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Die Landesregierung und ihre Aufgaben

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Die Landesregierung

und ihre Aufgaben

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Impressum Herausgeber:

Staatskanzlei des Landes Brandenburg Strategische Presse-und Öffentlichkeitsarbeit Heinrich-Mann-Allee 107

14473 Potsdam

Für den Inhalt der einzelnen Bereiche zeichnen die jeweiligen Ressorts bzw. die Staatskanzlei verantwortlich.

Druck:

Staatskanzlei der Landesregierung Brandenburg

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Der Ministerpräsident und die neun Landesministerinnen und -minister bilden die Regierung des Landes Brandenburg. Der Ministerpräsident wird vom Landtag gewählt und ernennt die Ministerinnen und Minis- ter. Er bestimmt die Richtlinien der Regierungspolitik und ist dafür dem Landtag gegenüber verantwortlich.

In nerhalb dieser Richtlinien leitet jeder seinen Geschäftsbereich selbstständig und in eigener Verantwortung.

Bei Meinungsverschiedenheiten zwischen mehreren Ministerien entscheidet die Landesregierung.

Alle wichtigen Entscheidungen zu politischen Grundsatzfragen, zu Gesetzes entwürfen sowie zu wichtigen administrativen und personellen Fragen trifft die Landesregierung in ihren Kabinettsitzungen, die wöchentlich in der Staatskanzlei stattfinden.

Die Staatskanzlei und die Ministerien stehen als „Oberste Landesbehörden“ an der Spitze der Landesverwal- tung. Ihnen nachgeordnet sind die „Landesoberbe hörden“ und die „Unteren Landesbehörden“.

Der Aufgabenbestand und die Gestaltungsmöglichkeiten eines Landes sind da von abhängig, ob die Gesetz- gebungs- und Verwaltungszuständigkeiten beim Bund oder bei den Ländern liegen. Eigene Gesetzgebungs- und Verwaltungszu ständigkeiten haben die Länder beispielsweise im Bildungswesen, in Angelegen heiten des Rundfunks und des Fernsehens, im Kommunal-und Polizeirecht. Bei der Gesetzgebung des Bundes wirken die Länder über den Bundesrat mit.

Der Ministerpräsident hat in seiner Regierungserklärung am 18. November 2009 die Schwerpunkte der Landes- regierung für die laufende Legislaturperio de benannt. „Gemeinsinn und Erneuerung: Ein Brandenburg für alle“

lautet das Leitmotiv der Landesregierung für die weitere Entwicklung des Landes, um für die kommenden Jahrzehnte gut aufgestellt zu sein. Mit gezielten Investitionen in Bildung, Forschung und Wirtschaft will die Landesregierung den Menschen in Brandenburg – allen voran den Kindern und Jugendlichen – gute Bildungs- und Lebenschancen eröffnen. Wirtschaftliche Erfolge und soziale Gerechtigkeit sollen miteinander verbunden und zugleich der Haushalt solide geführt werden.

Die Landesregierung hat eine Informationspflicht gegenüber dem Landtag und unterliegt einer intensiven parla- mentarischen Kontrolle. Die Abgeordneten des Landtages haben das Recht auf Auskunft und Aktenvorlage sowie Zugang zu den Dienststellen der Landesverwaltung. Die Öffentlichkeit wird durch die Landesre gierung regelmäßig über die Ziele ihrer Politik sowie über konkrete Vorhaben der Landesverwaltung informiert.

Der Internetauftritt www.brandenburg.de ist mit über 100.000 Seiten ein wich tiger Bestandteil der Öffentlich- keitsarbeit der Landesregierung. Ziel ist es, Bür gerinnen und Bürgern, Besuchern sowie Unternehmen eine breite Palette an Informationen über das Land Brandenburg bereitzustellen. Die Arbeit der Landes regierung und ihrer nachgeordneten Behörden sowie der Kommunen wird stets aktuell und umfassend aufbereitet.

Die Landesregierung

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Der Ministerpräsident des Landes Brandenburg

geboren am 29. Dezember 1953 in Potsdam (Brandenburg), 3 Kinder, verheiratet Ausbildung und Beruf

1972 Abitur an der Erweiterten Spezialoberschule Kleinmachnow 1972 bis 1974 Grundwehrdienst in der Nationalen Volksarmee (NVA) 1974 bis 1979 Studium an der Technischen Hochschule Ilmenau;

Abschluss als Diplomingenieur für biomedizinische Kybernetik 1979 bis 1980 wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut für Lufthygiene

Karl-Marx-Stadt (heute Chemnitz)

1980 bis 1982 Direktor für Ökonomie und Technik im Kreiskrankenhaus Bad Freienwalde 1982 bis 1987 Postgradualstudium der Umwelthygiene an der Akademie

für Ärztliche Fortbildung Berlin

1982 bis 1990 Abteilungsleiter Umwelthygiene bei der Hygieneinspektion Potsdam 1988 Gründung der AG Pfingstberg und der Potsdamer Bürgerinitiative

ARGUS (Arbeitsgemeinschaft für Umweltschutz und Stadtgestaltung) 1989 Gründungsmitglied und Sprecher der Grünen Liga

Dezember 1989 Teilnehmer an den Verhandlungen des Zentralen Runden Tisches bis Februar 1990 der DDR

Matthias

Platzeck

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Februar 1990 Minister ohne Geschäftsbereich im Kabinett Modrow bis April 1990

März 1990 parteiloser Volkskammerabgeordneter für die Grüne Partei der DDR,

bis Oktober 1990 parlamentarischer Geschäfts führer der Fraktionsgemeinschaft Bündnis 90 / Grüne Oktober 1990 parteiloser Bundestagsabgeordneter von Bündnis 90 / Grüne

bis Dezember 1990

Oktober 1990 Abgeordneter der Fraktion Bündnis 90 im Landtag Brandenburg bis September 1992

22. November 1990 Minister für Umwelt, Naturschutz und Raumordnung bis 3. November 1998 des Landes Brandenburg

1991 bis 1993 Mitglied des Bundessprecherrates der Partei „Bündnis 90“

1991 bis 1998 Mitglied des Bundesrates

4. November 1998 Oberbürgermeister der Landeshauptstadt Potsdam bis 26. Juni 2002

seit 8. Juli 2000 Landesvorsitzender der SPD

seit 26. Juni 2002 Ministerpräsident des Landes Brandenburg; Mitglied des Bundesrates 13. Oktober 2004 Wiederwahl als Ministerpräsident des Landes Brandenburg 1. November 2004 Präsident des Bundesrates

bis 31. Oktober 2005

15. November 2005 Bundesvorsitzender der SPD bis 10. April 2006

6. November 2009 Wiederwahl als Ministerpräsident des Landes Brandenburg

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Ministerpräsident und Staatskanzlei

Der Ministerpräsident bestimmt die Richtlinien der Landespolitik und vertritt das Land nach außen.

Bei der Erfüllung seiner Aufgaben wird der Ministerpräsident durch die Staatskanzlei unterstützt. Sie ist die Regierungszentrale, das „Ministerium“ des Ministerpräsidenten und wird vom Chef der Staatskanzlei geleitet.

Die Staatskanzlei unterstützt den Ministerpräsidenten bei der Festlegung und Umsetzung der Richtlinien der Landespolitik und koordiniert diese. Die Staatskanzlei entwickelt Strategien für zentrale Vorhaben der Landes- regierung, hilft diese umzusetzen und ist verantwortlich für die Gesamtdarstellung gegenüber der Öffentlichkeit.

Zur Staatskanzlei gehört die Vertretung des Landes beim Bund.

Die Aufgaben spiegeln sich im Aufbau der Staatskanzlei wider. Sie besteht aus vier Abteilungen.

Die Abteilung „Zentrale Angelegenheiten und Internationales“ ist für die allgemeinen Verwaltungsaufgaben wie Organisation, Informationstechnik, Haushalt, Innerer Dienst und Personalmanagement verantwortlich. Hinzu kommen das Justitiariat und die Aufgabenfelder Demografischer Wandel, Bürgerschaftliches Engagement, Orden und Ehrungen, Protokoll, Veranstaltungen und Internationales.

Die Abteilung „Regierungsplanung und Koordinierung“ ist die Schaltstelle zwischen den Ministerien. Sie koordiniert und begleitet die Arbeit der „Ressorts“. Die Referate „Wirtschaft, Finanzen, Arbeit, EU“, „Inneres, städtische und ländliche Entwicklung, Umwelt, Gesundheit“, „Bildung und Wissenschaft, Familie und Gesell- schaft“ koordinieren die Zusammenarbeit der einzelnen Ministerien. Die Abteilung ist ferner zuständig für Medienpolitik und Rundfunk, die Zusammenarbeit der Länder sowie für Kabinetts- und Landtagsangelegen- heiten.

Die Abteilung „Presse- und Öffentlichkeitsarbeit“ wird vom Regierungssprecher geleitet. Sie koordiniert die gesamte Presse-, Öffentlichkeits- und Informationsarbeit der Landesregierung, inkl. des Internetauftrittes www.brandenburg.de mit mehr als 100.000 Seiten.

Die „Vertretung des Landes beim Bund“ mit Sitz in Berlin vertritt die Interessen des Landes Brandenburg gegenüber den Verfassungsorganen der Bundesrepublik Deutschland und liegt im Verantwortungsbereich der Bevollmächtigten des Landes beim Bund. Zu den Aufgaben zählen insbesondere die Mitwirkung an der Bundesgesetzgebung über den Bundesrat sowie die Beobachtung und Beeinflussung der Politik von Bundes- tag und Bundesregierung. Zugleich fungiert die Landesvertretung als „Drehscheibe“, von der aus politische, wirtschaftliche und sonstige Kontakte zu Parteien und Spitzenverbänden, zu Botschaften und Interessengrup- pen in der Bundeshauptstadt geknüpft und vertieft werden können. Als „Schaufenster des Landes“ präsentiert die Landesvertretung in zahlreichen Veranstaltungen die politische, wirtschaftliche und kulturelle Vielfalt des Landes Brandenburg einer breiten Öffentlichkeit.

