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P R O T O K O L L. über die 38. Sitzung des Gemeinderates

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P R O T O K O L L

über die 38. Sitzung des Gemeinderates

Datum: Mittwoch, 7. Juli 2021 Zeit: 17:30 Uhr bis 20:15 Uhr

Ort: Gemeindesaal Mauren

Vorsitz: Gemeindevorsteher Freddy Kaiser

Anwesend: Dominik Amman, Martin Beck, Martina Brändle-Nipp, Martin Lampert, Annalis Marte, Christoph Marxer (ab Traktandum 4), Andrea Matt, Marcel Öhri, Mirjam Posch, Patrik Schreiber

Entschuldigt: -

Weitere Anwesende: zu Trakt. 2 Christian Frommelt, Liechtenstein-Institut Philippe Rochat, Liechtenstein-Institut

Thomas Ritter, Stabsstelle Vorstehungssekretariat

Protokoll: Christoph Kieber, Sekretär

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Traktanden

Protokollgenehmigung 37/21

Online-Befragung 2021 der Bevölkerung Mauren-Schaanwald: Vorstellung der Ergebnisse Wohn- und Geschäftsgebäude Peter-Kaiser-Strasse 9: Nachtragskredit für Renovationsarbeiten Neubau Kindergarten und Turnhalle Mauren: Arbeitsvergabe

Gemeindeschulrat: Personalmutation Vertreterin Elternrat Abänderung der Geschäftsordnung für den Gemeinderat Mauren

Bewilligte Baugesuche aus Mauren-Schaanwald (10. Juni bis 30. Juni 2021)

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Protokollgenehmigung 37/21

Das Protokoll der 37. Gemeinderatssitzung vom 16.06.2021 wird einstimmig genehmigt.

Online-Befragung 2021 der Bevölkerung Mauren-Schaanwald: Vorstellung der Ergebnisse

Die Online-Befragung 2021 der Bevölkerung von Mauren-Schaanwald wurde vom Liechtenstein- Institut in Anlehnung an die Befragungen in den Jahren 2002 und 2012 vorbereitet. Sie deckte verschiedene Themen ab. Für die Begleitung hatte der Gemeinderat am 26. August 2020 eine Arbeitsgruppe aus der Bevölkerung eingesetzt. Am 16. Dezember 2020 verabschiedete der Ge- meinderat den Fragebogen. Mit der Befragung 2021 sollte ein möglichst umfassendes Bild über die Einstellung der Einwohnerinnen und Einwohner zu ihrer Gemeinde gewonnen werden.

Die Umfrage startete am 2. März und lief bis 18. April 2021. Es wurden alle Einwohnerinnen und Einwohner der Gemeinde im Alter von 16 Jahren und älter zur Teilnahme an der Umfrage einge- laden. Darüber hinaus wurde auf verschiedenen Kanälen auf die Umfrage hingewiesen.

Der Fragebogen umfasste 53 Fragen. In einer Frage konnten auch mehrere Objekte erhoben werden. Wurde beispielsweise nach der Wichtigkeit verschiedener Verkehrsmittel gefragt, konn- ten in einer Fragenbatterie gleich mehrere Objekte wie etwa das Auto, der öffentliche Busver- kehr, der Bahnverkehr etc. aufgenommen werden. Insgesamt zählte der Fragebogen 137 solche einzelnen Objekte.

Mit einem Anteil von 18 Fragen spielten die offenen Fragen eine prominente Rolle. Bei diesem Fragentyp werden keine fixen Antwortkategorien vorgegebenen, sondern die Befragten können selber etwas zum Thema schreiben. Wie nicht anders zu erwarten, wurden die offenen Fragen jeweils nur von Minderheiten der Befragten beantwortet.

Trotz ihres grossen Umfangs stiess die Umfrage auf eine erfreulich grosse Resonanz. Insgesamt nahmen 1'740 Einwohnerinnen und Einwohner an der Umfrage teil. Die Rücklaufquote von 46 % kann als sehr gut bewertet werden und konnten die Rücklaufquoten nach 2002 (28.3 %) und 2013 (32.5 %) erneut gesteigert werden. Im Durchschnitt benötigten die Teilnehmerinnen und Teilnehmer rund 17 Minuten zum Ausfüllen des Fragebogens. Dabei können aber relativ grosse Unterschiede beobachtet werden. Dies hängt nicht zuletzt auch mit den vielen offenen Fragen zusammen, deren Beantwortung einen grösseren Zeitaufwand nach sich ziehen können.

