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Gesellschaft braucht Journalismus – Journalismus braucht Gesellschaft

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Gesellschaft braucht Journalismus – Journalismus braucht Gesellschaft

Der Jahreswechsel brachte keine guten Nachrichten für alle, denen die Meinungsvielfalt in Deutschland am Herzen liegt: Die Financial Times eingestellt, die Frankfurter Rundschau in der Insolvenz und die Westfälische Rundschau ohne Journalistinnen und Journalisten. Nicht erst seit diesen dramatischen Entwicklungen diskutieren Medienpolitik, Wissenschaft und Praxis über Möglichkeiten, wie qualitätsvoller Journalismus zukünftig unterstützt und gesichert werden kann. Einig sind sich die meisten, dass der Markt allein kein Garant für gute Recherche und unabhängige Berichterstattung sein kann. Unter dem Druck, ökonomisch immer erfolgreicher sein zu müssen oder zu wollen, bleibt bei manchen Unternehmen für die journalistische Qualität nur noch die zweite Reihe auf der Agenda übrig. Nur so ist auch zu erklären, dass sich ein Verlag dazu versteigen kann, eine Zeitung wie die Westfälische Rundschau als

„Zweitprodukt“ ohne eigene Redaktion zu produzieren.

Unsere demokratische Gesellschaft aber braucht guten, fundierten Journalismus und der ist ohne gut ausgebildete, ebenso bezahlte und mit genügend Zeit für Recherche ausgestattete Journalistinnen und Journalisten eben nicht zu haben.

Wir werden in Zukunft nicht darum herum kommen, dass die Gesellschaft entsprechende unterstützende Angebote entwickelt, insbesondere auch im Lokalen. Die in Nordrhein-Westfalen entstandene Idee einer „Stiftung Vielfalt und Partizipation“, aber auch Crowdfunding oder speziell an Rechercheprojekte gebundene Stipendien wie die der Otto-Brenner-Stiftung sind gute Ansätze dafür.

Damit solche Projekte inhaltlich unabhängig bleiben, braucht es allerdings eine transparente plurale Kontrolle. Nur so ist gewährleistet, dass Themenauswahl und Recherche nicht von einseitigen Interessen gesteuert werden. Fest steht aber: Die Gesellschaft braucht Journalismus, und sie muss dafür sorgen, dass dieser die Rahmenbedingungen erhält, die er für seine Arbeit benötigt.

Michael Sommer

Themen:

Streit über Depublikation 2 Leistungsschutz für Urheber 3 Hacker greifen Initiative

Urheberrecht an 3

Auskunftsrecht für Presse 4 KSK – Überprüfung 5 Produzentenstudie 2012 5 Rundfunkfinanzierung I 6 Rundfunkfinanzierung II 7 Rangliste Pressefreiheit 8 rbb: Petition für Freie 10 NDR zu Kabel Deutschland10 SR und Arbeitnehmerrechte11 ZDF: Protest gegen

Stellenstreichungen 12 FR: Bitteres Ende 13 WR: Schließung fragwürdig14 ProQuote verleiht Preise 15 DW-Intendantensuche 16

Personalien 17

Medienlink 17

Veranstaltungen 18

Impressum 18

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Internet-Enquête streitet über Depublikationspflicht

Uneinigkeit herrschte Ende Januar in der Enquête-Kommission „Internet und Digitale Gesellschaft“ über die öffentlich-rechtlichen Online-Angebote.

Grundsätzlich sind zwar alle Beteiligten dafür, die Regel im Rundfunkstaatsvertrag aufzuheben, nach der journalistische Inhalte auf den öffentlich-rechtlichen Seiten nach einigen Tagen wieder gelöscht werden müssen (Depublikationspficht). Die Koalitionsfraktionen fügten aber einen Passus hinzu, nachdem dies nur für Angebote zulässig sein soll, die, verglichen mit dem Angebot privater Anbieter, einen Mehrwert darstellen. SPD, Grüne und Linke kritisierten diese Formulierung.

Der medienpolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion Martin Dörmann bezeichnete die Position der Regierungsfraktionen als „fragwürdig“. Sie würde die Angebote des öffentlich-rechtlichen Rundfunks auf eine Lückenfüller-Funktion reduzieren. Statt einer Beschränkung des Funktionsauftrages im Onlinebereich durch eine Ausweitung der Begrenzungsfunktion des 3-Stufen-Tests sollte vielmehr darum gerungen werden, wie der öffentlich-rechtliche Rundfunk im Rahmen seiner verfassungsgerichtlich bestätigten Entwicklungsgarantie höchstmögliche und zukunftsfähige Qualitätsstandards erzeugen kann. „Hier bedarf es Verbesserungen, aber keiner Systemfrage, wie sie die Regierungskoalition stellt. Es sollte insgesamt um mehr Angebote von Qualitätsmedien im Netz gehen und nicht um weniger.“

Die SPD-Bundestagsfraktion vertrete die Auffassung, dass Online-Angebote öffentlich-rechtlicher Sender durchaus in den publizistischen Wettbewerb mit Angeboten kommerzieller und nicht-kommerziell tätiger Privater treten sollen.

Dieser Qualitätswettbewerb habe dem dualen System insgesamt genutzt und Deutschland zu einem der Länder mit dem besten Programmangebot gemacht.

