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VwV Widerspruchsverfahren Beamte SMF

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Verwaltungsvorschrift

des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen

über die Zuständigkeit zum Erlass von Widerspruchsbescheiden in beamtenrechtlichen Angelegenheiten im Geschäftsbereich des Sächsischen

Staatsministeriums der Finanzen

Vom 12. Februar 2013

Auf Grundlage von § 54 Abs. 3 Satz 2 des Gesetzes zur Regelung des Statusrechts der Beamtinnen und Beamten in den Ländern (Beamtenstatusgesetz – BeamtStG) vom 17. Juni 2008 (BGBl. I S. 1010), das durch Artikel 15 Abs. 16 des Gesetzes vom 5. Februar 2009 (BGBl. I S. 160, 263) geändert worden ist, in der jeweils geltenden Fassung, wird die Zuständigkeit für den Erlass von Widerspruchsbescheiden in beamtenrechtlichen Angelegenheiten im Geschäftsbereich des Staatsministeriums der Finanzen wie folgt geregelt:

I.

Geltungsbereich

Diese Verwaltungsvorschrift regelt die Zuständigkeit für den Erlass von Widerspruchsbescheiden in beamtenrechtlichen Angelegenheiten im Geschäftsbereich des Staatsministeriums der Finanzen.

Sie gilt nicht für den Erlass von Widerspruchsbescheiden in Disziplinarverfahren. Ressortübergreifende Regelungen zur Übertragung der Zuständigkeit für den Erlass von Widerspruchsbescheiden bleiben unberührt.

II.

Erlass von Widerspruchsbescheiden

Über den Widerspruch von Beamten, Ruhestandsbeamten oder früheren Beamten des Freistaates Sachsen und ihrer Hinterbliebenen in beamtenrechtlichen Angelegenheiten entscheidet die nächst höhere Behörde.

Ist die nächst höhere Behörde eine oberste Dienstbehörde, so entscheidet die Behörde, gegen deren Verhalten sich der Widerspruch richtet (Ausgangsbehörde).

III.

Vorbehaltsklausel

Dem Staatsministerium der Finanzen bleibt vorbehalten, die Befugnisse nach Ziffer II selbst auszuüben.

IV.

Inkrafttreten

Diese Verwaltungsvorschrift tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung in Kraft.

Dresden, den 12. Februar 2013

Sächsisches Staatsministerium der Finanzen Hansjörg König

Staatssekretär

Zuletzt enthalten in

Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen über die geltenden Verwaltungsvorschriften des Staatsministeriums der Finanzen

vom 6. Dezember 2021 (SächsABl. SDr. S. S 178)

VwV Widerspruchsverfahren Beamte SMF

https://www.revosax.sachsen.de Fassung vom 15.03.2013 Seite 1 von 1

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