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Amtsblatt für den Landkreis Dahme-Spreewald Jg.16, Heft 08

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Inhaltsverzeichnis Seite Öffentliche Bekanntmachungen des Landkreises Dahme-Spreewald

Förderrichtlinie des Landkreises Dahme-Spreewald zur Regelung der Ausreichung

von Mitteln des Kreisstrukturfonds (Strukturfondsrichtlinie) 3-6 Sitzung des Kreistages am 18.03.2009 – Bekanntmachung der Beschlüsse des

Kreistages 7-8

Beratungstermine der Ausschüsse des Kreistages des Landkreises Dahme-Spreewald

im April 2009 9

Öffentliche Bekanntmachungen von Verbänden und Einrichtungen

Märkische Entsorgungsanlagen- Betriebsgesellschaft (MEAB) mbH Potsdam Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 18 der 17. BImSchV. MEAB mbH,

Sonderabfallverbrennungsanlage (SAV) Schöneiche 10-12

Unterrichtung der Öffentlichkeit über die Beurteilung der Emissionen beim Betrieb

der Mechanisch- Biologischen Abfallaufbereitungsanlage Schöneiche im Jahre 2008 13-15

16. Jahrgang Lübben (Spreewald), den 25.03.2009 Nummer 08

Landkreis Dahme-Spreewald

(2)

Impressum

Herausgeber: Landkreis Dahme-Spreewald Pressestelle

verantwortlich: Heidrun Schaaf

Reutergasse 12, 15907 Lübben (Spreewald) Telefon: 03546 / 20-1008

Telefax: 03546 / 20-1009 Erscheinungsweise: nach Bedarf

Das Amtsblatt ist am Sitz der Kreisverwaltung in 15907 Lübben (Spreewald), Reutergasse 12, in der Pressestelle erhältlich.

Es liegt ebenfalls zur Einsicht in allen Ämtern und amtsfreien Gemeinden des Landkreises Dahme-Spreewald und in der Verwaltungs- stelle in Königs Wusterhausen und in Lübben, Beethovenweg aus.

Das Amtsblatt kann auch gegen Erstattung der Porto- und Versandkosten einzeln oder im Abonnement vom Landkreis bezogen werden.

(3)

Förderrichtlinie des Landkreises Dahme-Spreewald zur Regelung der Ausreichung von Mitteln des Kreisstrukturfonds (Strukturfondsrichtlinie)

1. Zuwendungszweck, Zuwendungsgegenstand, Rechtsgrundlage

1.1Der Landkreis nimmt seine Ausgleichs- und Ergänzungsfunktion zur wirtschaftlichen, ökologischen, sozialen und kulturellen Entwicklung der Gemeinden und Ämter wahr.

1.2Gefördert werden Maßnahmen (Investitionen und Instandhaltungen, -setzungen) von vorrangig regionaler Bedeutung (Bauvorhaben, Modernisierungen und Sanierungen) Erwerb von beweglichem Anlagevermögen der Gemeinden und Ämter insbesondere in den Bereichen

- der wirtschaftsnahen Infrastruktur, z. B. Verkehrseinrichtungen, wie Radwege, Straßen, Plätze

- der Kinder- und Jugendförderung und -betreuung, - der schulischen Einrichtungen,

- der gemeindlichen Einrichtungen, - des Sports,

- des Brandschutzes,

- der Denkmal- und Kulturobjekte, - der dörflichen Entwicklung, - der Umweltmaßnahmen,

- der Maßnahmen der Wirtschaftsförderung.

1.3Strukturfondsmittel werden im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel der jeweils beschlossenen Haushaltssatzung ausgereicht.

2. Zuwendungsempfänger

Zuwendungsempfänger sind amtsangehörige, amtsfreie Gemeinden und Ämter des Land- kreises Dahme-Spreewald. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung von Fördermitteln besteht nicht.

