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TEILSTUDIENBERICHT: ÖKOLOGISCHE NACHHALTIGKEIT STUDIE ZUR BEWERTUNG DES BEITRAGS DER FONDS ZU DEN QUERSCHNITTSZIELEN UND - THEMEN

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TEILSTUDIENBERICHT:

ÖKOLOGISCHE NACHHALTIGKEIT

STUDIE ZUR BEWERTUNG DES BEITRAGS DER FONDS ZU DEN QUERSCHNITTSZIELEN UND - THEMEN

MODUL 3: QUALITATIVE BEWERTUNG

10.03.2021

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TEILSTUDIENBERICHT ZUR ÖKOLOGISCHEN NACHHALTIGKEIT

Ramboll

Chilehaus C – Burchardstraße 13 20095 Hamburg

T +49 40 302020-0 F +49 40 302020-199 www.ramboll.de

Ansprechpersonen:

Marcus Neureiter Manager

T 030 30 20 20-137 M 0151 58015-137

marcus.neureiter@ramboll.com

Hanna Wilbrand Seniorberaterin

T 040 30 20 20-346 F 030 30 20 20-299 M 0152 53210-878

hanna.wilbrand@ramboll.com

Autorin:

Hanna Wilbrand

Unter Mitwirkung von:

Anna Iris Henkel

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INHALT

1. EINLEITUNG 1

2. AUSGANGSLAGE UND METHODISCHES VORGEHEN 6

3. ÖKOLOGISCHE NACHHALTIGKEIT IM ESF 9

Teilaktion „Maßnahmen und Einzelprojekte zur Sensibilisierung und Unterstützung von Existenzgründern – ego.Konzept“ 9 Aktion „Kompetenzzentrum Soziale Innovation“ 16

4. ÖKOLOGISCHE NACHHALTIGKEIT IM EFRE 23

Aktion „Energetische Sanierung öffentlicher Infrastrukturen“ 23

Teilaktion „GRW Tourismusinfrastruktur“ 30

Teilaktion „GRW gewerblich“ 37

5. FAZIT 45

6. HANDLUNGSANSÄTZE 49

7. ANHANG 53

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ABBILDUNGEN

Abbildung 1: Aufbau der Evaluierung insgesamt und Fokus dieser Teilstudie ... 1 Abbildung 2: Fact-Sheet zur Teilaktion „Maßnahmen und Einzelprojekte zur

Sensibilisierung und Unterstützung von Existenzgründern – ego.Konzept“ ... 10 Abbildung 3: Bedeutung und Berücksichtigung des Querschnittsziels sowie Beiträge zum Querschnittsziel in der Teilaktion „Maßnahmen und Einzelprojekte zur Sensibilisierung und Unterstützung von Existenzgründern – ego.Konzept“ ... 15 Abbildung 4: Fact-Sheet zur Aktion „Kompetenzzentrum Soziale Innovation“ ... 17 Abbildung 5: Bedeutung und Berücksichtigung des Querschnittsziels sowie Beiträge zum Querschnittsziel in der Aktion „Kompetenzzentrum Soziale Innovation“ ... 22 Abbildung 6: Fact-Sheet zur Aktion „Energetische Sanierung öffentlicher Infrastrukturen“

... 24 Abbildung 7: Bedeutung und Berücksichtigung des Querschnittsziels sowie Beiträge zum Querschnittsziel in der Aktion „Energetischen Sanierung öffentlicher Infrastrukturen“ ... 29 Abbildung 8: Fact-Sheet zur Teilaktion „GRW Tourismusinfrastruktur“ ... 31 Abbildung 9: Bedeutung und Berücksichtigung des Querschnittsziels sowie Beiträge zum Querschnittsziel in der Teilaktion „GRW Tourismusinfrastruktur“ ... 36 Abbildung 10: Fact-Sheet zur Teilaktion „GRW gewerblich“ ... 38 Abbildung 11: Bedeutung und Berücksichtigung des Querschnittsziels sowie Beiträge zum Querschnittsziel in der Teilaktion „GRW gewerblich“ ... 43

TABELLEN

Tabelle 1: Dimensionen des Querschnittsziels Ökologische Nachhaltigkeit in Sachsen- Anhalt ... 3 Tabelle 2: Leitfragen und flankierende Untersuchungsfragen dieser Teilstudie ... 4 Tabelle 3: Zielkonflikte bzgl. der Beiträge zum Querschnittsziel am Beispiel eines

Schülercafés im ländlichen Raum ... 14 Tabelle 4: Beispielhafte Zielkonflikte bzgl. der Beiträge zum Querschnittsziel ... 28 Tabelle 5: Operationalisierung der Ökologischen Nachhaltigkeit in den untersuchten EFRE- (Teil-)Aktionen ... 46 Tabelle 6: Möglichkeiten zur Operationalisierung von Dimensionen der Ökologischen Nachhaltigkeit ... 50 Tabelle 7: Übersicht über die im Rahmen der Fallstudien berücksichtigten Dokumente .... 53 Tabelle 8: Übersicht über die Interviewpartnerinnen und -partner ... 55

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1. EINLEITUNG

Die vorliegende Teilstudie ist Bestandteil der Evaluierung des Beitrags des Europäischen Sozialfonds (ESF) und des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) zu den Querschnittszielen und -themen in Sachsen-Anhalt. In der Evaluierung werden die Quer- schnittsziele „Chancengleichheit und Nichtdiskriminierung“, „Ökologische Nachhaltigkeit“

sowie die Querschnittsthemen „Fachkräftesicherung und Schaffung attraktiver Arbeitsbedin- gungen“ und „Internationalisierung“ vertieft untersucht.

Ziel der als Studie angelegten Evaluierung ist es, zu analysieren, inwiefern die (Teil-)Aktio- nen des EFRE und des ESF die Querschnittsziele und -themen berücksichtigen, welche Bei- träge geleistet werden (können) und welche Handlungsansätze sich daraus für die kom- mende Förderperiode ableiten lassen.

Die Evaluierung beinhaltet insgesamt vier Module (vgl. Abbildung 1).

Abbildung 1: Aufbau der Evaluierung insgesamt und Fokus dieser Teilstudie

Eigene Darstellung Ramboll Management Consulting.

Modul 3 und Modul 4 der Evaluierung bestehen aus vier Teilstudien, die jeweils ein Quer- schnittsziel bzw. ein Querschnittsthema fokussieren. Im Zuge der Teilstudien wird in Modul 3 anhand von exemplarischen Fallstudien eine qualitative Bewertung der Beiträge der (Teil-) Aktionen zu dem jeweiligen Querschnittsziel bzw. -thema vorgenommen. Modul 4 beinhaltet die Entwicklung von Handlungsansätzen.

Bei der vorliegenden Teilstudie handelt es sich um „Teilstudie 3.2 – Ökologische Nachhal- tigkeit“.

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Die Förderung von Ökologischer Nachhaltigkeit in ESF und EFRE

Die Förderung des Querschnittsziels Ökologische Nachhaltigkeit im ESF und EFRE basiert auf den Vorgaben der ESI-Dachverordnung (Art. 8 VO (EU) Nr. 1303/2013).1 Demnach be- rücksichtigt die EU die Erfordernisse einer „Nachhaltigen Entwicklung“ grundsätzlich bei der Festlegung und Durchführung all ihrer Maßnahmen und verfolgt darüber hinaus eine ge- meinsame Umweltpolitik (Art. 11, 191-193, AEUV).2 Die Ziele dieser EU-Umweltpolitik sind im Umweltaktionsprogramm verankert und betreffen:

• den Schutz, die Erhaltung und die Verbesserung des Naturkapitals der EU,

• den Übergang zu einer ressourceneffizienten, umweltschonenden und wettbewerbsfä- higen CO2-armen Wirtschaft sowie

• den Schutz der europäischen Bürgerinnen und Bürger vor umweltbedingten Belastun- gen, Gesundheitsrisiken und Beeinträchtigungen ihrer Lebensqualität.3

Im Rahmen der ESI-Fonds werden diese Ziele gemäß des „Prinzips der nachhaltigen Ent- wicklung und der Förderung des Ziels der Erhaltung, des Schutzes der Umwelt und der Verbesserung ihrer Qualität durch die Union gemäß Artikel 11 und Artikel 191 Absatz 1 AEUV unter Berücksichtigung des Verursacherprinzips verfolgt.“4 Dabei stellen die Mitgliedstaaten und die Kommission sicher, dass „Anforderungen an Umweltschutz, Ressourceneffizienz, Klimaschutz, Anpassung an den Klimawandel, biologische Vielfalt, Katastrophenresistenz und Risikoprävention und -management“5 bei der Vorbereitung und Umsetzung von Pro- grammen gefördert werden.6

Der Begriff Nachhaltige Entwicklung ist dementsprechend auf die ökologischen Dimensionen der Nachhaltigkeit ausgerichtet, weshalb das Querschnittsziel in Sachsen-Anhalt vielfach als

„Ökologische Nachhaltigkeit“ bezeichnet wird und die oben genannten Kategorien als inhalt- liche Dimensionen berücksichtigt – so auch im Folgenden (vgl. Tabelle 1).

1 Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Dezember 2013 mit gemeinsamen Bestimmungen über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds, den Kohäsionsfonds, den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums und den Europäischen Meeres- und Fischereifonds sowie mit allgemeinen Bestimmungen über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds, den Ko- häsionsfonds und den Europäischen Meeres- und Fischereifonds und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1083/2006 des Rates. ((EU) Nr. 1303/2013).