Dieses Verständnis haben alle Länder und der Bund im Verfahren um die Einordnung der Rundfunkfinanzierung als Beihilfe geteilt. Nur gemeinsam könnten alle Medienarten hochwertige Informationen für jetzige und zukünftige Generationen attraktiv machen. „Wir fordern eine klare Strategie und einen Kriterienkatalog, der dem Publikum und auch den Konkurrenten klar macht, in welchen Bereichen und mit welchen Schwerpunkten öffentlich-rechtliche Angebote zum publizistischen Wettbewerb einen Beitrag leisten können (und wo nicht). Es sollte ergebnisoffen und unter Benennung des „public value“ geprüft werden, ob das Rundfunksystem die kommunikativen Interessen der Gesellschaft

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– unter Einbeziehung aller Anbieter und möglicher negativer Auswirkungen – optimal ausbalanciert. Hier sind die öffentlich-rechtlichen Anstalten in der Pficht“, so Dörmann.

ver.di: Bei Leistungsschutzrecht Urheber fair beteiligen

Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft ver.di hat die Abgeordneten des Bundestages aufgefordert, sich endlich klar auf die Seite der Journalistinnen und Journalisten zu stellen. Anlässlich der Anhörung zum Gesetzentwurf für ein Leistungsschutzrecht für Presseverlage Ende Januar erklärte der stellvertretende Vorsitzende Frank Werneke: „Wenn Verlage ein exklusives Leistungsschutzrecht für ihre Inhalte im Netz bekommen sollen, dann müssen die Urheberinnen und Urheber dieser Inhalte angemessen an den Einnahmen beteiligt werden. Ohne die Urheberinnen und Urheber gäbe es schließlich keine Inhalte, über deren Vergütung wir hier diskutieren.“ Das Gesetz müsse deshalb klarstellen, dass ihnen mindestens 50 Prozent der Einnahmen zustünden – anstelle der unklaren Formulierung einer „angemessenen Beteiligung“. Notwendig sei es daher auch, das Leistungsschutzrecht über die bestehenden Verwertungsgesellschaften umzusetzen.

Kritisch bewertete der ver.di-Vize die aktuelle Kampagne von Google gegen das Leistungsschutzrecht. „Mit einem Leistungsschutzrecht wird nicht das Ende der Informationsfreiheit eingeläutet. Es geht um den legitimen Anspruch von Rechteinhabern, die gewerbliche Nutzung ihrer Inhalte vergütet zu bekommen – so wie es im Urheberrecht üblich ist“, unterstrich Werneke. Die Kritik von ver.di richte sich nicht gegen die Schaffung eines Leistungsschutzrechts. Profitieren dürfe davon aber nicht einseitig der Verlag – die Urheberinnen und Urheber seien als die eigentlichen Leistungserbringer an den Einnahmen fair zu beteiligen.

Hackerangriff auf Initiative Urheberrecht

Mit einer so genannten Denial-of-Service-Attacke wurde Mitte Februar das Webangebot der Initiative Urheberrecht, einem Zusammenschluss von über 30 Urheberorganisationen, lahmgelegt. Unbekannte brüsteten sich unter anderem über Twitter, sich daran beteiligt zu haben. „Wer Computersabotage wählt, anstatt sich mit Argumenten einer inhaltlichen Auseinandersetzung zu stellen, disqualifiziert sich selbst“, verurteilte Prof. Gerhard Pfennig, der Sprecher der

www.urheber.info

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Initiative, diesen Angriff. Wenn nun Verbände und Gruppen attackiert würden, die dafür eintreten, dass Medien- und Kulturschaffende von ihrer Arbeit leben können, zeuge das von einem miserablen Demokratieverständnis. „Der urheberfeindliche Mythos von der Gratiskultur, das vermeintliche Ideal, sich fremde Werke kostenlos aneignen zu können, wird den Kreativen kaum die notwendigen angemessenen Honorare und Tantiemen herbeischaffen, die sie zum Überleben brauchen“, kritisiert Pfennig. Wer Informationsangebote im Netz mit solchen Angriffen lahmlege, übe Zensur aus. Das sei das Gegenteil eines freien Netzes.

dju: Auskunftsanspruch für Presse klarstellen

Als „nicht hinnehmbaren Eingriff in die grundgesetzlich geschützte Pressefreiheit“ kritisiert die Deutsche Journalistinnen- und Journalisten-Union (dju) in ver.di das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zu Auskunftsrechten von Journalisten. Das Gericht ist Mitte Februar zu dem Schluss gekommen, dass die Landespressegesetze keine Informationsansprüche über die Arbeit von Bundesbehörden darstellen.

„Verwaltungsrechtliche Hürden dürfen nicht dazu führen, dass es keine Transparenz über die Arbeit von Bundesbehörden wie zum Beispiel dem Bundesnachrichtendienst gibt. Wenn die landesspezifischen Regelungen hier nicht greifen, bedarf es bundesweiter gesetzlicher Standards“, forderte der dju- Vorsitzende Ulrich Janßen. Es müsse im ureigensten Interesse der Bundesregierung liegen, den ungehinderten Zugang der Presse zu Informationen über die Arbeit der Bundesbehörden auch in Zukunft sicherzustellen.

„Journalisten brauchen einen durchsetzbaren Anspruch auf Informationen auch von Bundesbehörden, um ihrer Aufgabe nachkommen zu können“, stellte Janßen klar. Darüber hinaus sei die Auffassung des Bundesverwaltungsgerichts, wonach die Garantie der Pressefreiheit durch die Verfassung nur einen Mindeststandard an Auskünften vorsehe, verfassungsrechtlich zumindest bedenklich. Die dju werde dies prüfen und gegebenenfalls weitere Schritte gegen das Urteil einleiten. Auch der Deutsche Journalisten-Verband kritisierte das Urteil. Damit könnten Bundesbehörden Informationen zurückhalten und kritische Recherchen blockieren.

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KSK: Für Überprüfung der Auftraggeber

In der wieder auffammenden Diskussion um die Überprüfung von gegenüber der Künstlersozialkasse abgabepfichtigen Unternehmen sieht der stellvertretende Vorsitzende der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di), Frank Werneke, einen „durchsichtigen Versuch der Einfussnahme durch die Auftraggeberlobby, sich eines bewährten Systems zum Schutz von selbstständigen Kreativen zu entledigen“. Da immer mehr Arbeit auf Selbstständige und in prekäre Arbeitsformen verlagert werde, sei es notwendiger denn je, die korrekte Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen durch die Rentenversicherung genau zu überprüfen. Dazu gehöre auch die Zahlung der Künstlersozialabgabe.

Bereits jetzt profitierten die Verwerter künstlerischer und publizistischer Leistungen von einem – gegenüber dem Arbeitgeberanteil zu den regulären Sozialversicherungsbeiträgen – günstigen Abgabesatz von derzeit 4,1 Prozent. Je weniger Unternehmen in die Pficht genommen würden, desto stärker würden verantwortungsvolle Verwerter belastet und werde damit das System der Künstlersozialversicherung diskreditiert. Auch eine Überprüfung von Betrieben auf missbräuchliche Beschäftigungsformen, wie etwa Scheinselbstständigkeit, sei in der heutigen Zeit mehr denn je erforderlich, um die Sozialkassen zukunftsfähig zu erhalten.

