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Natur- und Verbraucherschutz. des Landes Nordrhein-Westfalen Die Ministerin

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Academic year: 2022

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Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz

des Landes Nordrhein-Westfalen Die Ministerin

Dienstgebäude und Lieferanschrift:

Schwannstr. 3 40476 Düsseldorf Telefon 0211 4566-0 Telefax 0211 4566-388 poststelle@mulnv.nrw.de www.umwelt.nrw.de

Öf f entliche Verkehrsmittel:

Rheinbahn Linien U78 und U79 Haltestelle Kennedydamm oder Buslinie 721 (Flughafen) und 722 (Messe) Haltestelle Frankenplatz Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz NRW - 40190 Düsseldorf

Präsidenten des Landtags Nordrhein-Westfalen Herrn André Kuper MdL Platz des Landtags 1 40221 Düsseldorf

Ursula Heinen-Esser 24. August 2021 Seite 1 von 1 01.02.02.00 Aktenzeichen

bei Antwort bitte angeben

Dr. Dorothea Schostok dorothea.schostok@mulnv.nrw.de Telefon 0211 4566-626 poststelle@mulnv.nrw.de

Stand der Umsetzung der NRW-Nachhaltigkeitsstrategie Sitzung des AULNV am 25.08.2021

Sehr geehrter Herr Landtagspräsident,

hiermit übersende ich Ihnen den erbetenen schriftlichen Bericht zum Stand der Umsetzung der NRW-Nachhaltigkeitsstrategie mit der Bitte um Weiterleitung an die Mitglieder des Ausschusses für Umwelt, Land- wirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz.

Die Umsetzung der NRW-Nachhaltigkeitsstrategie erfolgt über 67 Indi- katoren in 42 Postulaten entlang der 17 globalen Nachhaltigkeitsziele (SDGs) der Vereinten Nationen (VN). Mit einer Vielzahl von Maßnahmen leistet die Landesregierung einen zentralen Beitrag zur nachhaltigen Entwicklung in NRW und zur Umsetzung der Agenda 2030 der VN. Da- bei wird sie ihrer Vorbildrolle gerecht und setzt unter der Dachmarke

„Gemeinsam.Nachhaltig.Handeln.“ auch außerhalb des eigenen Han- delns zentrale Impulse für die notwendige ökologische, ökonomische und soziale Transformation hin zu einem nachhaltigen NRW 2030.

Mit freundlichen Grüßen

Ursula Heinen-Esser

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VORLAGE

17/5533

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Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz

des Landes Nordrhein-Westfalen

Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landtags Nordrhein-Westfalen

am 25.08.2021

Schriftlicher Bericht

Stand der Umsetzung der NRW-Nachhaltigkeitsstrategie

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2 Vorbemerkung

Mit der am 22. September 2020 vom Kabinett verabschiedeten NRW-Nachhaltigkeits - strategie hat die Landesregierung die Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung der Ver- einten Nationen (VN) und die in ihr enthaltenen 17 globalen Nachhaltigkeitsziele (Sustainable Development Goals, SDGs) landespolitisch aufgegriffen. Der Landtag wurde hierüber mit der Vorlage 17/3910 informiert. Die Landesregierung stellt mit der Strategie ihre Beiträge zur Umsetzung der Agenda 2030 dar.

Die Kommunikation zur NRW-Nachhaltigkeitsstrategie erfolgt über einen eigenen Inter- netauftritt (www.nachhaltigkeit.nrw.de). Hier werden ausführliche Informationen zur NRW-Nachhaltigkeitsstrategie, Nachhaltigkeitsakteurinnen und -akteuren des Landes, guten Praxisbeispiele sowie Neuigkeiten veröffentlicht. Die Webseite wird derzeit grund- legend überarbeitet. Der Relaunch ist für Herbst 2021 vorgesehen.

Die Landesregierung lädt i.d.R. jährlich zu landesweiten NRW-Nachhaltigkeitstagungen, um den Dialog und die Partizipation mit Gesellschaft, Wirtschaft und Wissenschaft zu fördern. Die nächste NRW-Nachhaltigkeitstagung ist für Ende 2021 anvisiert.

