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Ist das Ziel eine gleichberechtigte Teilnahme an den Maßnahmen, kann als positiv bewertet werden, dass Menschen mit Behindertenausweis in allen (Teil-)Aktionen erreicht werden.

Kritischer zu bewerten ist, dass sie in der Tendenz kaum den Anteil erreichen, den sie in der Gesamtbevölkerung ausmachen. Zudem zeigt sich auch, dass Menschen mit Behinderung die Maßnahmen weniger häufig erfolgreich abschließen.

Grundsätzlich deutet sich an, dass durchaus ein Beitrag zum Ausgleich individueller Benach-teiligung geleistet wird. Deutlich schwieriger ist es zu beurteilen, inwiefern so auch struktu-rellen Einflussfaktoren entgegengewirkt wird; umso mehr, als ein singuläres Merkmal in der Regel wenig über die konkreten Lebensrealitäten aussagt.

3.3

Förderung der „Ökologischen Nachhaltigkeit“

Die Förderung der „Ökologischen Nachhaltigkeit“ kann grundsätzlich über bestimmte pro-grammspezifische und gemeinsame Output-Indikatoren im EFRE operationalisiert werden.

Die Beschreibung der Zielerreichung ermöglicht insbesondere eine Bewertung der Ergebnis-ziele (im Sinne der in Abbildung 2 eingeführten Zieldimensionen), die sich mit der Förderung

„Ökologischer Nachhaltigkeit“ decken. Die entsprechenden gesetzten Indikatoren-Werte be-ziehen sich auf das Ende der Förderperiode, also auf das Jahr 2023.

Struktur des Ergebniskapitels: Im Gegensatz zur bisherigen Struktur orientieren wir uns im Ergebniskapitel zur „Ökologischen Nachhaltigkeit“ im EFRE an den Prioritätsachsen.

Dies erlaubt die Berücksichtigung sehr unterschiedlicher gemeinsamer Output- und pro-grammspezifischen Indikatoren sowie die spezifischen Beitragsdimensionen zur „Ökologi-schen Nachhaltigkeit“. Die vollständige Datenauswertung findet sich in den Ergebnistabel-len in der Anlage.

3.3.1 Methodisches Vorgehen und Einschränkungen

Als Datenquelle haben wir ausschließlich auf die Daten zum Umsetzungsstand der (Teil-) Aktionen (efREporter) zum Stichtag 31.10.201984 zurückgegriffen. Für die EFRE-(Teil-)Akti-onen wird in diesem Datensatz anhand bestimmter, vordefinierter Indikatoren (programm-spezifische und gemeinsame Output-Indikatoren) aufgezeigt, welche Ergebnisse erzielt wur-den und werwur-den. Solche Indikatoren sind beispielsweise der „geschätzte jährliche Rückgang der Treibhausgasemissionen (in Tonnen CO2-Äquivalente)“ oder die „Länge gebauter Rad-wege (in km)“. Für die entsprechenden Indikatoren liegen jeweils Zielwerte, Soll- und Ist-Werte vor.

Box 5: Indikatoren im EFRE: Ziel-, Soll- und Istwert

Zielwert Sollwert Istwert

Zeigt an, welches Ziel für den gebildeten Indikator anvisiert ist.

Zeigt an, wie viel voraus-sichtlich durch bereits be-willigte Maßnahmen er-reicht wird.

Zeigt an, wie viel durch be-reits umgesetzte Maßnah-men tatsächlich erreicht wird.

Da es sich bei den Maßnahmen, die zur Erreichung der Ziele für diese Indikatoren beitragen sollen, in der Regel um investive Maßnahmen handelt, deren Ergebnisse erst mit Abschluss der Maßnahme eintreten (bspw. CO2-Einsparung nach energetischer Sanierung eines Ge-bäudes oder die geschützte Bevölkerung nach Bau eines Deiches), besteht eine zeitliche Diskrepanz zwischen Soll- und Ist-Werten, die durchaus mehrere Jahre betragen kann. Da-her werden die folgenden Betrachtungen überwiegend auf Basis der Soll-Werte vorgenom-men.

