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Protokoll vom 15. Dezember 2017 / Wortprotokoll!...

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Ort Turnhalle Schwerzi, Freienbach

Beginn 19:30 Uhr

Ende 21:45 Uhr

Vorsitz Daniel Landolt, Gemeindepräsident

Protokoll Albert Steinegger, Gemeindeschreiber

Versammlungs- ca. 130 Personen

Teilnehmer

Gemeindepräsident Daniel Landolt Geschätzte Bürgerinnen und Bürger Sehr geehrte Damen und Herren

Ich eröffne die heutige Gemeindeversammlung und heisse Sie in der Schulanlage Schwerzi herz- lich willkommen.

Ich möchte zuerst die anwesenden Mitglieder des Gemeinderates kurz vorstellen:

- Vizepräsident Werner Herrmann, RV Liegenschaften und Sicherheit - Säckelmeister Alain Homberger, RV Finanzen

- GR Hans Stauffacher, RV Tiefbau und Verkehr - GR Werner Schnellmann, RV Raum und Umwelt - GR Franz Merlé, RV Gesellschaft

- GR Ursula Solenthaler, RV Bildung

Ich möchte kurz auf ein paar Punkte eingehen, die für den Gemeinderat im ablaufenden Jahr von besonderer Wichtigkeit waren.

Schule Leutschen

Der Bezirksrat hat bekanntlich im Jahr 2016 beim Regierungsrat einen Schliessung des Schul- standorts Leutschen für die Oberstufenschule beantragt.

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Der Gemeinderat Freienbach hat sich gegen eine Schliessung der Schule ausgesprochen und im Rahmen einer a.o. Gemeindeversammlung am 22. Februar 2017 den Auftrag erhalten, sich für eine Beibehaltung des Standortes Leutschen einzusetzen.

In der Folge hat der Bezirksrat Höfe einen runden Tisch einberufen. Im Rahmen der Gespräche mit dem Bezirksrat ist klar geworden, dass eine Beibehaltung des Standortes Leutschen als Oberstufen- Regelklassenstandort effektiv nicht möglich sein wird. Die Tatsache, dass die Schü- lerzahl der Sekeinshöfe auf weniger als 500 gefallen ist führt dazu, dass der Betrieb von drei Standorten effektiv nicht mehr sinnvoll ist. Weil die Standorte Weid und Riedmatt über besseres Entwicklungspotential verfügen, hat sich der Bezirksrat für diese beiden Standorte entschieden.

Auch als Freienbacher wird man diesen Entscheid, nüchtern betrachtet, als richtig anerkennen müssen.

In der Folge haben wir eine Arbeitsgruppe gebildet, welche den Auftrag hatte, Lösungen für die künftige Nutzung des Standorts Leutschen zu suchen, wobei von allem Anfang an klar war, dass versucht werden sollte, die Leutschen, in welcher Form auch immer, als Schulstandort zu erhal- ten.

Herausgekommen ist die Idee Campus Freienbach. Ein modulares Konzept für Schul- und Sportangebote in Freienbach. Gleichzeitig soll auch die Sportanlage Chrummen mit einer Mehr- zweckhalle und einem Parkhaus aufgewertet werden.

Ziel des Campus Freienbach in der Leutschen ist die Schaffung eines umfassenden Lern- und Freizeitorts für die ganze Bevölkerung, in erster Linie aber natürlich für unsere Primarschulkin- der.

Angedenkt ist dabei, dass in Freienbach eine Tageschule verwirklicht werden soll, welche über ein „normales“ Tagesschulangebot hinausgehen soll. So stellen wir uns vor, dass in Freienbach den Kindern neben der Schule auch musische Angebote und Sportangebote zur Verfügung ste- hen sollen. Wir würden auch eine Zentralisierung der kant. Therapieangebote wie Logopädie, Psychomotorik und der Schulsozialarbeit in der Leutschen begrüssen. Denkbar wäre weiter z.B.

eine öffentliche Bibliothek oder anderweitige Einrichtungen. Das Ziel ist letztlich, in Freienbach ein Bildungsangebot zur Verfügung zu stellen, dass sich nicht nur an „normale“ Kinder, sondern auch an Kinder mit besonderen Bedürfnissen, aber auch an Kinder mit besonderen Fähigkeiten richtet. Noch offen ist, ob der Bezirk weiterhin gewisse Spezialangebote in der Leutschen anbie- ten will, wie z.B. die Schooltime, die Worktime oder anderweitige Angebote. Es ist abzuklären, ob dies pädagogisch und organisatorisch sinnvoll wäre. Sowohl seitens des Bezirks als auch seitens der Gemeinde stehen die Türen offen.

Beteiligt an dieser Campus Idee ist die Gemeindeschule als Hauptträgerin, dazu gehören die Musikschule und die Sekeinshöfe. Wir können uns auch vorstellen, dass auch die Vereine, ganz besonders Sportvereine, in das Projekt miteinbezogen werden können.

Als weitere Option wird geprüft, ob allenfalls ein Tausch mit dem Kanton insofern sinnvoll wäre, als dass die kantonalen Nutzungen in der Leutschen (Sprachheilschule Steinen und Teile der HZA) in der Schwerzi weitergeführt würden und die Primarschule Schwerzi in die Leutschen ver- legt würde. Die Campus Idee funktioniert aber mit oder ohne diesen Wechsel. Er soll nur vorge- nommen werden, wenn er für die Gemeinde und für den Kanton pädagogisch und organisato- risch Sinn macht.

Als Zwischenfazit kann festgehalten werden, dass mit dem Konzept „Campus Freienbach“ die Leutschen zwar nicht als Oberstufenstandort gerettet werden kann, dass die Leutschen aber ein Schulstandort bleiben kann und dass dort ein attraktives Angebot für unsere Schule geschaffen

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werden soll. Das Konzept ist dabei flexibel und lässt der Gemeinde, dem Bezirk und dem Kanton alle Optionen offen. Im Rahmen von weiteren Verhandlungen wird es nun darum gehen, das Konzept zu verfeinern.

Ein zweites Projekt, welches grundsätzlich unabhängig vom Campus Freienbach realisiert wer- den kann, welches diesen aber ideal ergänzen würde, ist eine Aufwertung der Sportanlage Chrummen.

Die Idee ist, im Chrummen eine neue Mehrfachturnhalle mit Tanzräumen, Schwingkeller, Garde- roben und einer Bühne zu errichten. Einerseits soll so die Anlage aufgewertet werden, anderer- seits können die übrigen Turnhallen entlastet und das Angebot für unsere Vereine verbessert werden. Ausserdem hat auch der Bezirk Interesse an der Beteiligung an einer solchen Halle an- gemeldet, zumal die Nutzungsvereinbarung mit dem Bezirk für die Chrummen Ende 2018 aus- läuft. Ausserdem soll mit einem Parkplatz die Parkierungssituation verbessert werden.

Auf dem Situationsplan sehen Sie die Anordnung der Gebäude. Die neue Halle käme zwischen der Wollerauerstrasse und der 400m Rundbahn zu liegen, also dort, wo heute der Basketball- platz ist. Das Parkhaus soll zwischen der EW Liegenschaft und dem Rasenspielfeld 1 erstellt werden, als im Bereich des heutigen E-Wisli. In beiden Fällen soll auch nachher die heutige Nut- zung auf dem Dach der Anlagen noch möglich sein.

Eine Umsetzung der beiden Projekte Campus Freienbach und Chrummen hätte für die Gemein- de durchaus interessante Nebeneffekte. So könnte insbesondere die Liegenschaft Brüel in Pfäf- fikon für anderweitige Nutzungen freigespielt werden, z.B. für preisgünstigen Wohnungsbau und mit dem Wegfall der Militärnutzung ergäben sich auch für das Zeughaus neue Perspektiven.

Wie wollen wir weiter vorgehen? In Bezug auf den Campus Freienbach werden nun vertiefte Verhandlungen mit dem Bezirk und dem Kanton erfolgen. Die Stimmbürger werden dann im Rahmen eines Sachgeschäftes zu einer Übernahme der Liegenschaft Leutschen vom Bezirk zur Idee Stellung nehmen können.

In Bezug auf die Entwicklung Chrummen können sich die Stimmbürger gleich viermal äussern.

Erstmals heute Abend im Rahmen der ersten Tranche eines Planungskredits für die Aufwen- dungen 2018, dann an der Budgetgemeinde 2019 für eine zweite Tranche für die Planungsar- beiten im Jahr 2019, dann im Rahmen einer Urnenabstimmung zum Verpflichtungskredit, wohl im Jahr 2020 und schliesslich auch noch an der Urne im Rahmen einer Anpassung des Baureg- lements, weil das aktuelle Baureglement die geplanten Bauten im Chrummen gar nicht zulassen würde.

Der Gemeinderat ist sich bewusst, dass Sie im Rahmen der Auftragserteilung im Februar dieses Jahres ein anderes Ziel erreichen wollten, nämlich die Beibehaltung der Leutschen als Oberstu- fenstandort. Realistischerweise ist aber festzustellen, dass sich dieses Ziel nicht erreichen lassen wird. Aus dieser Tatsache ergeben sich nun aber neue Chancen, die wir nutzen sollten. Der Ge- meinderat ist überzeugt, dass mit den Projekten Campus Freienbach und Entwicklung Chrum- men ein echter Mehrwert für unsere Bevölkerung geschaffen werden kann. Das letzte Wort wer- den aber in beiden Projekten Sie an der Urne haben.

Testplanung Pfäffikon Ost und Bahnhof

Wir sind zurzeit daran, die konkrete Projektorganisation mit dem Kanton zu definieren. Wir hätten es begrüsst, wenn der Kanton das Projekt im Rahmen eines kantonalen Nutzungsplans koordi- niert hätte, der Kanton hat das aber abgelehnt. Die Koordination zwischen Gemeinde, Kanton

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und Bund wird daher durch uns gemacht werden müssen. Als erstes Projekt, das wir realisieren möchten, ist eine Optimierung der Busführung von Altendorf her bis zum Schweizerhofkreisel geplant. Seitens des Kantons haben wir bereits positive Signale erhalten. Da der Planungsperi- meter des Bundes betroffen ist, muss nun auch noch das ASTRA ins Boot geholt werden.

Vollanschluss und Zubringer Halten

Hier hat der Kanton bekanntlich im Frühjahr den Nutzungsplan aufgelegt. Soweit die eingegan- genen Einsprachen nicht bereinigt werden können, ist im ersten Quartal 2018 ein Entscheid des Regierungsrates zu erwarten. Ich gehe davon aus, dass sich in der Folge Gerichte mit der Ange- legenheit befassen werden. Dies dürfte zur Folge haben, dass dann wieder längere Zeit nichts mehr geht. Dies wiederum dürfte den Bund und den Kanton freuen, weil diese viel Geld sparen können, solange wir Freienbacher uns gegenseitig auf dem Schlauch stehen.

