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Communications Workers of America (CWA), ver.di und UNI Global Union v. Deutsche Telekom AG

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(1)

Communications Workers of America (CWA), ver.di und UNI Global Union

v.

Deutsche Telekom AG

Beschwerde nach den OECD Leitsätzen für multinationale Unternehmen

ver.di

The Communications Workers of America UNI Global Union

Juli 2011

(2)

Kontakt:

Ado Wilhelm, ver.di Bundesverwaltung, Paula-Thiede-Ufer 10, 10179 Berlin

Tel. +49 (0)30/ 6956 2430, Fax -37 13, ado.wilhelm@verdi.de

(3)

iii

INHALTSVERZEICHNIS

BESCHWERDE

Communications Workers of America (CWA, ver.di und UNI Global Union gegen die Deutsche Telekom AG: Beschwerde nach den OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen (MNU) (Deutsche Version)

ANHANG

01

Anhang 1:Adams, Nash, Haskell & Sheridan, “For Your Information” (Union avoidance handbook)

02

Anhang 2:“Signs of Union Activity,” 2006

03

Anhang 3:“For Front-line mangers only,” May 2008

04

Anhang 4: E-mail communication: Michelle Vercruysse to various, May 30, 2008

05

Anhang 5:John Logan, “Lowering the Bar or Setting the Standard: Deutsche Telekom’s U.S. Labor Practices” (American Rights at Work 2009)

John Logan, “Maßstäbe senken oder Maßstäbe setzen? Arbeitspraktiken der Deutschen Telekom in den USA (German translation) (ARAW, 2010)

06

Anhang 6: Peter D. Conrad, Proskauer Rose LLP, biography

07

Anhang 7:T-Mobile USA job advertisement

08

Anhang 8:National Labor Relations Board, 2001 Settlement

(4)

09

Anhang 9:National Labor Relations Board, 2006 Settlement

10

Anhang 10:National Labor Relations Board, 2008 Settlement

11

Anhang 11:National Labor Relations Board, CWA Charge on Social Media \ Policy (2010) and Initial Position Statement (2011)

12

Anhang 12

:

Lance Compa, “A Strange Case: Violations of Workers’ Freedom of Association in the United States by European Multinational Corporations (Human Rights Watch, 2010)

Lance Compa, “Ein seltsamer Fall: Verletzungen der Vereinigungsfreiheit von Arbeitnehmern in den USA durch europäische multinationale Unternehmen“

(HRW, 2010)

13

Anhang 13:National Labor Relations Board, CWA Charge on unlawful interference with union activity, Oakland Maine.

14

Anhang 14

:

Correspondence between L. Cohen/L. Schröder and R.

Obermann/ R. Dotson

15

Anhang 15: Mark Theodore, Proskauer Rose, LLP, biography

(5)

Communications Workers of America (CWA), ver.di und UNI Global Union

gegen die Deutsche Telekom AG

Beschwerde nach den OECD-Leitsätzen für multinationale Unternehmen (MNU)

Wir schreiben Ihnen in Ihrer Funktion als Nationale Kontaktstelle für Deutschland und die Vereinigten Staaten im Zusammenhang mit Verletzungen der OECD-Leitsätze für

multinationale Unternehmen durch die Deutsche Telekom AG (DT) in den Vereinigten Staaten und in Montenegro. Die Deutsche Telekom operiert in den Vereinigten Staaten als T-Mobile USA und in Montenegro als Crgnogorski Telekom. Bei T-Mobile USA handelt es sich um eine hundertprozentige Tochtergesellschaft der Deutschen Telekom AG. Crgnogorski Telekom gehört mehrheitlich (zu 76,5%) zu Magyar Telekom, was wiederum mehrheitlich (59.2%) zur Deutsche Telekom gehört.

Die Geschäftsleitung von T-Mobile USA verhält sich in einer Weise, die Mitarbeiter davon abhält oder ihre Bemühungen vereitelt, sich auf freiwilliger Basis gewerkschaftlich zu organisieren. Damit wird ihnen effektiv das Recht auf Tarifverhandlungen verweigert.

Die Geschäftsleitung der Crgnogorski Telekom verhält sich in einer Weise, die die

Möglichkeiten der Beschäftigten sich in kollektiven Aktionen zu engagieren und ihre Rechte auf Tarifverhandlungen auszuüben, untergräbt.

Wir vertreten die Ansicht, dass dieses Verhalten der Deutschen Telekom als ernsthafter Verstoß gegen die MNU-Leitsätze der OECD zu werten ist, insbesondere im Hinblick auf die Artikel I.3, I.5, V.1.a, V 4.a und V 8.

Wir bitten die deutsche Nationale Kontaktstelle (NKS) daher mit Nachdruck, ihre guten Dienste als Vermittler zu nutzen, um diesen Streitfall rechtzeitig und auf effektive Weise zu klären, in dem sie

• sich mit der Deutsche Telekom in Deutschland bezüglich des Verhalten ihrer

Tochtergesellschaft T-Mobile USA und ihrer konzernweiten Aufgaben im Rahmen der OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen einlässt;

• Vertreter von T-Mobile USA im Zusammenhang mit diesem Disput dazu anhält, die MNU-Leitsätze der OECD zu beachten.

• Vertreter der Deutschen Telekom in Deutschland auf Probleme bezüglich des Konflikts in Montenegro im Bezug auf die MNU-Leitsätze der OECD aufmerksam macht.

(6)

Die Verstöße der Deutschen Telekom müssen entsprechend der Leitsätze geprüft werden

Verstöße der Deutschen Telekom gegen die MNU-Leitsätze der OECD

Die OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen enthalten rechtlich nicht verbindliche Grundsätze und Maßstäbe für ein verantwortliches Verhalten von Unternehmen sowie Verfahren zur einfacheren Beilegung von Streitigkeiten.

In den Leitsätzen wird insbesondere Folgendes gefordert: "Die Teilnehmerstaaten halten die auf ihrem Hoheitsgebiet operierenden Unternehmen dazu an, die Leitsätze überall dort, wo sie ihre Geschäftstätigkeit ausüben, unter Berücksichtigung der besonderen Gegebenheiten des jeweiligen Gastlands zu beachten. […]" (Art. I:2) Weiterhin wird Folgendes festgestellt:

"Insoweit gelten für multinationale und nationale Unternehmen, soweit die Leitsätze für beide relevant sind, die gleichen Erwartungen hinsichtlich ihres Verhaltens." (Art. I:4).

Im Kapitel V der Leitsätze wird unter der Überschrift Beschäftigung und Beziehungen zwischen den Sozialpartnern außerdem Folgendes festgelegt:

Die Unternehmen sollten im Rahmen der geltenden Gesetze und Bestimmungen sowie der bestehenden Arbeitgeber-/Arbeitnehmerbeziehungen und

Beschäftigungspraktiken und geltenden internationalen Arbeitsstandards:

1. a) Das Recht der vom Konzern angestellten Mitarbeiter auf die Gründung von bzw. den Beitritt zu Gewerkschaften und Betriebsräten ihrer Wahl

respektieren.

4. a) in Bezug auf Beschäftigungsbedingungen und Arbeitnehmer-

/Arbeitgeberbeziehungen nicht weniger günstige Standards beachten, als sie von vergleichbaren Arbeitgebern des Gastlands angewendet werden.