84 Der Stichtag bezieht sich auf die aus dem efREporter gezogenen Auszüge. Im Falle der Vorhabendaten im EFRE (Daten zum Umsetzungsstand der (Teil-)Aktionen) beziehen sich die Angaben in der Regel auf den 15.10.2019.

Anders als im Falle der Querschnittsziele „Gleichstellung von Männern und Frauen“ (vgl.

Kapitel 3.1) sowie „Chancengleichheit und Nichtdiskriminierung“(vgl. Kapitel 3.2), bei denen die vorhandenen Monitoringdaten es erlauben, die Erreichung von Teilhabezielen im Sinne der in Abbildung 2 vorgenommenen Unterscheidung von Zieldimensionen zu bewerten, er-möglichen die vorhandenen Monitoringdaten hinsichtlich des Querschnittsziels „Ökologische Nachhaltigkeit“ im EFRE tendenziell die Darstellung von Ergebnis- oder sogar Wirkungszie-len. Allerdings bleiben diese auf einzelne Dimensionen von ökologischer Nachhaltigkeit85 beschränkt und bilden bei Weitem nicht die gesamte Breite möglicher ökologischer Beiträge der Förderung ab.

3.3.2 Reichweite der Beschreibung und Bewertung

Im Vergleich zur Reichweite der „Gleichstellung“ ist die thematische und materielle Reich-weite der „Ökologischen Nachhaltigkeit“ im EFRE etwas größer. Hier können Prioritätsachsen und Spezifische Ziele abgedeckt werden, die für die „Gleichstellung“ nicht berücksichtigt werden können. Lediglich die finanzielle Reichweite ist vergleichsweise gering, da für die mittelintensiven (Teil-)Aktionen keine Indikatoren erhoben werden, die einen Rückschluss auf deren Beitrag zur „Ökologischen Nachhaltigkeit“ zulassen.

Tabelle 9: Reichweite der Beschreibung und Bewertung für „Ökologische Nachhaltigkeit“ im EFRE Insgesamt davon

berück-sichtigt Abdeckung in Prozent Thematische Reichweite

Prioritätsachsen 6 3 50%

Spezifische Ziele 14 5 36%

Materielle Reichweite

(Teil-)Aktionen 56 16 29%

Finanzielle Reichweite

Gesamtausgaben 631.318.609 € 106.353.882 € 17%

Eigene Berechnung Ramboll Management Consulting auf Basis von: efREporter.

Für den ESF besteht keine Datengrundlage, die zur Beschreibung und Bewertung der Bei-träge zum Querschnittsziel „Ökologische Nachhaltigkeit“ herangezogen werden kann.

3.3.3 EFRE: Quantitative Beiträge zur „Ökologischen Nachhaltigkeit“

Nachfolgend erörtern wir die Ergebnisse der Auswertung nach Prioritätsachsen:

Prioritätsachse 3

In der Prioritätsachse 3 werden Bestrebungen zur Verringerung der CO2-Emissionen in allen Branchen der Wirtschaft unterstützt. Damit soll im Sinne des Querschnittsziels „Ökologische Nachhaltigkeit“ ein Beitrag zum Erhalt, zum Schutz und zur Verbesserung der Qualität der Umwelt, zur Ressourceneffizienz, zum Klimaschutz und zur Anpassung an den Klimawandel geleistet werden.

Insgesamt soll mit den Maßnahmen bis 2023 ein geschätzter jährlicher Rückgang der Treib-hausgasemissionen von 40.435 Tonnen CO2-Äquivalenten (im Folgenden: CO2e) erzielt wer-den (Zielwert). Im Soll zeichnet sich ab, dass dieser Wert deutlich übertroffen werwer-den könnte. Dies ist darauf zurückzuführen, dass einerseits mehr Vorhaben bewilligt wurden als im Rahmen der Programmplanung geschätzt wurde und dass diese Vorhaben andererseits durchschnittlich höhere CO2e-Reduktionen erzielen. Im Einzelnen stellen sich die Beiträge der Maßnahmen wie folgt dar:

85 Hierzu zählen gemäß Art. 8 ESI-VO insbesondere der Schutz und die Verbesserung der Qualität der Umwelt, Ressour-ceneffizienz, Klimaschutz, Anpassung an den Klimawandel, biologische Vielfalt, Katastrophenresistenz sowie Risikoprävention und -management.