„Die Künstlersozialkasse mit ihrem Modell der Auftraggeberbeteiligung hat sich als zukunftsweisende Institution bewährt“, betonte Werneke. Die Initiative von Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen, eine Prüfung der Abgabepfichtigen als gesetzliche Aufgabe festzuschreiben, sei ebenso selbstverständlich wie begrüßenswert. Ähnlich äußerte sich der Deutsche Journalistenverband.

Produzentenstudie 2012: Bayern bester Standort

Die deutschen Produzenten haben Bayern bzw. München im bundesweiten Vergleich als besten Produktionsstandort beurteilt. Dies hat die erste bundesweite Studie zur deutschen Film- und Fernsehwirtschaft seit zwölf Jahren ergeben, in der die wirtschaftliche Situation der Produktionsunternehmen, die Beschäftigungsstruktur und die Produktionsstandorte im Vergleich untersucht wurden. Die Studie wurde im Auftrag der Filmförderanstalt, der Medienanstalt Berlin-Brandenburg und der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien durchgeführt.

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Danach liegt die bayerische Landeshauptstadt auf Platz eins, vor Berlin, Köln und Hamburg. Die dort ansässigen Produzenten begründen ihre Bewertung mit der besten Produktionsinfrastruktur, der besten verkehrstechnischen Anbindung und sonstigen Infrastruktur, der besten Länderförderung, der besten Lebensqualität und der unkompliziertesten Kooperation mit Behörden. In puncto „Verfügbarkeit qualifizierten Personals“ steht Berlin an der Spitze. Bei der Kundennähe wurde Köln am besten bewertet. Hamburg belegt überwiegend mittlere Plätze und ist Schlusslicht bei der Produktionsinfrastruktur und der Länderförderung. Eine schlechte Bewertung bekam München in der Kategorie Mietpreise, Personal- und Lebenshaltungskosten. In der Beschäftigtenstruktur schnitt Bayern sehr gut ab.

2011 waren von insgesamt 22.750 Mitarbeitern jeder vierte sozialversicherungspfichtige Angestellte in der Film- und Videoproduktion jeweils in Bayern (5.735 Mitarbeiter) oder Nordrhein-Westfalen (5.784 Mitarbeiter) beschäftigt, gefolgt von Berlin, Brandenburg und Hamburg. 65 Prozent der Gesamtzahl waren bei TV- und Kinoproduzenten beschäftigt (14.300 Mitarbeiter).

1700 Unternehmen im Bereich audiovisuelle Produktion sind in Deutschland aktiv. 600 davon arbeiten mit Schwerpunkt Fernsehproduktion, 300 produzieren vor allem Kinofilme. Die übrigen 800 Unternehmen verteilen sich auf die Produktion von Image-, Werbe-, Industrie- und Dienstleisterfilmen. Der Gesamtumsatz der Produktionsbranche lag 2011 bei rund 4,8 Mrd. Euro. Die Hälfte der Umsätze (2,43 Mio. Euro) entfällt auf TV- und Kino-Produzenten.

Davon erwirtschafteten die TV-Produzenten 1,82 Mrd. Euro, die Kinoproduzenten 0,61 Mrd. Euro. Die restlichen Umsätze entfallen auf die Produzenten im weiteren Sinne. Dazu zählen Image, Werbe- und Industriefilmproduzenten. Bei den TV-Produktionen gehen 62 Prozent der Umsätze auf öffentlich-rechtliche und 38 Prozent auf private Fernsehveranstalter zurück. Auf ein Prozent der Produktions-Unternehmen (25 Unternehmen) entfällt fast die Hälfte des gesamten Umsatzes.

Produzenten-Allianz zur Rundfunkfinanzierung

Die Produzenten-Allianz hat sich Ende Januar für die Umstellung auf den haushaltsbezogenen Rundfunkbeitrag ausgesprochen. Dieser stelle die Finanzierung von ARD und ZDF auf eine zeitgemäße Grundlage. Er habe das Potenzial, die Finanzierung der öffentlich-rechtlichenSender zu vereinfachen und zu entbürokratisieren. Das öffentlich-rechtliche Rundfunksystem sei unbestreitbar eines der besten der Welt. Die Qualitätsprogramme von ARD und ZDF setzten Tag für Tag kulturelle Schwerpunkte, gehörten zu den wichtigsten Eckpfeilern der kulturellen Identität Deutschlands und leisteten wichtige Beiträge zur

Gefördert haben die Studie der FilmFernsehFonds Bayern, die Film- und Medienstiftung NRW, Nordmedia, medienboard Berlin- Brandenburg, die Filmförderung Hamburg Schleswig-Holstein und die Mitteldeutsche

Medienförderung. Befragt wurden alle Film- und Fernseh- Prodzenten in Deutschland. Die Studie ist erschienen im Vistas Verlag und kann bestellt werden unter:

produzentenstudie@

produzentenallianz.de

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Meinungsvielfalt und Demokratie. Hergestellt würden die Programme zum großen Teil von der deutschen TV-Produktionswirtschaft, die rund zwei Drittel ihres Umsatzes mit Produktionen für öffentlich-rechtliche Sender realisiere.

Besorgt äußerten die Produzenten sich über das „Einfrieren“ der Finanzmittel für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk. „Wo nicht einmal eine Infationsrate ausgeglichen wird – von Wachstum ganz zu schweigen – leidet vor allem der Programmbereich unter immer weitergehenden Einsparungen, die sich zwangsläufig auf die Qualität der Programme auswirken können“, so die Produzenten-Allianz. Beitragerhöhungen würden aber derzeit weder von der Politik noch von den Sendern als darstell- und durchsetzbar betrachtet. Die Produzenten raten den Sendern zu einer größtmöglichen Offenheit: „Eine neue Kultur der Transparenz kann den Sendern helfen, selbstbewusst und mit verständlichen und vergleichbaren Zahlen für ihr Programm und das öffentlich- rechtliche System zu werben und so ihre Akzeptanz in der Öffentlichkeit zu verbessern.

