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4. ÖKOLOGISCHE NACHHALTIGKEIT IM EFRE

Im Fokus des folgenden Kapitels stehen die horizontale Berücksichtigung des schnittsziels Ökologische Nachhaltigkeit sowie Beiträge der Fördervorhaben zum Quer-schnittziel in drei ausgewählten (Teil-)Aktionen des EFRE. Hierzu betrachtet das Kapitel zunächst die Aktion „Energetische Sanierung öffentlicher Infrastrukturen“ und im An-schluss die Teilaktionen „GRW Tourismusinfrastruktur“ sowie „GRW gewerblich“.

Aktion „Energetische Sanierung öffentlicher Infrastrukturen“

Ziel der Aktion „Energetische Sanierung öffentlicher Infrastrukturen“ ist die Verbesserung der CO2-Bilanz öffentlicher Gebäude in Sachsen-Anhalt, ebenso wie die Verbesserung der Wirtschaftlichkeit der Gebäude durch Energieeinsparungen.61

Gefördert werden Bau- und Ausstattungsmaßnahmen zur energetischen Sanierung und Mo-dernisierung öffentlicher Gebäude und Infrastrukturen. Dies sind Kindertageseinrichtungen und Schulen sowie die zu einer sanierten Schule gehörenden Sportstätten, Sportstätten mit Nutzungszwecken für die breite Öffentlichkeit, kulturelle Einrichtungen, Hochschulgebäude und Hochschulinfrastrukturen, Landesschulen und Landesschulinfrastrukturen sowie kultu-relle Einrichtungen in Trägerschaft des Landes. Die Förderung soll für solche Investitionen erfolgen, die im Ergebnis besonders hohe Effekte in Bezug auf Verringerung der CO2 -Emis-sion erzielen, einen hohen Sanierungsbedarf beseitigen und Energieeinsparung erreichen sowie den Klimaschutz erhöhen. Förderfähig sind bspw.:

• Maßnahmen zur Reduktion von Transmissionswärmeverlusten der wärmeübertragen-den Umfassungsflächen,

• Maßnahmen zur Erneuerung und Modernisierung notwendiger technischer Anlagen,

• Maßnahmen zur Verbesserung der Energienutzung,

• die Errichtung von Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien bzw. Anlagen zur Wär-meversorgung aus regenerativen Energien für den Eigenbedarf, sofern sie im Zusam-menhang mit der energetischen Sanierung und Modernisierung stehen sowie

• mit der Umsetzung der o. g. Maßnahmen verbundene Planungsleistungen.62

Über ein Bonussystem können im Zusammenhang mit der energetischen Sanierung und Modernisierung weiterhin der Einsatz baubiologisch unbedenklicher, nachwachsender Roh- und Baustoffe gefördert werden und Maßnahmen, die infolge energetischer Sanierungen zum Artenschutz beitragen.63

Die Vorhabenauswahl erfolgt stichtagsbezogen nach dem Selektionsverfahren, d. h. im Rah-men eines direkten Antragsverfahrens. Sofern die Grundvoraussetzungen für eine Förde-rung erfüllt sind, werden die förderfähigen Anträge anhand einer Checkliste und den veröf-fentlichten Auswahlkriterien64 von der Bewilligungsbehörde bewertet. Auf Basis einer ermit-telten Gesamtpunktzahl wird eine Rangliste erstellt. Ist eine Punkte- und Platzgleichheit zu verzeichnen, entscheiden die vergebenen Bonuspunkte. Sollte darüber hinaus kein Ranking

61 Prüfpfadbogen 13.04csz07.02.0: Energetische Sanierung öffentlicher Infrastrukturen. Stand: 28.06.2019. Verfügbar unter:

https://www.efreporter.de/confluence/pages/viewpage.action?pageId=11403648. Abgerufen am: 08.06.2020.

62 Prüfpfadbogen 13.04csz07.02.0: Energetische Sanierung öffentlicher Infrastrukturen. Stand: 28.06.2019. Verfügbar unter:

https://www.efreporter.de/confluence/pages/viewpage.action?pageId=11403648. Abgerufen am: 08.06.2020.

63 Prüfpfadbogen 13.04csz07.02.0: Energetische Sanierung öffentlicher Infrastrukturen. Stand: 28.06.2019. Verfügbar unter:

https://www.efreporter.de/confluence/pages/viewpage.action?pageId=11403648. Abgerufen am: 08.06.2020.