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Die gestellten Fragen werden wie folgt beantwortet:

1. In welchen Bereichen und mit welchen Maßnahmen hat und will die Lan- desregierung den Anspruch des Vorbild erfüllen?

Als das bevölkerungsreichste und am stärksten industriell geprägte Bundesland will Nordrhein-Westfalen demonstrieren, wie der Wandel zu einer nachhaltigen Entwicklung durch eine Modernisierung der wirtschaftlichen und industriellen Strukturen erfolgreich gestaltet werden kann. Bereits heute ist Nordrhein-Westfalen ein führender Innovations- motor und Wissenschaftsstandort und zugleich weltweit modernster sowie klima- und umweltfreundlichster Industriestandort, der international wettbewerbsfähig ist und sich an sozialen und ökologischen Grundsätzen orientiert. Um die globalen Nachhaltigkeits- und die Pariser Klimaschutzziele zeitnah zu erreichen, bedarf es einer zügigen und ambitio- nierten Transformation die sowohl sozial- und umwelt- als auch ökonomisch verträglich ist.

Als ressort- und politikübergreifende Dachstrategie obliegt die Verantwortung für die Um- setzung und Finanzierung der Festlegungen der NRW Nachhaltigkeitsstrategie den Res- sorts.1 Die Koordination der Nachhaltigkeitsstrategie NRW hat das Ministerium für Um- welt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen inne. Der Einsatz, das Wissen und die Innovationsfreude der Menschen im Land bilden die Grundlage für den notwendigen Transformationsprozess hin zu einem nachhaltigen NRW 2030. Nachhaltigkeit ist eine Gemeinschaftsaufgabe, daher müssen wir im Sinne der NRW-Nachhaltigkeitsstrategie akteursgruppen- und sektorübergreifend „Gemein- sam.Nachhaltig.Handeln.“.

Die NRW- Nachhaltigkeitsstrategie soll eine langfristige Orientierung für die ökonomi- sche, ökologische und soziale Entwicklung Nordrhein-Westfalens bieten. Diese drei Di- mensionen müssen in unserem Nachhaltigkeitsverständnis zusammenspielen und stetig zusammengedacht werden, um auch zukünftigen Generationen die gleichen Chancen für ein gutes Leben zu bieten. Die konkreten Ziele, die von der Landesregierung bis 2030 vereinbart wurden, finden sich in der Strategie in Verbindung mit 42 Postulaten entlang

1 Dieses betrifft nicht den Ausbau der Photovoltaik auf landeseigenen Liegenschaften. Die Umsetzung und Finanzierung des Ausbaus der Photovoltaik auf landeseigenen Liegenschaften obliegt der Verant- wortung des Bau- und Liegenschaftsbetrieb (BLB) Nordrhein-Westfalen.

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der 17 SDGs. Einzelne Bereiche hieraus hervorzuheben entspräche nicht der integrierten Betrachtung der NRW-Nachhaltigkeitsstrategie.

Hervorzuheben sei an dieser Stelle auf Grund des SDG-übergreifenden Charakters die Vorbildrolle der Landesregierung in ihrem eigenen Verwaltungshandeln. Um ihrer Vor- bildrolle gerecht zu werden, hat die Landesregierung mit Verabschiedung der Weiterent- wicklung der Nachhaltigkeitsstrategie NRW 2020 hervorgehoben, dass auch sie selbst bei ihrem eigenen Handeln mit gutem Beispiel vorangehen muss. Daher strebt die Lan- desregierung an, nicht nur die eigene Politik, sondern auch das Handeln in der Landes- verwaltung an Nachhaltigkeitskriterien auszurichten. Damit ist die Nachhaltige Verwal- tung eines der zentralen Umsetzungsinstrumente der Nachhaltigkeitsstrategie NRW.

Eine besondere Rolle nimmt die klimaneutrale Landesverwaltung ein. Mit dem 2013 ver- abschiedeten und im Jahr 2021 novellierten Klimaschutzgesetz NRW hat sich die Lan- desregierung zum Ziel gesetzt, bis zum Jahr 2030 eine insgesamt klimaneutrale Landes- verwaltung zu erreichen. Auf dem Weg zur Treibhausgasneutralität gehen die nordrhein- westfälische Landesverwaltung und ihre 160.000 Beschäftigten mit gutem Beispiel voran:

Bis 2030 soll die CO2-Bilanz aller 541 Landesbehörden, Einrichtungen, Landesbetriebe, der Sondervermögen sowie der Organe der Rechtspflege ausgeglichen bilanziell klima- neutral sein. Maßnahmen zur Erreichung der Klimaneutralität sind beispielsweise ener- getische Standards für Gebäude, der Ausbau der Photovoltaik, der Bezug von Ökostrom, der Ausbau der Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge, das Pendlerportal NRW und die Kompensation von Dienstreisen:

 Energetische Standards für Gebäude

Nordrhein-Westfalen hat für die landeseigenen Gebäude einen energetischen Standard eingeführt, der obligatorisch für Neubauten und grundlegende Renovie- rungen und Einzelbauteile in den durch die Landesverwaltung Nordrhein-Westfa- len genutzten Gebäuden und Anlagen ist. Die Mehrzahl der Verwaltungsgebäude entspricht derzeit nicht den energetischen Anforderungen, die zum Erreichen einer Treibhausgasneutralität erforderlich sind. Künftig müssen daher Neubauten dem Standard 40 Effizienzgebäude und grundlegende Renovierungen dem Standard 55 Effizienzgebäude entsprechen. Einzelmaßnahmen, die künftig in Fremdanmie- tungen umgesetzt werden, müssen den energetischen Anforderungen der Bun- desförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM) entsprechen.

