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Vorlage für: Hauptausschuss

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Academic year: 2022

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(1)

Amt / Abt.:

Az.:

Datum:

32/323 323-140.1-Sti 30.04,2015 Drucksache: 2-009/2015

TOP: ^

öffentliche Sitzung

Betreff;

Stadt Lindau

Vorlage für:

Hauptausschuss

(Bodensee)

a m :

12.05.2015

Sachverhalt in der Anlage Einfahrt Heidenmauer: künftig weiterhin „Radfahrer frei"?

Beschluss-Vorschlag:

Der Hauptausschuss beschließt, das Radfahren vom Kreisverkehr Heidenmauer in Richtung

Schmiedgasse entgegen der Einbahnstraße zuzulassen.

Der Ein-/Ausfahrtsbereich bei der Heidenmauer ist wie von der Verwaltung vorgeschlagen anzupassen.

Finanzielle Auswirkungen:

Mittel stehen zur Verfügung

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Unterschrift

1. Original-Ausfertigung zurück an federführendes Amt (Kopiervorlage) einmalig

= notwendiger Rückbau Maßnahme Alter Schulplatz

Haushaltsstelle

laufend

(2)

Amt 32 / Abt. 323 Lindau (B). 30.04.2015

Az: 323-1401-Sti

Drucl<sache 2-009/2015

Dem Hauptausschuss am 12. Mai 2015 in öffentliclier Sitzung

vorgelegt

Einfahrt l-leidenmauer: l(ünftig weiterhin „Radfahrer frei"?

Anlage: Luftbild mit Maßangaben

SACHVERHALT

Im Zuge der Baumaßnahme Alter Schulplatz / Sperrung Grub zwischen Alter Schulplatz und

Marktplatz bestand auf Grund der beginnenden Touristensaison und daraus resultierend der

erforderlichen Beendigung der Umleitung über den Seehafen die Notwendigkeit, den Verkehr

in die südliche Altstadt entgegen der Einbahn über die Heidenmauer einzuleiten.

Diese temporäre Maßnahme hat sich seither (Gründonnerstag, 02.04.2015) bis heute

letztlich „bewährt".

Sofern keine unvorhergesehenen oder witterungsbedingten Probleme auftreten, kann nach

Fertigstellung der notwendigen und aufwändigen Anschlussmaßnahmen der „Sparten verlegungen Inselhalle" an der Einmündung Zwanziger Str. / Alter Schulplatz der Rückbau der Heidenmauer bzw. die Öffnung Alter Schulplatz voraussichtlich bis Ende Mai

vorgenommen werden.

Vor dem Rückbau der Heidenmauer stellt sich nun die Frage, ob der bisherige „status quo"

(Fahrzeugverkehr ausschließlich stadtauswärts, besonderer Fußgängerschutz durch Steinpoller) wieder hergestellt werden soll oder ob hier eine filigranere Pfosten-/

Geländerlösung bei gleichzeitiger Gewährleistung einer künftig rechtmäßigen Einfahrt von

Radfahrern (in Gegenrichtung - „Radfahrer frei") geschaffen werden kann. Dieses Thema

war bereits Gegenstand von Anträgen der Bunten Liste in den Jahren 2000 bzw. 2008,

welche im Hauptausschuss jeweils abgelehnt wurden.

In der Sitzung im Dez. 2008 wurde lediglich das Radfahren in der Schmiedgasse (nach der Engstelle Heidenmauer) entgegen der Fahrtrichtung bis zum Marktplatz zugelassen.

Die Ermöglichung der Befahrung der Inselkernzufahrt Heidenmauer für Radfahrer entgegen

der Einbahnstraßenrichtung ist aber vor allem zur Förderung der nichtmotorisierten Mobilität und der Verbesserung der Erreichbarkeit des Inselkerns dringend erforderlich.

Die Erfahrung zeigt, dass zahlreiche Radfahrer an der Heidenmauer unrechtmäßig entgegen der Beschilderung einfahren. Durch die Legalisierung mit entsprechender Beschilderung

könnte die Verkehrssicherheit für die Radfahrer erhöht werden.

