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Offenzulegende Unterlagen

Zweckverband Verkehrsverbund Rhein-Ruhr, Essen

Bilanz zum 31. Dezember 2020

Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2020 Anhang für das Geschäftsjahr 2020

Lagebericht für das Geschäftsjahr 2020

Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers

(2)

A K T I V A P A S S I V A

31.12.2020 31.12.2019 31.12.2020 31.12.2019

A. ANLAGEVERMÖGEN A. EIGENKAPITAL

I. Sachanlagen I. Rücklagen

Betriebs- und Geschäftsausstattung 3.589,00 5.846,00 1. Allgemeine Rücklage 3.558.569,52 3.558.569,52

II. Finanzanlagen 2. Ausgleichsrücklage 418.004,55 471.564,71

Beteiligungen 3. Rücklage für SPNV-Fahrzeugfinanzierung 31.710.000,00 31.710.000,00

VRR AöR 3.582.705,90 3.582.705,90 4. Rücklage für SPNV-Infrastruktur 15.500.000,00 15.500.000,00

ZV VRR FaIn-EB 47.710.000,00 47.710.000,00 51.186.574,07 51.240.134,23

51.292.705,90 51.292.705,90 II. Bilanzgewinn 0,00 0,00

51.296.294,90 51.298.551,90 51.186.574,07 51.240.134,23

B. SONDERPOSTEN FÜR INVESTITIONSZUSCHÜSSE 3.589,00 5.846,00

B. UMLAUFVERMÖGEN C. RÜCKSTELLUNGEN

I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 1. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen 1.898.555,00 1.817.162,00

1. Forderungen gegen Verbandsmitglieder 2.280.286,55 1.766.545,54 2. Sonstige Rückstellungen 36.315,00 35.505,00

2. Forderungen gegen VRR AöR 96.305,00 90.590,00 1.934.870,00 1.852.667,00

3. Sonstige Vermögensgegenstände 545,09 350,18

2.377.136,64 1.857.485,72

II. Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten 1.874.788,24 5.942.484,39D. VERBINDLICHKEITEN

4.251.924,88 7.799.970,11 1. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 82.039,84 69.418,92 2. Verbindlichkeiten gegenüber Verbandsmitgliedern 2.279.400,00 1.736.560,00

3. Verbindlichkeiten gegenüber VRR AöR 0,00 4.100.758,02

4. Sonstige Verbindlichkeiten 61.746,87 91.055,87

2.423.186,71 5.997.792,81

E. RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN 0,00 2.081,97

55.548.219,78 59.098.522,01 55.548.219,78 59.098.522,01

BILANZ ZUM 31. DEZEMBER 2020

(3)

2020 2019

Bereich Eigenaufwand VRR

1. Erträge aus Umlagen der Zweckverbandsmitglieder

a) Umlage zur Finanzierung der VRR AöR 6.590.000,00 6.590.000,00

b) Umlage zur Finanzierung des ZV VRR 344.000,00 344.000,00

6.934.000,00 6.934.000,00

2. Sonstige betriebliche Erträge 207.819,35 186.369,34

3. Personalaufwand

a) Löhne und Gehälter 0,00 0,00

b) Soziale Abgaben und Aufwendungen für

Altersversorgung -209.202,56 -167.957,68

-209.202,56 -167.957,68 4. Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegen-

stände des Anlagevermögens und Sachanlagen -2.257,00 -2.386,00

5. Sonstige betriebliche Aufwendungen -302.302,87 -288.377,24

6. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 982,11 3.130,54

7. Zinsen und ähnliche Aufwendungen -92.599,19 -88.653,00

8. Aufwendungen aus der Finanzierung der VRR AöR -6.590.000,00 -6.590.000,00

9. Ergebnis nach Steuern -53.560,16 -13.874,04

Ergebnis Bereich Eigenaufwand VRR -53.560,16 -13.874,04

Bereich SPNV-Finanzierung

10. Erträge aus der SPNV-Umlage der

Zweckverbandsmitglieder 0,00 15.182.000,00

11. Aufwendungen aus der Weiterleitung der SPNV-Umlage

der Zweckverbandsmitglieder 0,00 -15.182.000,00

Ergebnis Bereich SPNV-Finanzierung 0,00 0,00

Bereich ÖSPV-Finanzierung

12. Erträge aus Umlagen der Zweckverbandsmitglieder 598.497.331,00 580.484.801,00 13. Aufwendungen aus der Weiterleitung von Umlagen -598.497.331,00 -580.484.801,00

Ergebnis Bereich ÖSPV-Finanzierung 0,00 0,00

14. Jahresfehlbetrag/-überschuss -53.560,16 -13.874,04

15. Gewinnvortrag aus dem Vorjahr 0,00 33.059,15

16. Entnahmen aus Rücklagen 53.560,16 13.874,04

17. Einstellung in die Rücklagen 0,00 -33.059,15

18. Bilanzgewinn 0,00 0,00

GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG

FÜR DIE ZEIT VOM 1. JANUAR BIS 31. DEZEMBER 2020

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Zweckverband Verkehrsverbund Rhein-Ruhr, Essen

ANHANG FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2020

I. ALLGEMEINE ANGABEN ZU INHALT UND GLIEDERUNG DES JAHRESABSCHLUSSES

Der Zweckverband Verkehrsverbund Rhein-Ruhr hat gemäß § 18 Absatz 3 GKG i.V.m. § 6 Ab- satz 1 Satz 1 der Zweckverbandssatzung nach handelsrechtlichen Grundsätzen entsprechend der für Eigenbetriebe geltenden Vorschriften einen Jahresabschluss aufzustellen. Dabei finden die Vorschriften des Handelsgesetzbuches über die Rechnungslegung großer Kapitalgesell- schaften sinngemäß Anwendung, soweit sich aus der Eigenbetriebsverordnung nichts anderes ergibt.

Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung sind grundsätzlich entsprechend den Gliederungsvor- schriften der §§ 266, 275 HGB erstellt, wobei für die Gewinn- und Verlustrechnung das Gesamt- kostenverfahren zur Anwendung kommt.

