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Ministerium für Umwelt, Gesundheit

Im Dokument Die Landesregierung und ihre Aufgaben (Seite 30-33)

und Verbraucherschutz

Das Brandenburger Ministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz (MUGV) versteht sich als Ministerium für Lebensqualität. Das Arbeitsmotto des Brandenburger Ministeriums lautet: Umwelt erhalten – Gesundheit fördern – Verbraucherschutz stärken.

Die Abteilung Gesundheit sorgt gemeinsam mit den Gesetzlichen Krankenkassen und den Verbänden der Leistungserbringer sowie den Landkreisen und kreisfreien Städten für ein effektives und nachhaltiges Versor-gungsangebot im Gesundheitswesen. Zur Sicherung der ortsnahen medizinischen Versorgung im ländlichen Raum erfolgt eine enge Zusammenarbeit mit den Krankenkassen, der Kassenärztlichen Vereinigung und den Krankenhäusern.

Weitere Schwerpunkte der Gesundheitsabteilung sind die Entwicklung von Konzepten für den Erhalt und die Verbesserung der Gesundheit der Bevölkerung sowie die Schaffung gesunder Lebensverhältnisse, die Stär-kung der gesundheitlichen Chancengleichheit, die Prävention und Früherkennung – insbesondere von chroni-schen Krankheiten – sowie der Schutz und die Förderung der Gesundheit von Kindern und Jugendlichen. Aber auch die Nachsorge und die Bewältigung von Krankheitsfolgen zählen zu den Arbeitsschwerpunkten.

Weitere Aufgaben sind die Sicherstellung der psychiatrischen Versorgung einschließlich des Maßregelvollzugs sowie die Suchtprävention und Suchtkrankenhilfe.

Die Abteilung Gesundheit ist zuständig für die Gewährleistung einer ausreichenden Fachkräftestruk-tur und Sicherung der Heilberufe und der Fachberufe des Gesundheitswesens. Die Überwachung der Apotheken-, Arzneimittel- und Medizinprodukte, die Aufsicht über die Ärzte-, Zahnärzte- und Apothe-kerkammer, die Aufsicht über die regionalen Krankenkassen, die Kassenärztliche Vereinigung, medi-zinische Rehabilitation und das Kur- und Bäderwesen sind weitere Aufgabenbereiche. Der öffentliche Gesundheitsdienst – einschließlich Infektionsschutz und umweltbezogener Gesundheitsschutz – sowie der gesundheitliche Bevölkerungsschutz und der Rettungsdienst stellen weitere Zuständigkeiten dar.

Im Land Brandenburg obliegt der Abteilung Gesundheit die Federführung für den Masterplan zur Gesundheits-region Berlin-Brandenburg.

Die verbraucherschutzrelevanten Aufgaben sind in der Abteilung Verbraucherschutz gebündelt.

Zum Aufgabenspektrum der Abteilung gehören die Sicherung einer umfassenden Verbraucherinformation und -beratung, die Mitgestaltung und Entwicklung der Verbraucherrechte, die Verhütung und Bekämpfung von Tier-seuchen, der Tierschutz und die Tierarzneimittelüberwachung sowie die Gewährleistung der Lebensmittel- und der Futtermittelüberwachung.

Des Weiteren sind die Sicherung der Trinkwasser- und Badegewässerqualität, die Düngemittelverkehrskon-trolle, der Strahlenschutz, die Genehmigung und Überwachung gentechnischer Anlagen sowie die Überwa-chung der Freisetzung und des Inverkehrbringens gentechnisch veränderter Organismen die Kernaufgaben.

Die Produktkontrolle und die Chemikaliensicherheit sowie die Zulassung und Kontrolle von Laboren gehören ebenso in die Zuständigkeit der Abteilung Verbraucherschutz.

Kernaufgabe der Abteilung Naturschutz ist es, die einzigartige Natur und die Vielfalt der brandenburgischen Kulturlandschaft zu erhalten und zum Wohle der Bürgerinnen und Bürger weiterzuentwickeln. Die wertvollsten Flächen werden vorsorglich vor möglichen Beeinträchtigungen geschützt.

Von besonderer Bedeutung sind die 15 brandenburgischen Großschutzgebiete (11 Naturparks, drei Biosphä-renreservate und ein Nationalpark). Sie bieten sowohl den Berlinern und Brandenburgern als auch Besuchern aus benachbarten Bundesländern die Chance einzigartigen Naturerlebens. Verwaltet werden diese Gebiete vom Landesumweltamt.

