalmünze, geprägt unter Constantin dem Großen (307-337 n. Chr.)

* Jede Münze mit ausführlichem Geschichtstext und Echtheitszertifikat

Wohngebäudeversicherung:

Umsteigen auf neuen Tarif?

Für 7,2 Millionen Bundes- bürger, die eine Wohnge- bäudeversicherung besitzen, kann jetzt die Frage akut wer- den: Sollen sie auf die neuen Bedingungen umsteigen, die das 16 Jahre alte bisherige Regelwerk abgelöst haben?

Neue Leistungen, die nicht automatisch Gegenstand des laufenden Vertrages werden, könnten den Anstoß geben.

Dies setzt allerdings vor- aus, daß man bereit ist, eine um etwa 15 bis 20 Prozent hö- here Prämie zu akzeptieren und daß die Gesellschaft, bei der die Wohngebäudeversi- cherung besteht, den neuen Tarif überhaupt schon anbie- tet. Denn obwohl die Wohn- gebäudeversicherung „88"

schon im Frühjahr dieses Jah- res vom Aufsichtsamt geneh- migt wurde, haben noch nicht alle Gesellschaften das „neue Recht" eingeführt. Wie bei der Umstellung der Hausratversi- cherungen vor einigen Jahren wird es außerdem vielfach möglich sein, daß sowohl wei- terhin nach dem „Tarif 62" (zu altem Preis, allerdings ohne die Verbesserungen) abge- schlossen beziehungsweise verlängert werden kann als auch nach den erweiterten.

Dies sind die wichtigsten Verbesserungen der „VGB 88":

• Hat das Versicherungs- unternehmen die Versiche- rungssumme selbst errechnet und der Versicherte die Fra- gen nach Größe, Ausbau und Ausstattung des Gebäudes richtig beantwortet, dann gibt es im Schadensfall keinen

„Unterversicherungs"-Abzug.

• Sturmschäden sind jetzt voll versichert, ohne die obligate 80 DM Selbstbeteili- gung.

• Hagelschäden brau- chen nicht mehr per Beitrags- aufschlag in den Versiche- rungsschutz einbezogen zu werden.

• „Zubehör" des Gebäu- des, etwa die Alarmanlage, Antenne oder die Gemein- schaftswaschanlage, ist gegen Schäden durch Feuer, Lei- tungswasser, Sturm und Ha- gel automatisch versichert — bisher nicht oder nur gegen Aufpreis. Eingeschlossen werden können nunmehr Fahnenmasten und selbst die Hundehütte — gegen höheren Beitrag.

• Leitungswasserschäden sind auf die Schläuche der Wasserversorgung ausge- dehnt worden (bisher nur

„Rohrleitungen"). Ebenso können — gegen Prämienauf- schlag — Schäden durch Was- ser- und Heizungsrohre versi- chert werden, die zwar über das Grundstück führen, aber nicht das eigene Haus versor- gen — umgekehrt auch solche auf fremdem Grund und Bo- den, die dem eigenen Haus dienen.

• Mietausfall ist jetzt bis zu zwölf (bisher: sechs) Mo- naten versichert.

• Für Überspannungs- schäden durch Blitzeinschlag stehen die Versicherer eben- falls gerade (gegen Aufpreis).

• Aufräumungs- und Ab- bruchkosten sind in größerem Umfang als bisher versichert, und schließlich kommen die Versicherer auch für

• Mehrkosten auf, die durch „behördliche Aufla- gen" entstehen (Beispiel:

strengere Umweltschutzvor- schriften).

Ebenfalls neu ist, daß es nun (wie in der Sturmversi- cherung) auch für die Lei- tungswasserversicherung zwei Tarifzonen geben wird, nach- dem der Schadenverlauf in diesem Bereich regional stark schwankt. Die höheren Prä- mien werden vor allem die Versicherten in Nord- und Westdeutschland zu tragen haben, da dort wesentlich häufiger Schäden an Lei- tungsrohren eintreten als im Süden der Republik. Ein Vertreter des Verbandes der Sachversicherer: „Warum das so ist, weiß keiner so recht."

Und noch etwas: Wer ge- gen eine lange Bindung keine Abneigung hat und beispiels- weise einen 10-Jahres-Ver- trag abschließt, kann mit ei- nem Beitragsnachlaß rechnen (bei der Volksfürsorge zum Beispiel in Höhe von 10 Pro- zent). Wolfgang Büser

Energiesparen in der Praxis

„Arzt spart 1300 DM durch Energiesparbeleuch- tung" — mit solchen Beispie- len wirbt eine neue Verbrau- cherorganisation fürs Ener- giesparen und für sich selbst:

der Bund der Energiever- braucher. Kontaktadresse:

Bund der Energieverbrau- cher, Josefstr. 24, 5342 Rheinbreitbach, Tel. 0 22 24/

7 84 75 bzw. 7 18 72.

In einer seiner Energiede- peschen hat der gemeinnützi- ge Verein mögliche Einspa- rungen für eine Arztpraxis durchgerechnet (gekürzte

Darstellung): „Für den Wiesbadener Arzt Dr. K. hat sich die Energieberatung ge- lohnt. Nach Umrüstung fast aller Lampen in der Praxis auf moderne Kompakt- Leuchtstofflampen spart er jährlich 1300 DM an Strom- kosten. Die Umrüstung koste- te 1750 DM und bringt ihm insgesamt — bis die Lampen ausgewechselt werden müs- sen — knapp 5700 DM Erspar- nis.

Dr. K. betreibt eine Fach- arztpraxis. Sie hat etwa 180 m2 Grundfläche und umfaßt neben Empfang, Warte- und zwei Sprechzimmern noch acht kleine Spezial- und Ne- benräume. Die jährliche Stromrechnung betrug bisher rund 2800 DM (Abrechnung nach Gewerbetarif). Die Energieberatung hatte drei Ansatzpunkte: die Geräte, die Lichtanlage und die Tarif- einstufung. Die Analyse der Geräte zeigte, daß hier wenig einzusparen war. Zwar wer- den nicht alle Geräte gleich- zeitig benötigt, so daß einige gegenseitig verriegelt werden könnten. Aber die empfind- liche Elektronik würde ver- mutlich das häufige An- und Ausschalten nicht vertragen.

Bei der Analyse der Licht- anlage ergaben sich erhebliche Sparpotentiale. Da neun von 15 Praxisräumen kein Fenster haben, ist ein hoher Anteil der Lampen dauernd eingeschal- tet. Statt Glühbirnen wurden moderne Kompakt-Leucht- stofflampen installiert. Diese Lampen verbrauchen bei glei- cher Helligkeit nur etwa ein Fünftel an Strom und An- schlußleistung. Insgesamt er- geben sich durch Grundpreis- einsparungen und einen gerin- geren Stromverbrauch jähr- liche Einsparungen von rund 1300 DM . . ." th

Dt. Ärztebl. 86, Heft 44, 2. November 1989 (109) A-3343

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