• Keine Ergebnisse gefunden

STUDIE ZUR BEWERTUNG DES BEITRAGS DER FONDS ZU DEN QUERSCHNITTSZIELEN UND -THEMEN TEILBERICHT MODUL 2: QUANTITATIVE BEWERTUNG

N/A
N/A
Protected

Academic year: 2022

Aktie "STUDIE ZUR BEWERTUNG DES BEITRAGS DER FONDS ZU DEN QUERSCHNITTSZIELEN UND -THEMEN TEILBERICHT MODUL 2: QUANTITATIVE BEWERTUNG"

Copied!
49
0
0

Wird geladen.... (Jetzt Volltext ansehen)

Volltext

(1)

STUDIE ZUR BEWERTUNG DES BEITRAGS DER FONDS ZU DEN

QUERSCHNITTSZIELEN UND -THEMEN TEILBERICHT MODUL 2:

QUANTITATIVE BEWERTUNG

23.09.2020

(2)

STUDIE ZUR BEWERTUNG DES BEITRAGS DER FONDS ZU DEN QUERSCHNITTSZIELEN UND -THEMEN

Ramboll

Chilehaus C – Burchardstraße 13 20095 Hamburg

T +49 40 302020-0 F +49 40 302020-199 www.ramboll.de

Ansprechpersonen:

Marcus Neureiter Manager

T 030 30 20 20-137 F 030 30 20 20-299 M 0151 58015-137

marcus.neureiter@ramboll.com

Anna Iris Henkel Seniorberaterin

T 030 30 20 20-280 F 030 30 20 20-299 M 0151 26446-280

anna-iris.henkel@ramboll.com

Autorinnen und Autoren:

Anna Iris Henkel Marcus Neureiter Johanna Washington Hanna Wilbrand

(3)

INHALT

1. EINLEITUNG 5

2. BESCHREIBUNG UND BEWERTUNG DER QUANTITATIVEN BEITRÄGE ZU DEN QUERSCHNITTSZIELEN 7

2.1 Methodik: Vorhandene Daten und Indikatoren 9

2.2 Reichweite: Ausschnitt der Betrachtungen 10

2.3 Bewertung: Ziele und Zielwerte 11

3. ERGEBNISSE: QUANTITATIVE BEITRÄGE ZU DEN

QUERSCHNITTSZIELEN 16

3.1 Förderung der „Gleichstellung von Männern und Frauen“ 16 3.1.1 Methodisches Vorgehen und Einschränkungen 16 3.1.2 Reichweite der Beschreibung und Bewertung 17 3.1.3 ESF: Quantitative Beiträge zur „Gleichstellung von Männern und

Frauen“ 18

3.1.4 EFRE: Quantitative Beiträge zur „Gleichstellung von Männern und

Frauen“ 25

3.1.5 Fazit und Ausblick: „Gleichstellung von Männern und Frauen“ 27 3.2 Förderung von „Chancengleichheit und Nichtdiskriminierung“ 28 3.2.1 Methodisches Vorgehen und Einschränkungen 28 3.2.2 Reichweite der Beschreibung und Bewertung 31 3.2.3 ESF: Quantitative Beiträge zur „Chancengleichheit und

Nichtdiskriminierung“ 32

3.2.3.1 Teilnehmende über 54-Jahre 32

3.2.3.2 Teilnehmende mit Migrationshintergrund 35

3.2.3.3 Teilnehmende mit Behindertenausweis 36

3.2.4 Fazit und Ausblick: „Chancengleichheit und Nichtdiskriminierung“ 38 3.3 Förderung der „Ökologischen Nachhaltigkeit“ 39 3.3.1 Methodisches Vorgehen und Einschränkungen 39 3.3.2 Reichweite der Beschreibung und Bewertung 40 3.3.3 EFRE: Quantitative Beiträge zur „Ökologischen Nachhaltigkeit“ 40 3.3.4 Fazit und Ausblick: „Ökologische Nachhaltigkeit“ 43 4. QUANTITATIVER BEITRAG: FAZIT, EMPFEHLUNGEN UND

AUSBLICK 45

(4)

ABBILDUNGEN

Abbildung 1: Vorgehen und Stand der Studie ... 5

Abbildung 2: Zieldimensionen ... 11

Abbildung 3: Bewertung von Zielwerten ... 12

Abbildung 4: Berücksichtigung der Querschnittsziele als horizontale Prinzipien ... 47

Abbildung 5: Kompetenzanforderungen an die Berücksichtigung der Querschnittsziele .... 48

TABELLEN

Tabelle 1: Abdeckung: verschiedene Dimensionen der Reichweite ... 10

Tabelle 2: Thematische Reichweite auf Ebene der Fonds ... 11

Tabelle 3: Reichweite der Beschreibung und Bewertung für die „Gleichstellung der Geschlechter“ im ESF ... 17

Tabelle 4: Reichweite der Beschreibung und Bewertung für die „Gleichstellung der Geschlechter“ im EFRE ... 18

Tabelle 5: Teilnehmer-bezogene Operationalisierung ... 29

Tabelle 6: Reichweite der Beschreibung und Bewertung für „Chancengleichheit“ im ESF: Migrationshintergrund und Behinderung ... 31

Tabelle 7: Reichweite der Beschreibung und Bewertung für die „Chancengleichheit“ im ESF: Alter ... 31

Tabelle 8: Anteile von Menschen mit Behindertenausweis in Sachsen-Anhalt, nach Altersgruppen ... 37

Tabelle 9: Reichweite der Beschreibung und Bewertung für „Ökologische Nachhaltigkeit“ im EFRE ... 40

BOXEN

Box 1: Bewertung der Ziele und Zielwerte für „Ökologische Nachhaltigkeit“ ... 14

Box 2: Einschränkungen der Beschreibung und Bewertung der quantitativen Beiträge der Querschnittsziele ... 15

Box 3: teilnehmer- bzw. personenbezogene Indikatoren im ESF und EFRE ... 17

Box 4: Minimum- und Maximum-Werte: Alter, Migrationshintergrund und Behinderung .. 30

Box 5: Indikatoren im EFRE: Ziel-, Soll- und Istwert ... 39

(5)

1. EINLEITUNG

Der vorliegende Teilbericht ist Teil einer umfassenden Evaluierung des Beitrags des Euro- päischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) und des Europäischen Sozialfonds (ESF) zu den Querschnittszielen und -themen in Sachsen-Anhalt. Die Querschnittsziele sind

„Gleichstellung der Geschlechter“, „Chancengleichheit und Nichtdiskriminierung“ sowie

„Ökologische Nachhaltigkeit“. Bei den für Sachsen-Anhalt relevanten Querschnittsthemen handelt es sich um die „Fachkräftesicherung und die Schaffung attraktiver Arbeitsbedin- gungen“ sowie die „Internationalisierung“. Ziel der als Studie angelegten Evaluierung ist es, zu untersuchen, inwiefern die (Teil-)Aktionen des EFRE und ESF die Querschnittsziele und -themen berücksichtigen. Ausgehend davon werden Handlungsempfehlungen für die nächste Förderperiode abgeleitet.

Der vorliegende Teilbericht enthält die quantitative Bewertung (Modul 2) der drei Querschnittsziele. Die quantitative Bewertung umfasst die Auswertung der zur Verfügung stehenden Monitoringdaten, die einen (möglichen) Bezug zu den Querschnittszielen auf- weisen. Die Querschnittsthemen „Fachkräftesicherung und Schaffung guter Arbeitsbedin- gungen“ sowie „Internationalisierung“ sind nicht aufgegriffen, da für diese Themen keine allgemeingültigen Indikatoren auf Ebene des Operationellen Programms vorliegen.1 Abbildung 1: Vorgehen und Stand der Studie

Eigene Darstellung Ramboll Management Consulting.

Das Mapping (Modul1) besteht aus einer systematischen Zuordnung aller (Teil-)Aktionen des EFRE und des ESF der aktuellen Förderperiode in Sachsen-Anhalt und gibt einen Über- blick über die potenziellen beziehungsweise erwartbaren Beiträge aller Fördermaßnahmen zu allen relevanten Querschnittszielen und -themen. Dabei wurde auf Grundlage der Prüf- pfadbögen und Projektauswahlkriterien analysiert, inwiefern die einzelnen (Teil-)Aktionen die Querschnittsziele und -themen berücksichtigen und einen Beitrag zu diesen leisten sollten. Insbesondere wurde erfasst, welche Rolle die unterschiedlichen Querschnittsziele und -themen potenziell spielen und durch welche zu erwartenden Beitragsdimensionen ein Beitrag zu Querschnittszielen und -themen geleistet werden könnte. Die im Anschluss an die quantitative Bewertung (Modul 2) geplante qualitative Bewertung (Modul 3) in Form von vier Teilstudien zu den beiden Querschnittszielen2 „Chancengleichheit und Nichtdiskri- minierung“ sowie „Ökologische Nachhaltigkeit“ und den beiden Querschnittsthemen „Fach- kräftesicherung und Schaffung guter Arbeitsbedingungen“ und „Internationalisierung“ ar- beitet die Beiträge der Fördermaßnahmen zu den Querschnittszielen und -themen

1 In einigen (Teil-)Aktionen liegen auch relevante Indikatoren zu den Querschnittsthemen vor, wie beispielsweise die erlang- ten Qualifizierungen als ein potenzieller Beitrag zur Fachkräftesicherung. Allerdings ist eine solche Operationalisierung zum einen aufwändig. Zum anderen betrifft dies nur wenige (Teil-)Aktionen und hätte somit eine geringe Reichweite. Aus diesem Grund werden diese in den qualitativen Teilstudien (Modul 3) betrachtet.

2 Das Querschnittsziel „Gleichstellung“ wurde auf Basis des Bewertungsplans jeweils in den thematischen Evaluierungen und Studien mitbetrachtet und wird daher im Zuge der Bewertung der Querschnittsziele und -themen in Modul 3 nicht vertieft untersucht.