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Zur Umsetzung der energetischen Standards stellt die Landesregierung mit dem Haushalt 2022 für die kommenden fünf Jahre 4,5 Mrd. Euro an Verpflichtungser- mächtigungen bereit. Damit wird das bisherige Volumen zur Mietausgabenbudge- tierung aus 2018 von 450 Mio. Euro pro Jahr für den Zeitraum von fünf Jahren von 2018 bis 2022 auf 900 Mio. Euro pro Jahr verdoppelt, was einem zusätzlichen Investitionsvolumen in Form von Verpflichtungsermächtigungen von 2,25 Mrd.

Euro für die kommenden fünf Jahre entspricht.

 Ausbau der Photovoltaik

Nordrhein-Westfalen intensiviert die Photovoltaiknutzung auf seinen Liegenschaf- ten. Dem Beschluss der Landesregierung vom März 2019 folgend, hat das Minis- terium der Finanzen den Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW angewiesen, bis zum Jahr 2030 nach einer Anlaufphase jedes Jahr mindestens 1.000 kWp auf den Landesliegenschaften zu installieren. Ende 2020 lag der Bestand bei 83 PV- Anlagen mit einer installierten Leistung von rund 1.700 kWp. Bis Ende Juli 2021 wurden 9 neue Anlagen mit einer Gesamtleistung von knapp 700 kWp zugebaut.

 Bezug von Ökostrom

Nordrhein-Westfalen hat im Jahr 2016 die Versorgung der landeseigenen Liegen- schaften auf den Bezug von Ökostrom umgestellt. Durch diese Umstellung werden im Vergleich zum deutschen Strommix jährlich rund 140.000 Tonnen CO2 einge- spart. Durch eine erneute Ausschreibung wurde der weitere Bezug von Ökostrom bis Ende 2021 sichergestellt. Die Ausschreibung für die Folgejahre befindet sich derzeit in Vorbereitung.

 Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge

In Nordrhein-Westfalen soll während der nächsten Jahren in 29 Dienststellen mo- dellhaft eine Ladeinfrastruktur für batterieelektrische Fahrzeuge errichtet werden.

Die Erfahrungen aus dieser Pilotphase werden Grundlage für die weitere Planung sein. Dabei müssen insbesondere die komplexen energie- und stromsteuerrecht- lichen Rahmenbedingungen mit Blick auf eine wirtschaftliche Umsetzung Berück- sichtigung finden.

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 Pendlerportal

Nordrhein-Westfalen hat ein webbasiertes Pendlerportal eingerichtet, mit dessen Hilfe die Beschäftigten in den Geschäftsbereichen von Wirtschafts- und Umwelt- ministerium Fahrgemeinschaften organisieren können. Das Angebot wird derzeit weiterentwickelt, um es für die gesamte Landesverwaltung verfügbar zu machen.

 Kompensation von Dienstreisen

Nordrhein-Westfalen kompensiert seit 2009 Dienstreisen der Landesregierung mit dem PKW und dem Flugzeug durch den zentralen Kauf von Emissionszertifikaten.

Geschäftlich bedingte Bahnfernreisen werden von der Deutschen Bahn klimaneut- ral durchgeführt. Für die Jahre 2018 und 2019 wurden durch das LANUV im Auf- trag von MWIDE Zertifikate beschafft, die Klimakompensation mit der Förderung heimischer Waldprojekte verbinden. Die waldbaulichen Maßnahmen wurden auf einer landeseigenen Fläche im Münsterland umgesetzt.