2 Europäische Union (2013): Vertrag über die Arbeitsweisen der Europäischen Union. Zuletzt geändert durch die Akte über die Bedingungen des Beitritts der Republik Kroatien und die Anpassungen des Vertrags über die Europäische Union, des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union und des Vertrags zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft (ABl. EU L 112/21 vom 24.4.2012) m.W.v. 1.7.2013. Verfügbar unter: https://dejure.org/gesetze/AEUV. Abgerufen am: 10.09.2020.

3 Europäische Union (2019): Umwelt. Verfügbar unter: https://europa.eu/european-union/topics/environment_de. Abgerufen am: 16.01.2020.

4 Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Dezember 2013 mit gemeinsamen Bestimmungen über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds, den Kohäsionsfonds, den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums und den Europäischen Meeres- und Fischereifonds sowie mit allgemeinen Bestimmungen über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds, den Ko- häsionsfonds und den Europäischen Meeres- und Fischereifonds und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1083/2006 des Rates. ((EU) Nr. 1303/2013).

5 Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Dezember 2013 mit gemeinsamen Bestimmungen über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds, den Kohäsionsfonds, den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums und den Europäischen Meeres- und Fischereifonds sowie mit allgemeinen Bestimmungen über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds, den Ko- häsionsfonds und den Europäischen Meeres- und Fischereifonds und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1083/2006 des Rates. ((EU) Nr. 1303/2013).

6 Diese Kategorien sind in Sachsen-Anhalt als die Dimensionen der Ökologischen Nachhaltigkeit definiert.

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Tabelle 1: Dimensionen des Querschnittsziels Ökologische Nachhaltigkeit in Sachsen-Anhalt

Querschnittsziel Ökologische Nachhaltigkeit7 Erhalt, Schutz und Verbesserung der Qualität der Umwelt Ressourceneffizienz

Klimaschutz

Anpassung an den Klimawandel biologische Vielfalt

Katastrophenresistenz (Fähigkeit der Ökosysteme, Störungen zu bewältigen und langfristig stabil zu bleiben)

Risikoprävention (Risikoprävention ist die Vorsorge, dass die Eintrittswahrscheinlichkeit einer Umweltkatastrophe möglichst geringgehalten wird) und -management (Risikomanagement umfasst sämtliche Maßnahmen zur systematischen Erkennung, Analyse, Bewertung, Überwa- chung und Kontrolle von Risiken für die Umwelt)

Eigene Darstellung Ramboll Management Consulting.

Bei der Umsetzung der ESI-Fonds in Sachsen-Anhalt nimmt die Berücksichtigung der „Öko- logischen Nachhaltigkeit“ formal eine unterschiedliche Rolle ein:

ESF: Horizontale Berücksichtigung

Bei der Umsetzung der ESF-Ziele ist die Ökologische Nachhaltigkeit zu beachten. Kon- krete umweltthematische Investitionsprioritäten sind allerdings in der ESF-Verordnung nicht enthalten. Auch im ESF-OP des Landes Sachsen-Anhalt wird betont, dass zwar einzelne Maßnahmen diese Dimensionen flankieren, die zentralen Handlungsfelder der Ökologischen Nachhaltigkeit jedoch eher im EFRE zu finden sind.

EFRE: Horizontale Berücksichtigung und förderpolitisches Ziel

Auch bei der Umsetzung der EFRE-Ziele ist die Ökologische Nachhaltigkeit zu berück- sichtigen. Darüber hinaus adressieren in der EFRE-Verordnung mehrere Investitionspri- oritäten unmittelbar das förderpolitische Ziel der Ökologischen Nachhaltigkeit. So bspw.

in allen Investitionsprioritäten unter den Prioritätsachsen 4, 5 und 6. Auch im EFRE-OP Sachsen-Anhalt wird die Rolle der Ökologischen Nachhaltigkeit als explizites Quer- schnittsziel betont. Darüber hinaus werden mehrere spezifische Ziele und Maßnahmen aufgeführt, welche bspw. die Ressourceneffizienz, die Verringerung von CO2-Emissio- nen, den Umwelt- und Klimaschutz sowie die nachhaltige Stadtentwicklung unmittelbar fördern.

Horizontale Berücksichtigung des Querschnittsziels im Fokus dieser Teilstudie Im Fokus dieser Teilstudie steht die horizontale Berücksichtigung des Querschnittsziels

„Ökologische Nachhaltigkeit“ in ausgewählten (Teil-)Aktionen des ESF und EFRE. Die Teil- studie setzt sowohl auf der Programm- als auch auf der Vorhabenebene an. Auf Programm- ebene liegt der Schwerpunkt auf der Bewertung einer angemessenen (horizontalen) Berück- sichtigung. Auf Vorhabenebene werden Beispiele guter Praxis hervorgehoben. In Abstim- mung mit der EU-Verwaltungsbehörde EFRE/ESF im Ministerium der Finanzen des Landes Sachsen-Anhalt (EU-VB EFRE/ESF) werden – wo möglich – außerdem flankierende Frage- stellungen berücksichtigt, die im Rahmen einer anfänglichen Konsultation interessengeleitet aufgetreten sind.

7 Prüfpfadbögen aller (Teil-)Aktionen in ESF und EFRE.

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Vor diesem Hintergrund werden in der Teilstudie nach Möglichkeit die folgenden, am Pro- grammzyklus orientierten, Fragen adressiert:

Tabelle 2: Leitfragen und flankierende Untersuchungsfragen dieser Teilstudie Horizontale

Berücksichtigung Leitfragen und flankierende Untersuchungsfragen Förderpolitischer Kon-

text Inwiefern ist die Förderung von Ökologischer Nachhaltigkeit im förderpolitischen Kontext von Relevanz?

Förderziele In welchem Verhältnis steht die Förderung von Ökologischer Nach- haltigkeit zu den förderpolitischen Zielen?

Wie wurde ökologische Nachhaltigkeit in den (Teil-)Aktionen mit unmittelbarem förderpolitischem Bezug operationalisiert und was lässt sich davon auf andere (Teil-)Aktionen übertragen?

Welche Zielkonflikte gibt es zwischen den verschiedenen Dimensio- nen der Ökologischen Nachhaltigkeit bzw. zwischen der ökologischen, sozialen und ökonomischen Nachhaltigkeit und den eigentlichen För- derzielen der jeweiligen (Teil-)Aktionen?

Wie werden bestehende Zielkonflikte in der Konzeption der (Teil-) Aktion und auf Vorhabenebene adressiert? Welche Hemmnisse finden sich in der Konzeption der (Teil-)Aktion bei der Berücksichtigung der Anforderungen an die ökologische Nachhaltigkeit?

Auswahl der Vorha-

ben Inwiefern wird sichergestellt, dass die Vorhaben die Förderung von Ökologischer Nachhaltigkeit berücksichtigen?

Welche Anforderungen werden an die Berücksichtigung der Förderung von Ökologischer Nachhaltigkeit gestellt?

Welche positiven und/oder negativen Auswirkungen haben Anforde- rungen an die ökologische Nachhaltigkeit in der Konzeption der (Teil- )Aktion? Welche positiven und/oder negativen Auswirkungen hat die Berücksichtigung der Ökologischen Nachhaltigkeit in den Projektaus- wahlkriterien?

Umsetzung der Vorhaben und Beitrag

Wie wird die Förderung von Ökologischer Nachhaltigkeit in der Vorha- benumsetzung berücksichtigt?

Welche Hemmnisse finden sich in der Praxis bei der Umsetzung der Anforderungen an die ökologische Nachhaltigkeit?

Welcher Beitrag wird in der Vorhabenumsetzung zur Ökologischen Nachhaltigkeit geleistet? Welche Beiträge zum Querschnittsziel ökologische Nachhaltigkeit können (und sollten) von den Programmen grundsätzlich geleistet werden?

Steuerung und Beglei-

tung Inwiefern wird die Umsetzung der Förderung von Ökologischer Nachhaltigkeit nachgehalten und überprüft?

Handlungs-

ansätze8 Wie kann ökologische Nachhaltigkeit in Programmen ohne

unmittelbaren förderpolitischen Bezug angemessen operationalisiert und gefördert werden? Wie kann ein mittelbarer Beitrag zum Querschnittsziel unter Beachtung des Kosten-Nutzen-Verhältnisses gestärkt werden?

Mithilfe welcher Instrumente und Ansätze kann die ökologische Nachhaltigkeit als Grundsatz der Programmgestaltung bereits in der Phase der Programmplanung mitgedacht werden?

An welchen Stellen im Programmzyklus und wie kann die ökologische Nachhaltigkeit künftig im EFRE bzw. ESF noch besser als bisher berücksichtigt werden?

Eigene Darstellung Ramboll Management Consulting.

8 Die flankierende Frage „Wie lässt sich das Ziel der Ökologischen Nachhaltigkeit bei der Programmplanung der einzelnen Maßnahmen in Einklang bringen mit der sozialen und ökonomischen Nachhaltigkeit?“ wird im Rahmen dieser Teilstudie nicht explizit berücksichtigt. Grund dafür ist, dass einerseits einige der untersuchten Maßnahmen künftig nicht in ihrer gegenwärti- gen Architektur fortgeführt werden und die Beantwortung dieser Frage damit obsolet ist. Anderseits können keine Aussagen zu den nicht-untersuchten Maßnahmen des ESF und EFRE getroffen werden. Darüber hinaus unterliegt die Beantwortung die- ser flankierenden Untersuchungsfrage Abwägungsprozessen der programmverantwortlichen Stellen.