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Der Chef

der Staatskanzlei Staatssekretär

Albrecht Gerber

geboren am 02.04.1967 in Preetz (Schleswig-Holstein), verheiratet

Ausbildung und Beruf

1987 Abitur

1987 bis 1990 Studium der Politikwissenschaften an der Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn 1990 bis 1991 Pressesprecher des SPD-Landesverbandes

und der SPD-Landtagsfraktion Brandenburg

1991 bis 1993 Fortsetzung des Studiums an der Freien Universität Berlin;

Abschluss als Diplom-Politologe

1991 bis 1993 Mitarbeiter einer SPD-Abgeordneten im Landtag Brandenburg 1993 bis 1994 Referent in der Staatskanzlei des Landes Brandenburg 1994 bis 1997 Persönlicher Referent von Staatssekretär Rainer Speer

im Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Raumordnung des Landes Brandenburg

1997 bis 1998 Mitarbeiter im SPD-Parteivorstand („Kampa“) in Bonn 1999 Referent in der Staatskanzlei des Landes Brandenburg

1999 bis 2006 Büroleiter der Ministerpräsidenten Manfred Stolpe und Matthias Platzeck

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2006 bis 2009 Leiter der Abteilung Regierungsplanung und Koordinierung in der Staatskanzlei des Landes Brandenburg

seit November 2009 Chef der Staatskanzlei des Landes Brandenburg

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Die Bevollmächtigte

des Landes Brandenburg beim Bund Staatssekretärin

geboren am 20.08.1971 in München (Bayern), 2 Kinder

Ausbildung und Beruf

1991 Studium der Rechtswissenschaften;

Aufbaustudium Unternehmenssanierung an der Universität Regensburg 1996 Rechtsreferendarin in Frankfurt (Oder); Zulassung zur Rechtsanwältin 1999 bis 2002 Wissenschaftliche Mitarbeiterin und Büroleiterin bei Dr. Peter Danckert,

Mitglied des Deutschen Bundestages

2001 Lehrauftrag am Otto-Suhr-Institut, Freie Universität Berlin 2003 bis 2004 Projektmanagerin bei der Deutschen Druck-und Verlagsgesellschaft

2001 Eintritt in die SPD

seit 2002 Mitglied des Unterbezirksvorstandes der SPD Dahme-Spreewald seit 2002 Mitglied des Landesvorstandes der brandenburgischen SPD

19. September 2004 Direktwahl in den Brandenburger Landtag (Wahlkreis Dahme-Spreewald I) 2005 bis 2007 Vorsitzende des Sonderausschusses zur Überprüfung von Normen

und Standards im Landtag

ab 2007 wirtschaftspolitische Sprecherin der SPD-Fraktion 28. September 2008 Wahl in den Kreistag Dahme-Spreewald

Tina Fischer

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27. September 2009 Erneute Direktwahl in den Landtag

Gesetzlich vorgeschriebene Rückgabe des Landtags mandats mit der Berufung zur Staatssekretärin

seit November 2009 Bevollmächtigte des Landes Brandenburg beim Bund stellvertretendes Mitglied der deutsch-französischen Freundschaftsgruppe stellvertretendes Mitglied der deutsch-russischen Freundschaftsgruppe

Regierungssprecher

Thomas Braune

geboren am 14. Januar 1959 in Halle/Saale (Sachsen-Anhalt) Ausbildung und Beruf

1965 bis 1977 Schulbesuch in Halle/Saale; Abschluss mit dem Abitur 1977 bis 1979 Volontariat beim Jugendradio DT 64 des DDR-Rundfunks;

dazwischen Grundwehrdienst in der NVA 1979 bis 1983 Journalistikstudium an der Universität Leipzig;

Abschluss als Diplomjournalist 1983 bis 1991 Arbeit beim Jugendradio DT 64 in Berlin ab 1986 Mitbegründer, Redakteur, Reporter, Moderator

und stellvertretender Leiter der Sportredaktion bei DT 64 1991 bis 1995 Tätigkeit als Redakteur, Reporter, Moderator und Chef vom Dienst

bei Antenne Brandenburg (ORB) in Potsdam 1995 bis 2004 Arbeit vor und hinter der Kamera beim ORB-Fernsehen

seit 1997 verantwortlich für landespolitische Berichterstattung, Moderator u. a. des Politik-Magazins „Die Woche” und der Diskussionssendung „VOR ORT“

2001 bis 2004 ehrenamtlicher Vorsitzender der „Landespressekonferenz Brandenburg”

seit 1. März 2004 Regierungssprecher des Landes Brandenburg

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Der Minister

der Finanzen und stellv. Ministerpräsident

Dr. Helmuth Markov

geboren am 5. Juni 1952 in Leipzig (Sachsen), verheiratet, 3 Kinder Ausbildung und Beruf

1970 Abitur, Berufsausbildung zum Buchhändler

1970 bis 1976 Studium am Kiewer Polytechnischen Institut; Dipl.-Ingenieur für Elektrische Antriebe und Automatisierung von Industrieanlagen seit 1973 Mitglied der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands (SED) 1976 bis 1978 Mitarbeiter im Internationalen Lizenzhandel

1984 Promotion (Dr. Ing.)

1978 bis 1990 Abteilungsleiter Forschung / Entwicklung

seit 1990 Mitglied der Partei des Demokratischen Sozialismus (PDS), seit 2007 DIE LINKE

1990 bis 1999 Mitglied des Landtages Brandenburg 1990 bis 2002 Geschäftsführer Eltese GmbH Stolpe

1998 bis 2004 Geschäftsführer LEW Warmwassersysteme GmbH Hennigsdorf 1999 bis 2009 Mitglied des Europäischen Parlamentes

seit 2007 Ehrenamtlicher Direktor des Zentrums für internationalen Dialog und Zusammenarbeit der Rosa-Luxemburg-Stiftung

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seit November 2009 Minister der Finanzen und stellvertretender Ministerpräsident des Landes Brandenburg

Staatssekretärin

Daniela Trochowski

geboren am 12. März 1969 in Roßlau (Sachsen-Anhalt) 1 Kind

Ausbildung und Beruf

1987 Abitur in Chemnitz

1987 bis 1988 Volontariat bei der „Freien Presse“ Karl-Marx-Stadt (heute Chemnitz) 1988 bis 1994 Universität Leipzig; Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät

Abschluss: Dipl.-Volkswirtin

1994 bis 1996 Firma Schels und Sohn GmbH & Co KG;

Maxhütte Haidhof (Bayern), Gruppenleiterin im Rechnungswesen 1996 bis 2002 Wissenschaftliche Mitarbeiterin in der Bundestagsfraktion PDS 2002 bis 2005 Senatsverwaltung für Wirtschaft, Arbeit und Frauen Berlin,

Referentin der Staatssekretäre 2005 bis 2009 Referentin für Steuern und Finanzen

in der Bundestagsfraktion DIE LINKE

seit November 2009 Staatssekretärin im Ministerium der Finanzen des Landes Brandenburgs

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Das Ministerium der Finanzen

Das Ministerium der Finanzen (MdF) des Landes Brandenburg erfüllt vielfältige Aufgaben bei der Gestaltung der Haushalts-, Finanz- und Steuerpolitik und in seiner Verantwortung für die Beteiligungen und Liegenschaften des Landes.

Schulen und Universitäten, ein vielfältiges Kulturangebot, eine gut ausgebaute soziale und verkehrstechnische Infrastruktur, innere Sicherheit, Umweltschutz oder die Förderung der Wirtschaft – all dies trägt zur Entwicklung Brandenburgs bei. Dafür stellt die Landesregierung einen erheblichen Teil des notwendigen Geldes bereit.

Gleichzeitig muss das Finanzministerium darauf achten, dass die Verbindlichkeiten des Landes abgebaut und der Haushalt konsolidiert wird. Der Solidarpakt II läuft 2019 aus – dann muss Brandenburg finanzpolitisch auf eigenen Beinen stehen können. Trotz der Konsolidierungserfordernisse treibt die Landesregierung die nachhal- tige Landesentwicklung voran, indem sie die prioritären Bereiche Bildung, Wissenschaft und Forschung sowie Wirtschaft von notwendigen Einsparzwängen ausnimmt und hierfür nach Möglichkeit noch zusätzliche Mittel bereitgestellt hat. Gleichzeitig ist die Landesregierung bestrebt, den Anteil der Investitionsausgaben auf einem möglichst hohen Niveau zu halten, insbesondere um die im Vergleich zu den westdeutschen Flächenländern immer noch bestehende Lücke in der Infrastrukturausstattung zu verringern.

Das Finanzministerium erstellt in enger Zusammenarbeit mit den anderen Ministerien den Haushaltsplanent- wurf, der anschließend von der Landesregierung verabschiedet wird. Danach wird der Haushaltsplan im Land- tag beraten und beschlossen. Dieser bestimmt, wie viel Geld die Landesregierung für welche Aufgabenbereiche ausgeben darf. Darüber hinaus wirkt das Ministerium an der Umsetzung des Haushaltes mit und legt die mittel- fristige Finanzplanung vor.

Das Ministerium der Finanzen ist auch für den kommunalen Finanzausgleich, die angemessene Beteiligung der Gemeinden und Landkreise am Steueraufkommen und an anderen Einnahmen des Landes zuständig.

Die 15 brandenburgischen Finanzämter generieren für Bund, Land und Kommunen die Steuereinnahmen. Das Finanzministerium achtet darauf, dass die Finanzämter Steuergesetze für alle Brandenburgerinnen und Bran- denburger gleichmäßig und gerecht anwenden. Um sicherzustellen, dass bei der Besteuerung in allen Ländern die gleichen Grundsätze gelten, stimmt sich das Finanzministerium mit dem Bundesfinanzministerium und den anderen Ländern regelmäßig ab. Außerdem wirkt das Finanzministerium gemeinsam mit den anderen Ländern an der Steuergesetzgebung des Bundes mit. Informationen über die brandenburgischen Finanzämter sowie aktuelle Steuerinformationen finden Sie im Internet unter www.finanzamt.brandenburg.de.