• Mit der Aktion „Entwicklung und Umsetzung energetischer Vorhaben in Unternehmen“

sollten ursprünglich 100 Unternehmen Zuschüsse für Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz und der Nutzung erneuerbarer Energien erhalten, mit denen ein ge-schätzter jährlicher CO2e-Rückgang von insgesamt 25.400 Tonnen bis 2023 erzielt wer-den sollte. Damit sollte von dieser Aktion der mit Abstand größte Beitrag zur CO2 e-Reduktion im Rahmen des Operationellen Programms EFRE ausgehen. Tatsächlich wur-den zwar bis zum Zeitpunkt dieser Bewertung bereits Zuschüsse für 187 Unternehmen bewilligt – der Soll-Wert der CO2e-Reduktion bleibt mit 18.002 Tonnen jedoch signifikant hinter dem Zielwert zurück, d.h. pro unterstütztem Unternehmen fällt die CO2 e-Reduk-tion voraussichtlich deutlich geringer aus als ursprünglich erwartet. Damit bleibt die Ak-tion als eine der wenigen AkAk-tionen in der Prioritätsachse 3 voraussichtlich hinter den Erwartungen im Hinblick auf den Zielwert zurück. Mit abgeschlossenen Vorhaben in 24 Unternehmen wurde bisher bereits ein Rückgang von 9.340 Tonnen CO2e erzielt. Eine genauere Betrachtung der Hintergründe dieser Werte wird derzeit im Rahmen einer the-matischen Evaluation vorgenommen.

• Mit der Aktion „Energetische Sanierung öffentlicher Infrastrukturen“ (Kindertagesein-richtungen, Schulen, Hochschulgebäude, Sportstätten, kulturelle Einrichtungen) sollten insgesamt 96 öffentliche Gebäude beziehungsweise Infrastrukturen saniert werden.

Dadurch sollte im Zielwert eine CO2e-Reduktion von 4.235 Tonnen erreicht werden – wobei mit der geplanten Sanierung von vier kulturellen Einrichtungen keine Erwartun-gen im Hinblick auf die CO2e-Reduktion verbunden waren beziehungsweise diese im Rahmen der Programmplanung nicht beziffert wurden. Tatsächlich wurden bislang Vor-haben zur energetischen Sanierung von 109 öffentlichen Gebäuden beziehungsweise Infrastrukturen bewilligt. Damit ist voraussichtlich eine CO2e-Reduktion von etwa 7.096 Tonnen verbunden. Demnach werden also sowohl die Anzahl der Vorhaben als auch die CO2e-Reduktionen pro Vorhaben und die CO2e-Reduktionen insgesamt signifikant über-troffen. Dies gilt insbesondere für Kindertageseinrichtungen, Schulen und Hochschulge-bäude. Bei den Sportstätten ist der höhere Beitrag zu den CO2e-Reduktionen (Soll-Wert) ausschließlich auf die höhere Anzahl an Vorhaben zurückzuführen. Auch die kulturellen Einrichtungen tragen mit über 50 Tonnen CO2e-Reduktion pro Vorhaben zur Erreichung des Zielwertes bei.

• Die Aktion „Energieeffizienz von Trink- und Abwasseranlagen“ wird seit dem Jahr 2019 verfolgt. Zum Zeitpunkt dieser Bewertung sind noch keine Soll-Werte zu verzeichnen.

Es wird das Ziel verfolgt, 96 Infrastrukturen beziehungsweise Gebäude mit einer Reduk-tion der jährlichen Treibhausgasemissionen von insgesamt 1.600 Tonnen CO2e zu sa-nieren.

