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Öffentliche Bekanntmachungen des Landkreises Dahme-Spreewald
Wahl zum 17. Deutschen Bundestag am 27. September 2009 – Bekanntmachung des Kreiswahlleiters des Wahlkreises 63 Dahme-Spreewald - Teltow-Fläming III –
Oberspreewald-Lausitz I vom 04. August 2009 3-4 Öffentliche Auslegung des Entwurfs des Landesstraßenbedarfsplanes 2010
(LStrBPI 2010) 5-6
Öffentliche Bekanntmachung von Verbänden und Einrichtungen
Südbrandenburgischer Abfallzweckverband (SBAZV)
Bekanntmachung der Beschlüsse der 2. Sitzung der Verbandsversammlung des SBAZV
vom 09. Juli 2009 7
Trink- und Abwasserzweckverband Luckau (TAZV Luckau)
Bekanntmachung zum Jahresabschluss 2007 des TAZV Luckau 8 Märkischer Abwasser- und Wasserzweckverband (MAWV)
1. Nachtrag zur Zusammenstellung nach § 15 Abs. 1 EigV für das Wirtschaftsjahr 2009 9 Genehmigungen des Landrates als allgemeine untere Landesbehörde vom 24.07.2009 10-11 1. Nachtrag zum Wirtschaftsplan 2009 – Bekanntmachung zur Auslegung 12 Kommunaler Abfallentsorgungsverband „Niederlausitz“ (KAEV)
Bekanntmachung des KAEV zur öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zur Übertragung der Zuständigkeit für die Entsorgung mineralischer Abfälle 13
16. Jahrgang Lübben (Spreewald), den 04.08.2009 Nummer 24
Landkreis Dahme-Spreewald
Impressum
Herausgeber: Landkreis Dahme-Spreewald Pressestelle
verantwortlich: Heidrun Schaaf
Reutergasse 12, 15907 Lübben (Spreewald) Telefon: 03546 / 20-1008
Telefax: 03546 / 20-1009
Erscheinungsweise: nach Bedarf
Das Amtsblatt ist am Sitz der Kreisverwaltung in 15907 Lübben (Spreewald), Reutergasse 12, in der Pressestelle erhältlich.
Es liegt ebenfalls zur Einsicht in allen Ämtern und amtsfreien Gemeinden des Landkreises Dahme-Spreewald und in der Verwaltungs- stelle in Königs Wusterhausen und in Lübben, Beethovenweg aus.
Das Amtsblatt kann auch gegen Erstattung der Porto- und Versandkosten einzeln oder im Abonnement vom Landkreis bezogen werden.
Wahl zum 17. Deutschen Bundestag am 27. September 2009
Bekanntmachung des Kreiswahlleiters des Wahlkreises 63 Dahme-Spreewald – Teltow-Fläming III – Oberspreewald-Lausitz I
vom 04. August 2009 Zugelassene Kreiswahlvorschläge
Auf Grund § 26 Abs. 3 Bundeswahlgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. Juli 1993 (BGBl. I S. 1288, 1594), zuletzt geändert durch Gesetz vom 17. März 2008 (BGBl. I S.