In der brandenburgischen Landesverwaltung arbeiten Menschen im Schuldienst, bei der Polizei, an Gerichten, in Forstämtern, Steuerbehörden und viele andere mehr. Für die Auszahlung der Bezüge aller Bediensteten ist das Finanzministerium mit seiner Zentralen Bezügestelle (ZBB) in Cottbus zuständig. Informationen zur ZBB finden Sie im Internet unter www.zbb.brandenburg.de. Das Ministerium ist zudem für die Grundsatzangele- genheiten des Besoldungsrechts der Beamten und Richter des Landes sowie für die Beamtenversorgung und Beihilfe zuständig. Hinzu kommt die Zuständigkeit für die Steuerung des ressortübergreifenden Personalma- nagements.

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Das Finanzministerium verwaltet auch die unmittelbaren Landesbeteiligungen (z. B. Berliner Flughäfen, InvestitionsBank des Landes Brandenburg, Lotto) und beaufsichtigt das Landesamt zur Regelung offener Vermögensfragen. Es hat ferner die Obhut über die Landeshauptkasse und nimmt die Staatsaufsicht über öffentlich-rechtliche Kreditinstitute und Versicherungen im Land Brandenburg wahr.

In der Verantwortung des Finanzministeriums liegt außerdem die Verwaltung der landeseigenen Grundstücke mit einer Gesamtfläche von über 300.000 Hektar und die Planung und Durchführung der staatlichen Hochbau- maßnahmen des Landes Brandenburg und des Bundes in Brandenburg. Rund 3,63 Milliarden Euro wurden seit 1991 im Auftrag des Finanzministeriums für Hochbaumaßnahmen des Landes investiert. Das Land Branden- burg ist somit größter Immobilienverwalter und Bauherr in Brandenburg. Dafür zuständig ist seit Anfang 2006 der Brandenburgische Landesbetrieb für Liegenschaften und Bauen (BLB), der zum Geschäftsbereich des Finanzministeriums gehört. Informationen über den BLB finden Sie im Internet unter www.blb.brandenburg.de.

Im Geschäftsbereich des Finanzministeriums sind rund 5.200 Bedienstete tätig. Davon arbeiten 305 im Finanz- ministerium, rund 3.500 in den Finanzämtern und rund 750 im Brandenburgischen Landesbetrieb für Liegen- schaften und Bauen. Weitere Informationen zu den Aufgaben des brandenburgischen Finanzministeriums finden Sie im Internet unter www.mdf.brandenburg.de.

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Der Minister des Innern

Dr. Dietmar Woidke

geboren am 22. Oktober 1961 in Naundorf bei Forst;

verheiratet, 1 Kind, evangelisch Ausbildung und Beruf

1982 bis 1987 Studium der Landwirtschaft und Tierproduktion / Ernährungsphysiologie an der Landwirtschaftlichen Fakultät der Humboldt-Universität zu Berlin, Abschluss: Diplomagraringenieur

1987 bis 1990 wissenschaftlicher Assistent am Institut für Ernährungsphysiologie an der Humboldt-Universität zu Berlin

1990 bis 1992 Leiter der wissenschaftlichen Abteilung der Sano-Mineralfutter GmbH 1992 bis 1994 Leiter des Amtes für Umwelt und Landwirtschaft

des Landkreises Spree-Neiße

1993 Promotion Doktor agrar

seit 1993 Mitglied der SPD

seit 1994 Mitglied des Landtages, dem er seitdem kontinuierlich angehört 1998 bis 2003 Mitglied der Stadtverordnetenversammlung Forst

1998 bis 2004 Mitglied des Kreistages Spree-Neiße

seit September 2008 Mitglied der Stadtverordnetenversammlung Forst seit September 2008 Mitglied des Kreistages Spree-Neiße

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2004 bis 2009 Minister für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg

November 2009 Vorsitzender der SPD-Fraktion und Mitglied des Präsidiums bis September 2010 des Landtages

seit Oktober 2010 Minister des Innern des Landes Brandenburg

Staatssekretär

Rudolf Zeeb

geboren am 5. November 1959 in Tübingen (Baden-Württemberg), verheiratet, 2 Kinder

Ausbildung und Beruf

1979 bis 1987 Studium der Rechtswissenschaften an der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg, Erste Juristische Staatsprüfung,

Juristischer Vorbereitungsdienst, Zweites Juristisches Staatsexamen in Baden-Württemberg

1987 bis 1998 Statistisches Landesamt Baden-Württemberg,

Justitiar / Leiter des Rechtsreferates; Finanzministerium Baden-Württemberg, Referent; Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg,

Persönlicher Referent des Amtschefs

1998 bis 2004 Staatskanzlei Brandenburg, Referatsleiter, stellv. Abteilungsleiter, Abteilungsleiter; Ministerium der Finanzen Brandenburg, Leiter der Haushaltsabteilung

2004 bis 2009 Staatssekretär im Ministerium der Finanzen des Landes Brandenburg seit November 2009 Staatssekretär im Ministerium des Innern des Landes Brandenburg

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Das Innenministerium gehört zu den klassischen Querschnittsressorts einer Landesverwaltung. Seine Aufgaben und Zuständigkeiten sind entsprechend breit gefächert. Ganz allgemein leistet das Innenministerium mit seinen nachgeordneten Bereichen einen wesentlichen Beitrag zur Gewährleistung des inneren Friedens und der inne- ren Sicherheit in Brandenburg. Hier spielen Polizei, Verfassungsschutz, Brand- und Katastrophenschutz und der Landespräventionsrat eine wichtige Rolle. Für die Bürgerinnen und Bürger am augenfälligsten ist sicherlich die Arbeit der derzeit rund 8.900 Beschäftigten der Polizei. Andere Aufgaben werden eher im Hintergrund wahr- genommen. Sie sind für Außenstehende zwar weniger sichtbar, darum aber nicht weniger wichtig.

Ein solcher Bereich ist die Kommunalaufsicht. Als oberste Kommunalaufsichtsbehörde sorgt das Ministerium dafür, dass die vier kreisfreien Städte und 14 Landkreise mit ihren 144 amtsfreien Gemeinden und 53 Ämtern ihre Aufgaben ordnungsgemäß wahrnehmen. Dazu gehört auch die Kontrolle der wirtschaftlichen Betätigung der Kommunen.

Schließlich obliegen dem Ministerium wichtige strategische Querschnittsaufgaben in der Landesverwaltung wie die Verwaltungsmodernisierung, die Koordinierung des Bürokratieabbaus und der Ausbau der elektronischen Verwaltungsdienstleistungen („E-Government“). Die Modernisierung der Landesverwaltung verfolgt einerseits das Ziel, den Service der Verwaltungen im Land für Unternehmen und Bürger weiter zu verbessern. Anderer- seits geht es darum, die Verwaltung so aufzustellen, dass sie auch in Zukunft den finanziellen, demografischen und gesellschaftlichen Veränderungen im Land gerecht werden kann. Brandenburg verändert sich: Die Bevöl- kerung nimmt ab, die Menschen werden im Durchschnitt älter, die Finanzmittel werden durch das Auslaufen des Solidarpakts II zukünftig geringer werden. Darauf muss sich eine Verwaltung vorausschauend einstellen.

Das Innenministerium erfüllt seine Aufgaben am Potsdamer Standort in der Henning-von-Tresckow-Straße mit fünf Abteilungen und derzeit knapp 600 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Es verfügt darüber hinaus über eine Reihe von nachgeordneten Behörden. Dazu einige Beispiele: Für Ausbildung und Studium der angehenden Polizistinnen und Polizisten steht mit der Fachhochschule der Polizei in Oranienburg eine der bundesweit modernsten Einrichtungen ihrer Art zur Verfügung. Der Zentraldienst der Polizei (ZDPoI) mit Sitz in Wünsdorf steuert Beschaffung und technische Instandhaltung der Polizeiausrüstung. Dort ist auch der zentrale Beschaf- fer der Landesregierung angesiedelt, der Aufträge aus allen Landesministerien und ihren Behörden für einen gemeinsamen kostengünstigen Einkauf bündelt. Zum ZDPoI gehört auch der Kampfmittelbeseitigungsdienst (KMBD), der sich um die Räumung und Beseitigung von Blindgängern und Munition vor allem aus dem Zweiten Weltkrieg kümmert. Aber auch der ZIT-BB als zentraler IT-Dienstleister der Landesverwaltung untersteht dem Innenministerium.

Die Polizei in Brandenburg sorgt landesweit für Sicherheit, Prävention und Aufklärung von Straftaten. Dazu gehört auch die Bekämpfung politisch motivierter Kriminalität. Die Kriminalität in Brandenburg geht im langfris- tigen Trend zurück. Die Präventionsarbeit wird durch den Landespräventionsrat unterstützt, dessen Geschäfts- stelle ebenfalls im Innenministerium angesiedelt ist. Er unterstützt Polizei, Schulen und Kommunen bei der Erarbeitung von Programmen und Maßnahmen zur Kriminalitätsprävention in Bereichen wie Jugendgewalt, Drogenmissbrauch oder sexuellem Missbrauch von Kindern.

Das Ministerium des Innern

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Die Beobachtung extremistischer Bestrebungen ist Aufgabe des Verfassungsschutzes. Der Verfassungsschutz bereitet die gewonnenen Informationen auf und stellt sie Parlament und Regierung zur Verfügung. Mit dem jähr- lichen Verfassungsschutzbericht, Informationsblättern und seiner Internetseite informiert der Verfassungsschutz aber auch die Öffentlichkeit. Das Thema „Verfassungsschutz durch Aufklärung“ ist ein besonderes Markenzei- chen des brandenburgischen Verfassungsschutzes.