8. die bevollmächtigten Vertreter der Arbeitnehmer in den Stand setzen, über Fragen der Tarifverträge oder der Arbeitgeber-/Arbeitnehmerbeziehungen zu verhandeln, und den beteiligten Parteien die Möglichkeit geben, mit

Vertretern der Unternehmensleitung, die zur Beschlussfassung über die anstehenden Fragen ermächtigt sind, Konsultationen über Angelegenheiten von gemeinsamem Interesse zu veranstalten.

T-Mobile bzw. die Deutsche Telekom in den Vereinigten Staaten hat mittels eines systematischen Einsatzes gewerkschaftsfeindlicher Taktiken sowie mittels aggressiver Strategien mit dem Ziel, Mitarbeiter davon abzuhalten, einer Gewerkschaft beizutreten, und durch die kontinuierliche Einschränkung der Rechte von Arbeitnehmern gegen diese

Grundsätze verstoßen. Während sich die Deutsche Telekom in Deutschland durch eine langjährige Tradition unternehmerischer Sozialverantwortung auszeichnet, wurden bei T- Mobile USA rigorose und weitreichende Maßnahmen ergriffen, um Mitarbeiter daran zu

(7)

3 hindern, ihr Recht auf Gründung einer Gewerkschaft auszuüben. In Bezug auf faire

Arbeitsbedingungen liegt hier somit ein klarer Fall von Doppelmoral sowie ein Verstoß gegen die Leitsätze vor.

Kapitel V der Leitsätze, Beschäftigung und Beziehungen zwischen den Sozialpartnern sieht Folgendes vor:

Die Unternehmen müssen im Rahmen der gesetzlichen Gegebenheiten, Vorschriften, vorherrschenden Arbeitsverhältnisse Beschäftigungspraktiken und geltenden

internationalen Arbeitsstandards Folgendes einhalten:

6. Bei Entscheidungen hinsichtlich betrieblicher Veränderungen, die sich maßgeblich auf die Arbeitnehmer auswirken, vor allem im Falle der Schließung einer Einheit mit Massenentlassungen bzw. Kündigungen, die Arbeitnehmervertreter und ggf. zuständige staatliche Behörden

entsprechend über derartige Änderungen informieren sowie mit den Arbeitnehmervertretern und betreffenden staatlichen Behörden

kooperieren, um die nachteiligen Auswirkungen möglichst gering zu halten.

7. Bei Verhandlungen in gutem Glauben mit den Arbeitnehmervertretern über Arbeitsbedingungen bzw. bei deren Ausübung des Rechts auf

Vereinigungsfreiheit ist von jeglichen Drohungen einer Verlagerung der gesamten Betriebseinheit bzw. eines Teils davon bzw. einer Ausgliederung von Mitarbeitern der betroffenen Unternehmenseinheiten in andere Länder zwecks unfairer Einflussnahme auf besagte Verhandlungen bzw.

Verhinderung der Ausübung des Rechts auf Vereinigungsfreiheit abzusehen.

In Montenegro hat die Crnogorski Telekom die freie Ausübung von Tarifverhandlungen im März 2010 behindert, indem sie Beschäftigte inmitten eines Streiks zurück zur Arbeit rief.

Die Unternehmen: Doppelmoral bezüglich sozialer Verantwortung

Die Deutsche Telekom hat ihren Hauptsitz in Deutschland und zählt mit über 258.000 Mitarbeitern sowie Umsätzen in Höhe von ca. 44.6Milliarden Euro jährlich zu den größten Unternehmen der Welt. Mit Niederlassungen in 50 Ländern auf fünf Kontinenten, darunter sowohl signifikante Investitionen in den Vereinigten Staaten, im Vereinigten Königreich, Südosteuropa und Griechenland wie auch in Entwicklungsländern wie Südafrika, Indien und Osteuropa, übt die Deutsche Telekom einen beträchtlichen Einfluss auf zahlreiche

Wirtschaftsräume aus. Dies hat gleichzeitig Konsequenzen für die nachhaltige Entwicklung in diesen Wirtschaftsräumen. Als weltweit agierender Branchenriese ist das Unternehmen umso mehr dazu verpflichtet, sich an die grundsätzlichen Menschenrechte und an die Maßstäbe für Beschäftigungspraktiken zu halten, die in den Leitsätzen verankert sind.

Die Deutsche Telekom ist sich ihrer bedeutenden Rolle für die Weltwirtschaft durchaus bewusst. In ihrer Sozialcharta bekennt sie sich "eingedenk ihrer Verantwortung als internationaler Konzern" sowie "in Kenntnis der Notwendigkeit einer sozial, ökonomisch

(8)

und ökologisch ausgewogenen Wirtschaftsweise, die der Befriedigung heutiger Bedürfnisse dient, ohne die Sicherung der Lebens- und Arbeitsgrundlagen zukünftiger Generationen außer Acht zu lassen [...]" und "im Einklang mit international anerkannten Normen,

Richtlinien und Standards, insbesondere der ILO, OECD und des Global Compact" zu sozialen Grundsätzen und Prinzipien.

Die Betriebsniederlassung der Deutschen Telekom in den Vereinigten Staaten, geführt von T-Mobile USA, erfüllt diese Grundsätze jedoch nicht. Die hundertprozentige

Tochtergesellschaft der Deutschen Telekom nahm mit der Übernahme von VoiceStream Wireless durch die Deutsche Telekom im Jahr 2000 ihre Geschäftstätigkeit auf. Derzeit beschäftigt T-Mobile in den Vereinigten Staaten über 38.000 Mitarbeiter und erwirtschaftet 25.8% des Gesamtumsatzes der Deutschen Telekom AG.

Das Geschäftsgebaren von T-Mobile USA entspricht weder den Prinzipien

unternehmerischer Sozialverantwortung, zu denen sich die Deutsche Telekom öffentlich verpflichtet hat, noch erfüllt es die Verpflichtungen der Deutschen Telekom hinsichtlich internationaler Verhaltensmaßstäbe, wie in den MNU-Leitsätzen der OECD beschrieben.

Die Operationen der Deutschen Telekom in Montenegro, durchgeführt durch die Crnogorski Telekom verstoßen gegen die MNU-Leitsätzen der OECD. Diese Tochtergesellschaft der DT begann ihre Operationen mit dem Kauf von PTT Montenegro durch die Magyar Telekom und andere Investoren im Mai 2006. Derzeit beschäftigt die Crnogorski Telekom über 850

Mitarbeiter,

Das Verhalten der Crnogorski Telekom verstößt gegen die von der Deutschen Telekom veröffentlichten Verpflichtungen in Bezug auf Arbeitsbedingungen, insbesondere die Anerkennung des Rechts auf Tarifverhandlungen. Das Verhalten in Montenegro verstößt gegen die Verpflichtung der Deutschen Telekom internationale Standard einzuhalten, die in den MNU-Leitsätzen der OECD festgelegt sind.

Hintergrund und Rückblick: Der Kampf der Mitarbeiter von T-Mobile USA um ihr Recht auf

Gewerkschaftszugehörigkeit

Die Communications Workers of America (CWA) ist die größte Gewerkschaft der Kommunikations- und Medienbranche in den Vereinigten Staaten und vertritt 700.000 Männer und Frauen aus dem öffentlichen und privaten Sektor. Die Gewerkschaft ver.di wiederum ist mit 2,3 Millionen Mitgliedern, zu denen auch Mitarbeiter der Deutschen Telekom zählen, eine der größten unabhängigen Gewerkschaften der Welt.