Rundfunkbeitrag: Druck der Wirtschaft standhalten

„Eine grundlegende Reform des öffentlich-rechtlichen Gebührensystems war überfällig. Die neue Abgabe pro Wohnung und Betriebsstätte ist und bleibt deshalb grundsätzlich der richtige Weg“, erklärte Frank Werneke, stellvertretender Vorsitzender der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di), zur Debatte über den neuen Rundfunkbeitrag. Für ver.di sei dabei klar, dass neben Privatpersonen auch Unternehmen und öffentliche Einrichtungen ihren Anteil am Beitragsaufkommen leisten müssten, da Rundfunk eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe sei. „Die pauschale Kritik am Rundfunkbeitrag teilen wir nicht. Denn es gibt auch Beitragszahler, für die die Beitragslast sinkt.

So zum Beispiel müssen Solo-Selbständige, die zuhause arbeiten, nur noch einen Rundfunkbeitrag leisten“, sagte Werneke. ver.di unterstütze die Ankündigung der ARD, eine sinnvolle Evaluierung der Anwendung des neuen Rundfunkbeitrages vorzunehmen. Wie bei jedem grundlegenden Systemwechsel würden sich aus der Praxis heraus Anpassungen ergeben.

Nicht akzeptabel sei die aggressive Lobbyarbeit von einigen Unternehmen wie zum Beispiel des Drogeriehändlers Rossmann. Die Wirtschaft müsse wie bisher einen angemessenen Beitrag zur Finanzierung des Rundfunks übernehmen. „Das ist absolut angemessen“, sagte Werneke. Die Länder, ARD und ZDF dürften dem Druck der Wirtschaft nicht nachgeben, damit nicht Bürgerinnen und Bürger einseitig belastet würden. In der Öffentlichkeit werde heute oft der falsche

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Eindruck erweckt, ARD und ZDF wollten sich durch den neuen Rundfunkbeitrag bereichern. „Bei allen berechtigten Diskussionen sind die Öffentlich-Rechtlichen nach wie vor ein Qualitätsgarant in unserer Medienlandschaft. Das ist einmalig und erhaltenswert“, so der ver.di-Vize weiter. Mit dem neuen Rundfunkbeitrag bestehe die Chance, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk auch in Zukunft auf sicheren finanziellen Beinen stehe.

ROG: Rangliste der Pressefreiheit

Reporter ohne Grenzen (ROG) hat Ende Januar die aktuelle Rangliste der Pressefreiheit veröffentlicht. Die Rangliste vergleicht die Situation der Medien in 179 Staaten und Regionen bis Ende November 2012. An der Spitze der Rangliste stehen europäische Länder, Schlusslichter sind wie seit Jahren Eritrea, Nordkorea und Turkmenistan. Finnland, die Niederlande und Norwegen haben sich als weltweitend führend beim Schutz der Pressefreiheit behauptet. Dazu tragen liberale Regelungen über den Zugang zu Behördeninformationen sowie Schutz journalistischer Quellen bei. In Finnland haben die Bürger seit 2010 sogar ein einklagbares Recht auf eine bezahlbare Breitbandverbindung. Kein anderes Land hat seine Platzierung so verschlechtert wie Mali (Platz 99), das viele Jahre einer der Vorreiter der Pressefreiheit in Afrika war. Nach dem Militärputsch im März sowie der Machtübernahme im Norden durch Tuareg und Islamisten mussten viele Radiosender im Rebellengebiet ihren Betrieb einstellen. Auch in der Hauptstadt waren Zensur und gewaltsame Übergriffe auf Journalisten an der Tagesordnung. Japan rutschte vor allem wegen seiner restriktiven Informationspolitik im Gefolge der Atomkatastrophe von Fukushima 2011 um 31 Plätze ab und rangiert nur noch auf Platz 53. Der Oman (Rang 141) ging gegen fast 50 Blogger und Netzaktivisten strafrechtlich vor, um ein Übergreifen des Arabischen Frühlings zu verhindern. Das Land rutschte deshalb 24 Plätze ab.

In Europa nimmt Deutschland (Platz 17) weiter eine mittlere Position ein.

Problematisch ist hier vor allem die abnehmende Vielfalt der Presse: Aus Geldmangel arbeiten immer weniger Zeitungen mit eigener Vollredaktion, mehrere Redaktionen wurden 2012 komplett geschlossen. Gleichzeitig investieren Unternehmen und PR-Agenturen steigende Summen, um ihre Inhalte in den Medien unterzubringen. Zudem gelangen Journalisten oft nur schwer an Informationen von Behörden. Mit Sorge beobachtete ROG die Diskussionen um

www.reporter-ohne-grenzen.de

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ein neues Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung und Drohungen radikaler Gruppen gegen kritische Berichterstatter. Positiv hervorzuheben ist ein neues Bundesgesetz vom August 2012, das Journalisten stärker vor Durchsuchungen schützt.

Verschlechtert hat sich die Situation in Ungarn (Platz 56), wo seit den umstrittenen Mediengesetzen Selbstzensur in den Redaktionen weit verbreitet ist. Die nationalkonservative Regierung kontrolliert den öffentlich-rechtlichen Rundfunk, während das linksliberale Klubradio seit mehr als einem Jahr um den Erhalt seiner Sendelizenz kämpft. In Italien (Platz 57) lehnte das Parlament Ende November 2012 erst in zweiter Lesung einen Gesetzentwurf ab, der für Journalisten, anders als für sonstige Personen, Haftstrafen wegen Verleumdung vorsah. In Griechenland (Platz 84) werden Journalisten immer häufiger von extremistischen Gruppen oder der Polizei angegriffen. In der Türkei (Platz 154) saßen seit dem Ende des Militärregimes 1983 nie so viele Journalisten im Gefängnis wie heute. Vielen werden Straftaten nach dem umstrittenen Antiterrorgesetz zur Last gelegt. Oft erhalten weder Angehörige noch Anwälte Informationen über die Anklage und Zugang zu den Akten. Weil sie Gefangene übermäßig lange in Untersuchungshaft hält, wurde die Türkei wiederholt international kritisiert. Eine Reform des Antiterrorgesetzes im Juli 2012 brachte jedoch nur geringfügige Verbesserungen. In Russland (Platz 148) behinderte die Staatsspitze die Berichterstattung über Großdemonstrationen gegen die umstrittene Wiederwahl Wladimir Putins. In überraschender Eile wurde im Sommer die Gesetzgebung zur Verleumdung verschärft, die erst kurz zuvor liberalisiert worden waren. Seit September 2012 existiert eine „Schwarze Liste“