In Abweichung zum Gliederungsschema des § 266 HGB wurden aus Gründen der Klarheit und Übersichtlichkeit zusätzliche Bilanzposten eingefügt:

- Forderungen gegen und Verbindlichkeiten gegenüber Verbandsmitglieder/n - Forderungen gegen und Verbindlichkeiten gegenüber der VRR AöR

- Ausweis des Eigenkapitals grundsätzlich gemäß § 19 a GkG und zusätzliche Rücklagen für SPNV-Fahrzeugfinanzierung und für SPNV-Infrastruktur

In Abweichung zum Gliederungsschema des § 275 HGB sind in der Gewinn- und Verlustrech- nung die Bereiche Eigenaufwand VRR, SPNV-Finanzierung und ÖSPV-Finanzierung getrennt dargestellt und aus Gründen der Klarheit und Übersichtlichkeit wurden zusätzliche Posten einge- fügt:

- Erträge aus Umlagen der Zweckverbandsmitglieder - Aufwendungen aus der Finanzierung der VRR AöR - Aufwendungen aus der Weiterleitung von Umlagen

Die im Vorjahr angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden unverändert bei- behalten. Der Jahresabschluss wurde unter Berücksichtigung des Verwendungsvorschlages des Verbandsvorstehers aufgestellt.

II. BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSMETHODEN

Die Bewertung des Anlagevermögens erfolgt zu Anschaffungskosten, vermindert um planmä- ßige Abschreibungen. Die Abschreibungen werden nach der linearen Abschreibungsmethode entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer berechnet. Zugänge des Geschäftsjah- res werden grundsätzlich zeitanteilig abgeschrieben.

Die Finanzanlagen beinhalten die Beteiligung an der VRR AöR und an dem im Jahr 2013 gegrün- deten ZV VRR FaIn-EB (Stammkapital: T€ 500, Einlagen in Kapitalrücklage 2013 zur Finanzie- rung des Werkstattgrundstücks und zur Eigenkapitalstärkung: T€ 15.500, Einlagen in Kapitalrück- lage 2015 für RRX-Fahrzeuge: T€ 31.710).

(5)

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind mit den Nominalwerten ange- setzt.

Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten sind zum Nennbetrag ausgewiesen.

Das Eigenkapital ist mit dem Nennbetrag ausgewiesen.

Die Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen wurden nach versiche- rungsmathematischen Grundsätzen mit einem Rechnungszinsfuß von 5 % gemäß § 22 Absatz 3 EigVO NRW i.V.m. § 37 Absatz 1 KomHVO NRW und entsprechend den Vorschriften der EigVO NRW ohne Berücksichtigung eines Kostentrends berechnet. Der Berechnung liegen die „Richt- tafeln 2018 G“ von Prof. Dr. Klaus Heubeck zugrunde. Der Jahreswert der Beihilfen wurde aus dem Tarifwerk eines führenden Unternehmens der privaten Krankenversicherung ermittelt unter Ansatz eines Abschlages für Verwaltungskosten; der Beihilfesatz wurde mit 70 % der Krankheits- kosten angesetzt.

Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Ver- pflichtungen. Die Rückstellungen sind mit den Erfüllungsbeträgen bemessen, die nach vernünfti- ger kaufmännischer Beurteilung notwendig sind.

Die Verbindlichkeiten sind mit den Erfüllungsbeträgen passiviert.

III. ANGABEN ZUR BILANZ

Die Zusammensetzung und Entwicklung des Anlagevermögens ergibt sich aus dem Anlagen- spiegel (Anlage 1 zum Anhang).

Die Forderungen gegen die Verbandsmitglieder berücksichtigen insbesondere Beträge aus der Ist-Abrechnung von Umlagen.

Die Zusammensetzung des Eigenkapitals ist nachfolgend dargestellt:

31.12.2020 31.12.2019

T€ T€

Allgemeine Rücklage 3.559 3.559

Ausgleichsrücklage 417 471

Rücklage für SPNV-Fahrzeugfinanzierung 31.710 31.710

Rücklage für SPNV-Infrastruktur 15.500 15.500

Bilanzgewinn 0 0

51.186 51.240

Die allgemeine Rücklage ergibt sich aus dem Reinvermögen (Vermögen abzüglich Schulden) nach Abzug der Ausgleichsrücklage und der - zwischenzeitlich verwendeten - zweckgebundenen Sonderrücklage zum Zeitpunkt der Erstellung der Eröffnungsbilanz auf den 1. Januar 2006.

In der Bilanz wird entsprechend § 19 a GkG eine Ausgleichsrücklage zusätzlich zur allgemeinen Rücklage als gesonderter Posten des Eigenkapitals ausgewiesen. Die Ausgleichsrücklage dient dazu, im Bedarfsfall Fehlbeträge zu decken.

Die Rücklage für SPNV-Fahrzeugfinanzierung in Höhe von T€ 31.710 resultiert aus der Zuwen- dung des Landes NRW zur Finanzierung der RRX-Fahrzeuge. Die Weiterleitung der Finanzmittel

(6)

für RRX-Fahrzeuge an den ZV VRR FaIn-EB ist im Geschäftsjahr 2015 als Einlage in die Kapi- talrücklagen des Eigenbetriebes erfolgt. Damit handelt es sich bei der Rücklage für SPNV- Fahrzeugfinanzierung um eine zweckgebundene, verwendete Rücklage.

Die Rücklage für SPNV-Infrastruktur in Höhe von T€ 15.500 wurde gemäß Gremienbeschlüssen vom 21. Februar 2014 (Werkstattgrundstück) gebildet. Da Finanzmittel in Höhe von T€ 15.500 an den ZV VRR FaIn-EB weitergeleitet wurden, handelt es sich bei der Rücklage für SPNV- Infrastruktur um eine zweckgebundene, verwendete Rücklage.

Die Sonderposten für Investitionszuschüsse beinhalten die Investitionszuschüsse der Zweck- verbandsmitglieder, die der Finanzierung von Investitionen in das Anlagevermögen (ohne Finanz- anlagen) dienen. Die ertragswirksame Auflösung erfolgt grundsätzlich entsprechend der Ab- schreibung der finanzierten Wirtschaftsgüter. Zur Zusammensetzung und Entwicklung des Son- derpostens für Investitionszuschüsse siehe Anlage 2 zum Anhang.

Die Zusammensetzung und Entwicklung der Rückstellungen ist nachfolgend dargestellt:

Stand Verbrauch/ V Stand

01.01.2020 Auflösung A

Zufüh-

rung 31.12.2020

T€ T€ T€ T€

Pensionsverpflichtungen 1.574 68 V 138 1.644

Beihilfeverpflichtungen 243 37 V 49 255

1.817 105 V 187 1.899

Ausstehende Rechnungen 30 25 V

0 A 26 31

Jahresabschlusskosten 6 4 V

2 A 5 5

36 29 V

2 A 31 36

1.853 134 V

2 A 218 1.935

Die Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen betreffen die Pensions- und Bei- hilfeverpflichtungen des ZV VRR für einen pensionierten und einen der VRR AöR zugewiesenen Beamten und enthalten auch die auf die VRR AöR entfallenden Versorgungslastenanteile. Für die vom Land NRW übernommenen Beamten, die ebenfalls der VRR AöR zugewiesen sind, trägt entsprechend der Rahmenvereinbarung zum Personalübergang vom Land NRW auf den VRR das Land NRW die entstehenden Versorgungs- und Beihilfeleistungen, so dass hierfür keine Rückstellungen beim ZV VRR zu bilden sind. Die Zuführung beinhaltet mit T€ 93 die Aufzinsung der Rückstellung.