Im Jahr 2008 schlossen CWA und ver.di unter dem Namen TU ein Bündnis mit dem Ziel, gemeinsame gewerkschaftliche Maßnahmen und Kampagnen von Arbeitern, die für das gleiche Unternehmen, jedoch unter gänzlich verschiedenen Arbeitsbedingungen, tätig sind, zu fördern.

(9)

5 Im Jahr 2000 unterstützte CWA das Angebot der Deutschen Telekom zur Übernahme von VoiceStream Wireless. So erschien der damalige CWA-Präsident Morton Bahr vor einem Unterausschuss des Repräsentantenhauses der Vereinigten Staaten und unterstützte das vorgeschlagene Übernahmeangebot. Seine Unterstützung der Übernahme rührte auch von den guten Arbeitsbedingungen der Deutschen Telekom in Deutschland sowie von der Hoffnung her, dass diese auch in den Vereinigten Staaten Anwendung finden würden.1 Dies ist jedoch nicht der Fall. Anstatt in den Vereinigten Staaten im Hinblick auf

unternehmerische Verantwortung eine Führungsrolle zu übernehmen, hat die Deutsche Telekom, durch T-Mobile USA, ein völlig gegenteiliges Verhalten an den Tag gelegt.

Seit Aufnahme des Geschäftsbetriebs hat T-Mobile USA unmissverständlich zum Ausdruck gebracht, dass das Unternehmen "gewerkschaftsfrei" bleiben wolle. In einem Handbuch aus dem Jahr 2003 werden Führungskräfte angewiesen, Bemühungen um eine

gewerkschaftliche Organisierung seitens der Mitarbeiter entschieden entgegenzuwirken und diese zu behindern. Dabei wurde betont, dass eine "gewerkschaftliche Organisierung nicht im Interesse einzelner Mitarbeiter, des Unternehmens sowie des Standorts" sei.2

Dieses Handbuch stammt aus der Feder einer großen und bekannten Anwaltskanzlei, deren Fachgebiet die "Gewerkschaftsvermeidung" ist. Der Begriff "Gewerkschaftsvermeidung" hat sich zu einem gängigen Ausdruck zur Beschreibung von Maßnahmen und Taktiken

entwickelt, die von Beratern und Anwaltskanzleien eingesetzt werden, um Bemühungen von Mitarbeitern zur Gründung einer Gewerkschaft "entgegenzuwirken" - wie es die Kanzlei selbst formuliert. "Gewerkschaftszerschlagung" ist als ein Synonym dieses Begriffs zu betrachten.

T-Mobile USA hat seine konzernweite gewerkschaftsfeindliche Haltung mit regelmäßigen Schulungen und zusätzlichen Anweisungen an Führungskräfte von T-Mobile USA bekräftigt.

Führungskräfte und Abteilungsleiter, die mit anderen Mitarbeitern in unmittelbarem Kontakt stehen, erhalten Fehlinformationen über Gewerkschaften und Tarifverhandlungen und werden anschließend dazu angehalten, diese Informationen an Mitarbeiter

weiterzugeben. Sie werden dazu ermutigt, alle nötigen Schritte zu unternehmen, um das Unternehmen gewerkschaftsfrei zu halten. Hierzu zählt die Überwachung von Mitarbeitern im Hinblick auf Verhaltensweisen, die als "Zeichen gewerkschaftlicher Aktivitäten" gedeutet werden können, darunter auch "ungewöhnliche Zusammentreffen und sich neu

entwickelnde soziale Beziehungen zwischen unseren Mitarbeitern" sowie "Mitarbeiter, die häufig über 'Rechte' sprechen." Abteilungsleiter werden angewiesen, "besondere Vorfälle zu dokumentieren [...], sobald diese auftreten."3

Ein im Jahr 2008 mit dem Vermerk "Nur für Führungskräfte mit direktem Mitarbeiterkontakt nicht zum Druck bzw. zur Versendung oder Verteilung bestimmt" versehenes Dokument enthält eine Reihe von äußerst präzisen Anweisungen an Geschäftsführer im Einzelhandel für den Fall, dass sie Arbeiter der gewerkschaftlichen Organisierung verdächtigen sollten.

1 Zu den sonstigen Hilfestellungen der CWA zählten außerdem Eingaben bei der Federal Communications Commission sowie organisierte Treffen mit Stabsmitarbeitern aus dem Weißen Haus.

2 Adams, Nash, Haskell & Sheridan, "For Your Information", 2003, S. 98. In zwei Teilen unter http://files.cwa-

union.org/investor/tmobile/antiunion_1.pdf und http://files.cwa-union.org/investor/tmobile/antiunion_2.pdf verfügbar.

Siehe auch Anhang 1.

3 "Signs of Union Activity", Dokument von T-Mobile USA, 2006. Siehe Anhang 2.

(10)

Dieses Dokument verweist außerdem auf Gewerkschaften als "Drittparteien" und wiederholt die unternehmerischen Grundsätze bezüglich eines "Kontaktverbots" für

"Drittparteien". Mitarbeiter werden außerdem darauf hingewiesen, dass "sie

Mitgliedsanträge von Gewerkschaften nicht unterzeichnen müssen." 4 Im Rahmen einer E- Mail, die 2008 in Oregon versandt wurde, werden Führungskräfte von Personalchefs zu Folgendem angehalten: "Gewerkschaftliche Aktivitäten jeglicher Art müssen sowohl der Personalabteilung als auch dem MM [Market Manager] noch am selben Tag gemeldet werden; dies betrifft auch Aktivitäten am Abend." 5

In einem von American Rights at Work veröffentlichten Bericht mit dem Titel "Maßstäbe senken oder Maßstäbe setzen? Arbeitspraktiken der Deutschen Telekom in den USA"

schreibt John Logan: "Nur wenige Maßnahmen in US-amerikanischen Arbeitgeber-

Arbeitnehmer-Beziehungen signalisieren so deutlich die Entscheidung eines Unternehmens, gewerkschaftsfrei agieren zu wollen, wie die Inanspruchnahme von Diensten spezialisierter Berater und Anwaltskanzleien zur Vermeidung von Gewerkschaften." 6 Im Rahmen der Bemühungen, das Unternehmen wie geplant "gewerkschaftsfrei" zu halten, hat T-Mobile USA Fachleute eingestellt, die im Hinblick auf die Zerschlagung von Gewerkschaften über tiefgreifende Erfahrung verfügen. Neben der Anwaltskanzlei, die das Schulungshandbuch aufgesetzt hat, griff T-Mobile USA außerdem auf die Dienste einer zweiten international tätigen Anwaltskanzlei zurück, deren Fachgebiet ebenfalls die "Gewerkschaftsvermeidung"

ist.7

Darüber hinaus hat T-Mobile USA in zahlreichen Fällen Stellenausschreibungen

veröffentlicht, in denen Mitarbeiter für das Personalwesen gesucht werden, welche über Kompetenz und Erfahrung im Bereich der Gewerkschaftsvermeidung verfügen, unter anderem im Jahr 2005. In einigen Ausschreibungen hieß es in der Rubrik "Wesentliche Pflichten und Verantwortlichkeiten", dass die gesuchte Person "entsprechende Maßnahmen zur Erhaltung eines produktiven und gewerkschaftsfreien Arbeitsumfelds..." unterstützen müsse.8 Personalverantwortliche brüsteten sich mit ihren Erfolgen im Bereich der

Gewerkschaftsvermeidung.9

Diese unternehmensweite Mobilmachung gegen gewerkschaftliche Aktivitäten von Mitarbeitern hat schließlich zu einer Klage vor dem National Labor Relations Board (NLRB) geführt. T-Mobile USA entging jedoch dank einer außergerichtlichen Einigung mit dieser Behörde einer strafrechtlichen Verfolgung sowie formalen Ermittlungen. Die

außergerichtlichen Einigungen von 2001, 2006 und 2008 führten zu einer öffentlichen Beschwerde eines NLRB-Regionaldirektors, in der berechtigte Gründe für eine Verletzung des National Labor Relations Act angeführt wurden.

