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P R O T O K O L L. über die 37. Sitzung des Gemeinderates

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Academic year: 2022

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P R O T O K O L L

über die 37. Sitzung des Gemeinderates

Datum: Mittwoch, 16. Juni 2021 Zeit: 17:30 Uhr bis 20:30 Uhr

Ort: Gemeindesaal Mauren

Vorsitz: Gemeindevorsteher Freddy Kaiser

Anwesend: Dominik Amman, Martin Beck, Martina Brändle-Nipp, Martin Lampert, Annalis Marte, Christoph Marxer, Andrea Matt, Mirjam Posch, Patrik Schreiber, Marcel Öhri (bis Traktandum 5)

Entschuldigt: -

Weitere Anwesende: alle zu Traktandum 6:

Sven Bürzle, Amt für Umwelt

Dr. Alexander Heim, Klaus Büchel Anstalt Stefan Zeller, Klaus Büchel Anstalt Karin Pallas, Bauverwaltung Silke Marxer, Deponiewartin

Werner Hauck, Deponiewart-Stellvertreter Romeo Pallua, Deponiewart-Stellvertreter Thomas Ritter, Stabsstelle Gemeindevorstehung

Protokoll: Christoph Kieber, Sekretär

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Traktanden

1. Protokollgenehmigung 36/21

2. Vernehmlassungsbericht zur Abänderung des Eisenbahngesetzes: Stellungnahme 3. Vernehmlassungsbericht zur Abänderung des Entsendegesetzes: Stellungnahme

4. Vernehmlassungsbericht zur Schaffung eines Gesetzes über die Familienhilfe Liechtenstein

5. Bewilligte Baugesuche aus Mauren-Schaanwald (20. Mai 2021 bis 9. Juni 2021)

6. Endgestaltung der Deponie Langmahd, Mauren: Deponiebegehung durch den Gemeinderat

7. Informationen und Mitteilungen 37/21

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Protokollgenehmigung 36/21

Das Protokoll der 36. Gemeinderatssitzung vom 26.05.2021 wird mit einer Gegenstimme (FL) genehmigt.

Vernehmlassungsbericht zur Abänderung des Eisenbahngesetzes:

Stellungnahme

Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 16. März 2021 den Vernehmlassungsbericht betreffend die Abänderung des Eisenbahngesetzes (EBG) verabschiedet.

Die Gesetzesvorlage dient insbesondere der Umsetzung der Richtlinie 2012/34/EU zur Schaffung eines einheitlichen europäischen Eisenbahnraums, geändert durch die Richtlinie (EU) 2016/2370, und die damit in Verbindung stehenden EU-Rechtsakte sowie des sog. "vierten Eisenbahn- pakets". Dieses besteht aus den Richtlinien (EU) 2016/797 über die Interoperabilität des Eisen- bahnwesens der Europäischen Union sowie (EU) 2016/798 über die Eisenbahnsicherheit

Die Richtlinie 2012/34/EU bezweckt insbesondere die Verbesserung der Qualität durch Ankur- belung des Wettbewerbs, die Stärkung der Marktaufsicht sowie die Verbesserung der Bedingun- gen für Investitionen in den Eisenbahnsektor. Die Richtlinie gestattet grössere Transparenz in Bezug auf die Bedingungen des Zugangs zum Schienenverkehrsmarkt und sorgt für eine Verbes- serung des Zugangs von Betreibern zu schienenverkehrsbezogenen Serviceeinrichtungen wie z.B.

Bahnhöfen. Mit der Richtlinie (EU) 2016/2370 wurde die Richtlinie 2012/34/EU im Hinblick auf die Öffnung des Marktes für inländische Schienenpersonenverkehrsdienste und die Verwaltung der Eisenbahninfrastruktur geändert.

In der Richtlinie (EU) 2016/797 werden die Bedingungen festgelegt, welche für die Verwirkli- chung der Interoperabilität des Eisenbahnsystems in der Europäischen Union (EU) sowie den EWR-Staaten erfüllt sein müssen, um ein optimales Mass an technischer Harmonisierung zu er- reichen. Damit sollen die Eisenbahnverkehrsdienste innerhalb der EU und im EWR erleichtert, verbessert und entwickelt werden sowie zur Verwirklichung eines einheitlichen europäischen Eisenbahnraums beigetragen werden. Zweck der Richtlinie (EU) 2016/798 ist insbesondere die Entwicklung und Verbesserung der Sicherheit des Eisenbahnsystems der EU sowie der EWR- Staaten und ein besserer Marktzugang für Dienstleistungen auf dem Schienenweg durch die Harmonisierung der Regulierungsstruktur in den Mitgliedstaaten, die Bestimmung der Zustän- digkeiten der einzelnen Akteure des Eisenbahnsystems der EU, die Entwicklung gemeinsamer Sicherheitsziele und -methoden sowie die Festlegung der Grundsätze für die Erteilung, Erneue- rung, Änderung und Einschränkung oder Widerruf von Sicherheitsbescheinigungen und -genehmigungen.

