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Rainer Bretschneider

Im Dokument Die Landesregierung und ihre Aufgaben (Seite 41-45)

geboren am 13.12.1948 in Hagen (Nordrhein-Westfalen), verheiratet, 2 Kinder

Ausbildung und Beruf

1969 bis 1974 Jurastudium in Münster (1. Staatsexamen) 1974 bis 1977 Referendarzeit (OLG Hamm, 2. Staatsexamen) 1977 bis 1990 Ministerium für Wirtschaft, Mittelstand und Verkehr

bzw. Technologie des Landes Nordrhein-Westfalen 1990 Gründungsbeauftragter für den Aufbau des

Ministeriums für Stadtentwicklung, Wohnen und Verkehr des Landes Brandenburg 1990 bis 2004 Abteilungsleiter Grundsatzangelegenheiten des Ministeriums

für Stadtentwicklung, Wohnen und Verkehr des Landes Brandenburg 2004 bis 2007 Abteilungsleiter Verkehrspolitik des Ministeriums für Stadtentwicklung, Wohnen

und Verkehr des Landes Brandenburg; Ministerium für Infrastruktur und Raumordnung des Landes Brandenburg

2008 bis 2009 Staatssekretär des Ministeriums für Infrastruktur und Raumordnung des Landes Brandenburg

seit März 2010 Staatssekretär des Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft des Landes Brandenburg

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Das Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft (MIL) ist:

• ein Haus mit fünf Abteilungen (eine Grundsatzabteilung und vier Fachabteilungen, an drei Standorten)

• ein Geschäftsbereich mit dem Ministerium, zwei Landesbetrieben und zwei Landesämtern

• ein Geschäftsbereich mit insgesamt zirka 6.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern

• die Oberste Landesbehörde, die die Politikfelder:

• Stadtentwicklung und Wohnungswesen

• Landwirtschaft, ländliche Entwicklung, Flurbereinigung, Wald- und Forstwirtschaft, Gartenbau, Jagd- und Fischereiwesen

• Verkehr und Straßenwesen

– und gemeinsam mit der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung des Landes Berlin –

• Raumordnung und Landesplanung in Berlin und Brandenburg gestaltet und verantwortet.

Das Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft gliedert sich in vier Fachabteilungen:

Zu den Aufgaben der Abteilung Stadtentwicklung und Wohnungswesen gehören die Planung und Umsetzung der stadtentwicklungs- und wohnungspolitischen Ziele der Landesregierung. In der Abteilung werden fachpo-litische Konzepte, Strategien und Arbeitshilfen entwickelt und die entsprechenden rechtlichen und finanziellen Instrumentarien bereitgestellt.

In der Abteilung wird die Entwicklung, Umsetzung und Evaluierung von Förderprogrammen für die integrierte Stadtentwicklung, den Stadtumbau sowie für die Wohnraumförderung gesteuert und koordiniert. Damit unter-stützt das MIL wichtige Projekte der Kommunen und Wohnungseigentümerinnen und Wohnungseigentümer, die der Umsetzung landespolitischer Ziele dienen. Zukunftsfragen wie sinkende Finanzierungsspielräume, demo-grafischer Wandel, nachhaltige Stadtentwicklung, Klimaschutz und Energieeffizienz sowie Baukultur spielen eine entscheidende Rolle.

In der Abteilung liegt die Verantwortung für alle Fragen der Bauleitplanung, Bautechnik und des Bauproduk-tenrechts. Als Oberste Bauaufsichtsbehörde ist das MIL verantwortlich für die Erarbeitung und Umsetzung der Brandenburgischen Bauordnung.

Die Abteilung ist für Wohnungs- und Mietrecht sowie für das Wohngeld zuständig und übt hier die Aufsicht über die kommunalen Stellen aus.

Die Abteilung Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Forsten ist für die Bereiche Strukturentwicklung im ländlichen Raum, Land- und Forstwirtschaft, Gartenbau, Jagd- und Fischereiwesen zuständig.

Für folgende Gebiete nimmt sie als Oberste Behörde des Landes die Fachaufsicht wahr:

• Landwirtschaft

• Flurbereinigung

• ökologischer Landbau

• Jagd und Fischerei

• Forstwirtschaft

Das Ministerium

für Infrastruktur und Landwirtschaft

Die Aufgaben der Abteilung sind darauf ausgerichtet, Rahmenbedingungen und Instrumente zu schaffen sowie deren Umsetzung zu koordinieren, die die ländlichen Räume unter Einbeziehung ihrer unterschiedlichen Entwicklungspotenziale als Lebens- und Wirtschaftsraum entwickeln.

Die Fachabteilung koordiniert die Umsetzung der Gemeinsamen Agrarpolitik der Europäischen Union im Land Brandenburg. Die auf europäischem Recht beruhenden Direktzahlungen an die Landwirte obliegen ihrer Aufsicht und Organisation.

In der Abteilung werden die agrarpolitischen Grundsatzpositionen zu vorgenannten Themenfeldern erarbeitet.

Sie steuert Programme und Aktivitäten zur Förderung einer integrierten ländlichen Entwicklung auf der Grund-lage des von der Europäischen Union genehmigten Entwicklungsplanes für den Ländlichen Raum (EPLR).