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Der nachfolgende Teilstudienbericht ist wie folgt aufgebaut:

Kapitel 2 beschreibt die zur Beantwortung der Leitfragen angewendete Methodik.

• In Kapitel 3 werden die ausgewählten (Teil-)Aktionen aus dem ESF hinsichtlich der horizontalen Berücksichtigung und der qualitativen Beiträge des Querschnitts- ziels analysiert, während die Analyse der ausgewählten (Teil-)Aktionen aus dem EFRE in Kapitel 4 erfolgt.

Kapitel 5 fasst die übergreifenden Schlussfolgerungen dieser Analysen zusammen.

Kapitel 6 identifiziert daran anknüpfende Handlungsansätze für die kommende För- derperiode.

• Der Anhang beinhaltet eine Übersicht über die verwendeten Daten und Dokumente sowie über die geführten Interviews.

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2. AUSGANGSLAGE UND METHODISCHES VORGEHEN

Die vorliegende Teilstudie baut auf den Erkenntnissen des Moduls 1 dieser Evaluierung auf, die im Folgenden zusammengefasst werden. Anschließend wird das methodische Vorgehen erläutert.

Ausgangslage: Die wichtigsten Erkenntnisse aus Modul 1

Ausgangspunkt dieser Teilstudie sind die Erkenntnisse des Mappings und der Befragung der (teil-)aktionsverantwortlichen Fachreferate aus Modul 1.9 Im Rahmen von Modul 1 wurde ein Überblick über die Rolle der Querschnittsziele und -themen in den (Teil-)Aktionen des ESF und EFRE sowie über die potenziellen bzw. erwartbaren Beiträge dieser (Teil-)Aktionen zu den Querschnittszielen erstellt. Grundlage für dieses Mapping bildeten die Prüfpfadbögen, die Projektauswahlkriterien und die OPs des ESF und des EFRE aus der aktuellen Förderpe- riode 2014-2020.

Die Ergebnisse des Mappings in Modul 1 zeigen, dass das Querschnittsziel Ökologische Nach- haltigkeit im EFRE eine deutlich höhere Relevanz hat als im ESF. So verfolgen im EFRE rund zwei Drittel der (Teil-)Aktionen das Querschnittsziel als direktes förderpolitisches Ziel. Im ESF gibt es hingegen keine (Teil-)Aktion mit einer solchen Zielstellung. Auch als horizontales Prinzip spielt die Ökologischen Nachhaltigkeit fast ausschließlich im EFRE eine Rolle. Dort erfolgt in rund 50 Prozent der (Teil-)Aktionen eine horizontale Berücksichtigung. Im ESF ist dies lediglich bei zwei (Teil-)Aktionen der Fall. Der Grund, warum der Ökologischen Nach- haltigkeit eine so geringe Relevanz im ESF zukommt, liegt insbesondere im Förderbereich des Fonds begründet. So werden im ESF vorrangig teilnehmerbezogene bzw. nicht-investive Aktionen durchgeführt, wodurch wenige unmittelbare inhaltliche Bezugspunkte zur Ökologi- schen Nachhaltigkeit entstehen. In den Prüfpfadbögen aller ESF-Aktionen, die das Quer- schnittsziel Ökologische Nachhaltigkeit nicht berücksichtigen, ist jedoch angegeben, dass die Vorhaben eine zukunftsfähige, umweltverträgliche Zukunft nicht konterkarieren.10 Im Zuge des Mappings in Modul 1 wurde weiterhin deutlich, dass die Aktionen des EFRE zu verschiedenen Dimensionen des Querschnittsziels Ökologische Nachhaltigkeit beitragen.

Knapp die Hälfte der Aktionen, die das Querschnittsziel horizontal oder sogar als explizites förderpolitisches Ziel verfolgen, tragen bspw. zum Erhalt, Schutz und zur Verbesserung der Qualität der Umwelt sowie zur Ressourceneffizienz und zum Klimaschutz bei. Im ESF leistet hingegen ausschließlich die Aktion Freiwilliges Ökologisches Jahr potenzielle Beiträge zu den Dimensionen Erhalt, Schutz und Verbesserung der Qualität der Umwelt, biologische Vielfalt und Klimaschutz.

Auch die im Zuge von Modul 1 durchgeführte Befragung der Fachreferate spiegelt die un- terschiedliche Relevanz des Querschnittsziels Ökologische Nachhaltigkeit in den ESF- und EFRE-(Teil-)Aktionen wider. Die Befragung ergab, dass das Querschnittsziel über den ge- samten Programmzyklus hinweg, eine deutlich höhere Berücksichtigung im EFRE findet als im ESF. Nach Angaben der zuständigen Fachreferate bedenken jeweils über die Hälfte der EFRE-(Teil-)Aktionen das Querschnittsziel bei der Bedarfsanalyse, der Zieldefinition, der Vorhabenauswahl und / oder Steuerung und Begleitung. Beim Monitoring und in der Evalu- ierung wird das Querschnittsziel bei rund einem Drittel der EFRE-(Teil-)Aktionen berücksich- tigt. Den Befragten zufolge wird die Ökologische Nachhaltigkeit erwartungsgemäß über alle Phasen des Programmzyklus hinweg in den ESF-(Teil-)Aktionen deutlich weniger berück- sichtigt. Aus der Befragung der zuständigen Fachreferate geht hervor, dass etwa ein Viertel

9 Ramboll Management Consulting (2020): Zwischenbericht. Studie zur Bewertung des Beitrags der Fonds zu den Quer- schnittszielen und -themen. Modul 1: Mapping der Fördermaßnahmen. Unveröffentlicht.

10 Eine Ausnahme bildet die Teilaktion „Innovationsassistent“, in deren Prüfpfadbogen diese Zustimmung nicht explizit enthal- ten ist. Daher ist unklar, inwiefern negative Umweltfolgen durch die Aktion entstehen können. Aufgrund der thematischen Ausrichtung der Aktion ist allerdings nicht von solchen negativen Folgen auszugehen.

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der ESF-(Teil-)Aktionen das Querschnittsziel im Rahmen der Zieldefinition beachtet. Bei der Bedarfsanalyse und / oder der Steuerung und Begleitung sind es jeweils rund 20 Prozent.

Deutlich seltener spielt das Querschnittsziel bei der Vorhabenauswahl und dem Monitoring bzw. der Evaluierung eine Rolle.

Die Zusammenschau der Erkenntnisse aus Modul 1 macht deutlich, dass sich die Relevanz, Berücksichtigung und mithin die zu erwartenden Beiträge zum Querschnittsziel Ökologische Nachhaltigkeit zwischen dem ESF dem EFRE unterscheiden. Dies vertieft die vorliegende Teilstudie anhand exemplarischer Fallstudien.

Methodisches Vorgehen: Durchführung von Fallstudien ausgewählter (Teil-)Akti- onen aus dem ESF und EFRE sowie Ableitung von Handlungsansätzen

Aufbauend auf den Erkenntnissen aus Modul 1 wird in dieser Teilstudie anhand von fünf Fallstudien exemplarisch untersucht, wie die (Teil-)Aktionen des ESF und EFRE das Quer- schnittsziel Ökologische Nachhaltigkeit horizontal berücksichtigen und welche Beiträge die Fördervorhaben zum Querschnittsziel leisten.

Die Fallstudien ergänzen die Ergebnisse des Moduls 1 dahingehend, dass sie weiterführende Erkenntnisse liefern, die aus den ausgewerteten Dokumenten nicht systematisch erfasst werden können und die in ihrer qualitativen Tiefe über die Informationen aus der Befragung der Fachreferate hinausgehen.

In den Fallstudien werden die folgenden fünf (Teil-)Aktion aus dem ESF und dem EFRE unter Berücksichtigung der leitenden und flankierenden Fragen näher analysiert:

• Teilaktion „Maßnahmen und Einzelprojekte zur Sensibilisierung und Unterstützung von Existenzgründern – ego.Konzept“ (ESF)

• Aktion „Kompetenzzentrum Soziale Innovation“ (ESF)

• Aktion „Energetische Sanierung öffentlicher Infrastruktur“ (EFRE)

• Teilaktion „GRW Tourismusinfrastruktur“ (EFRE)

• Teilaktion „GRW gewerblich“ (EFRE)

Für die Auswahl der (Teil-)Aktionen wurden folgende Kriterien berücksichtigt:

• Umsetzungsorientierter Fokus

• Operationalisierung der unterschiedlichen Dimensionen von ökologischer Nachhaltig- keit in der Umsetzung und Zielkonflikte

• Implementationshürden und Unterstützungsbedarfe

• Zwei Fälle im ESF

• Drei Fälle im EFRE, davon zwei mit potenziell direkten Beiträgen und ein Fall mit po- tenziellem Zielkonflikt oder gar negativen Auswirkungen

Grundlage für die Durchführung der Fallstudien bilden neben den Ergebnissen des Moduls 1 die OPs des ESF und des EFRE, die Prüfpfadbögen und die Projektauswahlkriterien der je- weiligen (Teil-)Aktionen sowie weitere Dokumente zu den exemplarischen Fördervorha- ben.11

Darüber hinaus wurden leitfadengestützte Interviews geführt. Es sind vor allem diese Inter- views, die es ermöglichen die leitenden und flankierenden Fragen zu adressieren und somit Erkenntnisse zu generieren, die über die bisherigen Ergebnisse aus Modul 1 hinausgehen.