Kinderfest 2018

Im Leistungsauftrag Bildung finden Sie auf der S. 40 der Botschaft unter den Projekten 2018 auch ein Kinderfest. Dieses Projekt wird in der Botschaft nicht näher erläutert und hat daher im Vorfeld Fragen aufgeworfen. Die Idee ist, dass jedes Kind einmal während seiner Primarschulzeit ein solches Kinderfest erleben soll. Es soll also alle 6 Jahre stattfinden. Das letzte Kinderfest war im 2012 auf dem Schulareal Schwerzi. Es geht dabei darum, dass der Zusammenhalt unserer Schule mit ihren 5 Schulstandorten gestärkt werden soll. Es ist geplant, dass in diesem Jahr auch die Kinder des Heilpädagogischen Zentrums Ausserschwyz und der Sprachheilschule Stei- nen eingeladen werden sollen, weil in diesen Schulen Kinder unserer Gemeinde in die Schule gehen. Geplant ist wiederum ein Fest, mit Spielen, Events und Verpflegungsmöglichkeiten.

Sanierung Gemeindehaus Dorf

Die Vorarbeiten sind in vollem Gange, die notwendigen Bewilligungen für die Sanierung, den Anbau und das Provisorium sind erteilt. Es ist vorgesehen, dass die Gemeindeverwaltung Mitte März 2018 vom Gemeindehaus Dorf in ein Containerprovisorium im Brüel umzieht. Der Bezug des sanierten Gemeindehauses soll dann im ersten Quartal 2020 erfolgen.

Dies waren ein paar Ausführungen zu aktuellen Themen.

Bevor wir mit dem offiziellen Teil der Gemeindeversammlung beginnen, möchte ich noch auf ei- nen Punkt hinweisen, der nicht Gegenstand des Budgets 2018 ist. Es geht um den Beitrag der Gemeinde Freienbach an das Projekt Hochwasserschutz Staldenbach des Bezirks Höfe. Über das Projekt stimmen die Bezirksbürger am 4. März 2018 ab. Im Projekt ist auch ein Beitrag der Gemeinde Freienbach im Betrag von ca. 1‘195‘000.- Franken vorgesehen. Anlässlich der Be- zirksgemeinde vom 15. November 2017 wurde darauf hingewiesen, dass dieser Beitrag anläss- lich der heutigen Budgetgemeinde behandelt werde. Das ist falsch. Der Gemeinderat hat be- schlossen, die Bezirksabstimmung abzuwarten und dann, wenn die Bezirksbürger dem Projekt zugestimmt haben, den Projektbeitrag der Gemeinde Freienbach zum Beschluss vorzulegen. Sie finden diesen auch im Finanzplan zur Investitionsrechnung auf der S. 54 der Botschaft in den Jahren 2019 und 2020 je Fr. 600‘000.-. Der Projektbeitrag der Gemeinde an das Hochwasser- schutzprojekt Staldenbach ist daher nicht Gegenstand des Budgets 2018.

Ich gehe jetzt zur eigentlichen Gemeindeversammlung über.

Die Gemeindeversammlung ist öffentlich. Zur Diskussion und Beschlussfassung sind aber nur die Stimmberechtigten der Gemeinde Freienbach berechtigt. Ich bitte die nicht Stimmberechtig- ten, im separaten Bereich hinten im Saal Platz zu nehmen.

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Das Tonband läuft für das Protokoll mit.

Die Traktandenliste der heutigen Gemeindeversammlung ist auf Seite 5 der Botschaft veröffent- licht worden. Sie ist am 25. November 2017, also rechtzeitig, allen Haushaltungen zugestellt worden. Zusätzlich hat der Gemeinderat die Traktandenliste auch noch innert Frist publiziert.

Damit ist die heutige Versammlung beschlussfähig.

Ich bitte nun den Gemeindeschreiber, die Traktandenliste zu verlesen:

Albert Steinegger, Gemeindeschreiber

Traktanden, die nicht der Urnenabstimmung unterliegen:

1. Wahl der Stimmenzähler

2. Genehmigung des Voranschlages 2018, inklusive Leistungsaufträge und Festlegung des Steuerfusses

Traktanden, die der Urnenabstimmung unterliegen:

3. Sachgeschäft Anpassung des Baureglements zur Förderung von preisgünstigem Wohn- raum. Teilrevision Nutzungsplanung, Vorlage: Anreizsystem mittels AZ-Bonus

Daniel Landolt, Gemeindepräsident

Gibt es Wortmeldungen zur Traktandenliste? Das ist nicht der Fall. Die Traktandenliste ist damit genehmigt.

Traktandum1. Wahl der Stimmenzähler

Wir schlagen folgende 4 Personen aus dem Abstimmungsbüro als Stimmenzähler vor:

• Van der Meer Manuela

• Keller Felix

• Lutzmann Daniela

• Knuchel Felix

Den Stimmenzählern ist je ein Sektor zugeteilt worden. Der Stimmenzähler für den Sektor vorne rechts zählt auch die Stimmen des Gemeinderates.

Wird ein Gegenantrag zu den vorgeschlagenen Stimmenzählern gestellt? Das ist nicht der Fall.

Ich erkläre die vorgenannten Personen als Stimmenzähler gewählt.

Die Stimmenzähler bilden, zusammen mit dem Gemeindeschreiber und mir, das Büro.

Traktandum 2. Genehmigung des Voranschlages 2018 inklusive Leistungsaufträge und Festsetzung des Steuerfusses

Ich möchte Ihnen nun kurz erklären, wie das Traktandum 2 heute Abend ablaufen wird.

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Zuerst wird Ihnen unser Säckelmeister, Alain Homberger, Ausführungen zum gesamten Budget inkl. Investitionsrechnung und Finanzplan sowie zu den Leistungsaufträgen und den Globalbud- gets machen. Sie finden in der Botschaft zu jedem Ressort auch einen ausführlichen Bericht.

Nach den Ausführungen des Säckelmeisters wird die RPK Bericht und Antrag erstatten.

Anschliessend werden wir das Budget beraten. Die Beratung erfolgt dabei für jeden Leistungs- auftrag einzeln. Im Rahmen der einzelnen Leistungsaufträge können Änderungsanträge gestellt werden.

Bei den Änderungsanträgen gibt es zwei verschiedene Varianten. Wenn heute Abend im Rah- men einer Leistungs- oder Budgetänderung sofort die Auswirkungen auf das Budget geklärt werden können, wird der Antrag im Falle einer Annahme durch die Versammlung für 2018 wirk- sam.

Wenn heute Abend eine Leistungs- oder Budgetänderung beantragt wird, deren Folgen in Be- zug auf das Budget im Falle einer Leistungsänderung oder auf die Leistung im Falle einer Bud- getänderung nicht abschliessend geklärt werden können, wird der Antrag im Falle einer Annah- me erst auf das Budget 2019 hin wirksam. Der Gemeinderat erhält in diesem Fall also den Auf- trag, das Budget 2019 im beantragten Sinne vorzulegen. Das Gleiche gilt im Falle einer Anpas- sung der mehrjährigen Wirkungsziele. Möglich ist auch eine Rückweisung von einzelnen Leis- tungsaufträgen. Falls so ein Antrag angenommen würde, müsste dieser Leistungsauftrag noch- mals separat an einer Gemeindeversammlung vorgelegt werden.

Als letzten Leistungsauftrag werden wir den Leistungsauftrag Finanzen diskutieren. Dieser Leis- tungsauftrag hat als einziger zwei Globalbudgets. Das Globalbudget 1 umfasst die Finanzen und das Globalbudget 2 die Steuern. Im Zusammenhang mit diesem Globalbudget 2 werden wir auch über den Steuerfuss beraten. Anträge zum Steuerfuss sind daher unter dem Leistungsauftrag Finanzen zu stellen.

So werden alle Leistungsaufträge diskutiert und bereinigt und anschliessend wird auch noch die Investitionsrechnung beraten.

Am Ende der Beratungen findet eine Schlussabstimmung über alle bereinigten Leistungsaufträ- ge mit den jeweiligen Globalbudgets, dem Steuerfuss und der Investitionsrechnung statt.

Ich übergebe das Wort nun an unseren Säckelmeister.

Alain Homberger, Ressortvorsteher Finanzen

Liebe Stimmbürgerinnen und Stimmbürger, liebe Gäste

Sie haben die ausführliche Botschaft bekommen. Ergänzende Erläuterungen, Zusammenfassun- gen und die Darstellung von der mehrjährigen Ausgaben-Entwicklung mit einer Sicht auf die Zu- kunft werden das Schwergewicht von meinen Ausführungen sein. Ich möchte Sie vorab erneut darauf aufmerksam machen, dass auch der Gemeinderat Freienbach keine prophetischen Ga- ben hat, darum sind insbesondere die prognostischen Aussagen über mehrere Jahre abneh- mend verbindlich.

Vor meinen Erläuterungen zum Budget 18 möchte ich Ihnen ein paar Informationen zum laufen- den Jahr geben:

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2017 ist von Konsolidierungen geprägt. So werden die Ausgaben leicht unter Budget sein, die Steuereinnahmen werden aus heutiger Sicht nur knapp erreicht werden können, da hängt alles davon ab, wie die noch pendenten Steuererklärungen aussehen werden und ob sie auch termin- gerecht eingereicht werden.

2017 wird also ein bisschen schlechter aussehen, als in der Botschaft angekündigt. Die Zahlen der Botschaft basieren aus Informationen vor der Verabschiedung des Budgets durch den Ge- meinderat und vor der Drucklegung des Voranschlags, der in Ihren Händen liegt.

Die Nachkalkulation des horizontalen Finanzausgleiches belastet die Rechnung um nicht budge- tierte 9 Mio. Franken. Dies zusätzlich zu den bereits budgetierten Mehrausgaben von 2.77 Mio.

Franken. Trotzdem gehen wir heute von einem Defizit unter den zusammengezählten 11,7 Mio.

Franken aus.

Der Fehlbetrag kann so oder so vollumfänglich durch den Überschuss aus der Rechnung 2016 aufgefangen werden – er hat rund 12 Mio. Franken betragen (nach den dazumal zusätzlich vor- genommenen Abschreibungen).

Die finanzielle Situation der Gemeinde Freienbach zeigt sich nachhaltig solid und stabil. Zusam- men mit der einwohnernahen Leistungserbringung können wir alle optimistisch in die nahe Zu- kunft blicken.

Dies ist auch nur dank motivierten und engagierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter möglich.

Deshalb möchte ich da einen entsprechenden herzlichen Dank aussprechen.

Das Budget 2018 und auch die Finanzplanung für die folgenden Jahre stehen im Zeichen einer Stabilisierung, auch wenn die Investitionen höher sind als in den letzten Jahren. Aus heutiger Sicht rechnen wir für die nächsten Jahre mit Ausgabenüberschüssen, für das Budgetjahr 2018 mit 2,72 Mio. Franken. Das hohe Eigenkapital und insbesondere das solide Nettovermögen von geplanten rund 50 Mio. Franken per Ende 2018, erlauben uns den Gemeinde-Steuerfuss stabil auf 65% einer Einheit zu belassen.