Die Verbindlichkeiten haben wie im Vorjahr eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr.

Die Verbindlichkeiten gegenüber den Verbandsmitgliedern enthalten Beträge aus der Ist-Abrech- nung von Umlagen.

Die sonstigen Verbindlichkeiten beinhalten noch nicht verbrauchte Investitionszuschüsse der Zweckverbandsmitglieder in Höhe von T€ 62.

(7)

IV. ANGABEN ZUR GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG

Die Erträge aus Umlagen der Zweckverbandsmitglieder beinhalten die Erträge aus der Um- lage zur Finanzierung des Eigenaufwandes des Zweckverbandes in Höhe von T€ 344 und aus der Umlage zur Finanzierung der VRR AöR in Höhe von T€ 6.590.

Unter den sonstigen betrieblichen Erträgen sind Erträge aus der Auflösung von Sonderposten in Höhe von T€ 2 ausgewiesen.

Zur Zusammensetzung der Abschreibungen verweisen wir auf den beigefügten Anlagenspiegel, siehe Anlage 1 zum Anhang.

Die Zinsen und ähnlichen Aufwendungen beinhalten die Beträge aus der Aufzinsung der Pen- sions- und Beihilferückstellungen.

Bei den Aufwendungen aus der Finanzierung der VRR AöR handelt es sich um die Aufwen- dungen aus der Finanzierung des Eigenaufwandes der VRR AöR (T€ 6.590).

Der Bereich Eigenaufwand ZV VRR schließt mit einem Ergebnis in Höhe von T€ -54 ab.

Im Bereich der SPNV-Finanzierung wird planmäßig ab dem Jahr 2020 keine Umlage von den Zweckverbandsmitgliedern erhoben.

Im Bereich der ÖSPV-Finanzierung sind Erträge aus der Allgemeinen Verbandsumlage der Zweckverbandsmitglieder für 2020 entsprechend der Umlagensatzung 2020 und aus der Ist-Ab- rechnung der Allgemeinen Verbandsumlage 2019 für die kommunalen Unternehmen ausgewie- sen. Die Ist-Abrechnung 2019 für die nicht-kommunalen Unternehmen erfolgt im Jahr 2021.

Die Ist-Abrechnung erfolgt auf der Grundlage der Ergebnisrechnung für das Jahr 2019.

Korrespondierend zu den Erträgen ergeben sich Aufwendungen aus der Umlage zur ÖSPV- Finanzierung. Die Erträge und Aufwendungen sind in Höhe der Brutto-Umlage ausgewiesen; zah- lungswirksam wird nur der Spitzenausgleich über den Zweckverband abgewickelt.

Der Bereich ÖSPV-Finanzierung schließt mit einem ausgeglichenen Ergebnis ab.

Der Jahresfehlbetrag des Jahres 2020 beträgt insgesamt T€ -54.

V. SONSTIGE ANGABEN

Verbandsvorsteher war Herr Erik O. Schulz. Herr Schulz hat Bezüge in Höhe von T€ 0,4 erhal- ten.

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Der Verbandsversammlung gehörten im Berichtsjahr folgende Damen und Herren an:

a) Vorsitzender der Verbandsversammlung und Stellvertreter

Bezüge in T€

Götz, Guido Industriekaufmann 4,7

Dittgen, Volker Technischer Angestellter 3,4

Foltys-Banning, Martina Stadtplanerin 1,7

Linne, Martin Beigeordneter 0,7

Gräber, Alexandra Dipl.-Geographin, Fraktionsgeschäftsfüh- rerin

1,9

b) Stimmberechtigte Mitglieder

Kraft, Johannes Dipl. Verw.wirt 2,1

Tietz, Uwe Leiter Kreisentwicklung und Beteiligungen 1,2

Pilz, Daniel ab 5.08.2020 technischer Angestellter 0,7

Richter, Martin M. Kreisdirektor und Kreiskämmerer 4,6

Schlottmann, Rainer Rechtsanwalt 4,7

Welp, Axel C. Dipl.-Geograph 3,2

Goerke, Bernd Techniker 3,1

Herrmann, Martina 1,6

Jedfeld, Jörg Dipl. Kaufmann 4,2

Kunert, Winfried Heribert Dipl.-Ingenieur 1,8

Nübel, Harald Verwaltungsangestellter, Dipl.-Ökonom 1,6

Süberkrüb, Cay bis 31.10.2020 Landrat 0,0

Heil, Thomas Kreiskämmerer und Dezernent 2,2

Cöllen, Heiner Pensionär 2,1

Petrauschke, Hans-Jür- gen

Landrat 4,6

Bradtke, Dr. Markus Stadtplaner 0,1

Lueg, Friedhelm Rentner 0,7

Schmidt, Dirk Politikwissenschaftler 3,6

Lehr, Rüdiger Bestatter 1,2

Dudde, Matthias Historiker 1,5

Gebel, Christian IT-Dozent 1,8

Schilff, Norbert Brandamtmann 2,0

Sierau, Ullrich Oberbürgermeister der Stadt Dortmund 0,0

Spieß, Roland Angestellter 0,7

Waßmann, Uwe Beamter 3,2

Heidenreich, Frank Kaufmann 5,5

Krossa, Manfred Dipl.-Ingenieur i. R. 1,1

Lieske, Dieter Gewerkschaftssekretär 2,2

Wedding, Stephan Wissenschaftlicher Mitarbeiter 0,5

Auler, Andreas Rechtsanwalt 1,2

Czerwinski, Norbert Wissenschaftlicher Mitarbeiter 1,6

Hartnigk, Andreas Rechtsanwalt 4,1

Volkenrath, Martin Gewerkschaftssekretär 2,3

Walter, Harald bis 11.01.2020 Polizeibeamter 0,0

Zuschke, Cornelia Beigeordnete 0,8

(9)