4 "For Front-line managers only", an Einzelhandelsgeschäfte von T-Mobile USA verteiltes Rundschreiben, Mai 2008. Siehe Anhang 3.

5 E-Mail von Michelle Vercruysse an verschiedene Empfänger, 30. Mai 2008. Siehe Anhang 4.

6 John Logan, "Maßstäbe senken oder Maßstäbe setzen? Arbeitspraktiken der Deutschen Telekom in den USA", American Rights at Work Education Fund, Dezember 2009. Siehe Anhang 5 für den englischen Bericht sowie dessen Übersetzung ins Deutsche. Auch unter http://www.americanrightsatwork.org/dmdocuments/ARAWReports/icedout_report.pdf abrufbar.

7 Für eine Biografie des Anwalts Peter D. Conrad von der Website seiner Anwaltskanzlei siehe Anhang 6. Diese ist auch unter http://www.proskauer.com/professionals/peter-conrad/ abrufbar.

8 Für eine Kopie der Stellenausschreibung siehe Anhang sieben. Diese ist auch unter http://files.cwa- union.org/investor/tmobile/2005_AllentownJobAd.pdf abrufbar.

9 Siehe Anhang 6.

(11)

7

• Im Jahr 2001 versicherte das Unternehmen, es würde Unterstützern der Gewerkschaft keine vergeltenden Maßnahmen androhen, sie nicht mehr über Gewerkschaftsaktivitäten aushorchen, nicht weiter suggerieren, dass Mitarbeiter aufgrund ihrer Gewerkschaftsaktivitäten ihren Arbeitsplatz verlieren würden, und ihre Rechte auch anderweitig nicht weiter einschränken.10

• Im Jahr 2006 führte eine NLRB-Beschwerde, in deren Rahmen T-Mobile USA in Allentown im US-Bundesstaat Pennsylvania der Überwachung von Mitarbeitern bei deren Gewerkschaftsaktivitäten beschuldigt wurde, zu einer weiteren gütlichen Einigung. Laut Beschwerde wurden Mitarbeiter von Sicherheitskräften dazu angehalten, keine Flugblätter von Gewerkschaften anzunehmen. Die betreffenden Sicherheitskräfte notierten sich auch die Fahrzeugkennzeichen von Mitarbeitern, die an der Zufahrt zum Unternehmensstandort langsamer fuhren, um Flugblätter der Gewerkschaft entgegenzunehmen.11

• Im Jahr 2008 wurde T-Mobile USA aufgrund eines an Führungskräfte verteilten Vermerks strafrechtlich belangt, in dessen Rahmen diese dazu aufgefordert wurden, Mitarbeiter darüber in Kenntnis zu setzen, dass sie gewerkschaftliche Aktivitäten jeglicher Art umgehend einem Personalverantwortlichen mitzuteilen hätten.12

Führungskräfte und Abteilungsleiter von T-Mobile USA werden strikt angewiesen, an jedem Standort unmittelbar und auf aggressive Art und Weise auf gewerkschaftliche Aktivitäten von Mitarbeitern zu reagieren. Laut John Logan, "leitet T-Mobile USA bei Anzeichen von gewerkschaftlichen Organisierungsaktivitäten unverzüglich gewerkschaftsfeindliche Maßnahmen ein."13 Diese Maßnahmen umfassen ein rasches Einschreiten,

Fehlinformationen sowie Einschüchterung und erfüllen nachweislich ihren Zweck. Die aggressiven Bemühungen von T-Mobile USA, das Unternehmen gewerkschaftsfrei zu halten, haben zur Schaffung einer Kultur der Angst unter Mitarbeitern geführt. Mitarbeiter haben große Angst davor, sich gewerkschaftlich zu organisieren, und ihre Bemühungen zur Gründung einer Gewerkschaft wurden niedergeschlagen.

Die Beschwerdeführer machen geltend, dass die Deutsche Telekom über ihre

Tochtergesellschaft T-Mobile versucht, jegliche Diskussionen über arbeitsrelevante Belange im Keim zu ersticken. Dies ist ein Versuch, Beschäftigte durch die Hintertür daran zu hindern auf Social Media Websites über eine gewerkschaftliche Organisierung zu sprechen.

Die Gewerkschaft wendet sich gegen eine Regelung, die im August 2010 angekündigt wurde, die besagt, dass Beschäftigte sich niemals über „arbeitsbezogene rechtliche Belange oder Kontroversen“ auf Social Media Websites äußern sollten. Solch eine breit angelegte

10 Siehe Anhang 8 für die Einigung aus dem Jahr 2001. Diese ist auch unter http://files.cwa- union.org/investor/tmobile/NLRB_CT.pdf abrufbar.

11 Siehe Anhang 9 für die Einigung aus dem Jahr 2006. Diese ist auch unter http://files.cwa- union.org/investor/tmobile/NLRB_AllentownPA.pdf abrufbar.

12 Siehe Anhang 10 für die Einigung aus dem Jahr 2008. Diese ist auch unter http://files.cwa- union.org/investor/tmobile/NLRB_OR.pdf abrufbar.

13 "Maßstäbe senken" Auszug 5, S. 19. Hinweis: Mitarbeitern, die von John Logan interviewt wurden, wurde Anonymität zugesichert, aufgrund der Angst vor Vergeltungsmaßnahmen seitens des Managements.

(12)

Regelung würde verhindern, dass T-Mobile Beschäftigte Bedingungen ihrer Beschäftigung mit anderen T-Mobile Beschäftigten im ganzen Land diskutieren könnten. Im Dezember 2010 hat CWA eine Klage auf unfaire Arbeitspraktiken bei der Arbeitsbehörde NLRB bezüglich der Social-Networking-Politik eingelegt.14

Human Rights Watch berichtet über Verstöße gegen das Recht auf Koalitionsfreiheit durch die Deutsche Telekom

Am 2. September 2010 veröffentlichte Human Rights Watch einen Bericht, der europäische multinationale Unternehmen stark kritisiert, die international anerkannte

Arbeitnehmerrechte in ihren Heimatländern anerkennen, jedoch dieselben Rechte in ihren Geschäften in den Vereinigten Staaten unterlaufen.15 Die Deutsche Telekom und T-Mobile USA waren die erste Fallstudie des Berichts.