394) und § 38 der Bundeswahlordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. April 2002 (BGBl. I S. 1376), zuletzt geändert durch Verordnung vom 03. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2378) mache ich bekannt, dass der Kreiswahlausschuss am 31. Juli 2009 in öffentlicher Sitzung für die Wahl zum 17. Deutschen Bundestag am 27. September 2009 die nachstehenden Kreiswahlvorschläge für den Wahlkreis 63 (Dahme-Spreewald – Teltow- Fläming III – Oberspreewald-Lausitz I) zugelassen hat:
1. Name, Vorname(n): Danckert, Dr. Peter
Beruf/Stand: Rechtsanwalt / Bundestagsabgeordneter
geboren: 1940 in Berlin
wohnhaft in: 14169 Berlin, Hertastraße 3
Partei: Sozialdemokratische Partei Deutschlands – SPD
2. Name, Vorname(n): Dr. Zieschang, Tamara Beruf/Stand: Rechtsanwältin
geboren: 1970 in Saarlouis
wohnhaft in: 10119 Berlin, Fehrbelliner Straße 43
Partei: Christlich Demokratische Union Deutschlands – CDU 3. Name, Vorname(n): Kühne, Steffen
Beruf/Stand: Diplomverwaltungswissenschaftler
geboren: 1981 in Greifswald
wohnhaft in: 14471 Potsdam, Geschwister-Scholl-Straße 78
Partei: DIE LINKE – DIE LINKE
4. Name, Vorname(n): Mühlmann-Skupien, Jan Beruf/Stand: Elektroniker
geboren: 1968 in Sangerhausen
wohnhaft in: 15834 Rangsdorf, Schäferweg 1 Partei: Freie Demokratische Partei - FDP
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DES LANDKREISES DAHME-SPREEWALD + + +
5. Name, Vorname(n): Raschke, Benjamin Beruf/Stand: Politologe M. A.
geboren: 1982 in Lübben
wohnhaft in: 15910 Schönwald, Hauptstraße 4
Partei: BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN – GRÜNE/B 90
6. Name, Vorname(n): Hähnel, Stella Beruf/Stand: Kauffrau
geboren: 1972 in Berlin
wohnhaft in: 15838 Am Mellensee, Sperenberger Straße 12 Partei: Nationaldemokratische Partei Deutschlands - NPD
Nadine Starke
Lübben, 04.08.2009 Kreiswahlleiter für die Bundestagswahl
Öffentliche Auslegung des Entwurfs des Landesstraßenbedarfsplans 2010 (LStrBPl 2010)
Bekanntmachung des Landesbetriebs Straßenwesen Brandenburg
Aufgrund der geänderten landesplanerischen Ziele, wie sie im Landesentwicklungsplan Berlin-Brandenburg (LEP B-B) dargestellt sind, und geänderter straßenverkehrsrelevanter Grundlagendaten hat das für den Straßenbau zuständige Mitglied der Landesregierung im Sinne des § 4 Landesstraßenbedarfsplangesetz (LStrBPlG) vom 26.Oktober 1995 (GVBl. I/
Nr. 20 v. 02.11.1995) geprüft, ob und gegebenenfalls wie der Landesstraßenbedarfsplan (LStrBPl) der Entwicklung anzupassen ist. Im Ergebnis der Prüfung plant die Landesregierung gemäß § 43 BbgStrG die Fortschreibung des LStrBPl zum Jahr 2010. Durch den LStrBPl wird der Bedarf an Straßenneubaumaßnahmen im Landesstraßennetz des Landes Brandenburg festgelegt.
Die Fortschreibung des LStrBPl führt der Landesbetrieb Straßenwesen im Auftrag des Ministeriums für Infrastruktur und Raumordnung durch.
Gemäß dem Gesetz zur Umweltverträglichkeit (UVPG) §14a und b wurde begleitend zur Erarbeitung des LStrBPl 2010 eine Strategische Umweltprüfung (SUP) durchgeführt.
Der Entwurf des LStrBPl 2010 wurde auf der Grundlage einer detaillierten Schwachstellenanalyse und unter frühzeitiger Einbeziehung der Erfordernisse des Umweltschutzes erarbeitet. Der Schwerpunkt bei der Bereitstellung eines bedarfsgerecht ausgebauten Landesstraßennetzes liegt künftig in der Erhaltung sowie im Aus- und Umbau des vorhandenen Netzes zur Erhöhung von Sicherheit und Flüssigkeit des Verkehrs.
Neubaumaßnahmen werden grundsätzlich nur noch dort erwogen, wo es aus verkehrlichen, städtebaulichen oder Emissionsschutzgründen nicht vertretbar ist die betroffene Ortsdurchfahrt auszubauen.
Der Entwurf des LStrBPl 2010 setzt sich aus indisponiblen und neuen Maßnahmen zusammen. Gegenstand der öffentlichen Auslegung im Rahmen des Beteiligungsverfahrens sind nur die neuen Maßnahmen.