Der Aufwandarten verändern sich gegenüber dem Budget 2017 wie folgt:

- Der Personalaufwand sinkt gesamthaft um 0,6 Mio. Franken.

Stellenplansenkungen bei den Pflegezentren stehen geringen Erhöhungen im Bereich Bil- dung gegenüber. In den Lohnbändern 1 bis 6 sind 0,5% der Lohnsumme für leistungsbezo- gene Lohnerhöhungen eingesetzt.

- Der Sachaufwand steigt um 1,1 Mio. Franken an.

Neben der Anschaffung von Lehrercomputern (rund 100‘000 Franken) schlagen vor allem der bauliche Unterhalt mit total 700‘000 Franken und 100‘000 Franken für die Gemeinde- busse zu Buche.

- Die Abschreibungen steigen wegen den zusätzlichen Investitionen auf 500‘000 Franken, in- folge Reduktion des Skontoabzugs bei den Steuern sinkt der Zinsaufwand um 200‘000 Franken.

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- Die Zahlungen in den Steuerkraftausgleich (horizontaler Finanzausgleich) steigen für die Hö- fe gesamthaft nochmals und gehen an finanzschwache Gemeinden des Kantons. Für die Gemeinde Freienbach steigt der Beitrag um 2,1 Mio. Franken auf 17,7 Mio. Franken an.

- Die eigenen Beiträge steigen einmal mehr an, diesmal um 1,1 Mio. Franken. Die Gründe lie- gen in den steigenden Ausgaben für Ergänzungsleistungen, Pflegefinanzierung, Prämienver- billigung, öffentlicher Verkehr, pauschale Steueranrechnungen, die alle vom Kanton an unsere Gemeinde in Rechnung gestellt werden. Zusätzlich stehen Mindererträge aus Rückerstattun- gen von 0,3 Mio. Franken zu Buche, insbesondere bei der wirtschaftlichen Sozialhilfe und dem Asylwesen.

- Die Ausgaben für Entschädigungen sinken um 100‘000 Franken, die Einlagen in Spezialfi- nanzierungen und die internen Verrechnungen steigen insgesamt um 400‘000 Franken.

- Durch diese Veränderungen steigt das Budget 2018 gegenüber dem Budget 2017 um 4,1 Mio. Franken.

- Die Steuereinnahmen basieren auf der Prognose 2017 und werden mit einem Wachstum von 1.5% hochgerechnet. Dies wiederspiegelt das ungebrochen starke Steuersubstrat.

In der mehrjährigen Darstellung sehen wir die Rechnungen 2013 bis 2016, die Prognose 2017, das Budget 2018 und die Finanzplanung 2019 bis 2021. Der Gesamtaufwand (blaue Linie) ist leicht über der Ertragslinie (grüne Linie). Das resultierende Defizit für die Jahre 2017 bis 2021 kann wie bereits erwähnt aus früheren positiven Rechnungsabschlüssen abgedeckt werden.

Auch gut erkennbar ist, dass der Aufwand für den Steuerkraftausgleich ab 2016 zunimmt (Ab- stand zwischen roter und blauer Linie) für das Jahr 2018 gehen wir davon aus, dass knapp 30%

der Freienbacher Steuereinnahmen in den horizontalen Finanzausgleich fliessen, das heisst fi- nanzschwachen Gemeinden im Kanton Schwyz zu Gute kommen.

Im Finanzplan sind für 2018 folgende Investitionen geplant:

- Gesamtsanierung Gemeindehaus Dorf mit Fr. 4 Mio. Franken für 2018 und Fr. 3.3 Mio. Fran- ken für die Folgejahre

Die Bauarbeiten werden infolge Verzögerungen erst nächstes Jahr aufgenommen - Für die Planung des Campus Freienbach sind für die Jahre 2018 und 2019 je 250‘000

Franken eingesetzt

- Für die Sanierung der Wilenstrasse sind 280‘000 Franken reserviert (davon für die Planung 80‘000 Franken)

- Die Investitionsbeiträge an den Abwasserverband Höfe betragen 1,65 Mio. Franken und wer- den über die Spezialfinanzierung abgewickelt

- Der Anteil am Ersatz des Seerettungsbootes beträgt für Freienbach 300‘000 Franken - Die intelligente Strassenbeleuchtung mit LED-Technologie auf allen Gemeindestrassen von

Freienbach wird 900‘000 Franken kosten. Diese Investition ist in wenigen Jahren durch Stromeinsparungen gegenfinanziert

- Der Meteorwasserkanal Seedammcenter-See schlägt mit 900‘000 Franken zu Buche.

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Die Gesamtinvestitionen betragen 2018 Total Fr. 8,9 Mio. Franken. Für diese Investitionen sind keine Urnenabstimmungen notwendig bzw. die Urnenabstimmungen haben bereits stattgefun- den (Gemeindehaus Dorf / Genereller Entwässerungsplan).

Im Finanzplan (2019 bis 2021) sind noch folgende Projekte aufgeführt:

- Sanierung der Heizungsanlagen in den Schulhäusern

- Sanierung der Schulanläge Bäch und eine Rasenfeldsanierung in der Sportanlage Chrummen - Für den öffentlichen Verkehr ist die Bahnstrasse, die Personenunterführung Bahnhof Pfäffi-

kon und der Bushof Pfäffikon berücksichtigt

- Der Langsamverkehr wird mit dem Bodmerweg, diversen Veloabstellplätzen und weiteren Massnahmen unterstützt

- Der Zubringer Halten im Zusammenhang mit der Realisierung des Autobahn-Vollanschlusses.

Als Folge der geplanten Investitionen und in Fortschreibung der Ausgaben und Einnahmen mit angenommenen prozentualen Steigerungen ergibt sich der Finanzplan:

Das Budget 2018 und die Finanzplanung bis 2021 wurden durchgehend mit einem Steuerfuss von 65% einer Einheit gerechnet. Die Planzahlen zeigen Nettoinvestitionen im gleichen Zeitraum von rund 46 Mio. Franken. Die kleine Selbstfinanzierung der Investitionen führt in den nächsten vier Jahren zu einem kontrollierten Abbau des Nettovermögens auf 1‘195 pro Einwohner, was als komfortabel bezeichnet werden kann. Das Eigenkapital wird am Ende der Planperiode mit Fr.

53 Mio. Franken prognostiziert (dies allerdings noch ohne Neubewertungen des Finanzvermö- gens im Rahmen der Einführung von HRM2).

Die Darstellung zeigt die Entwicklung vom Gesamtaufwand nach Arten im mehrjährigen Ver- gleich. Es ist gut erkennbar, dass sich die meisten Aufwandarten in den letzten Jahren stabil ver- halten haben.

Infolge der zusätzlichen Abschreibungen im Rechnungsjahr 2016 baut sich diese Kostenart auf- grund neuerlicher Investitionen wieder langsam auf.

Steigende Tendenz haben auch:

- Eigene Beiträge (hellblau)

- Zahlungen in den horizontalen Finanzausgleich (grau)

Beide Aufwandarten sind fremdgesteuert und sind durch den Gemeinderat von Freienbach kaum beeinflussbar.

Gemäss Prognose 2017, Budget 2018 und Finanzplan 2019 bis 2021 wird sich das Nettover- mögen nach einem Höchststand per Ende 2016 bis 2021 auf rund 20 Mio. Franken reduzieren.

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Die Finanzen der Gemeinde Freienbach zeigen sich gesund und stabil. Die Leistungen für die Allgemeinheit werden bedarfsgerecht und engagiert erbracht und sichern die Attraktivität von der Gemeinde für alle.

Von dieser guten Situation werden 2018 wiederum alle profitieren:

- alle Kantonseinwohner über die entsprechenden Kantons-Steuereinnahmen - die Empfängergemeinden über den horizontalen Finanzausgleich

- die Steuerzahler der Gemeinde Freienbach über den stabilen Steuerfuss

- die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Gemeinde Freienbach über die sozial geprägten Lohnstruktur

- alle Einwohnerinnen und Einwohner von Freienbach über das reichhaltige und überdurch- schnittliche Angebot in allen Bereichen

Beachtung muss die Tatsache finden, dass 2018 knapp 30% aller Freienbacher Steuereinnah- men in den horizontalen Finanzausgleich fliessen werden. Dies zu Gunsten der Gemeinden im Kanton Schwyz, die ein ungünstigeres Steueraufkommen haben.

Der im Oktober 2017 veröffentlichte Wirksamkeitsbericht zum innerkantonalen Finanzausgleich von 2002 bis 2016 zeigt auf, dass unsere Zahlungen sinnvoll und nachhaltig sind – so haben in dieser Zeitperiode fast alle Gemeinden ihre Steuern senken können und ihr Eigenkapital erhö- hen können

Wie jedes Jahr möchte ich festhalten:

 Geht es den Höfen gut, geht es dem ganzen Kanton gut.

Wir kommen zu einer Auswahl von Projekten und Leistungszielen aus den einzelnen Ressorts:

Als kultureller Höhepunkt plant das Ressort Präsidiales das zweite Höfner Skulpturensymposium – die optimale Form der Vermittlung an Erwachsene und Schüler von bildender Kunst.

Daneben werden die Arbeiten am interaktiven Tool „Freienbach 2035“ weiter geführt, das plan- basierte Informationssystem mit sowohl historischen als auch planerischen Informationen soll auf der neuen Internetplattform aufgeschaltet werden.

Im ausserordentlichen Budget sind 14‘000 Franken für eine Sonderprüfung durch die Revisions- firma BDO AG und 10‘000 Franken für Kunst am Bau beim Kreisel Freienbach eingestellt.

Das Globalbudget ist wieder leicht tiefer als 2017.

Das Ressort Liegenschaften wird nächstes Jahr die Sanierung des Gemeindehauses Dorf mit dem Start der Bauarbeiten in die Tat umsetzen.

Zusätzlich werden entscheidungsreife Projekte für die Sanierung der Heizanlagen von mehreren Schulanlagen ausgearbeitet.

Eine Analyse der Liegenschaften im Finanzvermögen soll die Diskussion über die mittel- und langfristige Verwendung ermöglichen.

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Im Bereich Sicherheit soll ein Sensibilisierungsprojekt unfallbedingte Sachschäden vermeiden.

Im ausserordentlichen Budget sind für Planung der Heizungsanlagen in Schulhäusern 90‘000 Franken eingestellt und für die Deckenisolation des Lernschwimmbeckens Wilen 150‘000 Fran- ken.

Der Max Bucher – Badesteg in der Seeanlage Pfäffikon wird mit 74‘000 Franken budgetiert, und der Ersatz des Strassenrettungsgeräts mit 25‘000 Franken (Letzterer spezialfinanziert).