Die beiden Autoren Philippe Rochat und Christian Frommelt vom Liechtenstein-Institut stellen den Bericht anlässlich der Gemeinderatssitzung vor.

Antrag

a) Kenntnisnahme und Verdankung des vorliegenden Berichts des Liechtenstein-Instituts zur Bevölkerungsumfrage 2021 in Mauren-Schaanwald.

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c) Durchführung eines Informationsanlasses für die Bevölkerung am 21. September 2021 im Gemeindesaal Mauren.

Beschluss

Gemäss Antrag a) bis c) einstimmig.

Wohn- und Geschäftsgebäude Peter-Kaiser-Strasse 9: Nachtragskredit für Renovationsarbeiten

Die Gemeinde Mauren hat die Liegenschaft an der Peter-Kaiser-Strasse Nr. 9 im Jahr 1991 käuf- lich erworben. Das Gebäude auf der Liegenschaft besteht aus einem Wohn- und einem Ge- schäftsbereich (ehemalige Werkstatt). Beide Bereiche konnten bisher langfristig vermietet wer- den. Nun wurde das Mietverhältnis für die Wohnung beendet und eine Neuvermietung steht an.

Durch den Mieterwechsel können jetzt umfassende bauliche Massnahmen bzw. nötige Renova- tionsarbeiten des Wohnbereichs im Hinblick auf die Neuvermietung erfolgen. Diese Arbeiten beinhalten unter anderem die Erneuerung der Heizung, den Austausch der Bodenbeläge, eine Sanierung der Sanitär- und Elektroinstallationen, Maler- und Gipserarbeiten und den Ersatz von Haushaltsgeräten. Die von der Liegenschaftsverwaltung eingeholten Offerten für diese Renova- tionsarbeiten belaufen sich auf insgesamt rund CHF 70'000 inkl. MwSt.

Antrag

Genehmigung eines Nachtragskredits für das Konto Nr. 091.314.11 in Höhe von CHF 70'000 für das Geschäftsjahr 2021 für die Renovation des Wohnbereichs der gemeindeeigenen Liegenschaft Peter-Kaiser-Strasse Nr. 9.

Beschluss

Gemäss Antrag einstimmig.

Neubau Kindergarten und Turnhalle Mauren: Arbeitsvergabe

Die Arbeitsausschreibung für das Projekt "Neubau Kindergarten und Turnhalle Mauren" erfolgte durch die Gemeindebauverwaltung gemäss dem Gesetz über das Öffentliche Auftragswesen.

Aufgrund des Offertvergleiches soll die Arbeit an den wirtschaftlich günstigsten Offertsteller ver- geben werden. Die Offertsumme ist netto inklusive Mehrwertsteuer.

Antrag

Vergabe Lieferung Schliessanlage an die Firma Oehri Eisenwaren AG, Vaduz, zum Preis von CHF 28'676.80.

Beschluss

Gemäss Antrag einstimmig.

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Gemeindeschulrat: Personalmutation Vertreterin Elternrat

Der Vorstand des Elternrats Mauren-Schaanwald informierte den Gemeindeschulrat über den Rücktritt von Heidi Müller auf Ende des Schuljahres 2020/2021 aus dem Elternrat Mauren- Schaanwald und somit auch aus dem Gemeindeschulrat. Heidi Müller gibt das Amt als Präsiden- tin des Elternrates ab, da sie ab dem Schuljahr 2021/2022 keine Kinder mehr an der Primarschu- le Mauren hat. Wir möchten uns bei Heidi Müller für ihr Engagement als Präsidentin des Eltern- rates und als Mitglied des Gemeindeschulrates herzlich bedanken.

Für die Nachfolge von Heidi Müller als Vertreterin des Elternrats im Gemeindeschulrat für die verbleibende Mandatsperiode 2019-2023, möchte der Vorstand des Elternrats Frau Tanja Sele, empfehlen.