Einen wichtigen Beitrag zu Sicherheit und Nothilfe in Brandenburg leisten die Feuerwehren, die von den Kommunen unterhalten werden und weitgehend aus freiwilligen Feuerwehrleuten bestehen. Das Innenminis- terium sorgt mit der Landesschule und Technischen Einrichtung für Brand- und Katastrophenschutz (LSTE) für gute Rahmenbedingungen zur Aus- und Weiterbildung der Einsatzkräfte. In einem Zentrallager werden zudem Materialien zur Unterstützung der örtlichen Kräfte bei Großschadenlagen vorgehalten. Das Lagezentrum kann bei überregionalen Großschadenlagen wie z. B. Hochwasser oder Seuchen innerhalb kürzester Zeit zum Landeskatastrophenschutzstab mit allen Koordinierungs- und Führungsfunktionen aufgestockt werden.

Neben den genannten Schwerpunkten nimmt das Innenministerium noch eine Fülle weiterer Aufgaben wahr.

Dazu gehören Wahlrechtsfragen, das Stiftungsrecht, Staatsangehörigkeitsangelegenheiten sowie Ausländer- und Asylangelegenheiten. Ferner sind dort die Zuständigkeiten für das Kriegsgräber- und Bestattungswesen sowie für das Spielbank- und Lotteriewesen ebenso angesiedelt wie die Aufsicht über das amtliche Vermes- sungswesen. Zum Aufgabenbereich gehören auch Fragen des allgemeinen Ordnungsrechts, des Vereinsrechts sowie des Melde-, Pass- und Ausweiswesens. Außerdem erfüllt das Ministerium Aufgaben nach dem 2. SED- Unrechtsbereinigungsgesetz. Schließlich ist das Innenministerium auch zuständig für Tarifverhandlungen im öffentlichen Dienst des Landes Brandenburg und für Fragen des öffentlichen Dienstrechts.

Weitere Informationen finden Sie hier:

www.mi.brandenburg .de www.polizei.brandenburg.de

www.verfassungsschutz.brandenburg.de

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Die Ministerin

für Bildung, Jugend und Sport

Dr. Martina Münch

geboren am 29. Dezember 1961, in Heidelberg (Baden-Württemberg), verheiratet, 7 Kind

Ausbildung und Beruf

1980 Abitur in Mannheim

1978 Eintritt in die SPD

1980 bis 1987 Studium der Medizin in Heidelberg, Hamburg, London und den USA (Stipendiatin der Studienstiftung des Deutschen Volkes)

1988 bis 1995 Arbeit im Bereich der Neurologie am Rudolf-Virchow-Klinikum Berlin

1998 bis 2009 Stadtverordnete in Cottbus mit den Schwerpunkten Soziales, Bildung und Kultur 1999 Mitgründung und Sprecherin des Cottbuser Aktionsbündnisses

„Aufbruch – für ein gewaltfreies tolerantes Miteinander“

2001 bis 2003 Mitglied im Vorstand des landesweiten „Aktionsbündnisses gegen Gewalt, Rechtsextremismus und Fremdenfeindlichkeit“

2004 bis 2009 Direktwahl in den Brandenburger Landtag, Vorsitzende des Landtagsausschusses für Wissenschaft, Forschung und Kultur

2006 Mitglied des SPD-Landesvorstandes / stellvertretende Vorsitzende der SPD Brandenburg

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November 2009 Ministerin für Wissenschaft, Forschung und Kultur des bis Februar 2011 Landes Brandenburg

seit Februar 2011 Ministerin für Bildung, Jugend und Sport

Staatssekretär

Burkhard Jungkamp

geboren am 12. November 1955 in Münster (Nordrhein-Westfalen), verheiratet, 2 Kinder

Ausbildung und Beruf

1974 bis 1976 Lehramtsstudium (Gymnasium) in den Fächern Deutsch, Mathematik und politische Wissenschaften an der Universität Köln

1976 bis 1981 Fortsetzung des Lehramtsstudiums (Gymnasium) in den Fächern Deutsch und Mathematik an der Universität Münster,

Abschluss: Erste philologische Staatsprüfung 1981 bis 1983 Anstellung am Mallinckrodt-Gymnasium in Dortmund 1983 bis 1984 Referendariat am Studienseminar Essen II,

Abschluss: Zweite Staatsprüfung für das Lehramt am Gymnasium in den Fächern Deutsch und Mathematik

1985 bis 1998 Anstellungen an Gymnasien in Bonn, Menden, Erkrath und Dortmund 1998 bis 2001 Pädagogischer Mitarbeiter im Ministerium für Schule,

Wissenschaft und Forschung des Landes Nordrhein-Westfalen 2001 bis 2002 Schulleiter des Wilhelm-Hittorf-Gymnasiums in Münster

2002 bis 2004 Referatsleiter im Ministerium für Schule, Wissenschaft und Forschung des Landes Nordrhein-Westfalen

2004 bis 2005 Leiter des Ministerbüros und persönlicher Referent der Ministerin für Schule, Jugend und Kinder des Landes Nordrhein-Westfalen

Mai 2005 bis Referatsleiter im Ministerium für Schule, Wissenschaft November 2005 und Forschung des Landes Nordrhein-Westfalen

seit November 2005 Staatssekretär im Ministerium für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg

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Das Ministerium

für Bildung, Jugend und Sport

Das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg (MBJS) ist für die Bildungspolitik des Landes einschließlich der Schulaufsicht, den Angeboten für ein lebenslanges Lernen und der politischen Bildung zuständig. Zum jugendpolitischen Bereich gehören die Entwicklung der Kindertagesbetreuung, die Jugendarbeit, die Hilfen zur Erziehung sowie die Jugendsozialarbeit. Zentrale Aspekte der Sportpolitik sind – in enger Abstimmung mit dem Landessportbund und anderen Sportorganisationen – der Ausbau des Breiten- sports und die Förderung von Spitzenleistungen.

Zum nachgeordneten Bereich des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport gehören die Brandenburgische Landeszentrale für politische Bildung (BLzpB), das Landesjugendamt (LJA), das Landesinstitut für Lehrerbil- dung (LaLeB) sowie die sechs Staatlichen Schulämter. Darüber hinaus nehmen das Landesinstitut für Schule und Medien Berlin-Brandenburg (LISUM) – in Verantwortung des Landes Brandenburg – und das Sozialpäda- gogische Fortbildungsinstitut Berlin-Brandenburg (SFBB) – als Einrichtung des Senats von Berlin – ihre Aufga- ben jeweils für die Länder Brandenburg und Berlin gemeinsam wahr.

Die Aufgaben im Politikfeld Schule reichen von der Schulaufsicht über die Lehrerstellen- und Schulentwick- lungsplanung sowie die schulische Qualitätsentwicklung bis zu Fragen des Schul- und Dienstrechts. In der Debatte um die Leistungsfähigkeit der Bildungssysteme im Land Brandenburg stehen nach wie vor Qualität und Effizienz der Schulen im Vordergrund. Das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport stellt sich diesen Fragen, weil sich mit der Qualität der Bildungspolitik auch die Zukunftschancen der jungen Menschen in Bran- denburg entscheiden. Eine weitere zentrale Herausforderung der kommenden Jahre besteht darin, Kindern und Jugendlichen unabhängig vom Einkommen ihrer Eltern eine größere Partizipation an Bildungsangeboten zu ermöglichen und somit eine bessere Chancengleichheit zu erreichen.

Die demografische Entwicklung und ihre Folgen – insbesondere die im Vergleich zu den neunziger Jahren stark zurückgegangene Zahl der Kinder und Jugendlichen – bleiben auch in den kommenden Jahren eine wichtige Herausforderung. Dabei geht es ebenso um den Erhalt des Netzes weiterführender Schulen wie um die Versorgung der Schulen mit gut qualifizierten Lehrkräften. Weitere Schwerpunkte sind die Stärkung der Grundschule, die intensivere Zusammenarbeit von Kindertagesstätten und Grundschulen, die Verringerung der Schulabbrecher-Quote, die Stärkung der Berufs- und Studienorientierung sowie der weitere Ausbau des Ganztagsschulnetzes.

Weitere Politikfelder sind die Weiterentwicklung und Förderung der Jugendhilfe und des Sports. Schwerpunkte dabei sind Sicherung und Qualifizierung der Versorgungs- bzw. Angebotsstruktur, die in den Bereichen Kinder- tagesbetreuung, Jugendarbeit und Hilfen zur Erziehung bereitgehalten werden bzw. durch die das sportliche Engagement der Sportvereine im Land unterstützt wird. Dazu gehören unter anderem sowohl die Stärkung des Bildungsauftrags in den Kindertagesstätten als auch die Beratung und Unterstützung der Gemeinden beim Sportstättenbau. Das Ministerium ist außerdem für die Bäderplanung und den Wassersportentwicklungsplan zuständig. Das Landesjugendamt reicht die Mittel des Landesjugendplans zur Förderung der Jugendarbeit aus, gewährleistet den Schutz von Kindern und Jugendlichen in Einrichtungen der Jugendhilfe und berät die freien und öffentlichen Träger der Jugendhilfe. Dem Schutz von Kindern vor Missbrauch, Misshandlung und Vernach- lässigung wird auch künftig besonderes Gewicht beigemessen.

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Der Minister für Bildung, Jugend und Sport vertritt die Interessen des Landes unter anderem in der Kultusminis- terkonferenz (KMK) sowie in der Jugend- und Familienministerkonferenz (JFMK).

Die Brandenburgische Landeszentrale für politische Bildung fördert durch Veröffentlichungen und Veranstaltun- gen die Diskussion über politische, gesellschaftliche, wissenschaftliche und kulturelle Themen.

Für die ressortübergreifende Koordinierung des Handlungskonzepts der Landesregierung „Tolerantes Bran- denburg” – gegen Gewalt, Rechtsextremismus und Fremdenfeindlichkeit und für eine starke und lebendige Demokratie – ist der Staatssekretär im Ministerium für Bildung, Jugend und Sport zuständig.

