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Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung nach § 43 Abs.1 BOKraft zur Befreiung vomErfordernis eines Wegstreckenzählers (§ 30 Abs. 1) und/oder einer Alarmanlage (§ 25 Abs. 2)BOKraft für Mietwagen

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Aktie "Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung nach § 43 Abs.1 BOKraft zur Befreiung vomErfordernis eines Wegstreckenzählers (§ 30 Abs. 1) und/oder einer Alarmanlage (§ 25 Abs. 2)BOKraft für Mietwagen"

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Formularnummer: 31_0008 | Stand: 07.2016

Stadtverwaltung Mainz 31-Verkehrsüberwachungsamt

Verkehrsabteilung I Fahrerlaubnisbehörde Postfach 3820 I 55028 Mainz

Elly-Beinhorn-Str.16 | 55129 Mainz

Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung nach § 43 Abs.1 BOKraft zur Befreiung vom Erfordernis eines Wegstreckenzählers (§ 30 Abs. 1) und/oder einer Alarmanlage (§ 25 Abs. 2) BOKraft für Mietwagen

1. Antragstellendes Unternehmen

Firmenname

Nachname des/der Inhabers/in Vorname/n des/der Inhabers/in

Betriebssitz, Straße | Hausnummer

PLZ Ort

Telefon Fax

E-Mail

2. Bestehende/Beantragte Mietwagengenehmigung/en nach dem PBefG Ich bin/Wir sind bereits Inhaber/in einer Mietwagengenehmigung.

Erteilt am durch

Ich habe/Wir haben einen Antrag auf Erteilung einer Mietwagengenehmigung gestellt.

am bei

Ich bin/Wir sind bisher weder Inhaber/in einer Mietwagengenehmigung, noch habe/n ich/wir einen Antrag auf Erteilung gestellt.

3. Hiermit beantrage ich/beantragen wir für das/die Fahrzeug/e

Kennzeichen Fahrzeug-Ident-Nr. Fabrikat Sitzplätze

Kennzeichen Fahrzeug-Ident-Nr. Fabrikat Sitzplätze

Kennzeichen Fahrzeug-Ident-Nr. Fabrikat Sitzplätze

Kennzeichen Fahrzeug-Ident-Nr. Fabrikat Sitzplätze

Kennzeichen Fahrzeug-Ident-Nr. Fabrikat Sitzplätze

eine Ausnahmegenehmigung gemäß § 43 BOKraft vom Erfordernis des Wegstreckenzählers

(§ 30 Abs. 1 BOKraft)

Hinweis: Ausnahme für den Wegstreckenzähler ist nur möglich, bei Beförderungen mit Pauschalfahrpreisen.

der Alarmanlage

(§ 25 Abs. 2 BOKraft)

Hinweis: Ausnahmen für die Alarmanlage sind nur möglich bei Beförderungen mit geringem Gefahrenpotential für den/die Fahrer/in. Dies ist der Fall bei Beförderungen von kranken/behinderten Menschen in umgerüsteten Fahrzeugen (Liegend- oder Rollstuhlvorrichtung) oder bei Beförderungen für bestimmte Firmen, z. B. wegen Abbau eines firmeneigenen Fuhrparks oder Einsatz von Fahrzeugen der gehobenen Luxusklasse (Limousinenservice). Aber auch in diesen Fällen ist eine Befreiung von der Alarmanlage nur möglich, wenn die Fahrzeuge ausschließlich (zu 100%) für derartige Beförderungen eingesetzt werden. Dies ist durch entsprechende Nachweise zu belegen (z. B. durch Verträge, Konkretisierung der Gewerbeausübung).

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Formularnummer: 31_0008 | Stand: 07.2016

Stadtverwaltung Mainz 31-Verkehrsüberwachungsamt

Verkehrsabteilung I Fahrerlaubnisbehörde Postfach 3820 I 55028 Mainz

Elly-Beinhorn-Str.16 | 55129 Mainz

4. Begründung der beantragten Ausnahme Wegstreckenzähler

Mit dem/den Fahrzeug/en werden ausschließlich Fahrten zu pauschalen Festpreisen durchgeführt.

Alarmanlage

Mit dem/den Fahrzeug/en werden ausschließlich Krankenfahrten durchgeführt, die mit den Kostenträgern unbar abgerechnet werden.

Mit dem/den Fahrzeug/en werden ausschließlich Beförderungen von kranken/behinderten Menschen in umgerüsteten

Fahrzeugen (Liegend- oder Rollstuhlvorrichtung) durchgeführt. Entsprechende Fahrzeugnachweise sind beigefügt.

Andere Gründe (ausführliche Darstellung):

5. Als Anlagen sind beigefügt (die gekennzeichneten Anlagen* sind stets erforderlich)

* Kopie der Zulassungsbescheinigung Teil I

* Kopie der Mietwagengenehmigung (soweit vorhanden)

Ich/Wir versichere/n, dass ich/wir die Angaben in diesem Antrag und den beigefügten Anlagen, die Bestandteil dieses Antrags sind, nach bestem Wissen richtig und vollständig gemacht habe/n.

Ort | Datum

Unterschrift Inhaber/in, Firmenstempel

Geschäftsführer/in oder Verkehrsleiter/in

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