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P R O T O K O L L. über die öffentliche Sitzung. des Gemeinderates HOFSTETTEN im Sitzungsraum. am 15. Januar 2020

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(1)

P R O T O K O L L über die öffentliche Sitzung

des Gemeinderates HOFSTETTEN im Sitzungsraum

am 15. Januar 2020

Anwesend:

Bürgermeister Martin Aßmuth Gemeinderäte:

Allgaier Arnold Kaspar Bernhard Kinast Hubert Krämer Bernhard

Mickenautsch Meinrad Neumaier Peter

Neumaier Veronika Schwendemann Stefan Uhl Wilhelm

Helmut Lupfer

Als Schriftführer: Hauptamtsleiter Mike Lauble

Beamte, Angestellte usw.: Rechnungsamtsleiter Markus Neumaier

Es fehlten:

Zuhörer: 13

Der Bürgermeister eröffnete die Sitzung um 20:00 Uhr und stellte fest, dass die Gemeinderäte durch Ladung ordnungsgemäß berufen worden waren. Die Tages- ordnung der öffentlichen Sitzung ist mit Ort und Stunde öffentlich bekannt gegeben worden. Danach wurde in der Sitzung über die auf der Tagesordnung stehenden Punkte eingetreten.

Bürgermeister Aßmuth hieß alle Gemeinderäte zur öffentlichen Sitzung herzlich willkommen und begrüßte die Zuhörer sowie die Pressevertreter. Außerdem wünschte er allen Anwesenden für das neue Jahr alles Gute.

(2)

Zur Tagesordnung:

TOP 1 Verschiedenes, Bekanntgabe der Beschlüsse aus nichtöffentlicher Sitzung und Frageviertelstunde

Verschiedenes

BM Martin Aßmuth gab einen kurzen Rückblick über die Ereignisse und Berichter- stattungen der Presse seit der letzten Gemeinderatssitzung.

Es wurde über die Vorberatungen zum Haushalt 2020 der Gemeinde berichtet und daß dieser die Reserven Hofstettens auffresse. Außerdem fand im Dezember das

„Dreimärkertreffen“ mit den angrenzenden Gemeinden statt. Für die Finanzierung der Kinderbetreuung ist der Fördertopf leer, was mehrere Bürgermeister aus dem Umland dazu bewegt sich dafür stark zu machen dies zu ändern. Es fand am 05.01.2020 der erste, sehr gelungene und gut besuchte Neujahrsempfang der Ge- meinde in der Gemeindehalle in Hofstetten statt. BM Aßmuth wies auf die Veran- staltung der Narrenzunft die „Höllennacht“ hin, welche am 18.01.2020 in gewohn- tem Umfang stattfindet. Außerdem berichtete er über die Bevölkerungszahlen des statistischen Landesamtes zum Stand September 2019. Hofstetten zählt 1.800 Einwohner.

Frageviertelstunde

Es wurde durch Frau Melanie Kress als Vertreterin für die betroffenen Eltern der Grundschule angefragt, ob das Angebot der verläßlichen Grundschule auch ab Februar weiterläuft, da einer der beiden Mitarbeiterinnen gekündigt hat.

BM Aßmuth führte hierzu aus, daß die Gemeinde keinen Einfluß auf eine Kündi- gung habe. Es stehen dort immer unterschiedliche Beweggründe des Beschäftigten dahinter. Die Stelle für die Betreuung wurde bereits mehrfach erfolglos ausge- schrieben. Derzeit liegen zwei Bewerbungen vor und die Gemeinde ist zuversicht- lich, daß auch kurzfristig hier eine Einigung gefunden werden kann so daß das An- gebot der verläßlichen Grundschule ab Februar wie gewohnt weiter in Ansprung genommen werden kann.

Bekanntgabe von Beschlüsse aus nichtöffentlicher Sitzung Keine

(3)

TOP 2 ö Billigung des Vorentwurfes des Bebauungsplans und der örtlichen Bauvorschriften „Am Schneitbach II“ sowie der Durchführung der frühzeitigen Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB

Sachverhalt:

Zwischen dem Baugebiet „Am Schneitbach“ und der Außenbereichsbebauung „Im Ullerst“ besteht eine Lücke im Siedlungsbereich, die mit einer Wohnbebauung ge- schlossen werden soll. Der Bebauungsplan „Am Schneitbach II“ für die Teilbereiche der Grundstücke Flst.-Nr. 712 und 711/2 wurde am 17.07.2019 aufgestellt.

