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Die Versicherungssumme beträgt mindestens: 1 Mio

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Academic year: 2022

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Bestätigung1 der Berufshaftpflichtversicherung für Rechtsanwälte / Rechtsanwältinnen2 Police Nr. ...

für

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1. Hiermit wird bestätigt, dass für die genannte Person bei uns für ihre Anwaltstätigkeit eine Berufshaft- pflichtversicherung abgeschlossen wurde, welche die Anforderungen von § 10 Abs. 1 der Verordnung über das Anwaltsregister (BGS 127.11) vom 25. September 2000 erfüllt3.

2. Die Versicherungssumme beträgt mindestens:

1 Mio. Franken pro Schadenereignis oder

1 Mio. Franken pro Jahr (zutreffendes ankreuzen)

3. Auch angestellte Rechtspraktikanten (inkl. Volontäre / Substituten) sind in die

Berufshaftpflichtversicherung eingeschlossen: Ja Nein (zutreffendes ankreuzen)

4. Falls die genannte Person bei einer Anwaltskanzlei in der Rechtsform einer Kapitalgesellschaft (z.B. AG, GmbH) angestellt ist:

Angabe von Firma und Rechtsform:

...

Der Versicherungsschutz gemäss Ziff. 1 erfasst sowohl Haftpflichtansprüche gegen die genannte Person als auch solche gegen die Gesellschaft (§ 10 Abs. 2 Verordnung über das Anwaltsregister).

5. Die Versicherung verpflichtet sich, das Aussetzen oder Aufhören des Versicherungsschutzes der Staatskanzlei, Legistik und Justiz, mitzuteilen.

Versicherung...

Strasse...

Ort...

... ...

Datum Stempel und Unterschrift

Einsenden an: Staatskanzlei, Legistik und Justiz, Rathaus, Barfüssergasse 24, 4509 Solothurn

1 Es wird nur unser ausgefülltes Original-Formular akzeptiert, ohne Abänderungen oder Vorbehalte

2 Formular Stand 1. Januar 2015

3§ 10 Abs. 1 Verordnung über das Anwaltsregister:

Die Berufshaftpflichtversicherung (Art. 12 lit. f BGFA) muss folgende Anforderungen erfüllen:

a) Versicherer ist eine der Aufsicht des Bundes unterstehende Versicherungseinrichtung;

b) die Versicherungssumme beträgt mindestens 1 Million Franken pro Schadenereignis oder pro Jahr; sind mehrere Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen gemeinsam versichert (Kanzleiversicherung), beträgt die

Versicherungssumme pro Jahr mindestens 1 Million Franken multipliziert mit deren Anzahl; bei Kanzleiversicherungen mit über 10 mitversicherten Rechtsanwälten und Rechtsanwältinnen beträgt die Versicherungssumme pro Jahr mindestens 10 Millionen Franken;

c) ein allfällig vereinbarter Selbstbehalt für Vermögensschäden kann vom Versicherer dem Geschädigten gegenüber nicht geltend gemacht werden;

d) der Versicherungsschutz besteht für Schäden, die während der Dauer der Berufsausübung verursacht werden, auch wenn sie erst nach deren Beendigung bekannt und angemeldet werden;

e) die Versicherung verpflichtet sich, das Aussetzen oder Aufhören des Versicherungsschutzes dem Sekretariat mitzuteilen.

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