Für jede der fünf ausgewählten (Teil-)Aktionen wurden vier bis fünf Interviews geführt:

11 Hinweise zu den berücksichtigten Dokumenten können dem Anhang entnommen werden.

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jeweils mind. eines mit Vertreterinnen und Vertretern des (teil-)aktionsverantwortlichen Fachreferats, der zuständigen Bewilligungsbehörde und des exemplarischen Vorhabens.12 Basierend auf den Erkenntnissen und zentralen Schlussfolgerungen der fünf Teilstudien wurde eine Gesamtsynthese vorgenommen. Diese ermöglicht es, im abschließenden Kapi- tel 6, Handlungsansätze für die weitere Förderung und Stärkung von Ökologischer Nachhaltigkeit im ESF und EFRE zu identifizieren.

12 Ein Überblick über die jeweiligen Interviewpartnerinnen und -partner ist ebenfalls dem Anhang zu entnehmen.

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3. ÖKOLOGISCHE NACHHALTIGKEIT IM ESF

Das folgende Kapitel untersucht die horizontale Berücksichtigung des Querschnittsziels Öko- logische Nachhaltigkeit sowie Beiträge der Fördervorhaben zum Querschnittziel in zwei aus- gewählten (Teil-)Aktionen des ESF. Zunächst wird die Teilaktion „Maßnahmen und Einzel- projekte zur Sensibilisierung und Unterstützung von Existenzgründern – ego.Konzept“ be- trachtet, im Anschluss wird die Aktion „Kompetenzzentrum Soziale Innovation“ in den Blick genommen.

Teilaktion „Maßnahmen und Einzelprojekte zur Sensibilisierung und Unterstüt- zung von Existenzgründern – ego.Konzept“

Ziel der Teilaktion „Maßnahmen und Einzelprojekte zur Sensibilisierung und Unterstützung von Existenzgründern – ego.Konzept“ ist es, potenzielle Gründerinnen und Gründer umfas- send für das Thema berufliche Selbstständigkeit, Unternehmergeist und Unternehmertum zu informieren und zu sensibilisieren. Damit soll die Gründungsbereitschaft in Sachsen-An- halt insgesamt erhöht werden.13

Gefördert werden Vorhaben, die sich entlang des gesamten Gründungsprozesses orientieren und die den folgenden Handlungsfeldern zuzuordnen sind:

• Sensibilisierung für das Thema unternehmerische Selbstständigkeit, Vorbereitung auf unternehmerische Selbstständigkeit und Unternehmensnachfolgen,

• Generierung von Ideen für Unternehmensgründungen (Ideenschöpfung sowie Ideen- wettbewerbe),

• begleitende Unterstützung von Gründungsvorhaben in der Vor- und unmittelbaren Nachgründungsphase,

• Entwicklung nachhaltiger Strukturen der Gründungsförderung, des Verwertungsmana- gements sowie für Transfermaßnahmen in Geschäftsideen und Gründungen oder

• Marketing, Öffentlichkeitsarbeit und Veranstaltungen zum Thema Existenzgründung.14 Die Vorhabenauswahl erfolgt i.d.R. im Rahmen eines direkten Antragsverfahrens. Darüber hinaus kann das Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitalisierung des Landes Sachsen-Anhalt (MW) auch inhaltliche Vorgaben für ein Vorhaben machen und ein Wettbe- werbsverfahren einleiten. Ebenso besteht die Möglichkeit, Vorhaben, die über die Regelför- derung hinausgehen und außerhalb von Ideenwettbewerben eingereicht werden, im Rah- men eines Juryverfahrens für die Förderung auszuwählen.15

Antragsberechtigt sind juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts sowie die Hochschulen des Landes Sachsen-Anhalt.16

13 Prüfpfadbogen 21.08csz02.07.0: Maßnahmen und Einzelprojekte zur Sensibilisierung und Unterstützung von Existenzgrün- dungen (ego.-KONZEPT). Stand: 30.03.2020. Verfügbar unter: https://www.efreporter.de/confluence/pages/viewpage.ac- tion?pageId=11403648. Abgerufen am: 08.06.2020.

14 Prüfpfadbogen 21.08csz02.07.0: Maßnahmen und Einzelprojekte zur Sensibilisierung und Unterstützung von Existenzgrün- dungen (ego.-KONZEPT). Stand: 30.03.2020. Verfügbar unter: https://www.efreporter.de/confluence/pages/viewpage.ac- tion?pageId=11403648. Abgerufen am: 08.06.2020.

15 Prüfpfadbogen 21.08csz02.07.0: Maßnahmen und Einzelprojekte zur Sensibilisierung und Unterstützung von Existenzgrün- dungen (ego.-KONZEPT). Stand: 30.03.2020. Verfügbar unter: https://www.efreporter.de/confluence/pages/viewpage.ac- tion?pageId=11403648. Abgerufen am: 08.06.2020; Projektauswahlkriterien im ESF. Förderperiode 2017-2020. Stand:

14.12.2018. Verfügbar unter: https://europa.sachsen-anhalt.de/fileadmin/Bibliothek/Politik_und_Verwaltung/StK/Eu- ropa/ESI-Fonds-Neu_2017/Dokumente/ESF/Auswahlkriterien/17_11_22_Gesamtuebersicht_PAK_ESF.pdf. Abgerufen am:

08.06.2020.

16 Prüfpfadbogen 21.08csz02.07.0: Maßnahmen und Einzelprojekte zur Sensibilisierung und Unterstützung von Existenzgrün- dungen (ego.-KONZEPT). Stand: 30.03.2020. Verfügbar unter: https://www.efreporter.de/confluence/pages/viewpage.ac- tion?pageId=11403648. Abgerufen am: 08.06.2020.

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Die förderfähigen Ausgaben umfassen sämtliche Aufwendungen, die in Folge der Durchfüh- rung des Vorhabens entstehen und regelmäßig 800.000 Euro nicht überschreiten.17

Abbildung 2: Fact-Sheet zur Teilaktion „Maßnahmen und Einzelprojekte zur Sensibilisierung und Unterstützung von Existenzgründern – ego.Konzept“

Eigene Darstellung Ramboll Management Consulting.

Träger des untersuchten Vorhabens GRÜNDERKIDS ist die Regionalstelle der Deutschen Kin- der- und Jugendstiftung gGmbH (DKJS) in Magdeburg.

Zielgruppe sind einerseits Schülerinnen und Schüler, die sich in Schülerfirmen engagieren sowie andererseits Lehrkräfte und Lehramtsstudierende, die eine Schülerfirma begleiten o- der gründen wollen.18

Das untersuchte Vorhaben bietet Angebote im Handlungsfeld „Sensibilisierung für das Thema unternehmerische Selbstständigkeit, Vorbereitung auf unternehmerische Selbststän- digkeit und Unternehmensnachfolgen“ sowie hinsichtlich der „Vermittlung von unternehme- rischen Leitbildern für Schülerinnen und Schüler“.19 Konkret werden Unternehmensberatun- gen und Qualifizierungen für Schülerinnen und Schüler angeboten (bspw. durch schulüber- greifende Workshops oder den jährlichen GRÜNDERKIDS-on-Campus-Day), es erfolgt eine unternehmerische Sensibilisierung von Lehramtsstudierenden und die Qualifizierung von Lehrkräften (bspw. Lernwerkstätten mit Lehrkräften sowie Expertinnen und Experten für Entrepreneurship Education). Außerdem wird eine methodische Verzahnung von Schülerfir- men mit dem Unterricht adressiert (bspw. Verbreitung von Schülerfirmen als besondere Lernleistung), die Netzwerkarbeit mit Partnern auf Landes-, Landkreis- und kommunaler Ebene vorangetrieben (bspw. Initiierung von Unternehmergeist-Initiativen) und landesweite Presse- und Öffentlichkeitsarbeit geleistet, um das Bild von unternehmerischer Selbststän- digkeit in der öffentlichen Wahrnehmung zu verbessern (bspw. durch Beiträge für die Fach- presse).

17 Prüfpfadbogen 21.08csz02.07.0: Maßnahmen und Einzelprojekte zur Sensibilisierung und Unterstützung von Existenzgrün- dungen (ego.-KONZEPT). Stand: 30.03.2020. Verfügbar unter: https://www.efreporter.de/confluence/pages/viewpage.ac- tion?pageId=11403648. Abgerufen am: 08.06.2020.

18 Projektskizze „GRÜNDERKIDS“ vom 07.07.2015.

19 Projektskizze „GRÜNDERKIDS“ vom 07.07.2015.

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Das Vorhaben ist auf eine Dauer von fünf Jahren ausgelegt und wurde im Jahr 2015 von der Investitionsbank bewilligt.