Bezüge in T€

Herz, Matthias ab 14.02.2020 Mitarbeiter MdL 1,0

Krause, Friedhelm Betriebswirt i.R. 4,6

Potthoff, Ernst Hausmann 1,7

Raskob, Simone Beigeordnete 1,3

Schürmann, Martina Rechtsanwältin 1,3

Tepperis, Manfred Architekt 1,2

Weber, Wolfgang Rentner 3,7

Barton, Axel Dipl.-Verwaltungswirt 3,1

Heidenreich, Christoph ab 21.02.2020 Stadtbaurat 0,7

Kurth, Sascha Dipl.-Wirt.-Ing. (FH) 0,9

Erlmann, Martin Dipl. Verwaltungsfachwirt 4,1

Friedrichs, Karlheinz Stadtrat 0,8

Scharmacher, Jürgen Rentner 2,8

Cyprian, Ulrich Stadtkämmerer 2,8

Plaßmann, Dirk Fraktionsgeschäftsführer 0,8

Haupts, Hans-Henning Beamter 0,0

Heck, Michael Stadtkämmerer 0,8

Stevens, Friedhelm Selbständiger 4,4

Waters, Thomas Stadtplaner 0,3

Mühlenfeld, Daniel Redakteur 0,9

Vermeulen, Peter Beigeordneter 1,0

Gensler, Frank Erster Beigeordneter und Kämmerer der Stadt Neuss

1,6

Kracke, Thomas Betriebswirt 4,2

Emmerich, Karl-Heinz Informationselektroniker 1,6

Tsalastras, Apostolos 1. Beigeordneter der Stadt Oberhausen 0,0

Sill, Lothar Prokurist 1,1

Gaida, Dietmar Dipl.-Ing. Städtebau/Regionalplanung 1,2

Hoferichter, Hartmut Stadtdirektor 0,4

Canzler, Christian Beigeordneter 1,3

Slawig, Dr. Johannes Stadtdirektor und Stadtkämmerer der Stadt Wuppertal

0,7

Vorsteher, Hans-Peter Sachbearbeiter 1,7

c) Stellvertretende Mitglieder

Altenhein, Brigitte Dipl.-Bibliothekarin 0,5

Faupel, Walter Selbständig 0,0

Wieneke, Daniel Kreiskämmerer 0,2

Bosbach, Jens Kommunalbeamter 0,0

Breitsprecher, Lothar bis 22.01.2020 Kämmereileiter 0,0

Ockel, Reinhard Versicherungskaufmann/Rentner 0,0

Völker, Klaus-Dieter Bankangestellter i.R. 0,0

Fischbach, Reinhold 0,0

Jünemann, Christoph techn. Beamter 0,1

Linkmann, Elisabeth Rentnerin 0,0

Sandkühler, Birgit 0,0

Thorwesten, Franz-Josef Fraktionsgeschäftsführer 0,0

(10)

Bezüge in T€

Wintermeyer, Klaus Pensionär 0,0

Schrievers, Hans-Willi Verwaltungsangestellter 0,0

Zellner, Rudolf soz. Versicherungsangestellter 0,0

Brügge, Dirk Kreisdirektor 0,0

von Nesselrode, Bertram Land- und Forstwirt 0,0

Düwel, Susanne Bauingenieurin 0,0

Haardt, Christian 0,0

Pewny, Sebastian Student 0,0

Rogall, Reiner Schlosser 0,0

Geise, Hans-Christian selbstständiger Informatiker 1,1

Berndsen, Hendrik Gartenbauingenieur 0,0

Brunsing, Barbara pol. Geschäftsführerin 0,0

Frank, Reinhard selbst. Kaufmann 0,0

Kowalewski, Utz Politiker 0,0

Rüther, Franz 0,0

Wilde, Ludger Stadtplaner 0,0

Beltermann, Oliver Marketing Manager 0,0

Edel, Jürgen Ass. d. Markscheidefaches 0,0

Erdal, Ersin Dipl. Bauingenieur, Geschäftsführer 0,0

Mosblech, Volker selbst. Versicherungskaufmann 0,5

Murrack, Martin Stadtdirektor, Stadtkämmerer 0,0

Rasp, Peter 0,0

Böcker, Annelies Kauffrau 0,0

Figge, Udo 0,0

Herz, Matthias bis 14.02.2020 Mitarbeiter MdL 0,0

Schneider, Dorothée Stadtkämmerin 0,0

Sültenfuß, Dirk selbständiger Betriebswirt 0,0

Wolf, Dietmar Fraktionsmitarbeiter 0,0

Beul, Ulrich Diplom-Ingenieur 0,0

Graf, Ronald 0,1

Huch, Hans-Peter Rentner 0,2

Kaiser, Christian Referent 0,0

Kerscht, Christoph Lehrer 0,0

Schlauch, Martin Student 0,0

Karl, Markus Dipl.-Bankbetriebswirt, Sparkassenange- stellter

0,0

Krause, Kurt Vorruhestand 0,0

Zobel, Tobias Verkehrsplaner (ÖPNV) 0,0

Geiersbach, Dr. Friedrich- Wilhelm

0,0

Keune, Henning technischer Beigeordneter 0,1

Syberg, Ulrich 0,0

Meyer, Frank Oberbürgermeister 0,0

Rüsing, Björn wiss. Mitarbeiter 0,0

Bonin, Dr. Ing. Gregor Stadtdirektor, technischer Beigeordneter 0,0

Post, Norbert Abgeordneter Landtag NRW 0,0

Ritters, Heinz Schonsteinfeger 0,3

(11)

Bezüge in T€

Apsel, Andreas Bereichsleiter Bauwesen Stadt Monheim a. R.

0,0

Buchholz, Marc Dezernent 0,0

Dickmann, Bernd Kaufmann 1,0

Arndt, Ingeborg Rentnerin 0,0

Medeweller, Albert Städtischer Oberverwaltungsrat 0,0

Janclas, Sabine bis 30.04.2020 Dipl.-Ing./Fachbereichsleiterin 0,0

Müthing, Christa selbst. Vermietung Sonderimmobilien 0,7

Wolf, Sven Rechtsanwalt, MdL 0,0

Krebs, Bernd Pensionär 0,7

Gehrmann, Michael bis 21.04.2020 Beamter 0,0

Dölle, Norbert Leiter Ressort Finanzen, Leiter Stadtkäm- merei

0,2

Lüdemann, Klaus-Dieter Entwicklungsingenieur 0,0

Michaelis, Wilfried Ver- und Entsorger 0,0

Die Mitglieder der Verbandsversammlung haben Auslagenersatz in Höhe von T€ 142 bezogen.

