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Amtsblatt für die Landeshauptstadt Potsdam Jg.19, Heft 02

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Postvertriebsstück Entgelt bezahlt A 7851

Brandenburgische Universitätsdruckerei und Verlagsgesellschaft Potsdam mbH, Karl-Liebknecht-Straße 24 – 25, 14476 Golm

A m t s b l a t t

f ü r d i e L a n d e s h a u p t s t a d t P o t s d a m

A m t l i c h e B e k a n n t m a c h u n g e n m i t I n f o r m a t i o n s t e i l

Jahrgang 19 Potsdam, den 31. Januar 2008 Nr. 2

Inhalt:

Satzung über den Bebauungsplan Nr. 8

„Sport- und Freizeitanlage“ OT Neu Fahrland S. 1 Aufhebung von Aufstellungsbeschlüssen zu

Bauleitplänen der Verbindlichen Bauleitplanung und zu sonstigen Satzungen nach BauGB S. 3 Erste Satzung vom 10.1.2008 zur Änderung

der Satzung der kommunalen Stiftung

„Stiftung Altenhilfe Potsdam“ der Landes-

hauptstadt Potsdam vom 31.05.2007 S. 4 Tagesordnung der Stadtverordnetenversammlung

am 6. Februar 2008 S. 4

Feststellung des Jahresabschlusses des

Eigenbetriebes Seniorenwohnheim „Geschwister

Scholl“ zum 31.12.2004 S. 8

Feststellung des Jahresabschlusses des

Eigenbetriebes Seniorenwohnheim „Geschwister

Scholl“ zum 31.12.2005 S. 8

Bestellung Mitglieder des Umlegungsaus-

schusses der Stadt Potsdam S. 8

Impressum

Landeshauptstadt Potsdam

Herausgeber:Landeshauptstadt Potsdam, Der Oberbürgermeister Verantwortlich: Bereich Marketing/Kommunikation, Dr. Sigrid Sommer Redaktion:Rita Haack

Friedrich-Ebert-Straße 79/81, 14469 Potsdam, Tel.: 03 31/2 89 12 64 und 03 31/2 89 12 71

Kostenlose Bezugsmöglichkeiten: Internetbezug über www.potsdam.de Das Amtsblatt erscheint mindestens monatlich und liegt an folgenden Stellen in der Landeshauptstadt zur Selbstabholung bereit:

Stadtverwaltung, Bürgerservice, Friedrich-Ebert-Straße 79/81 Polizeipräsidium, Henning-v.-Tresckow-Str. 9 – 13

Stadt- und Landesbibliothek, Am Kanal 47 Kulturhaus Babelsberg, Karl-Liebknecht-Str. 135 Büro ALLOD, Anni-v.-Gottberg-Straße 12 – 14 Bürgerhaus am Schlaatz, Schilfhof 28

Begegnungszentrum STERN*Zeichen, Galileistr. 37 – 39 Volkshochschule, Dortustr. 37

Universität Potsdam, Am Neuen Palais, Haus 6 Gesamtherstellung:

Brandenburgische Universitätsdruckerei und Verlagsgesellschaft mbH, Karl-Liebknecht-Straße 24 – 25, 14476 Golm,

Tel.: 03 31/5 68 90, Fax: 03 31/56 89 16

Öffentliche Bekanntmachung eines Antrags nach § 9 Absatz 4 Grundbuchbereinigungs- gesetz (GBBerG) in den Gemarkungen Potsdam und Drewitz im Bereich der Stadt Potsdam S. 8 Anhörungen der Öffentlichkeit zu den wichtigen

Wasserbewirtschaftungsfragen in der Internatio- nalen Flussgebietseinheit Oder und in der Flussgebietsgemeinschaft (FGG) Elbe gemäß

§ 26 Abs. 3 und 5 des Brandenburgischen

Wassergesetzes (BbgWG) S. 9

Allgemeinverfügung der STIFTUNG PREUSSI- SCHE SCHLÖSSER UND GÄRTEN BERLIN-

BRANDENBURG S. 10

Ende des amtlichen Teils

2007 – Ein kompliziertes Jahr für den Wasser- und Bodenverband „Großer Havelländischer

Hauptkanal – Havelkanal – Havelseen“ Nauen S. 14

Jubilare Februar 2008 S. 14

Besetzung des Aufsichtsrates

der PRO POTSDAM GmbH S. 14

Amtliche Bekanntmachung

Satzung über den Bebauungsplan Nr. 8 „Sport- und Freizeitanlage“

OT Neu Fahrland

Die Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam hat auf ihrer Sitzung am 10.10.2007 den Bebauungsplan Nr. 8

„Sport- und Freizeitanlage“ OT Neu Fahrland als Satzung beschlos- sen.