Modul 1:

Mapping

Modul 2:

Quantitative Bewertung

Modul 3:

Qualitative Bewertung

Teilstudie 3.1 Chancengleichheit und Nichtdiskriminierung

Teilstudie 3.2

Ökologische Nachhaltigkeit

Teilstudie 3.3 Fachkräftesicherung / Schaffung attraktiver Arbeitsbedingungen

Teilstudie 3.4 Internationalisierung

Modul 4:

Bericht , Handlungs - empfehlungen

und Umsetzungs - unterstützung

(6)

exemplarisch heraus und stellt diese ins Verhältnis zur Berücksichtigung der Förderung der Querschnittsziele und -themen in ausgewählten (Teil-)Aktionen. Zudem werden die Teil- studienberichte eine Zusammenfassung der Ergebnisse der drei Module und eine Ableitung von Handlungsempfehlungen (Modul 4) umfassen.

Dieser Teilbericht ist wie folgt aufgebaut:

• Zunächst wird in Kapitel 2 in die Beschreibung und Bewertung der quantitativen Bei- träge eingeführt. Das Kapitel enthält grundsätzliche Informationen zur Methodik, der Reichweite der Analyse sowie eine Bewertung der Beiträge.

Kapitel 3 enthält die Ergebnisse der Analyse dargestellt. Getrennt nach den Quer- schnittszielen und ihren Ausprägungen sowie den Fonds werden die Ergebnisse der Auswertung beschrieben und erörtert. Zuerst werden die Querschnittsziele „Gleichstel- lung“ und „Chancengleichheit und Nichtdiskriminierung“ im ESF behandelt. Dann wird

„Ökologische Nachhaltigkeit im EFRE“ behandelt. Den Ergebniskapitel „Quantitative Beiträge“ sind zudem jeweils Ausführungen zum methodischen Vorgehen, verwende- ten Indikatoren und Einschränkungen sowie der Reichweite der Betrachtungen voran- gestellt.

• Anschließend wird in Kapitel 4 ein Zwischenfazit zum Modul 2 gezogen und ein Ausblick gegeben.

In der Anlage zu diesem Teilbericht wird die methodische Vorgehensweise erläutert.

Zudem enthält die Anlage die tabellarische Auswertung der zur Verfügung stehenden Mo- nitoringdaten. Die Anlage ist wie folgt aufgebaut:

Kapitel 1 führt in die Analyse ein.

Kapitel 2 enthält die methodische Vorgehensweise.

Kapitel 3 umfasst die tabellarische Auswertung nach den Querschnittszielen und ihren Ausprägungen nach Fonds unterteilt.

(7)

2. BESCHREIBUNG UND BEWERTUNG DER QUANTITA- TIVEN BEITRÄGE ZU DEN QUERSCHNITTSZIELEN

Eine Beschreibung und Bewertung der quantitativen Beiträge des EFRE und des ESF zu den Querschnittszielen ist aus vielerlei Gründen keine triviale Aufgabe. Aus diesem Grund erör- tern wir in diesem Kapitel vorab wichtige Hintergründe zum methodischen Vorgehen, Ein- schränkungen bezüglich der Reichweite der Auswertungen und Ansatzunkte zur Bewertung der Ergebnisse. Dies erfolgt exemplarisch insbesondere am Querschnittsziel „Gleichstel- lung“, da hierfür die umfangreichsten Forschungsarbeiten und -ergebnisse vorliegen und da dieses vielen Leserinnen und Lesern aus der eigenen Arbeit beziehungsweise aus der öffent- lichen Berichterstattung am präsentesten sein dürfte. Viele Aspekte, die an diesem Beispiel diskutiert werden können, sind in der ein oder anderen Hinsicht auch für die anderen Quer- schnittsziele sowie potenziell auch Querschnittsthemen von Relevanz.

Für eine Beschreibung und Bewertung der quantitativen Beiträge muss zum einen eine Ant- wort auf die Frage gefunden werden, wie potenzielle Beiträge der Berücksichtigung und Förderung der Querschnittsziele quantifizierbar und somit messbar gemacht werden kön- nen. So hält beispielsweise die Agentur für Gleichstellung im ESF fest: „[Wirkungsziele] sind meist nur bedingt quantifizierbar und in der Regel qualitativ formuliert. also Ob 3“ beispielsweise durch die (Teil-)Aktionen des ESF und die Berücksichtigung des Quer- schnittsziels „Gleichstellung der Geschlechter“ tatsächlich zum Abbau der horizontalen oder vertikalen Segregation am Arbeitsmarkt oder einer Verringerung der horizontalen Seg- regation im Bildungssystem beigetragen wird, kann nicht beziehungswiese nur mit hohem Aufwand quantifiziert und belegt werden. Ähnliches gilt für die intendierten Ergebnisse för- derpolitischer Maßnahmen, wie etwa dem Ziel, Teilnehmende – unabhängig von ihrem Ge- schlecht – dabei zu unterstützen, eine existenzsichernde und qualifikationsadäquate Be- schäftigung zu finden, auszubauen oder zu halten.4

Zum anderen stellt sich die Frage, wie eine etwaige Beschreibung der Beiträge zu bewerten ist. „Die häufig angestrebte Quote des Anteils von Frauen und Männern entsprechend ihres Anteils an den Arbeitslosen ist dabei in vielen Fällen zu undifferenziert. (…) In der Abbildung eines Status quo wird (…) noch kein aktiver Beitrag zur Gleichstellung geleistet. Nicht 5“ zuletzt stehen diese Fragen in einem bestimmten Verhältnis zu spezifischen förderpoliti- schen Zielen, die mit den (Teil-)Aktionen erreicht werden (sollen).

Somit stellt sich schlussendlich auch die Frage, wie (potenzielle) Beiträge vor allem in (Teil- )Aktionen beschrieben und bewertet werden können, in denen das jeweilige förderpolitische Ziel (Hauptziel) keine eindeutige Überschneidung mit der Förderung der Querschnittsziele (Nebenziel) aufweist. „Bei der Evaluierung des Querschnittsziels Gleichstellung ist eine häu- fige Schwierigkeit, dass in vielen Programmen kein oder kein konkret definiertes Gleichstel- lungsziel formuliert wurde. In diesen Fällen können keine eigentliche Prüfung und Bewertung der Zielerreichung im engeren Sinne vorgenommen werden.6

3 Agentur für Gleichstellung im ESF (2011): Leitfaden zur Evaluierung des Querschnittsziels Gleichstellung in Programmen, Evaluation des Umsetzungsprozesses, Gleichstellungsziele, S. 7. Verfügbar unter http://www.esf-gleichstellung.de/filead- min/data/Downloads/Aktuelles/leitfaden_evaluation_agentur_gleichstellung_esf_2011.pdf [Zuletzt abgerufen am:

17.08.2020]

4 „Ergebnisziele richten sich auf das angestrebte Ergebnis von Programmen wie bspw. Bildungsabschlüsse oder erfolgreiche Arbeitsmarktintegration. In gleichstellungsorientierter Hinsicht spielt dabei die Qualität des Bildungsabschlusses oder der Ar- beitsmarktintegration (…) eine wichtige Rolle. Deshalb sollten Ergebnisziele auch qualitativ formuliert und nicht auf quantita- tive Quoten reduziert werden.“ Ebd.

5 Ebd.

6 Ebd. S. 8.

(8)

Anders ausgedrückt: Den Beitrag, den die (Teil-)Aktionen des Spezifischen Ziels 3 „Verbes- serung der Partizipation von Frauen im Erwerbsleben im Allgemeinen und in bestimmten Berufsgruppen (IP 8d)“ im ESF beispielsweise zur „Gleichstellung der Geschlechter“ leisten können, ergibt sich unmittelbar. Mit den (Teil-)Aktionen werden explizit gleichstellungspoli- tische Ziele verfolgt. Dies spiegelt sich auch im gebildeten Ergebnisindikator „Frauen, denen nach Maßnahmeende ein Einstieg oder ein Aufstieg gelungen ist“ (PR

04) wieder. Gleichzeitig gibt es (Teil-)Aktionen, die diesem Ziel dienen und, in denen der Ergebnisindikator nicht angelegt werden kann, wie beispielsweise die „Umsetzung von Maß- nahmen zur Gleichstellung der Geschlechter – Gender Mainstreaming“ (Förderung der Her- stellung von Chancengleichheit zwischen Frauen und Männern in Wissenschaft und For- schung). In der Teilaktion werden Unterstützungs-, Begleitungs- und Beratungsleistungen sowie Einzelprojekte gefördert, die der Implementierung von Gender Mainstreaming und zur Umsetzung der Gleichstellung von Frauen und Männern dienen. Darüber hinaus werden gleichstellungspolitische Akteurinnen und Akteure unterstützt.7 „Bei Programmen ohne un- mittelbare Teilnahmen, die bspw. Vernetzungs- oder Forschungsprojekte fördern, kann das Querschnittsziel Gleichstellung nicht durch „Köpfe zählen“ überprüft werden, sondern erfor- dert durch jeweils angepasste Untersuchungsfragen eine qualitative Einschätzung der Aus- richtung und Wirkungen eines Programms. 8

Ebenso ist der Bezug, den die (Teil-)Aktionen des Spezifischen Ziels 7 „Erhöhung der Ener- gieeffizienz öffentlicher Infrastruktur und Gebäude (IP 4c)“ im EFRE zur „Ökologischen Nachhaltigkeit“ leisten können, direkt erkennbar. Auch hier mündet dies in einem ent- sprechenden Ergebnisindikator, dem „geschätzten jährlichen Rückgang der Treibhaus- gasemissionen (in Tonnen CO₂-Äq.)“ (CO34), der mithin herangezogen werden kann, um den Beitrag zur „Ökologischen Nachhaltigkeit“ abzubilden. Aber wie lässt sich der Beitrag zur „Ökologischen Nachhaltigkeit“ beispielsweise in den (Teil-)Aktion des Spezifischen Ziels 12 „Schutz der Bevölkerung vor Schäden durch Hochwasser und Vernässung (IP 5a)“ quan- titativ beschreiben und bewerten? Ein Bezug zur „Ökologischen Nachhaltigkeit“ lässt sich auch in diesen (Teil-)Aktionen herleiten: Hochwasser als ein Extremwetterereignis, wie auch Hitze und Dürre, kann zu Umweltschäden führen. Extremwetterereignisse stellen eine po- tenzielle Gefahr für Schutzgüter wie beispielsweise Mensch, Boden und Wasser dar. Somit können die (Teil-)Aktionen ebendiese schützen, indem beispielsweise Lebensräume erhalten bleiben und Grundwasserverschmutzung sowie Bodenabtrag vorgebeugt werden. Allerdings ist dies nicht einfach zu quantifizieren. Zudem handelt es sich hierbei um Präventionsmaß- nahmen. Die Messung des Mehrwerts von Präventionsmaßnahmen ist grundsätzlich schwie- rig. Dennoch werden im Rahmen des EFRE-OP Versuche unternommen, die wesentlichen Effekte der Förderung mit Indikatoren wie „Zahl der Personen, denen Hochwasserschutz- maßnahmen zugutekommen“ (CO20), „geschaffener Retentionsraum“ (PO14) oder „Zahl der vor Vernässung oder Erosion geschützten Infrastrukturen“ (PO16) zu erfassen.