Im Berichtsjahr haben 3 Sitzungen der Verbandsversammlungen, 129 Sitzungen der Fraktionen, Fraktionsvorstände und der geschäftsführenden Fraktionsvorstände sowie 4 Sitzungen des Fi- nanzausschusses und 7 Sitzungen des Betriebsausschusses stattgefunden.

Das Honorar des Abschlussprüfers beträgt inkl. Umsatzsteuer für Abschlussprüfungsleistun- gen T€ 2 und für sonstige Beratungsleistungen T€ 1.

Beim ZV VRR sind keine Mitarbeiter tätig. Im Stellenplan sind fünf der VRR AöR zugewiesene Beamte und eine nicht besetzte Stelle ausgewiesen.

Ergebnisverwendungsvorschlag:

Der Verbandsvorsteher schlägt der Verbandsversammlung vor, den Jahresfehlbetrag 2020 in Höhe von € -53.560,16 durch Entnahme aus der Ausgleichrücklage auszugleichen. Die Ent- nahme aus der Ausgleichsrücklage ist im Jahresabschluss zum 31. Dezember 2020 berücksich- tigt.

Essen, 30. März 2021 Verbandsvorsteher

(12)

Stand Stand Stand Stand Stand Stand 01.01.2020 Zugänge Abgänge 31.12.2020 01.01.2020 Zugänge Abgänge 31.12.2020 31.12.2020 31.12.2019

I. Sachanlagen

Betriebs- und Geschäftsausstattung 25.878,57 0,00 0,00 25.878,57 20.032,57 2.257,00 0,00 22.289,57 3.589,00 5.846,00

II. Finanzanlagen Beteiligungen

VRR AöR 3.582.705,90 0,00 0,00 3.582.705,90 0,00 0,00 0,00 0,00 3.582.705,90 3.582.705,90

ZV VRR FaIn-EB 47.710.000,00 0,00 0,00 47.710.000,00 0,00 0,00 0,00 0,00 47.710.000,00 47.710.000,00

51.292.705,90 0,00 0,00 51.292.705,90 0,00 0,00 0,00 0,00 51.292.705,90 51.292.705,90

51.318.584,47 0,00 0,00 51.318.584,47 20.032,57 2.257,00 0,00 22.289,57 51.296.294,90 51.298.551,90

Anschaffungs- und Herstellungskosten Abschreibungen Buchwerte

Entwicklung des Anlagevermögens zum 31. Dezember 2020

(13)

Finanzierungsbeträge Auflösung Buchwerte

Stand Stand Stand Stand Stand Stand

01.01.2020 Zugänge Abgänge 31.12.2020 01.01.2020 Zugänge Abgänge 31.12.2020 31.12.2020 31.12.2019

1. Sachanlagen

Betriebs- und Geschäftsausstattung 25.878,57 0,00 0,00 25.878,57 20.032,57 2.257,00 0,00 22.289,57 3.589,00 5.846,00

25.878,57 0,00 0,00 25.878,57 20.032,57 2.257,00 0,00 22.289,57 3.589,00 5.846,00

Entwicklung der Sonderposten für Investitionszuschüsse zum 31. Dezember 2020

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Zweckverband Verkehrsverbund Rhein-Ruhr, Essen

LAGEBERICHT FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2020

I. Grundlagen und öffentlicher Zweck des ZV VRR

Der ZV VRR verfolgt in Anlehnung an § 2 Absatz 3 ÖPNVG NRW das Ziel, eine angemessene Bedienung der Bevölkerung durch den ÖPNV zu gewährleisten. Dem Zweckverband wurden die Aufgaben „Planung, Organisation, Ausgestaltung und Finanzierung des SPNV“ gemäß § 5 Ab- satz 3 Satz 1 ÖPNVG NRW übertragen. In diesem Rahmen hat der ZV VRR darauf hinzuwirken, dass alle Maßnahmen zur technischen, organisatorischen und wirtschaftlichen Verbesserung des Verkehrsangebotes und zur Steigerung des dadurch erreichbaren Verkehrsaufkommens ausge- schöpft werden. Zur organisatorischen und wirtschaftlichen Verbesserung des Verkehrsangebo- tes hat der ZV VRR die Aufgabe, alternative Fahrzeugfinanzierungsmodelle, z. B. die Beschaf- fung und Finanzierung von SPNV-Fahrzeugen, zu prüfen und ggf. bereit zu stellen.

Die Verbandsmitglieder haben dem ZV VRR gemäß § 5 Absatz 3a ÖPNVG NRW freiwillig weitere Aufgaben übertragen.

Satzungsgemäß hat der ZV VRR seine Aufgaben auf die VRR AöR übertragen bzw. zur Durch- führung übertragen. Die Zuständigkeit des ZV VRR für die Erhebung der Umlagen bleibt unbe- rührt. Die VRR AöR hat die Aufgaben „Fahrzeugbeschaffung und Finanzierung“ für die entspre- chenden Projekte auf den ZV VRR zurück übertragen. Der ZV VRR hat im Jahr 2013 den Eigen- betrieb ZV VRR Eigenbetrieb Fahrzeuge und Infrastruktur (ZV VRR FaIn-EB) gegründet und die Überführung der wirtschaftlichen Betätigung „Beschaffung und Finanzierung von SPNV-Fahrzeu- gen und deren Nutzungsüberlassung an Eisenbahnverkehrsunternehmen gegen Entgelt“ in den Eigenbetrieb mit Wirkung zum 1. Januar 2013 beschlossen.

Der ZV VRR betätigt sich innerhalb des Rahmens der öffentlichen Zwecksetzung und hat den öffentlichen Zweck erreicht.

II. Wirtschaftsbericht

1. Geschäftstätigkeit

Die Geschäftstätigkeit des ZV VRR umfasste im Jahr 2020 die folgenden Bereiche:

- Eigenaufwand, insbesondere Gremienmanagement und Umlagenerhebung zur Finanzierung des Eigenaufwandes im VRR

- ÖSPV-Finanzierung (Umlagenerhebung)

2. Wirtschaftsplanung 2020

Der Wirtschaftsplan 2020 wurde von der Verbandsversammlung am 4. Dezember 2019 beschlos- sen.

Der Erfolgsplan 2020 sieht im Bereich Eigenaufwand eigene Erträge (ohne Umlagen) in Höhe von T€ 209 und Aufwendungen in Höhe von T€ 594 vor; damit ergibt sich ein nicht durch Erträge gedeckter Aufwandsüberhang in Höhe von T€ 384, der planmäßig durch eine Sonderumlage von den Verbandsmitgliedern in Höhe von T€ 344 und eine Entnahme aus der Ausgleichsrücklage in

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Höhe von T€ 40 gedeckt wird. Die planmäßige Finanzierung der VRR AöR in Höhe von T€ 6.590 erfolgt über die Umlage zur Finanzierung der VRR AöR.