Der Bericht kritisiert die Deutsche Telekom für die Einrichtung von zweierlei Standards bezüglich sozialer Unternehmensverantwortung und dem Bekenntnis zur Koalitionsfreiheit – ein Standard in Deutschland und ein anderer Standard in den Vereinigten Staaten. Die eingehende Analyse eines T-Mobile Call-Centers in Allentown, Pennsylvania zeigt, „dass die Geschäftspolitik des Unternehmens zumindest an diesem Standort zur Einführung

bestimmter Verfahren führte, die letztlich dafür verantwortlich waren, dass die Arbeiterschaft mittlerweile sogar Angst davor hat, sich über eine gewerkschaftliche Vertretung zu erkundigen.“16

In einem allgemeineren Hinweis schlägt der Bericht vor, dass „ein Unternehmen bestimmt Verfahren zur Vermeidung von Gewerkschaften einführen kann, die laut US-amerikanischen Gesetz zwar zulässig sind, entsprechend internationaler Grundsätze aber den Tatbestand der Beeinflussung von Arbeitnehmern erfüllen. Dies ist dann der Fall, wenn Arbeitnehmern wie von Shawna Knipper beschrieben „Angst davor hatten, etwas von der Gewerkschaft zu hören.“17

Der Bericht kommt zu dem Schluss, dass das Verhalten von T-Mobile USA nicht für ein Unternehmen spricht, „das in seiner eigenen Sozialcharta von sich behauptet, sich „nicht nur an die Bestimmungen des Global Compact, sondern auch an die international

anerkannten Konventionen, Richtlinien und Grundsätze der Internationalen

Arbeitsorganisation (ILO) und der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) zu halten.“18

14 CWA, Schreiben an die US-Bundesbehörde für Arbeitsbeziehungen National Labor Relations Board, 26. Januar 2011.

Siehe Anhang 11.

15 Der vollständige Report ist in Auszug 12. Der Bericht ist ebenfalls erhältlich unter http://www.hrw.org/node/92719.

16 Ebenda, S. 35.

17 Ebenda, S. 34f..

18 Ebenda, S. 35.

(13)

9 Die Kultur der Angst bei T-Mobile USA

Die aggressiven Bemühungen von T-Mobile USA, das Unternehmen gewerkschaftsfrei zu halten, haben zur Schaffung einer Kultur der Angst unter Mitarbeitern geführt. Ein anonymer Mitarbeiter von T-Mobile berichtete Prof. Logan,

„Wir haben praktisch die Wahl, entweder mit der täglichen Angst um unsere Arbeitsplätze zu leben oder einfach zu kündigen... In der Vergangenheit haben [einige Arbeitnehmer] versucht, eine Gewerkschaft zu kontaktieren und wurden gefeuert. [Ich habe Angst], dass das auch mir passieren wird.”19

Ein anderer Mitarbeiter gibt an,

„Ich gehe jeden Tag zur Arbeit und jedes Mal, wenn ich meine Karte in den Kartenleser schiebe, um nach innen zu gelangen, bin ich mir unsicher, ob ich auch tatsächlich durch diese Tür komme.“20

Die Nachricht des Managements ist, Kontakt mit der Gewerkschaft zu vermeiden. Ein anderer anonymer Mitarbeiter sagte:

„Beim ersten Mal, als sich die Gewerkschaft vor dem Call-Center versammelte, passierte gar nichts. Am darauffolgenden Tag wurde uns jedoch untersagt,

Informationsmaterialien entgegenzunehmen. Einige wenige Tage später gab es dann eine Fokusgruppendiskussion mit dem Direktor des Call-Centers. Man bezeichnete diese Veranstaltung als Fokusgruppendiskussion und der Fokus lag auf

Gewerkschaften sowie den Gründen dafür, warum sie schlecht sind.

In den Sitzungen wurde uns gesagt, wir sollen einfach weitergehen, nicht anhalten, und keine Informationsmaterialien entgegennehmen. Man hat uns untersagt, mit Gewerkschaftsvertretern zu sprechen. Man hat uns außerdem darauf hingewiesen, nichts zu unterschreiben, da der Gewerkschaft andernfalls die Tür offenstehe. Jedes Mal (wirklich jedes Mal!), als die Gewerkschaft vor der Tür stand, wurden wir auf ihre Gegenwart aufmerksam gemacht und daran erinnert, keine

Informationsmaterialien entgegenzunehmen. . .

Ein Mal habe ich Halt gemacht und Informationsmaterial entgegengenommen, weil ich die Gewerkschaft befürwortete und mehr über das Thema in Erfahrung bringen wollte. Meine Teamchefin sagte mir dann, ich solle die Materialien zur

Personalabteilung bringen und erzählen, ich hätte sie nur entgegengenommen, weil ich an der roten Ampel den entgegenkommenden Verkehr abwarten musste und die Gewerkschaft die Materialien am Fenster verteilt hätte. Sie sagte mir, ich solle dies tun, weil sie nicht wolle, dass ich deshalb Probleme bekäme. Sie wisse außerdem, dass Leute bereits entlassen worden seien, weil sie Informationsmaterialien von der Gewerkschaft entgegengenommen hätten, und sie wolle nicht, dass mir etwas Ähnliches widerfahre.

19 “Maßstäbe senken”, Auszug 5, S. 19.

20 „Maßstäbe senken“, Auszug 5, S. 22.

(14)

Ich habe mich letztlich jedoch dazu entschlossen, die Materialien nicht der

Personalabteilung auszuhändigen, weil ich eigentlich für Gewerkschaften bin und ich dies nicht aufgeben wollte.“21

Die Angst vor der Entlarvung als jemand, der mit der Gewerkschaft sympathisiert, ist real.

Laut eines anonymen Mitarbeiters:

„Aus Angst vor Konsequenzen seitens des Direktors unserer Abteilung würde ich es wirklich zu schätzen wissen, wenn sie meinen Namen geheim halten würden.

Verkäufer haben in der Vergangenheit bereits versucht, sich mit einer Gewerkschaft in Verbindung zu setzen und wurden dann aus den lächerlichsten Gründen gefeuert.

Genau dieses Schicksal blüht auch mir. Ich möchte jedoch zum Ausdruck bringen, dass alle Läden in unserem Bezirk exakt derselben Ansicht sind und dass ich von der Vielzahl der Verkäufer dieser Läden kontaktiert wurde. Wir alle benötigen

schnellstmöglich die Hilfe der Gewerkschaft!“22

John Logan’s Interviews stimmen mit den Erfahrungen von TU überein. Die Gewerkschaft konnte keine Fälle finden, in denen Mitarbeiter keine Angst hatten, dass eine offene Sympathie für die Gewerkschaft in Vergeltungsmaßnahmen seitens des Managements resultieren würde.

Diese Kultur der Angst wurde von Human Rights Watch dokumentiert. Der Autor Lance Compa zitiert einen T-Mobile Beschäftigten, der das Arbeitsklima im Call Center in Allentown, Pennsylvania beschreibt:

Der Große [der Geschäftsführer] rief alle in Gesprächsgruppen zusammen, etwa 15 bis 20 Leute auf einmal, gewöhnlich einen Tag, nachdem wir Flugblätter verteilt hatten. Er jagte uns allen Angst vor der Gewerkschaft ein, sagte, dass die

Gewerkschaft Probleme verursachen werde, dass er eine Politik der offenen Tür verfolge und wir keine Gewerkschaft bräuchten, so in dieser Art.23

Compa zitiert einen anderen Arbeitnehmer, der anonym bleiben möchte:

„Etwa ein Jahr, nachdem ich [bei T-Mobile] angefangen hatte, begann die Gewerkschaft, auf dem Parkplatz Flugblätter zu verteilen. Die Geschäftsführung schickte Sicherheitsleute und schmiss sie raus. Während der nächsten Tage, holte der Callcenter-Manager alle in Gesprächsgruppen über die Gewerkschaft. Sie hatten uns eine Stunde lang in Gruppen von etwa 20 Leuten. Es musste etwas Ernstes sein, etwas, was ihnen so wichtig war, dass sie 20 Leute auf einmal für eine Stunde von den Telefonen abzogen. Das hatte ernsthafte Auswirkungen auf die Leistung....