Das Plangebiet befindet sich südlich des Bestandsbebauungsplans „Am Schneit- bach“. Es erstreckt sich einreihig rechts- und linksseitig der Straße Ullerst. Das Ge- biet wird momentan als Grün- und Weidefläche genutzt. Im Osten verläuft das Ge- wässer „Ullerstbach“. Das Plangebiet ist als Außenbereich gemäß § 34 BauGB ein- gestuft, schließt sich an einen im Zusammenhang bebauten Ortsteil an und soll deshalb im beschleunigten Verfahren gemäß § 13b BauGB (Einbeziehung von Au- ßenbereichsflächen in das beschleunigte Verfahren) i.V.m. § 13a BauGB entwickelt werden. Ziel der Planung ist es, zusätzlichen Wohnraum in einer attraktiven, natur- nahen Lage zu schaffen. Deshalb wurde am 17.07.2019 der Bebauungsplan „Am Schneitbach II“ für den Bereich aufgestellt, dessen Vorentwurf nun beschlossen und die frühzeitige Beteiligung eingeleitet werden soll.

Eine Bebauung weiter nach Westen ist aufgrund der Hanglage aktuell nicht vorge- sehen. Überschlägig wurden Steigungen von 20% und mehr ermittelt, so dass eine weiter nach Westen führende Erschließung sehr aufwendig werden würde. Aufge- nommen wurde aber eine Zufahrt zu den landwirtschaftlichen Flächen am nördli- chen Rand des Plangebiets. Im östlichen Bereich des Bebauungsplans werden die dortigen Grundstücke von einer 6 m breiten Ringstraße erschlossen, sodass das Müllsammelfahrzeug dort einfahren kann. Die nördlichsten Grundstücke werden über eine kleine Stichstraße mit 5 m Breite erschlossen, die an die Ringstraße an- gebunden werden wird. Auf diese Weise entstehen 12 Baugrundstücke für die Ge- meinde Hofstetten in attraktiver, naturnaher Umgebung.

Die Festsetzungen orientieren sich hierbei am benachbarten Bebauungsplan „Am Schneitbach“.

Die Grundstücke werden eine Größe von 485 qm bis 704 qm aufweisen.

Artenschutzrechtliche Belange werden im Verfahren ausreichend berücksichtigt werden, sowie ein ausreichender Abstand von 8 m vom Biotop des „Ullerstbaches“

und von 5 m vom Graben des „Schneitbaches“ eingehalten. Das Gebiet wird über die Straße „Ullerst“ erschlossen werden. In Hanglage wird eine einreihige und in Richtung des „Ullerstbaches“ wird eine zweireihige Bebauung realisiert werden.

(4)

Beschlussvorschlag:

1. Der Vorentwurf des Bebauungsplanes „Am Schneitbach II“ bestehend aus dem zeichnerischen Teil, dem schriftlichen Teil und der Begründung mit Stand vom 12.12.2019 wird gebilligt.

2. Die frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB wird beschlossen.

Bemerkungen/GR-Beiträge:

BM Aßmuth begrüßt Herrn Lukas Roos vom Planungsbüro Zink und bittet ihn zum Fachvortrag an den Ratstisch.

Herr Roos stellt mit Hilfe einer Powerpoint Präsentation, welche als Anlage 1 die- sem Protokoll beigefügt ist die Planungsentwürfe und Bauvorschriften für den Be- bauungsplan Am Schneitbach II dem Gemeinderat und den Zuhörer vor.

Die Vorgaben entsprechen denen des Baugebiets Am Schneitbach.

(5)

Nach den Ausführungen von Herrn Roos fügt BM Aßmuth an, daß sobald der Be- bauungsplan als Satzung beschlossen ist mit der Vermarktung der Baugrundstücke begonnen werden soll. Über die Kriterien zur Vergabe der Bauplätze soll in der Gemeinderatssitzung im März öffentliche beraten werden.

Danach eröffnet er die Aussprache.

GR Kaspar meldet sich zu Wort und stellt fest, daß die vom Gemeinderat ge- wünschte Ringstraße zwar realisiert wurde in den Planungen, aber nicht wie ge- wünscht. Er schlägt vor die Ringstraße bzw. die Zufahrt zur Ringstraße an den Rand des Baugebietes zu legen um so später auch ggf. dem Wunsch der Firma Holzbau Schnaitter über eine neue Zufahrt zum Betrieb und einem neuen Brücken- bauwerk nachkommen zu können ohne eine weitere Abzweigung baulich errichten zu müssen. Er schlägt auch vor mit der Zufahrt zur Ringstraße etwas vom Bauge- biet abzurücken um vielleicht einen entsprechenden Schallschutz anbringen zu können, falls später einmal notwendig.

GR Mickenautsch regt an, da er Sackgassen immer für eine schlechte Lösung hält die Ringstraße Richtung Gewässer ebenfalls zu verlegen.