Der Beschluss des Bebauungsplans wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) bekannt gegeben. Mit der Bekanntma- chung im Amtsblatt für die Landeshauptstadt Potsdam tritt der Bebauungsplan Nr. 8 „Sport- und Freizeitanlage“ OT Neu Fahrland in Kraft. Jedermann kann ihn und die dazugehörige Begründung bei der Landeshauptstadt Potsdam, Der Oberbürgermeister, Fach- bereich Stadtplanung und Bauordnung, Hegelallee 6 – 10, Haus 1, 8. Etage, während der Dienststunden einsehen und über seinen Inhalt Auskunft verlangen.

Ergänzend wird die Planzeichnung mit dem räumlichen Geltungs- bereich und den textlichen Festsetzungen in das Internet einge-

(2)

stellt. Die Unterlagen können jederzeit unter www.potsdam.de/bau- recht eingesehen werden.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 8 „Sport- und Frei- zeitanlage“ OT Neu Fahrland umfasst die Flurstücke 207, 208, 212 teilweise, 232 teilweise, 234 der Flur 4 der Gemarkung Neu Fahr- land und wird wie folgt begrenzt:

im Norden: durch die Flurstücke 231, 233, 212 der Flur 4 und das Flurstück 3 der Flur 5 (Straße „Am Kirchberg“) im Osten: durch die Flurstücke 23/3, 23/1 und 27 der Flur 5 im Süden: durch das Flurstück 4/4 der Flur 3 (Weißer See) im Westen: durch die Flurstücke 195/4, 197/1, 197/2, 197/4,

197/5, 198, 199, 200, 201/1, 201/2, 203, 205, 212 der Flur 4.

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 8 „Sport- und Freizeitanlage“ OT Neu Fahrland ist im beigefügten Karten- ausschnitt dargestellt.

Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 BauGB sowie

§ 44 Abs. 4 und § 39 BauGB über die Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für Eingriffe in eine bisher zulässige Nut- zung durch diesen Bebauungsplan und über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen bei nicht fristgemäßer Geltendmachung wird hingewiesen.

Eine Verletzung der in § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis Nr. 3 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, der in § 214 Abs. 2 BauGB bezeichneten Vorschriften über das Verhältnis des Bebau- ungsplans und des Flächennutzungsplans sowie die in § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB bezeichneten beachtlichen Mängel des Abwägungs- vorgangs sind unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Landes- hauptstadt Potsdam unter Darlegung des die Verletzung begrün- denden Sachverhalts geltend gemacht worden sind (§ 215 Abs. 1 BauGB).

Potsdam, den 21. Januar 2008 Jann Jakobs

Oberbürgermeister

Bekanntmachungsanordnung

Die vorstehende Satzung über den Bebauungsplan Nr. 8 „Sport- und Freizeitanlage“ OT Neu Fahrland der Landeshauptstadt Pots- dam wird hiermit gemäß § 19 Abs. 2 der Hauptsatzung der Lan- deshauptstadt Potsdam vom 11.11.2004, zuletzt geändert durch Satzung vom 28.03.2006, öffentlich bekannt gemacht.

Die gesamte Satzung einschließlich der zur Satzung gehörenden farbigen Planzeichnung mit der Darstellung des räumlichen Gel- tungsbereichs des Bebauungsplans liegt dauerhaft zu jedermanns Einsicht bei der Landeshauptstadt Potsdam, Der Oberbürgermeis- ter, Fachbereich Stadtplanung und Bauordnung, Hegelallee 6 – 10, Haus 1, 8. Etage, während der Dienststunden vor.