Die Vorlage wurde dem Gemeinderat an der Sitzung vom 24. März 2021 zur Begutachtung übermittelt. Zum gegenständlichen Vernehmlassungsbericht liegen seitens des Gemeinderats keine inhaltlichen Stellungnahmen vor.

Antrag

Der Vernehmlassungsbericht der Regierung zur Abänderung des Eisenbahngesetzes wird formell zur Kenntnis genommen.

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Beschluss

Gemäss Antrag einstimmig.

Vernehmlassungsbericht zur Abänderung des Entsendegesetzes:

Stellungnahme

Die Regierung hat in der Sitzung vom 23. März 2021 den Vernehmlassungsbericht betreffend die Abänderung des Entsendegesetzes genehmigt.

Der Entwurf dient vor allem der Umsetzung der Richtlinie (EU) 2018/957, mit der die Entsende- richtlinie (EG) 96/71 in einigen Kernbereichen abgeändert wird: Entsandten Arbeitnehmern soll nicht mehr nur der im Aufnahmemitgliedstaat geltende Mindestlohn garantiert werden, sondern die gesamte Entlohnung, wie sie sich aus dem im Aufnahmemitgliedstaat geltenden Recht ergibt.

Für Entsendungen, die länger als 18 Monate dauern, soll das Arbeitsrecht des Aufnahme- mitgliedstaats generell uneingeschränkt zur Anwendung kommen. Für den grenzüberschreiten- den Personalverleih wird geklärt, welche Pflichten vom Verleiher und welche vom Einsatzbetrieb zu erfüllen sind.

In Liechtenstein werden einige der vorgesehenen Neuerungen schon länger angewandt, so insbesondere die Bestimmungen über die geschuldete Entlohnung und die Verpflichtungen von Verleihern und Einsatzbetrieben bei Entsendungen mit Verleihkonstellationen. Gleichwohl ver- langt die Umsetzung der Richtlinie Abänderungen des Entsendegesetzes in diesen und weiteren Bereichen.

Die Vorlage wurde dem Gemeinderat an der Sitzung vom 14. April 2021 zur Begutachtung über- mittelt. Zum gegenständlichen Vernehmlassungsbericht liegen seitens des Gemeinderats keine inhaltlichen Stellungnahmen vor.

Antrag

Der Vernehmlassungsbericht der Regierung zur Abänderung des Entsendegesetzes wird formell zur Kenntnis genommen.

Beschluss

Gemäss Antrag einstimmig.

Vernehmlassungsbericht zur Schaffung eines Gesetzes über die Familienhilfe Liechtenstein

Am 8. Juni 2021 verabschiedete die Regierung den Vernehmlassungsbericht betreffend die Schaffung eines Gesetzes über die Familienhilfe Liechtenstein. Vorsteher Freddy Kaiser übergibt diesen Bericht dem Gemeinderat zum Aktenstudium. Der Vernehmlassungsbericht wird eben- falls der Kommission Gesellschaft zur Stellungnahme übergeben. Allfällige Stellungnahmen können bis spätestens 30. August 2021 an die Gemeindevorstehung eingereicht werden.

Die Behandlung des Berichts erfolgt an der Gemeinderatssitzung vom 7. September 2021.

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Bewilligte Baugesuche aus Mauren-Schaanwald (20. Mai 2021 bis 9. Juni 2021)

Im Zeitraum vom 20. Mai 2021 bis 9. Juni 2021 wurden von der Baubehörde des Landes (Amt für Bau und Infrastruktur) folgende Bauvorhaben in der Gemeinde Mauren-Schaanwald genehmigt:

Bauvorhaben: Anbau Sitzplatzüberdachung Standortadresse: Peter-Kaiser-Str. 88, Mauren Grundstück Nr.: 20

Zone: Wohnzone A

Bauvorhaben: Neuinstallation Photovoltaikanlage Standortadresse: Bönerstrasse, Mauren

Grundstück Nr.: 63

Zone: Wohnzone B

Bauvorhaben: Neubau Aussenpool, Gartenhaus und Umgebungsgestaltung Standortadresse: Guler 30a, Mauren

Grundstück Nr.: 565

Zone: Wohnzone C

Bauvorhaben: Anbau Überdachung Standortadresse: Torkelgasse 2, Mauren Grundstück Nr.: 318

Zone: Kernzone 2

Der Gemeinderat nimmt die Informationen über die bewilligten Baugesuche zur Kenntnis.