Dazu führt Herr Roos aus, dass am Gewässer ein Randstreifen von 5 m einzuhal- ten ist und dort die Straße nicht anders geplant werden kann. Die Sachgasse be- treffe aber nur wenige Bauplätze und es wäre durchaus zumutbar, die Mülltonnen bis zur Zufahrt der Sackgasse zu fahren. Dies wird auch in anderen Baugebieten so realisiert.

GR Krämer hält die vorgeschlagene Verlegung der Zufahrt zur Ringstraße wie von Bernhard Kaspar vorgeschlagen für sinnvoll.

Weitere Wortmeldung gab es keine, so daß BM Aßmuth zur Abstimmung überleitet.

Beschluss:

1. Der angepaßte Vorentwurf mit veränderter Straßenführung im Bereich der Zufahrt und der Ringstraße des Bebauungsplanes „Am Schneitbach II“ be- stehend aus dem zeichnerischen Teil, dem schriftlichen Teil und der Begrün- dung mit Stand vom 12.12.2019 wird einstimmig gebilligt.

2. Die frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB wird einstimmig beschlossen

Abstimmung  Ja: 11 Nein: - Enth.: - Befangen: -

Name Vorname Ja Nein Enthaltung befangen nicht anwesend

Allgaier Arnold X

Kaspar Bernhard X

Kinast Hubert X

Krämer Bernhard X

Lupfer Helmut X

Mickenautsch Meinrad X

Neumaier Peter X

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Neumaier Veronika X

Schwendemann Stefan X

Uhl Wilhelm X

Aßmuth Martin X

TOP 3a ö Beratung und Beschlussfassung über den Haushaltsplan der Gemeinde Hofstetten

Der Haushalt 2020 wurde in der Klausurtagung am 23.11.2019 und in der öffentli- chen Gemeinderatsitzung am 04.12.2019 vorberaten.

Seither haben sich nur unwesentliche Änderungen ergeben.

Hier nochmals die Zusammenfassung:

Ergebnishaushalt der Gemeinde Hofstetten 2020

In der Planung für den Ergebnishaushalt 2020 der Gemeinde Hofstetten sind die Orientierungsdaten des Landes im Bezug auf den Finanzausgleich eingearbeitet.

Ansonsten wurden die Erfahrungswerte der Vorjahre eingearbeitet. Da die Pla- nungsdaten der Zweckverbände Hochwasserschutz und Interkom noch nicht vorlie- gen, wurden hier vorerst die Werte aus dem Jahr 2019 angenommen.

Da die Eröffnungsbilanz noch nicht erstellt ist, gestaltet sich die Ermittlung der Ab- schreibungswerte als sehr schwierig. Hier wurden die Ansätze nach bestem Wissen und Gewissen ermittelt und veranschlagt.

Der derzeitige Planungsstand des Ergebnishaushaltes ergibt

Erträge: 3.838.480 € (davon Auflösungen von Zuw.u.Zusch.: 67.830 €) Aufwendungen: 3.829.745 € (davon Abschreibungen: 385.950 €)

Überschuss 8.735 €

Der Zahlungsmittelüberschuss aus der Ergebnisrechnung beträgt somit:

Erträge: 3.770.650 € Aufwendungen: 3.443.795 €

= 326.855 €

Dieser Betrag steht im Finanzhaushalt (vergleichbar mit der bisherigen Zufüh- rungsrate) zu Verfügung

Besonderheiten im Ergebnishaushalt:

Bei den Personalkosten wurden die tariflichen Erhöhungen, die im nächsten Jahr wirksam werden mit eingerechnet.

Wie oben beschrieben, sind die Umlagen an die Zweckverbände Interkom Steinach und Hochwasserschutz noch nicht bekannt. Hier wurden die Zahlen vom Vorjahr eingesetzt. Für die Umlage ans Kinzigtalbad Hausach wird vom Maximalwert (7.500

€) ausgegangen.

Durch das gute Finanzjahr 2018 erhöhte sich die Steuerkraftsumme der Gemeinde, so dass die FAG- und die Kreisumlage deutlich erhöht werden:

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FAG – Umlage 550.920 € (2019: 504.215 €) Kreisumlage 663.910 € (2019: 604.440 €)

Größte Einnahmeposten:

Einkommensteueranteil 1.019.900 € (2019: 1.026.020 €) Schlüsselzuweisungen 507.990 € (2019: 436.510 €) Gewerbesteuerplanansatz 800.000 € (2019: 850.000 €) Zinsausgaben 41.200 €

Finanzhaushalt der Gemeinde Hofstetten 2020

Die einzelnen Posten des Finanzhaushaltes sind in der nachfolgenden Excel Tabel- le aufgeführt.

