• Keine Ergebnisse gefunden

Parlamentarischer Vorstoss Parlamentarischer Vorstoss I

N/A
N/A
Protected

Academic year: 2022

Aktie "Parlamentarischer Vorstoss Parlamentarischer Vorstoss I"

Copied!
2
0
0

Wird geladen.... (Jetzt Volltext ansehen)

Volltext

(1)

Kanton Bern Canton de Berne

Letzte Bearbeitung: 04.11.2015 / Version Nicht klassifiziert

04|00|K|12

Parlamentarischer Vorstoss

Vorstoss-Nr.: 265-2015 Vorstossart: Interpellation Richtlinienmotion:

Geschäftsnummer: 2015.RRGR.1055 Eingereicht am: 04.11.2015 Fraktionsvorstoss: Nein Kommissionsvorstoss: Nein Eingereicht von: Herren-

Luginbühl Etter (Treiten, Weitere Unterschriften: 0

Dringlichkeit verlangt: Ja Dringlichkeit gewährt: Nein RRB-Nr.:

Direktion: ...

Klassifizierung: Nicht klassifiziert Antrag Regierungsrat:

Urteil Bundesverwaltungsgericht im Streit um die Tarife für die ambulanten Leistungen Es ist der Wille des Gesetzgebers (Bund und Kantone), dass die Spitäler ihre Patienten vermehrt ambulant statt stationär behandeln sollen. In den zurückliegenden Jahren

sicht Fortschritte erzielt. Der Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts, den Tarmed Taxpunktwert auf 86 Rappen zu senken und die Spitäler zur Rückzahlung der Differenz ab 1. Januar 2010 zu zwingen, dürfte weitreichende Folgen für die Sp

sowie die Rückzahlung von rund 120 Mio. Franken an die Krankenversicherungen werden die Spitäler zwingen, ihr ambulantes Angebot zu überprüfen und gegebenenfalls zu reduzieren, weil sie gemäss Spitalversorgungsgesetz das Geb

Der Regierungsrat hatte den Streit zwischen den Spitälern und den Krankenversicherern beig legt und den Tarif auf 1.16 Franken festgelegt. Für das Bundesverwaltungsgericht ist der Tarif von 1.16 Franken zwar nachvollziehbar, jedoch seien

genügend.

Den öffentlichen Spitälern drohen jetzt eine Unterdeckung der ambulanten Kosten und Rückza lungen in der Höhe von ca. 120 Mio. Franken, weil im Urteil des Bundesverwaltungsgerichts Spitäler zu hohe Tarife verlangt haben. Dieses Geld soll den Reserven der Krankenversicheru gen zufliessen und nicht direkt den Versicherten zukommen.

anton de Berne

Version: 1 / Dok.-Nr.: 117529 / Geschäftsnummer: 2015.RRGR.1055

Parlamentarischer Vorstoss

2015 Interpellation 2015.RRGR.1055 04.11.2015

-Brauen (Rosshäusern, BDP) (Sprecher/in) Luginbühl-Bachmann (Krattigen, BDP)

(Treiten, BDP)

vom Nicht klassifiziert

teil Bundesverwaltungsgericht im Streit um die Tarife für die ambulanten Leistungen Es ist der Wille des Gesetzgebers (Bund und Kantone), dass die Spitäler ihre Patienten vermehrt ambulant statt stationär behandeln sollen. In den zurückliegenden Jahren

sicht Fortschritte erzielt. Der Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts, den Tarmed Taxpunktwert auf 86 Rappen zu senken und die Spitäler zur Rückzahlung der Differenz ab

Januar 2010 zu zwingen, dürfte weitreichende Folgen für die Spitäler haben. Der tiefere Tarif sowie die Rückzahlung von rund 120 Mio. Franken an die Krankenversicherungen werden die Spitäler zwingen, ihr ambulantes Angebot zu überprüfen und gegebenenfalls zu reduzieren, weil sie gemäss Spitalversorgungsgesetz das Gebot der Wirtschaftlichkeit zu beachten haben.

Der Regierungsrat hatte den Streit zwischen den Spitälern und den Krankenversicherern beig legt und den Tarif auf 1.16 Franken festgelegt. Für das Bundesverwaltungsgericht ist der Tarif

hvollziehbar, jedoch seien die Unterlagen der Berechnungen zu u

Den öffentlichen Spitälern drohen jetzt eine Unterdeckung der ambulanten Kosten und Rückza lungen in der Höhe von ca. 120 Mio. Franken, weil im Urteil des Bundesverwaltungsgerichts Spitäler zu hohe Tarife verlangt haben. Dieses Geld soll den Reserven der Krankenversicheru gen zufliessen und nicht direkt den Versicherten zukommen.

