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Kommunalanstalt für Wohnraum im Landkreis Karlsruhe (KWLK) - Wahl der Mitglieder des Verwaltungsrats

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Büro des Landrats

Az.: 10.11001; 10.2-012.15-4875643

Sitzungsvorlage KT/54/2019

Kommunalanstalt für Wohnraum im Landkreis Karlsruhe (KWLK) - Wahl der Mitglieder des Verwaltungsrats

TOP Gremium Sitzung am Öffentlichkeitsstatus

12 Kreistag 25.07.2019 öffentlich

keine Anlagen

Beschlussvorschlag

Der Kreistag benennt im Wege der Einigung folgende weiteren Mitglieder und Stellver- treter/innen für den Verwaltungsrat der Kommunalanstalt für Wohnraum im Landkreis Karlsruhe:

Mitglieder Stellvertreter/innen

CDU / Junge Liste Roß, Uli Saladino, Lorenzo Schrempp, Sebastian Scholz, Klaus-Dieter Coenen, Hans-Gerd Bistritz, Bernhard

Freie Wähler Stober, Bernd Wolff, Martin Killinger, Bernd Johs, Günther

SPD Masino, Franz Bauer, Gerhard

Huge, Klaus Detlev

(Gastmitglied) Sickinger, Wolfgang Grüne Seufert-Dittes, Dorothea Schneider, Heidi

FDP Keydel, Dr., Martin

(Gastmitglied) Lorch, Gernot

AfD Laitenberger, Andreas

(Gastmitglied) von Massow, Gabriele

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Az.: 10.11001; 10.2 - 012.15 - 4875643

Seite 2 I.Sachverhalt

In der Sitzung des Kreistages vom 21.07.2016 wurde die Gründung der Kommunalan- stalt für Wohnraum im Landkreis Karlsruhe beschlossen. Aufgabe der Kommunalanstalt ist die Bereitstellung von Wohnraum, insbesondere für die Unterbringung von Flüchtlin- gen im Landkreis Karlsruhe. Weitere Aufgabe der Kommunalanstalt ist die Beratung und Unterstützung von kreisangehörigen Städten und Gemeinden bei der Anschlussun- terbringung von Flüchtlingen. Organe der Kommunalanstalt sind der Vorstand und der Verwaltungsrat (§ 4 Abs. 1 Anstaltssatzung).

Vorstandsvorsitzende der Kommunalanstalt ist Frau Barbara Früh, Amtsleiterin des Amtes für Gebäudemanagement. Frau Früh ist bis zum 31.12.2019 gewählt.

Der Verwaltungsrat besteht aus 9 Mitgliedern. Für jedes Mitglied wird ein Stellvertre- ter/eine Stellvertreterin bestellt. Der jeweilige Landrat des Landkreises Karlsruhe ist kraft Amtes Mitglied. Der Landrat kann seinen ständigen allgemeinen Vertreter mit sei- ner Vertretung im Vorsitz des Verwaltungsrats beauftragen (§ 7 Abs. 3 Satz 1 Anstalts- satzung).

Bisherige Besetzung

Neben Herrn Landrat Dr. Christoph Schnaudigel als gesetzlichem Vertreter sind im Verwaltungsrat vertreten:

Mitglieder Stellvertreter/innen

CDU Roß, Uli Fischer, Dr., Doreen

Schrempp, Sebastian Scholz, Klaus-Dieter Ehrlein, Dr., Matthias Bistritz, Bernd

Freie Wähler Deckers, Heinz-Jürgen Martin, Timo Hauser, Karl-Heinz Bratzel, Wolfgang

SPD Roser, Heinz E. Rupp, Markus

Masino, Franz Linsin, Walter

Grüne Seufert-Dittes, Dorothea Flüß, Uwe

Die Amtszeit endet mit dem Ablauf der Wahlzeit automatisch (§ 7 Abs. 4 Anstaltssat- zung). Ausscheidende Mitglieder üben ihr Amt bis zum Amtsantritt der neuen Mitglieder weiter aus (§ 7 Abs. 4 Anstaltssatzung).

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Az.: 10.11001; 10.2 - 012.15 - 4875643

Seite 3 Vorschlag für die neue Besetzung

Es stehen lediglich acht Sitze zur Verfügung. Bei der Verteilung nach Sainte- Lagué/Schepers ergeben sich bei der Vergabe des 8. Sitzes gleiche Höchstzahlen bei der SPD, FDP und AfD. Die Fraktionen haben sich darauf verständigt, die Sitzzahl auf 10 zu erhöhen, damit jede Fraktion mit mindestens einem Mitglied in dem Gremium vertreten sein kann, daraus ergeben sich für die neue Verwaltungsperiode sieben Sitze und zusätzlich drei Sitze für Gastmitglieder.

Für die Wahl in den Verwaltungsrat haben die Fraktionen auf Grundlage der Verteilung nach Sainte-Lagué/Schepers folgende Mitglieder des Kreistags vorgeschlagen:

Mitglieder Stellvertreter/innen

CDU / Junge Liste Roß, Uli Saladino, Lorenzo Schrempp, Sebastian Scholz, Klaus-Dieter Coenen, Hans-Gerd Bistritz, Bernhard

Freie Wähler Stober, Bernd Wolff, Martin Killinger, Bernd Johs, Günther

SPD Masino, Franz Bauer, Gerhard

Huge, Klaus Detlev

(Gastmitglied) Sickinger, Wolfgang Grüne Seufert-Dittes, Dorothea Schneider, Heidi

FDP Keydel, Dr., Martin

(Gastmitglied) Lorch, Gernot

AfD Laitenberger, Andreas

(Gastmitglied) von Massow, Gabriele

Wahlverfahren

Es ist die Einigung über die Zusammensetzung des Gremiums anzustreben. Nur wenn eine solche Einigung nicht zustande kommt, werden die vom Kreistag zu entsendenden Mitglieder aufgrund von Wahlvorschlägen nach den Grundsätzen der Verhältniswahl unter Bindung an die Wahlvorschläge gewählt. Wird nur ein gültiger oder kein Wahlvor- schlag eingereicht, findet Mehrheitswahl ohne Bindung an die vorgeschlagenen Bewer- berinnen und Bewerber statt. Eine Einigung setzt einen einstimmigen Beschluss aller anwesenden stimmberechtigten Kreistagsmitglieder ohne Stimmenthaltungen voraus.

In der Vergangenheit erfolgte die Besetzung immer im Wege der Einigung.

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Az.: 10.11001; 10.2 - 012.15 - 4875643

Seite 4 Die zur Bestellung vorgeschlagenen Kreisräte sind bei der Wahl nicht befangen (§ 14 Abs. 3 Satz 2 LKrO).

II. Finanzielle / Personelle Auswirkungen

keine

III. Zuständigkeit

Analog der Verfahrensweise bei der Entsendung von Vertretern in Gesellschafterver- sammlungen, Aufsichtsräte u.a. erfolgt die Wahl der Vertreter/innen des Verwaltungs- rats im Kreistag (§ 1 Abs. 1 Nr. 2 b) der Hauptsatzung des Landkreises Karlsruhe.

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