Um eine planmäßige Kreditaufnahme zu vermeiden wurden hier bzgl. der letzten Gemeinderatssitzung noch 2 Änderungen vorgenommen:

Alt Neu

Beteiligung am BZ-Verfahren: 65.000 € 60.000 € Kosten für die Breitbandversorgung: 200.000 € 150.000 €

Letztlich ergibt sich 2020 planmäßig eine Verringerung des Finanzierungsmittelbe- standes (des Kassenbestandes) um 427.405 €

Kassenstand zum 01.01.2020: 519.377,72 € Kassenstand zum 31.12.2020: 91.972,72 €

Nachrichtlich: Mindestliquidität (§ 22 GemHVO): 87.081 €

Mittelfristige Finanzplanung bis 2023

- Kindergartenneubau

- Ausbau Breitbandversorgung Bemerkungen/GR-Beiträge:

BM Aßmuth übergibt das Wort an Rechnungsamtsleiter Markus Neumaier.

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Dieser stellt anhand einer Powerpoint-Präsentation, welche als Anlage 2 diesem Protokoll beigefügt ist die geplanten Investitionen sowie Zahlen des Ergebnishaus- halts und des Finanzhaushalts der Gemeinde Hofstetten vor.

BM Aßmuth weist an dieser Stelle darauf hin, daß die Hebesätze der Grundsteuer A + B und der Gewerbesteuer sich im Jahr 2020 nicht ändern sollen, aber man auf- grund der Haushaltslage auch dies zwangsläufig mittelfristig überdenken müsse.

Außerdem weist er darauf hin, dass die Haushalte 2018, 2019, 2020 eng gestrickt sind, auch gerade in Bezug auf den in den Folgejahren anstehenden Kindergarten- neubau. Danach leitet er zur Aussprache über.

GR Kaspar schlägt vor, das Defizit im Haushalt nicht gänzlich durch die Rücklagen auszugleichen, sondern zur Hälfte über einen Kredit und zur anderen Hälfte aus den Rücklagen. Sein Hintergrund sind auch verschiedene Maßnahmen die kurzfris- tig auf die Gemeinde zukommen können bzw. dann zu realisieren wären, wie der Boden in der Schulturnhalle und die Sanierung der Bühlstraße.

BM Aßmuth stellt dar, daß die Gemeinde noch Geld, welches beim Durchführen der Breitbandmaßnahmen in Hofstetten vorgestreckt wurde, durch einen entsprechen- den Fördermittelabruf zu erwarten hat. Er leitet nur zur Abstimmung über.

Beschluss:

Der Gemeinderat stimmt einstimmig der vorgelegten Haushaltssatzung für das Jahr 2020 zu.

Abstimmung  Ja: 11 Nein: - Enth.: - Befangen: -

Name Vorname Ja Nein Enthaltung befangen nicht anwesend

Allgaier Arnold X

Kaspar Bernhard X

Kinast Hubert X

Krämer Bernhard X

Lupfer Helmut X

Mickenautsch Meinrad X

Neumaier Peter X

Neumaier Veronika X

Schwendemann Stefan X

Uhl Wilhelm X

Aßmuth Martin X

TOP 3b ö Beratung und Beschlussfassung über den Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes Wasserversorgung Hofstetten

Die einzelnen Posten des Erfolgsplans und des Vermögensplans 2020 des Eigen- betriebes Wasserversorgung Hofstetten sind in den nachfolgenden Excel-Tabellen abgebildet.

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Im Jahr 2020 gibt es keine großen Besonderheiten und Investitionen. Die Ansätze wurden nach den Ergebnissen der Vorjahre angepasst.

Der Erfolgsplan weist u.a. Kosten in Höhe von 12.700 € für die Erstellung eines Strukturgutachtens aus. Das Ergebnis dieses Gutachtens wird ein Anhaltspunkt für die Investitionen der kommenden Jahre sein. Hierüber wird der Gemeinderat dann zu gegebener Zeit entscheiden.

Der Wasserpreis liegt wie bisher bei 1,95 € pro verkauftem Kubikmeter Wasser und wird für das Jahr 2021 neu kalkuliert.

Im Erfolgsplan ist ein Verlust in Höhe von 6.330 € ausgewiesen. Dieser soll zum Ausgleich der Gewinne aus vorangegangenen Jahren dienen.

Mittelfristige Finanzplanung bis 2023

Die Investitionen der nächsten Jahre werden nach Beratung des Ergebnisses des Strukturgutachtens erfolgen.

Bemerkungen/GR-Beiträge:

Rechnungsamtsleiter Markus Neumaier stellt auch hier anhand einer Powerpoint- Präsentation, welche als Anlage 3 diesem Protokoll beigefügt ist die Zahlen für die Wasserversorgung Hofstettens im Bereich des Erfolgsplans und des Vermögens- plans vor. 2021 soll der Wasserpreis neu kalkuliert werden.

