Unternehmensnachfolge erfolgreich gestalten
Endlich Klarheit für Ihre Nachfolge-Strategie
Agenda
1. Die „echte“ Betriebsnachfolge:
Merkmale und Ablauf
2. Typische Nachfolgesituationen
2.1 Schenkung eines Einzelunternehmens 2.2 Verkauf eines Einzelunternehmens
2.3 Verkauf einer GmbH 3. Fazit
Die „echte“ Betriebsnachfolge:
Merkmale und Ablauf
Die „echte“ Betriebsnachfolge:
Merkmale und Ablauf
Wann liegt eine Betriebsnachfolge im eigentlichen Sinn vor?
Übergeber
Anlage- vermögen
Standort Mitarbeiter
Kunden Kommuni- kationswege
Firmierung / Auftritt
Übernehmer
Weitere Aspekte:
Nachhaltigkeit (Rentabilität)
Kein sukzessives Auslaufen
Übergeber beendet sein Gewerbe (häufig Wettbewerbsverbot)
Phasen im Übergabeprozess
Langfristige Vorbereitung
Entwicklung
Übergabekonzept Umsetzung Begleitung der Übergabe
Altersversorgung prüfen
Testament erstellen
Notfallstrategie erarbeiten
Internen Nachfolger
Familie einbinden oder
Externen Nachfolger suchen
Zeitvorstellungen festlegen
Beratung in
Einigung herbeiführen
Berater
konsultieren
Mitarbeiter /
Geschäftspartner informieren
Verträge
Übergabe vollziehen
Übergeber als Ratgeber
einbeziehen
Allmählicher Rückzug
Übergeber
Typische Nachfolgesituationen
Unternehmenswert
Einkommensteuer
Haftungsrisiken
Reform ErbStG
Versorgungssituation
Erbrecht:
Erbengemeinschaft Schenkung eines Einzelunternehmens
Nachfolgersuche
Namensfortführung
Haftungsrisiken
Einkommensteuer:
Freibeträge und Ermäßigungen
Vertragsgestaltung Verkauf eines
Einzelunternehmens
Asset Deal vs.
Share Deal
Haftungsrisiken
Steuerliche Auswirkungen
Betriebsaufspaltung
Zurückbehalt der
Immobilie im Eigentum Verkauf einer
GmbH
Nachfolgesituation 1:
Schenkung eines Einzelunternehmens
Familieninterne Betriebsübergabe –
Schenkung eines Einzelunternehmens an den Sohn
Branche: Elektrotechnik
Inhaber, 58 Jahre, verheiratet (Zugewinngemeinschaft)
Betriebssitz angemietet!
Ø Jahresüberschuss 130T Euro
Privateigentum:
Einfamilienhaus (eigengenutzt) Eigentumswohnung (vermietet)
Mitarbeiter:
Sohn, Elektromeister, verlobt, ein Kind
Tochter, Bürokraft, in Teilzeit, verheiratet, zwei Kinder
vier Gesellen
ein Auszubildender
Ausgangslohnsumme 220T Euro (Basis: Ø letzte fünf Jahre)
Unterschiedliche Sichtweisen zum Unternehmenswert
Eigentümer Käufer Bank
Finanzamt Berater
„Was ist mein Betrieb eigentlich wert?“
„Was ist mein Betrieb eigentlich wert?“ – Unternehmenswertermittlung
Ertrags- wert
Firmenwert
Substanz- wert
= immaterieller Wert
Kundenstamm
Ruf des Unternehmens
eingespieltes Mitarbeiterteam
etc.
Substanzwert
Immobilie(n)
Zeitwertermittlung
Maschinen, Geräte Einrichtungs- gegenstände
Fahrzeuge
Substanzwertermittlung
■ Welchen Wert haben die Maschinen, Geräte und Einrichtungsgegenstände meines Unternehmens?
■ Wie lässt sich der Wert ermitteln?