• Im Verkehrssektor soll mit der Aktion „Unterstützung umweltfreundlicher Verkehrsträ-ger“ durch mehrere Teilaktionen (Radverkehrsanlagen und -infrastruktur, Förderung von Fahrzeugen mit alternativen Antrieben für den ÖPNV, Forschung, Einführung und Nutzung von Intelligenten Verkehrssystemen) eine Reduktion der jährlichen Treibhaus-gasemissionen in Höhe von 8.500 Tonnen CO2e erreicht werden. Hierfür sollen 30 km Radwege gebaut sowie 35 Fahrzeuge mit alternativen Antrieben und zehn Vorhaben zur Förderung intelligenter Verkehrssysteme gefördert werden. Im Soll werden insbeson-dere die Zielwerte für die CO2e-Reduktion teilweise deutlich übertroffen. Während dies bei der Radinfrastruktur mit weniger gebauten Radwegkilometern erreicht wird, wird der Zielwert bei der Forschung, Einführung und Nutzung von Intelligenten Verkehrssyste-men vor allem durch ein Mehr an Vorhaben übertroffen. Bei der Förderung von Fahr-zeugen mit alternativen Antrieben für den ÖPNV wurde zwar bislang nur ein einziges Vorhaben mit sechs Fahrzeugen bewilligt – dieses soll jedoch eine jährliche CO2 e-Re-duktion von 1.235 Tonnen erzielen und würde damit bereits einen Beitrag zur ökologi-schen Nachhaltigkeit leisten, der 44 Prozent des Ergebniszielwertes bei der geplanten Förderung von 35 Fahrzeugen ausmacht.

Insgesamt entsteht so ein signifikanter Beitrag zum Querschnittsziel „Ökologische Nachhal-tigkeit“ im Sinne von Beiträgen zum Erhalt, zum Schutz und zur Verbesserung der Qualität der Umwelt, zur Ressourceneffizienz, zum Klimaschutz und zur Anpassung an den Klima-wandel, der ausschließlich über die Verringerung der CO2e-Emissionen abgebildet wird. Po-sitiv ist zu bewerten, dass das verfolgte Ziel bis zum Ende der Förderperiode insgesamt übertroffen werden könnte. Mit einer jährlichen Reduktion von voraussichtlich mindestens als 33.657 Tonnen CO2-Äquivalenten könnten die geförderten Maßnahmen damit spürbar zur geplanten Reduktion von Treibhausgasemissionen in Sachsen-Anhalt zwischen 2015 und 2020 beitragen. Geht man beispielsweise davon aus, dass Sachsen-Anhalt sein Landesziel erreicht, die jährlichen Treibhausgasemissionen bezogen auf das Ausgangsjahr 2015 bis 2020 um etwa 3,1 Millionen Tonnen CO2e zu reduzieren, dann würden die über den EFRE geförderten Maßnahmen bei Erreichen des gesetzten Zielwerts mindestens 1,1 Prozent zu dieser Reduktion beitragen. Je nachdem, ob und wie stark der Zielwert letztendlich über-troffen wird, kann dieser Wert auch noch höher ausfallen. Dabei tragen die EFRE-geförderten Maßnahmen sowohl im privatwirtschaftlichen als auch im öffentlichen Bereich und nicht zu-letzt im Verkehrssektor zur CO2e-Reduktion bei.

Prioritätsachse 4

In der Prioritätsachse 4 werden unter anderem Maßnahmen gefördert, die zur Verringerung des Flächenverbrauchs beitragen sollen, indem eine Unterstützung der Innenentwicklung von Städten sowie eine Verbesserung der Nutzung von Brach- und Konversionsflächen im urbanen Raum gefördert wird. Die in diesem Kontext verfolgten Aktionen dienen dazu – auch vor dem Hintergrund der tendenziell rückläufigen Bevölkerungsentwicklung – eine wei-tere Zersiedelung und die damit einhergehende Neuversiegelung von Flächen in größerem Umfang zu vermeiden. Damit soll im Sinne des Querschnittsziels „Ökologische Nachhaltig-keit“ auch ein Beitrag zum Erhalt, zum Schutz und zur Verbesserung der Qualität der Um-welt, zur Ressourceneffizienz sowie zum Klimaschutz geleistet werden.