Nicht zuletzt stellen sich diese Fragen auch bezüglich des Querschnittsziels „Chancen- gleichheit und Nichtdiskriminierung“. Individueller Diskriminierung entgegenwirken und gesellschaftliche Teilhabechancen erhöhen sind grundsätzlich schwer messbare Ziele. Auch hier gilt, dass sich der Beitrag beispielsweise in der Teilaktion „Örtliches Teilhabemanage- ment“ über die Ziele der Maßnahme unmittelbar ergibt: Der Aufbau eines örtlichen Teilha- bemanagements soll Menschen mit Behinderung wohnortnah Teilhabe sichern. Barrieren und Inklusionsdefizite der Strukturen vor Ort, insbesondere der kommunalen Infrastruktur und der allgemeinen Teilhabeangebote werden analysiert und konkrete örtliche Konzepte (Teilhabeplanungen) entwickelt, um diese abzubauen. Zählen lassen sich, wie der Ergebnis- indikator vorsieht, die Anzahl der Landkreise und kreisfreien Städte, die „Projekte des

7 Siehe Projektauswahlkriterien im ESF-OP in Sachsen-Anhalt. Verfügbar unter: https://europa.sachsen-anhalt.de/filead- min/Bibliothek/Politik_und_Verwaltung/StK/Europa/ESI-Fonds-Neu_2017/Dokumente/ESF/Auswahlkriterien/17_11_22_Ge- samtuebersicht_PAK_ESF.pdf [Zuletzt abgerufen am: 17.08.2020].

8 Vgl. Agentur für Gleichstellung im ESF, S. 15.

(9)

kommunalen Teilhabemanagements implementiert haben“ (PR 06). Zählen lässt sich hinge- gen nicht, welchen Beitrag dies zur Teilhabe von Menschen mit Behinderung leistet. Diese Wirkungen können nur schwer abgebildet werden. Es kann somit nicht gezählt werden, wie- viel Bewusstsein für Diskriminierung im Alltag geschaffen wurde.

All diese Fragen haben wir uns im Zuge der quantitativen Bewertung der Beiträge zu den Querschnittszielen gestellt. Nachfolgend erläutern wir zunächst, welche Antworten wir me- thodisch und fachlich gefunden haben, bevor wir die Ergebnisse der Auswertung darstellen und erörtern. Da sich die methodische Vorgehensweise, die sich ergebende Reichweite der Analyse und Ansätze zur Bewertung zwischen den Querschnittszielen, ihren Ausprägungen und den Fonds unterschieden, sind diese Aspekte in den Ergebniskapiteln nochmals aufge- griffen und erläutert.

2.1

Methodik: Vorhandene Daten und Indikatoren

Um die Beiträge zu den Querschnittszielen quantitativ zu beschreiben und zu bewerten, haben wir ausschließlich bereits vorhandene Daten und Kennzahlen genutzt. Zurückgegrif- fen haben wir – zum Stichtag 31. Oktober 20199 – auf das teilnehmer-bezogene Monitoring (Individualdaten) und auf die Daten zum Umsetzungsstand der (Teil-)Aktionen (efREporter).

So können die durch die (Teil-)Aktionen erreichten Teilnehmende und – zumindest partiell – ihr Teilnahmeerfolg nach bestimmten sozio-demografischen Merkmalen ausgewiesen und betrachtet werden. Dies kann mit den in den Fonds gesetzten Ergebniszielen – also den gebildeten Output- und Ergebnisindikatoren – gegenübergestellt und teilweise abgeglichen werden. Die entsprechenden gesetzten Indikatoren-Werte beziehen sich auf das Ende der Förderperiode, also auf das Jahr 2023.

Dies ermöglicht – zumindest für teilnehmer-bezogene (Teil-)Aktionen – die Beiträge über personenbezogene Merkmale, wie etwa Geschlecht, Alter, Migrationshintergrund und Behin- derung, zu operationalisieren, die laut einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen soge- nannte Diskriminierungstatbestände sein können.10 In diesem Sinne kann zumindest abge- bildet werden, welche Personen durch die (Teil-)Aktionen tatsächlich erreicht werden. Im Abgleich mit den gesetzten Output- und Ergebnisindikatoren kann somit gezeigt werden, inwiefern die „Teilhabeziele gegeben Frage die auf Antwort eine also: werden, erreicht 11“ werden, ob die Personen erreicht werden, die erreicht werden sollen.

Allerdings sind weder alle (Teil-)Aktionen teilnehmer-bezogen noch sind die Angaben zu personenbezogenen Merkmalen vollständig über alle (Teil-)Aktionen verfügbar. Wie im Teil- bericht zu Modul 1 dargestellt, sind im ESF in 23 von 39 (Teil-)Aktionen Personen die End- begünstigten. Im EFRE trifft dies auf nur zwei von 46 (Teil-)Aktionen zu. Deutlich häufiger sind die Gebietskörperschaften (15) oder Unternehmen beziehungsweise Organisationen (19) die Endbegünstigten. Andererseits sind Informationen über personenbezogene Merk- male nicht in allen Fällen eine obligatorische Angabe. So liegen die Angaben zum (biologi- schen) Geschlecht und zum Alter für alle erreichten Teilnehmenden vor. Bei den Angaben zum Migrationshintergrund oder auch zur Behinderung handelt es sich hingegen um eine freiwillige Auskunft mit teils beträchtlichen Anteilen von Teilnehmenden, die ihre Auskunft verweigern.12

9 Der Stichtag bezieht sich auf die aus dem efREporter gezogenen Auszüge. Im Falle der Vorhabendaten im EFRE (Daten zum Umsetzungsstand der (Teil-)Aktionen) beziehen sich die Angaben in der Regel auf den 15.10.2019.

10 Vgl. beispielsweise die Grundrechtcharta der Europäischen Union ((Art. 21 GRCh) oder die Diskriminierungsmerkmale im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG).

11 Agentur für Gleichstellung im ESF, S. 7.

12 Bereits an dieser Stelle ist es uns wichtig, darauf hinzuweisen, dass dies nicht als Plädoyer dafür verstanden werden sollte, diese Angaben obligatorisch zu machen. Zum einen ist uns bewusst, dass die Unterstützung von sogenannten benachteiligten Personen in der Praxis generell einen sensiblen Umgang und speziell eine besondere Achtsamkeit für personenbezogenen Zuschreibungen erfordert. Zum anderen deutet auch die wissenschaftliche Forschung darauf hin, dass es in bestimmten

(10)

Zudem lässt sich der potenzielle Beitrag zur „Ökologischen Nachhaltigkeit“ – mit der mögli- chen Ausnahme des Freiwilligen Ökologischen Jahres – nicht über personenbezogene Merk- male von Teilnehmenden operationalisieren. Allerdings kann im EFRE für eine Beschreibung und Bewertung der Beiträge zur „Ökologischen Nachhaltigkeit“ auf Ergebnisziele der (Teil- )Aktionen zurückgegriffen werden, die eine Überschneidung zwischen dem förderpolitischen Ziel (Hauptziel) und der Förderung „Ökologischer Nachhaltigkeit“ (Querschnittsziel) aufwei- sen. Es ergibt sich somit ein bestimmter Ausschnitt der (Teil-)Aktionen des ESF und EFRE, der in den nachfolgenden Betrachtungen und in der Anlage zu diesem Teilbericht enthalten ist.

2.2

Reichweite: Ausschnitt der Betrachtungen

Diesen bestimmten Ausschnitt verstehen und bezeichnen wir in Anlehnung an den Gender Budgeting Bericht zum Operationellen Programm des ESF des Bundes der Förderperiode 2014-2020 im Auftrag des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales aus dem Jahr 2018 nachfolgend als Reichweite.13 Die Reichweite bezeichnet somit, welche Abdeckung sich auf Basis der Datenlage für die quantitative Bewertung ergibt. Diese Abdeckung kann auf ver- schiedenen Ebenen gebildet werden. Ausgehend von der Ebene der (Teil-)Aktionen kann also beispielsweise abgebildet werden, wie viele Prioritätsachsen in diesem Teilbericht be- trachtetet werden und wie viele nicht. Gleiches gilt prinzipiell auch für die Spezifischen Ziele, die bewilligten Vorhaben14 sowie Projekte oder das damit einhergehende Fördervolumen (s.

Tabelle 1).

Tabelle 1: Abdeckung: verschiedene Dimensionen der Reichweite

Thematische Reichweite Materielle Reichweite Finanzielle Reichweite

… bezeichnet die Abdeckung auf Ebene der Fonds, der Prioritätsachsen und Spezifi- schen Ziele.