Zeitwertermittlung von Maschinen, Geräten und Einrichtungsgegenständen
© fizkes – stock.adobe.com
B: 2500 € A: 2000 € C: 1500 €
2000 € B: 2500 €
A: 2000 € C: 1500 €
Woher kommt die Preisdifferenz?
Welcher Preis ist der Richtige?
Recherche der Marktpreise
B: 2500 € A: 2000 € C: 1500 € 6000 € :3 2000 €
∆ 1000 €
VORTEILE:
Einfaches Verfahren
Theoretisch von Jedem selbst durchführbar
Recherche der Marktpreise
NACHTEILE:
Mitunter sehr zeitaufwändig
Nicht jedes Objekt lässt sich am Markt finden
Sind die aufgerufenen Preise belastbar?
Es ist fraglich ob der hierdurch ermittelte Wert bei einer
Übergabe des gesamten
„Maschinenparks“ erzielt werden kann
07.04.2021
Belastbarkeit der recherchierten Preise
14.04.2021
■ HVP
■ HEP
2000 € (≙ 100 %)
1000 € (≙ 50 %)
■ Was kann man gegenüber einem Interessenten der die gesamten Maschinen, Geräte und Einrichtungsgegenstände einer Firma übernimmt
verlangen?
Fortführwert
■ ÜBERGABEPREIS/ Fortführwert („Going Concern“)
Differenzierung der Preise - Fortführwert
Zeitwert für die Betriebsübergabe bei Fortführung am gleichen Ort
Zeitwert für die Betriebsübergabe
bei Fortführung an einem anderen Ort
Zeitwert für die Betriebsaufgabe (Zerschlagungswert)
Falls es nicht gelingt eine(n) Übernehmer(in) zu finden
€
Die Anlassabhängigkeit des Zeitwerts
FAZIT Recherche der Marktpreise
■ Eine Recherche der Marktpreise bringt gewisse Probleme mit sich und ist für eine Betriebsbewertung (Zeitwertermittlung aller Maschinen, Geräte und Einrichtungsgegenstände) nur bedingt geeignet.
Wenn die genannte Variante für eine Bewertung i.d.R. nicht
zielführend ist, wie können dann die Maschinen, Geräte und
Einrichtungsgegenstände einer Firma bewertet werden?
Mitgliedsbetriebe der Handwerkskammer haben die Möglichkeit für ihre Maschinen, Geräte und Einrichtungsgegenstände eine Zeitwertermittlung nach einem ANERKANNTEN BEWERTUNGSVERFAHREN durchführen zu lassen.
Zeitwertermittlung
(für Maschinen, Geräte und Einrichtungsgegenstände)VORTEIL: Hohe Anerkennungsrate des ermittelten Zeitwertes von:
Interessenten, da neutral
Banken, da belastbar
Finanzämtern, da nachvollziehbar
Ablauf der Zeitwertermittlung
Kontaktaufnahme durch den Betrieb
Entwicklung des Anlagevermögens
übersenden
Durchsicht der Unterlagen durch
den Technischen Berater
Terminvereinbarung
Durchsprache und Inaugenschein- nahme im Betrieb
Erstellen der Zeitwert- ermittlung
Ihr Ansprechpartner zum Thema
„Maschinenbewertung“:
Dipl. – Ing. (FH)
Michael Englert
Unternehmensberatung Technik
Handwerkskammer für Unterfranken Rennweger Ring 3 97070 Würzburg
Tel.: 0931 30908-1264 Fax: 0931 30908-1764 m.englert@hwk-ufr.de www.hwk-ufr.de
AWH-Standard (Ertragswertermittlung)
Betriebswirtschaftliches Ergebnis Jahresüberschuss
+ Zinsaufwand und steuerliche AfA - kalkulatorische Kosten (Miete*,
Zinsaufwand, Abschreibung, Unternehmerlohn!)
