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geboren am 18. August 1956 in Hamm (Nordrhein-Westfalen), verheiratet, 3 Kinder

Ausbildung und Beruf

1975 Abitur in Hamm

1976 bis 1983 Studium der Wirtschafts- und Sozialwissenschaften an der Universität Dortmund, Abschluss Dipl.-Volkswirt

1975 Eintritt in die SPD

1984 Bundesgeschäftsführer der Juso-Hochschulgruppen in Bonn 1990 bis 1994 Landesgeschäftsführer der SPD in Brandenburg

1995 bis 1999 Leiter des Ministerbüros und Pressesprecher im Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes Brandenburg

1999 bis 2003 Leiter des Ministerbüros und Pressesprecher im Ministerium für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg

2003 bis 2005 Staatssekretär im Ministerium für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg

2005 bis 2008 Bundesgeschäftsführer der SPD

2009 Kandidatur für den Landtag im Westhavelland, über die Landesliste gewählt seit November 2009 Staatssekretär im Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur

des Landes Brandenburg

Das Ministerium

für Wissenschaft, Forschung und Kultur

Das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur (MWFK) ist verantwortlich für die Pflege und Förde-rung von Wissenschaft und Kultur. Das MWFK hat neben der Zentralabteilung zwei Fachabteilungen.

Die Abteilung Wissenschaft und Forschung ist für den Auf- und Ausbau einer zukunftsfähigen brandenburgi-schen Hochschullandschaft zuständig, die mit ihren unterschiedlichen Lehr- und Forschungsprofilen den regi-onalen und überregiregi-onalen akademischen Ausbildungsbedarf abdeckt und durch Forschung, Wissens- und Technologietransfer wesentlich zur Entwicklung von Wirtschaft und Gesellschaft des Landes beiträgt.

Im Geschäftsbereich des MWFK befinden sich die Universität Potsdam, die Brandenburgische Technische Universität Cottbus (BTU) und die Europa Universität Viadrina Frankfurt (Oder), die Hochschule für Film und Fernsehen „Konrad Wolf“ (HFF) in Potsdam-Babelsberg, die Fachhochschule in Brandenburg an der Havel, die Hochschule für nachhaltige Entwicklung in Eberswalde (FH), die Fachhochschule in Potsdam, die Hochschule Lausitz (FH) mit den Standorten Cottbus und Senftenberg sowie die Technische Hochschule Wildau (FH).

Mit den drei Universitäten, fünf Fachhochschulen und der ältesten deutschen Filmhochschule mit internati-onalem Ruf verfügt das Land Brandenburg zusammen mit den zahlreichen außeruniversitären Forschungs-einrichtungen über eine leistungsfähige Wissenschafts- und Forschungsstruktur, die es weiter zu fördern und auszubauen gilt.

Für die derzeit fast 50.000 Studierenden ist eine auch an den Bedürfnissen der Wirtschaft orientierte, fundierte Hochschulausbildung zu sichern.

Zu den außeruniversitären Forschungseinrichtungen gehören als von Bund und Land gemeinsam finanzierte Einrichtungen eine Großforschungseinrichtung sowie drei Außenstellen von Großforschungseinrichtungen.

Wegen ihrer überregionalen Bedeutung und ihres gesamtstaatlichen innerpolitischen Interesses fördern Bund und Länder in Brandenburg neun Einrichtungen der Wissenschaftsgemeinschaft Gottfried-Wilhelm Leibniz.

Ferner sind drei Institute der Max-Planck-Gesellschaft, seitens der Fraunhofer-Gesellschaft ein Institut, zwei selbständige Außenstellen von Instituten außerhalb Brandenburgs und ein Fraunhofer-Anwendungszentrum an der BTU Cottbus sowie vier geisteswissenschaftliche Zentren in Brandenburg angesiedelt.

Die Zuständigkeit für die von den Ländern Berlin und Brandenburg gegründete Berlin-Brandenburgische Akade-mie der Wissenschaften, die u. a. wissenschaftliche Langzeitvorhaben betreut, liegt ebenfalls beim MWFK.

Außerdem obliegt dem MWFK die Durchführung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAföG) und des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes (Meister-BAföG).

Die Kulturabteilung ist zuständig für die Pflege, Förderung und Entwicklung von Kunst und Kultur. Ihr Aufga-benspektrum ist breit gefächert: Es reicht von Denkmal- und Kulturgutschutz über Museen und Zeitgeschichte, Bildende Kunst, Musik, Theater, Literatur, Bibliotheken und Archive bis hin zu Soziokultur und zu kultureller Bildung. Sie erfüllt diese Aufgaben in Ergänzung zum kommunalen Engagement, denn Kommunen und Land sind gleichermaßen zur Förderung der Kultur verpflichtet.

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Ziele dieser gemeinsamen Anstrengung sind die Sicherung der kulturellen Teilhabe der Brandenburgerinnen und Brandenburger und ihrer Gäste, die Bewahrung der kulturellen Substanz und des Erbes sowie die Förde-rung kultureller und künstlerischer Entwicklungen.

