Kämmereiamt
Az.: 20.22001; 20.22002; 20.22003-484.654-4079495
Sitzungsvorlage KT/35/2018
Kommunalanstalt für Wohnraum im Landkreis Karlsruhe AöR (KWLK AöR)
- Feststellung des Jahresabschlusses 2017
TOP Gremium Sitzung am Öffentlichkeitsstatus
7 Kreistag 19.07.2018 öffentlich
2 Anlagen
Der Jahresabschluss 2017 mit Lagebericht sowie der Prüfbericht des Kommunal- und Prüfungsamtes werden auf der Homepage des
Landkreises Karlsruhe und im Ratsinformationssystem bereitgestellt. Sie wurden bereits mit der Vorlage Nr. 42/2018 an den VA am 12.07.2018 an alle Kreistagsmitglieder versandt.
Beschlussvorschlag
Der Kreistag weist den Verwaltungsrat der Kommunalanstalt für Wohnraum im Land- kreis Karlsruhe AöR an, den Jahresabschluss 2017 gemäß Anlage 1 festzustellen und den Vorstand zu entlasten.
I.Sachverhalt
a) Feststellung des Jahresabschlusses 2017
Der Landkreis Karlsruhe hat mit Beschluss des Kreistags vom 12.07.2016 die Kommu- nalanstalt für Wohnraum im Landkreis Karlsruhe als selbstständiges Unternehmen in der Rechtsform einer rechtsfähigen Anstalt gemäß § 48 LKrO i. V. m. § 102a GemO gegründet. Die Teilaufgabe des Landkreises als untere Aufnahmebehörde i. S. v. §§ 7 Abs. 1, 14 Flüchtlingsaufnahmegesetz der Bereitstellung von Wohnraum, insbesondere für die Unterbringung von Flüchtlingen im Landkreis Karlsruhe, überträgt er der Kom- munalanstalt. Des Weiteren übernimmt die Kommunalanstalt, die am 01.01.2017 ihre Geschäftstätigkeit aufnahm, die Beratung und Unterstützung von kreisangehörigen Städten und Gemeinden bei der Anschlussunterbringung von Flüchtlingen.
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Seite 2 Zum Schluss eines jeden Geschäftsjahres hat die Kommunalanstalt einen Jahresab- schluss aufzustellen, der aus Gewinn- und Verlustrechnung, Bilanz und Anhang be- steht, ergänzt um einen Lagebericht (Anlage 1).
Der Jahresabschluss wird nach Feststellung durch den Verwaltungsrat gleichzeitig mit der ortsüblichen Bekanntgabe des Jahresabschlusses und des Lageberichts durch die Kommunalanstalt an sieben Tagen während der Öffnungszeiten des Landratsamtes Karlsruhe, Beiertheimer Allee 2, 76137 Karlsruhe in Raum H 11 20 bzw. H 11 04 ge- mäß § 48 LKrO i. V. m. § 105 Abs. 1 Nr. 2 GemO öffentlich ausgelegt. In der ortsübli- chen Bekanntgabe wird auf den genauen Auslegungstermin hingewiesen.
b) Prüfung des Jahresabschlusses
Die Prüfung desselben hat nach § 48 LKrO i. V. m. § 102d Abs. 2 GemO durch das Rechnungsprüfungsamt (Kommunal- und Prüfungsamt) des Landkreises zu erfolgen.
Die Feststellung des Jahresabschlusses durch den Verwaltungsrat, auf Weisung des Kreistags, kann nur nach erfolgter Prüfung stattfinden.
Die Prüfung des Jahresabschlusses erstreckte sich über den Zeitraum von April bis Juni 2018. Die Prüfung führte zu keinen wesentlichen Einwendungen. Der uneingeschränkte Bestätigungsvermerk zu Jahresabschluss und Lagebericht wurde erteilt (Anlage 2).
c) Gewinn- und Verlustrechnung
Im Jahr 2017 sind Umsatzerlöse in Höhe von rd. 27,6 Mio. € erzielt worden. Diese um- fassen im Wesentlichen Erlöse aus den Geschäftsbeziehungen mit dem Landkreis in Höhe von rd. 26,0 Mio. €. Die Kommunalanstalt hat die Besorgung aller Geschäfte des Landkreises vereinbart, die im Zusammenhang mit den übernommenen Vertragsver- hältnissen wie z.B. Miet- und Pachtverträge, Dienstleistungs- und Wartungsverträge sowie Verträge zur Energie- und Wasserversorgung stehen. Darüber hinaus konnten rd.
1,6 Mio. € für Mieten und Erträge aus Nebenkosten im Rahmen des sog. Kombimodells, der Vermietung von Wohnraum in Gemeinschaftsunterkünften an Gemeinden für die gemeindliche Anschlussunterbringung, verbucht werden.
Sonstige betriebliche Erträge sind mit rd. 294,8 T€ verbucht worden. Hierbei handelt es sich um Erträge aus Nachaktivierung von Anlagen mit rd. 113,1 T€ sowie verschiedene Erstattungen, z.B. aus Nebenkosten.
Die Gesamterträge betragen somit rd. 27,9 Mio. €.
Die Gesamtaufwendungen belaufen sich für 2017 mit rd. 27,9 Mio. € in gleicher Höhe zu den Erträgen.