+/- sonstige Korrekturen (Ehegattengehalt o. ä.) - Gewerbsteuer und
Einkommensteuer
= prognostizierter Gewinn nach Steuern
Kapitalisierungszins
Zins langfristiger Anlagen Risikozuschläge für
Kundenabhängigkeit
Produkt- und Leistungsangebot
Branchenentwicklung/Konjunktur
Standort/Wettbewerb
Betriebsausstattung
Beschäftigtenstruktur
Personenabhängigkeit
Inhaberbezogenheit
*In der hier vorliegenden Nachfolgesituation 1 liegt eine tatsächliche Mietzahlung vor.
Eine kalkulatorische Miete fällt daher nicht an.
AWH-Standard (Ertragswertermittlung)
Gewichteter Jahresüberschuss der letzten vier Jahre 130.000 Euro
./. kalk. Unternehmerlohn - 80.000 Euro
+ steuerliche AfA + 8.000 Euro
./. kalkulatorische Abschreibung - 4.000 Euro
= prognostiziertes betriebswirtschaftliches Ergebnis = 54.000 Euro ./. Einkommensteuer (mit 35 % pauschaliert) - 18.900 Euro
= prognostizierter Gewinn nach Ertragsteuern = 35.100 Euro Kapitalisierungszins, z. B. 20 %
Ertragswert = 35.100 x 100 = 175.500 Euro (= ca. 5 Jahresgewinne statt
20 13,75 Jahresgewinne nach BewG)
Stark vereinfachtes Beispiel:
„Muss ich bei der Betriebsübergabe Steuern bezahlen?“ – Einkommensteuer
Bei Übergabe aller wesentlichen Betriebsgrundlagen wird Aufdeckung der stillen Reserven vermieden
Grundsätzlich ist Buchwertfortführung daher ideal
In der betrachteten Fallsituation 1 „unkritisch“, da keine Immobilie aktiviert ist
Achtung, anders bei Betriebsaufgabe: Auflösung stiller Reserven!
„Fallen für meine Kinder Steuern an?“ – Erbschaft- und Schenkungsteuer
Wesentliche Säulen
Steuerbefreiung für Betriebsvermögen
enge
Voraussetzungen
Steuerbefreiung des Familienheimes
enge
Voraussetzungen
Persönliche Freibeträge erneute
Inanspruchnahme nach 10 Jahren
„Fallen für meine Kinder Steuern an?“ – Erbschaft- und Schenkungsteuer
Eckpunkte des BVerfG-Urteils vom 17.12.14:
Verschonungsregel bei “Familienunternehmen“ verfassungsgemäß
Beim Übergang „großer“ Unternehmensvermögen Bedürfnisprüfung
Lohnsummenregelung anpassen
Befreiung nur noch für Betriebe mit „wenigen Beschäftigten“
Regelung über das Verwaltungsvermögen nicht verfassungsgemäß
Ausschließlich Begünstigung „produktiven“ Vermögens zulässig
„Was ändert sich durch die Reform vom Herbst 2016?“
Rückwirkung zum 01. Juli 2016
Lohnsummenkriterium bei mehr als fünf Arbeitnehmern
Verschonung nur noch des begünstigten Vermögens
Bewertungsabschlag unter sehr strengen Voraussetzungen
Herabsetzung des Kapitalisierungsfaktors auf 13,75 (Reform des Bewertungsgesetzes)
Regel- oder Optionsverschonung?*
Wahlrecht Regelverschonung Optionsverschonung
Verschonungsabschlag 85 % 100 %
Gleitender Abzugsbetrag max. 150.000 Euro entfällt Behaltens- und
Lohnsummenfrist fünf Jahre sieben Jahre
Mindestlohnsumme
0 - 5 MA - -
6 - 10 MA 250 % 500 %