Neben der Klimaneutralität sind weitere zentrale Handlungsfelder einer nachhaltigen Lan- desverwaltung insbesondere das Beschaffungswesen, das Gebäude- und Liegen- schaftsmanagement, Mobilität, Personalentwicklung und -management, umweltfreundli- che Arbeitsprozesse sowie Veranstaltungen und Kantinen. Mit einem umfassenden Um- welt- und Nachhaltigkeitsmanagement und zahlreichen Maßnahmen und Projekten in den o.g. Handlungsfeldern, leistet insbesondere das Landesamt für Natur Umwelt und Verbraucherschutz des Landes NRW (LANUV) als Modellbehörde für nachhaltige Ver- waltung in Nordrhein-Westfalen einen wertvollen Beitrag zur Umsetzung der NRW- Nachhaltigkeitsstrategie und entwickelt Blaupausen für andere Behörden auf dem Weg zu einer nachhaltigen Landesverwaltung. Zur Förderung des Austauschs und zur Unter- stützung anderer Behörden hat das LANUV das „Netzwerk Nachhaltige Landesverwal- tung NRW“ eingerichtet, welches Informationen zu guten Praxisbeispielen sowie Work- shops und Vorträge für alle interessierten Behörden zur Verfügung stellt. Im Auftrag der Landesregierung begibt sich das LANUV im Herbst 2021 darüber hinaus gemeinsam mit zehn weiteren Einrichtungen des Landes auf den Weg eines ÖKOPROFIT®-Konvoi. Die- ser unterstützt die Einführung und Verbesserung des betrieblichen Umweltmanage- ments, und hat das Ziel, die nachhaltige ökonomische und ökologische Stärkung der Ein- richtungen zu fördern. Durch ein System aufeinander abgestimmter Maßnahmen können Einrichtungen Kosten senken und ihre Öko-Effizienz steigern.

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Die Landesregierung ist sich der Bedeutung der nachhaltigen Entwicklung auch im und für den Kulturbereich sehr bewusst. In dem im Mai 2021 verabschiedeten Kulturgesetz- buch (KulturGB NW) bündelt die Landesregierung sämtliche die Kultur betreffenden rechtlichen Regelungen und Gesetze. Damit nimmt Nordrhein-Westfalen bundesweit eine Vorreiterrolle ein. Ziel des Vorhabens ist es, die Kulturlandschaft Nordrhein-Westfa- lens durch verbindliche Rahmensetzungen zu stärken und zugleich die Bedeutung der Kultur als zentrales politisches Schlüsselthema hervorzuheben. Ein Kernpunkt des Ge- setzbuches ist die nachhaltige Entwicklung, welches in der Kultur erstmalig rechtlich po- sitioniert wird und zwar in dreifacher Dimension: ökologisch, wirtschaftlich und sozial.

Kultureinrichtungen sollen etwa im Bereich Bauen, bei Veranstaltungen oder im interna- tionalen Austausch ihren ökologischen Fußabdruck beachten. Landesförderungen sollen nachhaltig ausgerichtet werden und können entsprechende Kosten berücksichtigen. Be- rücksichtigt werden soll in der Förderung auch die Nachhaltigkeit in Bezug auf die öko- nomischen Rahmenbedingungen für Künstlerinnen und Künstler.

Die Landesregierung verfolgt den Anspruch „Bildungschancen für alle gleichermaßen si- cherstellen und Bildungspotenziale der Menschen ausschöpfen“ und Nordrhein-Westfa- len auf dem Weg zu einer Wissensgesellschaft voranzubringen. Die Landesregierung hat daher die Bildungseinrichtungen und ihre Träger bestmöglich unterstützt, dass in gemein- schaftlicher Verantwortung die Rahmenbedingungen zur Umsetzung in der frühkindlichen Bildung in den Kindertagesstätten, den Grund- und weiterführenden Schulen, der beruf- lichen und akademischen Bildung bis hin zur Weiterbildung als Beiträge für lebenslanges Lernen verbessert wurden. Beispielsweise wurden bei der Digitalisierung der Schulen und beim digitalen Lernen substantielle Fortschritte erreicht. Nordrhein-Westfalen ist auch ein Vorreiter bei der Verankerung von Indikatoren für Bildung für nachhaltige Ent- wicklung, etwa durch Aufnahme der Vorreiterschulen, die sich in ihrer Unterrichts- und Schulentwicklung den SDGs verpflichtet fühlen, und der MINT-zertifizierten Schulen als BNE-Indikatoren. Dies steht dafür, dass schulische Bildung einen wichtigen Beitrag zur Förderung von Zukunftsorientierung und Innovationsbereitschaft der jungen Generation leistet.

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Die Landesregierung fördert wissenschaftliche und zivilgesellschaftliche Förderprojekte speziell zur (Weiter-)Entwicklung und Umsetzung der NRW-Nachhaltigkeitsstrategie.