Antrag

Der Gemeindeschulrat beantragt, Frau Tanja Sele, Auf Berg 65, Mauren, als neue Vertreterin des Elternrats Mauren-Schaanwald, für die restliche Mandatsperiode bis 2023 im Gemeindeschulrat zu genehmigen.

Beschluss

Gemäss Antrag einstimmig.

Abänderung der Geschäftsordnung für den Gemeinderat Mauren

Die Gemeinderätin Andrea Matt, Freie Liste, beantragt, die Geschäftsordnung für den Gemein- derat Mauren abzuändern. Ziel des Antrags ist es, eine verbesserte, transparente Information der Öffentlichkeit zu gewährleisten und das Anfragerecht in die Geschäftsordnung aufzunehmen.

Neu sollen in das Protokoll die Pro- und Kontra-Argumente der Diskussion in verständlichen Sät- zen aufgenommen werden, damit die Öffentlichkeit eine Diskussion zu einem Antrag nachvoll- ziehen kann und auch versteht, weshalb sich Mitglieder des Gemeinderates oder der Vorsteher für oder gegen einen Antrag aussprechen. Es soll nicht mehr möglich sein, die Aufnahme ganzer Sätze zur Begründung einer Entscheidung abzulehnen.

Anträge sollen künftig mit dem gleichen Wortlaut, wie von den Antragsstellenden eingebracht, in das Protokoll aufgenommen werden, damit die Öffentlichkeit mit dem Protokoll darüber infor- miert wird, welcher Antrag gestellt wurde. Auf diese Weise wird klargestellt, dass eine einseitige Abänderung eines Antrags durch den Gemeindevorsteher nicht zulässig ist.

Das Gemeindegesetz (GemG) vom 20. März 1996 enthält ein Anfragerecht. Alle Stimmberechtig- ten können Anfragen zur Tätigkeit der Gemeindebehörden und der Verwaltung stellen. Dieses Anfragerecht soll dadurch gestärkt werden, dass es in die Geschäftsordnung aufgenommen wird.

Künftig soll zu Anfragen und ihren Antworten eine Debatte in den Gemeinderatssitzungen statt- finden können, deren Verlauf auf Verlangen protokolliert wird.

1. Ergänzung in Ziffer 5

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Kommissionen, welche Geschäfte zur Be- schlussfassung vorlegen, haben diese bis spä- testens 1 Woche vor der Sitzung, das heisst am Mittwoch zuvor bis 12.00 Uhr, beim Sekretari- at einzureichen. Über die definitive Agenden- Aufnahme entscheidet der Gemeindevorste- her in Absprache mit dem/den jeweiligen An- tragstellenden.

Kommissionen, welche Geschäfte zur Be- schlussfassung vorlegen, haben diese bis spä- testens 1 Woche vor der Sitzung, das heisst am Mittwoch zuvor bis 12.00 Uhr, beim Sekretari- at einzureichen. Der vom Gemeinderat zu prü- fende Antrag ist auf die Traktandenliste der nächsten Versammlung zu setzen. Ist dies nicht möglich, so sind dem Gemeinderat die Gründe darzulegen. Die Anträge sind in ihrem Wort- laut in das Protokoll aufzunehmen, sofern kei- ne gesetzlichen Vorschriften entgegenstehen.

Eine Abänderung der Anträge ist nur den An- tragsstellenden möglich.

Erläuterung: Das Gemeindegesetz gibt in Artikel 32 allen Stimmberechtigten die Befugnis, die Behandlung eines neuen Gegenstandes vorzuschlagen. Zudem hält Artikel 32 Absatz 2 fest, dass der zu prüfende Gegenstand auf die Traktandenliste der nächsten Versammlung zu setzen ist und dass die Gründe darzulegen sind, wenn dies nicht möglich ist. Ein Gemeindevorsteher kann somit nicht alleine über einen Antrag entscheiden oder ihn nach eigenem Gutdünken abändern.

Dies kann nur dann geschehen, wenn Antragsstellende damit einverstanden sind. In einer De- mokratie hat die Öffentlichkeit ein Recht darauf, den Antrag im Original oder in einer im Einklang mit den Antragsstellenden geänderten Form zu kennen.