3. Zuwendungsvoraussetzungen:

• Beschluss der Gemeindevertretung/des Amtsausschusses zur Beantragung der Maß- nahme, es sei denn, die Investition ist Bestandteil des Haushaltsplanes oder des Investitionsprogramms

• Vorplanung bei größeren Investitionen (ab 100 T€) mit detaillierter Kostenschätzung, bei Hochbau nach DIN 276

+ + + ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNGEN

DES LANDKREISES DAHME-SPREEWALD + + +

(4)

• gesicherte Finanzierung des Eigenanteils der Gemeinde/des Amtes

• Nachweis der Voraussetzungen nach § 9 Abs. 2 und 3 Gemeindehaushaltsverordnung Bbg / § 16 KomHKV nach Aufforderung durch die Bewilligungsbehörde

• Vorlage der berechneten Beitragseinnahmen bei Straßenbaumaßnahmen auf Basis gemeindlicher Satzungen gem. § 8 KAG/§ 132 BauGB und der Zuschüsse Dritter

4. Art, Umfang und Höhe der Zuwendung:

• Zuwendungsart: Projektförderung

• Finanzierungsart: Anteilsfinanzierung

Festbetragsfinanzierung wenn der Fördersatz unter 50%

der zuwendungsfähigen Gesamtkosten liegt

• Form der Zuwendung: nicht rückzahlbare Zuweisung

• Höhe der Zuwendung: Förderfähige Kosten abzüglich Zuwendungen und Beiträge sowie eines angemessenen Eigenanteils der Kommune

Über Ausnahmen entscheidet der Kreistag.

5. sonstige Zuwendungsbestimmungen:

5.1Gefördert werden auch einzelne Teilabschnitte einer Maßnahme. Die Maßnahme kann in diesem Fall schon begonnen worden sein, jedoch nicht der zu fördernde Teilabschnitt.

Gefördert wird die Planung, auch wenn die Kosten vor Antragstellung entstanden sind.

5.2Falls erforderlich, kann ein Antrag auf vorzeitigen Maßnahmebeginn gestellt werden. Die vollständige Vorfinanzierung der Maßnahme ist nachzuweisen. Mit der Maßnahme darf in der Regel noch nicht begonnen worden sein. Über den Antrag entscheidet die Bewilligungsbehörde.

5.3Bewilligungszeitraum ist grundsätzlich ein Jahr. Kann eine Maßnahme im Bewilligungs- zeitraum nicht realisiert werden, ist ein begründeter Antrag auf Fristüberschreitung zu stellen.

5.4Die Förderung ist zweckgebunden und erfolgt unter dem Vorbehalt des Widerrufs.

Zuwendungen sind insbesondere ganz oder teilweise zurückzuzahlen:

- bei Überschreitung des im Bewilligungsbescheid festgelegten Fördersatzes im Ver- hältnis zu den förderfähigen Gesamtkosten,

- bei Zweckentfremdung,

- wenn die Maßnahme im Bewilligungszeitraum nicht realisiert wurde und keine Zustimmung der Bewilligungsbehörde zur Fristüberschreitung vorliegt,

- wenn

o bei geförderten Investitionen in das unbewegliche Anlagevermögen innerhalb von 15 Jahren nach Fertigstellung oder

(5)

o bei geförderten Investitionen in das bewegliche Anlagevermögen innerhalb von 5 Jahren nach Erwerb

ohne Zustimmung der Bewilligungsbehörde eine Veräußerung oder Zweck- entfremdung erfolgt. Als Beginn des Zeitraums gilt jeweils der 01.01.des Folgejahres.

Der zurück zu zahlende Betrag wird anteilig für den restlichen Zeitraum nach vollen Jahren berechnet. Die Bewilligungsbehörde kann Ausnahmen zu lassen.

6. Antrags- und Bewilligungsverfahren:

6.1Anträge (einfach) sind jedes Jahr neu in der Regel bis 15.09. des Vorjahres auf den von der Bewilligungsbehörde bereitgestellten Vordrucken einzureichen. Die dort geforderten Unterlagen oder Erklärungen sind vollständig beizufügen.

6.2Die Anzahl der zu stellenden Anträge wird auf 2 je amtsfreie Gemeinde und 2 je Amt mit den amtsangehörigen Gemeinden begrenzt.

6.3Unter Berücksichtigung von Stellungnahmen der Fachämter und der Kommunalaufsicht wird ein Verwaltungsvorschlag erarbeitet. Der Kreistag entscheidet, welche Investitionen gefördert werden. Dabei nimmt er die Ausgleichs- und Ergänzungsfunktion des Landkreises zur wirtschaftlichen, ökologischen, sozialen und kulturellen Entwicklung der Gemeinden und Ämter wahr.