11 - 15 MA 300 % 565 %
> 15 MA 400 % 700 % *bis 26 Mio €
Regel- oder Optionsverschonung?*
Verschonung des begünstigten Vermögens
Regelverschonung
Begünstigtes Verwaltungsvermögen:
nur noch max. 10 % des um das (Netto-)Verwaltungsvermögen gekürzten gemeinen Werts des Betriebsvermögens, aber
jedoch nicht, wenn fast ausschließlich (mehr als 90%) Verwaltungsvermögen vorliegt
Nicht begünstigtes Vermögen:
junges Verwaltungsvermögen und junge Finanzmittel
Optionsverschonung Wahlrecht
Voraussetzung:
Verwaltungsvermögen
≤ 20 %
Erbschaft- und Schenkungsteuer –
Zwischenergebnis Nachfolgesituation 1
Vollständige Verschonung des Betriebsvermögens möglich
Im Sinne des Lohnsummenkriteriums sechs Mitarbeiter:
Teilzeitkraft wird mit dem Wert „1“ gezählt
Auszubildender bleibt ausgenommen
Kumulierte Mindestlohnsumme für die nächsten fünf Jahre bei
Regelverschonung: 220T Euro x 250 % = 550T Euro (Ø 110T Euro/Jahr)
Wenn Stelle des Sohnes nicht nachbesetzt wird:
Teil des Spielraums bereits aufgebraucht
„Haben sich die persönlichen Freibeträge geändert?“ – Steuerklassen und Freibeträge (Auszug, unverändert)
Steuer- Person Freibetrag
Klasse in Euro
I Ehepartner, eingetragene 500.000 Lebenspartner
Kinder und Stiefkinder 400.000 Enkelkinder, Stiefenkel, Urenkel 200.000 II Geschwister, Nichten und
Neffen 20.000
III alle übrigen Erben und
Zuwendungsempfänger 20.000
„Wie hoch sind die Steuersätze?“
(Auszug, unverändert)
Wert des steuer- Steuer- Steuer- Steuer- pflichtigen Erwerbs klasse I klasse II klasse III bis einschließlich Euro
75.000 7 % 15 % 30 %
300.000 11 % 20 % 30 %
600.000 15 % 25 % 30 %
6.000.000 19 % 30 % 30 %
„Fällt für meinen Sohn Schenkungsteuer an?“ –
Beispiele Nachfolgesituation 1 bei Regelverschonung
begünstigtes Betriebsvermögen 1.000.000 2.000.000 3.000.000 ./. Verschonungsabschlag 85 % 850.000 1.700.000 2.550.000
= steuerpflichtiges Betriebsvermögen 150.000 300.000 450.000
./. Gleitender Abzugsbetrag 150.000 75.000 0
= verbleiben 0 225.000 450.000
./. Persönlicher Freibetrag Sohn 400.000 400.000 400.000
= steuerpflichtiger Erwerb 0 0 50.000
Steuersatz 7 % 7 % 7 %
Anfallende Schenkungsteuer 0 0 3.500
„Übergeben - nicht mehr leben?“ –
Versorgungssituation des Übergebers und seiner Ehefrau
Einnahmen pro Monat Rente aus der gesetzlichen
Rentenversicherung …...
Pachteinnahmen …...
Private Lebensversicherungen,
Versorgungswerk etc. …...
Betriebl. Versorgungsleistungen …...
Sonstiges …...
... …...
____________
Gesamteinnahmen …...
Ausgaben pro Monat
Lebenshaltung (Haushaltskosten) …...
Miete/Grundbesitz …...
Kfz-Kosten …...
Versicherungen:
Krankenversicherung …...
Sonstige …...
Private Steuern …...
Kapitaldienst priv. Darlehen …...
Anschaffungen, Sonstiges …...
... ……...
____________
Gesamtausgaben …...