Das Globalbudget 2018 ist grösser als 2017.Im Wesentlichen ist das auf folgenden Mehrauf- wendungen gegenüber 2017 zurückzuführen:

- Der bauliche Unterhalt der Schulanlagen u.a. mit den erwähnten Projekten mit 263‘500 Fran- ken

- Der bauliche Unterhalt bei den Sport- und Seeanlagen mit 336‘000 Franken - neu wiederum Zinsen und Abschreibungen 400‘000 Franken

- interne Verrechnungen des Werkhofs 80‘000 Franken

Das Ressort Finanzen nimmt sich vor, das Projekt e-Umzug termin- und sachgerecht umzuset- zen.

Die IT – Strategie 2020 – 2025 soll auch für die RZ-Leistungen ausgearbeitet und festgelegt werden.

Die personelle Ressourcenanpassung infolge des Projektes e-Steuern wird bedarfsgerecht um- gesetzt

Das Globalbudget zeigt trotz ausserordentlichen Kosten für die Projekte e-Services Einwohne- ramt und e-Steuern im Gesamtbetrag von 73‘000 Franken für das Jahr 2018 gegenüber 2017 einen um 143‘000 Franken tieferen Umfang.

Die geplanten Steuereinnahmen wurden wie bereits erwähnt erhöht, die grösseren Zahlungen in den horizontalen Finanzausgleich lassen die verfügbaren Steuereinnahmen allerdings wieder ge- samthaft tiefer werden.

Das Ressort Tiefbau und Verkehr plant die Umsetzung der intelligenten Strassenbeleuchtung Das Bauprojekt zur Sanierung der Wilenstrasse Ost soll erarbeitet werden.

Erneut sollen Personenunterstände zur Komfortsteigerung an Bushaltestellen realisiert werden.

Im ausserordentlichen Budget sind erneut 350‘000 Franken für das Vorprojekt und für Sofort- massnahmen für die Strassenoptimierung Pfäffikon Ost eingesetzt.

Für das Buskassensystem in den Ortsbussen sind 63‘000 Franken notwendig (Anforderung ZVV), das Bootstaxi zur Insel Ufnau wird 50‘000 Franken kosten und für einen Beitrag an die abwassertechnische Erschliessung der Lützelau sind 70‘000 Franken vorgesehen.

Das Globalbudget zeigt eine leicht steigende Tendenz.

Das Ressort Raum und Umwelt beabsichtigt, im nächsten Jahr den kommunalen Richtplan der Bevölkerung zur Mitwirkung zu unterbreiten.

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Das Konzept zum Betrieb einer Hauptsammelstelle und Ergänzungen zu den Beschaffungsricht- linien sowie die Fertigstellung der Trockenmauer an der Talstrasse sind die Schwerpunkte im Bereich Umwelt.

Über das ausserordentliche Budget wird mit 112‘500 Franken der letzte Teil der Trockenmauer an der Talstrasse saniert und mit 50‘000.- wird der Oberschwändibach saniert.

Für Detaillierungen zur Testplanung Pfäffikon Ost sind 220‘000 Franken vorgesehen und für LEK Projekte sind erneut 50‘000 Franken im ausserordentlichen Budget enthalten.

Das Globalbudget ist aufgrund der vielen ausserordentlichen Vorhaben weiterhin leicht steigend.

Das Ressort Gesellschaft wird die Sanierung und Umgestaltung des Friedhofs Freienbach mit einer letzten Etappe abschliessen.

Es wird ein neues kommunales Kinder- und Jugendleitbild erarbeitet und eine Konzeptstudie zur Frühförderung erstellt.

Die Aufgaben des Ressorts Gesellschaft haben zunehmend Bedeutung, auf den Seiten 32 und 33 des Voranschlags ist gut erkennbar, dass sich das Ressort um alle Lebensbereiche kümmert – von der Kindheit über die Jugend und Familie bis zum Alter.

Im ausserordentlichen Budget ist die Fertigstellung der Bewässerungsanlage im Friedhof Frei- enbach enthalten.

Ein Projekt zur Unterstützung der Freiwilligenarbeit und ein Beschäftigungsprogramm im Asyl- wesen runden die Projekte ab.

Das Ressort Gesellschaft zeigt ein stetig ansteigendes Globalbudget auf.

Die noch bestehenden 11 Zweierzimmer werden bedarfsgerecht in Einerzimmer umgewandelt.

Das bereits aktive Case – Management soll zu einer weiteren Reduktion der krankheitsbeding- ten Abwesenheiten führen und die Leistungszahlen werden am Benchmark des Bundesamtes für Gesundheit gemessen.

Daneben soll weiter am Ziel der Selbstfinanzierung der Pflegezentren von 450‘000 Franken pro Jahr bis zum Jahr 2019 gearbeitet werden.

Da die Pflegezentren spezialfinanziert sind, ist das Globalbudget immer ausgeglichen.

Für das Jahr 2018 ist eine Einlage in die Spezialfinanzierung von 223‘000 Franken geplant.

Leistungsauftrag Bildung

Zur Erweiterung und Flexibilisierung des Angebots wird ein „Themen-Kindergarten“ konzipiert.

Die Zufriedenheit von Eltern und Schülern bezüglich Schulangebot wird evaluiert – dies als Basis für künftige Schulentwicklungen.

In der Musikschule wird das im laufenden Jahr evaluierte Qualitäts- und Managementsystem eingeführt.

Im ausserordentlichen Budget sind 110‘000 Franken für die Anschaffung von persönlichen Leh- rercomputern reserviert.

Das Globalbudget Bildung zeigt sich im Wesentlichen stabil.

Das Globalbudget der Musikschule ist weiterhin stabil.

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Hier sehen Sie den Zusammenzug aller Globalbudgets mit den budgetierten Mehrausgaben von 2‘719‘000 Franken.

Bitte beachten Sie, dass die Zahlen der Rechnung 2016 mit den Budgetzahlen 2017 und 2018 nur bedingt vergleichbar sind, weil im Jahre 2016 die zusätzlichen Abschreibungen verbucht wurden.

Die Erhöhungen der Globalbudgets in fast allen Ressorts konnte durch höheren Einnahmen und geringeren Ausgaben des Ressorts Finanzen aufgefangen werden. So weist das Budget 2018 Mehrausgaben von 2‘719‘000 Franken aus, dieser Fehlbetrag ist um 49‘000 Franken geringer als im Budget 2017.

So und jetzt gebe ich das Wort zurück an unseren Gemeindepräsidenten Dani Landolt und dan- ke für Ihre Aufmerksamkeit.

Daniel Landolt, Gemeindepräsident

Ich danke dem Säckelmeister für seine Ausführungen.

Ich bitte nun um Bericht und Antrag der RPK und gebe das Wort dem Präsidenten, Gert van der Meer.

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Gert van der Meer, Präsident der Rechnungsprüfungskommission RPK Geschätzte Mitbürgerinnen und Mitbürger, geschätzte Gäste

Die Rechnungsprüfungskommission hat den Voranschlag, bestehend aus der laufenden Rech- nung und der Investitionsrechnung sowie den Globalbudgets mit den Leistungsaufträgen in den jeweiligen Verwaltungsbereichen der Gemeinde gemäss dem Gesetz über den Finanzhaushalt von den Bezirken und den Gemeinden für das Jahr 2018 geprüft.

Für die Erstellung des Voranschlags, des Globalbudgets und der Leistungsaufträge ist der Ge- meinderat verantwortlich, während unsere Aufgabe darin besteht, diese nach der Rechtmässig- keit zu prüfen und zu beurteilen. Gemäss unserer Beurteilung haben wir festgestellt, dass die Aufwands- und Ertragsposten der laufenden Rechnung vollständig erfasst, respektive korrekt budgetiert sind, die Investitionsrechnung ordnungsgemäss dargestellt ist, die Leistungsaufträge die vorgeschriebenen Elemente enthalten, die Globalbudgets dem Nettoaufwand der laufenden Rechnung pro Verwaltungseinheit entsprechen und die gesetzlichen Bestimmungen eingehalten sind.

Aufgrund der vorliegenden Prüfungsergebnisse empfiehlt die Rechnungsprüfungskommission, erstens die Globalbudgets und Leistungsaufträge von den jeweiligen Verwaltungsbereichen zu genehmigen und zweitens den Voranschlag 2018 mit dem Steuerfuss von 65 % einer Einheit zu genehmigen. Bitte beachten Sie unseren ausführlichen Bericht auf Seite 57 in der Botschaft.

Die Rechnungsprüfungskommission dankt der Verwaltung und dem Gemeinderat für die Beant- wortung unserer Rückfragen zum Budget 2018 innert kurzer Frist. Besten Dank für Ihren Ein- satz im Interesse und zum Wohl unserer Gemeinde sowie auch für die generell gute und kon- struktive Zusammenarbeit.

Daniel Landolt, Gemeindepräsident

Besten Dank Herr Präsident. Wir kommen jetzt zur Beratung des Budgets. Wie ich bereits sagte, werden wir jeden Leistungsauftrag separat diskutieren und bereinigen. Die Diskussion betref- fend den Steuerfuss erfolgt unter dem Leistungsauftrag Finanzen am Schluss der Debatte.

Damit wir Ordnung in der Diskussion haben, bin ich sehr dankbar, wenn Sie sich unter den jewei- ligen Leistungsaufträgen zu Wort melden und dort auch Ihre Anträge stellen.

Zuerst möchte ich jetzt aber die Gelegenheit für Wortmeldungen allgemeiner Art geben. Wenn Sie dabei bereits bei diesen allgemeinen Voten Anträge zu verschiedenen Leistungsaufträgen stellen möchten, können Sie das tun. Wir würden diese Anträge dann aber im Rahmen der jewei- ligen Leistungsaufträge beraten und auch dort darüber abstimmen.

Wenn Sie einen Antrag stellen möchten, aber nicht sicher sind, welcher Leistungsauftrag davon betroffen ist oder wenn mehrere Leistungsaufträge betroffen sind, bitte ich Sie ebenfalls, sich im Rahmen dieser allgemeinem Debatte zu melden, damit wir vermeiden können, dass wir im Rah- men der Diskussion der einzelnen Leistungsaufträge allenfalls wieder auf Leistungsaufträge zu- rückkommen müssen, die wir bereits bereinigt haben. Selbstverständlich sind aber grundsätzlich bis zur Schlussabstimmung Anträge zu allen Leistungsaufträgen möglich.

Ich eröffne in diesem Sinne die Diskussion für allgemeine Wortmeldungen und Anträge über mehrere Leistungsaufträge oder Anträge, bei welchen unklar ist, welche Leistungsaufträge sie betreffen. Das Wort ist frei. Keine Wortmeldung.

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Wir kommen nun zur Detailberatung der Leistungsaufträge.

Wir beginnen mit dem Leistungsauftrag Präsidiales. Sie finden diesen auf den S. 10 und 11 der Botschaft, der Genehmigungsinhalt mit den Leistungszielen, den Wirkungszielen und dem Glo- balbudget ist auf S. 11 grau hinterlegt.