6.4Über Umwidmungen und Rückflussmittelvergabe geringfügigen Umfangs (max. 25 T€) entscheidet die Bewilligungsbehörde.

6.5Bewilligungsbehörde ist der Landrat des Landkreises Dahme-Spreewald.

6.6Unvollständige oder nicht bewilligte Anträge werden an die Antragsteller zurückgeschickt.

7. Auszahlungen, Verwendungsnachweis:

7.1Die Auszahlung der bewilligten Mittel (mindestens 50.000 €) erfolgt nach Auflistung der bezahlten Rechnungen (Rechnungsdatum, Firma, Leistungsbeschreibung, ausgezahlter Betrag, Datum der Auszahlung, Berücksichtigung Skonto mit Betrag).

7.2Mit der letzten Mittelanforderung in Höhe von in der Regel mindestens 20 % der bewilligten Fördermittel ist der geforderte Verwendungsnachweis nach dem von der Bewilligungsbehörde vorgegebenen Muster vorzulegen. Es gelten die Vorschriften der Anlage VVG (ANBest-G) unter Ziffer 7.2 bis 7.7 der Verwaltungsvorschriften zu § 44 Landeshaushaltsordnung analog.

7.3Erst nach Abschluss der Prüfung des Verwendungsnachweises durch die Bewilligungs- behörde werden die restlichen Beträge bezahlt. Es gilt die Vorschrift der Anlage VVG (ANBest-G) unter Ziffer 8 „Prüfung der Verwendung“ der Verwaltungsvorschriften zu § 44 Landeshaushaltsordnung analog.

(6)

8. Schlussbestimmungen

8.1Der Kreistag kann durch Beschluss abweichende Regelungen zur Bewilligung der Zuwendungen treffen.

8.2Diese Strukturfondsrichtlinie tritt rückwirkend zum 16.05.2007 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Strukturfondsrichtlinie vom 16.05.2007 außer Kraft.

Lübben, 19.03.2009

S. Loge Landrat

Bekanntmachungsanordnung

Hiermit wird gemäß § 3 Abs. 3 der Brandenburgischen Kommunalverfassung i. V. m. § 1 der Verordnung über die öffentliche Bekanntmachung von Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen Vorschriften in den Gemeinden, Ämtern und Landkreisen die öffentliche Bekanntmachung der Förderrichtlinie des Landkreises Dahme-Spreewald zur Regelung der Ausreichung von Mitteln des Kreisstrukturfonds (Strukturfondsrichtlinie) angeordnet.

Lübben, 19.03.2009

S. Loge Landrat

(7)

Sitzung des Kreistages am 18.03.2009 - Bekanntmachung der Beschlüsse des Kreistages-

Der Kreistag hat in seiner Sitzung am 18.03.2009 im Wesentlichen folgende Beschlüsse gefasst (in die entsprechenden Vorlagen des öffentlichen Teils kann beim Landkreis Dahme- Spreewald, Dezernat I - Büro Kreistag, Zimmer 203, Reutergasse 12 in Lübben Einsicht genommen werden):

1. Neufassung der Förderrichtlinie des Landkreises Dahme-Spreewald zur Regelung der Ausreichung von Mitteln des Kreisstrukturfonds (Strukturfondsrichtlinie)

(Vorl.-Nr. 2009/023-2)

Der Kreistag beschließt die Neufassung der Förderrichtlinie des Landkreises Dahme- Spreewald zur Regelung der Ausreichung von Mitteln des Kreisstrukturfonds (Strukturfondsrichtlinie).