… bezeichnet die Abdeckung auf Ebene der (Teil-) Aktio- nen und Teilnehmenden.

… bezeichnet die Abdeckung auf Ebene der (Gesamt- )Ausgaben.

Wie bereits in der Methodik aufgegriffen ergibt sich je nach Querschnittsziel und seinen Ausprägungen bereits auf Ebene der Fonds eine sehr unterschiedliche Abdeckung. Während die „Gleichstellung von Männern und Frauen“ in beiden Fonds betrachtet werden kann, kann

„Chancengleichheit und Nichtdiskriminierung“ im EFRE nicht quantitativ abgebildet werden.

Im Gegenzug kann der Beitrag zur „Ökologischen Nachhaltigkeit“ im ESF nicht quantifiziert werden (s. Tabelle 2).

Kontexten - vor allem mit dem Ziel Chancengleichheit zu fördern - kontraproduktiv sein kann, auf personenbezogene Merk- male und damit einhergehende Unterschiede zu fokussieren.

13 In Anlehnung an die methodische Vorgehensweise und Begriffsverwendung im Gender Budgeting Bericht (2018) zum Ope- rationellen Programm ESF Bund in der Förderperiode 2014 – 2020. Verfügbar unter: https://www.esf.de/portal/Shared- Docs/PDFs/DE/Publikationen/gender_budgeting_bericht_2018.pdf;jsessio-

nid=B218624460A79D31C7C449B18489E5E1?__blob=publicationFile&v=3. [Zuletzt abgerufen am: 08.07.2020.]

14 Da uns die notwendigen Informationen zu den bewilligten Vorhaben nicht vorliegen, sind diese als eine Ebene der Reich- weite nachfolgend nicht berücksichtigt.

(11)

Tabelle 2: Thematische Reichweite auf Ebene der Fonds Gleichstellung von

Männern und Frauen

Chancengleichheit und Nichtdiskriminierung

Ökologische Nachhaltigkeit ESF (Teil-)Aktionen mit Teil-

nahmebezug nach Ge- schlecht

(Teil-)Aktionen mit Teil- nahmebezug nach Behin- derung, Migrationshinter- grund und Alter

keine Datenlage vorhan- den

EFRE (Teil-)Aktionen mit Teil- nahmebezug nach Ge- schlecht

keine Datenlage vorhan- den

(Teil-)Aktionen mit rele- vanten ökologischen Er- gebniszielen

2.3

Bewertung: Ziele und Zielwerte

Die Frage der Bewertung ist eine zentrale Herausforderung. Wie bereits festgehalten, un- terliegt bereits die Beschreibung zentralen methodischen Einschränkungen. Zum anderen erfordert die Interpretation und somit die Bewertung der zur Verfügung stehenden Daten- lage einen Bewertungsmaßstab. Prinzipiell orientiert sich dieser an der Frage, welche quer- schnittszielrelevanten Ziele mit den (Teil-)Aktionen erreicht werden sollen oder können und welche Zielwerte herangezogen werden können, um die Zielerreichung quantitativ ab- zubilden. Nicht zuletzt stellt sich diesbezüglich die Frage, ab welchem Zeitpunkt vorhande- nen Daten tatsächlich als Indikatoren dienen können. „Oder anders gefragt: Mit welchen Informationen lässt sich die Wirksamkeit von Förder- und Gleichstellungsmaßnahmen an- zeigen beziehungsweise „indizieren“? 15

Operationalisierung von Zielen

Wie bereits in der Einführung zu diesem Kapitel aufgegriffen, lassen sich Ziele unterschied- lich operationalisieren.

Abbildung 2: Zieldimensionen

Eigene Darstellung Ramboll Management Consulting auf Basis von: Agentur für Gleichstellung im ESF, Leitfa- den zur Evaluierung des Querschnittsziels Gleichstellung in Programmen.

Während Wirkungsziele in der Regel nicht oder nur bedingt quantifizierbar und vor allem überprüfbar sind, können die angestrebten Ergebnisse von Programmen und (Teil-)Aktionen im EFRE und ESF durchaus quantifiziert werden. So ist es beispielsweise möglich, die Anzahl an energetisch sanierten Gebäuden und deren Quadratmeterfläche zu zählen oder aber die Anzahl an erworbenen Qualifizierungen, z. B. nach Geschlecht, zu erfassen. Bezüglich der angestrebten Ergebnisse gilt es nichtsdestoweniger, qualitative Aspekte zu berücksichtigen.

Dies gilt umso mehr, wenn die Ergebnisse unter querschnittszielrelevanten Gesichtspunkten bewertet werden sollen. So ist beispielsweise relevant, welche Effekte der Bau eines Rad- weges auf das Mobilitätsverhalten der Bevölkerung hat oder welche beruflichen Chancen eine erworbene Qualifizierung eröffnet. Somit handelt es sich bei den nachfolgenden Be- trachtungen maßgeblich um Teilhabeziele oder im Falle der „Ökologischen Nachhaltigkeit“

im EFRE um Output- beziehungsweise Ergebnis-orientierte Ziele.

15 Vgl. Ebd. S. 2.

• angestrebte Zielgruppe und Verteilung nach bestimmten Merkmalen

• angestrebte Ergebnis

von Programmen • angestrebte Wirkungen von Programmen auf das Interventionsfeld

Teilhabeziele Ergebnisziele Wirkunsgziele

(12)

Überprüfung von Zielwerten

Die Operationalisierung von Zielen kann in Zielwerten münden, die dann für eine Bewer- tung herangezogen werden können. Zusätzlich zu der Frage, inwiefern die Zielwerte die Ziele überprüfbar machen, stellt sich hier auch die Frage nach den sozialen, gesellschaftli- chen und wirtschaftlichen Problemlagen, die adressiert werden sollen.

Abbildung 3: Bewertung von Zielwerten

Eigene Darstellung Ramboll Management Consulting auf Basis von: Gleichstellung messbar machen.

1. Voraussetzung: Auswertung (geschlechter-)differenzierter Daten

Das Vorhandensein (geschlechter-)differenzierter Daten stellt eine grundsätzliche Voraus- setzung zur Bewertung quantitativer Beiträge zur Gleichstellung, Chancengleichheit und Nichtdiskriminierung dar. Vorhandene Daten müssen relevant, belastbar und aussagekräftig für den zu bewertenden Sachverhalt sein. Grundsätzlich handelt es sich bei der vorliegenden Analyse um die Verwendung sogenannter „prozessgenerierter Daten oder – nicht die ,16“ zumindest nicht vorrangig und nicht ausschließlich – für den Zweck der Bewertung der Quer- schnittsziele gebildet wurden. Bei den teilnehmer-bezogenen Daten und den Daten zum Umsetzungsstand (efREporter) handelt es sich um (administrative) Daten, die im Zuge von Verwaltungsprozessen generiert werden.

Diese können zwar, wie im vorliegenden Fall, für andere Zwecke genutzt werden, sind aber im engeren Sinne nicht mit (Gleichstellungs-)Indikatoren gleichzusetzen. So ist der verfüg- bare Datensatz im ESF beispielsweise durchgängig nach Frauen und Männern differenziert und somit eine geschlechterdifferenzierte Auswertung möglich. Allerdings sagt die Vertei- lung von Teilnehmenden einer Maßnahmen nach ihrem (biologischen) Geschlecht allein we- nig bis gar nichts über die Förderung von und den tatsächlichen Beitrag zur Gleichstellung aus. Sie erlaubt lediglich festzustellen, ob die Teilnahme an einer Maßnahme grundsätzlich für Teilnehmende beider Geschlechter möglich ist und gibt eventuell noch Hinweise darauf, ob eine Maßnahme von Teilnehmenden eines Geschlechts verstärkt in Anspruch genommen wird. Bei einer (geschlechter-)differenzierten Auswertung ist der Zugang zur Bewertung der Beiträge zur Gleichstellung somit primär datengeleitetet. Das heißt: Indikatoren müssten ausgehend von den verfügbaren Daten gebildet werden beziehungsweise die vorhandenen Daten diesbezüglich beschrieben und bewertet werden.

2. Relevante Zielwerte bilden

Der erste und entscheidende Schritt ist somit, einen Bewertungsmaßstab zu entwickeln, präziser: einen Zielwert zu bilden. Immer noch weit verbreitet ist das unausgesprochene Verständnis von Gleichstellung als statistische Parität zwischen Frauen und Männern, also einer wünschenswerten Geschlechterquote von 50 Prozent. Allerdings berücksichtigt ein solcher Zielwert in der Regel keine kontextuellen Faktoren beziehungsweise strukturelle Einflussfaktoren auf Gleichstellung und Chancengleichheit. Zudem ermöglicht die Vertei- lung nach Geschlecht noch keine Aussage darüber, ob diese eine tatsächliche gleichstel- lungspolitische Problemlage abbildet, was die Ursachen sind und die dahinterliegenden Le- bensrealitäten.

16 Vgl. Wroblewski, A., Kelle, U., Reith, F. (Hrsg.) (2017): Gleichstellung messbar machen, Grundlagen und Anwendungen von Gender- und Gleichstellungsindikatoren, S. 4.

aktiver Ausgleich bestehender Verhätlnisse Fortschreibung

bestehender Verhältnisse Relevante

Zielwerte bilden Auswertung

(geschlechter-) differenzierte Daten

(13)

Einen aussagekräftigen Zielwert zu bilden, erfordert vielmehr, beispielweise die Verteilung von Männern und Frauen in einem bestimmten Themen- oder Interventionsfeld zu berück- sichtigen und zu verstehen, warum die Geschlechterverteilung in diesem Feld ist wie sie ist. Aus diesem Grund ist es zwar grundsätzlich positiv zu bewerten, wenn bei den Zielwer- ten - egal ob Output oder Ergebnis - eine unterschiedliche Verteilung angelegt wird bezie- hungswiese im Vorfeld über die Aussagekraft für den Beitrag zur Gleichstellung, Chancen- gleichheit oder Nachhaltigkeit nachgedacht wird. Eine Bewertung erfordert allerdings dar- über hinaus eine Kontextualisierung im entsprechenden Interventionsfeld. Beispielsweise:

- Der Output-Zielwert von 9 Prozent der über 54-Jährigen, die in der Teilaktion „Unter- stützung der beruflichen Weiterbildung“ erreicht werden, wird nur marginal unter- schritten.