Beim Forschungsvorhaben des Wuppertal Institut für Klima, Umwelt, Energie gGmbH

„Nachhaltigkeitsstrategie NRW – Vertiefungsanalysen zur Umsetzung aus wissenschaft- licher Sicht“ (Laufzeit 01/2021 – 12/2023) begleitet durch vertiefende wissenschaftliche Analysen die Umsetzung der NRW-Nachhaltigkeitsstrategie 2020, geht es um die verti- kale Integration des Landesaktivitäten in den globalen Prozess zur Umsetzung der Agenda 2030 und die Wechselwirkungen zwischen unterschiedlichen Zielen in ihrer Um- setzung in der nachhaltigen Landesverwaltung. Als Handlungsbereiche mit systemischer Schubkraft stehen vor allem die Umsetzung einer Kreislaufwirtschaft in NRW und einer nachhaltigen Mobilität im Mittelpunkt. Flankiert werden diese Forschungsaktivitäten durch die Beratung, Reflexion und Multiplikation im Rahmen des extern besetzen Projektbeirats

„TEAM Nachhaltigkeit“, einen internationalen Austausch mit anderen Regionen sowie die Identifikation von künftigen Trends im Rahmen eines Nachhaltigkeitsradars.2

Zur Stärkung des Wissenstransfers und des Dialogs zur Umsetzung und vertikalen In- tegration der nordrhein-westfälischen Nachhaltigkeitsstrategie fördert die Landesregie- rung ein von der LAG 21 NRW e.V. durchgeführtes Projekt „Aufbruch Nachhaltigkeit NRW“ (Laufzeit 07/2021 bis 12/2023)3. Zu den Schwerpunkten zählen u.a. die Konzep- tion und Durchführung von Dialogformaten zum Wissenstransfer und zur Vernetzung zwi- schen Kommunen mit der Landes- und Bundesebene wie z. B. die kommunalen NRW- Nachhaltigkeitstagungen und der Dialog Chefinnen- und Chefsache Nachhaltigkeit. Wei- tere zentrale Projektinhalte sind die Berichterstattung zum Stand der kommunalen Nach- haltigkeitsprozesse in NRW mit dem „Nachhaltigkeitsbericht nrwkommunal“, der regel- mäßig fortgeschrieben wird und die Erprobung und modellhafte Umsetzung kommunaler Nachhaltigkeitshaushalte.

2 https://wupperinst.org/p/wi/p/s/pd/1880

3 https://www.lag21.de

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2. Wie hat die neue Nachhaltigkeitsstrategie als zentrale Leitplanke für den Weg aus der Corona-Pandemie gedient oder bewährt?

Die NRW-Nachhaltigkeitsstrategie bietet eine langfristige Orientierung für die ökonomi- sche, ökologische und soziale Entwicklung des Landes. Mit ihrer integrierten Betrachtung der Dimensionen Ökonomie, Ökologie und Soziales und der Einbettung ihrer Ziele in das politische Mehrebenensystem – sowohl im Sinne der vertikalen Integration von den Ver- einten Nationen bis hin zu den nordrhein-westfälischen Kommunen, als auch im Sinne der horizontalen Integration als ressortübergreifende Dachstrategie – dient sie als zent- rale Leitplanke für die großen Transformationsaufgaben und Herausforderungen unserer Zeit.

Die Finanzen des Landes wurden in den letzten Jahren wieder auf eine solide Grundlage gestellt, indem Rücklagen gebildet und Vorsorge betrieben wurde. Im Sommer 2020 diente die NRW-Nachhaltigkeitsstrategie bereits in ihrem Abstimmungs- und Verabschie- dungsprozess als Leitplanke für das NRW-Konjunkturpaket zur Bekämpfung der direkten und indirekten Folgen der COVID-19 Pandemie: Die Landesregierung förderte Klimaan- passung, Umwelt- und Ressourcenschutz mit zusätzlich 42 Mio. Euro, um beim Weg aus der COVID-19 Pandemie ökonomische Vernunft mit ökologischer Verantwortung und so- zialem Zusammenhalt zu verbinden. Gleichwohl ist anzumerken, dass es bei den pande- miebedingten direkten kurzfristigen Wirtschaftshilfen in erster Linie darum ging, den be- troffenen Unternehmen unbürokratisch und schnell Hilfen zu gewähren, so dass Überle- gungen in Bezug auf die Nachhaltigkeitsstrategie lediglich eine nachgelagerte Rolle spie- len konnten. Es wurden jedoch im Rahmen von Programmen zur Bewältigung der Folgen der COVID-19 Pandemie beispielsweise u.a. Fördermittel für Photovoltaik durch die Lan- desregierung bereitgestellt (siehe dazu auch die Ausführungen zu SDG 7). Auch andere Programme etwa aus dem Bereich klimaneutraler Gebäudebestand (siehe dazu auch SDG 13) leisten einen Beitrag zu Nachhaltigkeit und Klimaschutz sowie zudem gerade auch in der durch die COVID-19 Pandemie verursachten Wirtschaftskrise auch einen wichtigen Beitrag zur regionalen Wertschöpfung.