Ein Team aus neun Mitarbeitenden mit verschiedenen Zuständigkeiten setzt das Vorhaben GRÜNDERKIDS in der Praxis um.20

Relevanz der Ökologischen Nachhaltigkeit für die „Maßnahmen und Einzelpro- jekte zur Sensibilisierung und Unterstützung von Existenzgründern – ego.Kon- zept“

Die Fachaufsicht spricht dem Querschnittsziel im förderpolitischen Kontext keine vorder- gründige Bedeutung zu. Innovative Gründungen richteten sich nicht per se an den Dimen- sionen der Ökologischen Nachhaltigkeit aus. Dennoch spiele das Querschnittsziel im gegen- wärtigen Gründungsgeschehen vielfach eine Rolle, denn „das Thema ist ja ständig in der Diskussion [und] man würde heute kein innovatives Projekt mehr durchbringen, dass bspw.

die Ressourceneffizienz nicht effektiv berücksichtigt“.21

Für die Vorhabenvertreterinnen und -vertreter ist die Relevanz des Querschnittsziels im för- derpolitischen Kontext ebenfalls nicht vordergründig. Vielmehr stelle sich im Kontext von Schule bspw. grundsätzlich die Frage, wie Bildungsbereiche, die nicht unmittelbar in den Lehrplänen adressiert würden, unterstützt werden könnten. Zu diesen Bildungsbereichen zähle auch die Ökologische Nachhaltigkeit, bspw. mit Blick auf den Klimawandel und die Fridays for Future-Bewegung. Das Ausmaß, in dem das Querschnittsziel im Rahmen von Schülerfirmen Berücksichtigung finde – und damit eine praktische Relevanz aufweist –, sei außerdem abhängig von den jeweiligen Herausforderungen im Schulkontext, denen mithilfe der Gründung einer Schülerfirma begegnet werden solle. Die Vorhabenvertreterinnen und - vertreter nehmen insgesamt an, dass sich die Geschäftsmodelle der Schülerfirmen künftig verstärkt auf Dimensionen der Ökologischen Nachhaltigkeit beziehen werden, „weil umwelt- relevante Fragen derzeit häufig adressiert werden“22. So würden bspw. Geschäftsmodelle in den Vordergrund rücken, die darauf abzielen Müll im Schulalltag zu reduzieren, Upcycling zu etablieren oder regionale, ökologische und saisonale Güter zu verarbeiten.

Auch hinsichtlich der konkreten förderpolitischen Zielstellungen spricht die Fachaufsicht dem Querschnittsziel eine eher nachrangige Bedeutung zu. Sie begründet dies damit, dass die Förderung innovativer Gründungen, d. h. die Transformation von Wissen in Produkte und Dienstleistungen, im Allgemeinen fokussiert werden solle und keine spezifischen Gründungs- bereiche, bspw. solche mit Bezug zur Ökologischen Nachhaltigkeit, im Vordergrund stünden.

Wichtig sei es, themenoffen alle Gründungsbereiche zur Förderung zuzulassen. Aufgrund der Zielstellung, besonders zukunftsfähige Gründungen zu unterstützen, könne jedoch si- chergestellt werden, dass das Querschnittsziel zumindest nicht konterkariert werde.23 Denn wäre dies der Fall, entsprächen die Gründungsvorhaben nicht dem aktuellen Zeitgeist und seien „nur schwerlich zukunftsfähig“.24

Aus Sicht der Vorhabenvertreterinnen und -vertreter ist die Ökologische Nachhaltigkeit mit Blick auf die Zielstellungen der Förderung ebenfalls nur indirekt von Relevanz. Die Vorha- benvertreterinnen und -vertreter verfolgen primär das Ziel, im Schulkontext themenoffen für unternehmerische Selbstständigkeit zu sensibilisieren und Schülerfirmen in ihrer Grün- dungstätigkeit zu begleiten.

20 Projektskizze „GRÜNDERKIDS“ vom 07.07.2015.

21 Wörtlich übernommen aus dem Interview mit der Fachaufsicht.

22 Wörtlich übernommen aus Interviews mit den Vorhabenvertreterinnen und -vertretern.

23 Prüfpfadbogen 21.08csz02.07.0: Maßnahmen und Einzelprojekte zur Sensibilisierung und Unterstützung von Existenzgrün- dungen (ego.-KONZEPT). Stand: 30.03.2020. Verfügbar unter: https://www.efreporter.de/confluence/pages/viewpage.ac- tion?pageId=11403648. Abgerufen am: 08.06.2020.

24 Wörtlich übernommen aus dem Interview mit der Fachaufsicht.

(16)

Umsetzung der Ökologischen Nachhaltigkeit im Kontext der „Maßnahmen und Einzelprojekte zur Sensibilisierung und Unterstützung von Existenzgründern – ego.Konzept“

Das Querschnittsziel wird bei der Vorhabenauswahl nicht explizit berücksichtigt. In der Re- gelförderung erfolgt die Projektauswahl auf der Grundlage von formgebundenen Projektski- zzen und eines allgemeinen „Leitfadens zur Einreichung von Projektvorschlägen“25. Im Rah- men des Wettbewerbsverfahrens erfolgt die Projektauswahl auf Grundlage einheitlicher Be- wertungskriterien durch ein Sachverständigengremium. Tritt die Ausnahme der Regelförde- rung ein, erfolgt die Projektauswahl ebenfalls auf Basis der Kriterien für die Regelförderung sowie der Kriterien für das Vorliegen eines Ausnahmetatbestandes und wird durch den Sach- verständigenrat vorgenommen. Laut der (im Rahmen einer Regelförderung) für die Projek- tauswahl zuständigen Bewilligungsbehörde sowie der Fachaufsicht sind weder in den Leitfä- den noch in den Projektauswahlkriterien explizit querschnittszielrelevante Vorgaben bzw.

Kriterien enthalten.26

Entsprechend wird die Berücksichtigung des Querschnittsziels von der zuständigen Bewilli- gungsbehörde nach eigenen Aussagen weder eingefordert noch nachgehalten. Die regelmä- ßig in den Sachberichten dargestellten Ausführungen zu den Umsetzungsfortschritten adres- sierten prozessuale und organisatorische Aspekte des (Nicht-)Zustandekommens von Grün- dungen.

Dennoch greife die DKJS Themen der Ökologischen Nachhaltigkeit, bspw. umwelt- und kli- marelevante Fragestellungen, dann gezielt und individuell auf, wenn die Ausrichtung der jeweiligen Schülerfirma dies erfordere. Zusätzlich spielten Aspekte wie die Sensibilisierung für nachhaltiges Wirtschaften von Schülerfirmen (bspw. hinsichtlich der Materialbeschaf- fung) sowie der nachhaltige Umgang mit Ressourcen eine wichtige Rolle für die Tätigkeit der DKJS. Diese Berücksichtigung des Querschnittsziels sei jedoch weder im Rahmen der An- tragstellung noch der Nachweisführung zwingend erforderlich.

Die Fachaufsicht sowie die Bewilligungsbehörde halten eine entsprechende Berücksichtigung bei der Vorhabenauswahl und der Umsetzungsprüfung für nicht erforderlich bzw. sachge- recht, da dies einer themenoffenen Förderung entgegenstünde und mitunter den Ausschluss potenziell förderfähiger Vorhaben zur Folge haben könnte, die keinen Bezug zum Quer- schnittsziel haben.

Da eine formale Berücksichtigung des Querschnittsziels weder für die Antragstellung noch für die Nachweisführung erforderlich ist, werden den Vorhabenträgerinnen und -trägern keine diesbezüglichen Hilfestellungen zur Verfügung gestellt. Ebenso wenig sehen die Vor- habenträgerinnen und -trägern entsprechende Hilfestellungen, Informations- oder Bera- tungsangebote als erforderlich an.

25 Prüfpfadbogen 21.08csz02.07.0: Maßnahmen und Einzelprojekte zur Sensibilisierung und Unterstützung von Existenzgrün- dungen (ego.-KONZEPT). Stand: 30.03.2020. Verfügbar unter: https://www.efreporter.de/confluence/pages/viewpage.ac- tion?pageId=11403648. Abgerufen am: 08.06.2020.

26 Prüfpfadbogen 21.08csz02.07.0: Maßnahmen und Einzelprojekte zur Sensibilisierung und Unterstützung von Existenzgrün- dungen (ego.-KONZEPT). Stand: 30.03.2020. Verfügbar unter: https://www.efreporter.de/confluence/pages/viewpage.ac- tion?pageId=11403648. Abgerufen am: 08.06.2020.

(17)

Beiträge und Ansätze zur Stärkung der Ökologischen Nachhaltigkeit für „Maß- nahmen und Einzelprojekte zur Sensibilisierung und Unterstützung von Existenz- gründern – ego.Konzept“

Die Fachaufsicht sieht den primären Beitrag zum Querschnittsziel darin, dass verschiedene Unternehmensgründungen durch den eigenen Unternehmenszweck dezidiert auf die Ökolo- gische Nachhaltigkeit einzahlen. So seien bspw. Gründungen begleitet worden, welche eine Trinkwasseraufbereitung mithilfe der Strömungskraft von Fließgewässern zum Ziel hätten;

solche, die energieeffizienzsteigernde Hausfassaden hervorgebracht hätten; oder solche, die explizit auf die Schonung von Ressourcen abstellen. Damit seien u.a. Beiträge hinsichtlich des Erhalts, Schutzes und der Verbesserung der Qualität der Umwelt, der Ressourceneffizi- enz und des Klimaschutzes geleistet worden. Darüber hinaus könnten durch die Sensibili- sierung und Unterstützung von Existenzgründerinnen und -gründern weitere nachgelagerte Effekte erzielt werden, so die Fachaufsicht. Bspw. sei bei Gründerinnen und Gründern eine

„Selbstdisziplinierung“27 bzgl. nachhaltigen Wirtschaftens erkennbar. Dies beträfe u.a. die Nutzung umweltverträglicher Verkehrsträger oder eine Reduktion von Papierverbräuchen.