Großeltern
Vater/Mutter Onkel/Tante
Erblasser Schwester/
Bruder
Cousin/-e Sohn/Tochter
Enkel/-in Urenkel/-in
Neffe/Nichte Großneffe/
-nichte
2. Ordnung 1. Ordnung
3.Ordnung
Ehegatte
Sonderstellung
Gesetzliches Erbrecht des Ehegatten
Ehegatte +1 Kind
Ehegatte + 2 Kinder
Ehegatte + 3 Kinder Zugewinngemeinschaft Ehegatte 1/4 + 1/4
Kind 1/2
Ehegatte 1/4 + 1/4 Kinder je 1/4
Ehegatte 1/4 + 1/4 Kinder je 1/6
Gütergemeinschaft Ehegatte 1/4 Kind 3/4
Ehegatte 1/4 Kinder je 3/8
Ehegatte 1/4 Kinder je 1/4 Gütertrennung Ehegatte 1/2
Kinder 1/2
Ehegatte 1/3 Kinder je 1/3
Ehegatte 1/4 Kinder je 1/4
„Wer erbt, wenn ich kein Testament habe?“ – Erbrecht
Gesetzliche Erbfolge
Erben 2. Ordnung = Eltern/danach Geschwister (falls keine Erben 1. Ordnung)
Verwandtenerbrecht
Erben 1. Ordnung = Abkömmlinge (Erbrecht nach Stämmen)
Erblasser
Kind 1 Kind 2 †
Enkel 1 Enkel 2 Enkel 3
Ehegattenerbrecht
Neben Verwandten 1. Ordnung: ¼
Bei Zugewinngemeinschaft: ½
Neben Verwandten 2. Ordnung: ½
Bei Zugewinngemeinschaft: ¾
„Wie vermeide ich Familienstreit?“ – Erb- und Familienrecht
Erbengemeinschaft entsteht automatisch
Gemeinsame Betriebsführung, aber individuelle Ziele
Auf Erbauseinandersetzung ausgerichtet
Bei Erbeinsetzung eines Angehörigen:
Risiko der Geltendmachung von Pflichtteilsansprüchen
Empfehlung:
notarieller Erbvertrag
Pflichtteilsergänzungsansprüche berücksichtigen
evtl. modifizierte Zugewinngemeinschaft (Sohn)
Vertragliche Aspekte – Wichtige Verträge
Wichtige Verträge, die beachtet werden sollten:
Erbvertrag Pflichtteilsverzichtserklärung
Ehevertrag modifizierte Zugewinngemeinschaft
Übergabevertrag erstellen
Vertragliche Aspekte – Übergabevertrag
Empfehlung:
grundsätzlich schriftlicher Übergabevertrag
notarielle Form bei:
Übergabe der Betriebsimmobilie mit dem Betrieb
Gesamter Vertrag bedarf i. d. R. der notariellen Form!
Vereinbarung von Gegenleistungen:
Leibrente
Dauernde Last
Vertragliche Aspekte – Übergabevertrag
Ein Übergabevertrag sollte folgende Punkte regeln:
Schuldübernahme (Höhe)
Beachte: Zustimmung der Gläubiger erforderlich
Außenstände
Mitarbeiter
Betriebsübergang § 613a BGB Unterrichtungspflicht
Gegenleistungen
Gewährleistungen
Faktencheck
Nachfolgesituation 1
Faktencheck –
Nachfolgesituation 1
100 Prozent Gerechtigkeit bei Verteilung des Vermögens gibt es nicht
Buchwertfortführung bei Übertragung im Ganzen löst keine ESt aus
Privilegierung bei Erbschaft- und Schenkungsteuer
Persönliche Freibeträge für Privatvermögen nutzen
Freibetrag an Kinder: 400.000 Euro je Elternteil und Kind alle 10 Jahre
Tipp: frühzeitig mit dem Verschenken anfangen (Kettenschenkung)
Faktencheck –
Nachfolgesituation 1
Besteht eine Versorgungslücke beim Übergeber?
Unfreiwillige Erbengemeinschaft vermeiden!
Schenkung zu Lebzeiten oder Erbvertrag
Nachfolgesituation 2:
Verkauf eines Einzelunternehmens
Nachfolgesituation 2
Verkauf eines Einzelunternehmens
Wie Nachfolgesituation 1, aber jetzt:
Sohn möchte Betrieb nicht übernehmen
Verkauf des Einzelunternehmens an einen fremden Dritten
„Wie finde ich einen geeigneten Käufer?“ – Betriebsbörse und weitere Möglichkeiten
Betriebsbörse
Mitarbeiter
Meisterschulen
Großhändler/Vertreter
Printanzeigen
Wettbewerber
„Kann ein Käufer meinen „Namen“ übernehmen?“ – Fortführung der Firma bzw. der Geschäftsbezeichnung
Firma = Der Name, unter dem ein Kaufmann seine Geschäfte betreibt (§17 HGB).
