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Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung gem. § 22 Abs. 1 Satz 1,

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Academic year: 2022

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LANDRATSAMT ZWICKAU

Robert-Müller-Straße 4 - 8 ▪ 08056 Zwickau ▪ Telefon: +49 (0) 375 4402-0 ▪ Internet: www.landkreis-zwickau.de Weitere Dienststellen des Landratsamtes Zwickau

Werdauer Straße 62 ▪ 08056 Zwickau Stauffenbergstraße 2 ▪ 08066 Zwickau Königswalder Straße 18 ▪ 08412 Werdau Jägerstraße 2a ▪ 09212 Limbach-Oberfrohna

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Dr.-Wilhelm-Külz-Platz 5 ▪ 09337 Hohenstein-Ernstthal Heinrich-Heine-Str. 7 ▪ 08371 Glauchau

Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung gem. § 22 Abs. 1 Satz 1,

§ 28 Abs. 2 Nr. 1 Geflügelpest- Verordnung

Bitte unterschrieben zurücksenden an:

Landratsamt Zwickau E-Mail: lueva@landkreis-zwickau.de Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt

Postfach 10 01 76 Fax: 0375 4402 32600 08067 Zwickau

Zum Verbringen von Anzahl der Tiere

Schlachtgeflügel

Truthühner Masthühner Gänse Enten in eine Schlachtstätte.

innerhalb des Sperrbezirkes

innerhalb des Beobachtungsgebietes aus dem Sperrbezirk heraus

aus dem Beobachtungsgebiet heraus

Angaben zum Herkunftsbetrieb Registriernummer:

Name

Anschrift (Straße, PLZ, Ort)

Angaben zum Transportbetrieb Kfz-Kennzeichen: Registriernummer:

Name

Anschrift (Straße, PLZ, Ort)

Angaben zur Schlachtstätte Registriernummer:

Name

Anschrift (Straße, PLZ, Ort)

Angaben zum voraussichtlichen Versandbeginn (Verladebeginn) Datum: Uhrzeit:

Unterschrift des/r Antragsstellers/in

Antragsteller/in: Ort, Datum

Name

Telefon

Anschrift

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ERMESSEN:

Der Antrag ist mindestens 48 Stunden vor dem Versand zur Schlachtung zu stellen. Bei einem Verbringen von Geflügel aus dem Sperrbezirk sind mindestens 60 Tiere und bei einem Verbringen von Geflügel aus dem Beobachtungsgebiet sind mindestens 40 Tiere mittels kombinierten Rachen- und Kloakentupfers in- nerhalb von 48 Stunden vor dem Versand zur Schlachtung auf Influenzavirus zu untersuchen. Das Untersu- chungsergebnis ist bei der Schlachtgeflügeluntersuchung vorzulegen.

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