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Seite 3 Der Materialaufwand in Höhe von rd. 16,7 Mio. € ist unterteilt in Aufwendungen für Roh-, Hilfs-, Betriebsstoffe und bezogene Waren (rd. 2,5 Mio. €) und Aufwendungen für bezogene Leistungen (rd. 14,2 Mio. €). Bei den Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen nehmen die Aufwendungen für Wärme-, Energie- und Wasserversorgung mit rd. 2,4 Mio. € die größte Position ein. Unter die Aufwendungen für bezogene Leistungen fallen Miet- und Pachtzahlungen in Höhe von rd. 12,7 Mio. € sowie Aufwendungen für die Personalge- stellung mit rd. 1,5 Mio. €. Die Kommunalanstalt bedient sich der Arbeitsleistung von Mitarbeitern des Landkreises, die im Rahmen einer Abordnung bzw. Personalgestellung bei der Kommunalanstalt tätig sind.
Der Personalaufwand selbst umfasst rd. 7,1 T€ für die Aufwendungen im Rahmen einer geringfügigen Beschäftigung.
Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und auf Sachanlagen schlugen mit rd. 4,3 Mio. € zu Buche.
Sonstige betriebliche Aufwendungen fielen in Höhe von rd. 6,9 Mio. € an. Hiervon ent- fällt der Großteil auf den Abgang von Sachanlagen (rd. 2,4 Mio. €), der durch den Rückbau von Mietobjekten entstanden ist, sowie auf die Rückbaumaßnahmen selbst (rd. 1,0 Mio. €) und auf die Bewirtschaftung von Grundstücken und Anlagen (rd.
1,0 Mio. €).
Das Geschäftsjahr 2017 schließt für die Kommunalanstalt mit einem Ergebnis von 0,00 €.
d) Bilanz
Die Bilanzsumme zum 31.12.2017 beträgt rd. 17,73 Mio. €.
Auf der Aktivseite sind Sachanlagen in Höhe von rd. 9,0 Mio. € ausgewiesen. Im Um- laufvermögen werden insgesamt rd. 7,9 Mio. € bilanziert. Hierzu zählen die Vorräte mit 155 T€, Forderungen mit rd. 4,4 Mio. € sowie der Kassenbestand (Guthaben bei Kredit- instituten) mit rd. 3,3 Mio. €. Nicht bilanziert sind die Forderungen gegenüber Kommu- nen aus Möblierungsvereinbarungen, die über den Zeitraum des laufenden Jahres hin- ausgehen. Die Vereinbarungen wurden mit monatlicher Zahlungsweise über einen Zeit- raum von bis zu vier Jahren geschlossen. Die Forderungen werden jahresweise ver- bucht und betragen für die Restlaufzeit der Vereinbarungen insgesamt 399.301,32 € zum Stand 01.01.2018.
Das Eigenkapital bleibt durch das Jahresergebnis von 0,00 € unverändert bei 0,1 Mio. €. Verbindlichkeiten bestehen in Höhe von rd. 17,6 Mio. €, darunter rd. 14,1 Mio. € gegenüber dem Landkreis als Anstaltsträger für den vereinbarten Übergang der Mietereinbauten sowie von beweglichen Sachanlagen.
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Seite 4 e) Ausblick 2018
Die Kommunalanstalt ist durch Vorgaben des Landes in 2018 gefordert, eine Auslas- tung von 70 % der Kapazität der Gemeinschaftsunterkünfte einzuhalten. Zu diesem Zweck stellt die Kommunalanstalt den kreisangehörigen Städten und Gemeinden wei- terhin Wohnraum aus nicht mehr belegten Gemeinschaftsunterkünften für die gemeind- liche Anschlussunterbringung zur Verfügung. Hiermit sowie mit der Rückgabe von nicht mehr benötigten Mietobjekten trägt die Kommunalanstalt ebenfalls zu einer Entspan- nung auf dem Wohnungsmarkt bei. Insgesamt konnten den Kommunen über 1.000 Un- terbringungsmöglichkeiten bereitgestellt und in vielen Fällen Umzüge von Flüchtlingen nach der vorläufigen Unterbringung vermieden werden.
Der Verwaltungsausschuss wird in seiner nichtöffentlichen Sitzung am 12.07.2018 die Angelegenheit vorberaten. Die Mitglieder des Verwaltungsrats werden in der Sitzung am 18.07.2018, vorbehaltlich der Weisung durch den Kreistag am 19.07.2018, über die Feststellung des Jahresabschlusses 2017 und die Entlastung des Vorstands der Kom- munalanstalt beschließen. Dem Kreistag wird über das Ergebnis der Sitzungen berich- tet.
II. Finanzielle / Personelle Auswirkungen
keine
III. Zuständigkeit
Der Verwaltungsrat der Kommunalanstalt für Wohnraum im Landkreis Karlsruhe AöR entscheidet nach § 102b Abs. 3 S. 2 Nr. 2 GemO i. V. m. § 8 Abs. 2 Buchst. a) und f) der Anstaltssatzung auf Weisung des Kreistages über die Feststellung des Jahresab- schlusses und die Entlastung des Vorstands.
Der Kreistag ist gemäß § 1 Nr. 20 der Hauptsatzung des Landkreises Karlsruhe i. V. m.
§ 8 Abs. 2 Buchst. a) und f) der Anstaltssatzung zuständig.