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Der Minister

für Arbeit, Soziales, Frauen und Familie

Günter Baaske

geboren am 17. Oktober 1957 in Belzig (Brandenburg), 3 Kinder

Ausbildung und Beruf

1976 Abitur in Belzig

1978 bis1982 Studium Physik/Mathematik an der Pädagogischen Hochschule in Potsdam;

Diplomlehrer

1981 bis 1990 Lehrer für Physik/Mathematik im Kreis Belzig und an der Gehörlosenschule in Berlin

1989 Gründungsmitglied Neues Forum im Kreis Belzig und Gründungsmitglied der SDP / SPD im Kreis Belzig

1989 bis 1993 nebenberuflich Manager der Band „Keimzeit“

1990 bis 1993 Mitglied der Stadtverordnetenversammlung Belzig und Mitglied des Kreistages Belzig

1990 bis 2002 Dezernent und Beigeordneter im Landkreis Belzig bzw. im Landkreis Potsdam-Mittelmark

2002 bis 2004 Minister für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Frauen des Landes Brandenburg seit Dezember 2003 Präsident des 1. FFC Turbine Potsdam,

Mitglied des Kuratoriums der DLRG Brandenburg

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seit Oktober 2004 Mitglied des Landtages Brandenburg Oktober 2004 Vorsitzender der Landtagsfraktion der SPD bis November 2009

Juli 2006 stellvertretender Landesvorsitzender der SPD Brandenburg bis August 2008

seit 2008 Mitglied des Kreistages Potsdam-Mittelmark

seit November 2009 Minister für Arbeit, Soziales, Frauen und Familie des Landes Brandenburg

Staatssekretär

Prof. Dr. Wolfgang Schroeder

geboren am 10. Juni 1960 in Mayen / Eifel (Rheinland-Pfalz), verheiratet, 2 Kinder

Ausbildung und Beruf

1980 bis 1986 Studium der Politikwissenschaft an den Universitäten Marburg, Wien, Tübingen und Frankfurt am Main

Studienabschluss an der Johann-Wolfgang-Goethe-Universität Frankfurt am Main 1987 bis1991 wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Johann-Wolfgang-Goethe-Universität 1991 Promotion an der Justus-Liebig-Universität Gießen

1991 bis 2006 tätig beim Vorstand der IG Metall in Frankfurt am Main

u. a. Ressortleiter für europäische Tarifkoordination (2000 – 2003), Leiter der Abteilung Sozialpolitik (2003 – 2006)

1999 Gastwissenschaftler am Wissenschaftszentrum Berlin 2000 Habilitation am Fachbereich Gesellschaftswissenschaften

der Johann-Wolfgang-Goethe-Universität Frankfurt am Main

2003 bis 2006 Mitglied in der Selbstverwaltung der Sozialversicherungen, Verwaltungsrat des AOK-Bundesverbandes, Verwaltungsrat der Bundesagentur für Arbeit 2005 Gastwissenschaftler beim Center for European Studies, Harvard University seit 2005 Mitglied der Grundwertekommission beim Parteivorstand der SPD

seit Mai 2006 Professur an der Universität Kassel: Fachgebiet Politisches System der BRD / Staatlichkeit im Wandel

seit November 2009 Staatssekretär im Ministerium für Arbeit, Soziales, Frauen und Familie des Landes Brandenburg

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„Soziale Gerechtigkeit“ mit einem vorsorgenden Sozialstaat ist die inhaltliche Klammer für die Themen des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Frauen und Familie (MASF). Gewerkschaften, Unternehmen und Sozialver- bände sind dabei Partner. Ziel ist ein vorsorgender Sozialstaat. „Leitern“ sollen sozialen Aufstieg ermöglichen.

Familien-, Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik wirken dabei eng ineinander verschränkt. Die knappen Mittel und die demografische Entwicklung bilden den Rahmen für die politischen Handlungsmöglichkeiten.

Das Ministerium setzt sich ein für „Gute Arbeit“ und engagiert sich dafür, dass Brandenburg eine der kinder- und familienfreundlichsten Regionen Europas wird. Es streitet dafür, dass Frauen für ihre Arbeit genauso bezahlt werden wie Männer, es hilft, sozial Schwache zu unterstützen und engagiert sich für die Integration von Migran- tinnen und Migranten. Das Haus besteht aus drei Abteilungen.

Unter der Leitlinie „Gute Arbeit für alle“ setzt sich die Abteilung Arbeit für den gleichberechtigten Zugang aller zu Arbeit und beruflicher (Weiter-)Bildung und für den Abbau der Arbeitslosigkeit ein. Zugleich ist die Siche- rung des erheblichen Fachkräftebedarfs notwendig. Er ist auch eine große Chance für junge Menschen, in der Heimat Arbeit zu finden. Arbeit muss gut bezahlt werden. Nur das gibt den Familien soziale Sicherheit mit allen positiven Folgen. Möglichst wenige Menschen sollen öffentliche Unterstützung zusätzlich zum Lohn benötigen („Aufstocker“). Auch deshalb setzt sich das Ministerium für Mindestlöhne ein.

Das Programm „In Menschen investieren – Regionen stärken“ enthält Förderprogramme zur beruflichen Ausbil- dung und zur Integration in den Arbeitsmarkt. Sie wirken vor allem für Personen, die oft seit mehreren Jahren arbeitslos sind. Mit dem Programm „Arbeit für Brandenburg“ (AfB) erhalten mehrere Tausend Langzeitarbeits- lose sozialversicherungspflichtige öffentliche Beschäftigung, die im Gemeinwohlinteresse ist (Finanzierung von

„Arbeit statt Arbeitslosigkeit“). Ineffiziente „Drehtüreffekte“ von Maßnahme zu Maßnahme sollen vermieden werden.

Der Wirtschaftsstandort Brandenburg wird durch Programme zur Qualifizierung und Kompetenzentwicklung in Unternehmen, zur Sicherung des Fachkräftebedarfs und der Modernisierung der Arbeitsorganisation gestärkt.

Die Förderung von Existenzgründungen und Betriebsnachfolgen kann Arbeitslosigkeit beseitigen und Impulse zur Wirtschaftentwicklung schaffen. Für die Förderprogramme stehen aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF) jährlich etwa 100 Millionen EUR zur Verfügung. Hinzu kommen Landes- und Bundesmittel.

Beschäftigte haben ein verfassungsrechtlich verankertes Recht auf sichere, gesunde und menschenwürdige Arbeitsbedingungen, deshalb sind der Erhalt und die Förderung der Gesundheit von Beschäftigten wichtige Ziele der Arbeitspolitik. Durch die Mitwirkung an der nationalen und internationalen Arbeitsschutzstrategie wird für geeignete Rahmenbedingungen gesorgt.

Alle Menschen in Brandenburg sollen trotz unterschiedlichster Lebensformen, Lebenslagen und Schicksale selbstbestimmt und sozial integriert leben können. Dies zu gewährleisten ist wichtiges Anliegen brandenburgi- scher Sozialpolitik – und Aufgabe der Abteilung Soziales und Familie. Dabei erhalten Menschen in sehr schwie- rigen Lebenssituationen besondere Unterstützung. Im Rahmen der Sozialberichterstattung werden Kerndaten zur sozialen Lage im Land analysiert und sozialpolitische Programme konzipiert. Die Abteilung ist zuständig für

Das Ministerium

für Arbeit, Soziales, Frauen und Familie

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die Ausbildung in den sozialen Berufen sowie für Altenpflege und Altenpflegehilfe.

Der Anteil älterer Menschen nimmt deutlich zu. Auch deshalb ist die Seniorenpolitik ein zentrales Element der Sozialpolitik. Die mit dem Seniorenrat des Landes entwickelten „Seniorenpolitischen Leitlinien“ sind dabei eine wichtige Grundlage; sie werden laufend der aktuellen Entwicklung angepasst. Älteren Menschen soll zum einen die aktive Beteiligung am gesellschaftlichen Leben ermöglicht und zum anderen die existentielle Grundsiche- rung garantiert werden.

Brandenburg verfügt über eine gute und größtenteils moderne Infrastruktur von Einrichtungen zur Pflege. Die Zahl der Tagespflegeplätze soll erhöht, neue und barrierefreie Wohn- und Lebensformen gefördert werden.

Für die Pflege gilt – bei immer freier Entscheidung – der Grundsatz „ambulant vor stationär“. Pflegebedürftige Menschen sollen möglichst lange im familiären Umfeld leben können. Ausgebaut wird das Netz der Pflegestütz- punkte. Unterstützt wird das starke ehrenamtliche Engagement in der Pflege.

Zentrales Ziel der Politik für Menschen mit Behinderungen ist die „Inklusion“ – das selbstverständliche Mitein- ander behinderter und nicht behinderter Menschen. Deshalb muss Behindertenpolitik als Querschnittsaufgabe in allen Politikbereichen von Anfang an mitgeplant werden. Mit dem neuen Heimrecht werden die Persönlich- keitsrechte in vollstationären Pflege- und Behinderteneinrichtungen geschützt und Mitwirkungsrechte geregelt.

Die Einrichtungen werden regelmäßig überprüft.

Eine der zentralen Aufgaben der Familienpolitik ist die Weiterentwicklung des familienpolitischen Programms der Landesregierung mit seinem Maßnahmenpaket. Ziel sind verlässliche und stabile Rahmenbedingungen für ein Leben mit Kindern und ein familienfreundliches Lebensumfeld. Dazu gehören die bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf bzw. Pflege ebenso wie Kitaplätze, Bildungsangebote und Freizeitmöglichkeiten. Ein Schwerpunkt bildet die Unterstützung von Alleinerziehenden. Kinderarmut darf nicht hingenommen und kein Kind zurückgelassen werden.

Die vielen „Lokalen Bündnisse für Familie“ und die Netzwerke „Gesunde Kinder“ gehören zu wichtigen Struktu- ren bei der Unterstützung von Familien. Ein Schwerpunkt ist die Stärkung der Kompetenz der Eltern, insbeson- dere durch Familienbildung. Die Landesstiftung „Hilfe für Familien in Not“ hilft in finanzieller Notlage. Aufgabe der Familienpolitik ist auch die Gleichstellung eingetragener Lebenspartnerschaften sowie die Förderung der Interessenvertretung für gleichgeschlechtliche Lebensweisen.