Beschluss:

Der Gemeinderat stimmt einstimmig dem vorgelegten Wirtschaftsplan des Eigenbe- triebes Wasserversorgung Hofstetten für das Jahr 2020 zu.

Abstimmung  Ja: 11 Nein: - Enth.: - Befangen: -

Name Vorname Ja Nein Enthaltung befangen nicht anwesend

Allgaier Arnold X

Kaspar Bernhard X

Kinast Hubert X

Krämer Bernhard X

Lupfer Helmut X

Mickenautsch Meinrad X

Neumaier Peter X

Neumaier Veronika X

Schwendemann Stefan X

Uhl Wilhelm X

Aßmuth Martin X

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TOP 4 ö Annahme von Spenden

Sachverhalt:

Gemäß § 78 Abs. 4 Gemeindeordnung für Baden-Württemberg darf die Gemeinde Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen zur Erfüllung ihrer Aufgaben annehmen.

Über die Annahme dieser entscheidet der Gemeinderat. Die Gemeinde erstellt jähr- lich einen Bericht, in welchem die Geber, die Zuwendungen und die Zuwendungs- zwecke anzugeben sind, und übersendet ihn an die Rechtsaufsichtsbehörde.

Im Jahr 2019 sind folgende Spenden bei der Gemeinde Hofstetten eingegangen:

Datum Spender Höhe der

Spende

Verwendungszweck

07.02.2019 Alt.Steig-Hexen e.V. Hof- stetten

888,88 € Spende zur Förderung der Jugendhilfe

15.09.2019 Werner Neumaier, Gast- haus Drei Schneeballen, Hofstetten

337,50 € Sachspen-

de

Spende zur Förderung der Jugendhilfe

25.09.2019 Föderverein Kindergarten Sterntaler e.V., Hofstet- ten

199,80 € Spende zur Förderung der Jugendhilfe

15.10.2019 Dübel- und Rundstabfab- rik, Stefan Neumaier, Haslach

50,00 € Sachspen-

de

Spende zur Förderung der Jugendhilfe

12.11.2019 Hans-Jürgen Klaussner Stiftung, Gengenbach

4.000 € Spende zur Förderung des Feuerschutzes

02.12.20198 Hans-Jürgen Klaussner, Hofstetten

10.000 € Spende für minderbemittelte Bürger

Beschlussvorschlag:

Der Gemeinderat genehmigt die Annahme der eingegangenen Spenden im Jahr 2019.

Bemerkungen/GR-Beiträge:

BM Aßmuth nimmt Bezug auf die Sitzungsvorlage und erläutert, dass der Gemein- derat der Annahme der Spenden zustimmen muss. Danach fragt er an, ob es Fra- gen zu den Spenden von Seiten des Rates gibt.

GR Allgaier frägt an was hinter der Bezeichnung Förderung der Jugendhilfe steckt.

BM Aßmuth erläutert, dass die sowohl Spenden für den Kindergarten oder die Schule sein können, die aber im Haushalt unter der Bezeichnung Förderung der Jugendhilfe verbucht werden.

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Beschluss:

Der Gemeinderat genehmigt einstimmig die Annahme der eingegangenen Spenden im Jahr 2019.

Abstimmung  Ja: 11 Nein: - Enth.: - Befangen: -

Name Vorname Ja Nein Enthaltung befangen nicht anwesend

Allgaier Arnold X

Kaspar Bernhard X

Kinast Hubert X

Krämer Bernhard X

Lupfer Helmut X

Mickenautsch Meinrad X

Neumaier Peter X

Neumaier Veronika X

Schwendemann Stefan X

Uhl Wilhelm X

Aßmuth Martin X

TOP 5 ö Bauantrag Flst. Nr. 173

Umnutzung Ökonomiegebäudes zum Wohnhaus mit Einlie- gerwohnung

Abbruch und Wiederaufbau des Dachgeschosses.

Abbruch der Futterküche und WC

Sachverhalt:

Die Bauherren möchten auf Flurstücks-Nr. 173 das vorhandene Ökonomiegebäude zum Wohnhaus mit Einliegerwohnung umnutzen. Außerdem soll das Dachgeschoss abgebrochen und wieder neu aufgebaut werden. Die vorhandene Futterküche und das WC sollen abgerissen werden.

Für dieses Gebiet gibt es keinen Bebauungsplan. Es gilt § 34 BauGB und es han- delt sich somit um ein Vorhaben innerhalb der im Zusammenbehang bebauten Ort- steile. Das Vorhaben muss sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügen.

Das geplante Hauptgebäude hat eine Länge von 15,17 m und eine Breite von 10,02 m.