Die Finanzplanung des Landes Nordrhein-Westfalen für die Jahre 2021 bis 2025 steht auch weiterhin im Zeichen der COVID-19 Pandemie, die einen signifikanten Einbruch der gesamtstaatlichen Wirtschaftsleistung und einen erheblichen Rückgang der Steuerein- nahmen auf allen staatlichen Ebenen zur Folge hatte. Deshalb werden wir auch im Jahr 2022 noch im Rahmen der verfassungsrechtlichen Schuldenbremse notwendige und

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ökonomisch sinnvolle Maßnahmen zur Bewältigung der Folgen aus der COVID-19 Pan- demie ergreifen müssen.

Die NRW-Nachhaltigkeitsstrategie ist der Beitrag der Landesregierung zur Erreichung der Ziele der Agenda 2030 der Vereinten Nationen. Sie ist zugleich eine zentrale Leitplanke für den Weg aus der COVID-19 Pandemie, welche mit spürbaren und klaren Schritten in Richtung Nachhaltigkeit verbunden sein muss, damit sich die Wirtschaft nicht nur erholen kann, sondern Nordrhein-Westfalen klimafreundlicher, ressourceneffizienter und nach- haltiger aus der Krise hervorkommt. Auch die nachhaltige Stadtentwicklung, welche die Landesregierung als Daueraufgabe ansieht und die im SDG 11 „Nachhaltige Städte und Gemeinden“ explizit adressiert ist, kann als Leitplanke in der COVID-19 Pandemie ange- sehen werden.

Nicht erst in Pandemiezeiten, aber hier besonders, wurde die Bedeutung eines qualitäts- vollen, grünen Wohnumfeldes und einer nachhaltigen Stadtgestaltung deutlich. Wie wich- tig das eigene Wohnumfeld, die Nahversorgung, Parks, Wälder, Naherholungsgebiet e und städtische Grünflächen und Plätze sind, gehört auch zu den zentralen Erkenntnissen der Pandemie. Der öffentliche Raum – und wo vorhanden auch der private grüne Raum – machte die Pandemie erträglicher. Menschen entdeckten durch Joggen, Fahrradfahren und Spazierengehen ihre direkte Wohnumgebung neu und anders und die Wertschät- zung für das Grüne in der Nähe und die Nähe zur Natur wuchs. Wälder, Grünanlagen und Parks wurden wieder (mehr) wertgeschätzt – waren sie in Zeiten der Lockdowns die wenigen möglichen und sicheren Freizeitstätten. Gleichzeitig förderten sie die Gesund- heit und das Wohlergehen der Menschen, wie das SDG 3 adressiert.

Vertiefend ist an dieser Stelle die Gründung und die Gestaltung der Aufbauphase des Virtuelles Krankenhaus NRW gGmbH durch die Landesregierung zu nennen. Hierdurch werden die Voraussetzungen dafür geschaffen, dass bei bestimmten medizinischen In- dikationen die beste in Nordrhein-Westfalen verfügbare medizinische Kompetenz und de- ren Behandlungsmöglichkeiten über telemedizinische Anwendungen dorthin gelangen, wo sich die Menschen in Nordrhein-Westfalen befinden. Hierdurch konnten oftmals me- dizinisch eigentlich indizierte, aufgrund des schweren Erkrankungszustandes jedoch nicht mehr mögliche Verlegungen von Patientinnen und Patienten in spezialisierte Kran- kenhäuser vermieden werden. Bei der Beatmung von COVID-19 Patientinnen und Pati-

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enten konnten hierdurch unter Einbeziehung der erfahrensten Intensivmediziner Nord- rhein-Westfalens große Erfolge erzielt werden, wodurch viele Menschenleben gerettet werden konnten.

Die Landesregierung verfolgt den Anspruch, wie im Kapitel II „Besondere Herausforde- rungen“ der NRW-Nachhaltigkeitsstrategie ausgeführt wird, „Bildungschancen für alle gleichermaßen sicher(zu)stellen und Bildungspotenziale der Menschen aus(zu)schöp- fen“. Dabei ist es ein zentraler Auftrag von SDG 4, eine inklusive gleichberechtigte und hochwertige Bildung zu gewährleisten und Möglichkeiten des lebenslangen Lernens für alle zu fördern. Im Bereich der schulischen Bildung in den Zeiten des wechselnden Dis- tanz- und Präsenzunterrichts haben die Schulen mit Unterstützung der Schulaufsicht Her- ausragendes geleistet, um den Schulbetrieb aufrechtzuerhalten und gleichzeitig die Ge- sundheit der Schülerinnen und Schüler zu schützen. Dabei erlebten die Schulen auch einen Innovationschub bei der Entwicklung digitaler Lernformate und neuer Unterrichts- formen, der zukünftig im Rahmen des digitalen Lernens genutzt wird, um eine zukunfts- orientierte schulische Bildung voranzubringen.

