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Wir wollen gesund in der Rente ankommen, daher fordert die GEW:

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GEW-Info

Info für tari eschä igte Lehrkrä e 7/2020

Gewerkscha Erziehung und Wissenscha Baden-Wür emberg

Impressum: Gewerkscha Erziehung und Wissenscha Baden-Wür emberg * Silcherstraße 7 * 70176 Stu gart * Tel.: 0711 2 10 30-0 www.gew-bw.de * GEW-Publika onen: shop.gew-bw.de * Juni 2020

Altersteilzeit

Regelung bis 31.12.2020

Seit 2012 gibt es für Tari eschä igte des Landes die Möglichkeit, Altersteilzeit in Anspruch zu nehmen. Die Rahmenvorgaben sind:

– Schwerbehinderung mit einem GdB von mindestens 50 %, – Mindestalter 55 Jahre,

– Die Altersteilzeit muss vor dem 1.1.2021 beginnen.

– Der Vertrag muss die gesamte Zeit bis zum Rentenbeginn um- fassen (gesetzliche Altersrente, Antragsaltersrente ab dem 63.

Lebensjahr oder vorzei ge Rente wegen Schwerbeinderung).

– Man kann während des gesamten Zeitraums die Arbeitszeit auf 50 % der bisherigen Arbeitszeit (gleich, ob Voll- oder Teilzeitbe- schä igung) verkürzen.

– Man kann auch in der ersten Häl e des Zeitraums weiter arbei- ten, wie bisher und wird dann in der zweiten Häl e von der Ar- beit völlig frei gestellt (Blockmodell).

– Dafür erhält man ca. 83 % des letzten Ne overdienstes, – die Rentenbeiträge werden für den gesamten ATZ-Zeitraum auf

90 % des bisherigen Umfangs aufgestockt.

Die Basis dafür ist ein Tarifvertrag des Landes mit dem Beamten- bund (dbb). Die gemeinsame Tari ommission von ver.di und GEW ha e damals Altersteilzeit für alle Arbeitnehmer*innen gefordert.

Aber ansta mit den Gewerkscha en weiter zu verhandeln, einig- te sich das Land mit dem Beamtenbund auf den Tarifvertrag Alters- teilzeit nur für schwerbehinderte Arbeitnehmer*innen analog der beamtenrechtlichen Regelung. Für die 96,2 Prozent der Lehr- krä e i.A. ohne Schwerbehindertenstatus wurde aber mit diesem dbb-Tarifabschluss – eben durch die Beschränkung auf die Schwer- behinderung – der gleitende Übergang in die Rente verbaut.

DGB- Gewerkscha en fordern Land zu Verhandlungen auf ver.di hat im Namen aller DGB-Gewerkscha en das Land aufgefor- dert, mit uns Verhandlungen über eine neue Altersteilzeitregelung aufzunehmen. Das erste Gespräch wird am 15. Juli 2020 sta inden.

Ein a rak v ausgestalteter Tarifvertrag zur Altersteilzeit könnte helfen, die überalterte Beschä igtenstruktur in der Landesver- waltung zu verjüngen. Vor allem das Teilzeitmodell würde es Lehr-

krä en ermöglichen, trotz ges egener Belastung bis zum Renten- alter durchzuhalten und dann ohne Abschläge gesund in Rente gehen zu können. Ein ideales Modell zum Arbeits- und Gesund- heitsschutz älterer Beschä igter!

Lehrkrä e im Arbeitnehmerverhältnis haben es verdient – Beamtete Lehrkrä e können (mit Abschlägen) auf Antrag am

Ende des Schuljahres gehen, in dem sie das 63. Lebensjahr voll- enden.

* Arbeitnehmer*innen hingegen können nur dann mit 63 Jahren eine Rente (mit Abschlag) bekommen, wenn sie mindestens 35 Beitragsjahre nachweisen können, was vor allem bei Spätein- steiger*innen o nicht der Fall ist

– Ohne Abschlag gehen Beamt*innen bereits am Ende des Schul- jahres in Pension, das vor dem Erreichen ihrer gesetzlichen Altersgrenze liegt. Damit gehen die meisten Beamt*innen, je nach Geburtstag, ein Schuljahr vor den Arbeitnehmer*innen abschlagsfrei in Pension!

* Lehrkrä e im Arbeitnehmerverhältnis müssen, wenn sie ohne Abschlag in Rente gehen wollen, Schuljahr hin oder her, bis zum letzten Tag vor Erreichen ihres gesetzlichen Renten- alters arbeiten.

Andere Gewerkscha en konnten angesichts der Lebensarbeits- zeitverlängerung und dem bestehenden Fachkrä emangel ihre Arbeitgeber überzeugen und haben Altersteilzei arifverträge ab- geschlossen: TVFlexAZ (bei Kommunen und Bund), Demografie-Ta- rifvertrag der Deutschen Post AG (mit Innova onspreis der Deut- schen Wirtscha ), ATZ bei der Telekom oder der Energiewirtscha .

Wir wollen gesund in der Rente ankommen, daher fordert die GEW:

Altersteilzeit-Tarifvertrag für alle Beschä igten des Landes Baden-Wür emberg!

weitere Infos für Arbeitnemer*innen unter:

www.gew-bw.de/tarif/publika onen-tarif/publika onen/list/

z.B. Altersteilzeit-TV für Schwerbeinderte; „Erna geht in Rente“, u.v.a.m.

Franz-Peter Penz Farina Semler Günther Thum-Störk Andrea Skillicorn

franz-peter.penz@gew-bw.de farina.semler@gew-bw.de guenther.thum-stoerk@gew-bw.de andrea.skillicorn@gew-bw.de

HPR Berufl iche Schulen HPR Gymnasien HPR Grund-, Haupt-, Werkreal-, Realschulen GMS u.SBBZ

Arbeitnehmervertreter*innen in denHauptpersonalräten

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