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Archiv "Quelle zahlt" (29.10.1999)

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Wer an eigenem Hab und Gut durch bodenlosen Leicht- sinn – „grobe Fahrlässigkeit“, wie es fachlich korrekt heißt – einen Schaden verursacht, geht leer aus. Das gilt auch, wenn er eigentlich versichert ist.

Die Versicherten müssen die Folgen allzu großer Unachtsam- keit und ausgelassener Narretei- en ebenso auf die eigene Kappe nehmen wie den absichtlich her- beigeführten Schaden. Mitunter ist es aber für die Versicherer schwer zu entscheiden, ob Schä- den durch einfache oder grobe Fahrlässigkeit verursacht wur- den. Grundsätzlich gilt: Grob fahrlässig handelt, wer die im Verkehr erforderliche Sorgfalt in besonderem Maße außer acht läßt. Hierzu gibt es eine umfangreiche Rechtsprechung.

Danach liegt grobe Fahrlässig- keit vor, wenn selbst einfachste und naheliegende Überlegun- gen nicht angestellt wurden.

Grob fahrlässig handelt bei- spielsweise, wer im Bett raucht, Kerzen für längere Zeit oder in entflammbarem Umfeld unbe- aufsichtigt brennen läßt oder einen gefüllten Benzinkanister in der Wohnung aufbewahrt.

Die Hausratversicherung wird dann nicht zahlen.

Auch Autofahrer riskieren zum Beispiel ihren Kasko- Schutz, wenn sie bei Nebel oder innerorts rasen, eine rote

Ampel einfach ignorieren, sich bei hohem Tempo nach einem Bonbon oder einer herunter- gefallenen Zigarette bücken, trotz Übermüdung ihre Fahrt fortsetzen, abgefahrene Reifen nicht auswechseln oder schad- hafte Bremen nicht reparieren lassen. Enttäuscht wird auch sein, wer seinen Koffer unbe- aufsichtigt am Bahnhof oder Flughafen abstellt oder seine Videokamera am Strand unter einem Laken zurückläßt und dann von seiner Reisegepäck- versicherung Ersatz begehrt.

Hingegen ist grobe Fahrlässig-

keit kein Ausschlußgrund bei Haftpflichtschäden; bei Schä- den also, die man einem Drit- ten zufügt, etwa als Fußgänger, Rad- oder Autofahrer. rco

Anwälte loben HUK-Coburg

In einer Umfrage wurden 62 Verkehrsrechtsanwälte bezüg- lich der Schadensregulierung von Autoversicherungen be- fragt. Ausgewählt wurden dazu Anwälte, die entweder minde- stens eine fünfjährige Berufser- fahrung oder mehr als 400 Ver- kehrsrechtsverfahren auswei- sen konnten. Bei einer Bewer- tung mit den Noten von eins bis sechs (Schulnoten-System) wurde unter 64 überregionalen Versicherern die HUK-Coburg- Allgemeine mit einer Note von 2,81 als bester Versicherer be- wertet. Zweiter wurde die Al- lianz, letzter die DEVK-Versi-

cherung. rco

V E R S I C H E R U N G E N

Wann reguliert die Versicherung den Schaden nicht?

Quelle zahlt

Mit einem neuen Angebot sorgen die Quelle Versicherun- gen für Aufsehen. 50 DM werden künftig jenem Kunden ge- zahlt, der nach einem gemeldeten Schaden länger als zehn Ta- ge auf sein Geld warten mußte. Der Direktversicherer aus Franken hat damit auf eine Umfrage reagiert, wonach 98 Pro- zent der Versicherten die schnelle Schadensregulierung als be- sonders wichtig einstuften. 95 Prozent hatten bei der Umfrage großen Wert auf einen guten Telefonservice gelegt. rco

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