Während die Linienführungen der indisponiblen Maßnahmen wegen des fortgeschrittenen Planungsstandes einen relativ großen Verbindlichkeitsgrad besitzen, basiert die Linienführung der 14 neuen Maßnahmen bislang auf einer verkehrlichen Voruntersuchung unter Berücksichtigung städtebaulicher und umweltrelevanter Gegebenheiten. Die im Bedarfsplanentwurf enthaltenen Vorzugslinien der neuen Maßnahmen dienen deshalb nur der groben Orientierung und haben keine rechtliche Verbindlichkeit. Die konkrete Planung ist den nachgeordneten Planungsstufen (Raumordnungs- und Planfeststellungsverfahren) vorbehalten.
Entsprechend §14i Abs. 2 UVPG ist der Entwurf des Plans oder Programms, der Umweltbericht sowie weitere Unterlagen, deren Einbeziehung die zuständige Behörde für zweckmäßig hält, frühzeitig für eine angemessene Dauer von mindestens einem Monat öffentlich auszulegen.
Dementsprechend wird der Landesbetrieb Straßenwesen Brandenburg den Entwurf des LStrBPl 2010 mit Umweltbericht (Stand 30.06.2009) ab dem 10. August 2009 bis zum 15. Oktober 2009 bei den Landkreisen und kreisfreien Städten öffentlich auslegen.
Der Entwurf kann innerhalb dieser Frist an folgender Stelle eingesehen werden:
Landkreis Dahme-Spreewald
Amt für Kreisentwicklung und Denkmalschutz/AGENDA 21 Brückenstr. 41
15711 Königs Wusterhausen Raum 208
Tel.: 03375-262398
Dienstags 08:00 Uhr bis 18.00 Uhr oder nach Vereinbarung
Mit Beginn der öffentlichen Auslegung steht der Entwurf des LStrBPl mit Umweltbericht auch im Internet unter www.ls.brandenburg.de als Download zur Verfügung.
Anregungen und Bedenken können ab Beginn der Auslegung bis zum 30. Oktober von natürlichen oder juristischen Personen oder Vereinigungen vorgebracht werden, deren Belange durch den LStrBPl berührt sind (vgl. § 2 Abs. 6 UVPG).
Möchten Sie von der Möglichkeit, zum Entwurf des LStrBPl Stellung zu nehmen, Gebrauch machen, senden Sie Ihre Stellungnahme bitte bis zum 30. Oktober 2009 per Post an den:
Landesbetrieb Straßenwesen, Vorstand Planung, Fachbereich 21, Stichwort: „SUP- Beteiligung“, Lindenallee 51, 15366 Hoppegarten oder per e-mail an:
SUP-Beteiligung@ls.brandenburg.de.
Die im Rahmen der fristgerecht eingegangenen Stellungnahmen geäußerten Anregungen und Bedenken werden abgewogen und der Entwurf des LStrBPl gegebenenfalls überarbeitet.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können unberücksichtigt bleiben.
Nach Abschluss des Beteiligungsverfahrens und Bestätigung durch den Landtag wird der LStrBPl Bestandteil des Landesstraßenbedarfsplangesetzes und danach zur Einsicht für jedermann auf der Internetseite des Ministeriums für Infrastruktur und Raumordnung (MIR) und im LS Brandenburg veröffentlicht.