Die Abteilung Soziales und Familie widmet sich auch der gesetzlichen Renten-, Unfall- und Pflegeversicherung sowie dem sozialen Entschädigungsrecht u. a. für politische Verfolgte des DDR-Regimes. Sie beaufsichtigt die Unfallkasse und Feuerwehrunfallkasse Brandenburg sowie die landesunmittelbaren Pflegekassen mit Sitz in Brandenburg.

Das MASF bündelt und koordiniert die Frauen- und Gleichstellungspolitik aller Ressorts. Diese Koordination und Impulsfunktion für die Chancengerechtigkeit von Frauen und Männern ist Aufgabe der Abteilung Frauen, Gender Mainstreaming und zentrale Dienste. Gender Mainstreaming soll in allen Politikbereichen verankert werden. Durch das frauen- und gleichstellungspolitische Handlungsprogramm werden die bisherigen Aktivitäten gebündelt und neue Maßnahmen entwickelt. Die Unterstützung der lokalen Frauenpolitik sowie die Förderung und Unterstützung von Frauenbündnissen, Netzwerken und Kooperationsstrukturen ist ein weiterer Schwer- punkt. Dabei wird der Minister von der Landesgleichstellungsbeauftragten unterstützt.

Die Arbeit der im MASF angesiedelten Integrationsbeauftragten ist vom Grundverständnis geprägt, dass Integ- ration eine andauernde gesellschaftliche Aufgabe ist. Dazu zählen u.a. der Abbau von Integrationshemmnissen, die Förderung der Partizipation und Selbstvertretung von allen Zugewanderten, die Verbesserung der Lebens-

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situation von Flüchtlingen und die Förderung von Prozessen interkultureller Öffnung. Ein weiterer Schwerpunkt ist die Förderung der Chancengleichheit für Menschen mit Migrationshintergrund. Die Integrationsbeauftragte berät die Landesregierung in allen Grundsatzfragen der Integrations- und Zuwanderungspolitik. Sie ist beraten- des Mitglied der Härtefallkommission des Landes Brandenburg.

Zum Geschäftsbereich des MASF gehört das Landesamt für Soziales und Versorgung mit dem Versorgungs- amt, dem Integrationsamt, der Hauptfürsorgestelle und dem Landesaussiedleramt sowie das Landesamt für Arbeitsschutz.

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Die Ministerin

für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz

Anita Tack

geboren am 4. April 1951 in Dresden (Sachsen), 2 Kinder

Ausbildung und Beruf

1969 Abitur in Dresden

1969 bis 1973 Studium an der Hochschule für Architektur und Bauwesen in Weimar, Abschluss als Diplomingenieurin für Gebietsplanung und Städtebau 1973 bis 1989 Büro für Territorialplanung Potsdam,

ab 1983 als Direktorin

1990 bis 1991 Bezirksverwaltungsbehörde Potsdam

1991 bis 1994 stellv. Leiterin der Geschäftsstelle der PDS-Fraktion im Landtag Brandenburg seit 1994 Mitglied des Landtages Brandenburg

seit November 2009 Ministerin für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg und Mitglied im Bundesrat

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Staatssekretär

Dr. med. Heinrich-Daniel Rühmkorf

geboren am 10. Juli 1966 in Peine (Niedersachsen) Ausbildung und Beruf

1985 Abitur in Peine

1985 bis 1987 Zivildienst im Kreiskrankenhaus Peine

1988 bis 1996 Studium der Medizin und Politik in Marburg, Berlin und Amsterdam

1997 Promotion zum Thema „Organisationsformen eines Primärärztlichen Bereichs“.

1999 bis 2000 Assistenzarzt in Berlin und Sölden / Tirol 2000 bis 2001 Medizinischer Projektmanager in Ludwigshafen

2001 bis 2008 Freier Medizinjournalist, u. a. für den Verein Demokratischer Ärztinnen und Ärzte, die Bundesärztekammer sowie für Film und Fernsehen.

2005 bis 2009 Referent für Gesundheitspolitik bei der Bundestagsfraktion DIE LINKE.

seit November 2009 Staatssekretär für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg

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Ministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz

Das Brandenburger Ministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz (MUGV) versteht sich als Ministerium für Lebensqualität. Das Arbeitsmotto des Brandenburger Ministeriums lautet: Umwelt erhalten – Gesundheit fördern – Verbraucherschutz stärken.

Die Abteilung Gesundheit sorgt gemeinsam mit den Gesetzlichen Krankenkassen und den Verbänden der Leistungserbringer sowie den Landkreisen und kreisfreien Städten für ein effektives und nachhaltiges Versor- gungsangebot im Gesundheitswesen. Zur Sicherung der ortsnahen medizinischen Versorgung im ländlichen Raum erfolgt eine enge Zusammenarbeit mit den Krankenkassen, der Kassenärztlichen Vereinigung und den Krankenhäusern.

Weitere Schwerpunkte der Gesundheitsabteilung sind die Entwicklung von Konzepten für den Erhalt und die Verbesserung der Gesundheit der Bevölkerung sowie die Schaffung gesunder Lebensverhältnisse, die Stär- kung der gesundheitlichen Chancengleichheit, die Prävention und Früherkennung – insbesondere von chroni- schen Krankheiten – sowie der Schutz und die Förderung der Gesundheit von Kindern und Jugendlichen. Aber auch die Nachsorge und die Bewältigung von Krankheitsfolgen zählen zu den Arbeitsschwerpunkten.

Weitere Aufgaben sind die Sicherstellung der psychiatrischen Versorgung einschließlich des Maßregelvollzugs sowie die Suchtprävention und Suchtkrankenhilfe.

Die Abteilung Gesundheit ist zuständig für die Gewährleistung einer ausreichenden Fachkräftestruk- tur und Sicherung der Heilberufe und der Fachberufe des Gesundheitswesens. Die Überwachung der Apotheken-, Arzneimittel- und Medizinprodukte, die Aufsicht über die Ärzte-, Zahnärzte- und Apothe- kerkammer, die Aufsicht über die regionalen Krankenkassen, die Kassenärztliche Vereinigung, medi- zinische Rehabilitation und das Kur- und Bäderwesen sind weitere Aufgabenbereiche. Der öffentliche Gesundheitsdienst – einschließlich Infektionsschutz und umweltbezogener Gesundheitsschutz – sowie der gesundheitliche Bevölkerungsschutz und der Rettungsdienst stellen weitere Zuständigkeiten dar.

Im Land Brandenburg obliegt der Abteilung Gesundheit die Federführung für den Masterplan zur Gesundheits- region Berlin-Brandenburg.

Die verbraucherschutzrelevanten Aufgaben sind in der Abteilung Verbraucherschutz gebündelt.

Zum Aufgabenspektrum der Abteilung gehören die Sicherung einer umfassenden Verbraucherinformation und -beratung, die Mitgestaltung und Entwicklung der Verbraucherrechte, die Verhütung und Bekämpfung von Tier- seuchen, der Tierschutz und die Tierarzneimittelüberwachung sowie die Gewährleistung der Lebensmittel- und der Futtermittelüberwachung.

Des Weiteren sind die Sicherung der Trinkwasser- und Badegewässerqualität, die Düngemittelverkehrskon- trolle, der Strahlenschutz, die Genehmigung und Überwachung gentechnischer Anlagen sowie die Überwa- chung der Freisetzung und des Inverkehrbringens gentechnisch veränderter Organismen die Kernaufgaben.

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Die Produktkontrolle und die Chemikaliensicherheit sowie die Zulassung und Kontrolle von Laboren gehören ebenso in die Zuständigkeit der Abteilung Verbraucherschutz.

Kernaufgabe der Abteilung Naturschutz ist es, die einzigartige Natur und die Vielfalt der brandenburgischen Kulturlandschaft zu erhalten und zum Wohle der Bürgerinnen und Bürger weiterzuentwickeln. Die wertvollsten Flächen werden vorsorglich vor möglichen Beeinträchtigungen geschützt.

Von besonderer Bedeutung sind die 15 brandenburgischen Großschutzgebiete (11 Naturparks, drei Biosphä- renreservate und ein Nationalpark). Sie bieten sowohl den Berlinern und Brandenburgern als auch Besuchern aus benachbarten Bundesländern die Chance einzigartigen Naturerlebens. Verwaltet werden diese Gebiete vom Landesumweltamt.

Artenschutz umfasst den Schutz der Tiere und Pflanzen und ihrer Lebensgemeinschaften vor Beeinträchti- gungen durch den Menschen. Kernaufgabe ist der Schutz vor einwandernden Arten und das Management von Arten, die Schäden an Kulturen oder der Infrastruktur verursachen können. Darüber hinaus werden die Aufgabenbereiche Baumschutz und Alleenschutz wahrgenommen.

Die Ziele, Erfordernisse und Maßnahmen des Naturschutzes werden in der Landschaftsplanung, im Land- schaftsprogramm des Landes, in den Landschaftsrahmenplänen der Landkreise und in den Landschaftsplänen der Kommunen Brandenburgs dargestellt. Das MUGV wird das Landschaftsprogramm Brandenburg fortschrei- ben, um die Herausforderungen zum Schutz der biologischen Vielfalt in Europa zu meistern.

Das Bedürfnis der Menschen nach Naturerlebnissen steigt und Naturerlebnisse zählen zu den wichtigsten Urlaubsmotiven. Der Naturtourismus in Brandenburg, insbesondere in den Großschutzgebieten, soll weiter ausgebaut werden. Das MUGV unterstützt Initiativen zum Ausbau der naturtouristischen Infrastruktur und natur- touristischer Angebote und arbeitet mit allen Partnern im Tourismus aktiv zusammen.