Artenschutz umfasst den Schutz der Tiere und Pflanzen und ihrer Lebensgemeinschaften vor Beeinträchti-gungen durch den Menschen. Kernaufgabe ist der Schutz vor einwandernden Arten und das Management von Arten, die Schäden an Kulturen oder der Infrastruktur verursachen können. Darüber hinaus werden die Aufgabenbereiche Baumschutz und Alleenschutz wahrgenommen.

Die Ziele, Erfordernisse und Maßnahmen des Naturschutzes werden in der Landschaftsplanung, im Land-schaftsprogramm des Landes, in den Landschaftsrahmenplänen der Landkreise und in den Landschaftsplänen der Kommunen Brandenburgs dargestellt. Das MUGV wird das Landschaftsprogramm Brandenburg fortschrei-ben, um die Herausforderungen zum Schutz der biologischen Vielfalt in Europa zu meistern.

Das Bedürfnis der Menschen nach Naturerlebnissen steigt und Naturerlebnisse zählen zu den wichtigsten Urlaubsmotiven. Der Naturtourismus in Brandenburg, insbesondere in den Großschutzgebieten, soll weiter ausgebaut werden. Das MUGV unterstützt Initiativen zum Ausbau der naturtouristischen Infrastruktur und natur-touristischer Angebote und arbeitet mit allen Partnern im Tourismus aktiv zusammen.

Zielstellung der Abteilung Umwelt, Klimaschutz, Nachhaltigkeit ist es, schädliche Umweltbelastungen für die Bevölkerung zu vermeiden oder zu reduzieren und gleichzeitig Voraussetzungen zur weiteren wirtschaftlichen Entwicklung des Landes zu schaffen. Diesem scheinbaren Widerspruch wird begegnet durch die Kontrolle zur Einhaltung gesetzlicher Regelungen bei Genehmigungsverfahren für Anlagen und durch innovative Projekte zur Minderung der verkehrsbedingten Lärm- und Luftschadstoffbelastungen. Es ist zum Markenzeichen Branden-burgs geworden, Genehmigungsverfahren zügig, rechtssicher und transparent durchzuführen, um möglichst viele Investoren für ein Engagement im Land zu gewinnen.

Im Rahmen der Daseinsvorsorge ist die Abteilung auch verantwortlich für die Entsorgungssicherheit der priva-ten Haushalte und die geordnete Schließung von Deponien. Durch die im Land vorherrschende mechanisch-biologische Abfallbehandlung erfolgt eine ressourcen- und klimaschonende Hausmüllverarbeitung, bei der auf sozialverträgliche Gebühren geachtet wird.

Der Klimaschutz und die Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel sind weitere Schwerpunkte. Dabei geht es neben der Einsparung von Energie sowie der weiteren Minderung der Emissionen klimaschädlicher Treibhausgase vor allem um den Ausbau der erneuerbaren Energien.

Die Abteilung Wasser- und Bodenschutz ist zuständig für Gewässerschutz und Wasserwirtschaft sowie Boden-schutz und Altlasten. Sie ist Aufsichtsbehörde für das Landesumweltamt, die Umweltgeologie des Landesberg-amtes und die unteren Wasser- und Bodenschutzbehörden in den Landkreisen.

Kernaufgabe des Gewässerschutzes und der Wasserwirtschaft ist der Erhalt und die Entwicklung des bundesweit

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größten Gewässernetzes. Es besteht aus 33.000 km Fließgewässern und rund 3.000 Seen sowie dem Grund-wasser. Zur Erreichung der europäischen Umweltziele für dieses Gewässernetz sind insbesondere die Bewirt-schaftungspläne und Maßnahmenprogramme für die inter nationalen Flussgebiete Elbe und Oder bis Ende 2015 umzusetzen. Zu den Maßnahmen gehören das Erarbeiten von Gewässerkonzepten, die finanzielle Förderung der Sanierung und naturnahen Entwicklung von Gewässern, die Ausweisung von Wasserschutzgebieten und die nachhaltige Unterhaltung der Landesgewässer.

Zum Schutz der Bevölkerung vor Hochwasser werden Überschwemmungsgebiete festgelegt, Abflussgebiete frei gehalten, Rückhalteflächen geschaffen und Deiche oder sonstige Hochwasserschutzanlagen errichtet und unterhalten. Zu den Schwerpunkten gehören zudem die Information der Bevölkerung über die Risiken und über die notwendigen Vorsorgemaßnahmen.

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