Rechtliche Ausführungen

Der Bereich Heidenmauer befindet sich in einem verkehrsberuhigten Bereich. In diesem Bereich gilt straßenverkehrsrechtlich folgendes:

> Fußgänger dürfen die Straße in ihrer ganzen Breite benutzen; Kinderspiele sind überall

erlaubt.

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-2-

> Der Fahrzeugverkehr muss Schrittgeschwindigkeit einhalten.

> Die Fahrzeugführer dürfen die Fußgänger weder gefährden noch behindern; wenn nötig

müssen sie warten.

> Die Fußgänger dürfen den Fahrverkehr nicht unnötig behindern.

> Das Parken ist außerhalb der dafür gekennzeichneten Flächen unzulässig, ausgenommen zum Ein- oder Aussteigen, zum Be- oder Entladen.

Nach der Venwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung kann Radverkehr in der Gegenrichtung von Einbahnstraßen zugelassen werden, wenn

- die zulässige Höchstgeschwindigkeit nicht mehr als 30 km/h, beträgt und eine ausreichende Begegnungsbreite vorhanden ist, ausgenommen an kurzen Engstellen;

bei Linienbusverkehr oder bei stärkerem Verkehr mit Lastkraftwagen muss diese mindestens 3,5 m betragen.

- die Verkehrsführung im Streckenverlauf sowie an Kreuzungen und Einmündungen

übersichtlich ist.

- für den Radverkehr dort, wo es orts- und verkehrsbezogen erforderlich ist, ein Schutzraum angelegt wird.

Konkret zur Heidenmauer

Die annähernd 2-monatige Öffnung der Heidenmauer im Gegenverkehr hat gezeigt, dass -notgedrungen- bei angemessener Geschwindigkeit (verkehrsberuhigter Bereich) und entsprechender Verkehrsführung sogar ein PKW-Begegnungsverkehr möglich ist (2

Fahrstreifen ä 3 Meter).

Hier wäre deshalb langfristig zumindest eine Einfahrt von Radfahrern entgegen der Einbahn

in Fahrtrichtung Schmiedgasse („Radfahrer frei") denkbar.

Dafür sollte zu der bestehenden Pfosten-/ Geländerabgrenzung auf der Ostseite, auch auf der Westseite eine durch Pfosten gesicherte Gehbahn entlang der Heidenmauer abgetrennt werden. Der Fahrstreifen stadtauswärts 3,00 m; Mittelstrich; „Radfahrer frei" stadteinwärts 1,60 m; Gehbahn mit Pfosten, teilweise mit Kette entlang Heidenmauer 1,60 m).

Zwischen den geschützten Gehbahnen am Rand würde eine ausreichende Begegnungsfläche von ca. 4,60 m verbleiben. Ein besonderer Schutzraum für den Radfahrer ist im verkehrsberuhigten Bereich nicht erforderlich. Der Fahrzeugverkehr wird durch eine entsprechende Beschilderung auf den entgegenkommenden Radfahrer hingewiesen. Die

Übersichtlichkeit im Einmündungsbereich ist gegeben.

Die Polizeiinspektion Lindau (B) würde dieser Vorgehensweise ebenfalls zustimmen.

Die Garten- und Tiefbaubetriebe Lindau (GTL) suchen hier derzeit noch nach altstadtverträglichen neuen Pfostenlösungen, die dann anstelle der provisorischen Metallpfosten- / Geländerlösungen gesetzt werden sollen.

Die Straßenverkehrsbehörde schlägt deshalb im Einvernehmen mit den Garten- und Tiefbaubetrieben Lindau sowie der Polizeiinspektion Lindau (B) vor, das Radfahren vom Kreisverkehr Heidenmauer in Richtung Schmiedgasse entgegen der Einbahnstraße (mit bereits genehmigter Weiterführung bis zum Marktplatz) zuzulassen.

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-3-

B e s c h l u s s v o r s c h l a q :

Der Hauptausschuss beschließt, das Radfahren vom Kreisverkehr Heidenmauer in Richtung Schmiedgasse entgegen der Einbahnstraße zuzulassen.

Der Ein-/ Ausfahrtsbereich bei der Heidenmauer ist wie von der Verwaltung vorgeschlagen

anzupassen.

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Bohnert / Kattau

Leiterin Bürger- und Ordnungsamt / Leiter Garten- und Tiefbaubetriebe Lindau

(5)

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