2. Investitionsförderung mit Mitteln des Kreisstrukturfonds 2009 hier: Förderung von Investitionen der Gemeinden und Ämter (Vorl.-Nr. 2009/023-1)

1. Der Kreistag beschließt die Förderung von Investitionen der Gemeinden und Ämter:

Gemeinde / Amt Maßnahme

Förder- mittel in

T€

Förde- rung in

% Stadt Lübben Neubau Kita „Unter den Linden“ 357,0 50 Amt Schenkenlänchen,

Gemeinde Schwerin Erweiterungsbau Kita 88,6 60

Gemeinde Heideblick Umgestaltung und Erneuerung

Kita Gehren 68,6 80

Stadt Mittenwalde Erweiterungsbau Ganztagschul-

etrieb in Grundschule Töpchin 142,5 50

Stadt Luckau Sanierung Freibad, 2. BA 583,8 60

Gemeinde Märkische Heide

Sanierung Sanitärgebäude I auf EURO-Campingplatz Groß Leuthen

109,2 70

Stadt Luckau Beschaffung Hubrettungs-

fahrzeug Stützpunktfeuerwehr 100,0 Festbetra g Amt Schenkenländchen,

Gemeinde Halbe

Herstellung Busanlage

Waldfriedhof Halbe 58,4 90

Stadt Königs

Wusterhausen Sanierung Mast 17, Funkerberg 150,0 55,5 Gemeinde Eichwalde

Beschaffung Hubrettungs- fahrzeug für die Freiwillige Feuerwehr

225,0 50

GESAMT 1.883,1

(8)

Vorhanden sind nur 1,800 T€. Sollten Mittel nicht verbraucht werden (Rückflussmittel), so sollen diese zunächst für die Aufstockung der Förderung der Beschaffung des Hubrettungsfahrzeuges für Eichwalde verwendet werden.

Sollten darüber hinaus weitere Rückflussmittel zur Verfügung stehen, ist der Neubau der Waldkindertagesstätte im Ortsteil Pätz der Gemeinde Bestensee mit max. 60 % (253,2 T€) zu fördern.

2. Der Kreistag beschließt die Umwidmung der Rückflussmittel des Jahres 2007 in Höhe von 5.829,72 € und des Jahres 2008 in Höhe von 9.057,95 € auf die Maßnahme

„Rückbau der Ernst-Teichmann-Straße und Errichtung Gehweg am Waldfriedhof Halbe“.

3. Umsetzung des Konjunkturpaketes II des Bundes im Landkreis Dahme-Spreewald (Vorl.-Nr. 2009/044)

Der Kreistag bestätigt die Vorhabenliste zur Umsetzung des Konjunkturpaketes II im Landkreis Dahme-Spreewald.

4. Antrag der Fraktion DIE LINKE

Gleichstellungsbericht zur Situation von Mädchen, Frauen und Seniorinnen im Landkreis Dahme-Spreewald

(Vorl.-Nr. 2009/038)

Der Kreistag lehnt den Antrag der Fraktion DIE LINKE „Gleichstellungsbericht zur Situation von Mädchen, Frauen und Seniorinnen im Landkreis Dahme-Spreewald“ ab.

(9)

Beratungstermine der Ausschüsse des Kreistages des Landkreises Dahme- Spreewald im April 2009

Ausschuss Termin/ Sitzungsort

Gesundheits- und Sozialausschuss (GSA)

06.04.2009, 17.00 Uhr, im Raum 321, Schulweg 13, 15711 Königs Wusterhausen

Gemeinsame Beratung Ausschuss für Bauen und Umwelt

(ABU)

07.04.2009, 17.00 Uhr, Friedrich-Schiller-Gymnasium, Schillerstr. 5, 15711 Königs Wusterhausen

Ausschuss für Bildung, Sport und Kultur (ABSK)

07.04.2009, 17.00 Uhr, Friedrich-Schiller-Gymnasium, Schillerstr. 5, 15711 Königs Wusterhausen

Jugendhilfeausschuss (JHA) 08.04.2009, 17.00 Uhr, in der Kita „Sonnenblick“

Großziethen, Alt Großziethen 53, 12529 Schönefeld

Gemeinsame Beratung Ausschuss für Wirtschaft, Land-

wirtschaft und Tourismus (AWLT)

08.04.2009, 17.00 Uhr, großer Sitzungssaal, Kreis- verwaltung Lübben, Reutergasse 12, 15907 Lübben (Spreewald)

Ausschuss für Finanzen, Öffent- liche Ordnung und Sicherheit (AFOS)

08.04.2009, 17.00 Uhr, großer Sitzungssaal, Kreis- verwaltung Lübben, Reutergasse 12, 15907 Lübben (Spreewald)

Kreisausschuss (KA) 22.04.2009, 17.00 Uhr, großer Sitzungssaal, Kreis- verwaltung Lübben, Reutergasse 12, 15907 Lübben (Spreewald)

Kreistag (KT) 29.04.2009, 16.00 Uhr, großer Sitzungssaal, Kreis- verwaltung Lübben, Reutergasse 12, 15907 Lübben (Spreewald)

(10)

Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 18 der 17. BImSchV.