64 Projektauswahlkriterien im EFRE. Förderperiode 2017-2020. Stand: 17.10.2018. Verfügbar unter: https://europa.sachsen- anhalt.de/fileadmin/Bibliothek/Politik_und_Verwaltung/StK/Europa/ESI-Fonds-Neu_2017/Dokumente/ESF/Auswahlkrite-rien/17_11_22_Gesamtuebersicht_PAK_EFRE.pdf. Abgerufen am: 08.06.2020.

möglich sein, entscheidet eine Jury über die Rangfolge.65 Bewilligt werden diejenigen Vor-haben mit den voraussichtlich höchsten CO2-Einspareffekten.66 Antragsberechtigt sind:

• Gemeinden, Verbandsgemeinden und anerkannte Träger der freien Jugendhilfe als Ei-gentümer der Liegenschaft von Kindertageseinrichtungen,

• kommunale Schulträger und freie Träger von anerkannten Ersatzschulen,

• Träger von Sportstätten mit Nutzungszwecken für die breite Öffentlichkeit (Gemein-den, Landkreise, kreisfreie Städte) sowie Amateursportvereine, die Mitglied im Lan-dessportbund Sachsen-Anhalt sind, sofern sie Eigentümer oder Erbbauberechtigte der Sportstätte sind,

• öffentliche und private Träger kultureller Einrichtungen, soweit es sich um Nichtwohn-gebäude handelt, die sich im Eigentum der öffentlichen Hand oder gemeinnütziger Or-ganisationen befinden, die dem Allgemeinwohl dienende Zwecke verfolgen sowie

• das Land für staatliche Hochschulen des Landes Sachsen-Anhalt einschließlich der Uni-versitätskliniken in Magdeburg und Halle (Saale), für Landesschulen und Landesschu-linfrastrukturen und für kulturelle Einrichtungen in Trägerschaft des Landes.67

Die Förderung wird im Rahmen einer Projektförderung als Anteilsfinanzierung gewährt und beträgt, in Abhängigkeit der jeweiligen Infrastruktur und Trägerschaft, zwischen 70 und 90 Prozent der festgestellten förderfähigen Ausgaben.68

Abbildung 6: Fact-Sheet zur Aktion „Energetische Sanierung öffentlicher Infrastrukturen“

Eigene Darstellung Ramboll Management Consulting.

65 Richtlinie zur Förderung von Investitionen zur energetischen Sanierung und Modernisierung von öffentlichen Gebäuden und Infrastrukturen (STARK III plus EFRE-Richtlinie). Verfügbar unter:

https://www.landesrecht.sachsen-an-halt.de/bsst/document/VVST-VVST000010048. Abgerufen am: 10.09.2020.

66 Prüfpfadbogen 13.04csz07.02.0: Energetische Sanierung öffentlicher Infrastrukturen. Stand: 28.06.2019. Verfügbar unter:

https://www.efreporter.de/confluence/pages/viewpage.action?pageId=11403648. Abgerufen am: 08.06.2020.

67 Prüfpfadbogen 13.04csz07.02.0: Energetische Sanierung öffentlicher Infrastrukturen. Stand: 28.06.2019. Verfügbar unter:

https://www.efreporter.de/confluence/pages/viewpage.action?pageId=11403648. Abgerufen am: 08.06.2020.

68 Richtlinie zur Förderung von Investitionen zur energetischen Sanierung und Modernisierung von öffentlichen Gebäuden und Infrastrukturen (STARK III plus EFRE-Richtlinie). Verfügbar unter:

https://www.landesrecht.sachsen-an-halt.de/bsst/document/VVST-VVST000010048. Abgerufen am: 10.09.2020.

