• Keine Ergebnisse gefunden

Amtsblatt für den Landkreis Dahme-Spreewald Jg.16, Heft 24

N/A
N/A
Protected

Academic year: 2022

Aktie "Amtsblatt für den Landkreis Dahme-Spreewald Jg.16, Heft 24"

Copied!
13
0
0

Wird geladen.... (Jetzt Volltext ansehen)

Volltext

(1)

Inhaltsverzeichnis Seite

Öffentliche Bekanntmachungen des Landkreises Dahme-Spreewald

Wahl zum 17. Deutschen Bundestag am 27. September 2009 – Bekanntmachung des Kreiswahlleiters des Wahlkreises 63 Dahme-Spreewald - Teltow-Fläming III –

Oberspreewald-Lausitz I vom 04. August 2009 3-4 Öffentliche Auslegung des Entwurfs des Landesstraßenbedarfsplanes 2010

(LStrBPI 2010) 5-6

Öffentliche Bekanntmachung von Verbänden und Einrichtungen

Südbrandenburgischer Abfallzweckverband (SBAZV)

Bekanntmachung der Beschlüsse der 2. Sitzung der Verbandsversammlung des SBAZV

vom 09. Juli 2009 7

Trink- und Abwasserzweckverband Luckau (TAZV Luckau)

Bekanntmachung zum Jahresabschluss 2007 des TAZV Luckau 8 Märkischer Abwasser- und Wasserzweckverband (MAWV)

1. Nachtrag zur Zusammenstellung nach § 15 Abs. 1 EigV für das Wirtschaftsjahr 2009 9 Genehmigungen des Landrates als allgemeine untere Landesbehörde vom 24.07.2009 10-11 1. Nachtrag zum Wirtschaftsplan 2009 – Bekanntmachung zur Auslegung 12 Kommunaler Abfallentsorgungsverband „Niederlausitz“ (KAEV)

Bekanntmachung des KAEV zur öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zur Übertragung der Zuständigkeit für die Entsorgung mineralischer Abfälle 13

16. Jahrgang Lübben (Spreewald), den 04.08.2009 Nummer 24

Landkreis Dahme-Spreewald

(2)

Impressum

Herausgeber: Landkreis Dahme-Spreewald Pressestelle

verantwortlich: Heidrun Schaaf

Reutergasse 12, 15907 Lübben (Spreewald) Telefon: 03546 / 20-1008

Telefax: 03546 / 20-1009

Erscheinungsweise: nach Bedarf

Das Amtsblatt ist am Sitz der Kreisverwaltung in 15907 Lübben (Spreewald), Reutergasse 12, in der Pressestelle erhältlich.

Es liegt ebenfalls zur Einsicht in allen Ämtern und amtsfreien Gemeinden des Landkreises Dahme-Spreewald und in der Verwaltungs- stelle in Königs Wusterhausen und in Lübben, Beethovenweg aus.

Das Amtsblatt kann auch gegen Erstattung der Porto- und Versandkosten einzeln oder im Abonnement vom Landkreis bezogen werden.

(3)

Wahl zum 17. Deutschen Bundestag am 27. September 2009

Bekanntmachung des Kreiswahlleiters des Wahlkreises 63 Dahme-Spreewald – Teltow-Fläming III – Oberspreewald-Lausitz I

vom 04. August 2009 Zugelassene Kreiswahlvorschläge

Auf Grund § 26 Abs. 3 Bundeswahlgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. Juli 1993 (BGBl. I S. 1288, 1594), zuletzt geändert durch Gesetz vom 17. März 2008 (BGBl. I S.

394) und § 38 der Bundeswahlordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. April 2002 (BGBl. I S. 1376), zuletzt geändert durch Verordnung vom 03. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2378) mache ich bekannt, dass der Kreiswahlausschuss am 31. Juli 2009 in öffentlicher Sitzung für die Wahl zum 17. Deutschen Bundestag am 27. September 2009 die nachstehenden Kreiswahlvorschläge für den Wahlkreis 63 (Dahme-Spreewald – Teltow- Fläming III – Oberspreewald-Lausitz I) zugelassen hat:

1. Name, Vorname(n): Danckert, Dr. Peter

Beruf/Stand: Rechtsanwalt / Bundestagsabgeordneter

geboren: 1940 in Berlin

wohnhaft in: 14169 Berlin, Hertastraße 3

Partei: Sozialdemokratische Partei Deutschlands – SPD

2. Name, Vorname(n): Dr. Zieschang, Tamara Beruf/Stand: Rechtsanwältin

geboren: 1970 in Saarlouis

wohnhaft in: 10119 Berlin, Fehrbelliner Straße 43

Partei: Christlich Demokratische Union Deutschlands – CDU 3. Name, Vorname(n): Kühne, Steffen

