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Der Kanton als Kunde dieser Unternehmen kommt ebenfalls in den Genuss dieser Preissenkungen

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Academic year: 2022

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M 296/2003 BVE 5. Mai 2004 49C

Motion

1307 Lauterburg-Gygax, Bern (GFL)

Weitere Unterschriften: 11 Eingereicht am: 25.11.2003

Von Nutzen und Zusatznutzen: Aus Strompreissekungen „win-win“ Situationen schaffen

Der Regierungsrat wird aufgefordert,

mit dem Gegenwert der Strompreissenkungen den Kanton als Kunde von zertifiziertem Ökostrom zu profilieren.

Begründung:

Die Kundschaft der Energieunternehmen BKW und EWB kann infolge guter Geschäfts- Ergebnissen von Strompreissenkungen profitieren. Der Kanton als Kunde dieser Unternehmen kommt ebenfalls in den Genuss dieser Preissenkungen. Wenn diese nun einfach vom Budget konsumiert werden, wird daraus kaum eine wahrnehmbare finanzielle Verbesserung spürbar werden. Wenn hingegen der Gegenwert dieser Preissenkungen für den Bezug von zertifiziertem Ökostrom eingesetzt wird, dann ist ein zusätzlicher Nutzen und eine breite zukunftgerichtete Wirkung erreichbar.

Die BKW wie auch die EWB bieten der Berner Bevölkerung und Unternehmen so genannte Premium Stromprodukte an und bemühen sich, mehr Kunden für diesen sauberen Strom gewinnen zu können. In der Herstellung dieser Elektrizität sind hiesige Unternehmungen – KMUs - aus dem Solar-Bereich, Kleinwasserkraftwerken etc. engagiert. Diese Unternehmungen sind für den Wirtschaftsstandort eine starke innovative Kraft, deren Entwicklung in der Zukunft immer wichtiger werden wird.

Indem die Strompreissenkungen für den Bezug von Ökostrom verwendet werden, fördert der Kanton die Produktion dieser erneuerbarer Energie und damit die in diesem Wirtschaftszweig tätigen Unternehmen. Zudem wird er zum fortschrittlichen Kundenkreis von BKW und EWB zählen und, was sehr wichtig und nicht zu unterschätzen ist, für die Bevölkerung eine positive Beispielfunktion erfüllen können. Privathaushalte und Unternehmen können so angeregt werden, ihre Preissenkungen ebenfalls auf diese Art zu nutzen.

Das ist zugegeben ein kleiner Schritt. Aber einer der unkompliziert und direkt eine „win-win“

Situation erzeugt und ohne zusätzliche Finanzmittel zu beanspruchen realisiert werden kann.

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Antwort des Regierungsrates:

Die Förderung von Ökostrom ist ein zentrales Ziel der kantonalen Energiepolitik, das der Kanton Bern einerseits durch finanzielle Massnahmen, andererseits als Kunde und Produ- zent verfolgt:

Finanzielle Förderung von Ökostrom:

Der Kanton Bern wird gemäss 3. Energiebericht in den Jahren 2003-2012 rund 110 Mio.

Franken in Massnahmen zur Förderung von Energieeffizienz und erneuerbaren Energien investieren. Das entspricht durchschnittlich ca. 11 Mio. Franken pro Jahr. In den Jahren 2004 und 2005 werden diese Gelder wie folgt eingesetzt:

Förderbereiche Jahr 2004 Jahr 2005

Direkte Förderbeiträge (Minergie, Holzenergie, Sonnen- kollektoren etc.)

4.3 Mio. CHF 5.8 Mio. CHF

Energieberatung 0.7 Mio. CHF 0.8 Mio. CHF

Energiesparende Massnahmen bei kant. Gebäuden 3.0 Mio. CHF 2.0 Mio. CHF Flankierende Massnahmen (Information, Gemeindear-

beit, raumplanerische Massnahmen, BEakom etc.)

1.0 Mio. CHF 2.0 Mio. CHF

Total 9.0 Mio. CHF 11.6 Mio. CHF

Förderung von Ökostrom als Kunde und als Produzent:

Der Kanton verfügt über Kleinanlagen, die sich zum Beispiel an der Autobahn im Sonnen- hof Bern, in der Klinik Münsingen und in den Verwaltungsgebäuden an der Reiterstrasse in Bern und in Langenthal befinden. An diesen Standorten tritt der Kanton als Produzent von Ökostrom auf.

Der Kanton wird weiterhin versuchen, mit allen Energieversorgungsunternehmungen mög- lichst günstige Verträge auszuhandeln. Diese sollen, wie es schon bisher mit dem Projekt Stromeinkauf angestrebt wird, möglichst nachhaltig sein. Das bedeutet: kostengünstige Tarife, zuverlässige Dienstleistungen und langfristige Versorgungssicherheit. Gerade bei der langfristigen Versorgungssicherheit kommt der Wunsch nach ökologisch sinnvoll pro- duziertem Strom, insbesondere durch Wasserkraft, zum Tragen. Der Regierungsrat lässt zurzeit durch die zuständige Fachstelle prüfen, ob und wie der Kanton bei künftigen Ener- giebezugsverträgen die Forderung nach Nachhaltigkeit einbringen kann. Dabei stehen Auflagen über den Strommix oder die Leistungen, welche eine sinnvolle Stromverwendung fördern, im Vordergrund.

Die Motionärin geht von der Annahme aus, dass der in der kantonalen Verwaltung ver- brauchte Strom zentral bezahlt werde. Es ist jedoch so, dass jede Dienststelle ihren Strom selber bezahlt und die Preisreduktionen als Abzüge in ihren Jahresendrechnungen für Strom erscheinen. Die Umbuchung all dieser zum Teil kleinen Beträge in ein zentrales Ausgabenkonto ergäbe einen nicht zu verantwortenden administrativen Aufwand. Die von der Motionärin geforderte „win-win“Situation würde so als Verlust für den Kanton enden.

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Die Minderausgaben der einzelnen Dienststellen schlagen sich selbstverständlich in der Staatsrechnung (wenn auch als sehr kleiner Betrag) nieder, da die budgetierten Mittel nur für den Bezug von Strom verwendet werden dürfen.

Antrag:

Ablehnung der Motion

An den Grossen Rat

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