Insgesamt sollen mit den geförderten Maßnahmen urbane Gebäude- und Freiflächen im Umfang von 80.000 Quadratmetern sowie Brach- und Konversionsflächen im Umfang von 102 Hektar saniert werden. Im Soll zeichnet sich zum Bewertungszeitpunkt ab, dass mit Unterstützung des EFRE 66.351 Quadratmeter urbane Gebäude- und Freiflächen und drei Hektar Brach- und Konversionsflächen saniert werden. Damit wird insbesondere das im Operationellen Programm beschriebene hohe Potenzial für die Sanierung von Brach- und Konversionsflächen und damit auch für den Abbau von Beeinträchtigungen des Stadt- und Landschaftsbilds sowie von Gefahren für die Umwelt (z. B. Kontaminationen des Bodens und des Grundwassers) bislang nur bedingt ausgeschöpft. Dennoch zeichnet sich auf Kontext-ebene nach Berechnungen des Statistischen Landesamts neuerdings eine Verringerung des Flächenverbrauchs ab.86 Ob sich dieser Trend fortsetzt und welche Beiträge die EFRE-För-derung hierzu leistet, kann derzeit jedoch noch nicht bewertet werden.

Prioritätsachse 5

In der Prioritätsachse 5 wird der Schutz der Bevölkerung vor Schäden durch Hochwasser und Vernässung als Ziel verfolgt. Es sollen vor allem präventive Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung sowie von Sachgütern umgesetzt werden. Um dieses Ziel zu erreichen, werden Investitionen in den stationären Hochwasserschutz, das heißt den Deichbau, die Errichtung von Flutungspoldern (kommunaler Hochwasserschutz) sowie den Bau von Hoch-wasserrückhaltebecken und Deichrückverlegungsmaßnahmen (Landeshochwasserschutz) gefördert. Außerdem sollen Maßnahmen gefördert werden, welche die Auswirkungen der klimawandelbedingten Vernässung beseitigen oder mindern beziehungsweise solchen Aus-wirkungen vorbeugen. Im Sinne des Querschnittsziels „Ökologische Nachhaltigkeit“ soll hier-mit ein Beitrag zum Erhalt, zum Schutz und zur Verbesserung der Qualität der Umwelt, zur

86 Vgl. Statistisches Landesamt Sachsen-Anhalt (2020). Kontextindikatoren 2014-2020 - Stand 11.05.2020. Umwelt-Boden.

Anpassung an den Klimawandel, sowie zur Katastrophenresistenz (im Sinne der Fähigkeit der Ökosysteme, Störungen zu bewältigen und langfristig stabil zu bleiben) und zur Risi-koprävention (im Sinne der Vorsorge, dass die Eintrittswahrscheinlichkeit einer Umweltka-tastrophe möglichst gering gehalten wird) beziehungsweise zum Risikomanagement (d.h.

sämtliche Maßnahmen zur systematischen Erkennung, Analyse, Bewertung, Überwachung und Kontrolle von Risiken für die Umwelt) geleistet werden.

Insgesamt sollten durch die EFRE-unterstützten Maßnahmen im Landeshochwasserschutz Retentionsräume im Umfang von 20 Millionen Kubikmetern geschaffen werden; im kommu-nalen Hochwasserschutz sollten die geförderten Hochwasserschutzmaßnahmen insgesamt 75.000 Personen zugutekommen. Diese Zahlen werden im Soll zum Bewertungszeitpunkt bereits erreicht (Landeshochwasserschutz) beziehungsweise deutlich übertroffen (kommu-naler Hochwasserschutz). Beim kommunalen Hochwasserschutz kommen die geförderten Hochwasserschutzmaßnahmen sogar im Ist-Wert bereits 154.188 Personen zugute und da-mit etwas mehr als doppelt so vielen wie ursprünglich geplant. Im Ergebnis steigt der Anteil der Einwohner und Einwohnerinnen in gefährdeten Gebieten in Sachsen-Anhalt, der DIN-gerechten Schutz genießt von 25 Prozent (2014) auf 33,5 Prozent (2019).87 Bis 2023 soll der Wert durch den Abschluss weiterer Vorhaben auf 50 Prozent steigen.88 Mit der Aktion Beseitigung, Minderung und Vorbeugung gegen Vernässung oder Erosion sollten bis 2023 insgesamt 15 Infrastrukturen vor Vernässung oder Erosion geschützt werden. Im Soll wer-den von wer-den bislang bewilligten Vorhaben bislang 4 Infrastrukturen geschützt. Damit dürften neben dem verbesserten Schutz von Infrastrukturen sowie der Bevölkerung unter anderem auch beträchtliche Beiträge zum Schutz von Lebensräumen, zur Verhinderung von Boden-abtrag und von Grundwasserverschmutzung im Fall von Starkregenereignissen verbunden sein und damit ein maßgeblicher Beitrag zur „Ökologischen Nachhaltigkeit“ geleistet werden, der jedoch nicht gleichermaßen erfasst wird.