Endgestaltung der Deponie Langmahd, Mauren: Deponiebegehung durch den Gemeinderat

Seit Januar 2006 wird auf der Deponie Langmahd das Projekt "Endgestaltung" umgesetzt.

Anlässlich der Sitzung vom 10.02.2021 hat sich der Gemeinderat bereits mit dem Projekt

"Endgestaltung" befasst (Projektstand, Kosten Gesamtprojekt). Um dem Gemeinderat einen vertieften Einblick in dieses wichtige Gemeindeprojekt zu vermitteln, unternimmt der Gesamt- gemeinderat eine Vor-Ort-Besichtigung des Deponieareals. Zur fachlichen Erörterung des Projekts "Endgestaltung", der Grüngutverwertung sowie des Betriebes der Wertstoffsammel- stelle sind Karin Pallas, Bauverwaltung, Stefan Zeller und Dr. Alexander Heim, Projektingenieure der Klaus Büchel Anstalt, sowie Sven Bürzle, Amt für Umwelt, an der Gemeinderatssitzung anwesend.

Ausgangslage

Grundlage für die Projektumsetzung bilden die Baubewilligung aus dem Jahr 2006, das Einver- ständnis zum Ausführungsprojekt Etappe 2 (Projekterörterung, 2012), die Genehmigung zum Ausführungsprojekt Etappe 3 (2016) sowie die Betriebsbewilligung (2019, gültig bis Oktober 2024 resp. bis Projektabschluss, Betriebsbewilligung Deponie Typ A). Während die Baubewilli- gung insbesondere die technische Grundlage für die Betriebsbewilligung bildet, definieren die

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Ausführungsprojekte Etappe 2 und 3 die Geländegestaltung sowie die Rückführung in die land- wirtschaftliche Nutzung des Deponieareals. Die verschiedenen Projektunterlagen können bei der Bauverwaltung eingesehen werden. Dem Gemeinderat wird jährlich ein Standbericht vorgelegt.

Projekt "Endgestaltung"

Bis Ende 2005 wurde die Deponie Langmahd als Inertstoffdeponie betrieben. Der bereits zum damaligen Zeitpunkt offensichtliche Engpass an Deponievolumen sowie verschiedene ungeklärte Fragen zur Rückführung des Deponieareals haben die Gemeinde Mauren veranlasst, das Projekt

"Endgestaltung" ausarbeiten zu lassen. Dieses Projekt umfasst die Überführung des ursprünglich künstlichen Deponiekörpers in das regional typische Landschaftsbild sowie in die landwirtschaft- liche Bewirtschaftung. Die Umsetzung des Projekts "Endgestaltung" erfolgt ausschliesslich mit unverschmutztem Aushubmaterial (Deponie Typ A). Das Deponieareal wurde in den letzten 15 Jahren in nördlicher Richtung entwickelt. Der Baufortschritt war bzw. ist abhängig von der der Bautätigkeit im Gemeindegebiet Mauren-Schaanwald sowie dem Anfall von Aushubmaterial.

Aktuell erfolgt der Deponiebau im Bereich entlang der Rietstrasse.

Qualitätssicherung

Die Umsetzung der Endgestaltung erfolgt seit 2011 auf Privatgrundstücken. Die Gemeinde Mauren verfügt über einen Pachtvertrag mit den betroffenen Bodeneigentümern (gültig bis Pro- jektabschluss), welcher u.a. eine fachgerechte Ausführung der Erdarbeiten unter der ausschliess- lichen Verwendung von unverschmutztem Aushubmaterial zusichert. Unter Berücksichtigung des Pachtvertrages sowie der Vorgaben gemäss Betriebsbewilligung erfolgt der Deponiebetrieb unter Einhaltung wichtiger Qualitätsmerkmale. Zu deren Sicherstellung wird ein umfassendes Kontrollkonzept angewendet. Die wesentlichen Bestandteile des Kontrollkonzeptes sind:

Aushubbeurteilung von Aushubarbeiten > 10 m3, konsequente Anlieferungskontrolle durch Deponiewart, Überwachung Anlieferungen mittels Videoanlage sowie regelmässige Kontrolle im Bereich des Deponiekörpers. Zusätzlich erfolgt eine zweiwöchentliche Vermessung des Deponie- körpers, so dass eine minimale Rückverfolgbarkeit sichergestellt werden kann. Die Erfahrungs- werte zeigen, dass die Vorschriften gemäss Kontrollkonzept gut eingehalten werden. Jährlich treten einige wenige Verstösse gegen die Anlieferungsbestimmungen ein. Die Möglichkeit zum gezielten und kurzfristigen Eingreifen sowie die Gewährleistung der Rückverfolgbarkeit bestäti- gen die Notwendigkeit des Kontrollkonzepts.

Herausforderungen in der Umsetzung

Der Deponiestandort liegt in der Landwirtschaftszone und muss deshalb in die landwirtschaftli- che Bewirtschaftung rückgeführt werden. Dies setzt einen angepassten Bodenaufbau sowie eine entsprechende Rekultivierung des Deponieareals voraus. Nebst der oben beschriebenen Quali- tätssicherung des gesamten Deponiebetriebes steht die Projektumsetzung vor folgenden Herausforderungen:

- Fachgerechter Bodenaufbau. Das angelieferte Aushubmaterial wird soweit möglich getrennt nach Bodenqualitäten angeliefert und eingebaut. Dies erlaubt den Aufbau von standorttypi- schen Bodenhorizonten. Aufgrund der in Mauren verbreiteten Bodentypen fällt beim Aushub wenig qualitativ hochwertiger Boden an. Der Humus wird zudem oft anderweitig verwertet, sodass nur sehr geringe Kubaturen an qualitativ hochwertigem Aushubmaterial (Humus) angeliefert werden. Aus diesem Grund wird der Torfkörper etappenweise ausgehoben und der Torfaushub als Rekultivierungshorizont eingebaut. Als positiver Nebeneffekt kann mit diesem Verfahren zusätzliches Deponievolumen geschaffen werden. Seit 2018 wird sandiger Erdaushub von Baustellen ausserhalb des Gemeindegebiets Mauren-Schaanwald angenom-

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men und vor Ort zwischengelagert. Dieser Erdaushub soll insbesondere für die Rekultivie- rung der geplanten Geländeüberhöhung im Bereich von Pferdesportfläche, Grüngutplatz und Wertstoffsammelstelle eingesetzt werden.

- Uneingeschränkte Entwässerung Rohplanie. Das eingebaute Aushubmaterial ist aufgrund seiner natürlich entwickelten Eigenschaften und aufgrund der mehrmaligen Befahrung auf dem Deponiekörper kaum Wasser durchlässig. Aus diesem Grund wird auf der gesamten Rohplanie ein Entwässerungssystem eingebaut.

- Flächendeckende Begrünung. Der Deponiekörper wird mit Torfaushub rekultiviert. Aufgrund der grossen Aushubtiefe des Torfkörpers (bis ca. 10 m) handelt es sich dabei vorwiegend um unentwickelten Torfboden. Deshalb ist die Begrünung anspruchsvoll, erfordert eine ange- passte Vorgehensweise sowie viel Zeit (notwendige Geduld). Es ist bekannt, dass Torfböden nach Luftzutritt mineralisieren und dadurch an Volumen verlieren. Zur Überwachung der Entwicklung des Rekultivierungshorizontes sowie als mögliches Frühwarnsystem für eine übermässige Mineralisierung und Bodensackung wird die Mächtigkeit des Rekultivierungsho- rizontes systematisch überwacht. Die bisherigen Beobachtungen zeigen, dass die Minerali- sierungsrate – unter der Voraussetzung sorgfältiger Pflege- und Unterhaltsarbeiten – nach einigen Jahren stark abnimmt. Um eine langfristige landwirtschaftliche Nutzung zu gewähr- leisten, ist dem hier beschriebenen Aspekt die nötige Beachtung zu schenken.

- Angepasste Pflege- und Unterhaltsarbeiten. Die frisch rekultivierten Teilflächen sind sensibel gegenüber mechanischen Einwirkungen (insbesondere Befahrung) und benötigen mehrere Jahre Zeit, während der sich eine dem Standort angepasste, stabile Bodenstruktur und Vege- tation entwickeln können. Aus diesem Grund werden die Rekultivierungsflächen während mehrerer Jahre im Auftrag der Gemeinde Mauren gepflegt resp. bewirtschaftet. Nach dieser Zeit werden die Flächen sukzessive zur landwirtschaftlichen Bewirtschaftung übergeben.