Eine Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften ist nach § 5 Abs. 4 der Gemeindeordnung für das Land Brandenburg (GO) un- beachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit der öffentlichen Bekanntmachung der Satzung angezeigt worden ist. Die Anzeige muss gegenüber der Gemeinde erfolgen, die ver- letzte Vorschrift bezeichnen und die Tatsachen angeben, die den Mangel der Satzung ergeben.

Im Rahmen der Ersatzbekanntmachung findet die öffentliche Aus- legung der Planzeichnung mit der Darstellung des räumlichen Gel-

tungsbereichs des Bebauungsplans im Originalmaßstab M 1 : 1000 sowie der textlichen Festsetzungen gemäß § 19 Abs. 3 der Haupt- satzung der Landeshauptstadt Potsdam vom 11.11.2004, zuletzt geändert durch Satzung vom 28.03.2006, in der Zeit vom

4. Februar 2008 bis zum 18. Februar 2008 statt.

Ort: Landeshauptstadt Potsdam – Der Oberbürgermeister, Fach- bereich Stadtplanung und Bauordnung, Hegelallee 6 – 10, Haus 1, 8. Etage

Zeit: montags bis donnerstags 07.00 Uhr bis 18.00 Uhr freitags 07.00 Uhr bis 14.00 Uhr

Ergänzend wird die Planzeichnung mit dem räumlichen Geltungsbe- reich und den textlichen Festsetzungen in das Internet eingestellt.

Die Unterlagen können jederzeit unter www.potsdam.de/baurecht eingesehen werden.

Potsdam, den 21. Januar 2008 Jann Jakobs

Oberbürgermeister

(3)

Die Stadtverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 05.12.2007 die Aufhebung der Aufstellungsbeschlüsse zu den nachfolgend aufgeführten Bauleitplänen der Verbindlichen Bauleit-

planung und sonstigen Satzungen nach Baugesetzbuch (BauGB) sowie die Einstellung der jeweiligen Verfahren gemäß § 2 BauGB beschlossen:

Bebauungsplan Bebauungsplan Aufstellungsbeschluss

Nr. Titel Datum

2 „Horstweg-Süd“, 06.12.2004

2. (vereinfachte) Änderung Teilbereich Hermann-Muthesius-Straße

15 Thaerstraße 03.07.1991

26 Industriegebiet Potsdam 06.10.1993

29 Großbeerenstraße/Bahnhofstraße (verbleibende Teilbereiche) 15.04.1993

36 B Speicherstadt/Mühlengelände 05.07.2000

43 Zufahrt zum Landtag 01.12.1993

46 Zeppelinstraße/Havelseite 07.12.1994

50 Schlaatzstraße/Schlaatzweg 05.04.1995

67 Luisenplatz 08.05.1996

E 3 Dreieck Amundsenstraße (Eiche) 11.12.1991 (Gemeinde Eiche)

E 8 Siedlungsgebiet (Eiche) 22.03.1993 (Gemeinde Eiche)

G 1 Schmidtshof (Grube) 05.07.1991 (Gemeinde Grube)

G 2 Gewerbegebiet Am Bahnhof (Grube) 15.11.1993 (Gemeinde Grube)

G 3 Am Küssel (Grube) 15.07.1993 (Gemeinde Grube)

ENT-NU 01 An der Nuthestraße Nord 13.03.1996

ENT-NU 02 Nuthestraße/Lotte-Pulewka-Straße 11.09.1996

ENT-NU 03 Glasmeisterstraße 05.05.1997

ENT-NU 06 Gewerbegebiet Zentrum Ost 01.03.2000

8 An der Priesterstraße (Fahrland) 27.01.2001 (Gem. Fahrland)

9 Wohngebiet in Krampnitz (Fahrland) 21.04.1994 (Gem. Fahrland)

10 Gewerbegebiet Krampnitz (Fahrland) 23.02.1994 (Gem. Fahrland)

11 Kasernenanlage Krampnitz (Fahrland) 20.02.1992 (Gem. Fahrland)

10/99 In der Heide (Golm) 13.09.1999 (Gemeinde Golm)