3.3.4 Fazit und Ausblick: „Ökologische Nachhaltigkeit“

Die Ergebnisse zeigen zunächst, dass die Reichweite der quantitativen Beschreibung und Bewertung im Fall des Querschnittsziels „Ökologische Nachhaltigkeit“ vergleichsweise gering ist. Es wurde deutlich, dass relevante Daten zur Beschreibung und Bewertung der Rolle des Querschnittsziels nur dann vorliegen, wenn Aspekte davon auch das förderpolitische Ziel der geförderten Maßnahmen darstellen. Dies dürfte vor allem darauf zurückzuführen sein, dass mit der belastbaren Erfassung relevanter Daten in Bezug auf die „Ökologische Nachhaltig-keit“ häufig ein beträchtlicher (Quantifizierungs-)Aufwand verbunden ist. In vielen Fällen erfordert eine Messung z.B. der CO2e-Reduktion das Heranziehen externer Expertise bei-spielsweise von Energieberaterinnen und -beratern oder der Landesenergieagentur.

Die gemessenen Ergebnisse der Maßnahmen im Hinblick auf die „Ökologische Nachhaltig-keit“ fallen insgesamt beachtlich aus und erreichen oder übertreffen in den meisten Fällen die gesetzten Zielwerte. Werden die Maßnahmen (weiter) wie geplant umgesetzt, dürften hiervon relevante ökologische Effekte für das Land Sachsen-Anhalt ausgehen.

Gleichzeitig ist festzuhalten, dass die potenziellen Effekte der geförderten Maßnahmen auf die „Ökologische Nachhaltigkeit“ in der Regel viele Facetten haben, von denen nur ein Teil in den erfassten Indikatoren abgebildet wird und im Sinne eines angemessenen Kosten-Nutzen-Verhältnisses abgebildet werden kann. Hinzu kommt, dass die Zielstellungen im Sinne der „Ökologischen Nachhaltigkeit“ oftmals in erheblichem Umfang Aspekte von Prä-vention beinhalten, die sich zudem auf seltene Extremwetterereignisse beziehen (z.B.

Starkregenereignisse). Eine Messung diesbezüglicher Effekte würde also beispielsweise im

87 Vgl. Statistisches Landesamt Sachsen-Anhalt (2020). Ergebnisindikatoren 2014-2020 - Stand 11.05.2020, EI12.

88 Vgl. Operationelles Programm für den Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung des Landes Sachsen-Anhalt 2014-2020. Verfügbar unter: https://www.efreporter.de/confluence/display/VADE/3.1+Operationelles+Programm+EFRE+2014-2020?preview=/11403709/69861380/20_02_25_OP_EFRE_Stand_V4.0_clean.pdf [Zuletzt abgerufen am: 31.08.2020].

Fall des Hochwasserschutzes erfordern, das Nichteintreten von negativen Effekten seltener Ereignisse abzubilden, wie etwa nicht zerstörte Lebensräume und nicht verschmutztes Wasser. Dies kann im Rahmen eines Monitorings nicht geleistet werden.

4. QUANTITATIVER BEITRAG: FAZIT, EMPFEHLUNGEN