Kaufmann nach dem HGB ist:
Wer ein Handelsgewerbe betreibt
„Handelsgewerbe ist jeder Gewerbebetrieb, es sei denn, dass das
Unternehmen nach Art oder Umfang einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb nicht erfordert.“
„Kann ein Käufer meinen „Namen“ übernehmen?“ – Fortführung der Firma bzw. der Geschäftsbezeichnung
Kein
Kaufmann Keine Firma
Geschäfts- bezeichnung möglich
Fortführung u. U. kritisch (UWG)
Lösung:
HR-Eintrag
Kaufmann Firma Fortführung
möglich
Schuldbeitritt Nachfolger (§ 25 HGB)
Eintragung Haftungsaus- schluss ins HR
Nachfolgesituation 1 analog
Nachfolgesituation 1 analog
Nachfolgesituation 1 analog, aber oft auch schon aus Kulanz
„Übernimmt der Nachfolger bestehende Risiken?“ – Voraussetzungen einer Haftung
Übereignung wesentl.
Betriebsgrundlagen
Übereignung im Ganzen
Haftung beschränkt auf Bestand des übernomm- enen Vermögens
§ 75 AO
Schutz der Finanzverwal- tung / der Allgemeinheit
Rechtsgeschäft
Betrieb oder Betriebsteile
Aktiva
Kunden
Ähnlichkeit der Tätigkeit
…
§ 613a BGB
Schutz der Arbeitnehmer
Erwerb unter Lebenden
Handelsgeschäft
Fortführung der Firma
Wirkung: Schuldbeitritt
§ 25 HGB
Schutz der Gläubiger
Streitanfällig!
Handelsgeschäft?
Firmenidentität nach Verkehrsanschauung
Lösung: § 25 (2) HGB
Nachfolgesituation 1 analog
Nachfolgesituation 1 analog
Nachfolgesituation 1 analog, aber oft auch schon aus Kulanz
„Übernimmt der Nachfolger bestehende Risiken?“ – Voraussetzungen einer Haftung
§ 75 AO
Schutz der Finanzverwal- tung / der Allgemeinheit
§ 613a BGB
Schutz der Arbeitnehmer
§ 25 HGB
Schutz der Gläubiger
„Muss ich den Verkaufspreis versteuern?“ – Steuerfragen bei Betriebsverkauf
Verkaufspreis des Betriebes + gemeiner Wert der nicht
veräußerten Wirtschaftsgüter
./. Veräußerungskosten (Notar-, Vertragskosten) ./. Buchwert des Betriebsvermögens
= Veräußerungsgewinn bzw. Aufgabegewinn
„Muss ich den Verkaufspreis versteuern?“ – Steuerfragen bei Betriebsverkauf
über 55 Jahre: ■ Freibetrag 45.000 Euro mit
■ Abschmelzmodell ab 136.000 Euro
ab 181.000 Euro entfällt Freibetrag komplett
■ Wahlrecht für „Restbetrag“:
a) Antrag auf ermäßigten Steuersatz:
56 Prozent des Ø-Steuersatzes, aber 14 Prozent Mindeststeuersatz
b) Fünftelregelung
unter 55 Jahre: nur Progressionsglättung mit Fünftelregelung
Vertragliche Aspekte –
Nachfolgesituationen 1 und 2
Wichtige Verträge die beachtet werden sollten:
Leasingverträge Vertragsübernahme oder Kündigung
Mietvertrag Vertragsübernahme oder Kündigung
Versicherungen Vertragsübernahme oder Kündigung
Sonst. laufende Verträge Vertragsübernahme oder Kündigung
