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VO Staatliche Rechnungsprüfungsämter

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Verordnung

der Sächsischen Staatsregierung

über den Sitz und die Bezeichnung der Staatlichen Rechnungsprüfungsämter

Vom 19. Mai 1992

Aufgrund von § 13 des Gesetzes über den Rechnungshof des Freistaates Sachsen (RHG) vom 11. Dezember 1991 (SächsGVBl. S. 409) wird im Einvernehmen mit dem Sächsischen Rechnungshof verordnet:

§ 1

1Staatliche Rechnungsprüfungsämter werden in Löbau, Wurzen und Zwickau eingerichtet.

2Sie führen in der Bezeichnung den Namen des Ortes, an dem sie ihren Sitz haben.1

§ 2

Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft.

Dresden, den 19. Mai 1992

Die Sächsische Staatsregierung:

Prof. Dr. Biedenkopf Eggert

Heitmann

Prof. Dr. Milbradt Rehm

(i. V. Dr. Geisler) Prof. Dr. Meyer Dr. Schommer Dr. Jähnichen (i. V. Vaatz) Dr. Geisler Vaatz Dr. Weise Dr. Ermisch

§ 1 geändert durch Verordnung vom 23. September 2004 (SächsGVBl. S. 532)

Änderungsvorschriften

Verordnung der Sächsischen Staatsregierung zur Änderung der Verordnung über den Sitz und die Bezeichnung der Staatlichen Rechnungsprüfungsämter

vom 23. September 2004 (SächsGVBl. S. 532)

VO Staatliche Rechnungsprüfungsämter

https://www.revosax.sachsen.de Fassung vom 01.01.2005 Seite 1 von 1

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