Beruf/Stand: Diplomverwaltungswissenschaftler

geboren: 1981 in Greifswald

wohnhaft in: 14471 Potsdam, Geschwister-Scholl-Straße 78

Partei: DIE LINKE – DIE LINKE

4. Name, Vorname(n): Mühlmann-Skupien, Jan Beruf/Stand: Elektroniker

geboren: 1968 in Sangerhausen

wohnhaft in: 15834 Rangsdorf, Schäferweg 1 Partei: Freie Demokratische Partei - FDP

+ + + ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNGEN

DES LANDKREISES DAHME-SPREEWALD + + +

(4)

5. Name, Vorname(n): Raschke, Benjamin Beruf/Stand: Politologe M. A.

geboren: 1982 in Lübben

wohnhaft in: 15910 Schönwald, Hauptstraße 4

Partei: BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN – GRÜNE/B 90

6. Name, Vorname(n): Hähnel, Stella Beruf/Stand: Kauffrau

geboren: 1972 in Berlin

wohnhaft in: 15838 Am Mellensee, Sperenberger Straße 12 Partei: Nationaldemokratische Partei Deutschlands - NPD

Nadine Starke

Lübben, 04.08.2009 Kreiswahlleiter für die Bundestagswahl

(5)

Öffentliche Auslegung des Entwurfs des Landesstraßenbedarfsplans 2010 (LStrBPl 2010)

Bekanntmachung des Landesbetriebs Straßenwesen Brandenburg

Aufgrund der geänderten landesplanerischen Ziele, wie sie im Landesentwicklungsplan Berlin-Brandenburg (LEP B-B) dargestellt sind, und geänderter straßenverkehrsrelevanter Grundlagendaten hat das für den Straßenbau zuständige Mitglied der Landesregierung im Sinne des § 4 Landesstraßenbedarfsplangesetz (LStrBPlG) vom 26.Oktober 1995 (GVBl. I/

Nr. 20 v. 02.11.1995) geprüft, ob und gegebenenfalls wie der Landesstraßenbedarfsplan (LStrBPl) der Entwicklung anzupassen ist. Im Ergebnis der Prüfung plant die Landesregierung gemäß § 43 BbgStrG die Fortschreibung des LStrBPl zum Jahr 2010. Durch den LStrBPl wird der Bedarf an Straßenneubaumaßnahmen im Landesstraßennetz des Landes Brandenburg festgelegt.

Die Fortschreibung des LStrBPl führt der Landesbetrieb Straßenwesen im Auftrag des Ministeriums für Infrastruktur und Raumordnung durch.

Gemäß dem Gesetz zur Umweltverträglichkeit (UVPG) §14a und b wurde begleitend zur Erarbeitung des LStrBPl 2010 eine Strategische Umweltprüfung (SUP) durchgeführt.

Der Entwurf des LStrBPl 2010 wurde auf der Grundlage einer detaillierten Schwachstellenanalyse und unter frühzeitiger Einbeziehung der Erfordernisse des Umweltschutzes erarbeitet. Der Schwerpunkt bei der Bereitstellung eines bedarfsgerecht ausgebauten Landesstraßennetzes liegt künftig in der Erhaltung sowie im Aus- und Umbau des vorhandenen Netzes zur Erhöhung von Sicherheit und Flüssigkeit des Verkehrs.

Neubaumaßnahmen werden grundsätzlich nur noch dort erwogen, wo es aus verkehrlichen, städtebaulichen oder Emissionsschutzgründen nicht vertretbar ist die betroffene Ortsdurchfahrt auszubauen.

Der Entwurf des LStrBPl 2010 setzt sich aus indisponiblen und neuen Maßnahmen zusammen. Gegenstand der öffentlichen Auslegung im Rahmen des Beteiligungsverfahrens sind nur die neuen Maßnahmen.

Während die Linienführungen der indisponiblen Maßnahmen wegen des fortgeschrittenen Planungsstandes einen relativ großen Verbindlichkeitsgrad besitzen, basiert die Linienführung der 14 neuen Maßnahmen bislang auf einer verkehrlichen Voruntersuchung unter Berücksichtigung städtebaulicher und umweltrelevanter Gegebenheiten. Die im Bedarfsplanentwurf enthaltenen Vorzugslinien der neuen Maßnahmen dienen deshalb nur der groben Orientierung und haben keine rechtliche Verbindlichkeit. Die konkrete Planung ist den nachgeordneten Planungsstufen (Raumordnungs- und Planfeststellungsverfahren) vorbehalten.