Zum Aufgabengebiet der Abteilung gehören die Belange der Ernährungsvorsorge, die Verantwortung für die jeweiligen Marktordnungen und die Entwicklung und Umsetzung von Instrumenten zur Förderung von Investiti-onsvorhaben in landwirtschaftlichen Unternehmen.

Die Erschließung neuer Verwendungszwecke für agrarische Rohstoffe gehört ebenso zu den Aufgaben der Abteilung. Des Weiteren erarbeitet die Abteilung Konzepte für die Entwicklung von Maßnahmen zur Sicherung des beruflichen Nachwuchses in der Agrarwirtschaft und die Unterstützung einer entsprechenden außeruniver-sitären Forschung.

Die Abteilung Verkehr plant und verwirklicht die verkehrspolitischen Ziele der Landesregierung. Sie sichert die verantwortungsbewusste Mobilität auf der Schiene, der Straße, den Wasserwegen und in der Luftfahrt. Darüber hinaus setzt sie Verkehrsrecht um und verbessert die Verkehrssicherheit.

In der Abteilung Verkehr werden die fachpolitischen Grundsatzpositionen zur Schaffung eines umweltgerech-ten Verkehrssystems als Rückgrat öffentlicher Daseinsvorsorge erarbeitet. Dazu gehört die Evaluierung des Integrierten Verkehrskonzeptes. Das Land nimmt außerdem die Aufgabenträgerschaft für den Schienenperso-nennahverkehr (u. a. Vergabe-, Vertrags- und Tarifangelegenheiten) wahr und verwaltet im Auftrag des Bundes die Bundesfernstraßen.

Die Oberste Straßenverkehrsbehörde ist Bestandteil der Abteilung Verkehr und in dieser Funktion dafür zustän-dig, die Voraussetzungen für einen sicheren, geordneten und flüssigen Straßenverkehr zu schaffen. Dabei ist die Erhöhung der Verkehrssicherheit eine ständige Verpflichtung.

Die Abteilung ist zuständig für den Verkehrs- und Straßenbauhaushalt des Landes und den effizienten Einsatz von Bundes- und EU-Mitteln.

Die Entwicklung der Güterverkehrszentren sowie sämtliche Fragen der Entwicklung der Binnenschifffahrt als integrierter Bestandteil eines einheitlichen Verkehrssystems liegen ebenso in der Verantwortung der Abteilung Verkehr wie die Umsetzung der verkehrspolitischen Zielstellungen zur Entwicklung des Luftverkehrs entspre-chend der Luftverkehrskonzeption.

Die Aufgaben sind in erster Linie darauf ausgerichtet, den Bürgerinnen und Bürgern des Landes eine gesicherte und verantwortbare Mobilität zu bieten. Unsere Partner sind hierbei die Kommunen in der Aufgabenträgerschaft für den übrigen Öffentlichen Personennahverkehr und für das kommunale Straßennetz. Eine weitere Zielgruppe der Verkehrspolitik ist die Wirtschaft, denn die Entwicklung eines modernen Verkehrssystems ist Voraussetzung für eine wirtschaftliche Entwicklung.

Die Gemeinsame Landesplanungsabteilung (GL) ist die für die Raumordnung zuständige oberste Behörde der Länder Brandenburg und Berlin. Sie ist organisatorischer Bestandteil sowohl des MIL als auch der

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waltung für Stadtentwicklung des Landes Berlin.

Die GL erarbeitet die raumordnungspolitischen und landesplanerischen Ziele für die Gesamtfläche der beiden Länder Berlin und Brandenburg im deutschen und europäischen Kontext. Sie führt die Verfahren zur Aufstellung von gemeinsamen Landesentwicklungsplänen sowie Braunkohlen- und Sanierungsplänen und auch Raumord-nungsverfahren durch. Sie gibt auf der Grundlage eines Planungsinformationssystems Unterstützung bei der Ansiedlung von Unternehmen oder Großprojekten und sorgt für die Anpassung der kommunalen Bauleitplanung an die gemeinsamen Ziele der Raumordnung.

Die GL ist zuständig für die Genehmigung der Regionalpläne, die von den Regionalen Planungsgemeinschaften in Brandenburg aufgestellt werden.

Auf der Ebene der europäischen Raumentwicklung wirkt die GL im Interesse der Verbesserung der Wettbe-werbsfähigkeit der Hauptstadtregion auf deren Einbindung in die europäischen Entwicklungskorridore hin.

Eine besondere Herausforderung für die nächsten Jahre besteht u. a. darin, unter Beachtung der wirtschaftli-chen und finanziellen Rahmenbedingungen räumliche Strategien zur Bewältigung der Folgen des demografi-schen Wandels zu erarbeiten.

Zum Geschäftsbereich des Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft gehören außerdem das Landesamt für Bauen und Verkehr, der Landesbetrieb Straßenwesen, das Landesamt für Verbraucherschutz, Landwirtschaft und Flurneuordnung – ohne den Bereich Verbraucherschutz – sowie der Landesbetrieb Forst Brandenburg. Das Ministerium führt die Fachaufsicht über die ihm nachgeordneten Behörden und Einrichtungen.

Weitere Informationen über das Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft und die Themen im Hause können Sie unter www.mil.brandenburg.de erfahren. Hier können Sie auch gern den Newsletter unseres Hauses bestellen. Er enthält aktuelle Informationen aus dem MIL und wird Ihnen per E-Mail zugestellt.

Die Ministerin

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