08/95 Universitätserweiterung (Golm) 23.10.1995 (Gemeinde Golm)

8 D Seepromenade 39 (Groß Glienicke) 22.11.2003 (Gem.Gr.Glienicke)

15 Am Garten (Marquardt) 17.09.1998 (Gem. Marquardt)

20 Wohngebiet Driftweg/Eschenweg (Marquardt) 01.07.2003 (Gem. Marquardt)

5 Straße des Friedens (Satzkorn) 07.04.1998 (Gem. Satzkorn)

7 Am Mühlenweg (Uetz-Paaren) 27.02.2007(Gem.Uetz-Paaren)

Vorhabenbezog. Vorhabenbezogener Bebauungsplan Aufstellungsbeschluss Bebauungsplan

Nr. Titel Datum

13 Sacrow-Paretzer Kanal 15.09.1999

23 Tornowstraße 30 – 33 06.06.2001

26 SB-Markt Potsdam-West 09.05.2001

o. Nr. Dorferweiterung Kartzow (Fahrland) 22.09.1991

01/99 Ehrenpfortenbergstraße (Golm) 06.02.1999 (Gemeinde Golm)

Potsdam, den 17. Januar 2008 Jann Jakobs

Oberbürgemeister

Amtliche Bekanntmachung

Aufhebung von Aufstellungsbeschlüssen zu Bauleitplänen

der Verbindlichen Bauleitplanung und zu sonstigen Satzungen nach BauGB

(4)

Die Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Pots- dam hat in ihrer Sitzung am 05.12.2007 folgende Satzung be- schlossen:

Rechtsgrundlage:

§ 5 der Gemeindeordnung für das Land Brandenburg (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 10. Oktober 2001(GVBl. I/01, S. 154), zuletzt geändert durch Artikel 15 des Gesetzes vom 28. Juni 2006 (GVBl. I./06, S.74, 86).

Artikel 1

Änderung der Satzung „Stiftung Altenhilfe Potsdam“

Die Satzung der kommunalen Stiftung „Stiftung Altenhilfe Potsdam“

der Landeshauptstadt Potsdam vom 31.05.2007 (Amtsblatt für die Stadt Potsdam, Nr. 8/2007 vom 28.06.2007, S. 8 – 9) wird wie folgt geändert:

1. § 3 wird wie folgt geändert:

a) Absatz 1 wird wie folgt gefasst:

„(1) Der Satzungszweck ist die Förderung der Altenhilfe.“

b) die bisherigen Absätze 1 und 2 werden die Absätze 2 und 3 2. In § 4 Satz 1 wird am Ende der Punkt durch ein Komma er-

setzt und folgender Halbsatz angefügt:

„sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.“

3. § 10 Absatz 1 wird wie folgt geändert:

a) Satz 2 wird wie folgt gefasst:

„Bei Auflösung der Stiftung oder bei Wegfall der steuerbe- günstigten Zwecke fällt das Stiftungsvermögen der Landes- hauptstadt Potsdam zu, die es ausschließlich und unmittel- bar zu gemeinnützigen und mildtätigen Zwecken im Sinne dieser Satzung zu verwenden hat.“

b) Satz 3 wird aufgehoben.

Artikel 2 Inkrafttreten

Diese Satzung tritt am Tag nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.

Potsdam, den 10. Januar 2008 Jann Jakobs

Oberbürgermeister

Erste Satzung vom 10.01.2008 zur Änderung der Satzung der kommunalen Stiftung „Stiftung Altenhilfe Potsdam“

der Landeshauptstadt Potsdam vom 31.05.2007

43. öffentliche/nicht öffentliche Sitzung der

Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam

Gremium: Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam Sitzungstermin: Mittwoch, 06.02.2008, 13:00 Uhr

Ort, Raum: Stadtverwaltung Potsdam, Haupthaus, Fr.-Ebert-Str. 79 – 81, Plenarsaal

Bei einer eventuellen Fortsetzung der Sitzung findet diese am darauf folgenden Montag, 11. Februar 2008 statt.