Zielstellung der Abteilung Umwelt, Klimaschutz, Nachhaltigkeit ist es, schädliche Umweltbelastungen für die Bevölkerung zu vermeiden oder zu reduzieren und gleichzeitig Voraussetzungen zur weiteren wirtschaftlichen Entwicklung des Landes zu schaffen. Diesem scheinbaren Widerspruch wird begegnet durch die Kontrolle zur Einhaltung gesetzlicher Regelungen bei Genehmigungsverfahren für Anlagen und durch innovative Projekte zur Minderung der verkehrsbedingten Lärm- und Luftschadstoffbelastungen. Es ist zum Markenzeichen Branden- burgs geworden, Genehmigungsverfahren zügig, rechtssicher und transparent durchzuführen, um möglichst viele Investoren für ein Engagement im Land zu gewinnen.

Im Rahmen der Daseinsvorsorge ist die Abteilung auch verantwortlich für die Entsorgungssicherheit der priva- ten Haushalte und die geordnete Schließung von Deponien. Durch die im Land vorherrschende mechanisch- biologische Abfallbehandlung erfolgt eine ressourcen- und klimaschonende Hausmüllverarbeitung, bei der auf sozialverträgliche Gebühren geachtet wird.

Der Klimaschutz und die Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel sind weitere Schwerpunkte. Dabei geht es neben der Einsparung von Energie sowie der weiteren Minderung der Emissionen klimaschädlicher Treibhausgase vor allem um den Ausbau der erneuerbaren Energien.

Die Abteilung Wasser- und Bodenschutz ist zuständig für Gewässerschutz und Wasserwirtschaft sowie Boden- schutz und Altlasten. Sie ist Aufsichtsbehörde für das Landesumweltamt, die Umweltgeologie des Landesberg- amtes und die unteren Wasser- und Bodenschutzbehörden in den Landkreisen.

Kernaufgabe des Gewässerschutzes und der Wasserwirtschaft ist der Erhalt und die Entwicklung des bundesweit

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größten Gewässernetzes. Es besteht aus 33.000 km Fließgewässern und rund 3.000 Seen sowie dem Grund- wasser. Zur Erreichung der europäischen Umweltziele für dieses Gewässernetz sind insbesondere die Bewirt- schaftungspläne und Maßnahmenprogramme für die inter nationalen Flussgebiete Elbe und Oder bis Ende 2015 umzusetzen. Zu den Maßnahmen gehören das Erarbeiten von Gewässerkonzepten, die finanzielle Förderung der Sanierung und naturnahen Entwicklung von Gewässern, die Ausweisung von Wasserschutzgebieten und die nachhaltige Unterhaltung der Landesgewässer.

Zum Schutz der Bevölkerung vor Hochwasser werden Überschwemmungsgebiete festgelegt, Abflussgebiete frei gehalten, Rückhalteflächen geschaffen und Deiche oder sonstige Hochwasserschutzanlagen errichtet und unterhalten. Zu den Schwerpunkten gehören zudem die Information der Bevölkerung über die Risiken und über die notwendigen Vorsorgemaßnahmen.

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Der Minister für Wirtschaft

und Europaangelegenheiten

Ralf Christoffers

geboren am 8. Oktober 1956 in Rostock (Mecklenburg-Vorpommern), verheiratet, 5 Kinder

Ausbildung und Beruf

1973 bis 1976 Berufsausbildung Schiffbauer, Schlosser 1976 bis 1981 Schiffbauer

1983 bis 1986 Studium Gesellschaftswissenschaften an der Parteihochschule der SED, Abschluss Diplomgesellschaftswissenschaftler

1986 bis 1990 Dozent für Philosophie

1990 bis 1992 Dozent für Philosophie (selbstständig)

1991 bis 1994 Wissenschaftlicher Mitarbeiter der PDS-Fraktion im Landtag Brandenburg seit 1994 Mitglied des Landtages Brandenburg

2001 bis 2005 PDS-Landesvorsitzender

seit November 2009 Minister für Wirtschaft und Europaangelegenheiten des Landes Brandenburg

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Staatssekretär

Henning Heidemanns

geboren am 16. Februar 1958 in Nenkersdorf (Nordrhein-Westfalen) Ausbildung und Beruf

1981 Wirtschaftswissenschaftler; Dipl.-Ökonom, Universität Gießen 1982 bis 1985 Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Finanzwissenschaft

der Universität Saarbrücken 1985 bis 1988 Referent im Bundesfinanzministerium 1988 bis 1990 Referent für Haushalts- und Finanzpolitik

bei einer Fraktion des Deutschen Bundestages 1990 bis 2003 Finanzministerium Brandenburg;

bis 1995 Leiter Ministerbüro, Pressesprecher, bis 1996 Referatsleiter Beteiligungsverwaltung, bis 2003 Abteilungsleiter Haushalt

2003 bis 2009 Staatskanzlei Brandenburg, Abteilungsleiter Demografie, Bürokratieabbau und Service seit November 2009 Staatssekretär im Ministerium für Wirtschaft

und Europaangelegenheiten des Landes Brandenburg

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Das Ministerium für Wirtschaft

und Europaangelegenheiten

Das Ministerium für Wirtschaft und Europaangelegenheiten (MWE) versteht sich als Dienstleister und Partner für die Wirtschaft und für die Bürgerinnen und Bürger des Landes Brandenburg. Mit zielgerichteten Maßnahmen unterstützt es die weitere Verbesserung der Standortqualität und der wirtschaftsfreundlichen Rahmenbedingun- gen im Land. Den ausgeprägten mittelständischen Unternehmensstrukturen entsprechend werden dabei die Belange kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) besonders berücksichtigt. Wegen der großen Bedeutung des europäischen Binnenmarktes und der steigenden Relevanz europapolitischer Fragestellungen für die Entwick- lung des Landes – und somit für die Bürgerinnen und Bürger – fallen die „Europaangelegenheiten“ seit Beginn dieser Legislatur in den Geschäftsbereich des Wirtschaftsministers.

Das MWE verfolgt eine auf mehreren Säulen beruhende Strategie zur nachhaltigen Erhöhung des Wirt- schaftswachstums und der Beschäftigung sowie zur Verbesserung des Klimaschutzes bei gleichzeitiger ökologischer Modernisierung der industriellen Strukturen. Eine zentrale Rolle kommt dabei der Fortschrei- bung und der Umsetzung der Energiestrategie des Hauses zu. Ziel ist auch die Sicherung der politischen Handlungsfähigkeit nach dem Auslaufen des Solidarpaktes II und der Reduzierung der EU-Strukturfonds- mittel in der nächsten Förderperiode. Bei der Umsetzung dieser Strategie stehen folgende Aspekte im Mittelpunkt:

• eine auf Nachhaltigkeit und Innovationen beruhende Förder- und Energiepolitik

• eine auf Wachstum ausgerichtete Standort- und Strukturpolitik sowie die Entwicklung einer leistungsfähigen Umweltwirtschaft

• eine koordinierte Europapolitik und Begleitung außenwirtschaftlicher Aktivitäten brandenburgischer Unter- nehmen sowie die Vertretung des Landes Brandenburg bei der Europäischen Union

Die Abteilung 1 ist im Ministerium für die klassischen Serviceaufgaben wie Organisation, interne Information, neue Steuerungselemente, zentrale Datenbanken, Personal, Haushalt und Recht zuständig. Des Weiteren sind hier die Arbeitsbereiche EU-Strukturfonds, das EU-Beihilferecht und die Bescheinigungsbehörde für den Euro- päischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) angesiedelt. Hinzu kommen ordnungspolitische Aufgaben wie die Vergabekammer und die Landeskartellbehörde mit Aufgaben für Wettbewerb und Verbraucher.

Im Bereich Strategische Kommunikation sollen politische Projekte, die im Ministerium hohe Priorität genießen, mit gesellschaftlichen Kommunikationsprozessen wirksamer verzahnt werden.

In der Abteilung 2 werden die strategische Ausrichtung der Wirtschaftspolitik und die dazugehörenden wirt- schaftspolitischen Konzepte für das MWE insgesamt erarbeitet und weiterentwickelt. Für die Bereiche Techno- logie und Innovation, Energie, Unternehmensfinanzierung sowie Wirtschaftsförderung ist die Abteilung 2 auch für die Umsetzung verantwortlich.

Das Referat „Wirtschaftspolitische Strategie, WMK“ ist neben den strategisch-konzeptionellen Aufgaben für die Vorbereitung der Wirtschaftsministerkonferenzen und für die Berichterstattung des MWE zuständig.

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Im Handlungsfeld Technologie und Innovation liegt der Arbeitsschwerpunkt auf der gemeinsamen Innovations- strategie mit Berlin und der Unterstützung der Unternehmen bei FuE-Aktivitäten, Innovationen und Technolo- gietransfer. Für den immer wichtiger werdenden Bereich Medien- und Kreativwirtschaft ist ein eigenes Referat eingerichtet worden.

Im Energiebereich stehen die Aufgabenfelder Erneuerbare Energien (Wind, Solar, Geothermie, Biomasse), CO2-Technologien, Abbau von Bodenrohstoffen (Kohle, Kiese, Sande, Kupfer u. ä.), Sanierungsbergbau und die Erteilung von energierechtlichen Genehmigungen im Vordergrund.

Die Referate Energie und Bergbau werden bei der Aufgabenerfüllung vom Bereich Energie der ZukunftsAgentur Brandenburg GmbH (ZAB) und dem Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe unterstützt.

Die Vergabe von Zuwendungen durch die InvestitionsBank des Landes Brandenburg (ILB) aus Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) und des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) steuert das Referat Wirtschaftsförderung; die Serviceeinheit Unternehmens- finanzierung befasst sich mit Fragen der Finanzierung und betreut in Schwierigkeiten geratene Unternehmen.

Arbeitsschwerpunkt der Abteilung 3 ist die Standort- und Strukturpolitik. Dazu gehören die Bereiche Unterneh- mensansiedlung und Fachkräfteentwicklung, Konversion, Industriebetreuung und Industriepolitik, Tourismus und Existenzgründungen sowie die Fachaufsicht über den Einheitlichen Ansprechpartner des Landes Bran- denburg.