Telefonanbieter Übernahme der Rufnummer
Verträge mit Versorgungsunternehmen übernehmen oder kündigen
Vertragliche Aspekte –
Unternehmenskaufvertrag
Empfehlung: Schriftlich
Grundsatz der Einzelübertragung: genaues Anlagenverzeichnis
Veräußerung des Betriebes mit Betriebsimmobilie
notarielle Form des gesamten Vertrages
Umsatzsteuer: Vorsicht beim Zurückbehalt einzelner Wirtschaftsgüter
Kaufpreis: Vorsicht bei der Vereinbarung einer Ratenzahlung
Übergabe: Eigentumsvorbehalt bis zur vollständigen Kaufpreiszahlung
Vertragliche Aspekte –
Unternehmenskaufvertrag
Mitarbeiter
Betriebsübergang § 613a BGB Unterrichtungspflicht
Wettbewerbsverbot
Kundenstamm: Datenschutz Einwilligung der Kunden erforderlich
Regelung des Gewährleistungsrisikos
Bei Mieträumen: auflösende Bedingung im Kaufvertrag vereinbaren
Faktencheck
Nachfolgesituation 2
Faktencheck –
Nachfolgesituation 2
Frühzeitig einen Nachfolger im Betrieb „aufbauen“ (ca. 2 Jahre) oder
Interessent über die Betriebsbörse suchen
Fortführung Firmierung oder Geschäftsbezeichnung möglich
Steuerliche Ermäßigungen klären
Vertragsmuster bei der Handwerkskammer erhältlich
Tipp: vorab Verschwiegenheitserklärung unterschreiben lassen
Nachfolgesituation 3:
Verkauf einer GmbH
Nachfolgesituation 3 Verkauf einer GmbH
Wie Nachfolgesituation 2, aber jetzt
Rechtsform einer GmbH
„Wie verkaufe ich meine GmbH?“ – Durchführungswege
Share Deal
Kauf der Gesellschaftsanteile „mit Haut und Haaren“
(Firma und HRB-Nummer bleiben gleich)
„Blütenreine Weste“ als Voraussetzung
Alle Verträge, Forderungen, Verbindlichkeiten, Rechte und Pflichten bleiben unberührt (Rechtsträger bleibt identisch)
I. d. R. vorab Rückzahlung von Gesellschafterdarlehen u. ä.
sowie Gewinnausschüttung
„Wie verkaufe ich meine GmbH?“ – Durchführungswege
Asset Deal
Neuer Rechtsträger – wer ist i. d. R. Käufer?
Einzelunternehmen oder
eine neu gegründete GmbH
Nennung aller Vermögenswerte
Verträge gehen nicht automatisch über
Mehraufwand für alle Beteiligten (z. B. spätere Liquidation der GmbH)
Bei Pensionszusage ein Lösungsweg
„Gibt es Haftungsunterschiede bei den zwei Durchführungswegen?“
Share Deal
GmbH ist und bleibt Träger von allen Rechten und Pflichten
Maximale Haftung des Käufers (mittelbar)
Analog bei Erbfolge, wenn lebzeitige Übertragung nicht erfolgt
Asset Deal
Analog Nachfolgesituationen 1 und 2
„Muss ich den Verkaufspreis versteuern?“ – Versteuerung bei Share Deal
Share Deal
Behandlung des Veräußerungsgewinns hängt von mehreren
Parametern ab: Wer hält seit wann und in welcher Höhe die Anteile?