Das Wort ist frei zum Leistungsauftrag Präsidiales.

Keine weiteren Wortmeldungen

Wir fahren weiter mit dem Leistungsauftrag Liegenschaften und Sicherheit. Sie finden diesen auf den S. 14 bis 17 der Botschaft, der Genehmigungsinhalt mit den Leistungszielen, den Wir- kungszielen und dem Globalbudget ist auf S. 16 grau hinterlegt.

Das Wort ist frei zum Leistungsauftrag Liegenschaften und Sicherheit.

Keine weiteren Wortmeldungen.

Wir fahren weiter mit dem Leistungsauftrag Tiefbau und Verkehr. Sie finden diesen auf den S. 26 und 27 der Botschaft, der Genehmigungsinhalt mit den Leistungszielen, den Wirkungszie- len und dem Globalbudget ist auf S. 27 grau hinterlegt.

Das Wort ist frei zum Leistungsauftrag Tiefbau und Verkehr.

Antrag FDP Marc Lutzmann

Geschätzter Präsident, geschätzte Damen und Herren

Gerne spiele ich hier den Eisbrecher und eröffne hier den Antrag. Mein Name ist Marc Lutzmann und ich bin Präsident der FDP Freienbach. Ich weiss nicht wie es Ihnen geht, wenn Sie beim Bahnhof Pfäffikon ankommen. Wir sind gut am Schienennetz angebunden, wir haben tolle Bus- verbindungen nur der Busbahnhof selbst ist ein Providurium geworden und das Provisorium, welches vor ein paar Jahren gemacht wurde, sollte man definitiv verbessern. Seit vielen Jahren ist diese durch die Umfahrungsstrasse blockiert gewesen. Durch die Versenkung der Umfah- rungsstrasse wurde die Entwicklung des Bahnhofareals eröffnet. Es war wie ein Befreiungs- schlag, dass es dort unten weitergehen kann. Mittlerweile haben wir den Höfner Dialog hinter uns gebracht, danach ist an die Testplanung angeknüpft worden und das sind sicher wichtige Schritte gewesen um das Bahnhofareal und die ganze Entwicklung in diesem ganzen Gebiet weiterzutreiben. Aber seit dem Abschluss dieser Testplanung sind nun auch wieder 1,5 Jahre vergangen. Ein erster Blick in die Botschaft hat mich positiv gestimmt und hoffnungsvolle Pro- jekte aus der Umsetzung der Testplanung sind im Raumplanungsziel aufgeführt und sollten an- gegangen werden. Auf dem zweiten Blick sieht man, dass im Text vom Tiefbau schon wieder das

„Aber“ kommt. Ich zitiere: Bei der Neugestaltung vom Busbahnhof Pfäffikon hat sich seitens SBB Verzögerungen ergeben. Das relativiert wieder alles und in einem Jahr sind wir wieder gleichweit. Das hat mich dazu bewegt, das Leistungsziel, auf welches ich noch zurückkomme, zu formulieren. Das SBB Areal hat man im Jahr 2000 kostenlos eingezont und das kann nicht sein, dass wir nun von der SBB ausgebremst werden, wenn wir dieses Areal entwickeln wollen. In der damaligen Botschaft war von einer Win-Win-Situation die Rede und die SBB ist schliesslich auch in der Pflicht, dass ihre Fahrgäste den Zug erreichen und beim Bus umsteigen können.

Darum ist es höchste Zeit, dass wir Freienbächler ein Zeichen setzen, dass wir mit dieser Ent- wicklung vom Bahnhofareal ernst meinen. Dazu gehören auch die beiden Personenunterführun-

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gen, welche in diesem Projekt auch dabei sind. Wie ich in Erfahrung gebracht habe, arbeitet man zurzeit an einem Gestaltungsplan. Das ist zusammen mit der SBB und der ist offenbar ins Sto- cken geraten. Der Gemeindepräsident kann eventuell anschliessend dazu noch etwas ausführen.

Aber dort gilt es nun den Hebel anzusetzen. Ich komme nun zu meinem Antrag. Offenbar ist die SBB nicht in der Lage dieses Projekt weiterzutreiben. Daher fordere ich den Gemeinderat auf, die Federführung dieses Projektes zu übernehmen. Die SBB selbst hat eigentlich alles Interesse daran, ihr Areal auch zu entwickeln, wie ich ausgeführt habe. Im Jahr 2000 ist es eingezont wor- den und ermöglich dort unten auch eine Entwicklung, dass die Bebaulichung vorangeht. Und wir Freienbacher haben ein Recht darauf, dass von der SBB das eingefordert wird, sie vorwärts macht und auch kooperativ mitmacht. Mangelnde Personalressourcen bei einem Betrieb wie die SBB kann ja wohl nicht eine Ausrede sein. Möglich war dies ja auch in Wädenswil, Horgen und in Zürich sind ganz komplexe Projekt unterwegs, am laufen, zum Teil realisiert. Wenn sie also möglichst zahlreich meinem Antrag zu dem Leistungsziel zustimmen, können wir ein Zeichen setzen und unterstützen den Gemeinderat in seinen Zielen den Bahnhof Pfäffikon, dieses Areal, weiterzuentwickeln. Da vorne sehen Sie es eingeblendet, wie das in etwa vorwärts gehen sollte.

Die Federführung wird übernommen und in einem Jahr soll ein Statusbericht vorliegen, bei wel- chem ersichtlich ist, wie das Ganze weiter gegangen ist. Danke vielmals.

Daniel Landolt, Gemeindepräsident

Besten Dank Marc Lutzmann. Ich nehme diesen Antrag so entgegen und werde im Anschluss dieser Diskussion zu diesem Leistungsauftrag über diesen Antrag abstimmen. Noch schnell zwei, drei Ausführungen zu der Sache von meiner Seite. Der Gestaltungsplan SBB Areal ist nicht im Entstehen, der wurde schon lange aufgelegt. Der ist aber sistiert und zwar sind im Gestaltungs- plan sowohl der Busbahnhof als auch die beiden Personenunterführungen. Die SBB hat im Rahmen der Arbeit vom Gestaltungsplan festgestellt, dass sie mit diesem Nutzungsmass vom Bahnhof wahrscheinlich keine vernünftige Rendite erzielen und das mit einem Gestaltungsplan vermutlich nicht funktioniert. Sie überlegen momentan, ob man die Zone dort unten mit einem höheren Nutzungsmass anpassen müsste. Das ist das eine Problem. Dann haben wir dort unten seitens der SBB zwei verschiedene Player. Zum einen die SBB Immobilien, das ist der Eigentü- mer der Bahnliegenschaft und zum anderen die SBB Infrastruktur. Und die einen wissen nicht was die anderen machen. Also konkret weiss zum Beispiel die SBB Immobilien bis heute nicht, was die SBB Infrastruktur für eine Gleisdisposition plant beim Bahnhof Pfäffikon und wenn wir nicht wissen wie viele Gleise dort durchführen und wo genau, können sie weder ein Haus bauen welches überkragend ist, noch können sie eine Personenunterführung machen. Also bei der SBB selbst haben wir noch ganz erhebliche Defizite, wenn es darum geht, was mit dem Bahnhof Pfäffikon gemacht werden soll. Wir haben heute ein Mail von der SBB erhalten, da wir angefragt haben, wann es endlich vorwärts geht und dann haben sie geschrieben, dass sie einen Doodle schicken, damit wir im Januar zusammensitzen können. Das ist die Planung, die bei der SBB läuft. Wir sind weiter gegangen. Wir haben vor einem guten Jahr bei der SBB angeklopft und ge- fragt, ob man dieses Areal kaufen könnte. Ich bin der Auffassung, dass dies ein Areal ist, dass uns gut täte. Seitens der SBB wurde dies abschlägig beantwortet. Sie wollen uns dieses Areal nicht verkaufen. Ich bin, ich gebe es offen zu, dankbar für diesen Antrag. Dieser Antrag, so hoffe ich, gibt uns mehr Gewicht in der weiteren Verhandlung mit der SBB. Wir müssen uns einfach bewusst sein, dass wir uns kein X für ein U machen, denn wir diskutieren hier über eine Liegen- schaft, die uns nicht gehört und es ist relativ schwierig auf fremden Liegenschaften zu planen.

Die SBB ist sich der Wichtigkeit des Bahnhofs Pfäffikon, der Wichtigkeit des Bushofs durchaus bewusst und uns allen ist bewusst, dass insbesondere eine zweite Personenunterführung not- wendig ist. Sie rennen insofern offene Türen ein und ich möchte Sie hier im Namen vom Ge- meinderat ersuchen diesem Antrag zuzustimmen. Er macht Sinn und er gibt uns ein wenig Rü-

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ckenwind, wenn wir mit der SBB verhandeln. Gib es seitens des zuständigen Ressortvorstehers noch Ergänzungen? Keine weiteren Ergänzungen. Gut das Wort ist frei zum Leistungsauftrag Tiefbau und Verkehr. Wird das Wort noch weiter gewünscht? Keine Wortmeldung. Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag. Der Antrag von der FDP ist dahingehend, dass es ein neues Leistungsziel gibt, welches besagt, dass wir die Federführung übernehmen im Bereich Gestal- tungsplan Bahnhof Pfäffikon und als Standard einen Statusbericht bis Ende 2018. Das wir an der Budgetgemeinde 2018 aufs 2019 sagen können, was gegangen ist. Wer diesen Antrag an- nehmen möchte, soll jetzt bitte die Hand hochheben. Danke, das Gegenmehr. Das erste Mehr ist wesentlich grösser. Stimmt ihr dem zu, Stimmenzähler? Einverstanden. Sie haben diesen Antrag angenommen, besten Dank. Wir werden dieses Leistungsziel so verfolgen.

Wir fahren weiter mit dem Leistungsauftrag Raum und Umwelt. Sie finden diesen auf den S. 30 und 31 der Botschaft, der Genehmigungsinhalt mit den Leistungszielen, den Wirkungszielen und dem Globalbudget ist auf S. 31 grau hinterlegt.

Das Wort ist frei zum Leistungsauftrag Raum und Umwelt.

Arno Müller

Arno Müller, Pfäffikon. Guten Abend miteinander.