- In Sachsen-Anhalt waren jedoch im Jahr 2017 17 Prozent der Bevölkerung zwischen 55 und 65 Jahren alt. Nach Auswertungen des IAB Betriebspanels für Sachsen - Anhalt verschiebt sich die Altersstruktur der Belegschaften stetig weiter nach oben. Im Jahr 2017 lag der Anteil von Beschäftigten über 50 Jahren bei 37 Prozent.17

- Allerdings sind ältere Beschäftigte im Weiterbildungssystem grundsätzlich aus vielfälti- gen Gründen unterrepräsentiert.18 So erzielen auch andere Weiterbildungsförderpro- gramme, beispielsweise der Weiterbildungsbonus in Hamburg mit 8 Prozent der Teil- nehmenden über 54 Jahre, ähnliche Anteile.19

Sowohl für die Entwicklung von entsprechenden Zielwerten als auch für die Bewertung des Beitrags der (Teil-)Aktionen auf beispielsweise eine ausgewogenere Geschlechter- oder Al- tersverteilung bedarf es einer relevanten (gleichstellungspolitischen) Bezugsgröße (Bench- mark).

3. Fortschreibung bestehender gesellschaftlicher Verhältnisse

Eine Möglichkeit ist ein Zielwert, der bestehende gesellschaftliche Verhältnisse fortschreibt.

Das Beispiel der Förderung von Frauen in den MINT-Studiengängen und -berufen ist ein weit verbreitetes Beispiel hierfür. Häufig wird als Argument herangezogen, es sei nicht möglich, mehr Hochschulabsolventinnen in geförderten Personalstellen zu erreichen, wenn es eben nicht mehr Studentinnen in den in Frage kommenden Studienfächern gibt. So kann die Ab- bildung bestehender gesellschaftlicher Entwicklungen durchaus als gut bewertet werden.

Das ist allerdings nicht mit einem aktiven Beitrag zu den Querschnittszielen gleichzusetzen.

4. Aktiver Ausgleich von Unter- beziehungsweise Überrepräsentation

Der übernächste Schritt ist es, eine systematische Unter- beziehungsweise Überrepräsenta- tion aktiv oder gar diametral auszugleichen beziehungsweise Entwicklungen aktiv entgegen- zutreten oder sie zu stärken. Ein aktiver Ausgleich ist jedoch auf vielfache Weise anspruchs- voll. Zum einen erfordert dies datengestützte Kenntnisse über die sozialgesellschaftlichen Ausgangsbedingungen. Zum anderen müssen die Einfluss- und Gestaltungsmöglichkeiten der Maßnahmen im jeweiligen förderpolitischen Kontext berücksichtigt werden (Interventi- onsdesign).

17 Vgl. Putzing, M.; Frei, M.; Kriwoluzky, S.; Prick, S. & Brumm, A. (2018): IAB‐Betriebspanel Sachsen‐Anhalt. Ergebnisse der 22. Welle 2017. SÖSTRA. Verfügbar unter: https://ms.sachsen-an-halt.de/themen/arbeit/dokumentenbibliothek/iab-be- triebspanel/. [Zuletzt abgerufen am: 17.08.202]

18 Vgl. Bilger, F.; Behringer, F.; Kuper, H. & Schrader, J. (2017): Weiterbildungsverhalten in Deutschland 2016 - Ergebnisse des Adult Education Survey. Deutsches Institut für Erwachsenenbildung. Verfügbar unter: https://www.die-

bonn.de/doks/2017- Weiterbildungsforschung-01.pdf. [Zuletzt abgerufen am: 17.08.2020]

19 Böhmer, S. & Neureiter, M. (2018): Thematische Evaluation der Förderung beruflicher Weiterbildung im Hamburger ESF- OP. Verfügbar unter: https://www.esf-hamburg.de/content-blob/10983614/2171cde48a75f540e04cb1ca840cf910/data/05- 001-thematische-evaluation-der-foerderung-beruflicher-weiterbildung.pdf. [Zuletzt abgerufen am: 17.08.2020]

(14)

Grundsätzlich reicht es mithin in den wenigsten Fällen aus, vorhandene Statistiken und üb- licherweise verwendete Indikatoren nach Geschlecht oder anderen relevanten soziodemo- grafische Merkmalen zu differenzieren. Ein Indikator muss im engeren Sinne gesellschaftli- che soziale Verhältnisse wie beispielsweise Geschlechterverhältnisse abbilden.

Box 1: Bewertung der Ziele und Zielwerte für „Ökologische Nachhaltigkeit“

Eine Beschreibung und Bewertung der quantitativen Beiträge zur „Ökologischen Nachhaltigkeit“ unterscheidet sich sowohl bezüglich der Methodik als auch der Reich- weite sowie der Ziele und Zielwerte. Die Unterschiede bezüglich der Methodik und Reichweite sind in den entsprechenden Unterkapiteln aufgegriffen. Zur Bewertung lässt sich Folgendes festhalten:

• Selbstverständlich ist eine entsprechende Datenlage auch für „Ökologische Nach- haltigkeit“ eine Voraussetzung zur Bewertung der quantitativen Beiträge. Im Ge- gensatz zu den Querschnittszielen „Gleichstellung“ sowie „Chancengleichheit und Nichtdiskriminierung“ stellt sich deren Operationalisierung jedoch anders dar: So werden relevante Monitoringdaten für Output- beziehungsweise Ergebnisindikatoren nur für (Teil-)Aktionen im EFRE erfasst, deren förderpolitische Zielstellungen sich explizit auf Dimensionen ökologischer Nachhaltigkeit beziehen. Anders als die teil- nehmer-bezogenen Monitoringdaten im ESF liegen somit keine querschnittszielbezo- genen Informationen im eigentlichen Sinne vor. Eine Auswertung und Bewertung anhand der gebildeten Zielwerte kann daher ausschließlich in Bezug auf diese (Teil- )Aktionen und ihre jeweiligen Förderziele erfolgen.

• Eine Bewertung der gebildeten Zielwerte und der Zielwerterreichung erfordert auch für das Querschnittsziel „Ökologische Nachhaltigkeit“ eine entsprechende Kontex- tualisierung. Zum einen muss diese in Bezug zur materiellen Umsetzung gestellt werden, d.h. es muss beispielsweise berücksichtigt werden, wie viele der geplanten Vorhaben bewilligt wurden und wie viele dieser Vorhaben (bereits) abgeschlossen wurden. Zum anderen stellt sich auch hier die Frage nach einer relevanten Bezugs- größe (Benchmark). Also beispielsweise die Frage, wieviel CO₂ in einem bestimm- ten Interventionsfeld grundsätzlich jährlich ausgestoßen wird. Erst im Verhältnis hierzu kann eine Aussage dazu getroffen werden, wie der Beitrag durch die erziel- ten Einsparungen zu bewerten ist oder wie relevant eine Förderung in diesem Inter- ventionsfeld ist und inwiefern dadurch relevante Entwicklungen aktiv gestaltet wer- den.

Insgesamt ergeben sich auf Basis dieser Überlegungen für die nachfolgende Beschreibung und Bewertung der quantitativen Beiträge zu den Querschnittszielen einige Einschränkun- gen, die nachfolgen überblicksartig dargestellt sind.

(15)

Box 2: Einschränkungen der Beschreibung und Bewertung der quantitativen Beiträge der Quer- schnittsziele

Die nachfolgende Beschreibung und Bewertung der quantitativen Beiträge zu den Quer- schnittszielen unterliegen folgenden Einschränkungen:

• Es ist keine Beschreibung und Bewertung der quantitativen Beiträge der Quer- schnittsziele als bereichsübergreifende Grundsätze oder horizontale Prinzi- pien möglich. Auf Ebene der Förderaktivitäten können Beiträge zu einem gewissen Grad und in einem gewissen Ausschnitt der Programme abgebildet werden.

• Quantitative Beiträge sind nicht gleichzusetzen mit Ergebnissen oder Wirkun- gen der Berücksichtigung und Förderung der Querschnittsziele. Sie können jedoch Hinweise geben und Ansatzpunkte zur Reflexion bieten.

• Der Rückgriff auf vorhandene Daten und Kennzahlen begründet eine beschränkte Reichweite der Analyse und zum Teil eine eingeschränkte Aussagekraft.

Zum einen handelt es sich in den wenigsten Fällen um querschnittszielbezogene In- dikatoren. Zum anderen bezieht sich der Großteil der Analyse auf teilnehmer-bezo- gene Förderansätze. Im engeren Sinne handelt es sich bei der quantitativen Bewer- tung um eine Betrachtung des materiellen Umsetzungsstands nach querschnittsziel- relevanten Aspekten.

• Die vorhandene Datenlage zu den einzelnen (Teil-)Aktionen ist sehr unter- schiedlich. Beispielsweise sind in manchen Fällen Zielwerte gebildet, in anderen nicht; in manchen Fällen liegen (belastbare) Informationen zum unmittelbaren und längerfristigen Ergebnis vor, in anderen nicht.

• Grundsätzlich ist eine Bewertung ohne eine gesellschaftliche oder ökologi- sche Bezugsgröße (Benchmark) schwierig. Vergleichswerte anzulegen ist zum einen mit hohem Aufwand verbunden und zum anderen sind die hierfür notwendi- gen Informationen nicht immer im entsprechenden Detailgrad verfügbar. Vor allem, wenn es sich um spezifische (Personen-)Gruppen in konkreten Interventionsfeldern handelt, ist es häufig nicht ohne weiteres möglich, eine entsprechende Bezugsgröße zu finden.