„Der Manager sagte uns, er habe die Gewerkschafter vom Gelände geschickt und befahl uns mehr oder weniger, uns nicht mit der Gewerkschaft einzulassen. Ich

21 „Maßstäbe senken“, Auszug 5, S. 16

22 „Maßstäbe senken“, Auszug 5, S. 20.

23 „Ein seltsamer Fall“, Auszug 11, S. 16.

(15)

11 erinnere mich genau daran, dass er sagte: ‚Wenn die Gewerkschaft Fuß fasst, hindert T-Mobile nichts daran, unser Geschäft woandershin zu verlegen.‘ Es war ziemlich klar, dass er uns davor warnte, was passieren könnte.“24

„Einige Monate später“, so der Mitarbeiter weiter, „gab es einige Medienberichte über die Klage der Gewerkschaft [Anklage wegen unlauterer Arbeitspraktiken], also rief der Manager uns noch öfter zu Besprechungen zusammen. Er benutzte die Treffen, um die Gewerkschaften als reine Geldeintreiber zu verurteilen, die nichts für uns tun könnten. Sie hatten eine sehr destruktive Haltung der Gewerkschaft

gegenüber und sie betonten es uns gegenüber ständig. Sie wollen keine Art von Tarifverhandlungen.“25

Interviews der US-amerikanischen Gewerkschaft CWA mit Mitarbeitern von T-Mobile bestätigen die vorherrschende Angst.26 Ein Mitarbeiter gab an, dass seiner Frau im Rahmen eines kürzlich stattgefundenen Ausbildungs- und Trainingsseminars vermittelt wurde, dass T-Mobile absolut nichts von einer Gewerkschaft hören wolle. Der Seminarleiter sagte, er

„würde allen empfehlen, gründlich darüber nachzudenken, bevor sie Schritte in Richtung Gewerkschaft unternehmen.“27 Mitarbeiter berichten, zu Beginn ihrer Beschäftigung bei T- Mobile darauf aufmerksam gemacht worden zu sein, dass sie „At Will“-Angestellte seien, also jederzeit und ohne besonderen Grund gekündigt werden können. „Dieses

Beschäftigungsverhältnis legt bereits den ersten Stein für ein System, das auf Angst und Einschüchterung gründet.“28

T-Mobile’s Verhalten wurde fortgeführt bis ins Jahr 2011. Im Call Center in Oakland, Maine haben Beschäftigte Manager beobachtet, die Gewerkschaftsliteratur aus dem Pausenraum entfernt haben. Damit haben sie sich womöglich rechtswidrig bezüglich

Gewerkschaftspraktiken verhalten.29 Im Call Center in Richmond, Virginia, wurden Manager beobachtet, die Gewerkschaftsaktivitäten mit Ferngläsern verfolgten, während Beschäftigte die dabei gesehen wurden, dass sie gewerkschaftliches Material entgegen genommen hat, von Vorgesetzten angewiesen wurden, auf das Material zu verzichten. Sie könnten das Material jedoch nach der Arbeit „freiwillig“ mit nach Hause nehmen.30 Das Unternehmen hat sich womöglich der unrechtmäßigen Beobachtung, der unrechtmäßigen Diskriminierung aufgrund von Gewerkschaftsaktivitäten und der unrechtmäßigen Abfrage von Sympathien gegenüber der Gewerkschaft schuldig gemacht.

Auch heute: T-Mobile USA stellt sich gegen die gewerkschaftliche Organisierung ihrer Mitarbeiter

24 „Ein seltsamer Fall“, Auszug 11, S. 17.

25 „Ein seltsamer Fall“, Auszug 11, S. 18.

26 2010 begann die CWA, Mitarbeiter von T-Mobile zu befragen und um Zeugenaussagen zu einer Reihe von markanten Themen im Zusammenhang mit T-Mobile zu bitten. Die befragten Personen erklärten sich zu Aussagen einverstanden, sofern ihre Anonymität gewahrt würde.

27 CWA, Projekt „Voices of T-Mobile Workers”, Interview 18.

28 Anonymer Mitarbeiter von T-Mobile, Anmerkungen bei der CWA-Vorstandssitzung, 19. Januar 2011.

29 Siehe Anhang 14.

30 Organisator der örtlichen Gewerkschaft CWA 2201, März 2011.

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Am 20. März 2011 gab die Deutsche Telekom den Verkauf von T-Mobile USA an AT&T bekannt. Der Verkauf werde voraussichtlich Mitte 2012 abgeschlossen sein, hieß es. Diese Ankündigung änderte nichts am gewerkschaftsfeindlichen Verhalten von T-Mobile.

Im Mai 2011 beantragten technische Mitarbeiter von T-Mobile die Durchführung von Wahlen für Gewerkschaftsvertreter bei der US-amerikanischen Bundesbehörde für Arbeitsbeziehungen National Labor Relations Board (NLRB). Die technischen Abteilungen von Long Island, NY und Connecticut beantragten die Wahl am 26. Mai 2011, jene des restlichen Bundesstaats New York am 31. Mai 2011. Jede Abteilung zählt etwa 14 Techniker.

T-Mobile reagierte mit einer ganzen Reihe von Verhinderungstaktiken.31 Zuerst einmal setzte das Unternehmen auf den Faktor Zeit und verschob die Termine für die NLRB- Anhörung. Im Rahmen dieser Anhörungen wird festgestellt, ob die Abteilungen, die eine Gewerkschaftsvertretung beantragen, dafür in Frage kommen.

Dann versuchte das Unternehmen, andere Fachkräfte, wie Ingenieure und

Logistikbeschäftigte in einen Betrieb zu ergänzen (Connecticut), wohingegen sie anderseits gegen die Ergänzung derselben Fachkräfte in einem anderen Betrieb argumentierte (Long Island). Die höchste Form des Respekts eines Arbeitgebers für die Vereinigungsfreiheit von Beschäftigten ist, der Regierungsbehörde NLRB zu erlauben, eine angemessene Tarifeinheit zu bestimmen. Vor 10 Jahren hat das Vorgängerunternehmen von T-Mobile sowohl

derselben Tarifeinheit als auch den Beschäftigtengruppen, die in der technischen Einheit in Connecticut vorhanden sind, zugestimmt, wohingegen sie dies diesmal bekämpfen.

Schließlich wies T-Mobile darauf hin, dass es den Status der von den Arbeitnehmern für ihre Vertretung benannten Arbeiterorganisation in Frage stellen werde.

Diese Reaktionen sind gängige Gewerkschaftsvermeidungstaktiken, die von Unternehmen zur Gegensteuerung gegen die Rechte ihrer Arbeitnehmer auf die freie Wahl einer

Gewerkschaft für ihre Interessensvertretung eingesetzt werden. Gewerkschaftsfeindliche Unternehmen setzen auf diese Strategie, auch wenn sie wissen, dass sie letztendlich

gegenüber dem NLRB verlieren werden, weil sie damit die Wahl hinauszögern und so Zeit für eine noch aggressivere Vorgehensweise gegen die Gewerkschaft gewinnen.