Durch die COVID_19 Pandemie bekam der Auftrag von SDG 10, soziale Ungleichheit auch bei Schülerinnen und Schüler mit internationaler Familiengeschichte zu verringern, eine neue Aktualität, galt und gilt es durch gezielte Maßnahmen Lernrückstände aufzu- fangen. So werden Lehrkräfte bei der Lernstandsdiagnose und der individuellen Förde- rung ihrer Schülerinnen und Schüler mit gezielten Angeboten und Materialien unterstützt (Extra-Blick), die individuelle Förderung von Schülerinnen und Schülern intensiviert (Extra-Personal) und Schulträger, Schulen sowie Schülerinnen und Schülern finanziell für Maßnahmen vor Ort unterstützt. Für das Programm „Ankommen und Aufholen“ stehen insgesamt 430 Mio. Euro zur Verfügung.

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3. Wie ist bislang Nachhaltigkeitsanleihe in die Beitragsfreiheit für das letzte Kindergartenjahr sowie der Ausbau von Radwegen und Breitbandinfrastruk- tur geflossen?

Die nachfolgende Auflistung fasst die Ausgaben (vorläufiges IST in Euro) für die Jahre, in denen die genannten Projekte Teil der Nachhaltigkeitsanleihe waren und bei denen das Haushaltsjahr bereits abgeschlossen ist, zusammen; die Jahre bezeichnen die Haus- haltsjahre, auf die sich die jeweilige Anleihe bezieht.

Beitragsfreiheit für das letzte Kindergartenjahr4:

2020 (7. Nachhaltigkeitsanleihe): 287,3 Mio. Euro 2019 (6. Nachhaltigkeitsanleihe): 190,5 Mio. Euro 2018 (5. Nachhaltigkeitsanleihe): 179,2 Mio. Euro Ausbau von Radwegen5:

2020 (7. Nachhaltigkeitsanleihe): 36,7 Mio. Euro 2019 (6. Nachhaltigkeitsanleihe): 30,8 Mio. Euro 2018 (5. Nachhaltigkeitsanleihe): 22,2 Mio. Euro 2017 (4. Nachhaltigkeitsanleihe): 20,2 Mio. Euro 2016 (3. Nachhaltigkeitsanleihe): 18,1 Mio. Euro 2015 (2. Nachhaltigkeitsanleihe): 20,0 Mio. Euro 2014 (1. Nachhaltigkeitsanleihe): 10,2 Mio. Euro Ausbau Breitbandinfrastruktur6:

2020 (7. Nachhaltigkeitsanleihe): 189,4 Mio. Euro 2019 (6. Nachhaltigkeitsanleihe): 258,8 Mio. Euro 2018 (5. Nachhaltigkeitsanleihe): 218,5 Mio. Euro 2017 (4. Nachhaltigkeitsanleihe): 162,5 Mio. Euro

4 Seit August 2020 ist auch das vorletzte Jahr vor der Einschulung beitragsfrei. Diese Ausgaben sind ebenfalls in den Ausgaben (vorläufiges IST) für das Jahr 2020 enthalten.

5 Nahmobilität und Radwegebau an bestehenden Landesstraßen, 2014 ausschließlich Nahmobilität.

6 Förderung des Breitbandausbaus (/ Digitalisierung).

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4. Hat die Landesregierung inzwischen den angekündigten Nachhaltigkeits- beirat eingesetzt und wie setzt dieser sich zusammen?

Die Landesregierung visiert an 17 hochrangige Persönlichkeiten aus NRW, welche re- präsentativ für die 17 globalen Nachhaltigkeitsziele (Sustainable Development Goals, SDGs) und für wichtige Themenfelder der nachhaltigen Entwicklung in NRW stehen „ad personam“ in den Nachhaltigkeitsbeirat Nordrhein-Westfalen zu berufen. Die Zusammen- setzung des Beirates wird die drei Bereiche Umwelt, Wirtschaft und Soziales gleichge- wichtet umfassen und spiegelt die besonderen Herausforderungen der Nachhaltigkeit in NRW sowie die gesellschaftliche Realität in Nordrhein-Westfalen wider.