Es geht um das Kehrrichtreglement. Im Kehrrichtreglement in den Vollzugsbestimmungen unse- rer Gemeinde steht: Jede Firma ist grundsätzlich gebührenpflichtig, aber wenn sie weder über Personal verfügt noch Räumlichkeiten unterhält und keine Geschäftstätigkeit in der Schweiz ausübt, dann kann das Ressort Raum und Umwelt, sprich die Verwaltung, von einer Grundgebühr absehen. Ich möchte euch ein paar Beispiele von meiner eigenen Liegenschaft Rösslimatte 8 in Pfäffikon sagen. Gemäss Handelsregisterauszug per Stichtag 30.06.2017, welcher für die Ge- bührenerhebung relevant ist, sollte ich in meiner Liegenschaft folgende Firmen haben. Cettier Import und Distrubition, keine Ahnung, kenn ich nicht. Hat keinen Briefkasten, hat keinen Miet- vertrag, hat gar nichts. Zahlt aber auch nach Gebührenrechnung keine Grundgebühren. Peter Müller AG, das ist der Schindeli-Müller. Das bin ich. Ja, die zahlt. Bodo Sonja, das ist meine Frau, die zahlt auch. Räber und Räber GmbH, bis zu diesem Streitpunkt, welchen ich jetzt mit der Ge- meinde habe, habe ich nicht gewusst, dass diese seit 2013 bei mir domiziliert ist. Denn ich habe ausschliesslich einen Mietvertrag mit der Räber Treuhand GmbH. Diese zahlt auch Grundgebüh- ren im Gegensatz zu der Räber und Räber GmbH. Diese zahlt keine Grundgebühren. S und A Handels GmbH, diese zahlt. Sie hören es vielleicht Sonja und Arno Müller heisst das. Tschan und Partner, diese zahlen auch. Im Weiteren habe ich noch die Fachstelle Schuldenfrage des Kan- tons bei mir domiziliert. Caritas als Verein hat bei mir Schulräume gemietet. Beide zahlen keine Grundgebühren. Jetzt wieso zahlen die einen nichts. Das frage ich mich schon. Cettier Import ist das eventuell eine Domizilgesellschaft? Räber und Räber GmbH haben diese eventuell einen Po- litikerbonus. Fachstelle Schuldenfrage, das ist eine Kantonssache, das ist von der Verschiebung hin und her, da ziehen wir auch nichts ein. Caritas ist keine Firma, nur ein Verein. Ich frage mich schon, was hier bei der Gemeinde läuft. Im Art. 6 steht, die Gemeinde kann die Grundgebühren von Grund- und Hauseigentümer erheben. Das heisst sie kann, muss aber nicht. Das heisst, wenn sie nicht zum Grundeigentümer geht, dann muss sie direkt zur Firma gehen. Ich bin der Meinung, dass wäre der richtige Weg, wenn man bei der Firma direkt anfragt und die Rechnung stellt. Denn es gibt tatsächlich Firmen, bei denen ich null Ahnung habe. Darum bin ich der Mei- nung, müssen wir dringendst unser Kehrrichtreglement, mindestens die Vollzugsbestimmungen dazu, überarbeiten. Denn es kann nicht sein dass ich, also die Verwaltung hat mir das so ge- schrieben, beim Handelsregister als Hauseigentümer intervenieren müsse, wenn bei mir eine

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Firma domiziliert ist, die ich nicht kenne. Was soll ich denn, ich habe keine Ahnung. Das ist schon ein bisschen komisch. Die Hauseigentümer seien verpflichtet - dies steht in den Vollzugsbe- stimmungen - umgehend Änderungen, Neueintragungen etc. dem Bauamt zu melden. Sind wir der Zubringer für die Firmen? Die Firmen müssen sich doch selber abmelden. Es kann ja nicht sein, dass der Hauseigentümer das machen muss und wenn dann nur für Firmen, die bei ihm selber Räumlichkeiten gemietet und einen Mietvertrag haben. Seit 1993 mache ich regelmässig anfangs Juli ein Mail an die Gemeinde und schreibe, wer alles die Mieter von mir sind und einen Mietvertrag über Räumlichkeiten hat. Sei das Wohnungsmieten oder auch Geschäftsräumlichkei- ten. Übrigens, Mieter nach Definition, ich habe also nicht anderes gefunden weder im OR noch im Wikipedia noch sonst irgendwo, Mieter haben immer etwas mit Räumlichkeiten zu tun. Nur ein Briefkasten alleine, das gibt keinen Mieter mit Nebenkostenabrechnung. Darum möchte ich euch einen Antrag stellen auf Fr. 20‘000.– das ist das eine. Mit diesen Fr. 20‘000.– kann jemand zwei Monate auf der Gemeinde arbeiten. Das entspricht gerade etwa so einem Monatslohn von Fr.

10‘000.– und in diesen zwei Monaten Arbeit soll ein neues Vollzugsreglement gemacht werden und das wäre dann das Leistungsziel 2018 bis zum Stichtag 30.06. Die Gemeinde muss neue Kehrrichtvollzugsbestimmungen oder ein Kehrrichtreglement ausarbeiten.

Daniel Landolt, Gemeindepräsident

Besten Dank Arno für diese Ausführungen. Sie sind weitgehend operativ, darum kann ich auch nicht zu allen Details Stellung nehmen. Ich habe auch selber nicht so viele Häuser, dass ich von diesem Problem betroffen wäre. Ich weiss, dass wir momentan eine Verwaltungsbeschwerde ha- ben miteinander wegen Fr. 80.– beim Regierungsrat. Sogar beim Verwaltungsgericht, der Steu- erzahler dankt. Ich hätte da noch eine Frage zum Antrag. Also Überarbeitung der Bestimmungen, du hast vom Reglement und von den Vollzugsbestimmungen gesprochen. Ich denke, dir geht es darum, dass wir grundsätzlich diese Kehrrichtbestimmungen anschauen. Wie auch immer, in wel- cher Form auch immer, bis 30.06. Eine Erhöhung von Fr. 20’000.– zur Finanzierung dieser Auf- gaben habe ich verstanden, habe ich kein Problem damit. Meine Frage ist, in welche Richtung sollen wir es anpassen. Das habe ich jetzt nicht ganz mitbekommen. Kannst du das nochmals kurz zusammenfassen? Das habe ich wirklich nicht ganz verstanden. Was müssen wir ändern?

Arno Müller

Für mich als Bürger. Ich sehe einfach, die Verwaltung sagt mir, auch Schulen, Vereine seien pflichtig. Davon steht nichts im Reglement. Eine Caritas muss zum Beispiel keine Gebühren zah- len. Ich bin der Meinung, wenn man Räumlichkeiten mietet, dann soll man auch pflichtig sein, die Gebühren zu zahlen. Wenn man keine Räumlichkeiten mietet nicht. Es sollen alle zahlen, nicht nur Firmen welche im Handelsregister eingetragen sind, sondern Firmen welche arbeiten. Übri- gens Einzelfirmen kommen nie zu einer Grundgebührenrechnung. Einfach nein. Ihr habt massive Defizite diesbezüglich. Ich bin der Meinung ihr müsst das überarbeiten, dass Firmen, Vereine, Schulen, alle die gewerbliche Räumlichkeiten nutzen, müssen Grundgebühren zahlen wie jeder Wohnungsmieter und Wohnungsmieterin auch. Jeder hier, der Hauseigentümer ist, Wohnungs- mieter, zahlt Grundgebühren. Wieso das ganz viele Firmen keine Grundgebühren zahlen, von je- nen die ich aufgezählt habe, zahlen vier keine Gebühren, ist für mich fraglich. Und übrigens, Bar- bara Darani, wäre auch froh, wenn sie mal ein richtiges, griffiges Reglement hätte. Barbara Dara- ni ist die Verwaltungsangestellte, die in diesem Jahr mit mir streiten durfte. Sie musste selber zugeben, ich zitierte: Es verhebt nicht, es hat zu viele Wenn und Aber. Sie als Verwaltungsange- stellte hätte selbst zu entscheiden. Ein griffiges Reglement, das alle Fragen klärt, wäre diesbe- züglich hilfreich. Das sind die Aussagen von Barbara Darani. Und ja, wir sind momentan wegen

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Fr. 80.– vor dem Verwaltungsgericht, das ist so. Ich würde gerne den Antrag zurückziehen und die Fr. 800.– Kostenvorschuss bis am 5. Januar nicht zahlen.

Daniel Landolt, Gemeindepräsident

Das war jetzt aber nicht ein Antrag an die Budgetgemeinde? Ich habe es verstanden. Das Leis- tungsziel wäre die Überarbeitung von den Kehrrichtbestimmungen im Hinblick auf eine Gleich- behandlung von Verwaltungen, Schulen und Vereine, von Gewerben und Privatpersonen. Habe ich das richtig verstanden? Ich habe mit dem Zeitpunkt ein Problem. Wir müssen realistisch sein.

Wenn wir das Kehrrichtreglement überarbeiten, das ist ein Ding der Unmöglichkeit bis am 30.06.

Es wäre nämlich eine Urnenabstimmung nötig, geht gar nicht. Ich kann es so schon entgegen- nehmen, aber ich kann dir jetzt schon sagen, dass wir das nicht hinbringen. Gib mir bis Ende nächsten Jahres, 31.12.2018 Zeit. Kein Problem mit dem Antrag, wir sind uns so einig. Wir neh- men den Antrag entgegen und werden am Ende der Debatte über diesen Leistungsauftrag ab- stimmen. Gibt es weitere Wortmeldungen zum laufenden Leistungsauftrag Raum und Umwelt?

Ja, bitte?

Marc Lutzmann

So spontan zu diesem Antrag bricht es mir mein liberales Herz, wenn ich das so höre. Ich möchte gerne lieber ein bisschen Bürokratie abbauen und die Stossrichtung vielleicht ein bisschen an- ders ausführen. Ich stelle mir vor, dass wir in der Bauzone Wohnungen oder Gebäude bauen und je nach Zone eine Zuteilung von mehr oder weniger. Diese Gebäude oder respektive die

Grundstücke haben eine gewisse Fläche und sind in einer gewissen Zone. Das multipliziert, könnte dann die Grundgebühr geben. Dazu gibt es noch einen Grundeigentümer und damit wäre die Grundgebühr festgelegt und man müsste sich nicht mit Handelsregisterauszügen und mit Mieterspiegeln auseinandersetzen. Das wäre so mein Input, den ich gerne mitgeben würde. Dan- ke.

Daniel Landolt, Gemeindepräsident

Besten Dank für diesen Input. Wir sind offen für alle Vorschläge. Wir werden das anschauen, so- fern dieser Antrag angenommen wird. Ansonsten werde ich einmal genauer hineinschauen. Die Umwelt ist im gleichen Stock wie ich. Gut, haben wir sonst noch Wortmeldungen zur Raum und Umwelt? Ja, bitte.

Albert Meile

Mein Name ist Albert Meile. Zu diesem Thema möchte ich Arno noch etwas Weiteres sagen, dass am jetzigen Reglement stört. Der Hauseigentümer zieht heute solche Kehrrichtgebühren ein für die Briefkästen. Ich habe einen solchen Briefkasten bei mir und ich habe mich mit dem Hauseigentümer gestritten. Ich habe gesagt, dass sei eine Sache der Gemeinde, welche mit die- ser Firma entsprechend über die Kehrrichtgebühren sprechen muss. Der Hauseigentümer hat jawohl gesagt, aber sie sind bei der Gemeinde auf taube Ohren gestossen. Ich möchte bitten, dass man im Rahmen dieser Prüfung auch direkt mit diesen Firmen, ob Briefkasten oder eine eingemietete Firma, direkt über die Gebühr spricht und nicht über den Hauseigentümer. Danke.