blockierter Internetseiten, die Kinder vor Pornografie oder anderen schädlichen Inhalten schützen und „Hochverrat“ verhindern soll. Die Überwachung des Internets ist in hohem Maße intransparent, da eine kleine Expertengruppe darüber entscheidet, welche Seiten blockiert werden. In der Ukraine (Platz 126), die im Januar den Vorsitz der OSZE übernommen hat, ist die Gewalt gegen Journalisten 2012 deutlich gestiegen, wobei Übergriffe selten verfolgt werden.

Kaum verbessert hat sich die Situation in Aserbeidschan (Platz 156) und Belarus (Platz 157), wo mit Ilcham Alijew und Alexander Lukaschenko zwei ausgesprochen pressefeindliche Präsidenten regieren.

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Petition: Freie in den rbb-Personalrat

Der ver.di-Senderverband im Rundfunk Berlin-Brandenburg (rbb) fordert die politischen Verantwortlichen, insbesondere die Koalitionsparteien von SPD und CDU in Berlin sowie SPD und die Linke in Brandenburg auf, sich für die Rechte freier Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im rbb einzusetzen. Die anstehende Änderung des Rundfunkstaatsvertrages müsse genutzt werden, damit Freie im rbb endlich durch den Personalrat vertreten werden können, wie dies in anderen Rundfunkanstalten längst normal sei. Dafür wurde eine Online-Petition gestartet, in der es unter anderem heißt: „Im rbb arbeiten neben den rund 1800 Festangestellten fast eben so viele feste Freie (§12a Tarifvertrag für arbeitnehmerähnliche Personen TvaäP). Es ist nicht nachvollziehbar, warum diese nicht die gleichen Vertretungsrechte haben sollten wie die Festangestellten und nicht auch durch den Personalrat vertreten werden können.“ Diese Diskriminierung freier Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im rbb müsse endlich beendet werden. Der rbb-Staatsvertrags sollte deshalb ergänzt werden, analog zu anderen Anstalten, insbesondere orientiert am Wortlaut des für den WDR geltenden Gesetzes. Alternativ dazu könnte gleich die Gültigkeit des Berliner Personal-Vertretungs-Gesetzes für den rbb vereinbart werden, ebenfalls mit dem erweiterten Beschäftigungsbegriff. Damit würden die Landesregierungen in Berlin und Potsdam sicherstellen, dass sich auch der rbb zeitgemäß weiter entwickeln könne und nicht vom Trend der Vertretung der „arbeitnehmerähnlichen Freien“

in immer mehr öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten abgekoppelt werde.

NDR kritisiert Vorgehen von Kabel Deutschland

Als „ebenso unnötig wie unverständlich“ hat NDR-Intendant Lutz Marmor Mitte Februar die angekündigte Verschlechterung des Angebots durch Kabel Deutschland (KD) bezeichnet. Der börsennotierte Kabelnetzbetreiber hat begonnen, einzelne Dritte Programme aus seinem Angebot auszuspeisen.

Betroffen sind u. a. die Regionalmagazine im NDR Fernsehen: Bisher waren z. B.

in Hamburg auch die Sendungen für Schleswig-Holstein, Niedersachsen und Mecklenburg-Vorpommern via KD-Kabel zu empfangen - damit ist seit 12.

Februar Schluss. Gleiches gilt auch für Menschen, die im Hamburger Umland wohnen und dort künftig das „Hamburg Journal“ nicht mehr über KD-Kabel sehen können. Außerdem hat KD angekündigt, einseitig die bislang gute technische Qualität der digital übertragenen öffentlich-rechtlichen Programme im Kabel zu reduzieren.

Zur Online-Petition:

http://tinyurl.com/aqqaups

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NDR-Intendant Lutz Marmor: „Hier sollen die Zuschauerinnen und Zuschauer ohne Not in einen Rechtsstreit hineingezogen werden. Vor dem Hintergrund, dass die ARD mit Kabel Deutschland in Gesprächen über eine Lösung des Konfikts ist, erscheint der Schritt umso unverständlicher.“ Hintergrund ist ein Rechtsstreit mit ARD und ZDF. Die Sender hatten schon vor Jahren angekündigt, nicht mehr länger für die Verbreitung ihrer Programme an die großen Kabelfirmen zahlen zu wollen. Wichtigstes Argument: Die Netzbetreiber erhalten bereits von ihren Kunden ein Nutzungsentgelt, das z. B. für KD-Einzelkunden mindestens 18,90 Euro beträgt. Auf diese Weise kassieren die großen Kabelnetzbetreiber doppelt – was in anderen europäischen Ländern aus gutem Grund völlig unüblich ist: Schließlich wird das Kabelfernsehen erst durch Programminhalte für Verbraucher überhaupt attraktiv. NDR Intendant Marmor appellierte an Kabel Deutschland, die angekündigten Maßnahmen zu überdenken bzw. rückgängig zu machen. „Wir stellen Kabel Deutschland wie allen anderen Netzbetreibern unsere Programme nach wie vor in bester technischer Qualität zur Verfügung. Kabel Deutschland sollte sie im Interesse ihrer Kunden vollständig einspeisen.“

ver.di an SR: Arbeitnehmerrechte nicht einschränken

Der stellvertretende Vorsitzende der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) Frank Werneke hat Anfang Februar an den Saarländischen Rundfunk (SR) appelliert, alle Versuche zu unterlassen, die Mitbestimmungsrechte seiner Personalvertretung einzuschränken. Er reagierte damit auf die Ankündigung des Senders, im Streit um die Mitbestimmungsrechte des Personalrats bei den so genannten festen freien Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern vor das Bundesverfassungsgericht zu ziehen: „Der Saarländische Rundfunk will mit dieser Verfassungsbeschwerde erreichen, dass unsere freien Kolleginnen und Kollegen nicht mehr unter den Schutz des Saarländischen Personalvertretungsgesetzes fallen. Dieser Vorgang hat Signalwirkung für alle öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten.“ Werneke wertet dies als Angriff auf elementare Arbeitnehmerrechte und als Kampfansage an ver.di.