Die potentiellen Mitglieder zur Mitwirkung im Nachhaltigkeitsbeirat werden nach einver- nehmlicher Verständigung innerhalb der Landesregierung durch das MULNV als koordi- nierendes Ressort für die NRW-Nachhaltigkeitsstrategie kontaktiert. Die Berufung des Beirates erfolgt anschließend durch einen Kabinettbeschluss. Dieser ist für den Herbst angestrebt.

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5. Welche Maßnahmen hat die Landesregierung nach Verabschiedung der Nachhaltigkeitsstrategie verabschiedet, um die dort aufgeführten Postulate umzusetzen und zu erfüllen?

Die Landesregierung hat eine Vielzahl von Maßnahmen auf den Weg gebracht, die zur Erreichung der Ziele der NRW-Nachhaltigkeitsstrategie und damit zur Erreichung der Ziele der Agenda 2030 beitragen.

Die Umsetzung und Finanzierung der Festlegungen der Nachhaltigkeitsstrategie liegen in der Verantwortung der jeweils fachlich betroffenen Ministerinnen und Minister und ihrer Ressorts im Rahmen bereiter Mittel der Einzelpläne.7

In der NRW-Nachhaltigkeitsstrategie 2020 hat die Landesregierung eine regelmäßige Fortschrittsberichterstattung festgelegt, deren Ziel es ist, mittels vereinbarter Indikatoren den Fortschritt bei der Umsetzung der Nachhaltigkeitsstrategie zu messen sowie themen- übergreifend zu den Umsetzungsinstrumenten zu berichten.

Kernstück der NRW-Nachhaltigkeitsstrategie ist ein Set aus 67 Indikatoren und Zielen.

Diese sind eng mit den Zielen auf Bundesebene verzahnt und orientieren sich an den globalen Nachhaltigkeitszielen (SDGs), die von den Vereinten Nationen mit der Agenda 2030 beschlossen wurden. Dazu hat der Landesbetrieb Information und Technik NRW (IT.NRW) im Auftrag der Landesregierung die aktuellen Daten erhoben und in einem Nachhaltigkeitsindikatorenbericht 2020 zusammengestellt. Der Indikatorenbericht wurde in Abstimmung mit allen betroffenen Ressorts erarbeitet. Er bildet die Grundlage für die Fortschreibung der Daten in den kommenden Jahren.

In diesem Zusammenhang wurde von IT.NRW auch ein Relaunch der Website zum NRW-Nachhaltigkeitsindikatorenportal (www.nachhaltigkeitsindikatoren.nrw.de) vorge- nommen. Über dieses Indikatorenportal stellt IT.NRW die regelmäßig aktualisierten Da- ten zu den Nachhaltigkeitsindikatoren für die Öffentlichkeit bereit und der Bericht „Nach- haltigkeitsindikatoren Nordrhein-Westfalen 2020“ kann von allen Interessierten herunter- geladen werden. Der Live-Gang der aktualisierten Website und die Veröffentlichung des Berichts wird in diesem Jahr erfolgen und von einem Bericht an die Damen und Herren Abgeordneten des Landtags NRW begleitet werden.

7 Dieses betrifft nicht den Ausbau der Photovoltaik auf landeseigenen Liegenschaften. Die Umsetzung und Finanzierung des Ausbaus der Photovoltaik auf landeseigenen Liegenschaften obliegt der Verant- wortung des Bau- und Liegenschaftsbetrieb (BLB) Nordrhein-Westfalen.

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Einmal in der Legislaturperiode legt die Landesregierung der Öffentlichkeit online einen Fortschrittsbericht zur NRW-Nachhaltigkeitsstrategie vor, der auch über den Einsatz der themenübergreifenden Umsetzungsinstrumente berichtet und Bezug zu den Postulaten der NRW-Nachhaltigkeitsstrategie nimmt. Der Fortschrittsbericht kann auch einer Weiter- entwicklung der Strategie dienen, z.B. neue Herausforderungen identifizieren, den insti- tutionellen Rahmen oder die Umsetzungsinstrumente prüfen und ggf. verändern, die ge- setzten Ziele eventuell fortschreiben bzw. neue Ziele definieren und Maßnahmen zur Er- reichung der gesetzten Ziele festlegen.

In Vorbereitung des Fortschrittsberichts zur NRW-Nachhaltigkeitsstrategie erfolgt eine Beteiligung von Zivilgesellschaft, Kommunen, Wirtschaft und Wissenschaft, um die Eva- luation der Strategie auf eine breite Basis zu stellen und zusätzliche Ideen für eine Wei- terentwicklung der Strategie zu gewinnen. Der NRW-Nachhaltigkeitsbeirat kann von der Landesregierung im Vorfeld der Fortschreibung um Empfehlungen zur Fortsetzung der Strategie gebeten werden.

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