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Info für Lehrkrä e im Arbeitnehmerverhältnis 12/2017

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GEW-Info

Info für Lehrkrä e im Arbeitnehmerverhältnis 12/2017

Gewerkscha Erziehung und Wissenscha Baden-Wür emberg

// Im Juli dieses Jahres hat Ministerin Eisenmann in einer Presseerklärung verkündet, dass zur Erreichung einer stabilen Unterrichtsversorgung wich ge Schri e unternommen werden müssen. Alle zukün igen Anträge auf Teilzeit, auf deren Genehmigung kein Rechtsanspruch besteht, sollen in jedem Einzelfall durch die Schulaufsicht kri sch geprü werden. Was bedeutet das für Tari eschä igte im Schuldienst?//

Teilzeit - Beurlaubung geht das noch?

Impressum Gewerkscha Erziehung und Wissenscha · Baden-Wür emberg · Silcherstraße 7 · 70176 Stu gart Telefon 0711 2 10 30-0 · Telefax 0711 2 10 30-45 · www.gew-bw.de · GEW-Publika onen: shop.gew-bw.de Dezember 2017

Margit Stolz-Vahle Günter Thum-Störk Bärbel Etzel-Paulsen Roland Theophil HPR HPR BPR Stu gart BPR Stu gart

Christel Pörsch Edmund Schnai er Konrad Wiget Ilse Moeser BPR Karlsruhe BPR Tübingen BPR Tübingen BPR Freiburg

Wenn Sie Unterstützung und Hilfe in dienstlichen Angelegenheiten benö gen, wenden Sie sich ver- trauensvoll an Ihre Personalräte und Personalrä nnen (siehe Aushang in den Schulen oder GEW Jahrbuch).

Nur wenn Sie sich an uns wenden, dürfen wir ak v werden und kön- nen Sie in Ihren Belangen unter- stützen und vertreten!!!

Familiäre Teilzeit

Auf Teilzeit aus familiären Gründen besteht ein Rechtsanspruch, sofern ein Kind unter 18 Jahren zu pflegen /zu betreuen ist oder Angehörige mit Nach- weis eines ärztlichen Gutachtens tatsächlich zu betreuen/zu pflegen sind.

Diese Teilzeit kann JEDERZEIT beantragt werden und ist somit nicht an die Fris- ten der stellenwirksamen Änderungsanträge gebunden.

Teilzeit aus „sons gen“ Gründen

Hierbei muss man keinen wirklichen Grund angeben, sondern nur die entspre- chende Spalte ankreuzen. Beim Antrag einer Teilzeit aus sons gen Gründen kann die Dienststelle das dienstliche Interesse prüfen. Der Antrag für diese Teil- zeitvariante muss den Schulleitungen i.d.R. bis spätestens zum ersten Tag nach den Weihnachtsferien vorliegen.

Unter dem Menüpunkt „Teilzeit“ auf der Internetseite www.stewi.lobw.de kön- nen folgende Op onen ausgewählt werden:

– Teilzeitbeschä igung aus familiären Gründen gem. § 11 Abs. 1 TV-L – Teilzeitbeschä igung während Elternzeit

– Teilzeitbeschä igung aus sons gen Gründen gem. § 11 Abs. 2 TV-L – Freistellungsjahr analog § 69 Abs. 5-8 LBG

– Inanspruchnahme eines Freistellungsjahr bei bereits geleisteter Ansparphase – Altersteilzeit für schwerbehinderte Tari eschä igte (Teilzeitmodell) – Altersteilzeit für schwerbehinderte Tari eschä igte (Blockmodell) Beurlaubung

Auch bei den Anträgen auf Beurlaubung wird zwischen familiärer und sons ger Beurlaubung unterschieden. Liegt ein wich ger Grund vor, wie z.B. die Betreu- ung von Kindern oder pflegbedür igen Angehörigen und gesta en die dienst- lichen Verhältnisse eine Beurlaubung, so muss dieser auch gewährt werden.

Die entsprechenden Anträge sind immer online über die Internetseite www.stewi.lobw.de zu stellen. Der Belegausdruck der Online-An- tragsstellung muss unterschrieben bis zu dem genannten Termin bei der Schulleitung abgegeben werden.

Personalrat beteiligen!

Bei der Ablehnung eines Antrags auf Teilzeitbeschä igung oder Beurlaubung sowie beim Widerruf einer Bewilligung bes mmt der Personalrat mit - aber nur, wenn sich der oder die Beschä igte an den Personalrat wendet.

Und noch ein Hinweis:

Für Lehrkrä e im Arbeitnehmerverhältnis besteht bei Vorliegen eines dringenden dienstlichen Bedürfnisses die Möglichkeit, über die Regelaltersgrenze hinaus weiterbeschä igt zu werden. Am Besten Infos bei den Personalräten oder der GEW einholen.

Lehrkrä e im Arbeitnehmerverhältnis, die die rentenrechtlichen Voraussetzungen erfüllen, können auch vor Erreichen der Regel- altersgrenze eine Rente (in der Regel mit Abschlägen) beziehen.

Vor der Antragstellung empfiehlt es sich, sich beim zuständigen Rentenversicherungsträger zu informieren.

Siehe auch GEW-Info: „Erna geht in Rente“

Dieses und weitere Arbeitnehmer/innen-Infos unter:

//www.gew-bw.de/tarif/publika onen-tarif/publika onen/

Arbeitnehmervertreter/innen im Hauptpersonalrat (HPR) und in den Bezirkspersonalräten (BPR)

Referenzen

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