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Daniel Landolt, Gemeindepräsident

Besten Dank Herr Meile. Wie bereits gesagt, werden wir alle Aspekte prüfen. Wir müssen ein- fach auch aufpassen, dass man schlussendlich nicht die Gemeinde dafür verantwortlich macht, für viele Aufgaben, die am Schluss damit zusammenhängen, dass jemand für Fr. 1'000.– oder Fr. 2‘000.– einen Briefkasten vermietet. Also irgendwo habe ich schon ein Problem mit dieser ganzen Geschichte. Aber ich bin überzeugt, dass es eine spannende Sache wird, wenn wir die kehrrichtrechtlichen Bestimmungen anschauen. Wir werden auch Ihren Input aufnehmen. Es ist tatsächlich ein Problem, dass die Hauseigentümer unter Umständen nichts davon wissen, wenn wir ihnen Rechnungen stellen. Arno hat das vorhin gesagt. Das ist offenbar tatsächlich so ge- schehen im konkreten Fall. Das ist tatsächlich unbefriedigend, das müssen wir besser machen.

Weitere Wortmeldungen zum Leistungsauftrag Raum und Umwelt? Keine. Wunderbar, dann werden wir jetzt abstimmen über den Antrag von Arno Müller. Der Antrag lautet sinngemäss eine Überarbeitung der Bestimmungen des Kehrrichtreglements und zwar, wie bereits von Arno er- wähnt, dass sichergestellt wird, dass jeder, der Raum besetzt auch für diesen Raum belangt wird.

Das sollten wir gemacht haben oder zumindest darüber bis Ende 2018 berichten, ob wir eine Abstimmung bis dann machen können. Gleichzeitig gäbe es eine Erhöhung vom Globalbudget von Fr. 20‘000.–, damit man die Aufwände abfedern könnte, welche mit diesen Abklärungen zu- sammenhängen. Wir haben auch noch die Voten von Marc Lutzmann und vom Albert Meile im Ohr mit weiteren Ideen. Ich stimme ab. Wer dem Antrag von Arno Müller zustimmt, soll jetzt bitte die Hand heben. Danke, das Gegenmehr. Ich erachte das erste Mehr als grösser. Teilen die Stimmenzähler meine Auffassung? Gut, Einstimmigkeit auch bei den Stimmenzählern. Sie haben den Antrag von Arno Müller angenommen. Besten Dank.

Wir fahren weiter mit dem Leistungsauftrag Gesellschaft. Sie finden diesen auf den S. 34 und 35 der Botschaft, der Genehmigungsinhalt mit den Leistungszielen, den Wirkungszielen und dem Globalbudget ist auf S. 35 grau hinterlegt.

Das Wort ist frei zum Leistungsauftrag Gesellschaft.

Norbert Knechtle

Mein Name ist Norbert Knechtle, ich möchte gerne einen Antrag im Namen der CVP überbrin- gen. Sehr geehrter Gemeindepräsident, werte Anwesende. In diesem Antrag geht es um das Thema Alters- und Pflegeheim. Wir möchten gerne den Antrag für ein zusätzliches, mehrjähriges Wirkungsziel zum Leistungsaufrag Gesellschaft stellen. Der Gemeinderat sollte eine Strategie erarbeiten, wie die Vorgaben vom Kanton zum Thema Alters- und Pflegeheime - also der Kanton gibt Vorgaben vor, wie viele Pflegeheimplätze in einer Gemeinde bereitgestellt werden müssen - umgesetzt werden sollen. Dazu wird in einem Strategiebericht dargestellt, wie das in den nächs- ten 20 Jahren aussehen soll. Also ein recht grosser Zeithorizont. In diesen Überlegungen soll auch das Thema ambulante Pflege eingeschlossen werden. In diesem Bericht soll man prüfen, welche Organisations- und Betriebsformen geeignet sind und die Vor- und Nachteile aufzeigen.

Ich habe mir sagen lassen, dass im Moment diese Vorgaben vom Kanton in Überarbeitung sind und die neusten Vorgaben erst Ende 2018 rauskommen. Darum haben wir als Zeitrahmen vor- geschlagen, dass bis Ende 2019 der Strategiebericht vorliegen soll und anschliessend der Be- völkerung öffentlich zugänglich gemacht wird.

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Daniel Landolt, Gemeindepräsident

Besten Dank Norbert Knechtle. Ich nehme auch diesen Antrag entgegen. Es ist ein zulässiges Wirkungsziel. Auch hier kann man wieder sagen, dass hier offene Türen eingerannt werden. Wir haben schon im letzten oder im vorletzten Jahr dem Ressort Gesellschaft den Auftrag erteilt, ei- ne Strategie über die Entwicklung unserer Pflegezentren zu erarbeiten. So dass man sich über- legt wie das Ganze aussieht. Man hat über Trägerschaften diskutiert und die Basis dieser Dis- kussion ist die kantonale Pflegeplatzplanung, die in etwa abschätzt, wie viele Plätze in der Ge- meinde Freienbach gebraucht werden. Bis 2025 wären das in etwa 75 bis 80 mehr als wir im Moment haben. Das ist die Ausgangslage und während dieser Arbeit ist der Kanton dazu über- gegangen seine Pflegeplatzplanung zu überarbeiten, da man in der Tendenz festgestellt hat, dass die bisherigen Zahlen eher zu hoch waren. Wir haben erfreulicherweise eine Zunahme der Ambulantenpflege, das ist insofern erfreulich, als dass die Leute länger zu Hause bleiben kön- nen. Es ist auch günstiger als die stationäre Pflege, hat aber auch natürlich einen Einfluss auf die Anzahl Pflegeplätze die wir brauchen. Wir werden, das hat Norbert Knechtle richtig gesagt, bis Ende 2018 voraussichtlich die neuen Zahlen haben. Wir haben einen ersten Teil dieser Strate- gieüberlegungen im September an der Klausur im Gemeinderat gehabt und haben gesagt, jetzt wird abgewartet, bis wir die aktuellen Zahlen haben. Anschliessend gibt es eine Überarbeitung und wir haben den Auftrag erteilt, dass wir im September 2019 (Klausur) von dem Ressort Ge- sellschaft und Pflegezentren hören, welche Ideen präsentiert werden und dann wäre die Einhal- tung dieser Frist bis Ende 2019 möglich. In diesem Sinn habe ich keinerlei Vorbehalt gegen die- sen Antrag. Weder formell noch inhaltlich Sie können dem gerne zustimmen. Ich frage noch den zuständigen Ressortvorsteher, hast du noch Ergänzungen? Gut, Besten Dank. Danke, gibt es weitere Wortmeldungen zum Leistungsauftrag Gesellschaft? Das ist nicht der Fall. Wir werden über den Antrag der CVP, welcher durch Norbert Knechtle vorgetragen wurde, abstimmen. Sie sehen den Antrag aufgeschaltet. Im Wesentlichen geht es um eine Vorlage einer umfassenden Strategie zu der Pflegeplatzplanung ambulant und stationär in der Gemeinde Freienbach mit ver- schiedenen Organisationsformen und der Indikator wäre eine öffentliche, zugängliche Berichter- stattung an der Gemeindeversammlung. Der Standard ist der Dezember 2019. Zusätzliche Mittel benötigen wir nicht. Wir wollten diese Abklärungen sowieso machen. Darum können wir das übers Globalbudget auffangen. Ich stimme ab. Wer dem Antrag zustimmen möchte, soll die Hand heben. Danke, Gegenmehr. Danke. Das erste Mehr ist deutlich grösser. Ich frage die Stimmen- zähler, seid ihr einverstanden. Alle einverstanden, besten Dank. In diesem Fall haben Sie auch diesen Antrag angenommen. Besten Dank.

Wir fahren weiter mit dem Leistungsauftrag Pflegezentren. Sie finden diesen auf den S. 36 und 37 der Botschaft, der Genehmigungsinhalt mit den Leistungszielen, den Wirkungszielen und dem Globalbudget ist auf S. 37 grau hinterlegt.

Das Wort ist frei zum Leistungsauftrag Pflegezentren. Keine Wortmeldung.

Wir kommen zum Leistungsauftrag Bildung. Sie finden diesen auf den S. 40 und 41 der Bot- schaft, der Genehmigungsinhalt mit den Leistungszielen, den Wirkungszielen und dem Global- budget ist auf S. 41 grau hinterlegt.

Das Wort ist frei zum Leistungsauftrag Bildung. Keine Wortmeldungen.

Wir kommen zum Leistungsauftrag Musikschule. Sie finden diesen auf den S. 42 und 43 der Botschaft, der Genehmigungsinhalt mit den Leistungszielen, den Wirkungszielen und dem Glo- balbudget ist auf S. 43 grau hinterlegt.

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Das Wort ist frei zum Leistungsauftrag Musikschule. Das Wort wird nicht gewünscht.

Wir kommen schliesslich noch zum Leistungsauftrag Finanzen. Sie finden diesen auf den S. 20 bis 23 der Botschaft. Bitte beachten Sie, dass dieser Leistungsauftrag zwei Globalbudgets hat.

Nämlich das Globalbudget 1, welches die Finanzen betrifft und das Globalbudget 2, welches die Steuern betrifft. Sie finden den Genehmigungsinhalt in Bezug auf die Leistungs- und Wirkungs- ziele auf S. 21, das Globalbudget 1 auf S. 22 und das Globalbudget 2 auf S. 23, jeweils grau hin- terlegt. Inhalt des Globalbudgets 2 sind die Steuereinahmen und damit natürlich auch der Steu- erfuss.

Das Wort zum Leistungsauftrag Finanzen ist frei. Keine Wortmeldungen.

Wir kommen zur Beratung der Investitionsrechnung. Sie finden diese auf den S. 49 bis 51 der Botschaft.

Das Wort zur Investitionsrechnung ist frei. Das Wort wird nicht gewünscht.

Wir kommen zum Finanzplan 2018 bis 2021. Sie finden den Finanzplan Laufende Rechnung auf der S. 52, den Finanzplan Investitionsrechnung auf S. 53 und 54 und den Finanzplan in Bezug auf Planbilanz und den Finanzierungsnachweis auf S. 55 und 56 der Botschaft. Ich weise darauf hin, dass es sich beim Finanzplan nur um orientierende Inhalte handelt, dass also keine Anträge zum Finanzplan möglich sind.

Gibt es Wortmeldungen zum Finanzplan 2018 bis 2021 in Bezug auf die Laufende Rechnung?

Das ist nicht der Fall.

Gibt es Wortmeldungen zum Finanzplan 2018 bis 2021 in Bezug auf die Investitionsrechnung?

Das ist nicht der Fall.