Das in der Aktion geförderte Vorhaben zur energetischen und allgemeinen Sanierung des Schulgebäudes der Berufsschule Geschwister Scholl Böhnshausen wurde durch den Land-kreis Harz umgesetzt. Es wurde zwischen 2017 und 2019 realisiert69 und umfasste zahlrei-che Maßnahmen der energetiszahlrei-chen Gebäudesanierung. Konkret waren dies:

• Trockenlegung der Keller-Außenwände,

• Austausch der Holzfenster,

• Dämmung der Außenwände,

• Dämmung der Kellerdecke,

• Dämmung der Dachschrägen sowie der obersten Geschossdecke,

• Heizungserneuerung: Einbau Gas-Brennwertkessel 120 kW, Gas-Wärmepumpe 41 kW, Regelung hydraulischer Abgleich, Austausch Umwälzpumpen, Einbau Strangregulier-ventile,

• Einbau einer Behindertentoilette im Damen WC und

• Erneuerung der Beleuchtung in Klassenräumen und Fluren auf LED-Leuchtmittel.70

Relevanz der Ökologischen Nachhaltigkeit für die „Energetische Sanierung öf-fentlicher Infrastrukturen“

Dem Querschnittsziel kommt im förderpolitischen Kontext eine besondere strategische Re-levanz zu, welche die Fachaufsicht aus der Finanzschwäche sachsen-anhaltischer Kommu-nen sowie den Grundsätzen der EFRE-Förderung ableitet. So habe man den hohen Bedarf des Landes, öffentliche Gebäude zu sanieren, mit EU-Fördervorgaben verbinden wollen, um dadurch weitere Finanzierungsquellen zu erschließen. Mit Blick auf den EFRE besagten diese Vorgaben, dass Fördervorhaben einen besonderen, zukunftsgerichteten Mehrwert liefern müssen. Außerdem müsse eine horizontale Berücksichtigung der Querschnittsziele erfolgen.

Bei den Überlegungen dazu, wie eine Finanzierung der Sanierung öffentlicher Gebäude durch den EFRE möglich werden könnte, sei man aufgrund dieser Vorgaben „überhaupt erst auf die Idee bzw. Lösung des Sanierungsproblems durch eine erweiterte, energetische Gebäu-desanierung gestoßen“71. Darüber hinaus sei das energetische Bauen aktuell ein großes Thema, weshalb „die Bedeutung der energetischen Seite in Sanierungsprozessen“72 konti-nuierlich zunehme und auch das Querschnittsziel in diesem Kontext stetig bedeutsamer werde.

Auch für die Vorhabenvertreterinnen und -vertreter ergibt sich die Relevanz des Quer-schnittsziels im förderpolitischen Kontext aus einem bestehenden Sanierungsstau öffentli-cher Infrastrukturen. Die Förderung energetisöffentli-cher Sanierungsmaßnahmen stelle eine Mög-lichkeit dar, diesen Sanierungsstau teilweise abzubauen.

Die Fachaufsicht und die Vorhabenvertreterinnen und -vertreter sprechen dem Querschnitts-ziel auch hinsichtlich der förderpolitischen Ziele eine hohe strategische Relevanz zu. Begrün-dung ist, dass die Dimensionen der Ökologischen Nachhaltigkeit – insb. der Erhalt, Schutz und die Verbesserung der Qualität der Umwelt, die Ressourceneffizienz, der Klimaschutz, die Anpassung an den Klimawandel sowie teilweise die biologischen Vielfalt – weitgehend mit den Förderzielen ineinandergriffen. Die Einsparung von CO2-Emissionen und Energie sei neben Aspekten der Wirtschaftlichkeit das Hauptziel der Förderung. Die Förderung von Di-mensionen des Querschnittsziels entspräche somit den förderpolitischen Zielsetzungen, wenngleich diese aufgrund zusätzlicher Anforderungen an die ökonomische und soziale Nachhaltigkeit (bspw. mit Blick auf Barrierefreiheit und Wirtschaftlichkeit) in der Praxis nicht in aller Konsequenz umgesetzt werden können.

69 Eine Terminverlängerung zur Einreichung des Verwendungsnachweises bis 30.06.2020 wurde bewilligt.

70 Ausführliche Vorhabenbeschreibung Energetische und allgemeine Sanierung des Schulgebäudes der Berufsschule „Ge-schwister Scholl“ in Böhnshausen (Standort Neupertstraße) in 38820 Halberstadt, Hans-Neupert-Straße 66 vom 24.04.2017.