Das Verhalten von T-Mobile-Verantwortlichen unmittelbar nach der Beantragung von Wahlen deutet auf die unternehmensweite Absicht einer Zerschlagung der

gewerkschaftlichen Organisationsversuche hin. Führungskräfte sagten aus, dass das Unternehmen entsprechende Schritte gegen Arbeitnehmer unternehmen werde, wenn sie eine Gewerkschaft wählen. Andere Vorgesetzte wiederum gaben an, selbst gekündigt zu werden, wenn sie sich für Arbeitnehmer einsetzen würden, die sich von einer Gewerkschaft vertreten lassen. „Wenn die Gewerkschaft Einzug hält, muss ich jeden kündigen, der nicht in einer Gewerkschaft arbeiten möchte. Ich muss sie wegschicken, sobald die Gewerkschaft hier einzieht.“

31 Diese Aussagen basieren großteils auf den Berichten des CWA Organisationskoordinators Tim Dubnau und der CWA- Anwältin Gabrielle Semel, die T-Mobile-Arbeitnehmer im NLRB vertritt.

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13 CWA und das Management der Deutsche Telekom und T-Mobile USA trafen sich mehrmals zu Gesprächen in Washington, um einen klaren und fairen Rahmen für die Durchführung von Wahlen zu bestimmen. Doch als deutlich wurde, dass das Unternehmen kein Interesse an einer wirklichen Lösungsfindung hat, sondern lediglich an einer taktischen Zeitverzögerung interessiert ist, um weiterhin in den Betrieben unter der Zuhilfenahme externer Anwälte gegen die Gewerkschaftsanerkennung vorzugehen, brach CWA die Gespräche ab.

Das Kernproblem :Die Deutsche Telekom lehnt es ab, ihre amerikanische Tochtergesellschaft anzuweisen internationale Arbeitsstandards einzuhalten

Einmischung in Tarifverhandlungen in Montenegro

Die Geschäftsleitung der Crnogorksi Telekom ad Podgorica hat ihren Einfluss in zweifacher Weise eingesetzt, um die Fähigkeit der Gewerkschaft, Tarifverhandlungen zu führen, zu unterbinden.

Erstens, im März 2010 fanden Tarifverhandlungen zwischen dem Unternehmen und der Gewerkschaft der Crnogorski Telekom, der Crna Gorazu, statt. Diese Verhandlungen wurden zu verschiedenen Sachverhalten geführt, wie zum Beispiel Löhne, Sozialleistungen und Personalumbaumaßnahmen und damit verbundene Kündigungen von ca. 90 langjährigen Mitarbeitern.

Im Verlauf der Verhandlungen rief die Crna Gorazu zu einem Streik auf, dem die Mitglieder der Gewerkschaft zuvor in einer Abstimmung mit überwältigender Mehrheit zugestimmt hatten.

Im Gegenzug zwang das Unternehmen 600 der 850 Mitarbeiter dazu, zur Arbeit

zurückkehren, mit der Behauptung, dass sie für "Notdienste“ benötigt würden. Tatsächlich sollte mit der Anordnung Regelarbeit erledigt und der Streik unterlaufen werden.

Die Beschäftigten wurden massiv gezwungen, der Anordnung Folge zu leisten. Bei Zuwiderhandlungen wurden mit Entlassung gedroht. Selbst das Tragen von Stickern der Gewerkschaft wurde den Beschäftigten unter Androhung von Sanktionen untersagt. Die Maßnahmen der Geschäftsleitung untermauerten die Wirkung des Streiks auf vollständige Weise.

Zweitens verwendet das Unternehmen eine andere Taktik, um die Gewerkschaft der Telekom Crna Gorazu zu behindern. Das Unternehmen zieht von den

Gewerkschaftmitgliedern im Gehaltsabszugverfahren die Gewerkschaftsbeiträge ein und führt diese an die Gewerkschaft ab. Im Jahr 2010 wurden alle Gewerkschaftsmitglieder angeschrieben und darüber informiert, dass jeder Einzelne mit seiner Unterschrift ausdrücklich schriftlich erklären muss, wenn es gewünscht wird, das Verfahren

beizubehalten. Dies führte dazu, dass Mitglieder verloren gingen und die Gewerkschaft in

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ihren Finanzen und in ihrer Fähigkeit Tarifverhandlungen mit dem Unternehmen zu führen, geschwächt wurde.

Diese Maßnahmen des Management der Deutschen Telekom Tochter scheinen darauf abzuzielen, die Gewerkschaft während der Tarifverhandlungen in Montenegro massiv zu schwächen. Solche Aktionen widersprechen den Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation

• "Die Organisationen der Arbeitnehmer und der Arbeitgeber haben das Recht, sich Satzungen und Geschäftsordnungen zu geben, ihre Vertreter frei zu wählen, ihre Geschäftsführung und Tätigkeit zu regeln und ihr Programm aufzustellen.." (ILO- Übereinkommen Nr. 87, Artikel 3, Absatz 1)

• "Den Organisationen der Arbeitnehmer und der Arbeitgeber ist in bezug auf ihre Bildung, Tätigkeit und Verwaltung gebührender Schutz gegen jede Einmischung von der anderen Seite, sowohl seitens der Organisationen wie auch ihrer Vertreter oder Mitglieder, zu gewähren." (ILO-Übereinkommen Nr. 98, Art. 2, Abs. 1)

Deutsche Telekom verpflichtet sich in ihrer Sozialcharta beide Übereinkommen einhalten.

Lösungsvorschläge

Unabhängige Behörden in den Vereinigten Staaten stellten zuletzt im Jahr 2010 fest, dass die Tochtergesellschaft der Deutschen Telekom ihre Führungskräfte in den Vereinigten Staaten dazu anhält, Aktivitäten zur Gründung einer Gewerkschaft entschieden

entgegenzutreten. Seit dem Markteintritt in den Vereinigten Staaten im Jahr 2000 arbeitete das Unternehmen gezielt darauf hin, im Hinblick auf eine potenzielle gewerkschaftliche Vertretung unter Mitarbeitern eine von Angst und Einschüchterung geprägte Atmosphäre zu schaffen. Dies wird durch kontinuierliche Maßregelungen seitens der Arbeitsbehörde, National Labor Relations Board, den Einsatz von Schulungsmaterialien für Führungskräfte sowie Führungskräften gegenüber kommunizierten Vorschriften bezüglich einer

Unterdrückung von Aktivitäten zur Gründung einer Gewerkschaft eindeutig belegt.

In Montenegro hat die Tochtergesellschaft der Deutschen Telekom die Tätigkeiten der Gewerkschaft behindert und ihr Recht auf Streik eingeschränkt.

Die Deutsche Telekom sollte ihre Unternehmenspolitik und -praxis im Hinblick auf Arbeitnehmerbeziehungen sowohl in den Vereinigten Staaten als auch in Montenegro ändern, um sie entsprechend der ILO-Kernarbeitsnormen an internationale Gesetze sowie an die in den OECD-Leitsätzen verankerten Standards anzupassen.

Die Deutsche Telekom hat es versäumt, zahlreiche der in Kapitel II und IV dargelegten Standards der OECD-Leitsätze einzuhalten. Wir schlagen daher Folgendes vor, um die Situation zu lösen:

(19)

15 1. Die NKS sollte untersuchen, inwieweit die Deutsche Telekom die Vereinigungsfreiheit und die Tarifrechte in den Vereinigten Staaten und in Montenegro, sowie in anderen Ländern, die von den Beschwerdeführern übermittelt werden, verzögert bzw. verhindert hat.

