Verwaltungsvorschrift
des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus
über die Zuständigkeit für Abordnungen von Beamten im Schuldienst im Geschäftsbereich des Staatsministeriums für Kultus
(VwV-SMK Zuständigkeit Abordnungen)
Vom 9. Mai 2014I.
Geltungsbereich
Diese Verwaltungsvorschrift regelt für den Geschäftsbereich des Staatsministeriums für Kultus die Zuständigkeit für Abordnungen von Beamten im Schuldienst gemäß § 31 Abs. 1 des Sächsischen Beamtengesetzes (SächsBG) vom 18. Dezember 2013 (SächsGVBl. S. 970, 971).
II.
Zuständigkeit für Abordnungen
Die Zuständigkeit für Abordnungen von Beamten im Schuldienst wird gemäß § 39 Abs. 3 SächsBG auf die Sächsische Bildungsagentur übertragen.
III.
Inkrafttreten
Diese Verwaltungsvorschrift tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung in Kraft.
Dresden, den 9. Mai 2014
Sächsisches Staatsministerium für Kultus Herbert Wolff
Staatssekretär
Zuletzt enthalten in
Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus über die geltenden Verwaltungsvorschriften des Staatsministeriums für Kultus
vom 3. Dezember 2021 (SächsABl. SDr. S. S 211)
VwV-SMK Zuständigkeit Abordnungen
https://www.revosax.sachsen.de Fassung vom 06.06.2014 Seite 1 von 1