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VwV-SMK Zuständigkeit Abordnungen

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Academic year: 2022

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Verwaltungsvorschrift

des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus

über die Zuständigkeit für Abordnungen von Beamten im Schuldienst im Geschäftsbereich des Staatsministeriums für Kultus

(VwV-SMK Zuständigkeit Abordnungen)

Vom 9. Mai 2014

I.

Geltungsbereich

Diese Verwaltungsvorschrift regelt für den Geschäftsbereich des Staatsministeriums für Kultus die Zuständigkeit für Abordnungen von Beamten im Schuldienst gemäß § 31 Abs. 1 des Sächsischen Beamtengesetzes (SächsBG) vom 18. Dezember 2013 (SächsGVBl. S. 970, 971).

II.

Zuständigkeit für Abordnungen

Die Zuständigkeit für Abordnungen von Beamten im Schuldienst wird gemäß § 39 Abs. 3 SächsBG auf die Sächsische Bildungsagentur übertragen.

III.

Inkrafttreten

Diese Verwaltungsvorschrift tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung in Kraft.

Dresden, den 9. Mai 2014

Sächsisches Staatsministerium für Kultus Herbert Wolff

Staatssekretär

Zuletzt enthalten in

Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus über die geltenden Verwaltungsvorschriften des Staatsministeriums für Kultus

vom 3. Dezember 2021 (SächsABl. SDr. S. S 211)

VwV-SMK Zuständigkeit Abordnungen

https://www.revosax.sachsen.de Fassung vom 06.06.2014 Seite 1 von 1

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