Entsprechend §14i Abs. 2 UVPG ist der Entwurf des Plans oder Programms, der Umweltbericht sowie weitere Unterlagen, deren Einbeziehung die zuständige Behörde für zweckmäßig hält, frühzeitig für eine angemessene Dauer von mindestens einem Monat öffentlich auszulegen.

Dementsprechend wird der Landesbetrieb Straßenwesen Brandenburg den Entwurf des LStrBPl 2010 mit Umweltbericht (Stand 30.06.2009) ab dem 10. August 2009 bis zum 15. Oktober 2009 bei den Landkreisen und kreisfreien Städten öffentlich auslegen.

(6)

Der Entwurf kann innerhalb dieser Frist an folgender Stelle eingesehen werden:

Landkreis Dahme-Spreewald

Amt für Kreisentwicklung und Denkmalschutz/AGENDA 21 Brückenstr. 41

15711 Königs Wusterhausen Raum 208

Tel.: 03375-262398

Dienstags 08:00 Uhr bis 18.00 Uhr oder nach Vereinbarung

Mit Beginn der öffentlichen Auslegung steht der Entwurf des LStrBPl mit Umweltbericht auch im Internet unter www.ls.brandenburg.de als Download zur Verfügung.

Anregungen und Bedenken können ab Beginn der Auslegung bis zum 30. Oktober von natürlichen oder juristischen Personen oder Vereinigungen vorgebracht werden, deren Belange durch den LStrBPl berührt sind (vgl. § 2 Abs. 6 UVPG).

Möchten Sie von der Möglichkeit, zum Entwurf des LStrBPl Stellung zu nehmen, Gebrauch machen, senden Sie Ihre Stellungnahme bitte bis zum 30. Oktober 2009 per Post an den:

Landesbetrieb Straßenwesen, Vorstand Planung, Fachbereich 21, Stichwort: „SUP- Beteiligung“, Lindenallee 51, 15366 Hoppegarten oder per e-mail an:

SUP-Beteiligung@ls.brandenburg.de.

Die im Rahmen der fristgerecht eingegangenen Stellungnahmen geäußerten Anregungen und Bedenken werden abgewogen und der Entwurf des LStrBPl gegebenenfalls überarbeitet.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können unberücksichtigt bleiben.

Nach Abschluss des Beteiligungsverfahrens und Bestätigung durch den Landtag wird der LStrBPl Bestandteil des Landesstraßenbedarfsplangesetzes und danach zur Einsicht für jedermann auf der Internetseite des Ministeriums für Infrastruktur und Raumordnung (MIR) und im LS Brandenburg veröffentlicht.

(7)

Bekanntmachung

Beschlüsse der 2. Sitzung der Verbandsversammlung des

Südbrandenburgischen Abfallzweckverbandes (SBAZV) vom 09. Juli 2009

Öffentlicher Teil der Sitzung

Wahl von Vertretern des Südbrandenburgischen Abfallzweckverbandes (SBAZV) und ihrer Stellvertreter in die Gesellschafterversammlung der REST Regionale Entsorgungsservice und Transport GmbH (Beschluss-Nr. VV 011/09)

Als Vertreter des Südbrandenburgischen Abfallzweckverbandes (SBAZV) in der Gesellschafterversammlung der REST Regionale Entsorgungsservice und Transport GmbH werden gewählt:

auf Vorschlag des Landkreises Teltow-Fläming

Stellvertreter

Herr Dieter Albrecht Herr Dr. Manfred Fechner

auf Vorschlag des Landkreises Dahme-Spreewald

Stellvertreter

Herr Norbert Schmidt Herr Walter Gierhardt

Ludwigsfelde, den 30.07.2009

Schmidt Pätzold

Vorsitzender der Verbandsvorsteher

Verbandsversammlung

+ + + ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNGEN VON VERBÄNDEN UND EINRICHTUNGEN + + +

(8)

Trink- und Abwasserzweckverband Luckau (TAZV Luckau)

Bekanntmachung

Der Trink- und Abwasserzweckverband Luckau (TAZV Luckau) gibt bekannt:

Jahresabschluss 2007 des TAZV Luckau

Der Jahresabschluss für das Wirtschaftsjahr 2007 wurde vom Wirtschaftsprüfungs-und Steuerberatungsbüro Dr. Wolfram Klüber, Berlin geprüft und mit einem uneingeschränkten Testat versehen.