2. Wenn befunden wird, dass die Deutsche Telekom die Vereinigungsfreiheit und Tarifrechte verzögert bzw. verhindert hat, sollte die NKS eine endgültige Erklärung abgeben, die die Einzelheiten der jeweiligen Rechtsverletzungen erörtert.

3. Die Deutsche Telekom sollte sich gegenüber allen Beschäftigten im Konzern hinsichtlich der Vereinigungsfreiheit äußern.

Um ihre Geschichte der Unterdrückung des Rechts auf Vereinigungsfreiheit in den

Vereinigten Staaten hinter sich zu lassen, müssen die Deutsche Telekom und T-Mobile USA gegenüber all ihren Arbeitnehmern in den Vereinigten Staaten unmissverständlich sowie in Schriftform kommunizieren, dass es ihr gutes Recht ist, sich einer Gewerkschaft ihrer Wahl anzuschließen und dass das Unternehmen ihrer diesbezüglichen Entscheidung nicht im Weg stehen wird. Das Unternehmen muss diese Mitteilung allen Arbeitnehmern am Standort sowohl auf dem Postweg an ihre Heimatadresse als auch per E-Mail zukommen lassen, um sicherzustellen, dass diese Informationen auf effektive Weise verteilt werden. Die Mitteilung von T-Mobile USA und der Deutschen Telekom sollte ausdrücklich auf die vorhergehenden Vorfälle Bezug nehmen, die Überwachungsmaßnahmen des Arbeitgebers - wie oben detailliert aufgeführt - erwähnen und außerdem versichern, dass derartige Praktiken der Vergangenheit angehören

Führungskräfte und Arbeitnehmer von T-Mobile USA sollten mit Informationsmaterial versorgt werden, in dessen Rahmen das Prinzip der Vereinigungsfreiheit und von

Kollektivverhandlungen entsprechend der Auffassung der ILO erläutert wird. T-Mobile sollte sich dazu verpflichten, die Entscheidung der Arbeitnehmer für eine

Gewerkschaftsmitgliedschaft weder zu fördern noch zu behindern und sollte in jeder Hinsicht neutral verbleiben. Das Management sollte den Bemühungen der amerikanischen Arbeitnehmer weder behilflich sein noch diese verhindern.

Die Deutsche Telekom sollte sich auf ähnliche Weise innerhalb des gesamten Konzerns engagieren. Jeder Beschäftigte der Deutsche Telekom weltweit sollte eine Erklärung des Unternehmens erhalten, die besagt, dass es allen Beschäftigten frei steht, einer

Gewerkschaft ihrer Wahl beizutreten und dass das Unternehmen sich nicht in diese Entscheidung einmischen wird.

Deutsche Telekom Führungskräfte und Manager sollten Informationen zur Verfügung gestellt werden, die die Natur von Vereinigungsfreiheit und Tariverhandlungen erläutern, gemäß der Definition der Internationalen Arbeitsorganisation ILO. Die Deutsche Telekom sollte sich dazu verpflichten, Beschäftigten bei der Entscheidung zu einem

Gewerkschaftsbeitritt weder zu helfen noch sie dabei zu behindern und jegliche

Einmischung in die Entscheidung von Beschäftigten über einen Gewerkschaftsbeitritt zu unterlassen.

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4.Die Deutsche Telekom soll Respekt für Gewerkschaftsautonomie zeigen

Die Deutsche Telekom muss die Funktionsweise und Organisation von Gewerkschaften, die ihre Beschäftigten weltweit verteten, respektieren. Maßnahmen, die die Gewerkschaft schwächen, müssen unterlassen werden. Das Unternehmen muss anerkennen, dass das Streikrecht ein legitimes Mittel für die Gewerkschaft ist, die Interessen ihrer Mitglieder zu vertreten.

In Montenegro sollte die Deutsche Telekom allen Mitarbeiter eine gemeinsame Erklärung mit Crna Gorazu zur Verfügung stellen, die deutlich macht, dass die Notwendigkeit für

„Notdienste“ nurmit dem Einverständnis der Gewerkschaft, die die Beschäftigte der Deutschen Telekom vertritt, angeordnet werden kann. Diese Erklärung sollte das Unternehmen auch dazu verpflichten, jegliche Aktivitäten, die sich in die Beziehung zwischen Beschäftigten und ihrer Gewerkschaft einmischt, zu unterlasen.

5. Die Deutsche Telekom soll ein globales Abkommen zur Gewährleistung von

Arbeitnehmerrechten für Mitarbeiter der Deutschen Telekom weltweit unterzeichnen.

Die Deutsche Telekom muss eine globale Vereinbarung mit der UNI Global Union unterzeichnen, um eine Basis für einen laufenden internationalen, sozialen Dialog zu schaffen und ein Verfahren zu entwickeln, um das Unternehmen hinsichtlich der oben aufgeführten Veränderungen seiner Arbeitgeber-Arbeitnehmer-Beziehungen in die Verantwortung zu nehmen. Außerdem muss die Vereinbarung gewährleisten, dass

Arbeitnehmer in Ländern, die nicht Gegenstand dieser Beschwerde sind, ebenfalls geschützt werden. Die Vereinbarung wird die einzelnen Verpflichtungen des Unternehmens bezüglich der Gewährleistung von Arbeitnehmerrechten in detaillierter Form sowie praktische Bestimmungen zur Organisierung und Überwachung der Umsetzung der Vereinbarung selbst enthalten.

Fazit

Die MNU-Leitsätze der OECD fordern von multinationalen Unternehmen wie der Deutschen Telekom, das Recht der Arbeitnehmer auf Gewerkschaftsgründung und bereits gegründete und agierende Gewerkschaften gemäß der Kernarbeitsnormen, die die Internationale Arbeitsorganisation festgelegt hat, zu respektieren. Aufgrund der Aktivitäten ihrer

Tochtergesellschaften T-Mobile USA und Crnogorksi Telekom hat es die Deutsche Telekom versäumt, ihren Pflichten im Sinne der Leitsätze nachzukommen. Aufgrund der Tatsache, dass T-Mobile USA seine gewerkschaftsfeindliche Agenda aktiv und mit Nachdruck verfolgt, dabei ein Klima der Angst geschaffen und kompromisslos auf "Gewerkschaftsfreiheit" im Unternehmen bestanden hat, wurden die Rechte von Arbeitnehmern eingeschränkt und die Artikel V.1a, V.4.a. und V.8 eindeutig verletzt. Mit der Unterbindung des Rechts auf

Tarifverhandlungen, hat die Crnogorksi Telekom die Artikel V.6 and V.7. verletzt.

Wir bitten Sie daher mit Nachdruck, Ihre guten Dienste als Vermittler einzusetzen und die Deutsche Telekom entsprechend der MNU-Leitsätze der OECD auf seine Pflichten

hinzuweisen, außerdem anzuhalten, von seinen US-amerikanischen und montenegrinischen

(21)

17 Tochtergesellschaften ähnlich hohe Maßstäbe in Bezug auf die unternehmerische

Sozialverantwortung zu fordern wie in Deutschland, und das Unternehmen letztlich dazu aufzufordern, die sowohl von T-Mobile USA als auch von Crnogorksi Telekom eingesetzten Praktiken umzugestalten und die Rechte der Arbeitnehmer hinsichtlich einer

gewerkschaftlichen Vertretung und Tarifverhandlungen vollständig zu respektieren.

Wir freuen uns darauf, in dieser wichtigen Angelegenheit mit Ihnen zusammenzuarbeiten.

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