„Den Sendern reichen die oft prekären Beschäftigungsverhältnisse der vielen freien Journalistinnen, Journalisten und Selbstständigen nicht mehr aus“, beschreibt der Personalratsvorsitzende des Saarländischen Rundfunks, Michael Steinmetz, die Entwicklung. „Sie wollen auch bei unseren festen freien Kolleginnen und Kollegen und damit bei sozial abhängig Beschäftigten das Recht auf ‚hire and fire‘ nach Gutsherrenart ohne lästige Mitbestimmung des

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Personalrates.“ Dabei machten die freien Kolleginnen und Kollegen im Allgemeinen dieselbe Arbeit wie die Angestellten. „Wir lassen uns nicht

auseinander dividieren“, unterstrich Steinmetz .

Nach dem Saarländischen Personalvertretungsgesetz zählen die unter § 12 a des Tarifvertragsgesetzes fallenden festen freien Mitarbeiter zur Gruppe der Angestellten. Weil der Sender bei der Einschränkung und Beendigung der Tätigkeit eines solchen Mitarbeiters die gesetzlichen Mitbestimmungsregeln nicht eingehalten hatte, klagte der Personalrat und erhielt in 3. Instanz vor dem Bundesverwaltungsgericht Recht. Danach unterliegen Personalangelegenheiten von „12a-Mitarbeitern“ dem Mitbestimmungsrecht des Personalrats.

Protest: Stellenstreichungen gehen an die Substanz

„400 weniger sind zu viel!“, mit diesem Slogan haben ZDF-Mitarbeiterinnen und ZDF-Mitarbeiter Ende Januar 2013 in Mainz gegen den Abbau von über 400 Stellen protestiert. Das teilte die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft ver.di auf ihrer Webseite mit. Die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs (KEF) hat dem ZDF im Personalbereich Einsparungen von 75 Millionen Euro vorgeschrieben. Das entspricht 400 Vollzeitkräften. Da die Reduzierungen aber auch viele Teilzeitbeschäftigte treffen, ist die Zahl der betroffenen Beschäftigten noch weitaus größer. Unter den Kürzungen leiden vor allem die Freien. In vielen Fällen nehme das bereits existenzielle Ausmaße an, prekäre Beschäftigungsverhältnisse entstünden, so die Gewerkschaft.

Der Deutsche Journalistenverband (DJV) forderte das ZDF auf, die Sparmaßnahmen nicht zu Lasten journalistischer Arbeitsplätze umzusetzen. Die Akzeptanz des Senders hänge vom ausgewogenen Programm-Mix aus Unterhaltung und Information ab, so der DJV-Vorsitzende Michaels Konken Ende Februar. Der Informationsanteil dürfe nicht weiter zurückgefahren werden.

Unumstritten sei die Absicht von Intendant Thomas Bellut, jüngere Zielgruppen für das ZDF zu gewinnen. Als Einstieg könnten Spartenkanäle das richtige Mittel sein. Wie im Hauptprogramm gelte auch dabei: „Ohne journalistische Qualität geht’s nicht.“

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FR als eigenständigen Titel erhalten

„Mit der Entscheidung des Bundeskartellamts, den Weg frei zu machen für eine Übernahme von 28 Redakteurinnen und Redakteuren der Frankfurter Rundschau (FR) durch die Frankfurter Allgemeine Zeitung (FAZ), ist nach langen Wochen und Monaten ein für unsere FR-Kolleginnen und Kollegen zermürbender Prozess zu Ende gegangen. Über 400 Menschen werden ihre Arbeit verlieren“, sagte der stellvertretende Vorsitzende der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) Frank Werneke Ende Februar. Die Behörde hatte zuvor der so genannten Sanierungsfusion beider Zeitungen zugestimmt. Zumindest das weitere Erscheinen der Traditionszeitung FR sei damit sichergestellt. „Auch wenn es richtig ist, dass der Titel FR erhalten bleiben kann, ist es bitter, dass durch die Insolvenz der FR rund 250 Arbeitsplätze allein in der Druckerei vernichtet werden“, unterstrich Werneke. Mit dem Erhalt der FR seien klare Erwartungen verbunden: „Das linksliberale Profil der FR als eigenständigem Titel, der mit starken Meinungen eine wesentliche Rolle in der publizistischen Landschaft spielt, muss erhalten bleiben und ihre redaktionelle Unabhängigkeit etwa durch ein Redaktionsstatut gesichert werden.“

„Seit Jahrzehnten hat die Mannschaft des Neu-Isenburger Druckzentrums hervorragende Qualität produziert. Es ist unfassbar, dass es damit nun in den nächsten drei Monaten vorbei sein soll“, sagte Werneke. Die Belegschaft reagiere zu recht mit Wut und Enttäuschung:„Da hätte mehr getan werden müssen, um die berufiche Zukunft der Kolleginnen und Kollegen zu sichern“, betonte Werneke. Der desaströse Fehler, das Druck- und Verlagshaus der FR in die vorläufige Insolvenz zu bringen, habe die soliden Kundenbeziehungen für die im Kern gesunde Druckerei zerrüttet und in der Folge zum Aus der FR geführt. Denn dadurch sei der Investorenprozess derart belastet gewesen, dass keine konstruktiven, am Erhalt der Druckerei und der Zeitung orientierten Übernahmekandidaten mehr gefunden wurden.

