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VwV Widerspruchsverfahren Beamte SMJus

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Verwaltungsvorschrift

des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz und für Europa

über die Zuständigkeit zum Erlass von Widerspruchsbescheiden in beamtenrechtlichen Angelegenheiten im Geschäftsbereich des Sächsischen

Staatsministeriums der Justiz und für Europa (VwV Widerspruchsverfahren Beamte SMJus)

Vom 22. April 2013 I.

Geltungsbereich

Diese Verwaltungsvorschrift regelt die Zuständigkeit für die Entscheidung über den Widerspruch von Beamten, Ruhestandsbeamten oder früheren Beamten des Freistaates Sachsen und ihren Hinterbliebenen in beamtenrechtlichen Angelegenheiten mit Ausnahme der Entscheidung über Widersprüche in

Disziplinarverfahren (beamtenrechtliche Streitigkeiten) im Geschäftsbereich des Staatsministeriums der Justiz und für Europa gemäß § 54 Abs. 3 Satz 2 BeamtStG.

II.

Erlass von Widerspruchsbescheiden

Über den Widerspruch in beamtenrechtlichen Streitigkeiten entscheidet die nächst höhere Behörde. Ist die nächst höhere Behörde das Staatsministerium der Justiz und für Europa, entscheidet die Behörde, gegen deren Verhalten sich der Widerspruch richtet (Ausgangsbehörde).

III.

Vorbehaltsklausel

Dem Staatsministerium der Justiz und für Europa bleibt es vorbehalten, die Befugnisse nach Ziffer II selbst auszuüben.

IV.

Inkrafttreten

Diese Verwaltungsvorschrift tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung in Kraft.

Dresden, den 22. April 2013

Der Staatsminister der Justiz und für Europa Dr. Jürgen Martens

Zuletzt enthalten in

Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung über die geltenden Verwaltungsvorschriften des

Staatsministeriums der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung vom 9. Dezember 2021 (SächsABl. SDr. S. S 199)

VwV Widerspruchsverfahren Beamte SMJus

https://www.revosax.sachsen.de Fassung vom 01.05.2013 Seite 1 von 1

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