• Keine Ergebnisse gefunden

Die BaK hat den Kredit vorberaten

N/A
N/A
Protected

Academic year: 2022

Aktie "Die BaK hat den Kredit vorberaten"

Copied!
2
0
0

Wird geladen.... (Jetzt Volltext ansehen)

Volltext

(1)

Sitzungstitel7 2015.RRGR.1199 1

Der Grosse Rat des Kantons Bern

Le Grand Conseil du canton de Berne

Mittwoch (Vormittag), 16. März 2016

Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion

17 2015.RRGR.1199 Kreditgeschäft

Gemeinden Wilderswil, Gsteigwiler, Matten, Interlaken, Bönigen. Hochwasserschutz Bödeli, Lütschine. Kantonsbeitrag an Projektierung und Realisierung, Verpflichtungskredit

Beilage Nr. 09, RRB 1508/2015

Präsident. In Traktandum 17 geht es um Hochwasserschutz in den Gemeinden Wilderswil, Gsteig- wiler, Matten, Interlaken und Bönigen. Die BaK hat den Kredit vorberaten. Wir führen eine freie De- batte aufgrund des fakultativen Finanzreferendums. Für die BaK hat Herr Grossrat Sommer das Wort. Er wird uns dieses Kreditgeschäft erläutern.

Peter Sommer, Wynigen (FDP), Kommissionssprecher der BaK. Hier geht es um ein zukunftswei- sendes Hochwasserschutz-Projekt in Bezug auf die heutigen, technischen Möglichkeiten, in Bezug auf den Naturschutz und insbesondere auch in Bezug auf die Einschränkung der landwirtschaftli- chen Nutzung. Die BaK hat sich mit diesem Geschäft intensiv auseinandergesetzt. Wir waren mit einem kleinen Ausschuss vor Ort und haben uns durch den Kreisoberingenieur und den zuständi- gen Wasserbauingenieur informieren lassen. Hier ist der Kanton nicht Bauherr, sondern nur Auf- sichts- und Subventionsbehörde. Sie sehen in der Aufstellung des Kredites, wie die Gelder verteilt sind. Bauherrin ist die Schwellenkorporation Bödeli-Süd. Die Schwellenkorporationen sind zuständig für den Gewässerunterhalt und in letzter Konsequenz auch für den Hochwasserschutz. Das Projekt wurde auch in enger Zusammenarbeit mit dem Bund erstellt. Grundsätzlich gibt der Bund in Sachen Hochwasserschutz den Takt vor. Der Kanton und auch die Schwellenkorporationen sind grundsätz- lich in dieser Planung nicht frei. In den letzten 15 Jahren hat in Bezug auf den Hochwasserschutz ein Umdenken stattgefunden. Der Bund verlangt, dass Sekundärmassnahmen auf grössere Ereig- nisse ausgerichtet werden. Deshalb sind zukünftig auch Siedlungsgebiete zu schützen. Auch Ge- biete zur Sicherung des Hochwasserkorridors − der in diesem Fall zum Tragen kommt − dürfen nicht bebaut werden oder Gebäude müssen entsprechende Massnahmen aufweisen. Ein Denken hat stattgefunden, das in eine ähnliche Richtung weist, wie unsere Vorfahren geplant haben. Sie haben diesen Naturereignissen grössere Beachtung geschenkt.

Weiter ist auch zu erwähnen, dass die Planung solcher Hochwasserschutzprojekte nicht ganz ein- fach ist. Die Ereignisse wurden intensiver. Um das Jahr 1900 begann man zu messen, und die letz- ten sieben grossen Ereignisse geschahen während der letzten 10 Jahre. Sie sehen also, die Inten- sität solcher Ereignisse ist deutlich grösser und die Intervalle sind kleiner geworden.

Nun komme ich zum eigentlichen Projekt. Der Perimeter dieses Hochwasserschutzprojekts befindet sich zum grossen Teil im Gefahrengebiet Rot, das heisst vorab im Einflussgebiet des Saxetbachs.

Rot bedeutet nicht nur Gefahr für materielle Güter, sondern auch für Personen. Das muss man sich vor Augen halten. Siedlungsgebiete haben grundsätzlich Anrecht auf Schutz bei einem hundertjäh- rigen Ereignis. Bei landwirtschaftlich genutztem Land liegt die Schwelle etwas tiefer, nämlich bei einem 20- bis 30-jährigen Ereignis. Auslöser für dieses Projekt waren die Ereignisse im Jahr 2005.

In diesem Gebiet hat nicht die Aare alles überschwemmt, sondern die Lütschine und der Saxetbach.