Bekanntmachung
Beschlüsse der 2. Sitzung der Verbandsversammlung des
Südbrandenburgischen Abfallzweckverbandes (SBAZV) vom 09. Juli 2009
Öffentlicher Teil der Sitzung
Wahl von Vertretern des Südbrandenburgischen Abfallzweckverbandes (SBAZV) und ihrer Stellvertreter in die Gesellschafterversammlung der REST Regionale Entsorgungsservice und Transport GmbH (Beschluss-Nr. VV 011/09)
Als Vertreter des Südbrandenburgischen Abfallzweckverbandes (SBAZV) in der Gesellschafterversammlung der REST Regionale Entsorgungsservice und Transport GmbH werden gewählt:
auf Vorschlag des Landkreises Teltow-Fläming
Stellvertreter
Herr Dieter Albrecht Herr Dr. Manfred Fechner
auf Vorschlag des Landkreises Dahme-Spreewald
Stellvertreter
Herr Norbert Schmidt Herr Walter Gierhardt
Ludwigsfelde, den 30.07.2009
Schmidt Pätzold
Vorsitzender der Verbandsvorsteher
Verbandsversammlung
+ + + ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNGEN VON VERBÄNDEN UND EINRICHTUNGEN + + +
Trink- und Abwasserzweckverband Luckau (TAZV Luckau)
Bekanntmachung
Der Trink- und Abwasserzweckverband Luckau (TAZV Luckau) gibt bekannt:
Jahresabschluss 2007 des TAZV Luckau
Der Jahresabschluss für das Wirtschaftsjahr 2007 wurde vom Wirtschaftsprüfungs-und Steuerberatungsbüro Dr. Wolfram Klüber, Berlin geprüft und mit einem uneingeschränkten Testat versehen.
Die Verbandsversammlung des TAZV Luckau hat daraufhin in ihrer Sitzung am 07.07.2009 auf der Grundlage des § 33 der Verordnung über die Eigenbetriebe der Gemeinden
(Eigenbetriebsverordnung-EigV) vom 26.03.2009 (GVBl. II S. 150)
den geprüften Jahresabschluss 2007 beschlossen und dem Verbandsvorsteher Entlastung erteilt.
Der Bericht über die Prüfung des Jahresabschluss zum 31.12.2007 liegt vom 31.August bis 04. September 2009
zu folgenden Zeiten:
Montag, Mittwoch und Freitag von 9.00 – 12.00 Uhr und 13.00 –15.30 Uhr Dienstag von 7.00 – 18.00 Uhr
Donnerstag von 9.00 – 16.00 Uhr
in den Geschäftsräumen des TAZV Luckau in 15926 Luckau, Am Bahnhof 2 zur Einsichtnahme öffentlich aus.
Luckau, 20.07.2009
gez. Ladewig
Beauftragter für das Organ Verbandsvorsteher
Märkischer Abwasser- und Wasserzweckverband
Aufgestellt am: 22.06.2009 Festgestellt am: 27.07.2009
1. Nachtrag zur Zusammenstellung nach § 15 Abs. 1 EigV für das Wirtschaftsjahr 2009
Aufgrund des § 7 Nr. 3 der Eigenbetriebsverordnung in Verbindung mit § 86 Absatz 2 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg hat die Verbandsversammlung am 02.07.2009 durch Beschluss 02/17/09 den
Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2009 festgestellt:
1 Mit dem Nachtragswirtschaftsplan werden
erhöht vermindert
und damit der Gesamtbetrag des Wirtschaftsplanes einschließlich der Nachträge
um um gegenüber bisher
nunmehr festgesetzt auf
1.1 im Erfolgsplan T€ T€ T€ T€
die Erträge 36.795 36.795
die Aufwendungen 8 33.721 33.729
der Jahresgewinn 8 3.074 3.066
der Jahresverlust
1.2 im Vermögensplan
die Einnahmen 3.796 0 20.010 23.806
die Ausgaben 3.796 0 20.010 23.806
1.2 im Vermögensplan die Einnahmen die Ausgaben
2 Es werden neu festgesetzt:
2.1 der Gesamtbetrag der Kredite von bisher 2.533 T€ auf 2.718 T€
2.2 der Gesamtbetrag der Verpflichtungs-
Ermächtigungen von bisher 8.018 T€ auf 8.398 T€
2.3 der Höchstbetrag der Kassenkredite von bisher 3.500 T€ auf 3.500 T€
2.4 die Verbandsumlage von bisher 0 T€ auf 0 T€
Königs Wusterhausen, 29.07.2009
Albrecht Dienstsiegel
Verbandsvorsteher
(im Original unterzeichnet)
Lübben (Spreewald), 24.07.2009 Az.: 15-54-01/23
Genehmigung
Gemäß § 18 Gesetz über kommunale Gemeinschaftsarbeit im Land Brandenburg (GKG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Mai 1999 (GVBl. I. S. 194) in Verbindung mit § 74 Absatz 2 Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) genehmige ich hiermit den durch die Verbandsversammlung des Märkischen Abwasser- und Wasserzweckverbandes am 02.07.2009 im Rahmen des Feststellungsbeschlusses zum 1.