Die Bewilligungsbehörde bestätigt dies. Auch mit Blick auf die Zuwendungsempfängerinnen und -empfänger, welche die Sensibilisierungs- und Unterstützungsangebote verantworten, zeige sich eine zunehmende Sensibilität für das Querschnittsziel, so die Bewilligungsbe- hörde. „Regionale oder nachhaltige Giveaways, wie Jutebeutel aus Biobaumwolle anstelle von Wegwerfartikeln“28, die Auswahl von Veranstaltungsorten unter Berücksichtigung der Reisewege oder die Durchführung von Video- und Telefonkonferenzen anstelle von Vor-Ort- Terminen seien nur einige Beispiele, die ein zunehmendes Umwelt- bzw. Nachhaltigkeitsbe- wusstsein illustrieren. Auch diese Beispiele veranschaulichen Beiträge, die zu den Quer- schnittsziel-Dimensionen Erhalt, Schutz und Verbesserung der Qualität der Umwelt, Res- sourceneffizienz und Klimaschutz geleistet werden.

Die Vorhabenvertreterinnen und -vertreter bestätigen die verstärkte Auseinandersetzung mit Fragen der Ökologischen Nachhaltigkeit. Ein geschärftes Umweltbewusstsein habe bspw.

in der Zunahme papierloser Kommunikation gemündet. Darüber hinaus ist es den Vorha- benvertreterinnen und -vertretern nach eigener Aussage gelungen, Schülerfirmen mit Grün- dungsvorhaben im Bereich der Ökologischen Nachhaltigkeit zu unterstützen. So konnte bspw. ein Schülercafé, dass sich den Verkauf fairer Produkte und biologischer Erzeugnisse zum Ziel gesetzt hatte, mithilfe der DKJS einen regionalen Kooperationspartner aus dem Biomarktsegment gewinnen. Dieser habe die Schülerinnen und Schüler zusätzlich für die besonderen Herausforderungen der ökologischen Wirtschaftsweise sensibilisiert. In anderen Schülerfirmen sei den Schülerinnen und Schülern verdeutlicht worden, auf welche Weise ein gesteigertes Umweltbewusstsein auch einen ökonomischen Nutzen stiften könne. Bspw.

habe eine handwerklich tätige Schülerfirma kostenlos die Resthölzer eines Baumarktes wei- terverarbeitet und dadurch nicht nur Ressourcen, sondern zugleich „den eigenen Geldbeu- tel“29 geschont. Diese Beispiele liefern zugleich Hinweise auf potenzielle Synergien, die zwi- schen der ökologischen sowie ökonomischen Nachhaltigkeit entstehen können.

Hinsichtlich möglicher Ansätze, das Querschnittsziel künftig stärker zu berücksichtigen, gibt die Fachaufsicht zu bedenken, dass ggf. Zielkonflikte auftreten könnten, wenn Vorgaben zur Berücksichtigung von Ökologischer Nachhaltigkeit in die Vorhabenauswahl aufgenommen würden. Dies bestätigen die Vorhabenvertreterinnen und -vertreter. Sie führen an, dass sich die inhaltliche Ausrichtung der Schülerfirmen immer auch an den Lebenswelten und Inte- ressen der Schülerinnen und Schüler orientieren müssten. So könne die Etablierung eines nachhaltigen Schülercafés ebenso eine „Herzensangelegenheit“30 sein, wie die Schaffung von sicheren Räumen und sozialen Orten – d. h. bspw. von Schülercafés, die einen beson- deren Wert auf möglichst preisgünstige und für alle erschwingliche Produkte legen. Diese

27 Wörtlich übernommen aus dem Interview mit der Fachaufsicht.

28 Wörtlich übernommen aus dem Interview mit der Bewilligungsbehörde.

29 Wörtlich übernommen aus dem Interview mit den Vorhabenvertreterinnen und -vertretern.

30 Wörtlich aus dem Interview mit den Vorhabenvertreterinnen und -vertretern übernommen.

(18)

Beispiele illustrierten Zielkonflikten die sich zwischen verschiedenen Dimensionen der Öko- logischen Nachhaltigkeit sowie zwischen der sozialen, ökonomischen und ökologischen Nachhaltigkeit ergeben können:

Tabelle 3: Zielkonflikte bzgl. der Beiträge zum Querschnittsziel am Beispiel eines Schülercafés im ländlichen Raum

Nachhaltiges, regionales und faires Schülercafé Zielkonflikt Dimensionen der Ökologischen

Nachhaltigkeit

Für die Beschaffung nachhaltiger Produkte müssen weitere Wege zurückgelegt werden, bspw. mit dem Auto. Ein Bioladen ist im Ort der Schule nicht verfüg- bar.

Zielkonflikt: ökologische Erzeugnisse zu Lasten kli- mafreundlicher Beschaffung

Zielkonflikt Ökologische und

Soziale und Ökonomische Nachhaltigkeit

Die Ausrichtung auf biologische Erzeugnisse ist mit höheren Kosten in Beschaffung und Vertrieb verbun- den. Dies kann zu einer sozialen Ausgrenzung füh- ren, da sich nicht alle Schülerinnen und Schüler den Kauf der angebotenen Erzeugnisse leisten können.

Zielkonflikt: ökologische Erzeugnisse zu Lasten so- zialer (und ökonomischer) Teilhabe

Eigene Darstellung Ramboll Management Consulting.

Wenngleich eine formale Stärkung des Querschnittsziels aus o. g. Gründen weder im Rah- men der Antragstellung und Projektauswahl bzw. Bewilligung, noch im Rahmen der Bericht- erstattung und Nachweisführung als zielführend erachtet wird, werden Anknüpfungspunkte deutlich, die Ökologische Nachhaltigkeit künftig mit vertretbarem Aufwand zu berücksichti- gen.

Eine Möglichkeit wird von der Bewilligungsbehörde und den Vorhabenvertreterinnen und - vertretern darin gesehen, Zuwendungsempfängerinnen und -empfänger gezielt für die Di- mensionen und Inhalte der Ökologischen Nachhaltigkeit zu sensibilisieren und insb. das Um- weltbewusstsein im Handeln weiter zu schärfen. Zuwendungsempfängerinnen und -empfän- ger könnten durch den Richtliniengeber verstärkt dazu angehalten werden, Prinzipien der Ökologischen Nachhaltigkeit – wo möglich – in Projektmanagement und -steuerung zu be- rücksichtigen. Wie oben beschrieben, könnte dies bspw. die papierlose Kommunikation oder den bewussteren Umgang mit Giveaways betreffen. Von Seiten der Bewilligungsbehörde wird weiterhin die Möglichkeit aufgezeigt, potenzielle Anknüpfungspunkte für ökologisches Handeln in Zwischennachweisen zu erfragen. Auch könnte im Rahmen der Verwendungs- nachweisführung erfragt werden, in welchen Themenbereichen die begleiteten Gründungen vollzogen worden seien. Diese Ansätze könnten erste Schritte darstellen, um einschätzen zu können, inwiefern und an welchen Schnittstellen das Querschnittsziel künftig sinnvoll berücksichtigt werden sollte. Die Bewilligungsbehörde gibt diesbezüglich zu bedenken, dass entsprechende Abfragen weder Einfluss auf die Förderung nehmen, noch zu einem erhöhten Aufwand führen, oder Verfahrensprozesse verkomplizieren dürften.

(19)

Abbildung 3: Bedeutung und Berücksichtigung des Querschnittsziels sowie Beiträge zum Quer- schnittsziel in der Teilaktion „Maßnahmen und Einzelprojekte zur Sensibilisierung und Unterstüt- zung von Existenzgründern – ego.Konzept“

Eigene Darstellung Ramboll Management Consulting.

Die Fallstudie bestätigt die Auswertungsergebnisse des Prüfpfadbogen insoweit, als dass dem Querschnittsziel bislang an keiner Stelle des Programmzyklus eine vordergründige Re- levanz zukommt und dass die Ökologische Nachhaltigkeit im Grundsatz nicht konterkariert wird. In Ergänzung zeigt die Fallstudie jedoch, dass das Querschnittsziel durchaus Relevanz in der Umsetzung der Vorhaben haben kann und entsprechende Beiträge zum Querschnitts- ziel geleistet werden.

Einerseits tragen die begleiteten Gründungsvorhaben mitunter selbst zur Ökologischen Nachhaltigkeit bei. Andererseits können die begleiteten Gründungsvorhaben – je nach Kon- text – für Dimensionen der Ökologischen Nachhaltigkeit sensibilisiert werden. Auch die Zu- wendungsempfängerinnen und -empfänger agieren in Projektmanagement und -steuerung mitunter selbst zunehmend entlang ökologischer Prinzipien.

Die Fallstudie zeigt, dass eine Sensibilisierung der Vorhabenträgerinnen und -trägern sowie der Gründerinnen und Gründer für die Ökologische Nachhaltigkeit ein geeignetes und gleich- ermaßen praktikables Instrument sein kann, um das Querschnittsziel zukünftig stärker zu fördern. Eine Sensibilisierung könnte bspw. in Form von gezielten Schulungen bzw. Work- shops oder aber durch die o. g. Abfrage in Zwischenberichten erfolgen.