Wir haben hier auch ein riesiges Einzugsgebiet von rund 380 Quadratkilometern, das auf einer durchschnittlichen Meereshöhe von etwa 2 000 Metern liegt. In diesem Gebiet beträgt die Verglet- scherung etwa 20 Prozent. Das heisst, wenn es intensiv regnet, dann kann viel Wasser gar nicht versickern und es kommt hochwasserähnlich daher. Glücklicherweise haben wir aber im Bereich

(2)

Märzsession 2016 2015.RRGR.1199 2

CONVERT_aa3bd9ac30444b1887f9558f5599369e 29.03.2016

dieser Abflusskorridore natürliche Abflussmöglichkeiten und wenige Gebäude. Deshalb ist es auch möglich, den Wassermassen mit relativ einfachen Geländemodellierungen den richtigen Weg zu weisen.

Ein Entlastungsstollen, der vielleicht auch noch ein Thema sein könnte, ist hier unverhältnismässig.

Die BaK erachtet es auch als richtig, dass das Teilprojekt 2 vorläufig zurückgestellt wird und man sich damit die Möglichkeit offenhält, den Strassentunnel nach der Realisierung der Umfahrung Wil- derswil im Notfall als Hochwasser-Entlastungskorridor zu nutzen. In der BaK haben wir auch die Frage gestellt, ob ein allfälliges Ja des Grossen Rats zum vorliegenden Projekt gleichzeitig ein indi- rektes Ja zur Umfahrung Wilderswil ist. Das ist nicht der Fall! Die beiden Projekte sind klar zu tren- nen. Sollte die Umfahrung Wilderswil nicht gebaut werden, müsste die Schwellenkooperation Böde- li-Süd nach anderen Lösungen suchen, nämlich nach oberirdischen Korridoren innerhalb des histo- rischen Dorfkerns Wilderswil. Das ist auch nicht ganz einfach. Deshalb ist es sinnvoll, wenn man jetzt das Teilprojekt zurückstellt und eine Lösung über den allfälligen Strassentunnel abwartet.

Es gab verschiedene Einsprachen. Sie sind weitgehend bereinigt, oder sie haben keinen Einfluss auf den Baubeginn. Hier hat der Kanton, namentlich die BVE, bei den Landeigentümern sogar Hand geboten für Landumlegungen. Diese Angebote wurden leider nicht genutzt. Das Resultat daraus ist, dass man mit den Einsprechenden verhandeln und sie grösstenteils auch abweisen musste. Im Namen der BaK bitte ich Sie, diesem Kredit zuzustimmen. Er wurde von der BaK mit 15 zu 0 Stim- men bei 2 Enthaltungen angenommen.

Präsident. Wird zu diesem Verpflichtungskredit das Wort aus dem Rat gewünscht? – Das ist nicht der Fall. Wünscht Frau Baudirektorin Egger noch zu sprechen? – Das ist auch nicht der Fall. Wir stimmen somit direkt über dieses Kreditgeschäft ab. Wer dem Verpflichtungskredit zustimmen will, stimmt ja, wer ihn ablehnt, stimmt nein.

Abstimmung

Der Grosse Rat beschliesst:

Annahme

Ja 125

Nein 0

Enthalten 1

Präsident. Sie haben diesem Verpflichtungskredit zugestimmt.

Referenzen

ÄHNLICHE DOKUMENTE

Ich weiss, es geht nicht um riesige Beträge, die eine Gemeinde geltend machen könnte, aber es wäre ein richtiges Zeichen und eine Anerkennung für jene, die

Man einigte sich dann; der Regierungsrat trat auf den Wunsch der FiKo ein und beschränkte den Kredit auf drei Jahre.. Ich möchte hierzu sagen, dass bei solchen

Hinzu kommt: Wenn tatsächlich alle Parteien – auch die CDU – einsehen, dass es mehr kreditfinanzierte öffentli- che Investitionen braucht, dann ist die Zweidrittelmehr- heit da, um

Deshalb brauchen wir einen steuerpolitischen Kurs- wechsel: Der DGB fordert daher – neben der perspek- tivischen Entlastung von kleinen und mittleren Ein- kommen - höhere Steuern

Das sind 31 Milliarden Euro, die der Allgemeinheit für Schulen, Kinderbetreu- ung und eine Sanierung der Straßen bis heute fehlen und stattdessen in einige Luxusyachten und Villen

Gegenüber dem ersten Rahmenkredit, den wir bewilligt haben, wurden im vorliegenden Rahmenkredit folgende Anpassungen gemacht: Die Ausgabenlimite für die baulichen

Gerda darf ihre Freundin besuchen, aber sie kann heute nicht.. Birgit muss Klavier spielen, aber manchmal mag sie

Sobald ich den Kühlraum betrete, muss ich Kälteschutzkleidung tragen, egal, wie lange ich mich im Kühlraum aufhalte... Sie arbeiten oft mit heißem Fett und