Scharf kritisierte Werneke, dass noch immer nicht die Mittel für eine Vorfinanzierung der Abfindungen und eine länger als sechs Monate laufende Transfergesellschaft für die FR-Beschäftigten bereitstünden, die nun ihre Kündigung erhielten: „Die Kolleginnen und Kollegen haben in den vergangenen Jahren wesentlich dazu beigetragen, den Erhalt der FR zu sichern. Die Gesellschafter DuMont Schauberg (MDS) und die SPD-eigene Medienholding DDVG müssen diese Leistung auch dadurch anerkennen, dass sie zusätzliche

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Mittel zur Verfügung stellen, um die Abfindungen vorzufinanzieren und eine bessere Ausstattung der Transfergesellschaft zu gewährleisten.“

Schließung der WR-Redaktion nicht nachvollziehbar

Als „fragwürdig und nicht nachvollziehbar“ hat der stellvertretende Vorsitzende der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) Frank Werneke Ende Januar die Entscheidung der WAZ-Mediengruppe kritisiert, die Redaktion der Westfälischen Rundschau (WR) zum 1. Februar zu schließen und insgesamt 120 Beschäftigte zu entlassen. Ein Sozialplan wurde bereits im Dezember 2012 verhandelt und abgeschlossen. Die WR selber soll weiter erscheinen, ihr Inhalt von konkurrierenden Verlagen und anderen WAZ-Titeln produziert werden. „Die WR hat ihren guten Namen daher, dass sie über eine hervorragende Redaktion verfügt, die in der Region fest verwurzelt ist, die Zusammenhänge aber auch darüber hinaus einordnen kann. Das lässt sich nicht so einfach von heute auf morgen durch Inhalte von außen ersetzen, geschweige denn lässt sich diese Entscheidung betriebswirtschaftlich vernünftig erklären“, sagte Werneke. Auch die Mitgesellschafterin in der WR, die SPD-Medienholding DDVG, ohne deren Wissen und Zustimmung das faktische Ende der WR eingeläutet wurde, sei entsetzt. Das sei „bemerkenswert“ und ein weiteres Indiz dafür, dass es tatsächlich keine wirtschaftlich nötigen oder überzeugenden Gründe für das Aus der WR-Redaktion gebe.

Die Geschäftsführung der WAZ-Mediengruppe habe den Lokalredaktionen, die erst im Herbst in die „Lokaloffensive“ gegangen sei, zu wenig Zeit gegeben, sich zu entwickeln. Der Inhalt der Konkurrenz müsse nun teuer bezahlt werden, während die WAZ-Mediengruppe eine Stimme verliere, die in der Region von Gewicht sei. „Durch die Übernahme von Inhalten aus anderen Häusern wird der journalistischen Vielfalt gerade im regionalen Bereich ein weiterer schwerer Schlag versetzt“, unterstrich Werneke und bemängelte die „publizistische Mutlosigkeit“ der WAZ-Mediengruppe als „fatal“. Der Konzern sei wirtschaftlich gesund und profitabel, die Entscheidung diene offenbar ausschließlich dem Zweck, den nicht schlechten Renditen des Konzerns einen weiteren Schub zu verleihen oder kurzfristigen Finanzbedarf einzelner Gesellschafterkreise zu decken. „Die Querelen zwischen den beiden Gesellschafterkreisen unter den WAZ-Eigentümern werden hier zu Lasten der Arbeitnehmer, der Leser und der Presselandschaft im bevölkerungsreichsten Bundesland ausgetragen. Statt in die Zukunft des Journalismus zu investieren, in den Ausbau von online-Angeboten, in exklusive, gut recherchierte Geschichten, wird kurzfristig gedacht und

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entsprechend gehandelt. Und die Beschäftigten müssen die Quittung dafür bezahlen“, kritisierte Werneke.

ProQuote verleiht „Preise mit Gefühl”

Die Initiative „ProQuote” hat Ende Februar erstmals ihre „Preise mit Gefühl“

verliehen. Die Jury ist der neunköpfige Vorstand des Vereins, der den Frauenanteil in den Chefetagen der Medien steigern will. Ihr offener Brief an die Leitungen der Medien hatte vor einem Jahr Furore gemacht mit der Frage, ob die deutschen Chefredakteure und Intendantinnen und Intendanten es bis 2017 schaffen würden, die Quote von Frauen in Führungspositionen auf 30 Prozent zu bringen.

Hauptgewinner war ZEIT-Chefredakteur Giovanni di Lorenzo, dem der goldene

„Hahn im Korb” überreicht wurde als Zeichen seines Muts. Di Lorenzo hatte auf der Titelseite der ZEIT geantwortet: „Namens der Chefredaktion der ZEIT erkläre ich: Wir nehmen den Ball auf und werden alles in unserer Macht stehende tun, dieser Forderung gerecht zu werden.” Seinen Worten folgten Taten: Mit Sabine Rückert hat die Zeitung nun eine stellvertretende Chefredakteurin; der Frauenführungsanteil in der Textredaktion liegt bei 30,4 Prozent – ein „Grund zum Jubel”, so ProQuote-Vorsitzende Annette Bruhns.

Der Preis „Hasenherz” wurde dem Intendanten des Südwestrundfunks, Peter Boudgoust, in Abwesenheit verliehen. Er erhielt ihn für seine „Feigheit gegenüber der Quote“. Nachdem er im Juni 2012 vier Direktorenstellen mit Männern nachbesetzte, fragte ProQuote zweimal nach, wie sich diese Besetzungen zum Gleichstellungsziel des öffentlich-rechtlichen Senders verhielten. Boudgoust antwortete: „Ich habe großes Verständnis für Ihr Engagement. Und doch gibt es – wie ich finde – ein passendes Sprichwort: Gras wird nicht länger, wenn man dran zieht.“ Bruhns: „Der Vergleich ist so schief, dass es schmerzt.” Ein Sonderpreis ging an Frank Schirrmacher, Herausgeber der Frankfurter Allgemeinen Zeitung. Grund laut ProQuote: Dem Publizisten, scheine Selbstkritik fremd zu sein. Das Anliegen von ProQuote war der FAZ vor einem Jahr nur eine dürre Meldung wert – der Rest war Schweigen. ProQuote hat nachgezählt: Die Frankfurter Allgemeine hat zwei Ressortleiterinnen, und damit einen Frauenführungsanteil von 8,7 Prozent. Die fünf Männer an der Spitze der Zeitung sind ganz unter sich. Zur Ermutigung zu mehr Normalität verlieh der Verein Schirrmacher – ebenfalls in Abwesenheit – den „Trau dich”-Frosch.

www.pro-quote.de

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ProQuote möchte den beiden abwesenden Preisträgern die Trophäen noch persönlich überreichen. SWR-Chef Boudgoust kann dann auch mit Lob rechnen:

Der Sender hatte gestern mitgeteilt, dass drei Hauptabteilungen künftig von Frauen geleitet werden, Kultur, Familie und Unterhaltung. Dadurch werde

„Führung im SWR weiblicher”, so Boudgoust. Bruhns: „Steile Lernkurve, weiter so!”