(16)

3. ERGEBNISSE: QUANTITATIVE BEITRÄGE ZU DEN QUERSCHNITTSZIELEN

Nachfolgend werden die Ergebnisse der Auswertung der vorhandenen Daten zu den Quer- schnittszielen beschrieben und erörtert. Die Ergebnisse beziehen sich auf die jeweilig vor- handenen Daten und Kennzahlen. In den Unterkapiteln wird jeweils zuerst das methodische Vorgehen, die herangezogenen Indikatoren und damit verbundene Einschränkungen erläu- tert sowie die sich ergebende Reichweite festgehalten.

Struktur der Ergebniskapitel: Im Anschluss erläutern wir die Ergebnisse der Auswertun- gen. Wir werfen also mithin einen Blick auf die gesamte Auswertung der Indikatoren. Aller- dings sind nicht alle (Teil-)Aktionen gleich intensiv betrachtet. Die vollständige Datenaus- wertung und Ergänzung um mögliche Bezugsgrößen (Benchmarks) findet sich in den Ergeb- nistabellen in der Anlage. Die Ausführungen in diesem Teilbericht sind nach adressierten Zielgruppen der (Teil-)Aktionen und den jeweils erreichten Anteilen von Männern und Frauen strukturiert. Bezüglich der „Gleichstellung von Männer und Frauen“ haben wir die Beschrei- bung und Bewertung anhand der gebildeten Zielwerte strukturiert, d.h. wir gehen zuerst darauf ein, in welchen (Teil-)Aktionen Zielwerte gebildet wurden und dann auf die (Teil- )Aktionen, die Parität anstreben, solchen, die von einer paritätischen Verteilung abweichen sowie solchen, in denen bestehende Unter- oder Überrepräsentation von Frauen in den Ziel- werten fortgeschrieben werden.

3.1

Förderung der „Gleichstellung von Männern und Frauen“

Die Förderung der „Gleichstellung von Männern und Frauen“ kann grundsätzlich über das personenbezogene Merkmal des (biologischen) Geschlechts operationalisiert werden. Die Anzahl und der Anteil erreichter Teilnehmerinnen und Teilnehmer kann wichtige Hinweise auf die Förderung der Gleichstellung liefern.

3.1.1 Methodisches Vorgehen und Einschränkungen

Die Angabe des (biologischen) Geschlechts ist unter den erreichten Teilnehmenden im ESF obligatorisch. Insofern können alle teilnehmer-bezogenen Daten im ESF nach Geschlecht differenziert ausgewertet werden. Gleiches gilt auch für die personen-bezogenen Förderun- gen im EFRE, bei denen im Rahmen des Datenerhebungssystem das Geschlecht der Perso- nen erhoben wird, die die geförderten Stellen innehaben.

Positiv zu bewerten ist, dass für den überwiegenden Teil der betrachteten (Teil-)Aktionen im ESF Output-orientierte Zielwerte gebildet sind. Zudem sind für alle betrachteten Fälle im EFRE geschlechter-bezogene Indikatoren sowie Zielwerte gebildet, die darüber hinaus auf den materiellen Umsetzungsstand hin in Sollwerte angepasst wurden. Diese beziehen sich zum Großenteil nicht auf Personen, sondern auf Vollzeitäquivalente.20

Gleiches gilt nicht bezüglich der unmittelbaren Ergebniszielwerte im ESF. Hier ergeben sich bereits deutlich mehr Ausnahmen. Zudem beziehen sich die Angaben zu den längerfristigen Ergebnisindikatoren auf eine Stichprobenerhebung, so dass die absolute Anzahl an Teilneh- menden, die hier erfasst wurden, häufig sehr gering ist und die Aussagekraft somit deutlich abnimmt. Zudem ist zu berücksichtigen, dass sich die Angaben teilweise auf verschiedene, sehr unterschiedlich konzipierte Maßnahmen einer (Teil-)Aktion beziehen. Eine gleichstel- lungspolitische Bewertung beispielsweise bezüglich der erlangten Qualifizierungen oder ei- nes verbesserten beruflichen Status ist somit nur eingeschränkt möglich.

20 Weitere Ausführungen finden sich im Kapitel 3.1.4 EFRE: Quantitative Beiträge zur „Gleichstellung von Männern und Frauen“.

(17)

Box 3: teilnehmer- bzw. personenbezogene Indikatoren im ESF und EFRE ESF Output-Zielwert Unmittelbarer

Ergebniszielwert

Langfristiges Ergebnis Zeigt an, welches An-

teile Frauen und Män- nern unter den durch die Maßnahmen erreich- ten Teilnehmenden, er- reichen sollen.

Zeigt an, welche Anteile Frauen und Männer un- ter den Teilnehmende, die die Maßnahme er- folgreich abgeschlossen haben, erreicht werden sollen.

Zeigt an, was die Teil- nehmenden sechs Mo- nate nach Austritt aus den Maßnahmen, er- reicht haben. Zielwerte sind nicht gebildet.

EFRE Zielwert Sollwert Istwert

Zeigt an, welches Ziel für den gebildeten Indi- kator anvisiert ist.

Zeigt an, wie viel vo- raussichtlich durch be- reits bewilligte Maßnah- men erreicht wird.

Zeigt an, wie viel durch bereits umgesetzte Maß- nahmen tatsächlich er- reicht wird.

3.1.2 Reichweite der Beschreibung und Bewertung

Von den drei Prioritätsachsen im ESF21 werden bei der Beschreibung und Bewertung der Beiträge zur „Gleichstellung von Männern und Frauen“ alle berücksichtigt. Bei den Spezifi- schen Zielen hingegen können nur sieben von zehn berücksichtigt werden; bei den restlichen drei handelt es sich um nicht-teilnehmer-bezogene Förderansätze. Dies spiegelt sich auch in der Berücksichtigung der (Teil-)Aktionen wider. Bei den Teilnehmenden können hingegen knapp 100 Prozent aller Teilnehmenden für die Beschreibung und Bewertung berücksichtigt werden.

Tabelle 3: Reichweite der Beschreibung und Bewertung für die „Gleichstellung der Geschlechter“

im ESF

Insgesamt davon berück-

sichtigt Abdeckung in Prozent Thematische Reichweite

Prioritätsachsen 3 3 100%

Spezifische Ziele 10 7 70%

Materielle Reichweite

(Teil-)Aktionen 39 19 49%

Teilnehmende 188.898 188.738 100%

Finanzielle Reichweite

Gesamtausgaben 355.336.533 € 309.141.058 € 87%

Eigene Berechnung Ramboll Management Consulting auf Basis von: efREporter.

Im EFRE hingegen kann für die Beschreibung und Bewertung für die „Gleichstellung der Geschlechter“ nur ein kleiner Teil der Förderungen berücksichtigt werden. So werden nur zwei der sechs Prioritätsachsen und nur neun der 56 (Teil-)Aktionen berücksichtigt. Das liegt an der Beschränkung auf (Teil-)Aktionen, in denen zumindest mittelbar Personen von der Förderung profitieren und der Beitrag zu diesem Querschnittsziel daher durch Indikatoren abbildbar wird.

21 Bei der Darstellung der Reichweite wird in diesem Bericht sowohl für den ESF als auch den EFRE auf die Berücksichtigung der „Technischen Hilfen“ verzichtet.

(18)

Tabelle 4: Reichweite der Beschreibung und Bewertung für die „Gleichstellung der Geschlechter“

im EFRE

Insgesamt davon berück-

sichtigt Abdeckung in Prozent Thematische Reichweite

Prioritätsachsen 6 2 33%

Spezifische Ziele 14 4 29%

Materielle Reichweite

(Teil-)Aktionen 56 9 16%

Finanzielle Reichweite

Gesamtausgaben 631.318.609 € 169.170.429 € 27%

Eigene Berechnung Ramboll Management Consulting auf Basis von: efREporter.

. 3.1.3 ESF: Quantitative Beiträge zur „Gleichstellung von Männern und Frauen“

Von den insgesamt 188.898 erreichten Teilnehmenden sind im ESF 86.115 (45 Prozent) Mädchen und Frauen. Bis auf zwei Ausnahmen werden in allen betrachteten (Teil-)Aktionen sowohl Teilnehmer als auch Teilnehmerinnen erreicht. Das ist grundsätzlich positiv zu be- werten.

Während sich die Ausnahme bei der Teilaktion „Maßnahmen der berufsspezifischen Aus- und Weiterbildung im Straf- und Arrestvollzug“ (Reintegration/Wiedereingliederung von Straf- gefangenen, Sicherungsverwahrten und Arrestanten) insofern begründet, als es in Sachsen- Anhalt keine Frauengefängnisse gibt und somit alle Teilnehmenden männliche Strafgefan- gene sind, ist die Erklärung für die Ausnahme bei der Teilaktion „Sensibilisierung und Kom- petenzstärkung der Akteurinnen und Akteure“ (Angebote zur Geschlechtergleichstellung und Nichtdiskriminierung) nicht so unmittelbar. Der gebildete Output-Zielwert deutet darauf hin, dass die Teilaktion nicht als Ausnahme intendiert beziehungsweise antizipiert war. Angege- ben ist, dass 70 Prozent der erreichten Teilnehmenden weiblich sein sollen. Tatsächlich wer- den bis zum Stichtag der Auswertung ausschließlich Frauen erreicht (100 Prozent). Ein Blick auf die Zielgruppen der Teilaktion zeigt, dass maßgeblich Schülerinnen sowie junge Frauen und berufstätige Frauen adressiert werden.22 Der einzige mögliche Erklärungsansatz wäre, dass bei der Teilzielgruppe „Alleinerziehende“ erwartet wurde, dass auch alleinerziehende Väter erreicht werden. Es bleibt jedoch unklar, auf welchen Annahmen die Formulierung des Zielwertes basiert.

