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Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung nach § 24 Abs. 1 der Ersten Sprengstoffverordnung für das Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen der Kategorie 2 1. Angaben zur Person des/der Antragstellers/in

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Aktie "Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung nach § 24 Abs. 1 der Ersten Sprengstoffverordnung für das Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen der Kategorie 2 1. Angaben zur Person des/der Antragstellers/in"

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Formularnummer: 30_0032 | Stand: 08.2017

Stadtverwaltung Mainz Standes-, Rechts- und Ordnungsamt Abteilung 30.03- Waffen- und Sprengstoffwesen

Herr Haag / Herr Martens Kaiserstr. 3 – 5, 55116 Mainz Tel. 06131/12-2409 oder 12-2414 Fax: 06131/12-3010

albert.haag@stadt.mainz.de uwe.martens@stadt.mainz.de

Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung nach § 24 Abs. 1 der Ersten

Sprengstoffverordnung für das Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen der Kategorie 2

1. Angaben zur Person des/der Antragstellers/in

Familienname

Vorname Geburtsdatum

Straße | Hausnummer

PLZ Ort Erreichbarkeit tagsüber, Telefon:

2. Angaben zum Feuerwerk

Genaue Ortsangabe

Liegt das Einverständnis des/der Grundstückseigentümers/in zum Abbrennen des Feuerwerks vor? nein ja

Datum Zeitpunkt von: bis Uhr Anlass

Art und Anzahl der pyrotechnischen Gegenstände

Gegenstände mit ausschließlicher Knallwirkung (Kanonenschläge) Anzahl

Raketen, Feuerwerksbatterien Anzahl

Befinden sich im Umkreis von 200 m um die Abbrennstelle Krankenhäuser, Alten- oder Kinderheime oder ähnliche lärmschutzbedürftige Einrichtungen? Wenn ja, genaue Entfernung angeben

nein ja

Entfernung

Ich bestätige die Richtigkeit der Angaben.

Ort, Datum Unterschrift

Hinweis: Für die Ausnahmegenehmigung wird eine Gebühr von 50,-- € erhoben (bei Abbholung in Bar).

Stadtverwaltung Mainz

Standes-, Rechts- und Ordnungsamt Kaiserstraße 3-5

55116 Mainz

Behördeninterner Vermerk

Stellungnahme der Ämter 17 und 37 Bedenken Bedenken Keine Bedenken

Sachbearbeiter z. d. A.

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