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Kommunalanstalt für Wohnraum im Landkreis Karlsruhe AöR (KWLK AöR) - Wirtschaftsplan 2019

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Az.: 20.22002-484.653-4440045

Sitzungsvorlage KT/07/2019

Kommunalanstalt für Wohnraum im Landkreis Karlsruhe AöR (KWLK AöR)

- Wirtschaftsplan 2019

TOP Gremium Sitzung am Öffentlichkeitsstatus

8 Kreistag 24.01.2019 öffentlich

1 Anlage

Wirtschaftsplan 2019

Die Anlage wird ausschließlich im Ratsinformationsdienst zur Verfügung gestellt.

Beschlussvorschlag

Der Kreistag weist den Verwaltungsrat der Kommunalanstalt für Wohnraum im Land- kreis Karlsruhe AöR an, in der Verwaltungsratssitzung am 26.02.2019 den Wirtschafts- plan 2019 mit fünfjähriger Finanzplanung gemäß Anlage 1 festzustellen.

I.Sachverhalt

Die Kommunalanstalt für Wohnraum AöR hat gemäß § 102a Abs. 6 Satz 2 GemO i. V. m. § 48 LKrO einen Wirtschaftsplan bestehend aus Erfolgsplan, Vermögensplan, Stellenübersicht und fünfjährigem Finanzplan aufzustellen.

Der Wirtschaftsplan 2019 ist wie auch im Wirtschaftsplan des Vorjahres weiterhin in die zwei bereits bestehenden Betriebszweige „Gemeinschaftsunterkünfte“ und „Service AUB“ aufgeteilt. Die Gliederung der bisherigen Erfolgspläne stimmt nicht mit der Gliede- rung der Gewinn- und Verlustrechnung des Jahresabschlusses überein. Dies wurde nun angepasst, um eine Transparenz und bessere Übersichtlichkeit der verschiedenen Werke herstellen zu können.

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Az.: 20.22002 - 484.653 - 4440045

Seite 2 1. Erfolgsplan Gemeinschaftsunterkünfte

Das Volumen der Erträge und Aufwendungen beträgt rd. 18,8 Mio. €, was gegenüber dem Planjahr 2018 mit einem Volumen von rd. 24,8 Mio. € eine Reduzierung von rd.

6,0 Mio. € darstellt. Dieser Rückgang spiegelt die ebenfalls stark zurückgegangenen Flüchtlingszahlen sowie den konsequenten Rückbau der Gemeinschaftsunterkünfte im Landkreis wider. Derzeit geht die Kommunalanstalt gemäß dem aktuellen Masterplan (Vorlage KT/45/2018 vom 22.11.2018) davon aus, Ende 2019 noch sechs Liegenschaf- ten für 600 bis 800 Flüchtlinge von den derzeit 32 Unterkünften zu benötigen.

Die Erträge aus den Kombimodellverträgen sowie aus Untervermietungen werden mit rd. 3,0 Mio. € angesetzt, sodass eine Erstattung durch den Landkreis i. H. v. rd.

15,8 Mio. € eingeplant wird. Der Betrag kann somit um rd. 7,2 Mio. € im Vergleich zur Planung 2018 gesenkt werden.

Der Materialaufwand mit den Aufwendungen für bezogene Leistungen und Waren wird mit rd. 11,1 Mio. € angesetzt (rd. 14,8 Mio. € im Vorjahr). Dies ist eine Verbesserung von rd. 3,7 Mio. €. Unter diesen Punkt fällt mit rd. 1,4 Mio. € die Erstattung von Perso- nalkosten an den Landkreis für das an die Kommunalanstalt abgeordnete bzw. beige- stellte Personal. Die bisherige Planung dieser Position erfolgte unter Personalaufwand.

Die Aufwendungen für Mieten und Pachten für die Gemeinschaftsunterkünfte stellen mit rd. 8,3 Mio. € den höchsten Ansatz bei den bezogenen Leistungen und Waren dar. Im Vergleich zum Vorjahr kann der Planwert von rd. 10,8 Mio. € um rd. 2,5 Mio. € reduziert werden. Darin enthalten ist ebenfalls die Miete der Objekte, bei denen der Landkreis Karlsruhe Vermieter ist; sie entspricht der Höhe der Abschreibungen des Landkreises.

Des Weiteren werden hier die Positionen zu Heizung, Brennstoffe mit rd. 0,5 Mio. € (Plan 2018: rd. 1,2 Mio. €), Strom mit rd. 0,6 Mio. € (Plan 2018: rd. 1,6 Mio. €) und Wasser mit rd. 0,3 Mio. € (Plan 2018: rd. 1,1 Mio. €) verortet.