DW: Stimmen zur Intendantensuche

Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) hat sich Ende Januar zur Nachfolge des Intendanten der Deutschen Welle, Erik Bettermann, positioniert.

„Was die Deutsche Welle an ihrer Spitze braucht, ist eine Persönlichkeit mit großer journalistischer und multimedialer Kompetenz, einem klaren und eindeutigen Profil, das parteipolitische Unabhängigkeit garantiert sowie der Bereitschaft und Fähigkeit, für qualifizierte und engagierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gute Arbeitsbedingungen in allen Funktionsbereichen und an beiden Standorten zu gewährleisten“, forderte der stellvertretende ver.di-Vorsitzende Frank Werneke. Die Deutsche Welle befände sich in einem tiefgreifenden Umstrukturierungsprozess, um ihrem gesetzlichen Auftrag angesichts zunehmender europäischer wie globaler Herausforderungen gerecht zu werden.

Qualifizierte und motivierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter könnten zu Recht erwarten, dass die Politik für die notwendigen Ressourcen sorgt und die dringend erforderlichen Mittel in größerem Umfang als bisher zur Verfügung stellt, sagte Werneke.

Bereits Mitte Januar hatte der Vorsitzende des Deutschen Journalistenverbandes Michaels Konken gefordert, dass der künftige Intendant – unabhängig von seiner politischen Ausrichtung – in der Lage sein müsse, die langjährige Unterfinanzierung des Senders zu beenden. „Idealerweise verfügt der neue Intendant über medienpolitische Erfahrung und ist international gut vernetzt“, meint Konken.

Piel hört vorzeitig als WDR-Intendantin auf

WDR-Intendantin Monika Piel hat Ende Januar mitgeteilt, dass sie aus persönlichen Gründen ihre Tätigkeit beenden wird, sobald die Nachfolge geregelt ist. Sie ist seit 2007 Intendantin des WDR. Am 30.5.2012 wurde sie vom

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Rundfunkrat erneut für sechs Jahre gewählt. In den Jahren 2011 und 2012 war sie als erste Frau in der Geschichte des Senderverbundes ARD-Vorsitzende.

Die Journalistin wurde 1951 in Bensberg geboren. 1976 schloss sie ein Studium der Betriebswirtschaft an der Fachhochschule für Wirtschaft in Köln ab und studierte anschließend Jura und Orientalistik an der Uni Köln. Bereits während des Studiums war sie für den WDR als Assistentin von Werner Höfer im

„Internationalen Frühschoppen" tätig. 1978 fing Piel beim WDR Hörfunk an, von 1979 bis 1982 arbeitete sie als Redakteurin und Reporterin für die aktuellen Magazine von WDR 2. Von 1982 bis 1984 arbeitete sie als freie Journalistin in Portugal u.a. für den WDR. Nach ihrer Rückkehr nach Deutschland ging sie als Hörfunk-Parlamentskorrespondentin für Wirtschafts- und Finanzpolitik ins WDR- Studio Bonn. 1993 wurde Piel Leiterin der Hörfunk-Programmgruppe Wirtschaft, Landwirtschaft, Umwelt und Verkehr, 1996 Programmchefin der Welle WDR 2. Es folgte 1997 die Ernennung zur Chefredakteurin und im selben Jahr zur stellvertretenden Hörfunkdirektorin. 1998 wurde Piel Hörfunkdirektorin des WDR. Während der ARD-Geschäftsführung des WDR 2001/2002 leitete sie die ARD-Hörfunkkommission.

Medienlinks

krautreporter – eine neue Crowdfunding-Plattform

Das erste Projekt hat es schon geschafft: Auf der im Januar gestarteten Crowdfunding-Plattform „krautreporter“ hat sich das Buchprojekt „Formosa!

Das ist Taiwan“ die finanzielle Unterstützung gesichert. Ein erster Erfolg für die

„Journalismus-Crowdfunding-Plattform für den deutschsprachigen Raum“. Sie bietet journalistischen Projekten die Möglichkeit, um Finanzierung durch viele freiwillige Unterstützer zu werben. Innerhalb einer bestimmten Frist muss eine bestimmte Summe zusammenkommen, sonst gehen die bis dahin eingegangenen Beträge an die Spenderinnen und Spender zurück. Fünf Prozent der Finanzierungssumme müssen als Gebühr bezahlt werden, hinzu kommen Gebühren für das Überweisungssystem PayPal.

Veranstaltungen

Lokale Medien in der digitalen Welt

www.krautreporter.de

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DLM-Symposium

21. März 2013 dbb forum

Friedrichstr. 169/170 10117 Berlin

Die Veranstaltung dreht sich u.a. um folgende Fragen: Welche Auswirkungen haben die fortschreitende Digitalisierung und die Entwicklung im Onlinemarkt auf die klassischen lokalen Medien – Lokal-TV, Lokalradio und Tageszeitungen?

Wie werden sich die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen für die lokalen Medien im Rezipienten- und Werbemarkt verändern? Welcher Handlungsbedarf besteht für Politik und Regulierung, die lokale Vielfalt zu erhalten? Welche Rahmenbedingungen und Maßnahmen sind notwendig, um die Existenz und Finanzierung lokaler Medien in einer veränderten Medienwelt zu sichern?

Herausgeber:

DGB-Bundesvorstand, Referat Medienpolitik, Henriette-Herz- Platz 2, 10178 Berlin Redaktion:

Dr. Sabine Nehls Tel: 02129-959644 SabineNehls@aol.com Der medien-newsletter kann abonniert werden über:

www.dgb.de/service/newsletter Infos und Anmeldung unter: : www.dlm-symposium.org

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