Nachtragswirtschaftsplan 2009 beschlossenen Gesamtbetrag der Kredite in Höhe von
2.533.000,00 EUR
auf neu
2.718.000,00 EUR in Worten: Zwei Millionen Siebenhundertachtzehntausend Euro
gez. Loge Siegel
Landkreis Dahme- Spreewald, PF 1441/1451, 15904 Lübben (Spreewald)
Lübben (Spreewald), 24.07.2009 Az.: 15-54-01/23
Genehmigung
Gemäß § 18 Gesetz über kommunale Gemeinschaftsarbeit im Land Brandenburg (GKG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Mai 1999 (GVBl. I. S. 194) in Verbindung mit § 73 Abs. 4 Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) genehmige ich hiermit den durch die Verbandsversammlung des Märkischen Abwasser- und Wasserzweckverbandes am 02.07.2009 im Rahmen des Feststellungsbeschlusses zum 1. Nachtragswirtschaftsplan 2009 beschlossenen Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von
8.018.000,00 EUR
auf neu 8.398.000,00 EUR
in Worten: Acht Millionen Dreihundertachtundneunzigtausend Euro
gez. Loge Siegel
Landkreis Dahme- Spreewald, PF 1441/1451, 15904 Lübben (Spreewald)
Märkischer Abwasser- und Wasserzweckverband Königs Wusterhausen
1. Nachtrag zum Wirtschaftsplan 2009
Gemäß § 18 Gesetz über kommunale Gemeinschaftsarbeit im Land Brandenburg (GKG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28.05.1999 (GVBl. I. S. 194) in Verbindung mit § 86 Absatz 2 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf.) in der Fassung der Bekanntmachung vom 18.12.2007 (GVBl. I, S. 286) hat die Verbandsversammlung des MAWV am 02.07.2009 mit Beschluss 02/17/09 den 1. Nachtrag zum Wirtschaftsplan 2009 mit seinen Teilen Erfolgsplan Trink- und Abwasser 2009, Finanzplan Trink- und Abwasser 2009, Vermögensplan 2009 und den Stellenplan 2009 beschlossen.
Der 1. Nachtrag zum Wirtschaftsplan 2009 mit seinen vorgenannten Teilplänen für das Wirtschaftsjahr 2009 liegt in der Zeit vom 05.08. bis 31.08.2009 in den Diensträumen des Verbandes in der Köpenicker Straße 25, 15711 Königs Wusterhausen zur Einsichtnahme aus.
Königs Wusterhausen, 29.07.2009
Albrecht
Verbandsvorsteher
(im Original unterzeichnet)
Kommunaler Abfallentsorgungsverband „Niederlausitz“ (KAEV)
Bekanntmachung
des Kommunalen Abfallentsorgungsverbandes „Niederlausitz“ (KAEV)
Öffentlich-rechtliche Vereinbarung zur Übertragung der Zuständigkeit für die Entsorgung mineralischer Abfälle
Das Ministerium des Innern des Landes Brandenburg hat die Öffentlich-rechtliche
Vereinbarung zur Übertragung der Zuständigkeit für die Entsorgung mineralischer Abfälle zwischen der Stadt Cottbus und dem Kommunalen Abfallentsorgungsverband „Niederlausitz“
im Amtsblatt für Brandenburg Nr. 27 vom 15. Juli 2009 (S. 1301 ff.) veröffentlicht.
Lübben (Spreewald), 29. Juli 2009
gez. Ernst Mittermaier gez. Bernhard Schindler
Vorsitzender der Verbandsvorsteher
Verbandsversammlung