71 Wörtlich übernommen aus dem Interview mit der Fachaufsicht.

72 Wörtlich übernommen aus dem Interview mit der Fachaufsicht.

Umsetzung der Ökologischen Nachhaltigkeit im Kontext der „Energetischen Sa-nierung öffentlicher Infrastrukturen“

Das Querschnittsziel wird aus o. g. Grund bereits im Antragsprozess berücksichtigt. Im An-tragsverfahren werden formlose Eigenerklärungen über die Einhaltung von Natura 2000-Vorgaben und zur Umweltverträglichkeit gefordert.73 Darin ist auch zu erklären, dass jegli-ches EU-Umweltrecht, sowie alle umweltrechtlich relevanten Vorgaben aus Bundes- und Landesregelungen eingehalten werden. Darüber hinaus stehen mit dem Formblatt „Darstel-lung Auswahlkriterien sowie Energie- und CO2-Einsparung“74 Angaben zu den erwarteten CO2- und Betriebskosteneinsparungen der Sanierungsmaßnahme im Vordergrund der An-tragstellung. Das Erfordernis dieser Angaben leite sich jedoch aus dem spezifischen Förder-ziel ab und adressiere nicht in erster Linie das QuerschnittsFörder-ziel, so die Fachaufsicht. Zusätz-lich werden in der Antragsstellung Angaben zur geplanten Nutzung baubiologisch unbedenk-licher und nachwachsender Rohstoffe sowie zum Artenschutz an Gebäuden berücksichtigt.

Durch das beschriebene Bonussystem können diese Aspekte im Förderantrag als zusätzlich positive Beiträge zum Querschnittsziel geltend gemacht werden. Diese Möglichkeit nimmt, der Bewilligungsbehörde zufolge, jedoch „nicht einmal die Hälfte“75 aller Antragstellenden in Anspruch.

Wesentliche Kriterien der anschließenden Projektauswahl sind die „geplante Senkung der CO2-Emissionen (Strom und Wärme)“, die „geplanten Energieeinsparungen“ und die „ge-planten Kosten der Energieeinsparung“76. Die Fachaufsicht betont, dass für die Projektaus-wahl insb. die Abwägung zwischen ökonomischer und ökologischer Nachhaltigkeit im Vor-dergrund stünde. So sei eine Wärmedämmung bspw. aus ökologischer Perspektive stets sinnvoll. Aus wirtschaftlichen Gesichtspunkten sei dies jedoch nicht immer der Fall. Entspre-chende Herausforderungen gelte es im Rahmen der Antragstellung und Vorhabenauswahl zu berücksichtigen, da im Ergebnis auch ein positiver Beitrag zur Wirtschaftlichkeit der Ge-bäude entstehen müsse. Zielkonflikte, die an dieser Schnittstelle zwischen ökonomischer und ökologischer Nachhaltigkeit entstünden, müssten jeweils im Einzelfall gegeneinander abgewogen werden.

Hinsichtlich der energetischen und allgemeinen Sanierung des Schulgebäudes der Berufs-schule Geschwister Scholl Böhnshausen, berichten die Vorhabenvertreterinnen und -vertre-ter, dass durch einen externen Energieberater zunächst verschiedene Berechnungen zu Energie- und Kosteneinsparungen vorgenommen wurden. Für die Antragstellung habe man dann gezielt diejenigen Maßnahmen – d. h. Art der Fenster, Dämmmaterialien, Dämmdicke, etc. – ausgewählt, die das vergleichsweise beste Preis-Leistungsverhältnis ergeben hätten.

Darüber hinaus habe man in Abschnitt 2.5 des Antragsdokumentes „Darstellung Auswahl-kriterien sowie Energie- und CO2-Einsparung“ Angaben zu den „Bonuspunkten“ gemacht.77 Auf einem formlosen Beiblatt habe man diesbezüglich dargestellt, dass für den Artenschutz Nistkästen angebracht und darüber hinaus nachwachsende und ökologische Rohstoffe ver-wendet würden.

Um die anschließende Umsetzung der Fördervorgaben und des Querschnittsziels in der Pra-xis überprüfen zu können, werden punktuell zufallsgenerierte Vor-Ort-Prüfungen vorgenom-men. Darüber hinaus muss in Folge einer Umsetzung fünf Jahre lang ein jährlicher Fort-schrittsbericht bei der Bewilligungsbehörde eingereicht werden. Über einen Zeitraum von 15 Jahren hinweg sind zudem Nachweise über die erzielten CO2-Einsparungen zu erbringen.

Die diesbezüglich von der Bewilligungsbehörde abgefragten Indikatoren betreffen konkret

73 Antragsunterlagen Stark III plus EFRE.

74 Anlage zum Antrag Stark III plus EFRE – energetische Sanierung – Zuwendung/Zuweisung; Darstellung Auswahlkriterien sowie Energie- und CO2-Einsparung. Stand: 30.08.2016.

