die Kontodaten des Patienten von seiner Bankkarte mit ei- nem Terminal, der direkt mit dem Praxis-PC verbunden ist.
Der Patient unterschreibt die von Terminal gedruckte Ein- zugsermächtigung, eine Quit- tung wird erstellt, und die Praxissoftware übernimmt die weitere Bearbeitung.
Zum gewünschten Zeitpunkt werden dann die gesammel- ten Lastschriften per Termi- nal via Telefonleitung an die Bank übertragen. Hierfür entstehen monatliche Kosten für ein ELV-Terminal ab 18 Euro und Transaktionskosten von 0,05 Euro je Lastschrift (jeweils plus Mehrwertsteu- er). Als Lastschrift ist diese Zahlung allerdings nicht ga- rantiert, und die Kostenrisi- ken für die Rücklastschriften sind zu bedenken. Ein weite- res Verfahren, das so genann- te POZ-Verfahren ohne Zah- lungsgarantie, entspricht dem ELV-Verfahren und redu- ziert das Risiko der Rücklast- schrift, ohne es zu beseitigen.
Hier wird per Telefonleitung zwar die Gültigkeit der Bank- karte gegen Sperrdateien ge- prüft, die Zahlung wird aber nicht garantiert.
Eine weitere Möglichkeit ist die elektronische Erfas- sung der Kontodaten per Kartenleser am Praxis-PC – nicht zu verwechseln mit ei- nem Karten-Zahlungstermi- nal – und die Übermittlung der Lastschriften an die Bank per Diskette. Hier ist zwar ebenfalls eine Einbindung in die Praxissoftware möglich, aber die Kosten für die Ein- reichung einer Diskette sowie die Kostenrisiken und die ma- nuellen Aufwände, die mit ei- ner nicht garantierten Zah- lung verbunden sind, bleiben bestehen.
Auf Nummer Sicher mit electronic cash
Als Alternative bietet sich die garantierte Zahlung mit ei- nem Karten-Zahlungstermi- nal bei gleichzeitiger Anbin- dung an die Praxis-Software an. Beim Electronic-cash-Ver- fahren zahlt der Patient die Praxisgebühr mit seiner Bank- karte am Terminal und be- stätigt die Zahlung durch Ein- gabe seines PIN-Codes.Ande- re Verfahren empfehlen sich wegen höherer Transaktions- kosten, so bei Maestro (0,95 Prozent vom Umsatz) und Kreditkarte (etwa drei Prozent vom Umsatz) nur bei größe- ren Beträgen, beispielsweise
im Zusammenhang mit IGeL- Leistungen.
Die Prüfung der Patienten- daten sowie der Kontodek- kung erfolgt beim Electronic- cash-Verfahren innerhalb von Sekunden. Hierfür benötigt das Terminal einen Zugang zum Telefonnetz. Nach der Autorisierung des Vorgangs wird die Praxisgebühr auto- matisch in der Praxissoftware verbucht, die Quittung ge- druckt und der Vorgang abge- schlossen. Der Zeitpunkt des Kassenabschlusses und damit der Gutschrift auf dem Konto des Arztes ist frei wählbar, so- dass durch Summierung der Zahlungen nur geringe Bu- chungsposten auf dem Giro- konto anfallen. Die 100-pro- zentige Zahlungsgarantie der deutschen Kreditwirtschaft si- chert die Liquidität der Pra- xis. Auch mit Blick auf IGeL- Leistungen und Privatliqui-
dationen, die ebenfalls elek- tronisch direkt abgerechnet werden können, ist dies von Vorteil.
Für ein Electronic-cash-Sy- stem entstehen monatliche Miet-/Servicekosten ab 23 Euro und Kosten von 0,11 Euro je Transaktion (jeweils plus Mehrwertsteuer). Zu- dem fällt das Autorisierungs- entgelt der deutschen Kredit- wirtschaft von mindestens 0,08 Euro oder 0,3 Prozent vom Umsatz an. Bei einigen Anbietern entstehen zusätz- lich Telefonkosten für die Einwahl des Terminals. Ein integriertes Zahlungsmanage- ment per Electronic-cash- Verfahren verringert den Per- sonalaufwand für alle Arbei- ten im Zusammenhang mit der Praxisgebühr auf unter ei- ne Minute je Fall. Dirk Wonka E-Mail: d.wonka@postransact.de V A R I A
Deutsches ÄrzteblattJg. 100Heft 51–5222. Dezember 2003 AA3401
Praxisgebühr
Ein Testlauf
Dr. Renate Wiesner-Bornstein, Frau- enärztin in Tamm und 2. Vorsitzen- de des Dachverbandes GenoGyn- GenoMed e.V., hat am 2. Dezember von ihren Patientinnen probeweise die Praxisgebühr verlangt. Erst nach der Behandlung erhielten die Patientinnen ihr Geld zurück. Ihr Erfahrungsbericht:
„Die Reaktionen der ersten Pa- tientinnen überraschten uns sehr.
Anstandslos und ohne Diskussion konnten wir bei den ersten acht Frauen die Gebühr einziehen. Eine Quittung forderte kaum eine. In ei- nem Briefumschlag gelangten die zehn Euro mit der Patientenkartei auf den Schreibtisch im Sprech- zimmer. Für diesen Vormittag war unser EC-cash-Gerät außer Be- trieb. ,Dann muss ich jetzt wohl immer Lotto spielen, bevor ich zum Arzt gehe’, schimpfte eine Frau. Etwa ein Drittel der Patien- tinnen fragte nach der Möglichkeit einer Überweisung zum Hausarzt oder anderen Fachärzten und zeig- te sich damit bereits gut über die neuen Gegebenheiten informiert.
Es gab auch Diskussionen, wie man ab jetzt mit Rezepten zu ver- fahren habe. Das Ausstellen eines Rezeptes für die Pille über ein Jahr, wie von einer Patientin ge- wünscht, kam aus Gründen der Si- cherheit für die Anwenderin nicht in Betracht. Selten haben wir in der Vergangenheit so heiße Dis- kussionen im Wartezimmer erlebt wie an diesem Vormittag. Aber nur drei von 21 Patientinnen haben nicht gezahlt – die anderen ohne Probleme. Es hatten alle genügend Bargeld dabei, obwohl die Gebühr sie unvorbereitet traf.“ JF
Langfassung des Berichts im Internet:
www.aerzteblatt.de/plus5103