Die Verbandsversammlung des TAZV Luckau hat daraufhin in ihrer Sitzung am 07.07.2009 auf der Grundlage des § 33 der Verordnung über die Eigenbetriebe der Gemeinden

(Eigenbetriebsverordnung-EigV) vom 26.03.2009 (GVBl. II S. 150)

den geprüften Jahresabschluss 2007 beschlossen und dem Verbandsvorsteher Entlastung erteilt.

Der Bericht über die Prüfung des Jahresabschluss zum 31.12.2007 liegt vom 31.August bis 04. September 2009

zu folgenden Zeiten:

Montag, Mittwoch und Freitag von 9.00 – 12.00 Uhr und 13.00 –15.30 Uhr Dienstag von 7.00 – 18.00 Uhr

Donnerstag von 9.00 – 16.00 Uhr

in den Geschäftsräumen des TAZV Luckau in 15926 Luckau, Am Bahnhof 2 zur Einsichtnahme öffentlich aus.

Luckau, 20.07.2009

gez. Ladewig

Beauftragter für das Organ Verbandsvorsteher

(9)

Märkischer Abwasser- und Wasserzweckverband

Aufgestellt am: 22.06.2009 Festgestellt am: 27.07.2009

1. Nachtrag zur Zusammenstellung nach § 15 Abs. 1 EigV für das Wirtschaftsjahr 2009

Aufgrund des § 7 Nr. 3 der Eigenbetriebsverordnung in Verbindung mit § 86 Absatz 2 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg hat die Verbandsversammlung am 02.07.2009 durch Beschluss 02/17/09 den

Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2009 festgestellt:

1 Mit dem Nachtragswirtschaftsplan werden

erhöht vermindert

und damit der Gesamtbetrag des Wirtschaftsplanes einschließlich der Nachträge

um um gegenüber bisher

nunmehr festgesetzt auf

1.1 im Erfolgsplan T€ T€ T€ T€

die Erträge 36.795 36.795

die Aufwendungen 8 33.721 33.729

der Jahresgewinn 8 3.074 3.066

der Jahresverlust

1.2 im Vermögensplan

die Einnahmen 3.796 0 20.010 23.806

die Ausgaben 3.796 0 20.010 23.806

1.2 im Vermögensplan die Einnahmen die Ausgaben

2 Es werden neu festgesetzt:

2.1 der Gesamtbetrag der Kredite von bisher 2.533 T€ auf 2.718 T€

2.2 der Gesamtbetrag der Verpflichtungs-

Ermächtigungen von bisher 8.018 T€ auf 8.398 T€

2.3 der Höchstbetrag der Kassenkredite von bisher 3.500 T€ auf 3.500 T€

2.4 die Verbandsumlage von bisher 0 T€ auf 0 T€

Königs Wusterhausen, 29.07.2009

Albrecht Dienstsiegel

Verbandsvorsteher

(im Original unterzeichnet)

(10)

Lübben (Spreewald), 24.07.2009 Az.: 15-54-01/23

Genehmigung

Gemäß § 18 Gesetz über kommunale Gemeinschaftsarbeit im Land Brandenburg (GKG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Mai 1999 (GVBl. I. S. 194) in Verbindung mit § 74 Absatz 2 Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) genehmige ich hiermit den durch die Verbandsversammlung des Märkischen Abwasser- und Wasserzweckverbandes am 02.07.2009 im Rahmen des Feststellungsbeschlusses zum 1.

Nachtragswirtschaftsplan 2009 beschlossenen Gesamtbetrag der Kredite in Höhe von

2.533.000,00 EUR

auf neu

2.718.000,00 EUR in Worten: Zwei Millionen Siebenhundertachtzehntausend Euro

gez. Loge Siegel

Landkreis Dahme- Spreewald, PF 1441/1451, 15904 Lübben (Spreewald)

(11)

Lübben (Spreewald), 24.07.2009 Az.: 15-54-01/23

Genehmigung

Gemäß § 18 Gesetz über kommunale Gemeinschaftsarbeit im Land Brandenburg (GKG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Mai 1999 (GVBl. I. S. 194) in Verbindung mit § 73 Abs. 4 Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) genehmige ich hiermit den durch die Verbandsversammlung des Märkischen Abwasser- und Wasserzweckverbandes am 02.07.2009 im Rahmen des Feststellungsbeschlusses zum 1. Nachtragswirtschaftsplan 2009 beschlossenen Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von