Im EG ist eine Einliegerwohnung geplant. Dort wird eine Terrasse an das Gebäude angeschlossen. Diese ist 6,57 m lang und 3,04 m breit. Im sich anschließenden Be-

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reich entstehen weitere Abstellmöglichkeiten sowie eine überbaute Fläche mit einer Durchfahrt zum Garagenstellplatz.

Im Obergeschoss wird diese überbaute Fläche als Terrasse in Verbindung mit dem geplanten Balkon genutzt.

Die Tragkonstruktion des Gebäudes wird im EG aus Porotonmauerwerk mit Putz auf einer Bodenplatte erstellt. Im OG als Holzkonstruktion auf einer Betondecke.

Die Außenwände sind im EG Mauerwerk mit Putz und im OG eine Holzkonstruktion mit Innendämmung und außen Putzträgerplatte mit Putz.

Das Dach wird ein Satteldach mit Kerndämmung und einer Dachneigung von 28°.

Die Dacheindeckung erfolgt mit Dachziegeln.

Die zu errichtenden Treppenbauwerke werden als Stahlsteintreppen errichtet.

Es werden die bereits vorhandenen drei KFZ Stellplätze, sowie der vorhandene Ga- ragenstellplatz erhalten. Zusätzlich sind 4 Fahrradstellplätze geplant.

Bewertung:

Die Verwaltung schlägt vor, dem oben genannten Bauvorhaben das Einvernehmen zu erteilen.

Ansichten

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Beschlussvorschlag:

Der Gemeinderat erteilt zu oben genanntem Bauvorhaben sein Einvernehmen.

Bemerkungen/GR-Beiträge:

BM Aßmuth übergibt das Wort an Hautamtsleiter Mike Lauble. Dieser stellt mit Be- zugnahme auf die Sitzungsvorlage das genannte Bauvorhaben dem Rat vor.

Danach eröffnet der Bürgermeister die Aussprache.

Da keine weiteren Fragen zum Bauantrag und zu den Ausführungen von Herrn Lauble gestellt werden leitet er zur Abstimmung über.

Beschluss:

Der Gemeinderat erteilt einstimmig zu oben genanntem Bauvorhaben sein Einver- nehmen.

Abstimmung  Ja: 11 Nein: - Enth.: - Befangen: -

Name Vorname Ja Nein Enthaltung befangen nicht anwesend

Allgaier Arnold X

Kaspar Bernhard X

Kinast Hubert X

Krämer Bernhard X

Lupfer Helmut X

Mickenautsch Meinrad X

Neumaier Peter X

Neumaier Veronika X

Schwendemann Stefan X

Uhl Wilhelm X

Aßmuth Martin X

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TOP 6 ö Behandlung eines Baugesuchs

Neubau eines Einfamilienhauses mit Einliegerwohnung (Am Schneitbabch / Flst. Nr. 1022)

Sachverhalt:

Die Bauherren möchten auf Flurstücks-Nr. 1022 (Am Schneitbach) einen Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Einliegerwohnung errichten.

Für dieses Gebiet gilt der Bebauungsplan „Am Schneitbach“. Die Vorgaben des Bebauungsplanes wurden beim vorgelegten Baugesuch eingehalten.

Das geplante Hauptgebäude hat eine Länge von 14,00 m und eine Breite von 7,84 m. Es wird an das Hauptgebäude ein Wiederkehr angebaut mit einer Breit von 3,94 m und einer Länge von 9,85 m in dem sich im Erdgeschoss die Terrasse und im Obergeschoss weitere Zimmer befinden.

An das Hauptgebäude angeschlossen wird ein Carport mit einer Länge von 8,00 m und einer Breite von 5,00 m.

Im Untergeschoss des Gebäudes ist eine Einliegerwohnung geplant.

Das Kellergeschoss und das Erdgeschoss werden in Massivbauweise erbaut. Die Außenwände im Kellergeschoss sind als Stahlbetonwände und das Erdgeschoss als Ziegelmauerwerk geplant. Das Obergeschoss wird in Holzbauweise errichtet und die Außenwände in Holztafelbauweise.

Das Dach wird ein zimmermannsmäßiges Pfettendach mit einer Dachneigung von 20°. Die Dacheindeckung erfolgt mit Dachziegeln und Zwischensparrendämmung.

Die zu errichtenden Treppenbauwerke werden als Wangentreppen in Stahl / Holz errichtet.

Es werden zusätzlich zum geplanten Carport 2 weitere PKW-Stellplätze auf dem Grundstück errichtet.

Bewertung:

Die Verwaltung schlägt vor, dem oben genannten Bauvorhaben das Einvernehmen zu erteilen.

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Ansichten

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Beschlussvorschlag:

Der Gemeinderat erteilt zu oben genanntem Bauvorhaben sein Einvernehmen.

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Bemerkungen/GR-Beiträge:

Hautamtsleiter Mike Lauble stellt auch hier unter Bezugnahme auf die Sitzungsvor- lage das genannte Bauvorhaben dem Rat vor.