Im Bereich der SPNV-Finanzierung sind keine Erträge aus Umlagen und deren Weiterleitung ge- plant.

Der Bereich ÖSPV-Finanzierung ist im Erfolgsplan ausgeglichen ausgewiesen. Die allgemeine Verbandsumlage für kommunale Unternehmen ist auf Basis des Vorjahres in Höhe von T€ 600.255 und für nicht-kommunale Unternehmen in Höhe von T€ 7.065 geplant.

Der Vermögensplan 2020 weist Investitionen im Bereich Eigenaufwand mit T€ 2 und deren Fi- nanzierung aus eigenen Mitteln aus.

Im Stellenplan werden 3 der VRR AöR zugewiesene Beamte (Vorjahr: 5) und 2 nicht besetzte Stellen ausgewiesen.

3. Wirtschaftliche Lage

a) Ertragslage

Die wesentlichen Faktoren der Ertragslage 2020 im Vergleich zum Plan und dem Vorjahr stellen sich wie folgt dar:

Plan 2020 Ist 2020 Ist 2019

T€ T€ T€

Erträge

Umlage der Verbandsmitglieder 6.934 6.934 6.934

Weitere Ertragsposten 209 209 189

7.143 7.143 7.123

Aufwendungen

Finanzierung VRR AöR -6.590 -6.590 -6.590

Personalaufwendungen, Zinsaufwendungen aus

der Aufzinsung langfristiger Personalrückstellungen -271 -302 -257

Weitere Aufwandsposten -322 -305 -290

-7.183 -7.197 -7.137

Ergebnis Eigenaufwand -40 -54 -14

SPNV-Finanzierung

Erträge 0 0 15.182

Aufwendungen 0 0 -15.182

Ergebnis SPNV-Finanzierung 0 0 0

ÖSPV-Finanzierung

Erträge 607.320 598.497 580.485

Aufwendungen -607.320 -598.497 -580.485

Ergebnis ÖSPV-Finanzierung 0 0 0

Jahresfehlbetrag -40 -54 -14

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Im Vergleich zur Wirtschaftsplanung 2020 ergibt sich ein um T€ 14 geringeres Jahresergebnis in Höhe von T€ -54, das im Bereich Eigenaufwand erwirtschaftet wurde.

Die überplanmäßigen Personal- und Zinsaufwendungen konnten nur teilweise durch Einsparun- gen bei den sonstigen betrieblichen Aufwendungen kompensiert werden.

Die Umlagen der Verbandsmitglieder wurden planmäßig zur Finanzierung der VRR AöR in Höhe von T€ 6.590 und zur Finanzierung des ZV VRR in Höhe von T€ 344 erhoben.

Die weiteren Ertragsposten wurden mit T€ 209 planmäßig erzielt. Sie beinhalten Erstattungen für Personalaufwendungen von der VRR AöR und dem Ministerium für Verkehr NRW in Höhe von insgesamt T€ 203.

Aufwendungen aus der Finanzierung der VRR AöR betragen planmäßig T€ 6.590.

Die Personal- und Zinsaufwendungen betreffen die Auszahlungen und Rückstellungen für Pen- sionen und Beihilfen. Sie liegen mit T€ 302 um T€ 31 über dem Planansatz von T€ 271.

Die weiteren Aufwendungen beinhalten vor allem Gremien- und Verwaltungsaufwendungen und liegen mit T€ 303 um T€ 16 unter dem Planansatz von T€ 319.

Im Bereich SPNV-Finanzierung wird planmäßig ab dem Jahr 2020 keine Umlage erhoben.

Im Bereich ÖSPV-Finanzierung wird ein ausgeglichenes Ergebnis ausgewiesen. Erträgen aus der gemäß der Umlagensatzung 2020 festgesetzten allgemeinen Verbandsumlage 2020 (brutto T€ 633.255) und der Ist-Abrechnung der allgemeinen Verbandsumlage für 2019 (Differenzbe- träge T€ 34.758) stehen in gleicher Höhe Aufwendungen gegenüber.

b) Finanz- und Vermögenslage

Die Finanzlage ist solide. Der Zahlungsmittelbestand verringerte sich insgesamt um T€ 4.067 auf T€ 1.875 und beinhaltet den Kassenbestand und die Guthaben bei Kreditinstituten.

Die Vermögenslage des ZV VRR ist auf der Aktivseite wesentlich vom langfristig gebundenen Vermögen und den langfristigen Finanzierungsmitteln auf der Passivseite bestimmt. Die Bilanz- summe hat sich um T€ 3.551 verringert.

Die Aktivseite ist vor allem durch die Finanzanlagen in Höhe von T€ 51.293 (= 92,3 % der Bilanz- summe, davon ZV VRR FaIn-EB: T€ 47.710, VRR AöR: T€ 3.583) und die Passivseite ist we- sentlich durch das Eigenkapital in Höhe von T€ 51.186 (= 92,1 % der Bilanzsumme) geprägt.

Die Abnahme der flüssigen Mittel resultiert im Wesentlichen aus der Weiterleitung der zum 31.12.2019 unter den Verbindlichkeiten gegenüber der VRR AöR ausgewiesenen anteiligen SPNV-Umlage 2019 in Höhe von T€ 4.101 entsprechend der Gremienbeschlüsse im Jahr 2020.

Den Forderungen gegen Zweckverbandsmitglieder stehen Verbindlichkeiten gegenüber Zweck- verbandsmitgliedern aus dem Spitzenausgleich der Ist-Abrechnung der allgemeinen Ver- bandsumlage 2019 gegenüber.

III. Feststellungen im Rahmen der Prüfung nach § 53 Haushaltsgrundsätzegesetz

Im Rahmen der Prüfung durch die WPR Rhein-Ruhr GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Bo- chum, im Zusammenhang mit der Prüfung des Jahresabschlusses auf den 31. Dezember 2020

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wurden keine Sachverhalte festgestellt, die Verstöße gegen die Ordnungsmäßigkeit der Ge- schäftsführung darstellen.

IV. Prognosebericht

Der Wirtschaftsplan 2021 wurde von der Verbandsversammlung am 10. Dezember 2020 be- schlossen.