Mengen- und Flächenbilanz

Jährlich werden rund 30'000 m3 (lose) Aushubmaterial angeliefert und eingebaut. Die Anliefe- rungsmengen variieren sehr stark (Anlieferungsmenge 2019: rund 25'000 m3; 2020: rund 62'000 m3). Die Flächenausdehnung des Deponieareals kann wie folgt umschrieben werden (Zahlen gerundet): 42'000 m2 rekultiviertes Deponieareal, 28'000 m2 aktuell offene Deponiefläche (Roh- planie), 35'000 m2 Restfläche für die weitere Deponieentwicklung.

Deponieentwicklung

Gemäss einer vorsichtigen Mengenbilanz ist mit einer Restkubatur von rund 150'000 m3 (fest) zu rechnen (entspricht rund 180'000 m3 (lose)). Somit beträgt die verbleibende Betriebsdauer der Deponie noch rund 6 Jahre. Bis zu diesem Zeitpunkt ist die Gemeinde Mauren gefordert, eine Lösung für die zukünftige Entsorgung von Aushubmaterial zu erarbeiten. Mit der aktuellen Standortprüfung des Projekts "Pürstwald-Kracharüfe" sind die Vorabklärungen für eine mögliche Nachfolgedeponie in Arbeit.

Grüngutplatz

Die Grüngutsammlung und -verwertung entspricht einem grossen Bedürfnis der Bevölkerung von Mauren-Schaanwald. Jährlich werden 3'000 bis 4'000 m3 Grünabfälle angeliefert (Baum-, Strauch- und Heckenschnitt, Laub, Rasenschnitt, Blumen- und Pflanzenabfälle aus dem Haushalt, Abfälle aus der Tierhaltung (Pflanzenfresser, Kleinmengen)). Bis Ende 2014 wurde das Grüngut vor Ort zu Kompost verarbeitet. Aufgrund der Tatsache, dass die Auftragnehmerin der Kompos- tierungsarbeiten ihr Dienstleistungsangebot nicht mehr anbot, die Kostensituation unausgegli- chen (Aufwand / Ertrag) und der Absatz schleppend waren, wird das Grüngut seit 2015 nur noch

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angenommen und zwischengelagert. Die Verwertung wurde an einen Unternehmer übertragen.

Das Grüngut wird hauptsächlich einer energetischen Verwertung zugeführt (Biogasanlage, thermische Verwertung). Für den Bezug von Kleinmengen steht Kompost vom Kompostierwerk VfA Buchs zur Verfügung.

Standort, Art und Umfang der Weiterführung des Grüngutplatzes müssen in Zusammenhang mit dem Abschluss des Projekts "Endgestaltung" geklärt werden. D.h. mögliche zukünftige Lösungen sind innerhalb der nächsten 3 bis 5 Jahre zu evaluieren.

Wertstoffsammelstelle

Für die Entsorgung von Abfällen aus Privathaushaltungen steht den Einwohnern ganzjährig eine entsprechende Sammelstelle zur Verfügung. Die Wertstoffe werden einer fachgerechten Ver- wertung zugeführt ("Wertstoffe"). Im Jahr 2020 wurden u.a. folgenden Mengen angeliefert (Zahlen gerundet): 55 t Altpapier, 47 t Karton, 23 t Alteisen, 5 t Weissblech/Dosen/Alu, 55 t Alt- glas und 5 t PET-Flaschen, Supersack 2 t. Zur Entsorgung von Sonderabfällen werden jährlich ein bis zwei kostenlose Separatsammlungen durchgeführt (Organisation durch Amt für Umwelt). In Mauren werden über diese Separatsammlung jährlich 1 bis 2 t Sonderabfälle gesammelt.

Standort, Art und Umfang der Weiterführung der Wertstoffsammelstelle müssen in Zusammen- hang mit dem Abschluss des Projekts "Endgestaltung" geklärt werden. D.h. mögliche zukünftige Lösungen sind innerhalb der nächsten 3 bis 5 Jahre zu evaluieren.

Die fachlichen Erläuterungen zu diesem Traktandum werden in einer Broschüre zusammenge- fasst, die allen Teilnehmenden in digitaler Form ausgehändigt wird.

Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen zum Projekt "Endgestaltung" sowie zum aktuellen Projektstand zur Kenntnis.

Mauren, 18. Juni 2021 Gemeindevorstehung Mauren

gez. Freddy Kaiser, Vorsteher

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