Danach eröffnet der Bürgermeister die Aussprache.

Da keine weiteren Fragen zum Bauantrag und zu den Ausführungen von Herrn Lauble gestellt werden leitet er zur Abstimmung über.

Beschluss:

Der Gemeinderat erteilt einstimmig zu oben genanntem Bauvorhaben sein Einver- nehmen.

Abstimmung  Ja: 11 Nein: - Enth.: - Befangen: -

Name Vorname Ja Nein Enthaltung befangen nicht anwesend

Allgaier Arnold X

Kaspar Bernhard X

Kinast Hubert X

Krämer Bernhard X

Lupfer Helmut X

Mickenautsch Meinrad X

Neumaier Peter X

Neumaier Veronika X

Schwendemann Stefan X

Uhl Wilhelm X

Aßmuth Martin X

TOP 7 ö Zustimmung zur Wahl und Bestellung des Feuerwehrkom- mandanten und Stellvertreter

Sachverhalt:

In der Jahreshauptversammlung der Freiwilligen Feuerwehr Hofstetten am 15. No- vember 2019 wurde Herr Peter Neumaier zum Kommandanten gewählt. Herr An- dreas Griesser erhielt als stellvertretender Kommandant 13 von 20 Stimmen. Er nahm daraufhin die Wahl aber nicht an. Ein anderer Stellvertreter konnte an diesem Abend nicht gewählt werden.

Nach der bestehenden Feuerwehrsatzung der Gemeinde Hofstetten vom 22.05.1990, zuletzt geändert am 07.06.2017, werden der Feuerwehrkommandant und sein Stellvertreter nach der Wahl und nach Zustimmung durch den Gemeinde- rat vom Bürgermeister bestellt.

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Herr Peter Neumaier wurde regulär gewählt und somit kann die Bestellung nach Zustimmung durch den Gemeinderat vom Bürgermeister vorgenommen werden.

Für den Stellvertreter des Feuerwehrkommandanten Herrn Andreas Griesser gilt § 8 Abs.2 Satz 2 Feuerwehrgesetz. Er wird durch den Bürgermeister zum stellvertre- tenden Kommandanten bestellt. Dieses Vorgehen ist mit Herrn Griesser so bespro- chen und er ist damit auch einverstanden.

Kommandant Peter Neumaier hat sich bereit erklärt nochmals bis zu den Neuwah- len des Feuerwehrausschusses 2021 zur Verfügung zu stehen. Dort sollen Kom- mandant und Stellvertreter regulär gewählt werden.

Beschlussvorschlag:

Der Gemeinderat möge der Wahl von Peter Neumaier zum Kommandanten und der vorzunehmenden Bestellung von Herrn Grießer zum stv. Kommandanten zustim- men.

Bemerkungen/GR-Beiträge:

BM Aßmuth bedankt sich bei Peter Neumaier für die zurückliegende sehr gute Zu- sammenarbeit und für seine Bereitschaft noch einmal als Kommandant übergangs- weise zur Verfügung zu stehen bis zur Neuwahl des Feuerwehrausschusses im Jahr 2021. Er bringt auch zum Ausdruck, wie wichtig ihm eine funktionierende Feu- erwehr im Ort ist.

Für die Stellvertretung des Feuerwehrkommandanten wird Herr Andreas Griesser nach Absprache durch den Bürgermeister bestellt.

GR Kaspar fragt bei Peter Neumaier an, ob er nach 2021 nicht mehr als Komman- dant zur Verfügung steht und was passieren würde, wenn du Feuerwehr keinen Kommandanten hat.

GR und Feuerwehrkommandant Peter Neumaier bekräftigt, dass er nach 2021 für das Amt nicht mehr zur Verfügung steht.

BM Aßmuth erklärt, falls keiner gewählt wird im Jahr 2021, dann wäre jemand zu verpflichten, der das Amt ausübt oder die Brandbekämpfung wird von andernorts aus übernommen.

GR Allgaier fragt an, ob bereits Gespräche geführt wurden.

GR Neumaier informiert, dass im Jahr 2020 auch ein Platz für eine Teilnahme am Lehrgang zum Gruppenführer zur Verfügung steht und man sich der Situation auch intern in der Feuerwehr bewusst ist.

BM Aßmuth führt aus, dass Sondierungsgespräche erfolgen. Danach leitet er zur Abstimmung über.

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Beschluss:

Der Gemeinderat stimmt bei 10 Ja-Stimmen der Wahl von Peter Neumaier zum Kommandanten und der Bestellung von Herrn Griesser zum stellvertretenden Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Hofstetten zu.