Der Erfolgsplan 2021 sieht im Bereich Eigenaufwand eigene Erträge (ohne Umlagen) in Höhe von T€ 369 und Aufwendungen in Höhe von T€ 760 vor; damit ergibt sich ein nicht durch Erträge gedeckter Aufwandsüberhang in Höhe von T€ 391, der planmäßig durch eine Sonderumlage von den Verbandsmitgliedern in Höhe von T€ 344 und eine Entnahme aus der Ausgleichsrücklage in Höhe von T€ 47 gedeckt wird. Die planmäßige Finanzierung der VRR AöR in Höhe von T€ 6.590 erfolgt über die Umlage zur Finanzierung der VRR AöR.

Im Bereich der SPNV-Finanzierung sind keine Erträge aus Umlagen und deren Weiterleitung ge- plant.

Der Bereich ÖSPV-Finanzierung ist im Erfolgsplan ausgeglichen ausgewiesen. Die allgemeine Verbandsumlage für kommunale Unternehmen ist auf Basis des Vorjahres in Höhe von T€ 626.849 und für nicht-kommunale Unternehmen in Höhe von T€ 6.406 geplant.

Der Vermögensplan 2021 weist Investitionen im Bereich Eigenaufwand mit T€ 2 und deren Fi- nanzierung aus eigenen Mitteln aus.

Im Stellenplan werden 3 der VRR AöR zugewiesene Beamte (Vorjahr: 3) und 2 nicht besetzte Stellen ausgewiesen.

V. Chancen- und Risikobericht

Der Aufgabencharakter, die Geschäftstätigkeit und die Finanzierung des ZV VRR bergen keine Risiken im Sinne einer Bestandsgefährdung. Die Finanzierung der Geschäftstätigkeit des ZV VRR erfolgt über öffentliche Zuschüsse der Verbandsmitglieder.

Risiken können sich in Form unwirtschaftlichen Handelns und eingeschränkter Leistungsbereit- schaft für die Aufgabenerfüllung ergeben. Entsprechende Informationssysteme sind vorhanden und werden im Rahmen des Controllings weiterentwickelt. Das Controlling liefert zeitnah ent- scheidungsorientierte Managementinformationen.

Die Sicherheit im Bereich der IT-Struktur wird ständig überprüft. Die Einhaltung der Datenschutz- bestimmungen ist gewährleistet.

Das auf der Kosten- und Leistungsrechnung beruhende Controllingsystem dient als Grundlage für die kontinuierliche Soll-/Ist-Analyse und die darauf aufbauenden Abstimmungsgespräche zu den ermittelten Abweichungen.

Der hohe Digitalisierungsgrad beim VRR ermöglicht auch in der Corona-Krise eine planmäßige Aufgabenerledigung durch den VRR.

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Finanzierungsrisiken aus künftig anfallenden Verwahrentgelten

Steigende Verwahrentgelte für Guthaben bei Kreditinstituten in den Jahren ab 2021 führen zu dem folgenden höheren prognostizierten Finanzierungsbedarf

- für die VRR AöR in Höhe von T€ 1.454 (davon außerplanmäßig: T€ 824) im Jahr 2021 und in Höhe von T€ 2.201 im Jahr 2022

- für den ZV VRR FaIn-EB für das Jahr 2021 in Höhe von T€ 63 und für das Jahr 2022 in Höhe von T€ 100

Für die bei der VRR AöR aus weiterzuleitenden Zuwendungen entstehenden Verwahrentgelte wurde vom Land NRW bereits eine Verwendung der Zuwendungen hierfür bereits ausgeschlos- sen. Derzeit sucht der VRR nach Lösungen, um die Verwahrentgelte und eine zusätzliche Belas- tung der Kommunen aus steigenden Umlagen zur Finanzierung des VRR möglichst gering zu halten.

SPNV-Finanzierung

Für die SPNV-Finanzierung bei der VRR AöR ergibt sich aus der bisherigen Wirtschaftsplanung mit Stand von Dezember 2020 für das Jahr 2021 ein Jahresfehlbetrag von T€ -41.837 entspre- chend der erwarteten Mindereinnahmen durch die Covid-19-Pandemie. Der Jahresfehlbetrag kann zurzeit nicht durch zusätzliche Erträge aus Landes- oder Bundesmitteln ausgeglichen wer- den, da bisher keine Zusage von Bund und Land zur Erweiterung der Richtlinien für Corona- Billigkeitsleistungen ÖPNV NRW vom 25.08.2020 erteilt wurde. Zur weiteren Sicherstellung der SPNV-Finanzierung befindet sich der VRR mit dem Land NRW im Austausch.

Temporäre Zwischenfinanzierung aus Infrastrukturmitteln möglich, die aber für Folgejahre einge- plant sind und nach 2021 benötigt werden.

Das Defizit kann temporär im Jahr 2021 durch Mittel gedeckt werden, die zur Finanzierung von Infrastrukturmaßnahmen in den Folgejahren (ab 2022 ff) vorgesehen sind. Um die Finanzierung dieser Maßnahmen weiterhin aufrecht zu erhalten, muss diese temporäre Deckung im Jahr 2021 bzw. spätestens 2022 ausgeglichen werden. Der VRR sieht dafür mehrere Möglichkeiten:

• Der Corona-Rettungsschirm von Bund und Land wird auch für 2021 bereitgestellt.

• Die VRR AöR muss Verkehrsverträge anpassen und das Leistungsvolumen reduzieren.

• Die VRR AöR muss zur Zwischenfinanzierung einen Kommunalkredit aufnehmen, dessen Rückzahlung auch in den Haushaltsplänen der Kommunen verankert werden muss.

• Der ZV VRR erhebt gem. Satzung eine SPNV-Umlage zur Finanzierung des Leis- tungsangebotes. Aus o.g. Gründen, vor allem dadurch, dass eine Prognose der Fahr-

gelderträge zurzeit viele Unsicherheiten beinhaltet, behält sich die VRR AöR gem.

§ 16 Absatz 2 KUV NRW vor, den Wirtschaftsplan zu ändern und erneut einzubrin- gen, sobald absehbar ist, dass die Prognosen zu hoch angesetzt waren, das Ergebnis sich erheblich verschlechtert und Mittel zur Deckung nicht mehr ausreichend vorhan- den sind.

Des Weiteren besteht das Risiko, dass es zu Marktaustritten der EVU im VRR Verbundraum kommen kann. Die VRR AöR arbeitet zurzeit an einer Lösung hinsichtlich der Anpassung von Verkehrsverträgen unter Berücksichtigung der aktuellen Entwicklungen am Markt. Sollte keine Lösung erzielt werden bzw. eine Finanzierung der Anpassung nicht möglich sein, könnte es im schlimmsten Fall zu Marktaustritten von EVU kommen und der VRR müsste vertragliche Maß- nahmen zur Sicherung der Verkehre vornehmen, für die weitaus mehr Budget vorgehalten wer- den müsste. Auch in diesem Fall sind oben genannten Möglichkeiten zur Finanzierung zu prüfen.

