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Formularnummer: 30_0032 | Stand: 08.2017
Stadtverwaltung Mainz Standes-, Rechts- und Ordnungsamt Abteilung 30.03- Waffen- und Sprengstoffwesen
Herr Haag / Herr Martens Kaiserstr. 3 – 5, 55116 Mainz Tel. 06131/12-2409 oder 12-2414 Fax: 06131/12-3010
albert.haag@stadt.mainz.de uwe.martens@stadt.mainz.de
Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung nach § 24 Abs. 1 der Ersten
Sprengstoffverordnung für das Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen der Kategorie 2
1. Angaben zur Person des/der Antragstellers/in
Familienname
Vorname Geburtsdatum
Straße | Hausnummer
PLZ Ort Erreichbarkeit tagsüber, Telefon:
2. Angaben zum Feuerwerk
Genaue Ortsangabe
Liegt das Einverständnis des/der Grundstückseigentümers/in zum Abbrennen des Feuerwerks vor? nein ja
Datum Zeitpunkt von: bis Uhr Anlass
Art und Anzahl der pyrotechnischen Gegenstände
Gegenstände mit ausschließlicher Knallwirkung (Kanonenschläge) Anzahl
Raketen, Feuerwerksbatterien Anzahl
Befinden sich im Umkreis von 200 m um die Abbrennstelle Krankenhäuser, Alten- oder Kinderheime oder ähnliche lärmschutzbedürftige Einrichtungen? Wenn ja, genaue Entfernung angeben
nein ja
Entfernung
Ich bestätige die Richtigkeit der Angaben.
Ort, Datum Unterschrift
Hinweis: Für die Ausnahmegenehmigung wird eine Gebühr von 50,-- € erhoben (bei Abbholung in Bar).
Stadtverwaltung Mainz
Standes-, Rechts- und Ordnungsamt Kaiserstraße 3-5
55116 Mainz
Behördeninterner Vermerk
Stellungnahme der Ämter 17 und 37 Bedenken Bedenken Keine Bedenken
Sachbearbeiter z. d. A.