Um diese Ziele zu erreichen, fördert das Land Organisationen kultureller und künstlerischer Aktivitäten und unterhält eigene Einrichtungen. Die Landeseinrichtungen sind das Brandenburgische Landeshauptarchiv mit dem Theodor-Fontane-Archiv, das Brandenburgische Landesamt für Denkmalpflege und Archäologisches Landesmuseum sowie das Filmmuseum Potsdam.

Als oberste Denkmalschutzbehörde trägt das Ministerium die Verantwortung für den Schutz und die Pflege des architektonischen und archäologischen Erbes. Die Erforschung und Erfassung der Denkmale sowie die fach-liche Beratung der Denkmaleigentümer ist Aufgabe des Brandenburgischen Landesamtes für Denkmalpflege und Archäologisches Landesmuseum als Landesoberbehörde.

Weiterhin übernimmt das MWFK dort Verantwortung, wo im Landesinteresse stehende Aufgaben wahrgenom-men werden und Kommunen damit allein überfordert wären. Das betrifft Einrichtungen, wie die Kleist-Gedenk- und Forschungsstätte, die Stiftung Brandenburgische Gedenkstätten, die Stiftung Preußische Schlösser und Gärten Berlin-Brandenburg, die Musikakademie Rheinsberg oder auch Park und Schloss Branitz. Auf der Grundlage vertraglicher Vereinbarungen beteiligt sich das Land an der Finanzierung der Kulturstiftung der Länder, der Kulturstiftung Cottbus mit dem Kunstmuseum Dieselkraftwerk und dem Staatstheater Cottbus, des Theater- und Konzertverbundes, des Hauses der Brandenburgisch-Preußischen Geschichte, der Stadt- und Landesbibliothek Potsdam sowie der Stiftung Preußischer Kulturbesitz.

Darüber hinaus hilft das Land, die kulturelle Grundversorgung der Kommunen zu sichern. So unterstützt es die Musikschularbeit und die Kreisergänzungsbibliotheken, Theater und Orchester außerhalb des Verbunds, soziokulturelle Zentren, Galerien und Museen. Hinzu kommen innovative Projekte in allen kulturellen und künst-lerischen Bereichen.

Die Kulturabteilung sichert zudem die Arbeitsfähigkeit vieler kultureller und künstlerischer Landesverbände und überregionaler Kulturzentren und unterstützt mit der Förderung von Kultur- und Musikfesten die regionale Profilierung. Ferner fördert das MWFK – auch gemeinsam mit der EU, dem Bund und anderen Landesressorts – notwendige Investitionen im Kulturbereich und zur Entwicklung des Tourismus.

Das Ministerium ist weiter zuständig für die Zusammenarbeit mit den Kirchen, Religionsgemeinschaften und Weltanschauungsvereinigungen sowie für die Angelegenheiten der sorbischen/wendischen Minderheit.

Der Förderung der wissenschaftlichen und kulturellen Zusammenarbeit mit ost- und westeuropäischen Ländern, Kommunen, Vereinen, Verbänden und Einzelpersonen und dabei insbesondere der Pflege der Beziehungen zu Polen, ist das MWFK besonders verpflichtet.

Adressen der Landesregierung Brandenburg Bevollmächtige des Landes beim Bund Staatssekretärin Tina Fischer

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Ministerium für Bildung, Jugend und Sport Ministerin Dr. Martina Münch

Ministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz Ministerin Anita Tack

Pressesprecherin Alrun Kaune-Nüßlein Telefon: 0331/866-7016

Ministerium für Wirtschaft und Europaangelegenheiten Minister Ralf Christoffers

Vertretung des Landes Brandenburg bei der EU Dr. Marcus Wenig

Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft Minister Jörg Vogelsänger

Henning-von-Tresckow-Straße 2 – 8 14467 Potsdam

Telefon: 0331/866-8000

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Staatssekretär Rainer Bretschneider Telefon: 0331/866-8100 Pressesprecher Dr. Jens-Uwe Schade Telefon: 0331/866-8006

Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur

Ministerin Prof. Dr.-Ing. Sabine Kunst Dortustraße 36

14467 Potsdam Telefon: 0331/866-4500 Staatssekretär Martin Gorholt Telefon: 0331/866-4555 Pressesprecher Hans-Georg Moek Telefon: 0331/866-4566

Wahlmissbrauch

Diese Informationsschrift wird von der Landesregierung Brandenburg im Rahmen ihrer verfassungsmäßigen Verpflichtung zur Unterrichtung der Öffentlichkeit heraus-gegeben. Diese Broschüre darf weder von den Parteien noch von deren Kandidaten oder Helfern während eines Wahlkampfes verwendet werden. Missbräuchlich ist insbe-sondere die Verteilung auf Wahlkampfveranstaltungen, an Informationsständen der Parteien sowie das Einlegen, Aufkleben oder Aufdrucken parteipolitischer Information oder Werbemittel. Auch ohne Bezug zu einer bevorste-henden Wahl darf die vorliegende Druckschrift nicht in einer Weise verwendet werden, die als Parteinahme des Herausgebers zugunsten einzelner politischer Gruppen verstanden werden könnte. Den Parteien ist es jedoch gestattet, diese Informationsschrift zur Unterrichtung ihrer Mitglieder zu verwenden.

Im Dokument Die Landesregierung und ihre Aufgaben (Seite 46-54)