Hinweis:

Für die VRR AöR sind die für Gemeinden und Gemeindeverbände nach den Bilanzierungsmaß- nahmen nach dem NKF-COVID-19-Isolierungsgesetz (NKF-CIG) nicht anwendbar, damit besteht

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auch nicht die Möglichkeit, über die nach § 5 NKF-CIG vorgesehene Bilanzierungshilfe einen Haushaltsausgleich herbeizuführen und die als Bilanzierungshilfe buchmäßig aktivierten COVID- 19-Belastungen erst ab 2025 über planmäßige Abschreibungen der Bilanzierungshilfe auf die Zukunft zu verlagern.

SPNV-Fahrzeugfinanzierung

Bestehende und künftige Risiken bei der SPNV-Finanzierung durch nicht vom ÖPNV-Rettungs- schirm ausgeglichene geringere Fahrgeldeinnahmen aufgrund der Covid-19-Pandemie und dar- aus mögliche Anpassungen der Verkehrsverträge stellen keine Risiken für die SPNV-Fahrzeug- finanzierung beim ZV VRR FaIn-EB dar, da die Aufwendungen der Fahrzeugbereitstellung als sogenannte Remanenzkosten bei den EVU durch die Aufgabenträger zu finanzieren wären. Bei Marktaustritten von EVU besteht durch die Bereitstellung von SPNV-Fahrzeugen durch den ZV VRR FaIn-EB die Chance, dass eine kurzfristige Notvergabe der Betriebsleistungen möglich ist.

Weitere Risiken können sich aus Fahrzeugfinanzierungsverträgen ergeben, bei denen der Auf- bau einer neuen Infrastruktur für den Fahrzeugeinsatz maßgeblich ist. Verzögerungen bei der Fertigstellung notwendiger Infrastruktur (Elektrifizierung oder Ladestationen) können den vorge- sehenen Fahrzeugeinsatz unmöglich machen und somit zu einem Ergebnisausfall führen. In den Ausschreibungen wird allerdings mittels Pufferzeiten und Staffelungen von Betriebsaufnahmen eine Risikominimierung vorgenommen.

Da sich die Fertigstellung des Infrastrukturausbaus für die Linie S 28 verzögert hat, ist voraus- sichtlich bis zum Jahr 2026 der gestaffelte Einsatz der 10 vorgesehenen Fahrzeuge auf der S 28 nicht möglich. Das Risiko eines Ergebnisausfalls für die Jahre 2021 bis 2026 besteht in Höhe von T€ 27.681 (davon 2021: T€ 1.241) und ist bereits in der Wirtschaftsplanung 2021 berücksichtigt.

Eine bilanzielle Überschuldung oder Gefährdung der Liquidität des ZV VRR FaIn-EB aufgrund des nichtplanmäßigen Einsatzes der SPNV-Fahrzeuge S 28 ist mittelfristig nicht erkennbar.

Aktuell werden sowohl Gespräche mit dem Land NRW für kurzfristige Leistungsausweitungen im bestehenden Netz aber auch mit anderen EVU und Aufgabenträgern über einen übergangswei- sen Einsatz auf anderen Linien geführt, um einen Stillstand und damit auch das Risiko von unnö- tigen Kosten und Pachtausfall zu vermeiden.

Durch die SPNV-Fahrzeugfinanzierungsmodelle mit der möglichen Nutzung der Finanzierungs- vorteile der öffentlichen Hand und dem Lebenszyklusansatz beim NRW-RRX-Modell wird der Wettbewerb im SPNV gestärkt und der Abschluss günstigerer Verträge mit den Eisenbahnver- kehrsunternehmen ermöglicht. Es wird als Chance angesehen, dass auch bei künftigen Aus- schreibungen die SPNV-Fahrzeugfinanzierungsmodelle erfolgreich am Markt umgesetzt werden.

Dadurch sollen mittel- und langfristig Finanzierungsrisiken für den SPNV verringert und Spiel- räume zur Ausgestaltung des SPNV erhalten werden.

Weitere wesentliche, die künftige Entwicklung des VRR beeinträchtigende oder bestandsgefähr- dende Risiken sind zurzeit nicht erkennbar.

Essen, 30. März 2021

Verbandsvorsteher

(20)

BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERS

An den Zweckverband Verkehrsverbund Rhein-Ruhr, Essen,

Prüfungsurteile

Wir haben den Jahresabschluss des Zweckverband Verkehrsverbund Rhein-Ruhr, Essen, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2020 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2020 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht des Zweckverband Verkehrsverbund Rhein-Ruhr für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2020 geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

• entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den Vorschriften der EigVO NRW in Verbindung mit den einschlägigen deutschen für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und den ergänzenden Regelungen der Satzung und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage des Zweckverbandes zum 31. Dezember 2020 sowie seiner Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2020 und

• vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Zweckverbandes. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den Vorschriften der EigVO NRW in Verbindung mit den einschlägigen deutschen für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere

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Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts“ unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben.

Wir sind von dem Zweckverband unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt.

Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht

Die gesetzlichen Vertreter des Zweckverband Verkehrsverbund Rhein-Ruhr sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den Vorschriften der EigVO NRW in Verbindung mit den einschlägigen deutschen für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und den ergänzenden Regelungen in der Satzung in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Zweckverbandes vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Zweckverbandes zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Zweckverbandes vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den Vorschriften der

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EigVO NRW in Verbindung mit den einschlägigen deutschen für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen der Satzung entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt.

Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden Vorschriften der EigVO NRW in Verbindung mit den einschlägigen deutschen für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und der Satzung zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.

Verantwortung des Abschlussprüfers für den Jahresabschluss und den Lagebericht

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Zweckverbandes vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den Vorschriften der EigVO NRW in Verbindung mit den einschlägigen deutschen für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und der Satzung entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

• identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher – beabsichtigter oder unbeabsichtigter – falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere

(23)

Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

• gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme des Zweckverbandes abzugeben.

• beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

• ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit des Zweckverbandes zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass der Zweckverband seine Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.

• beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrundeliegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Zweckverbandes vermittelt.

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• beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Zweckverbandes.

• führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrundeliegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

Bochum, 27. April 2021

WPR Rhein-Ruhr GmbH

WIRTSCHAFTSPRÜFUNGSGESELLSCHAFT

Stephan Nickel Christoph Maniura Wirtschaftsprüfer Wirtschaftsprüfer

Referenzen

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