Häufige Konstellation im Handwerk:
Beteiligung mindestens 1 Prozent und
im Privatvermögen des Gesellschafters oder
in einem Einzelunternehmen (Betriebsaufspaltung)
Teileinkünfteverfahren und Freibetrag
„Muss ich den Verkaufspreis versteuern?“ – Versteuerung bei Share Deal
Share Deal
Grundzüge der Berechnung:
Teileinkünfteverfahren:
Versteuerung 60 Prozent vom Veräußerungsgewinn mit
persönlichem Steuersatz des Gesellschafters
Freibetrag: maximal 9.060 Euro (abhängig von Beteiligungsquote)
„Muss ich den Verkaufspreis versteuern?“ – Versteuerung bei Asset Deal
Asset Deal
Verkäufer ist die GmbH
GmbH vereinnahmt Veräußerungsgewinn
Laufender Gewinn ohne Begünstigung
„Was ist eine Betriebsaufspaltung?“
Besitzunternehmen
z.B. Einzelunternehmen 100 % Vater
Sachliche Verflechtung
z.B. Verpachtung Gebäude
Personelle Verflechtung
z.B. Mehrheit der Stimmrechte
Betriebsunternehmen häufig GmbH
100 % Vater Aktiva:
GmbH-Anteile Gebäude
© Palsur / Fotolia © Palsur / Fotolia
„Kann eine Betriebsaufspaltung auch unbeabsichtigt beendet werden?“
Folgen, wenn nur GmbH veräußert wird:
Beendigung Betriebsaufspaltung
Betriebsaufgabe des Besitzunternehmens
Aufdeckung stiller Reserven
Achtung: vergleichbare Probleme bei Nachfolgesituation 1 und 2, wenn Immobilie aktiviert ist und zurückbehalten wird
Buchwertfortführung der übertragenen Gegenstände entfällt
Keine Privilegierung bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer
Vertragliche Aspekte – Share Deal
Notarielle Form
Fallstricke:
Nicht eingezahltes Stammkapital
Gesellschafterdarlehen
Rückstellungen / Pensionszusagen
Forderungen der GmbH (Werthaltigkeit?)
steuerliche Verbindlichkeiten
Fortführung aller mit der GmbH geschlossenen Verträge
Vertragliche Aspekte – Asset Deal
Keine notarielle Form
Empfehlung: Schriftform
GmbH verbleibt beim Veräußerer evtl. Liquidation der GmbH
Laufende Verträge i. d. R. Neuabschluss durch Übernehmer
Faktencheck
Nachfolgesituation 3
Faktencheck
Share Deal – Asset Deal
Share Deal = Kauf von Gesellschaftsanteilen
Gesamtpaket, aber auch mit höherem Risiko
Fallstrick: Pensionszusage oder Gesellschafterdarlehen
Asset Deal = Kauf von einzelnen Vermögenswerten
Kein vertraglicher Ausschluss von § 613a BGB und § 75 AO möglich
Faktencheck
Immobilie im Betriebsvermögen (Fallsituationen 1 - 3)
Steuerlichen Status einer betrieblich genutzten Immobilie prüfen
Immobilie im steuerlichen Betriebsvermögen erhöht Komplexität
Zurückbehalt führt i. d. R. zu hoher Steuerlast
GmbH & Co. KG als mögliche Gestaltungsalternative für Immobilie
Fazit
Fazit
Jede Nachfolgesituation ist individuell
Verpachtung und sukzessive Beteiligung als weitere Alternativen
Potentielle Nachfolger sehen den Betrieb oft kritischer als der bisherige Inhaber
Zeitfenster von mindestens drei bis fünf Jahren einplanen
Nachfolge nicht durch stetige Verkleinerung gefährden
Im Team: Familie, Steuerberater, Hausbank, Vermieter, Notar, Handwerkskammer für Unterfranken
„Wie hilft mir die Handwerkskammer?“ –
Begleitung des gesamten Nachfolgeprozesses
Unternehmens-/Maschinenbewertung
Betriebsbörse
Finanzierungsberatung des Nachfolgers
Vertragsmuster für die Übertragung eines Einzelunternehmens (Kaufvertrag und Schenkung)
Muster für Arbeitsverträge
Versorgungssituation des bisherigen Inhabers
Prüfung von Vertragsentwürfen und Gesellschaftsverträgen
Den Vortrag finden Sie auf unserer Homepage unter:
www.hwk-ufr.de/unternehmensnachfolge oder im Kundenportal
Neu: Podcast der Handwerkskammer
06.10.2021
Infos – kurz und kompakt Aktuelle Folge:
Unternehmensnachfolge Anhören und Download:
www.hwk-ufr.de/podcast