Weitere Zuständigkeiten liegen in der Verbesserung der Rahmenbedingungen für das Handwerk, die Freien Berufe, den Einzelhandel und den Dienstleistungssektor. Ferner werden die wirtschaftsrelevanten Fragen des Umweltschutzes, einschließlich der Entwicklung einer leistungsfähigen Umweltwirtschaft, behandelt.

Für die wirtschaftsrelevante Koordinierung des Flughafenprojektes BBI sowie die Fachaufsicht über die ZukunftsAgentur Brandenburg GmbH (ZAB) und die Tourismus-Marketing Brandenburg GmbH (TMB) ist die Abteilung 3 ebenfalls zuständig.

Die Abteilung 4 „Europa, Internationales“ nimmt an zwei Standorten folgende Aufgabenbereiche wahr:

Der Abteilung obliegt die politische Koordination der Europapolitik sowie der internationalen Beziehungen der Landesregierung, sie vertritt das Land in europapolitischen Abstimmungsgremien der Länder und europäischen Organisationen und verstärkt den Gedanken der europäischen Integration im Land. Ferner unterstützt die Abtei- lung die Arbeit der Euroregionen zur grenzüberschreitenden Zusammenarbeit sowie die Gestaltung der Bezie- hungen vor allem zu den mittel- und osteuropäischen Staaten und hier insbesondere zu Polen. Ferner werden die außenwirtschaftlichen Aktivitäten brandenburgischer Unternehmen, insbesondere auf den Zukunftsmärkten in Asien und Nordamerika, begleitet.

Die Vertretung des Landes bei der Europäischen Union hat ihren Sitz in Brüssel. Um die brandenburgischen Interessen gegenüber der EU in den verschiedenen Politikfeldern (z. B. Zukunft der Kohäsionspolitik sowie der gemeinsamen Agrarpolitik, der Energiepolitik und der Sozialagenda) geltend machen zu können, unterhält das Büro enge Kontakte zu den Organen der EU, zu den EU-Vertretungen der anderen Bundesländer, der anderen Mitgliedstaaten und zu sonstigen Organisationen auf europäischer Ebene.

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Der Minister der Justiz

Dr. Volkmar Schöneburg

geboren am 30. Juni 1958 in Potsdam (Brandenburg), geschieden, 1 Kind Ausbildung und Beruf

1977 Abitur an der Erweiterten Oberschule, danach Armeedienst in Zwickau 1980 bis 1984 Studium der Rechtswissenschaften an der Humboldt-Universität zu Berlin 1984 bis 1987 Forschungsstudent an der Humboldt-Universität, Fachbereich Rechtswissenschaft 1987 Promotion (Dr. jur.), Fachrichtung Strafrecht / Kriminologie

1987 bis 1991 Wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Akademie der Wissenschaften der DDR in Berlin, Zentralinstitut für Philosophie

1991 bis 2000 Wissenschaftlicher Mitarbeiter der Juristischen Fakultät der Humboldt-Universität

1996 Zulassung als Rechtsanwalt

1996 bis 2006 Mitglied der G 10-Kommission des Landtages Brandenburg seit 2002 Tätigkeit als Rechtsanwalt in Potsdam,

Schwerpunktgebiet: Strafrecht und Strafvollzugsrecht

2006 Ernennung zum Richter am Verfassungsgericht des Landes Brandenburg seit November 2009 Minister der Justiz des Landes Brandenburg

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Staatssekretärin

Sabine Stachwitz

geboren am 1. November 1943 in Dresden (Sachsen), verheiratet, 2 Kinder Ausbildung und Beruf März 1963 Abitur in Dortmund

1964 bis 1970 Studium der Rechtswissenschaften in München und Münster/Westfalen 1970 Erstes juristisches Staatsexamen in Nordrhein-Westfalen

bis 1973 Vorbereitungsdienst am Oberlandesgericht Hamm 1973 Zweites juristisches Staatsexamen

1973 bis 1991 Richterin am Amtsgericht Münster 1991 Abordnung an das Kreisgericht Oranienburg 1992 amtierende Direktorin des Kreisgerichts Oranienburg 1993 bis 2008 Direktorin des Amtsgerichts Oranienburg

seit November 2009 Staatssekretärin im Ministerium der Justiz des Landes Brandenburg seit 1970 Mitglied der ÖTV / ver.di

1999 bis 2010 Vorsitzende der Schiedsstelle des Landes Brandenburg nach § 78 g SGB VIII 2004 bis 2009 Vorsitzende und stellvertretende Vorsitzende des Berufsbildungsausschusses

des Ministeriums der Justiz des Landes Brandenburg

Mitglied in: IALANA

Mitglied in: Forum Justizgeschichte e. V.

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Das Ministerium der Justiz

Das Ministerium der Justiz ist mitverantwortlich für Verfassungsfragen und an allen Gesetzesvorhaben des Landes beteiligt. Schwerpunkte der Mitarbeit bei der Gesetzgebung auf Bundesebene sind u. a. Änderungen des Bürgerlichen Rechts und des Wirtschafts- und Handelsrechts, häufig auch auf Grund von Richtlinien der Europäischen Union.

Die Aufgaben der Justiz werden in drei Abteilungen bearbeitet. Die Abteilung Justizverwaltungssachen sorgt vor allem dafür, dass die Gerichte und die Staatsanwaltschaften unter möglichst optimalen Bedingungen arbeiten können; hier werden u. a. Personal- und organisatorische Entscheidungen vorbereitet, Haushaltsmittel zuge- wiesen und IT-Projekte für die Justiz geplant und begleitet.

Wesentliche Aufgaben der Abteilung Recht bestehen in der Mitwirkung bei der Bundesgesetzgebung über den Bundesrat, in der auch ressortübergreifenden Unterstützung und Beratung bei der Vorbereitung von Gesetzgebungsvorhaben der Landesregierung sowie von Staatsverträgen und Verwaltungsabkommen, in der Rechtsförmlichkeitsprüfung, in der Wahrnehmung der Fachaufsicht über die Staatsanwaltschaften des Landes Brandenburg und der Führung aller Verfassungsstreitigkeiten vor dem Bundes- und dem Landesverfassungs- gericht.

Eine weitere Abteilung ist für die Organisation des Justizvollzugs (Strafvollzug, Jugendstrafvollzug und Unter- suchungshaft), die Sozialen Dienste der Justiz im Land Brandenburg sowie die Bau- und Liegenschaftsange- legenheiten verantwortlich.

Für das Recht der Juristenausbildung, die Organisation und Abnahme der juristischen Staatsprüfungen und die Aus- und Fortbildung in der Rechtspflege ist das Gemeinsame Juristische Prüfungsamt der Länder Berlin und Brandenburg mit Sitz in Berlin zuständig.

Zum Geschäftsbereich des Ministeriums gehören alle Amts- und Landgerichte, das Brandenburgische Ober- landesgericht, die Verwaltungsgerichte, das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, die Sozialgerichte, das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, die Arbeitsgerichte, das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg und das Finanzgericht Berlin-Brandenburg sowie die Generalstaatsanwaltschaft, die Staatsanwaltschaften, Justizvollzugsanstalten und die Jugendarrestanstalt des Landes Brandenburg. Wie alle Ministerien führt auch das Ministerium der Justiz die Aufsicht über seine nachgeordneten Behörden. Im Verhältnis zu den Gerichten besteht allerdings eine Besonderheit: Wegen der verfassungsrechtlich garantierten Unabhängigkeit der Richter kann das Ministerium keine Weisungen in Sachfragen erteilen. Die Überprüfung gerichtlicher Entscheidungen ist nur auf dem von den Prozessordnungen geregelten Weg möglich.

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Der Minister

für Infrastruktur und Landwirtschaft

Jörg Vogelsänger

geboren am 17. Mai 1964

in Woltersdorf bei Berlin (Brandenburg), verheiratet, 2 Kinder

Ausbildung und Beruf

1884 bis 1989 Studium an der TU Dresden, Sektion Maschinenbau, Abschluss: Dipl.-Ingenieur 1989 bis 1991 Entwicklungsingenieur im Reichsbahnausbesserungswerk Berlin-Schöneweide 1992 bis 1994 Regionalgeschäftsführer SPD

1994 bis 2002 Mitglied des Landtages Brandenburg 2002 bis 2009 Mitglied des Deutschen Bundestages November 2009 bis Staatssekretär des Ministeriums für Infrastruktur Februar 2010 und Landwirtschaft des Landes Brandenburg

seit Februar 2010 Minister für Infrastruktur und Landwirtschaft des Landes Brandenburg Mitglied der SPD, der Arbeiterwohlfahrt (AWA), der Parlamentarischen Gesellschaft und des Heimatvereins Erkner

(41)

Staatssekretär

Rainer Bretschneider

geboren am 13.12.1948 in Hagen (Nordrhein-Westfalen), verheiratet, 2 Kinder

Ausbildung und Beruf

1969 bis 1974 Jurastudium in Münster (1. Staatsexamen) 1974 bis 1977 Referendarzeit (OLG Hamm, 2. Staatsexamen) 1977 bis 1990 Ministerium für Wirtschaft, Mittelstand und Verkehr

bzw. Technologie des Landes Nordrhein-Westfalen 1990 Gründungsbeauftragter für den Aufbau des

Ministeriums für Stadtentwicklung, Wohnen und Verkehr des Landes Brandenburg 1990 bis 2004 Abteilungsleiter Grundsatzangelegenheiten des Ministeriums

für Stadtentwicklung, Wohnen und Verkehr des Landes Brandenburg 2004 bis 2007 Abteilungsleiter Verkehrspolitik des Ministeriums für Stadtentwicklung, Wohnen

und Verkehr des Landes Brandenburg; Ministerium für Infrastruktur und Raumordnung des Landes Brandenburg

2008 bis 2009 Staatssekretär des Ministeriums für Infrastruktur und Raumordnung des Landes Brandenburg

seit März 2010 Staatssekretär des Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft des Landes Brandenburg

Referenzen

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