Bildung gleichstellungsrelevanter Zielwerte

Im überwiegenden Teil der betrachteten (Teil-)Aktionen sind gleichstellungsrelevante Out- put-Zielwerte gebildet.23 Auch das ist positiv zu bewerten. In lediglich drei (Teil-)Aktionen ist dies nicht der Fall.

Keine Zielwerte sind für die Teilaktion „Niederschwellige Sprachkursangebote“ (Willkom- menskultur in Sachsen-Anhalt) und die Teilaktion „Produktives Lernen“ (Förderung des Schulerfolgs und Verbesserung der Anschlussperspektiven von Schülerinnen und Schülern) gebildet worden. Die dritte Ausnahme bildet die Aktion „Alphabetisierung/Grundbildung“.

Eine Erklärung für diese Ausnahmen liegt nicht unmittelbar auf der Hand. Umso mehr als Mädchen und junge Frauen in allen drei (Teil-)Aktionen zu einem gesellschaftlich relevanten

22 Die Teilaktion richtet sich an Schülerinnen ab der 11. Klasse und junge Frauen mit Hochschulzugangsberechtigung Berufs- und Studienorientierung im MINT-Bereich. Zum anderen werden Karrieren von Frauen in technischen und naturwissenschaft- lichen Berufen unterstützt. Darüber hinaus richten sich spezifische Fördermaßnahmen an Alleinerziehende, um deren Be- schäftigungschancen zu erhöhen. Schließlich werden Unterstützungsangebote und -maßnahmen zur Vermeidung der Diskri- minierung von Frauen gefördert. Siehe Projektauswahlkriterien im ESF-OP in Sachsen-Anhalt. Verfügbar unter: https://eu- ropa.sachsen-anhalt.de/fileadmin/Bibliothek/Politik_und_Verwaltung/StK/Europa/ESI-Fonds-Neu_2017/Dokumente/ESF/Aus- wahlkriterien/17_11_22_Gesamtuebersicht_PAK_ESF.pdf [Zuletzt abgerufen am: 17.08.2020]

23 In der Regel sind dann auch unmittelbare Ergebniszielwerte angelegt.

(19)

Anteil und zwar entsprechend bestehender Geschlechterverhältnisse im Interventionsfeld erreicht werden. In allen Fällen übersteigt der Anteil an Teilnehmerinnen die von uns be- helfsweise angelegte Bezugsgröße (Benchmark).

• „Niedrigschwellige Sprachkursangebote“: Der behelfsweise herangezogene Anteil von weiblichen Schutzsuchenden an allen Schutzsuchenden in Sachsen-Anhalt beträgt laut dem Statistischen Bundesamt zum Stichtag 31.12.2018 35 Prozent.24 Unter den erreich- ten Teilnehmenden der Teilaktion machen sie 40 Prozent aus.

• „Produktives Lernen“: Der behelfsweise herangezogene Anteil von Mädchen an allen Schulabgängerinnen und Schulabgängern ohne Hauptschulabschluss beträgt laut dem Statistischen Bundesamts im Jahr 2017 in Sachsen-Anhalt 37 Prozent.25 Der Anteil der Teilnehmerinnen in dieser Teilaktion liegt bei 38 Prozent.

• „Alphabetisierung/Grundbildung“: Der behelfsweise herangezogene Anteil von Frauen an gering literarisierten Erwachsenen (Alpha Level 1-3) beträgt laut den Ergebnissen der aktuellsten leo.-Studie im Jahr 2018 bundesweit 42 Prozent.26 49 Prozent der mit den geförderten Vorhaben erreichten Teilnehmenden sind weiblich.

Parität zwischen Männern und Frauen als Zielwert

In vier der betrachten (Teil-)Aktion ist Parität als Zielwert angelegt. Drei von diesen richten sich an (potenziell) erwerbstätige Erwachsene: Die Teilaktionen „ego.−KONZEPT“ und

„ego.−START/WISSEN“ (Sensibilisierung / Förderung der Selbständigkeit und Existenzgrün- dung) sowie die Teilaktion „Unterstützung der beruflichen Weiterbildung“ (Unterstützung der beruflichen Weiterbildung und der Fachkräftesicherung). Zudem wird auch in der Teil- aktion „Unterstützung der Berufsausbildung und des Übergangsmanagement“ (Übergang von Schule in Ausbildung und Erwerbsleben) ein Output-Zielwert von 50 Prozent angelegt.

Hier gilt es zu beachten, dass unter die Teilaktion sehr verschiedenen Maßnahmen fallen:

Zusammengefasst sind erreichte Teilnehmende in den Maßnahmen der „Überbetrieblichen Lehrlingsunterweisung (ÜLU)“, des „Regionalen Übergangsmanagements „RÜMSA“ sowie

„Zukunftschance assistierte Ausbildung (ZaA)“. Da die Teilnehmenden der „ÜLU“-Maßnah- men den Großteil ausmachen27 und sich die gebildeten Zielwerte auf diese Maßnahme be- ziehen, beziehen sich auch die nachfolgenden Interpretationen auf diese Maßnahmen.28 Ungeachtet der Frage, inwiefern dies bestehenden Geschlechterverhältnissen entspricht o- der nicht, ist ausfällig, dass in den Teilaktionen „ego.−KONZEPT“ und „ego.−START/WIS- SEN“ erwartet wird, dass Frauen unter den Teilnehmenden, die nach Maßnahmeende selbst- ständig sind (unmittelbares Ergebnis) jeweils sogar 60 Prozent ausmachen.29 Während es in beiden Teilaktionen gelingt, interessierte Gründer und Gründerinnen zu fast gleichen Tei- len anzusprechen (45 beziehungsweise 49 Prozent), ergibt sich bezüglich des unmittelbaren Ergebnis ein deutlicher Unterschied zwischen den Teilaktionen. In der Teilaktion „ego.−KON- ZEPT“ sind lediglich 32 Prozent Frauen (14 Prozent insgesamt). In der Teilaktion

24 Statistisches Bundesamt (2019): Bevölkerung und Erwerbstätigkeit - Schutzsuchende. Verfügbar unter:

https://www.destatis.de/DE/Themen/Gesellschaft-Umwelt/Bevoelkerung/Migration-Integration/Publikationen/Downloads- Migration/schutzsuchende-2010240187004.pdf?__blob=publicationFileam 31.12.2018. [Zuletzt abgerufen am: 19.08.2020].

25 Statistisches Bundesamt (2018): Bildung und Kultur - Allgemeinbildende Schulen. Schuljahr 2017/2018. Verfügbar unter:

https://www.destatis.de/DE/Themen/Gesellschaft-Umwelt/Bildung-Forschung-Kultur/Schulen/Publikationen/Downloads-Schu- len/allgemeinbildende-schulen-2110100187005.xlsx?__blob=publicationFile. [Zuletzt abgerufen am: 19.08.2020]

26 Grotlüschen, Anke; Buddeberg, Klaus; Dutz, Gregor; Heilmann, Lisanne; Stammer, Christopher (2019): LEO 2018 – Leben mit geringer Literalität. Pressebroschüre, Hamburg. Verfügbar unter: http://blogs.epb.uni-hamburg.de/leo. [Zuletzt abgeru- fen am: 17.08.2020]

27 90 Prozent der 19.748 erreichten Teilnehmenden nehmen an ÜLU teil.

28 Die Zusammenfassung der Maßnahmen bedingt somit eine methodische Unschärfe, die nur schwer aufzulösen ist. Auf- grund der jeweils adressierten Zielgruppen, ist davon auszugehen ist, dass dies bezüglich der Geschlechterverteilung eine negative Verzerrung bedeutet, während es potenziell bei der Merkmalsverteilung Migrationshintergrund und mit Behinderten- ausweis eine positive Verzerrung bedeuten kann.

29 In den anderen beiden Teilaktionen wird der Anteil von 50 Prozent fortgeschrieben.

(20)

„ego.−START/WISSEN“ sind 72 Prozent Frauen (1 Prozent insgesamt). 30 Von den 25 Teil- nehmenden der Maßnahmen „ego.−START/WISSEN“, die nach Maßnahmeende selbststän- dig sind, sind 18 Frauen.

Bezüglich der Erreichung der gebildeten geschlechterbezogenen Zielwerte scheint die Teil- aktion „Unterstützung der beruflichen Weiterbildung“ (Unterstützung der beruflichen Wei- terbildung und der Fachkräftesicherung) vorbildlich31: 53 Prozent der erreichten Teilneh- menden sind weiblich; 48 Prozent der Teilnehmenden, die nach Maßnahmeende eine Quali- fizierung erlangen, sind weiblich; und 46 Prozent der Teilnehmenden, bei denen sich die berufliche Situation nach sechs Monaten verbessert hat (längerfristiges Ergebnis, 61 Prozent insgesamt), sind weiblich.

Im Gegensatz bleibt der Anteil an jungen Frauen unter den erreichten Teilnehmenden der Maßnahmen „Überbetriebliche Lehrlingsunterweisung (ÜLU)“ (Teilaktion „Unterstützung der Berufsausbildung und des Übergangsmanagement“) mit 22 Prozent deutlich hinter dem an- gelegten Zielwert von 50 Prozent zurück. Zudem fällt der Anteil unter den Teilnehmenden, die nach Maßnahmeende eine Qualifizierung erlangt haben, auf 19 Prozent (unmittelbares Ergebnis, 95 Prozent insgesamt). Laut des Operationellen Programms des ESF sollen alle Maßnahmen der Teilaktion durch den Abbau geschlechtsspezifischer Berufswahlmuster und die Schaffung von Bildungsgerechtigkeit zur „Gleichstellung der Geschlechter“ beitragen.