MEAB mbH, Sonderabfallverbrennungsanlage (SAV) Schöneiche

1.Betreiberin

Märkische Entsorgungsanlagen- Betriebsgesellschaft (MEAB) mbH 2.Standort

MEAB Entsorgungsstandort Schöneiche 15806 Zossen, OT Schöneiche

3.Berichtszeitraum 01.01.2008 bis 31.12.2008 4.Anlage

Sonderabfallverbrennungsanlage (SAV) 5.Rauchgasreinigung

CDAS – Reaktor mit nachgeschaltetem Gewebefilter (Abwasserfrei).

6.Verbrennungsbedingungen

Mindestverbrennungstemperatur von 1050 °C nach der letzten Verbrennungsluftzuführung gemäß behördlicher Ausnahmegenehmigung.

7.Emissionen

Diskontinuierliche Emissionsmessungen

Die Emissionen von Schwermetallen, Dioxinen und Furanen werden gemäß den Vorgaben der 17. BImSchV jährlich einmal, die von Quecksilber und Fluorwasserstoff laut behördlicher Anordnung halbjährlich durch ein zugelassenes Messinstitut ermittelt.

Die Ergebnisse der Emissionsmessungen - dargestellt in Tabelle 1 - belegen die sichere Einhaltung der vorgegebenen Grenzwerte.

Tabelle 1 - Ergebnisse der Einzelmessungen

Parameter Halbstundenmittelwerte Tagesmittelwerte*

Mittelwert der Einzelmessungen

Grenzwert 17.BImSchV

Mittelwert der Einzelmessungen

Grenzwert 17.BImSchV Fluorwasserstoff

[mg/m³]

<0,187 4 <0,063 1

Quecksilber [mg/m³] 0,0007 0,05 0,00069 0,03 Cd/TI**

Sb-Sn***

As-Cr****

<0,0009 <0,028 <0,004

0,05 0,5 0,05

- - -

- - - Dioxine, Furane

[ng/m³]

- - 0,0021 0,1

+ + + ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNGEN VON VERBÄNDEN UND EINRICHTUNGEN + + +

(11)

Quelle: Messberichte des Messinstitutes TÜV Nord Umweltschutz

* - Probenahmedauer für Tagesmittelwert 6 Stunden

** - Summe Cadmium(Cd), Thallium( TI) in mg/m³

*** - Summe Antimon(Sb), Arsen(As), Blei(Pb), Chrom(Cr), Kupfer(Cu), Mangan(Mn), Nickel(Ni), Vanadium(V), Zinn(Sn) in mg/m³

**** - Arsen(As), Benzo(a)pyren, Cadmium(Cd), Cobalt(Co), Chrom (Cr) in mg/m³

Kontinuierliche Emissionsmessung

Die Ermittlung der kontinuierlichen Emissionsdaten erfolgt durch eignungsgeprüfte

Emissionsmessgeräte, deren Funktion jährlich durch ein zugelassenes Messinstitut überprüft wird. Die letzte erfolgte Prüfung fand im Dezember 2007 statt. Auf Grund eines Defektes des FID-Messgerätes zur Ermittlung des Gesamtkohlen-stoffgehaltes konnte die für den

Dezember 2008 geplante Funktionsprüfung einschließlich Kalibrierung nicht realisiert werden. Die Reparatur des Messgerätes ist erfolgt und die ausstehende

Funktionsprüfung/Kalibrierung wird im 1. Quartal 2009 realisiert.

Im nachfolgendem Diagramm sind die im Jahr 2008 kontinuierlich ermittelten Emissionen beim Betrieb der SAV Schöneiche enthalten.