2. Abänderung Ziffer 10

Bestehend Neu (kursiv und hellgrau markiert)

10. Über die Verhandlungen wird durch den Protokollführer ein erweitertes Be- schlussprotokoll geführt. Ergibt sich aus der Diskussion zu einem Geschäft kein einhelliger Beschluss, so werden auf Verlangen die Pro- und Kontra-Argumente stichwortartig ins Pro- tokoll aufgenommen. Die Genehmigung des Protokolls geschieht in der Regel an der nächstfolgenden Sitzung.

10. Über die Verhandlungen wird durch den Protokollführer ein erweitertes Be- schlussprotokoll geführt. Ergibt sich aus der Diskussion zu einem Geschäft kein einhelliger Beschluss, so werden auf Verlangen die Pro- und Kontra-Argumente in Form verständlicher, in Sätzen formulierter Begründungen oder

stichwortartig ins Protokoll aufgenommen. Die Genehmigung des Protokolls geschieht in der Regel an der nächstfolgenden Sitzung.

Begründung:

Die aktuelle Regelung bewirkt in der Praxis, dass das Protokoll nur die Informationen zu den An- trägen enthält, die von den Antragsstellenden - in der Regel also von Gemeindevorsteher und der Gemeindeverwaltung - kommen, weil die Diskussion zu den Anträgen zurzeit nicht in das Protokoll aufgenommen wird. Damit die Öffentlichkeit im Protokoll auch über abweichende Po- sitionen der Mitglieder des Gemeinderates verständlich informiert werden kann, ist es notwen- dig, ergänzend Pro- und Kontra-Argumente aus der Diskussion in allgemein verständlichen Sät- zen in das Protokoll aufnehmen zu können. Einzelne Stichworte reichen dazu nicht aus und be- wirken in der Praxis, dass die Diskussion nicht protokolliert wird. In einer Demokratie hat die Öffentlichkeit ein Recht darauf, transparent und verständlich über eine Debatte informiert zu werden. Dazu gehört es auch, ergänzend zum Antrag weitere Pro- und Kontra-Argumente inklu-

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sive Begründung zu kennen, weil die Öffentlichkeit nur dann Entscheidungen nachvollziehen kann. Eine einseitige Information im Protokoll widerspricht demokratischen Grundsätzen.

3. Ergänzung Neue Ziffer 11a

Art. 33 Gemeindesetz, Anfragerecht Neu (kursiv und hellgrau markiert) Jeder Stimmberechtigte kann zur Tätigkeit der

Gemeindebehörden und der Gemeindeverwal- tung Anfragen stellen. Der Gemeindevorsteher hat dazu Stellung zu nehmen. Daran kann sich eine allgemeine Aussprache anschliessen.

11.a Stellen Mitglieder des Gemeinderates oder stimmberechtigte Personen Anfragen zur Tätigkeit der Gemeindebehörden und der Ge- meindeverwaltung, so findet auf Antrag eines Mitglieds des Gemeinderates zur Anfrage eine allgemeine Debatte im Gemeinderat statt. Die Antwort des Vorsitzenden und die Debatte sind in das Protokoll in einer Weise aufzunehmen, welche die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben, insbesondere der Persönlichkeitsrechte, ge- währleistet.

Anfragen sind in schriftlicher Form einzu- reichen und in der nächsten Sitzung, spätes- tens der darauf folgenden, zu behandeln.

Das Gemeindegesetz sieht die Möglichkeit vor, kleine Anfragen zu stellen und diese zusammen mit den Antworten dazu im Gemeinderat zu behandeln. In einer Demokratie sind kleine Anfra- gen eine Möglichkeit, etwas über das Handeln in der Verwaltung zu erfahren oder eine Begrün- dung für ein bestimmtes Vorgehen zu erhalten. Dadurch kann das Vertrauen in die Verwaltung und das Verständnis für das Verwaltungshandeln gestärkt werden. Kleine Anfragen sind in der Regel kurz formuliert und auf wenige, präzis formulierte Punkte begrenzt.

Das Gemeindegesetz regelt das Anfragerecht in Artikel 33. Die Geschäftsordnung des Gemeinde- rates enthält jedoch keine Bestimmung dazu, wie das Anfragerecht umgesetzt wird. Mitglieder des Gemeinderates können zwar am Ende einer Gemeinderatsitzung Fragen stellen, doch wird das nicht protokolliert. Anfragen stimmberechtigter Personen werden im Gemeinderat nicht behandelt. Dies soll sich ändern.

