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Zulässige Hilfsmittel für sämtliche Klausuren

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Academic year: 2022

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Fachbereich Rechtswissenschaft Prüfungsausschuss

Freie Universität Berlin, Fachbereich Rechtswissenschaft

Studien- und Prüfungsbüro, Van’t-Hoff-Sr. 8, 14195 Berlin Univ.-Prof. Dr. Olaf Muthorst (Vorsitz)

Univ.-Prof. Dr. Markus Heintzen Univ.-Professorin Dr. Cosima Möller Univ.-Prof. Dr. Carsten Momsen Wiss. Mitarbeiter Julian Trüstedt Stud. Vertreterin Jelena Feldt Studiendekan Dr. Andreas Fijal

Postanschrift: Van’t-Hoff-Str. 8 Gebäude: Boltzmannstr. 3 14195 Berlin

Telefon +49 (0)30 838 52522 (Prüfungsbüro) Fax +49 (0)30 838 452522

Internet www.jura.fu-berlin.de

4. Juli 2019

Klausuren: Zugelassene Hilfsmittel

Durch Entscheidung des Prüfungsausschusses sind als Hilfsmittel in Klausuren zugelassen:

 Schönfelder, Deutsche Gesetze (Loseblattsammlung)

 Sartorius I, Verfassungs- und Verwaltungsgesetze der Bundesrepublik Deutschland (Loseblattsammlung)

 Kirchner, Die Gesetze über die Berliner Verwaltung

sowie zur Verwendung auf eigenes Risiko hinsichtlich Vollständigkeit und Aktualität:

 die gebundenen Ausgaben „Schönfelder“ und „Sartorius I“

 die in der Reihe „Beck-Texte im dtv“ erschienenen Bände

 die in der Reihe „NomosGesetze“ erschienenen Bände, insbesondere Sodan/Kuhla (Hrsg.), Landesrecht Berlin; Tomuschat/Walter (Hrsg.), Völkerrecht

 die Textsammlung Kirchhof/Kreuter-Kirchhof (Hrsg.), Staats- und Verwaltungsrecht

Bundesrepublik Deutschland: Mit Europarecht (Textbuch Deutsches Recht), Verlag C.F. Müller

 die Textsammlung „Wichtige Wirtschaftsgesetze“, Verlag nwb

 die Textsammlung Jayme/Hausmann (Hrsg.), Internationales Privat- und Verfahrensrecht (Reihe Beck'sche Textausgaben)

 die Textsammlung „Sartorius II“ (Loseblattsammlung).

Für den Einzelfall bleibt eine auch kurzfristig abweichende Regelung durch den Prüfungsausschuss und/oder die/den Prüfer/in vorbehalten.

Univ.-Prof. Dr. Olaf Muthorst

Vorsitzender des Prüfungsausschusses

(2)

Zulässige Hilfsmittel für sämtliche Klausuren

Der Prüfungsausschuss hat in seiner Sitzung vom 16. Mai 2018 beschlossen, sich den nachfol- genden Hinweisen des Gemeinsamen Juristischen Prüfungsamts Berlin-Brandenburg anzuschlie- ßen:

"Die zugelassenen Hilfsmittel dürfen keine inhaltlichen Zusätze, Einlagen, Randbemerkungen, Verweise auf andere Paragraphen, Textänderungen oder ähnliches enthalten. Auch Unterstrei- chungen und Hervorhebungen sind unzulässig. Unschädlich ist es allein, Registerfähnchen, Heft- und Markierungsstreifen sowie Klebezettel anzubringen. Auf diesen dürfen jedoch nur die Kurzbezeichnung des Gesetzes, nicht hingegen einzelne Paragraphen oder weitere Zusätze ver- merkt werden."

Zusätzlich gilt gemäß Prüfungsausschuss:

Wörterbücher für Austauschstudierende und Nicht-Muttersprachler dürfen ab dem 3. Fachse- mester nicht mehr benutzt werden.

Studien- und Prüfungsbüro

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