Diagramm: Kontinuierlich ermittelte Emissionsdaten 2008

Quelle : Jahresprotokoll 2008 des Emissionsauswerterechner

10 10 20

50

10 400

200

20 200

30

60

105,61 100

7,82 10,78 0,15

0,02 2,42

0 50 100 150 200 250 300 350 400 450

Staub HCl Nox CO SO2 CXHy

Grenzwert 17.BImSchV- Tagesmittel

Grenzwert 17.BImSchV- Halbstundenmit tel

Jahresmittel SAV

(12)

99,99 % aller im Berichtszeitraum während des Verbrennungsbetriebes registrierten Halbstundenmittelwerte und 100% aller registrierten Tagesmittelwerte unterschreiten die vorgegebenen Emissionsbegrenzungen.

3. Anforderungen an die Verbrennungsbedingungen

Durch automatische Vorrichtungen wird sichergestellt, dass die Beschickung von Abfällen nur so lange erfolgt, wie die Mindestverbrennungstemperatur aufrechterhalten wird. Im Falle einer Unterschreitung der Mindestverbrennungstemperatur erfolgt eine automatische

Inbetriebnahme von Stützbrennstoffen (Heizöl, Deponiegas).

Sollten Sie weitere Fragen zum Betrieb der SAV Schöneiche haben, steht Ihnen unser ingenieurtechnisches Personal gerne zur Verfügung. Wenden Sie sich bitte an

• die Anlagenleitung Herr R. Madla Tel.033764-74201 , E-mail: R.Madla@MEAB.de oder

• an die Immissionsschutzbeauftragte Frau C. Bretschneider Tel. 033764-74222, E-mail:

C.Bretschneider@MEAB.de

(13)

Unterrichtung der Öffentlichkeit über die Beurteilung der Emissionen beim Betrieb der Mechanisch- Biologischen Abfallaufbereitungsanlage Schöneiche im Jahre 2008

Die Mechanisch-biologische Abfallaufbereitungsanlage (MBA) in Schöneiche befindet sich entsprechend den Regelungen und Anforderungen der Abfallablagerungsverordnung

(AbfAblV) vom 01.03.2001 sowie der 30. Bundesimmissionsschutzverordnung (30.

BImSchV) seit dem 01.06.2005 im Dauerbetrieb.

Gemäß § 15 der 30. BImSchV ist die Öffentlichkeit einmal jährlich über die Beurteilung der Emissionen zu unterrichten. Das betrifft die Emissionen der gefassten und behandelten Abgasströme aus den Hallenbereichen und den einzelnen Behandlungsstufen der MBA. Das Reingas wird über einen Kamin abgeleitet.

Zuvor werden die in der 30. BImSchV geforderten Emissionen gemessen.

Vom 01. Januar 2008 bis 31. März 2008 wurden die im Jahre 2007 begonnenen

Ertüchtigungsmaßnahmen fortgeführt und abgeschlossen. In diesem Zeitraum befand sich die MBA außer Betrieb.

Ende Oktober 2008 wurde eine zusätzliche Abluftreinigungsstufe, bestehend aus einem sauren Wäscher und Filteranlage in Betrieb genommen.

Anlagendaten:

Standort: MEAB mbH

MBA Schöneiche Am Galluner Kanal 15806 Zossen

Art der Anlage: Anlage zur Mechanisch-biologischen

Abfallbehandlung (MBA) gemäß Nr. 8.11 bb)

in Verbindung mit Nr. 8.6 des Anhanges zur 4. BImSchV

Anlagenkapazität: 180.000 Mg/a (692 Mg/d) mechanische Aufbereitung, davon 145.000 Mg/a Feinfraktion mit organischen Bestandteilen (inkl.

Schlämmen) für die biologische Behandlung Abluftreinigungs- Regenerativ-thermische Oxidation (RTO) einrichtung: Biofilteranlage (ab Ende Oktober 2008)

1. Diskontinuierliche Emissionsmessungen - Einzelmessungen

Im Jahre 2008 hat die MEAB in Abstimmung mit der Überwachungsbehörde die gebietsbezogenen Messungen an festgelegten Immissionspunkten im Anlagenumfeld fortgeführt. Die Ergebnisse wurden als Anhaltspunkte für die Durchführung zielgerichteter Ertüchtigungsmaßnahmen an der MBA genutzt.