Antrag

a) Ziffer 5 der Geschäftsordnung wird abgeändert und lautet künftig: «Mitglieder des Gemein- derates oder Kommissionen, welche Geschäfte zur Beschlussfassung vorlegen, haben diese bis spätestens 1 Woche vor der Sitzung, das heisst am Mittwoch zuvor bis 12.00 Uhr, beim Sekretariat einzureichen. Der vom Gemeinderat zu prüfende Antrag ist auf die Traktandenlis- te der nächsten Versammlung zu setzen. Ist dies nicht möglich, so sind dem Gemeinderat die Gründe darzulegen.Die Anträge sind in ihrem Wortlaut in das Protokoll aufzunehmen, sofern keine gesetzlichen Vorschriften entgegenstehen. Eine Abänderung der Anträge ist nur den Antragsstellenden möglich.»

b) Ziffer 10 der Geschäftsordnung wird abgeändert und lautet künftig: «10. Über die Verhand- lungen wird durch den Protokollführer ein erweitertes Beschlussprotokoll geführt. Ergibt sich aus der Diskussion zu einem Geschäft kein einhelliger Beschluss, so werden die Pro- und

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aufgenommen. Die Genehmigung des Protokolls geschieht in der Regel an der nächstfolgen- den Sitzung.»

c) Die Geschäftsordnung wird um Ziffer 11a ergänzt: «11.a Stellen Mitglieder des Gemeindera- tes oder stimmberechtigte Personen Anfragen zur Tätigkeit der Gemeindebehörden und der Gemeindeverwaltung, so findet auf Antrag eines Mitglieds des Gemeinderates zur Anfrage eine allgemeine Debatte im Gemeinderat statt. Die Antwort des Vorsitzenden und die Debat- te sind in das Protokoll in einer Weise aufzunehmen, welche die Einhaltung gesetzlicher Vor- gaben, insbesondere der Persönlichkeitsrechte, gewährleistet. Anfragen sind in schriftlicher Form einzureichen und in der nächsten Sitzung, spätestens der darauffolgenden, zu behan- deln.»

Kontra zu Teilantrag b)

- Vermeidung einer Aufblähung von Gemeinderats-Protokollen zur besseren Lesbarkeit;

- Zeitnahe Information der Bürger wird verzögert;

- Gemäss Art. 10 der Gemeinderatsordnung können Argumentationen (Pro und Kontra) be- reits heute in das Protokoll aufgenommen werden;

- Das Protokoll hat nicht die Aufgabe, als Plattform für politische Haltungen und Statements von einzelnen Mitgliedern oder Gruppierungen des Gemeinderats zu dienen.

Beschluss

Nach eingehender Diskussion zieht Gemeinderätin Andrea Matt Antrag a) zurück.

Die Anträge b) und c) werden mit 10 Nein-Stimmen (6 FBP, 4 VU) zu 1 Ja-Stimme (FL) abgelehnt.

Bewilligte Baugesuche aus Mauren-Schaanwald (10. Juni bis 30. Juni 2021)

Im Zeitraum vom 10. Juni 2021 bis 30. Juni 2021 wurden von der Baubehörde des Landes (Amt für Bau und Infrastruktur) folgende Bauvorhaben in der Gemeinde Mauren-Schaanwald genehmigt:

Bauvorhaben: Anbau Carport

Standortadresse: Speckemahd 12, Mauren Grundstück Nr.: 832

Zone: Wohnzone B

Bauvorhaben: Neubau EFH

Standortadresse: Franz-Josef-Oehri-Strasse 10, Mauren Grundstück Nr.: 494

Zone: Wohnzone B

Bauvorhaben: Neubau MFH

Standortadresse: Delehala 36, Mauren Grundstück Nr.: 3443

Zone: Wohnzone B

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Bauvorhaben: Neuinstallation Photovoltaikanlage Standortadresse: Weiherring 113, Mauren

Grundstück Nr.: 3464

Zone: Kernzone 1

(Richtplan Weiherring)

Der Gemeinderat nimmt die Informationen über die bewilligten Baugesuche zur Kenntnis.

Mauren, 9. Juli 2021 Gemeindevorstehung Mauren

gez. Freddy Kaiser, Vorsteher

Referenzen

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