75 Wörtlich übernommen aus dem Interview mit der Bewilligungsbehörde.

76 Anlage zum Antrag Stark III plus EFRE – energetische Sanierung – Zuwendung/Zuweisung; Darstellung Auswahlkriterien sowie Energie- und CO2-Einsparung. Stand: 30.08.2016.

77 Anlage zum Antrag Stark III plus EFRE – energetische Sanierung – Zuwendung/Zuweisung; Darstellung Auswahlkriterien sowie Energie- und CO2-Einsparung. Stand: 30.08.2016.

die CO2-Emmissionen, die Energieverbräuche im Vergleich zu den ursprünglichen Bestands- und Planwerten, Verbräuche von Warmwasser und Strom sowie die Größe der beheizten Fläche. Hinsichtlich der Bonuspunkte wird einmalig mit Einreichen des Verwendungsnach-weises ein Beleg über die Umsetzung – d. h. bspw. in Form von Rechnungen – erforderlich.

Weitergehende Prüfungen werden diesbezüglich nicht vorgenommen.

Um die formale Berücksichtigung des Förder- und Querschnittsziels für die Antragstellenden zu vereinfachen, stellt die Bewilligungsbehörde Informationen und Hilfestellungen auf der eigenen Website bereit. Es werden sowohl Hinweise zu den Projektauswahlkriterien veröf-fentlicht als auch Vorlagen zur Kennwertberechnung von CO2-Einsparungen. Darüber hinaus hat die Bewilligungsbehörde, eigenen Angaben zufolge, vor jedem Antragsstichtag Work-shops angeboten, die das Ausfüllen der Antragsunterlagen vereinfachen. Unabhängig davon habe man für individuelle Beratungen im Antragsverfahren zur Verfügung gestanden. Wei-tere fachliche Unterstützung werde zudem durch lokale Bauverwaltungen, das Referat 35 im Ministerium der Finanzen des Landes Sachsen-Anhalt und durch die Landesenergieagen-tur angeboten. Fachaufsicht, Bewilligungsbehörde und Vorhabenvertreterinnen und -vertre-ter geben übereinstimmend an, dass darüber hinaus zumeist freiwillig Energiebera-vertre-terinnen und -berater zurate gezogen werden, die bei der Antragstellung und Auswahl ökologischer Baumaterialien, bei der Vorhabenumsetzung sowie beim anschließenden Monitoring unter-stützen.

Beiträge und Ansätze zur Stärkung der Ökologischen Nachhaltigkeit für die

„Energetische Sanierung öffentlicher Infrastrukturen“

Wie eingangs beschrieben, leisten die in der Aktion geförderten Vorhaben aufgrund der för-derpolitischen Zielsetzung per se einen umfassenden Beitrag zum Querschnittsziel. Am Bei-spiel der energetischen und allgemeinen Sanierung des Schulgebäudes der Berufsschule Geschwister Scholl Böhnshausen spiegelt sich dieser Beitrag wie folgt:

• Neu verbaute Fenster weisen eine höhere Energieeffizienz auf.

• Das Dach wurde mit Tonziegeln, d. h. mit mineralischen Stoffen, gedeckt.

• Für die Dämmung der Fassaden wurden Mineralfasern anstelle chemischer Produkte wie Styropor verwendet.

• Die Dämmung der Geschossdecke zwischen Keller- und Erdgeschoss sowie Trockenle-gungsmaßnahmen im Kellergeschoss erfordern weniger Heizvorgänge.

• Zur Beheizung der Räumlichkeiten wurde eine veraltete Brennwerttechnik auf neue Brennwertkessel und Wärmepumpen umgestellt. Auch die Heizungsverteilung wurde effizient umgestellt.

• Die Beleuchtung wurde auf LED umgerüstet.

• Es wurden weitgehend ökologische Baumaterialien verwendet, d. h. es wurden Mine-ralfaserspritzverfahren angewandt und anstelle von Silikonputz wurden mineralische Stoffe verwendet.

• Hinsichtlich der Maßnahmen zum Artenschutz wurden in Absprache mit der örtlichen Naturschutzbehörde Kolonienbrüter-Häuschen für Spatzen an der Fassade angebracht.