8.018.000,00 EUR

auf neu 8.398.000,00 EUR

in Worten: Acht Millionen Dreihundertachtundneunzigtausend Euro

gez. Loge Siegel

Landkreis Dahme- Spreewald, PF 1441/1451, 15904 Lübben (Spreewald)

(12)

Märkischer Abwasser- und Wasserzweckverband Königs Wusterhausen

1. Nachtrag zum Wirtschaftsplan 2009

Gemäß § 18 Gesetz über kommunale Gemeinschaftsarbeit im Land Brandenburg (GKG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28.05.1999 (GVBl. I. S. 194) in Verbindung mit § 86 Absatz 2 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf.) in der Fassung der Bekanntmachung vom 18.12.2007 (GVBl. I, S. 286) hat die Verbandsversammlung des MAWV am 02.07.2009 mit Beschluss 02/17/09 den 1. Nachtrag zum Wirtschaftsplan 2009 mit seinen Teilen Erfolgsplan Trink- und Abwasser 2009, Finanzplan Trink- und Abwasser 2009, Vermögensplan 2009 und den Stellenplan 2009 beschlossen.

Der 1. Nachtrag zum Wirtschaftsplan 2009 mit seinen vorgenannten Teilplänen für das Wirtschaftsjahr 2009 liegt in der Zeit vom 05.08. bis 31.08.2009 in den Diensträumen des Verbandes in der Köpenicker Straße 25, 15711 Königs Wusterhausen zur Einsichtnahme aus.

Königs Wusterhausen, 29.07.2009

Albrecht

Verbandsvorsteher

(im Original unterzeichnet)

(13)

Kommunaler Abfallentsorgungsverband „Niederlausitz“ (KAEV)

Bekanntmachung

des Kommunalen Abfallentsorgungsverbandes „Niederlausitz“ (KAEV)

Öffentlich-rechtliche Vereinbarung zur Übertragung der Zuständigkeit für die Entsorgung mineralischer Abfälle

Das Ministerium des Innern des Landes Brandenburg hat die Öffentlich-rechtliche

Vereinbarung zur Übertragung der Zuständigkeit für die Entsorgung mineralischer Abfälle zwischen der Stadt Cottbus und dem Kommunalen Abfallentsorgungsverband „Niederlausitz“

im Amtsblatt für Brandenburg Nr. 27 vom 15. Juli 2009 (S. 1301 ff.) veröffentlicht.

Lübben (Spreewald), 29. Juli 2009

gez. Ernst Mittermaier gez. Bernhard Schindler

Vorsitzender der Verbandsvorsteher

Verbandsversammlung

Referenzen

ÄHNLICHE DOKUMENTE

Der Landesbetrieb Straßenwesen Brandenburg, Niederlassung Süd, Nebensitz Wünsdorf, gibt bekannt, dass die Brücke über die Schuge zwischen den Ortschaften Zützen und Rüdingsdorf

Verbandssatzung des Trink- und Abwasserzweckverbandes Dürrenhofe/Krugau in der vom In-Kraft-Treten dieser Satzung an geltenden Fassung im Amtsblatt für den Landkreis Dahme-

Der Landkreis Dahme-Spreewald, Amt für Verbraucherschutz und Land- wirtschaft, Sachgebiet Veterinäramt, fordert deshalb alle Betriebe und Einrichtungen auf, für die

Mai 2009 folgende Erste Satzung zur Änderung der Abfallgebührensatzung über die Erhebung von Gebühren für die Abfallentsorgung durch den Kommunalen.

für den Landkreis Dahme-Spreewald hinausgehen, ist durch den Landrat eine gesonderte Entscheidung des Kreistages einzuholen, ob die Beteiligung an der

Die Verbandsversammlung des Trink- und Abwasserzweckverbandes Crinitz und Umgebung beschließt die Erste Änderungssatzung zur Satzung des Trink- und Abwasserzweckverbandes Crinitz

Mit dem 16 Mio Euro Investitionsprogramm, dem Kreisstrukturfonds, dem Sozialpacket und den Fördermitteln aus dem Konjunkturpaket biete der Landkreis vorzügliche Rahmenbedin-

Das Amtsblatt ist am Sitz der Kreisverwaltung in 15907 Lübben (Spreewald), Reutergasse 12, in der Pressestelle erhältlich. Es liegt ebenfalls zur Einsicht in allen Ämtern