Im Personalaufwand werden lediglich die Aufwendungen für die Beschäftigung der Vor- standsvorsitzenden der Kommunalanstalt geplant, da sie als Beschäftigte der Kommu- nalanstalt nicht zu den abgeordneten bzw. beigestellten Personal zu zählen ist.

Die planmäßigen Abschreibungen betragen für 2019 rd. 1,9 Mio. €, in der Vorjahrespla- nung waren dies rd. 3,0 Mio. €. Hierbei zeigen sich die ersten Auswirkungen des Rück- baus.

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen kommen auf eine Summe von rd. 6,0 Mio. €.

Dies ist eine Verschlechterung gegenüber den in 2018 geplanten rd. 5,6 Mio. € um rd.

0,4 Mio. €.

Neben der Reduzierung der meisten Positionen aufgrund der Schließung von Unter- künften, gehören die Aufwandsarten Rückbaumaßnahmen und Aufwand für den Ab- gang von Sachanlagen bei den sonstigen betrieblichen Aufwendungen zu denjenigen, die mit einem höheren Planwert versehen wurden. Für 2019 wird bei den Rückbau- maßnahmen ein Planwert von rd. 2,0 Mio. € angesetzt, im Vergleich zur Vorjahrespla- nung ist dieser um rd. 0,8 Mio. € erhöht. Der Abgang von Sachanlagen wurde bisher nicht mit einem Planwert versehen, er wird für 2019 mit rd. 1,0 Mio. € angesetzt. Diese Rückbaukosten werden vom Land Baden-Württemberg während des Jahres bezahlt.

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Seite 3 Der Betriebszweig GU schließt mit einem Jahresfehlbetrag von rd. 0,1 Mio. €, der durch den gleichlautenden Überschuss aus dem Betriebszweig Service AUB ausgeglichen wird. In Summe wird folglich ein ausgeglichener Erfolgsplan vorgelegt.

2. Erfolgsplan Service AUB

Von den Möblierungsvereinbarungen im Bereich Anschlussunterbringungen können Erträge i. H. v. rd. 0,1 Mio. € erwartet werden. Da keine weiteren Vereinbarungen in Aussicht stehen, werden keine Mittel bei den Aufwendungen angesetzt. Der Betriebs- zweig schließt somit mit einem Jahresüberschuss von rd. 0,1 Mio. €, und trägt im Rück- bau der Kostenminimierungspflicht des Landkreises Rechnung.

3. Vermögensplan

Die Finanzierungsmittel (Einnahmen) setzen sich aus den Abschreibungen i. H. v. rd.

1,85 Mio. € und den Aufwendungen für den Abgang von Sachanlagen i. H. v. rd.

1,0 Mio. €, die bei Rückbauten von Gemeinschaftsunterkünften für den Abschrieb von Mietereinbauten anfallen, zusammen.

Der Finanzierungsbedarf (Ausgaben) setzt sich aus der Tilgung der jährlichen Ab- schreibungen für die Mietereinbauten und Sachanlagen i. H. v. rd. 2,71 Mio. € sowie für Ausgaben für Sachanlagen und immaterielle Anlagenwerte i. H. v. rd. 0,14 Mio. € zu- sammen.

Der Verwaltungsrat der Kommunalanstalt hat am 07.11.2018 den vorliegenden Wirt- schaftsplan 2019 beraten und den Eckpunkten zugestimmt. Die Angelegenheit wurde in der nichtöffentlichen Sitzung des Verwaltungsausschusses am 10.01.2019 vorberaten und dem Kreistag einstimmig zur Beschlussfassung empfohlen.

II. Finanzielle / Personelle Auswirkungen

Die Ausgleichszahlungen für die Gemeinschaftsunterkünfte von Seiten des Landkreises Karlsruhe fließen in voller Höhe in die Spitzabrechnung mit dem Land Baden- Württemberg ein.

III. Zuständigkeit

Der Vorstand der Kommunalanstalt ist gemäß § 10 Abs. 2 der Anstaltssatzung dazu verpflichtet, dem Verwaltungsrat den Wirtschaftsplan (Erfolgs- und Vermögensplan mit Stellenübersicht) und eine fünfjährige Finanzplanung so rechtzeitig vorzulegen, dass der Verwaltungsrat vor oder zu Beginn des neuen Geschäftsjahres darüber beschließen kann.

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Der Verwaltungsrat entscheidet gemäß § 8 Abs. 2 Buchstabe a) der Anstaltssatzung i. V. m. § 102 b Abs. 3 Satz 2 GemO und § 1 Nr. 20 der Hauptsatzung des Landkreises Karlsruhe auf Weisung des Kreistages über die Feststellung des Wirtschaftsplanes.

Referenzen

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