Über diese Zielbeiträge hinaus, erkennt die Fachaufsicht weitere horizontale Beiträge zum Querschnittsziel. Diese betreffen insb. Aspekte der Umweltbildung bzw. der Sensibilisierung für Ökologische Nachhaltigkeit. Einerseits würden Sanierungsmaßnahmen vielfach öffent-lichkeitswirksam kommuniziert. Andererseits würden Maßnahmen an Schulen mitunter im Unterricht aufgegriffen. Um „den Blick der Schüler zu weiten“78 würden bspw. Energiebera-terinnen und -berater an Unterrichtseinheiten teilnehmen und über die Themen Energieef-fizienz, erneuerbare Energien sowie Ökologische Nachhaltigkeit insgesamt informieren.

78 Wörtlich übernommen aus dem Interview mit der Fachaufsicht.

Auch die Vorhabenvertreterinnen und -vertreter berichten über zusätzliche Ansätze das Querschnittsziel horizontal zu berücksichtigen. So werde Strom bspw. aus erneuerbaren Energien bezogen. Auch habe man alle Grünflächen im Außenbereich der Schule, die im Rahmen der Sanierung „in Mitleidenschaft gezogen wurden“79, nach Fertigstellung der Maß-nahme wiederhergestellt. Zusätzlich hätte man gerne (freiwillig) weitere Bäume auf dem Außengelände gepflanzt, dafür sei die Fläche jedoch zu klein gewesen.

Trotz dieser Beispiele geben alle Interviewpartnerinnen und -partner zu bedenken, dass sowohl zwischen den Dimensionen der Ökologischen Nachhaltigkeit als auch hinsichtlich der ökonomischen und sozialen Nachhaltigkeit Zielkonflikte auftreten können, die einen Beitrag zum Querschnittsziel mitunter einschränken oder konterkarieren könnten. Tabelle 4 illus-triert dies exemplarisch.

Tabelle 4: Beispielhafte Zielkonflikte bzgl. der Beiträge zum Querschnittsziel

Energetische Gebäudesanierung am Beispiel von Schulen

Zielkonflikt zwischen Dimensionen der Ökologischen Nachhaltigkeit

Die energetische Sanierung leistet einen Beitrag zum Klimaschutz. Einige Sanierungsmaßnahmen, bspw.

Passivhäuser, können jedoch den Einbau komplexer Lüftungstechnologien erfordern, die den Stromver-brauch des Schulgebäudes deutlich erhöhen.

Zielkonflikt: energetische Sanierungsmaßnahme zu Lasten des Energieverbrauchs; Auslösen von Rebound-Effekten

Zielkonflikt zwischen ökologischer, sozialer und ökonomischer Nachhaltigkeit

Die Bausubstanz der zu sanierenden Gebäude ist oft sehr marode. Die erwartbaren Kosten für eine Sanie-rung sind entsprechend hoch. Durch eine energeti-sche Gebäudesanierung und die Verwendung ökologi-scher Baustoffe entstehen weitere Zusatzkosten und Zeitaufwände.

Zielkonflikt ökonomische Nachhaltigkeit: teurere energetische Sanierung geht zulasten von weiteren Instandhaltungsmaßnahmen am Schulgebäude Im Rahmen von Sanierungsmaßnahmen sind teil-weise außenstehende Wärmepumpen vorgesehen, um wirtschaftlich aufwändige Um- und Einbaumaß-nahmen am Gebäude zu vermeiden. Demgegenüber bewirken Außenanlagen jedoch Lärmbelästigungen und verursachen mitunter eine zusätzliche Versiege-lung von Fläche.

Zielkonflikt ökonomische Nachhaltigkeit: Schutz von Flächen und Umwelt zulasten der Wirtschaftlich-keit

Im Rahmen von Sanierungsmaßnahmen an Schulen ist es eine Voraussetzung, Barrierefreiheit herzustel-len. Anforderungen an die Barrierefreiheit konterka-rieren teilweise Anforderungen, die an eine energeti-sche Sanierung gestellt werden.

Zielkonflikt soziale Nachhaltigkeit: Erfüllung der Fördervoraussetzung zur Barrierefreiheit zulasten der theoretisch erreichbaren Einsparwerte aus energeti-scher Sanierung

Eigene Darstellung Ramboll Management Consulting.