(14)

Die Einzelmessungen wurden im Zeitraum vom 22. bis 24.09.2008 durchgeführt. Da sich die Anlage von Januar bis März im Stillstand befand und im IV. Quartal um eine zusätzliche Abgasreinigungsstufe erweitert wurde, erfolgten weitere Messungen nach Erreichen einer gleich bleibend hohen Leistung mit Biofilter am 22.01.09.

a) Einzelmessungen Dioxine und Furane

Messung Emissionsgrenzwert max. Messwert max. Messwert+

Messunsicherheit 22.09.2008

bis 24.09.2008

0,1 0,001 0,001

Werte in [ng/m³]

b) Einzelmessungen Geruch

Messung Emissionsgrenzwert max. Messwert max. Messwert+

Messunsicherheit 22.09.2008

bis 24.09.2008

500 120 180

Werte in [Geruchseinheiten/m³]

c) Anorganische Verbindungen

(Werte entspr. 6. Einzelmessung nach Inbetriebnahme v. 22.09. bis 24.09.08)

Komponente Dim. Grenzwer t

max. Messwert max. Messwert+

Messunsicherheit

Chlorwasserstoff mg/m³ 30 19,8 21,4

Fluorwasserstoff* mg/m³ 3 3,7 3,95

Schwefelwasserstoff mg/m³ 3 0,67 0,72

Schwefeldioxid g/m³ 0,35 0,069 0,074

Stickoxide g/m³ 0,10 0,026 0,029

*zum Vergleich:

Ergebnisse der HF- Messungen vom 22.01.09

mg/m³ 3 0,44 0,69

2. Kontinuierliche Emissionsmessungen im Berichtsjahr

Die Ermittlung der kontinuierlichen Emissionsdaten erfolgte durch eignungsgeprüfte und kalibrierte Emissionsmessgeräte.

Deren Funktion wird jährlich durch ein zugelassenes Messinstitut überprüft.

a) Emissionswerte

(15)

Grenzwert Anzahl der nicht eingehaltenen Komponente Dim.

HMW1 TMW2 HMW TMW

Kohlenstoff

als C ges mg/m³ 40 20 1 0

Staub mg/m³ 30 10 13 1

Kohlenmonoxid CO mg/m³ 200 100 0 0

b) Monatsmittelwerte der Abgasfrachten bezogen auf Abfallmenge (Anlageninput)

Komponente Dim. Grenzwert Durchschnittsmonatsmittelwert

*) Kohlenstoff

als C ges g/Mg 55 1,585

Distickstoff-oxid

N2O g/Mg 100 0,006

*) bezogen auf die Monate Betriebszeit 01.04. bis 31.12.2008 und die jeweiligen Monatsmittelwerte

c) Gründe für aufgetretene Grenzwertüberschreitungen

- Emissionsparameter Kohlenstoff als Cges

Die Überschreitung des Grenzwertes Cges war auf eine witterungsbedingt nicht dicht schließende Klappe der RTO 2, Kammer 1, Reingaskanal zurückzuführen.

- Emissionsparameter Staub

Die Grenzwertüberschreitungen resultieren aus

· technischen Störungen am Staubmesssystem

· Auskondensation von Feuchtigkeit aus der Biofilterab- luft, die als Staub angezeigt wird, sowie

· Aufwirbelung von Staubablagerungen bei Anfahrprozessen der RTO.

d) Eingeleitete Maßnahmen zur zukünftigen Verhinderung von Grenzwertüberschreitungen

· zyklische Reinigung der RTO

· Verkürzung der Wartungsabstände für die Staubmesssonde 3. Betriebs- und Emissionsprotokolle

Die Betriebs- und Emissionsprotokolle geben Aufschluss über die Emissionen der MBA Schöneiche im Berichtsjahr 2008. Die Protokolle können von der Öffentlichkeit bei der MEAB mbH, Tschudistraße 3, 14476 Potsdam, vom 02. bis 05.06 2009 nach telefonischer Vereinbarung (033208/60-230) eingesehen werden.

1 Halbstundenmittelwert

2 Tagesmittelwert

Abbildung

Tabelle 1 - Ergebnisse der Einzelmessungen

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