Eine entsprechende Bezugsgröße (Benchmark) erklärt zwar, warum der Anteil erreichter weiblicher Auszubildender deutlich hinter dem Output-orientierten Zielwert zurückbleibt: Bei den Maßnahmen handelt sich um handwerkliche Ausbildungen. Laut des Statistischen Bun- desamtes lag der Anteil weiblicher Auszubildenden im Handwerk in Sachsen-Anhalt (31.122018) bei 19 Prozent.32 Nichtsdestoweniger ist es durchaus relevant, dass der Anteil weiblicher Auszubildender unter den Teilnehmenden, die die Maßnahme erfolgreich abschlie- ßen nochmals abnimmt – insbesondere, da der unmittelbare Ergebnisindikator insgesamt deutlich überschritten wird (95 anstatt 62 Prozent). So wäre es relevant zu wissen, ob weib- liche Auszubildende auch generell eine höhere Abbrecherquote in handwerklichen Ausbil- dungsberufen aufweisen. Eventuell wären die 19 Prozent Teilnehmerinnen unter den erfolg- reichen Teilnehmenden besser als eine sich so ergebende bundesweite Bezugsgröße (Bench- mark).

Leichte Abweichungen von der Parität als Zielwert

In weiteren vier (Teil-)Aktionen wird leicht von der Parität als Zielwert abgewichen. In der Aktion „Berufsorientierung und Berufsvorbereitung (BRAFO)“ sowie dem „Freiwilligen öko- logischen Jahr“ wird jeweils ein Output-Zielwert von 54 Prozent Frauen beziehungsweise Mädchen angelegt. In der Teilaktion „Zukunft mit Arbeit“ und der „Aktiven Eingliederung von Zielgruppen“ jeweils ein Anteil von 48 Prozent. Während der avisierte Anteil in der Ak- tion „Freiwilliges ökologisches Jahr“ und der Teilaktion „Zukunft mit Arbeit“ deutlich über- schritten wird (63 Prozent beziehungsweise 77 Prozent erreichte Teilnehmerinnen), wird er in der Aktion „Berufsorientierung und Berufsvorbereitung (BRAFO)“ sowie der Teilaktion

„Aktive Eingliederung von Zielgruppen“ jeweils leicht unterschritten (46 Prozent beziehungs- weise 42 Prozent erreichte Teilnehmerinnen).

30 Diese Tendenz schreibt sich auch bezüglich des längerfristigen Ergebnisses fort. In beiden Teilaktionen fällt der Anteil der Frauen hier jedoch nochmals ab.

31 Dies zeigt sich auch in der vertieften thematischen Evaluierung der Förderung, in der weitere gleichstellungsrelevante As- pekte qualitativ betrachtet wurden, darunter auch Wirkungen und Wirkungszusammenhänge. Vgl. Evaluation der Förderpro- gramme Weiterbildung und Weiterbildung Direkt, Abschlussbericht (2019). Verfügbar unter: https://europa.sachsen-an- halt.de/fileadmin/Bibliothek/Politik_und_Verwaltung/StK/Europa/ESI-Fonds-Neu_2017/Dokumente/Bewertungsbe- richte_2014-2020/19_09_25_Weiterbildung_Betrieb_und_Direkt_Finaler_Bericht.pdf. [Zuletzt abgerufen am: 18.08.2020]

32 Eigene Berechnung auf Basis von: Statistische Bundesamt: Auszubildende: Bundesländer, Stichtag, Geschlecht, Alters- gruppe. Verfügbar unter: https://www.destatis.de/DE/Home/_inhalt.html. [Zuletzt abgerufen am: 19.08.2020]

(21)

Die adressierten Zielgruppen und somit bestehenden Geschlechterverhältnisse unterschei- den sich zwischen den vier (Teil-)Aktionen. Das „Freiwillige ökologische Jahr“ richtet sich an junge Erwachsene und die „Berufsorientierung und Berufsvorbereitung (BRAFO)“ an Schü- lerinnen und Schüler der 7. bis 8. Klasse.

• Legt man den Anteil von 48 Prozent Frauen in der Altersgruppe der 18 – bis unter 25- Jährigen in Sachsen-Anhalt an (2020)33, übersteigt dies sowohl der Output-orientierte Zielwert mit 54 Prozent als auch der erreichte Anteil mit 63 Prozent.

• Legt man den Anteil von 48 Prozent Mädchen in der Altersgruppe der 6- bis unter 15- Jährigen in Sachsen-Anhalt an (2020)34, gilt dies auch für den Output-Zielwert von 54 Prozent in der „Berufsorientierung und Berufsvorbereitung (BRFAO)“. Allerdings wird dieser mit 46 Prozent unter den erreichten Schülerinnen und Schülern leicht unterschrit- ten und bleibt unter den Teilnehmenden, die nach Maßnahmeende eine Qualifizierung erlangt haben (unmittelbares Ergebnis), fast konstant: 45 Prozent sind weiblich (100 Prozent insgesamt).

Es stellt sich jedoch die Frage, warum zwar 54 Prozent der erreichten Teilnehmenden weib- lich sein sollen (Output-Zielwert), allerdings erwartet wird, dass ein geringerer Anteil (46 Prozent) die Maßnahme erfolgreich abschließt (Ergebniszielwert, 90 Prozent insgesamt). Für das „Freiwillige ökologische Jahr“ sind keine Ergebniszielwerte gebildet.35

Die Teilaktionen „Zukunft mit Arbeit“ und „Aktive Eingliederung von Zielgruppen“ richten sich an besonders benachteiligte Personengruppen. Darüber hinaus unterschieden sich die Maßnahmenkonzeption deutlich, was auch einen Einfluss auf die Geschlechterverteilung nimmt.

• Die Teilaktion „Zukunft mit Arbeit“ umfasst eine Reihe unterschiedlicher arbeitsmarkpo- litischer Maßnahmen, die sich an spezifische Zielgruppen richten: Die teilnehmer-bezo- genen Maßnahmen sind „Familien stärken – Perspektiven eröffnen“ und „Gesellschaftli- che Teilhabe – Jobperspektive 58+“.

- „Familien stärken“ richtet sich gemäß der Richtlinie „Zielgruppen- und Beschäftigungs- förderung“ an Leistungsberechtigte aus Familienbedarfsgemeinschaften im SGB II mit mindestens einem Kind im Haushalt, in denen bei Aufnahme in das Projekt entweder beide Partner arbeitslos sind und ein Partner jünger als 35 Jahre ist oder das alleiner- ziehende Elternteil arbeitslos und jünger als 35 Jahre ist. Es ist davon auszugehen, dass unter den Teilnehmenden der Maßnahmen „Familien stärken“ Frauen grundsätzlich stär- ker vertreten sind. Zum einen machen weibliche Alleinerziehende in Sachsen-Anhalt (2020) 90 Prozent aller Alleinerziehenden aus.36 Zum anderen zeigt auch die eine ver- tiefte Betrachtung der Umsetzung, dass der überwiegende Anteil der erreichten Eltern- teile alleinerziehende Frauen sind: Zum Stichtag 27.02.2018 waren nur rund 17 Prozent der erreichten Teilnehmenden männlich.37 Vor diesem Hintergrund ist die Vermittlungs- quote von 50 Prozent und eine in der Tendenz nachhaltige Integration auf Basis der Verbleibsdatenerhebung vor gleichstellungspolitischen Gesichtspunkten als besonders gut zu bewerten.

33 Vgl. Statistisches Bundesamt: Bevölkerung (Zensus): Bundesländer, Stichtag, Geschlecht, Altersgruppen. Verfügbar unter:

https://www.destatis.de/DE/Home/_inhalt.html. [Zuletzt abgerufen am: 19.08.2020]

34 Ebd.

35 Die Aktion wird weiter unten bei den Jugendfreiwilligendiensten nochmals aufgegriffen.

36 Eigene Berechnung auf Basis von: Statistisches Bundesamt (2020): Alleinerziehende: Bundesländer, Jahre, Geschlecht.

Verfügbar unter: https://www.destatis.de/DE/Home/_inhalt.html. [Zuletzt abgerufen am: 17.08.2020].

37 73 Prozent sind alleinerziehend, rund 3 Prozent haben einen Migrationshintergrund oder gehören einer anerkannten Min- derheit an. Vgl. Bewertung des Spezifischen Ziels 5, Zukunft mit Arbeit und Aktive Eingliederung von Zielgruppen. Verfügbar unter: https://www.efreporter.de/confluence/display/VADE/ESF+-+Evaluierungen?pre-

view=/11403766/38895787/2018_10_25_Bericht_MS-Massnahmen_SZ5.pdf. [Zuletzt abgerufen am: 17.08.2020].

Referenzen

ÄHNLICHE DOKUMENTE

Dies erfordert zudem, dass frühzeitig ermittelt und vermittelt wird, wie die Querschnittsziele und -themen in der Projektumset- zung berücksichtigt werden und welche Beiträge

Anteil Teilnehmer/-innen mit Migrationshinter- grund, die unmittelbar nach ihrer Teilnahme auf Arbeitsuche sind eine schulische/berufliche Ausbil- dung absolvieren, eine

Für die hier dargestellte Teilstudie 3.3 wird im Folgenden analysiert, inwiefern (Teil-)Aktionen des EFRE und ESF das Querschnittsthema „Fachkräftesicherung und Schaffung

Fachaufsicht und Fachreferat sehen den zentralen Beitrag zum Querschnittsziel darin, dass Schülerinnen und Schüler mit Beeinträchtigungen an BRAFO teilnehmen können und

Hinsichtlich des R1-Ausbaus weisen Vorhabenvertreterinnen und -vertreter außerdem da- rauf hin, dass mit dem Notüberlauf nicht nur ein Beitrag zum Risikomanagement, sondern durch

Wie diese Teilstudie gezeigt hat, kann Internationalisierung viele unterschiedliche Facetten haben. Für diese Teilstudie hat es sich als zielführend erwiesen,

Quelle: Befragung der Fachreferate (2019). Die Ergebnisse der Einschätzung der Fachreferate zur Berücksichtigung des Querschnitts- themas „Fachkräftesicherung / Schaffung

In welchem Maße trägt das Projekt zu dem (den) Ergebnisindikator(en) bei und damit zum spezifischen Ziel der Investitionspriorität. In welchem Maße trägt das Projekt zu dem