I

2015.RRGR.1055 Seite 1 von 2

teil Bundesverwaltungsgericht im Streit um die Tarife für die ambulanten Leistungen Es ist der Wille des Gesetzgebers (Bund und Kantone), dass die Spitäler ihre Patienten vermehrt ambulant statt stationär behandeln sollen. In den zurückliegenden Jahren wurden in dieser Hin- sicht Fortschritte erzielt. Der Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts, den Tarmed-

Taxpunktwert auf 86 Rappen zu senken und die Spitäler zur Rückzahlung der Differenz ab itäler haben. Der tiefere Tarif sowie die Rückzahlung von rund 120 Mio. Franken an die Krankenversicherungen werden die Spitäler zwingen, ihr ambulantes Angebot zu überprüfen und gegebenenfalls zu reduzieren, weil

ot der Wirtschaftlichkeit zu beachten haben.

Der Regierungsrat hatte den Streit zwischen den Spitälern und den Krankenversicherern beige- legt und den Tarif auf 1.16 Franken festgelegt. Für das Bundesverwaltungsgericht ist der Tarif

Unterlagen der Berechnungen zu un-

Den öffentlichen Spitälern drohen jetzt eine Unterdeckung der ambulanten Kosten und Rückzah- lungen in der Höhe von ca. 120 Mio. Franken, weil im Urteil des Bundesverwaltungsgerichts die Spitäler zu hohe Tarife verlangt haben. Dieses Geld soll den Reserven der Krankenversicherun-

(2)

Kanton Bern

Letzte Bearbeitung: 04.11.2015 / Version: 1 / Dok.-Nr.: 117529 / Geschäftsnummer: 2015.RRGR.1055 Seite 2 von 2 Nicht klassifiziert

Der Regierungsrat wird um Beantwortung folgender Fragen gebeten:

1. Welche Haltung nimmt der Regierungsrat zum Urteil des Bundesverwaltungsgerichts ein?

2. Kann der Regierungsrat die Begründung des Bundesgerichts nachvollziehen oder ist er der Auffassung, dass seine Berechnungsmethode für den Tarmed-Taxpunktwert richtig war?

3. Steht das Bundesgerichtsurteil den Bemühungen zur verstärkten ambulanten Behandlung der Patienten in den Spitälern nicht diametral entgegen?

4. Hat nicht auch der Kanton entsprechend seinem Anteil an den Kosten zu viel bezahlt?

5. Warum müssen die Krankenkassen die zu viel verrechneten Prämien nicht den Versicherten zurückerstatten?

6. Zieht der Regierungsrat zur Sicherung eines ausgebauten ambulanten Angebots in Spitälern Massnahmen in Erwägung?

7. Wie haben die GEF und die öffentlichen Spitäler in der Zwischenzeit auf das Urteil reagiert, und gedenkt der Regierungsrat das Urteil weiterzuziehen?

8. Warum sind nur die öffentlichen Spitäler von diesem Urteil betroffen? Haben die Privatspitä- ler andere Berechnungen?

Begründung der Dringlichkeit: Den Spitäler drohen hohe Kosten und sie benötigen raschmöglichst eine Entscheidung.

Verteiler

• Wählen Sie ein Element aus

• Grosser Rat

Referenzen

ÄHNLICHE DOKUMENTE

Ist es Aufgabe der kantonalen Gebäudeversicherung, die dem Kanton Bern gehört, aktiv an der Boden- und Wohnungspreisspirale mitzudrehen.. Mit diesen Mietpreisen werden

Im Kanton Bern hatten zwanzig Heime deutlich weniger Personal als vorgeschrieben sindI. Da der grösste Kostenfaktor die Personalkosten sind, sparen die Anbieter nicht selten beim

Der Entscheid der Nationalbank, am 15.1.2015 den Mindestkurs aufzuheben, war ein Pauke schlag. Der unerwartete Entscheid gefährdet die Löhne und Arbeitsplätze in der Exportwirtschaft

Seit 2015 ist auf gesamt- entrale Koordinationsstelle Beschaffung (ZKB) in der Finanzdirektion für gen des Beschaffungswesens zuständig. Anscheinend hat der Kanton Bern seit- Der

Die Lage der Liegenschaft im Herzen der Berner Altstadt und die akute Wohnungsnot in der Stadt Bern verlangen klar nach mehr (bezahlbarem) Wohnraum.. Verkäufe an Dritte

Es geht dabei primär darum, die Gesundheitspolitik wieder stärker in die Hände der Kantone zu legen, die näher an der Realität dran seien als der Bund.. Aber auch aus

llte der Regierungsrat die Konzentration der Blau- lichtorganisationen (Kantonspolizei, Feuerwehr und Sanitätspolizei der Stadt Bern) auf eine kan- tonale Einsatzzentrale mit

Zudem zeigt die Liste der , welche Kommissionen für die jeweiligen Direktionen Bekannt sind mir weiter die Begleitgruppe KESB und die kantonale Integrationskommission. r