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Patentschrift *DE102014106378B420160811* DE 10 2014 106 378 B4 2016.08.11

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*DE102014106378B420160811*

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DE 10 2014 106 378 B4 2016.08.11

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Patentschrift

(21) Aktenzeichen: 10 2014 106 378.3 (22) Anmeldetag: 07.05.2014

(43) Offenlegungstag: 12.11.2015 (45) Veröffentlichungstag

der Patenterteilung: 11.08.2016

(51) Int Cl.:

G01N 23/223 (2006.01)

E21B 49/00 (2006.01) G01V 5/08 (2006.01)

Innerhalb von neun Monaten nach Veröffentlichung der Patenterteilung kann nach § 59 Patentgesetz gegen das Patent Einspruch erhoben werden. Der Einspruch ist schriftlich zu erklären und zu begründen. Innerhalb der Einspruchsfrist ist eine Einspruchsgebühr in Höhe von 200 Euro zu entrichten (§ 6 Patentkostengesetz in Verbindung mit der Anlage zu § 2 Abs. 1 Patentkostengesetz).

(73) Patentinhaber:

GEOMAR Helmholtz-Zentrum für Ozeanforschung Kiel - Stiftung des öffentlichen Rechts, 24148 Kiel, DE; Helmholtz-Zentrum Potsdam Deutsches GeoForschungsZentrum - GFZ Stiftung des Öffentlichen Rechts des Landes Brandenburg, 14473 Potsdam, DE

(74) Vertreter:

HERTIN & Partner Rechts- und Patentanwälte PartG mbB, 10707 Berlin, DE

(72) Erfinder:

Harms, Ulrich, Dr., 12203 Berlin, DE; Brückmann, Warner, Dr., 24306 Plön, DE

(56) Ermittelter Stand der Technik:

US 6 463 801 B1

US 6 526 818 B1

US 7 839 969 B2

US 2013 / 0 083 536 A1

US 5 798 940 A

US 4 492 111 A

US 5 681 982 A

US 5 504 685 A

US 6 097 785 A

US 3 690 166 A

US 5 495 106 A

EP 0 697 603 A1

WO 93/ 23 741 A1

(54) Bezeichnung: Vorrichtung zur Analyse der chemischen Zusammensetzung eines Gewässerbodens (57) Hauptanspruch: Verfahren zur Analyse der chemischen

Zusammensetzung eines Gewässerbodens umfassend fol- gende Schritte

a. Bereitstellen einer Vorrichtung umfassend eine Eindring- sonde umfassend ein Messfenster mit einer Scheibe und Mittel zur Durchführung eines Röntgenfluoreszenz-Verfah- rens, welche über die Verbindungsvorrichtung mit einem Wasserfahrzeug verbunden ist, wobei die Eindringsonde in einer Wassertiefe bis zu 6000 m vorliegt,

b. Initialisierung eines schwerkraftbedingten Falls der Vor- richtung,

c. zumindest teilweises Eindringen der Eindringsonde in den Gewässerboden, in eine Tiefe von bis zu 18 m, bevorzugt in eine Tiefe von bis zu 12 m,

d. Herausziehen der der Eindringsonde aus dem Gewässer- boden, mit einer bevorzugten Geschwindigkeit von 0,1 m/s, e. Durchführung eines Röntgenfluoreszenz-Verfahrens wäh- rend des gesamten Herausziehens, wobei in der Eindring- sonde erzeugte Röntgenstrahlung durch das Messfenster abgestrahlt wird und im Gewässerboden generierte Fluores- zenzstrahlung durch das Messfenster einfällt und detektiert wird,

g. Verbleiben der Vorrichtung in einem gewässerbodenna- hen Arbeitsbereich von bevorzugt 10 m über dem Gewäs- serboden.

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