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Nun kann die Vorlage überarbeitet werden Einheitliche Finanzierung

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Medienmitteilung Bern, 12. Februar 2020

Einheitliche Finanzierung

Nun kann die Vorlage überarbeitet werden

Die Gesundheitskommission des Ständerats nimmt die Bedenken der Kantone ernst: Sie verlangt von der Bundesverwaltung zusätzliche Abklärungen zur Vorlage für eine einheit- liche Finanzierung der Gesundheitsleistungen (EFAS). Es braucht wesentliche Korrektu- ren, damit die Kantone dem Reformprojekt zustimmen können.

Der Nationalrat hat sich im September 2019 dafür ausgesprochen, dass die ambulanten Leis- tungen künftig von den Kantonen und den Krankenversicherern gemeinsam getragen werden – wie dies im stationären Bereich schon heute der Fall ist. Die Anliegen der Kantone hat er dabei ignoriert. Die Kantone können der einheitlichen Finanzierung nur zustimmen, wenn diese auch die KVG-pflichtigen Leistungen von Spitex und Pflegeheimen umfasst. Ohne Einbezug der Pflege würden die Kosten für die Kantone deutlich stärker steigen als für die Versicherer. Auch die vom Nationalrat hergestellte Verknüpfung mit der Vorlage für eine Zulassungsbeschränkung für Ärzte ist für die Kantone nicht hinnehmbar. Sie hätte eine unnötige Verzögerung der Zulas- sungssteuerung zur Folge. Die Kantone knüpfen ihre Zustimmung zu EFAS an weitere Bedin- gungen – etwa an ein Mitspracherecht bei den ambulanten Tarifstrukturen.

Mit dem Prüfauftrag der Ständeratskommission kann die Vorlage nun überarbeitet werden. Eine einheitliche Finanzierung inklusive Pflege ist sinnvoll und machbar. Eine tragfähige Lösung ist nur mit den Kantonen möglich. Als letztes Mittel besteht die Möglichkeit eines Kantonsreferen- dums.

Auskünfte:

Regierungspräsidentin Heidi Hanselmann, Präsidentin GDK, Tel. 058 229 10 64 Michael Jordi, Generalsekretär GDK, Tel. 031 356 20 20, michael.jordi@gdk-cds.ch

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