Hinsichtlich möglicher Ansätze, das Querschnittsziel künftig noch stärker zu berücksichtigen, gibt die Fachaufsicht zu bedenken, dass die Förderung der „energetischen Sanierung öffent-licher Infrastrukturen“ in ihrer gegenwärtigen Architektur, künftig nicht mehr vorgesehen sei, weshalb Ansätze zur stärkeren Berücksichtigung obsolet seien. Dessen ungeachtet sei

79 Wörtlich übernommen aus dem Interview mit den Vorhabenvertreterinnen und -vertretern.

eine noch stärker formalisierte Berücksichtigung der Ökologischen Nachhaltigkeit bzw. eine Ausweitung der formalen Berücksichtigung auf weitere Dimensionen des Querschnittsziels für „alle Betroffenen“80 mit Blick auf den Aufwand nicht verhältnismäßig. Hinsichtlich der Anforderungen, welche an die personell schlecht ausgestatteten Kommunen gerichtet wür-den, sei man ohnehin „schon an die Schmerzgrenze gegangen“81.

Trotz dieser Einschränkungen erläutern Fachaufsicht und Bewilligungsbehörde, dass das Mo-nitoringsystem zum jährlichen Reporting der Einsparwerte gegenwärtig weiter optimiert werde. Durch ein INTERREG-Projekt solle es im Sinne eines (kommunalen) Energiemana-gementsystems weiterentwickelt und digitalisiert werden, sodass künftig mehr Daten erho-ben und ausgewertet werden könnten. Dadurch werde es möglich, Beiträge zum Quer-schnittsziel noch umfassender und differenzierter zu erfassen. Obwohl die Aktion „Energeti-sche Sanierung öffentlicher Infrastrukturen“ inhaltlich nicht vollständig weitergeführt werde, könne man dadurch „gleichzeitig dafür sorgen, dass die erreichten Ziele und gewonnenen Erkenntnisse nicht verloren gehen und sowohl der Wissenschaft als auch anderen Anwen-dern weiter zur Verfügung stehen“82.

Abbildung 7: Bedeutung und Berücksichtigung des Querschnittsziels sowie Beiträge zum Quer-schnittsziel in der Aktion „Energetischen Sanierung öffentlicher Infrastrukturen“

Eigene Darstellung Ramboll Management Consulting.

80 Wörtlich übernommen aus dem Interview mit der Fachaufsicht.

81 Wörtlich übernommen aus dem Interview mit der Fachaufsicht.

82 Wörtlich übernommen aus dem Interview mit der Fachaufsicht.

Die Fallstudie bestätigt die Auswertungsergebnisse des Prüfpfadbogens dahingehend, als dass dem Querschnittsziel auf Programmebene eine maßgebliche Bedeutung beigemessen wird. Diese ergibt sich insb. aus den förderpolitischen Zielen, die weitgehend mit dem Quer-schnittsziel ineinandergreifen. Darüber hinaus können durch ein Bonussystem formal Bei-träge zu weiteren Dimensionen des Querschnittsziels geleistet werden. Hinsichtlich der ho-rizontalen Berücksichtigung können durch Kommunikations- und Sensibilisierungsmaßnah-men zusätzliche Beiträge zur Bewusstseinsbildung im Sinne des Querschnittsziels geleistet werden. Mit Blick auf den förderpolitischen Kontext illustriert die Fallstudie zudem, dass Programme explizit im Sinne des Querschnittsziels ausgestaltet werden und dennoch ein förderpolitisches Ziel verfolgen können bzw. dass relevante Synergien entstehen können.

Teilaktion „GRW Tourismusinfrastruktur“

Ziel der Teilaktion „GRW Tourismusinfrastruktur“ ist die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit kleiner und mittelständischer Unternehmen (KMU). Mit der Förderung soll der strukturelle Wandel hin zu einer innovations- und wettbewerbsfähigen Wirtschaft befördert und wirt-schaftliches Wachstum angeregt werden. Dazu sollen im Rahmen der Teilaktion regionale Standortnachteile verringert und dadurch die Ansiedlung neuer Unternehmen sowie die Ent-wicklung vorhandener Unternehmen begünstigt werden.

Die Förderung von Projekten der wirtschaftsnahen touristischen Infrastruktur erfolgt nur punktuell und bei Nachweis, dass mit der beantragten Förderung eine Lücke in der

Die Förderung von Projekten der wirtschaftsnahen touristischen Infrastruktur erfolgt nur punktuell und bei Nachweis, dass mit der beantragten Förderung eine Lücke in der