(20)

Aktion „Kompetenzzentrum Soziale Innovation“

Ziel der Aktion „Kompetenzzentrum Soziale Innovation“ ist die Entwicklung und Umsetzung eines Kompetenzzentrums zur Gestaltung des sozialen Wandels. Das Kompetenzzentrum soll der Förderung einer Verbesserung der Anpassungsfähigkeit an den Wandel durch Ver- netzung und Strategie, sowie Kompetenzentwicklung dienen.31

Gefördert wird ein „KompetenzZentrum Soziale Innovation“ (KomZ)32, dass fünf Kompe- tenzfelder aufbauen und umsetzen soll:

• Wissen soziale Innovation: Aufbau einer Wissensplattform; Qualifizierung und Weiter- entwicklung von Forschungsergebnissen; Gestaltung von Moderations- und Mediati- onsprozessen,

• Pilotvorhaben und Labore: Entwicklung von Impulsen und Ansätzen, um Herausforde- rungen zu begegnen; Entwicklung und Umsetzung von bis zu vier Pilotvorhaben bspw.

in den Themengebieten Alter und/oder Arbeit und/oder Gesundheit und/oder sozialer Zusammenhalt (je nach eingereichter weiterer Themen),

• Netzwerk und Dialog: Analyse geeigneter Beteiligungsformen; Entwicklung eines pass- genauen Dialogforums; Stärkung der interkommunalen und intersektoralen Zusam- menarbeit; Aufbau von Nachhaltigkeit des Kompetenzzentrums,

• Analyse/Entwicklung, Forschung, Nachwuchsarbeit: Formulierung und Bearbeitung von Forschungsfragen in Studien und/oder Konzepten; Nachwuchsarbeit

• Social Entrepreneurship: Aufbau von Kompetenzen; Unterstützung dieses Wirtschafts- und Studienzweiges; Unterstützung von unternehmerischen Aktivitäten zur Lösung so- zialer Probleme.33

Die Vorhabenauswahl erfolgt im Rahmen eines Ideenwettbewerbs, der durch die Förderser- vice GmbH aufgesetzt und durch die Investitionsbank Sachsen-Anhalt als bewilligende Stelle umgesetzt wird. Die Auswahlentscheidung wird durch eine Jury getroffen und basiert auf festgeschriebenen Projektauswahlkriterien.34 Nach der Entscheidung der Jury wird der Wett- bewerbssieger aufgefordert, einen Projektantrag mit detailliertem Umsetzungskonzept so- wie einem Kosten- und Finanzierungsplan bei der Bewilligungsbehörde vorzulegen. 35 Antragsberechtigt sind Forschungseinrichtungen der Hochschulen, außeruniversitäre For- schungseinrichtungen aus Sachsen-Anhalt, Vereine und Verbände, gemeinnützige Gesell- schaften mit beschränkter Haftung, öffentlich-rechtliche und gemeinnützige privatrechtliche Stiftungen, öffentliche Unternehmen sowie Trägerverbünde, sofern mindestens der feder- führende Träger o. g. ist.36

Die förderfähigen Ausgaben umfassen alle für den Aufbau und die Umsetzung des KomZ erforderlichen Personal- und Sachausgaben, die unmittelbar durch das Projekt entstehen und zur Projektdurchführung erforderlich sind.37

31 Prüfpfadbogen 21.08esz04.13.0: KompetenzZentrum Soziale Innovation. Stand: 08.10.2018. Verfügbar unter:

https://www.efreporter.de/confluence/pages/viewpage.action?pageId=11403648. Abgerufen am: 08.06.2020.

32 Mit der Förderung eines einzigen Vorhabens innerhalb der Aktion sei das KomZ ein Sonderfall der ESF-Förderung in Sach- sen-Anhalt, so die Fachaufsicht.

33 Prüfpfadbogen 21.08esz04.13.0: KompetenzZentrum Soziale Innovation. Stand: 08.10.2018. Verfügbar unter:

https://www.efreporter.de/confluence/pages/viewpage.action?pageId=11403648. Abgerufen am: 08.06.2020.

34 Projektauswahlkriterien im ESF. Förderperiode 2017-2020. Stand: 14.12.2018. Verfügbar unter: https://europa.sachsen- anhalt.de/fileadmin/Bibliothek/Politik_und_Verwaltung/StK/Europa/ESI-Fonds-Neu_2017/Dokumente/ESF/Auswahlkrite- rien/17_11_22_Gesamtuebersicht_PAK_ESF.pdf. Abgerufen am: 08.06.2020.

35 Prüfpfadbogen 21.08esz04.13.0: KompetenzZentrum Soziale Innovation. Stand: 08.10.2018. Verfügbar unter:

https://www.efreporter.de/confluence/pages/viewpage.action?pageId=11403648. Abgerufen am: 08.06.2020.

36 Prüfpfadbogen 21.08esz04.13.0: KompetenzZentrum Soziale Innovation. Stand: 08.10.2018. Verfügbar unter:

https://www.efreporter.de/confluence/pages/viewpage.action?pageId=11403648. Abgerufen am: 08.06.2020.

37 Prüfpfadbogen 21.08esz04.13.0: KompetenzZentrum Soziale Innovation. Stand: 08.10.2018. Verfügbar unter:

https://www.efreporter.de/confluence/pages/viewpage.action?pageId=11403648. Abgerufen am: 08.06.2020.

(21)

Abbildung 4: Fact-Sheet zur Aktion „Kompetenzzentrum Soziale Innovation“

38 Eigene Darstellung Ramboll Management Consulting.

Das geförderte Vorhaben KomZ wird bis heute von einem Konsortium aus drei Partnern umgesetzt: dem Zentrum für Sozialforschung Halle e.V. an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg (zsh), dem Fraunhofer Institut für Mikrostruktur von Werkstoffen und Sys- temen IMWS und dem Fraunhofer Institut für Fabrikbetrieb und Automatisierung IFF mit Sitzen in Halle (Saale) und Magdeburg.39

Zielgruppe sind Akteure aus Wissenschaft, Wirtschaft, Gesellschaft und Politik im Land Sach- sen-Anhalt, die perspektivisch in die Lage versetzt werden sollen, innovative Konzepte für die Gestaltung sozialer Infrastrukturen in Sachsen-Anhalt zu entwickeln und umzusetzen.40 Das geförderte Vorhaben umfasst vielfältige Angebote in den fünf o. g. Kompetenzfeldern und adressiert die Themen Arbeit, Alter, Gesundheit und Sozialer Zusammenhalt. Die An- gebote des KomZ zielen darauf ab, die je eigenen Dynamiken von Innovation, d. h. der sozial wirksamen Effekte und Initiativen einerseits und der technologisch erzeugten Neue- rungen andererseits, zu Zwecken der Erschließung, Aufbereitung und perspektivischen Fort- entwicklung von innovativen Ideen und Praxen zusammenzuführen.41 Konkrete Aktivitäten und Angebote betreffen neben wissenschaftlichen Tätigkeiten bspw. die Pressearbeit, die Etablierung strategischer Partnerschaften und Netzwerke, das Sichtbarmachen sog. Leucht- türme für soziale Innovation, die Organisation von Veranstaltungen und Dialogformaten, die Begleitung von Pilotvorhaben oder die Nachwuchsförderung.42

Das Vorhaben ist auf eine Dauer von fünf Jahren ausgelegt, in eine einjährige Etablierungs- phase sowie eine vierjährige Umsetzungsphase unterteilt und wurde Ende des Jahres 2016 von der Investitionsbank bewilligt.43

38 Das isw hat aufgrund von Insolvenz nur bis zum 30.06.2020 am KomZ mitgewirkt.

39 Zuwendungsbescheid über die Gewährung von Zuwendungen für die Entwicklung und Umsetzung eines Kompetenzzent- rums zur Gestaltung des sozialen Wandels in Sachsen-Anhalt vom 30.12.2016.

40 Landesportal Sachsen-Anhalt (2020): Das Kompetenzzentrum stellt sich vor. Verfügbar unter: https://soziale-innova- tion.sachsen-anhalt.de/ueber-uns/ueber-das-kompetenzzentrum/. Abgerufen am 11.09.2020.

41 Landesportal Sachsen-Anhalt (2020): Das Kompetenzzentrum stellt sich vor. Verfügbar unter: https://soziale-innova- tion.sachsen-anhalt.de/ueber-uns/ueber-das-kompetenzzentrum/. Abgerufen am 11.09.2020.

42 KomZ (2019): 1. Jahresbericht 2017/2018. Verfügbar unter: https://soziale-innovation.sachsen-anhalt.de/fileadmin/Biblio- thek/Politik_und_Verwaltung/MS/Soziale_Innovation/PDF_s/Sonstiges/Jahresbericht_2017_2018_final_20181102_Druck.pdf.

Abgerufen am 11.09.2020; KomZ (2020): 2. Jahresbericht 2018/2019. Verfügbar unter: https://soziale-innovation.sachsen- anhalt.de/fileadmin/Bibliothek/Politik_und_Verwaltung/MS/Soziale_Innovation/PDF_s/Sonstiges/Jahresbericht_2019_fi- nal_mit_Impressum.pdf. Abgerufen am 11.09.2020.

43 Zuwendungsbescheid über die Gewährung von Zuwendungen für die Entwicklung und Umsetzung eines Kompetenzzent- rums zur Gestaltung des sozialen Wandels in Sachsen-Anhalt vom 30.12.2016.

(22)

Ein interdisziplinäres Team aus 21 Mitarbeitenden im Jahr 2019 (entspricht 11 Vollzeitstel- len) mit verschiedenen Zuständigkeiten setzt das Vorhaben um.44

Relevanz der Ökologischen Nachhaltigkeit für das „Kompetenzzentrum Soziale Innovation“

Die Fachaufsicht spricht dem Querschnittsziel im förderpolitischen Kontext keine „system- relevante“45 Bedeutung zu. Soziale Innovation richte sich nicht per se an der Ökologischen Nachhaltigkeit aus. In verschiedenen Kontexten, wie bspw. dem Social Entrepreneurship spiele das Querschnittsziel jedoch inhaltlich oder als „Aufhänger für Projekte“46 eine Rolle.