Abstimmung  Ja: 10 Nein: - Enth.: - Befangen: 1

Name Vorname Ja Nein Enthaltung befangen nicht anwesend

Allgaier Arnold X

Kaspar Bernhard X

Kinast Hubert X

Krämer Bernhard X

Lupfer Helmut X

Mickenautsch Meinrad X

Neumaier Peter X

Neumaier Veronika X

Schwendemann Stefan X

Uhl Wilhelm X

Aßmuth Martin X

TOP 8 Bekanntgaben, Verschiedenes, Wünsche und Anträge, Frageviertelstunde

Bebauungsplan „Am Schneitbach II“

Ralf Neumaier fragt an, ob die Straße im neuen Baugebiet bis zum Bach geplant wird auch wegen der Zufahrt zur Firma Holzbau Schnaitter.

BM Aßmuth führt daraufhin aus, dass die Straße nur soweit gebaut wird, wie zur Erschließung der Bauplätze notwendig. In einem zweiten Schritt könnte die Straße weiter ausgebaut werden, sofern das Brückenbauwerk bei der Firma Holzbau Schnaitter zum Tragen käme. Aber zum jetzigen Zeitpunkt sei es zu früh dies zu konkretisieren.

Abwasserzweckverband

Ralf Neumaier erkundigt sich, ob die 60.000 € im Haushalt nur für die Verbandska- näle sind oder auch für den Bau des Rückhaltebeckens in Steinach.

GR Kaspar und BM Aßmuth stellen klar, dass dies lediglich ein erster Abschlag für die Verbandskanäle sei – zum Großteil Planungskosten – und alle in der Verwal- tungsgemeinschaft an den durchzuführenden Maßnahmen beteiligt sind, auch wenn man von dem Bauwerk nicht unbedingt betroffen ist. Ob man das gerechtfertigt fin- de oder nicht, spiele leider keine Rolle. Die Aufteilung erfolgt durch die prozentuale Gewichtung.

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Wasserverbrauch pro Einwohner

Manfred Brosamer möchte gerne wissen wie hoch der Wasserverbrauch je Ein- wohner in Hofstetten ist. Rechnungsamtseiter Markus Neumaier wird dies entspre- chend berechnen.

Flutlichtanlage Sportplatz

Ralf Neumaier stellt die Frage, wo die Flutlichtanlage, welche im Haushalt 2020 be- nannt wurde erstellt wird.

BM Aßmuth gibt bekannt, dass zurückliegend die Beleuchtung des Trainingsplatzes gemacht wurde ausgestattet wurde und jetzt das Hauptspielfeld.

Gemeindehalle

Dominik Ketterer regt an in Bezugnahme auf die auszutauschenden Deckenlampen in der Gemeindehalle, ob die grundsätzliche Konstruktion für eine solche Halle überhaupt noch zeitgemäß ist und überplant werden sollte.

Mitfahrbänkle

GR Allgaier erkundigt sich über den Sachstand des Mitfahrbänkles.

BM Aßmuth führt aus, dass die umliegenden Gemeinden zu diesem Thema jetzt auch getagt haben und geht davon aus, dass die Bänke bald bestellt werden kön- nen. Er bringt zum Ausdruck, dass er das Thema gerne schon früher „abgeräumt“

hätte.

GR’in Neumaier möchte wissen, wie die Bänke dann aussehen.

BM Aßmuth erläutert, dass ein ähnliches Modell wie bei der Gemeinde Zell gekauft werden soll und man an einen grünlichen Farbton denkt.

Beleuchtung des Fahrradweges zwischen Hofstetten und Haslach

Ralf Neumaier frag an, wer die Beleuchtung zwischen Hofstetten und Haslach be- zahlt.

BM Aßmuth erläutert, dass es hier noch einiges mit dem Landratsamt Ortenaukreis zu klären gibt, da er mit verschiedenen getroffenen Aussagen, wie der Abstandsre- gelung und dem Standort, so nicht einverstanden ist. Er spricht sich eindeutig für eine hälftige Aufteilung der Kosten aus und nicht nach Länge, da dies dem inter- kommunalen Gedanken am Nächsten käme.

Es wurden keine weiteren Anfragen gestellt und so beendete um 21:11 Uhr Bür- germeister Aßmuth die öffentliche Gemeinderatssitzung.

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Urkundspersonen aus den Reihen des Gemeinderates:

Meinrad Mickenautsch Bernhard Kaspar

Der Bürgermeister: Der Schriftführer:

Anlagen

Anlage 1

BEBAUUNGSPLAN „AM SCHNEITBACH II“

Vorentwurf zur frühzeitigen Beteiligung

Anlage 2

Haushalt 2020 der Gemeinde Hofstetten

Anlage 3

Haushalt 2020 Eigenbetrieb Wasserversorgung Hofstetten

Referenzen

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