Gibt es Wortmeldungen zum Finanzplan 2018 bis 2021 in Bezug auf die Planbilanz und den Fi- nanzierungsnachweis? Keine Wortmeldungen.

Damit wurde das Budget beraten und bereinigt.

Wir kommen jetzt zur eigentlichen Schlussabstimmung. Wir stimmen dabei in einer Abstimmung über die Leistungsaufträge, sämtliche Globalbudgets, den Steuerfuss und das Investitionsbudget ab.

Sie finden den Antrag des Gemeinderates auf S. 57 der Botschaft. Er lautet wie folgt: "Die Ge- meindeversammlung genehmigt den vorliegenden Voranschlag 2018 mit den Leistungsaufträ- gen und Globalbudgets mit einem Steuerfuss von 65 Prozent einer Einheit." Dieser Antrag wird modifiziert im Bezug auf die Ziele, welche heute Abend angepasst wurden. Zum einen ist das der Antrag von Marc Lutzmann in Bezug auf den Bahnhof, dann der Antrag von Arno Müller in Be- zug auf die Überarbeitung unserer Kehrrichtreglementierung und der Antrag von Norbert Knechtle im Bezug auf die Planung der Pflegeplätze in der Gemeinde Freienbach. Finanziell ist

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die einzige Auswirkung, dass wir im Globalbudget Raum und Umwelt eine Erhöhung von Fr. 20‘000.– haben.

Wer das Budget 2018 inkl. der erwähnten Änderungen, welche sie angenommen haben, so ge- nehmigen will, möge dies per Handerheben bezeugen. Gegenmehr?

Das erste Mehr ist klar das Grössere. Stimmenzähler, seid ihr einverstanden?

Danke, Sie haben das Budget für das Jahr 2018 genehmigt – herzlichen Dank.

Traktandum 3. Sachgeschäft Anpassung des Baureglements zur Förderung von preisgüns- tigem Wohnraum. Teilrevision Nutzungsplanung, Vorlage: Anreizsystem mittels AZ-Bonus

Daniel Landolt, Gemeindepräsident

Wir kommen nun zum Traktandum 3, Anpassung des Baureglements zur Förderung von preis- günstigem Wohnraum. Teilrevision Nutzungsplanung, Vorlage: Anreizsystem mittels AZ-Bonus.

Sie finden die Erläuterungen zu diesem Geschäft auf den S. 58 bis 66 der Botschaft.

Ich gebe das Wort nun dem Sprecher des Gemeinderates, Werner Schnellmann, Ressortvorste- her Raum und Umwelt.

Werner Schnellmann, Ressortvorsteher Raum und Umwelt Guten Abend meine Damen und Herren

Ich darf Ihnen heute Abend das Sachgeschäft "Anpassung des Baureglements zur Förderung von preisgünstigem Wohnraum" mittels einer Teilrevision der Nutzungsplanung vorstellen und näherbringen.

Die Vorlage dazu lautet "Anreizsystem mittels Ausnutzungsziffer-Bonus".

Mein Referat ist in folgende fünf Punkte gegliedert:

1. Ausgangslage

Welche Ausgangslage haben wir in der Region Höfe, im Speziellen in unserer Gemeinde, der Gemeinde Freienbach

2. Welche Schritte haben wir bereits gemacht und welche sind noch vorzunehmen

3. Welche Absicht und Strategie verfolgt der Gemeinderat mit dem heute vorliegenden Ge- schäft und was ist in diesem Zusammenhang bereits vorbereitet worden

4. Was sind die Anpassungen und Ergänzungen im Baureglement, welche vorzunehmen sind 5. Und zum Schluss, welches sind die Empfehlungen seitens Gemeinderat

Zu Punkt 1, Ausgangslage für das heutige Geschäft

Wir haben in den letzten 25 Jahren einen überproportionalen Anstieg der Wohnungspreise ge- habt. Damit ist es sehr schwierig geworden für Personen und Familien mit einem "normalen", d.h.

durchschnittlichen Haushaltseinkommen, zahlbaren Wohnraum zu finden und in der Gemeinde

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wohnhaft zu bleiben. Eine Folge davon kann die Entmischung der Bevölkerung sein, worunter unter anderem sowohl das Dorf- wie auch das Vereinsleben leidet.

Möglichkeiten, einer solchen Entwicklung entgegenzuwirken, sind aus Sicht unserer Kantonsre- gierung die Abgabe und Zurverfügungstellung von Gemeindeland im Baurecht und Starthilfe sei- tens Gemeinde an Wohnbaugenossenschaften.

Mit dem heutigen Sachgeschäft gehen wir jetzt einen Schritt weiter: mit der Anpassung der Ausnutzungsziffer sollen Wohnbaugenossenschaften zusätzlich unterstützt werden. Und für pri- vate Grundeigentümer soll auch ein Anreiz für die Realisierung von günstigem Wohnungsbau geschaffen werden. Eine höhere Nutzung wird jedoch nur gewährleistet, wenn denn auch ein bestimmter Anteil von günstigem Wohnraum realisiert wird.

Was genau versteht man unter dem Begriff Wohnraum, was ist die Definition dafür?

Gemäss Artikel 4 des Wohnraumförderungsgesetztes vom Bund sind alle ständig dem Wohnen dienenden Räume als Wohnraum zu bezeichnen.

Bei der Beschreibung "preisgünstiger Wohnraum" handelt es sich um einen nicht klar definierten Rechtsbegriff, der durch die Auslegung verschiedener Kriterien ermittelt werden muss. Gemäss Zweckartikel des Wohnraumförderungsgesetztes des Bundes soll preisgünstiger Wohnraum für Haushalte mit geringem Einkommen gefördert werden.

Was eine Gemeinde für sich als preisgünstig erachtet bzw. erachten soll, ist im Wesentlichen ab- hängig vom bestehenden Wohnraumangebot, von der Bevölkerungsstruktur sowie der Standort- güte.

Das Bundesamt für Wohnungswesen teilt die Gemeinden aufgrund der jeweiligen Standortquali- tät in Kostenstufen von 1 bis 6 ein. Stufe 6 zeichnet für die höchste, sprich teuerste Stufe. Die Gemeinde Freienbach ist der Stufe 6 zugeteilt.

Das heisst, das Kostenlimit für die Erstellung einer 3-Zimmer-Miet-Wohnung liegt bei Fr.

450'000.--, bei einer 4-Zimmerwohnung bei Fr. 545'000.--

Dazu der Vergleich, wenn eine Gemeinde oder Region der Stufe 3 zugeteilt wird. 3-Zimmer- Mietwohnungen dürfen Fr. 355'000.--, 4-Zimmer-Mietwohnungen Fr. 440'000.-- kosten.

Aufgrund der Einteilung in Stufe 6 und der Erstellungskosten darf in unserer Gemeinde eine 3- Zimmer-Mietwohnung Fr. 1'400.-- bis 1'600.-- bzw. eine 4-Zimmer-Mietwohnung Fr. 1'900.-- bis Fr. 2'100.-- kosten. Diese Spannbreite ergibt sich aus verschiedenen Abhängigkeiten wie Grös- se der Wohnung, Ausbaustandard, Nebenräume und Kostenanteil für das Land.

Zur Schaffung von günstigem Wohnraum hat der Gemeinderat bis heute Verschiedenes geplant bzw. umzusetzen versucht:

 Da wäre der Teilzonenplan Birchweid, hier gingen 43 Einsprachen und 3 Beschwerden ein, dieses Verfahren ist zurzeit sistiert

 Die Initiative "Ja zu bezahlbarem Wohnraum beim Zeughaus Pfäffikon wurde am 18. Mai 2014 mit 53% NEIN zu 47% JA abgelehnt.

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 Beim Teilzonenplan Waldisberg Freienbach sind 2 Einsprachen hängig.

 Die Planung eines Teilzonenplanes Pfarrmatte in Freienbach musste aufgrund der kantona- len Richtplanung abgebrochen werden. Die Regierung hat einen Teil des Geländes, welches wir für den Teilzonenplan vorgesehen hatten, mit einer Raumsicherung belegt. Dies kommt faktisch einem Bauverbot gleich. Vorgesehen ist eine Überwerfung zwischen den SOB- und SBB-Geleisen.

Da die in den letzten Jahren erarbeiteten Lösungsansätze für die Schaffung von günstigem Wohnraum zurzeit entweder blockiert sind oder gar ganz abgeblockt wurden, hat sich der Ge- meinderat weitergehende Gedanken zum Thema gemacht.

 Die Schaffung einer speziellen Nutzungszone für preisgünstigen Wohnraum wurde verwor- fen, da die Gefahr einer Ghettoisierung besteht.

 Auch die Gewährleistung eines generellen Ausnutzungsbonus für preisgünstigen Wohn- raum wurde nicht weiterverfolgt, da dies kaum kontrollierbar ist.

 Land in der Gewerbezone ist ebenfalls nicht geeignet. Hier soll die Erhaltung von Gewerbe- flächen gewährleistet bleiben und keine weitere Durchmischung von Gewerbe- und Wohn- flächen entstehen wegen der Immissionen. Zudem würde die Gefahr einer unkontrollierten Steigung der Landpreise bestehen.

 Sinnvoll erachtet der Gemeinderat hingegen die bisher gezielte Erhöhung der Ausnutzungs- ziffer im Rahmen von Gestaltungsplänen sowie künftig bei Wohn- und Wohngewerbezonen.

Damit künftig die Wohn- und Wohngewerbezonen in den Genuss eines solchen Nutzungsbonus kommen, benötigt es ein Zonenplanungsverfahren. Ein solches ist bereits im Gange:

 im Sommer 2014 startete das Mitwirkungsverfahren, es gab 11 Einwendungen und rund 45 Anträge.

 Im Januar 2015 erfolgte die Rückmeldung des Volkswirtschaftsdepartementes.

 Mitte November bis Mitte Dezember 2015 war die öffentliche Auflage. Es gingen 2 Ein- sprachen ein, welche mittlerweile rechtskräftig erledigt sind.

 Und heute nun präsentieren wir Ihnen anlässlich der Gemeindeversammlung unser Sachge- schäft, welches am 4. März 2018 zur Abstimmung kommt.

 Bei einer Annahme des Sachgeschäftes durch den Bürger erfolgt anschliessend die Ge- nehmigung durch den Regierungsrat. Wann diese dann definitiv vorliegen wird, kann im jet- zigen Zeitpunkt noch nicht definiert werden.

Damit die Grundlagen für eine erhöhte AZ in den erwähnten Zonengebieten vorgenommen wer- den kann, braucht es Anpassungen am Baureglement.

Dazu wird einerseits der Artikel 24a mit dem Titel "genereller Artikel zu preisgünstigem Wohn- raum" geschaffen. Hier werden die Anforderungen an preisgünstigen Wohnraum definiert. Es werden bei nicht gemeinnützigen Wohnbauträgerschaften die höchstzulässigen Mietzinse fest-

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