Das ESF-OP47 und die für die Entwicklung des Ideenwettbewerbs zuständige Behörde weisen zudem darauf hin, dass wenngleich „die Verbesserung der Ökologischen Nachhaltigkeit bei einem sozialpolitischen Vorhaben nicht die vorrangige Zielstellung sein kann, [können] so- ziale Innovationen [dennoch] zur Verbesserung der Ökologischen Nachhaltigkeit beitragen.

Soziale Innovationen in der Gesellschaft bzw. Wirtschaft können das Bewusstsein für soziale und ökologische Probleme und Herausforderungen schärfen und einen Beitrag zu einer effi- zienteren Nutzung von gesellschaftlichen und ökologischen Ressourcen beitragen“.48

Für die Vorhabenvertreterinnen und -vertreter ergibt sich im förderpolitischen Kontext durchaus eine Relevanz des Querschnittsziels als horizontales Prinzip. Denn „wenn man über neue soziale Ansätze nachdenkt, gelangt man automatisch zu Umweltthemen und anders- herum“49. Man setze sich im Kontext der Förderung stets „die soziale Brille“ auf und blicke damit auf „Gesamtspannungsfelder aus Ökologie, Ökonomie und Sozialem“.50 Dabei gäbe es auch wiederkehrende inhaltliche Aspekte der Ökologischen Nachhaltigkeit, die Treiber für soziale Innovationen sein könnten. So bspw. der Einsatz von Ressourcen, der Klimawandel, Erneuerbare Energien oder die 17 Ziele für nachhaltige Entwicklung der Vereinten Nationen.

Diese Aspekte würden insb. im Bereich des Social Entrepreneurships regelmäßig eine Rolle spielen. In diesen Kontexten würde der Umweltgedanke Synergien schaffen, indem er dazu beitrage für soziale Innovationen zu sensibilisieren und die Zielgruppenerreichung zu unter- stützen.

Analog zum förderpolitischen Kontext spricht die Fachaufsicht dem Querschnittsziel hinsicht- lich der förderpolitischen Zielstellungen eine nachrangige Bedeutung zu, da die soziale Nach- haltigkeit im Vordergrund stünde. Die förderpolitischen Ziele und das Querschnittsziel Öko- logische Nachhaltigkeit würden lediglich dann explizit ineinandergreifen, wenn eine soziale Innovation inhaltlich an der Ökologischen Nachhaltigkeit ausgerichtet sei. Da die Herstellung sozialer Innovationen erfahrungsgemäß keine negativen Auswirkungen für die Ökologische Nachhaltigkeit zur Folge habe, könne jedoch sichergestellt werden, dass das Querschnittsziel zumindest nicht konterkariert werde.51 Auch Zielkonflikte zwischen der sozialen und ökolo- gischen Nachhaltig entstünden insofern nicht.

Diese Perspektive nehmen auch die Vorhabenvertreterinnen und -vertreter ein.

44 KomZ (2020): 2. Jahresbericht 2018/2019. Verfügbar unter: https://soziale-innovation.sachsen-anhalt.de/fileadmin/Biblio- thek/Politik_und_Verwaltung/MS/Soziale_Innovation/PDF_s/Sonstiges/Jahresbericht_2019_final_mit_Impressum.pdf. Abge- rufen am 11.09.2020.

45 Wörtlich übernommen aus dem Interview mit der Fachaufsicht.

46 Wörtlich übernommen aus dem Interview mit der Fachaufsicht.

47 OP ESF. Verfügbar unter: https://europa.sachsen-anhalt.de/esi-fonds-in-sachsen-anhalt/ueber-die-europaeischen-struktur- und-investitionsfonds/esf/operationelles-programm-esf/. Abgerufen am: 31.05.2020.

48 Wörtlich übernommen aus dem Interview mit der für die Entwicklung des Ideenwettbewerbs zuständigen Behörde.

49 Wörtlich übernommen aus dem Interview mit den Vorhabenvertreterinnen und -vertretern.

50 Wörtlich übernommen aus dem Interview mit den Vorhabenvertreterinnen und -vertretern.

51 Prüfpfadbogen 21.08esz04.13.0: KompetenzZentrum Soziale Innovation. Stand: 08.10.2018. Verfügbar unter:

https://www.efreporter.de/confluence/pages/viewpage.action?pageId=11403648. Abgerufen am: 08.06.2020.

(23)

Umsetzung der Ökologischen Nachhaltigkeit im Kontext des „Kompetenzzentrum Soziale Innovation“

Die Ökologische Nachhaltigkeit wurde bei der Vorhabenauswahl und -bewilligung nicht ex- plizit berücksichtigt. Zwar wurde ein Leitfaden zur Einreichung von Projektvorschlägen ent- wickelt und spezifische Projektauswahlkriterien und Fördergrundsätze angelegt – darin sind jedoch keine querschnittszielrelevanten Vorgaben enthalten.52 Angaben bzgl. einer Nach- haltigkeitsstrategie sind obligatorisch, diese beziehen sich allerdings auf die Einrichtung und langfristige Fortführung bzw. Verstetigung des KomZ. Das darüber hinaus bestehende Pro- jektauswahlkriterium „Beitrag zur Erreichung der Querschnittsziele“ bezieht sich ausschließ- lich auf Vorgaben zur Gleichstellung der Geschlechter sowie zur Förderung der Chancen- gleichheit und Nichtdiskriminierung.53

Entsprechend wird die Berücksichtigung des Querschnittsziels von der zuständigen Bewilli- gungsbehörde nach eigenen Aussagen in der Vorhabenumsetzung weder eingefordert noch nachgehalten. Die regelmäßig in Sachberichten dargestellten geleisteten Umsetzungsfort- schritte adressieren prozessuale und organisatorische Aspekte, wie bspw. die Umsetzung öffentlichkeitswirksamer Veranstaltungen oder kontinuierliche Arbeitstreffen und Abstim- mungen mit dem Auftraggeber. Auch im Rahmen einer Vor-Ort-Prüfung im Jahr 2019 hätten ausschließlich Personalfragen im Vordergrund gestanden und keine Pilotvorhaben mit mög- lichem Bezug zur Ökologischen Nachhaltigkeit.

Die Fachaufsicht sowie die Bewilligungsbehörde halten eine entsprechende Berücksichtigung bei der Vorhabenauswahl und der Umsetzungsprüfung weiterhin für nicht sachgerecht, da dies nicht Bestandteil der förderpolitischen Zielsetzung sei. Diese Auffassung teilen auch die Vorhabenvertreterinnen und -vertretern. Sie sprechen sich vielmehr dafür aus, das Quer- schnittsziel weiterhin – wo möglich – informell zu berücksichtigen.

Beispielhaft führen Sie an, dass die zu adressierenden Themenbereiche Arbeit, Alter, Ge- sundheit und sozialer Zusammenhalt gleichermaßen vom Strukturwandel betroffen seien, weshalb man u.a. den Kohlestrukturwandel als inhaltlichen Aufhänger für die Auseinander- setzung mit Sozialer Innovation im Rahmen der „Spring School Ferropolis 2019“ gewählt habe. Ferropolis ist eine Veranstaltungs- und Museumsfläche auf einer Halbinsel im Grem- miner See, dem ehemaligen Braunkohletagebau Golpa-Nord. Während der „Spring School Ferropolis 2019“ wurde dort die soziale Komponente des Strukturwandels thematisiert und Fragen dazu aufgegriffen, welche Bewältigungsstrategien oder sozialen Konsequenzen sich aus der Schließung des Tagebaus ergeben haben. Im Rahmen dieser Auseinandersetzung seien maßgeblich Themen des Braunkohleabbaus, der Umgestaltung des Energiesektors, aber auch der biologischen Vielfalt rund um den gefluteten Tagebau adressiert worden, so die Vorhabenvertreterinnen und -vertreter.

Da eine formale Berücksichtigung des Querschnittsziels weder für die Antragstellung noch für die Nachweisführung erforderlich ist, werden den Vorhabenvertreterinnen und -vertre- tern keine diesbezüglichen Hilfestellungen zur Verfügung gestellt. Sie geben an, sich bei konkreten, die Ökologische Nachhaltigkeit betreffenden Rückfragen an das eigene Netz- werk zu wenden. Aufgrund der zusätzlich gegebenen Fachexpertise im interdisziplinären Projektteam werden formale Hilfestellungen bezüglich des Querschnittsziels zudem nicht als erforderlich angesehen.

52 Leitfaden zur Einreichung von Projektvorschlägen/Ideenskizzen: Ideenwettbewerb 2016, Kompetenzzentrum Soziale Inno- vation Sachsen-Anhalt. Stand: 2016.

53 Projektauswahlkriterien im ESF. Förderperiode 2017-2020. Stand: 14.12.2018. Verfügbar unter: https://europa.sachsen- anhalt.de/fileadmin/Bibliothek/Politik_und_Verwaltung/StK/Europa/ESI-Fonds-Neu_2017/Dokumente/ESF/Auswahlkrite- rien/17_11_22_Gesamtuebersicht_PAK_ESF.pdf. Abgerufen am: 08.06.2020; Prüfpfadbogen 21.08esz04.13.0: Kompetenz- Zentrum Soziale Innovation. Stand: 08.10.2018. Verfügbar unter: https://www.efreporter.de/confluence/pages/viewpage.ac- tion?pageId=11403648. Abgerufen am: 08.06.2020.

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