Tagesordnung Öffentlicher Teil

0 Eröffnung und Feststellung der Beschlussfähigkeit sowie der ordnungsgemäßen Ladung/Bestätigung der Tagesordnung/Bestätigung der Niederschrift vom 05.12.2007 und deren Fortsetzung am 10. Dezember 2007

1 Bericht des Oberbürgermeisters 2 Große Anfrage

2.1 BV Menzelstraße 9/Schwanenallee – neue Fassung 07/SVV/1028 Fraktion BürgerBündnis/FDP 3 Fragestunde

Zu folgenden Themen liegen Anfragen vor:

Nochmals Qualitätsstandards in Potsdamer KITA's, Minderung des Verkehrslärms in Potsdam, Neuendorfer Straße, „Pfötchenho- tel“ in Beelitz als externes städtisches Tierheim Potsdam – Kosten

für den Betrieb, Wiederbeschäftigung der vormaligen städtischen Mitarbeiter des städtischen Tierheims Potsdam Am Wildpark, ViP- Sozialkarte, Puschkinallee, BV Lennéstraße 44, Kauf von Öko- strom, Stadtbild der Landeshauptstadt, Verkauf der Marienschule, Ausschilderung HOT, Ausstellung über die Glienicker Brücke, Inve- stitionspakt, Studentisches Wohnen in Potsdam, Städtisches Tier- heim Am Wildpark, „Pfötchenhotel“ in Beelitz als externes städti- sches Tierheim Potsdam – Erreichbarkeit, Schulwegsicherung Haeckelstraße/Knobelsdorffstraße in Potsdam West, Behand- lungskosten für verletzte Wildtiere, Sicherung der Notversorgung verletzter Tiere, Unentgeltliches Schulessen;

Weitere Fragen können durch die Stadtverordneten bis Don- nerstag, 31. Januar 2008, eingereicht werden.

4 Übergabe der „Liste der Bürgerinnen und Bürger“ für den Bürgerhaushalt 2008 an die SVV

5 Wiedervorlagen aus den Ausschüssen – Vorlagen der Verwaltung –

5.1 Erstattung von Schülerfahrtkosten (Antrag DS 07/OBR/0059) 07/SVV/0814 Oberbürgermeister, FB Schule und Sport 5.2 Liquidation der EGF Entwicklungsgesellschaft Fahrland mbH 07/SVV/0937 Oberbürgermeister, Bereich Beteiligungs-

management

(5)

5.3 Flächennutzungsplan der Landeshauptstadt Potsdam: öf- fentliche Auslegung des Entwurfes

07/SVV/0948 Oberbürgermeister, FB Stadtplanung und Bauordnung

5.4 Städtebauliche Rahmenvereinbarung zur Entwicklung der Speicherstadt

07/SVV/1033 Oberbürgermeister, FB Stadtplanung und Bauordnung

5.5 Ordnungsbehördliche Verordnung der Landeshauptstadt Potsdam über mögliche Verkaufszeiten an Sonntagen aus Anlass besonderer Ereignisse für das Jahr 2008

07/SVV/1034 Oberbürgermeister, FB Ordnung und Si- cherheit

5.6 Nutzungs- und Gebührensatzung für das Wohnheim der Oberstufenzentren

07/SVV/1038 Oberbürgermeister, FB Schule und Sport 5.7 Aufstellungsbeschluss zur 2. (förmlichen Änderung des Be- bauungsplanes Nr. 17 „Albrechtshof“, Teilbereich zwischen der Bundesstraße 2, Sacrower Allee und Birkenweg (Groß Glienicke)

07/SVV/1039 Oberbürgermeister, FB Stadtplanung und Bauordnung

5.8 Baulandumlegung nach §§ 45 ff Baugesetzbuch (BauGB) im Geltungsbereich des in Aufstellung befindlichen Bebau- ungsplanes Nr. 21 „Potsdamer Chaussee“ (Groß Glienicke) der Landeshauptstadt Potsdam

07/SVV/1040 Oberbürgermeister, FB Stadtplanung und Bauordnung

5.9 Rahmenvertrag Campus Am Jungfernsee

07/SVV/1047 Oberbürgermeister, FB Stadterneuerung und Denkmalpflege

5.10 Integriertes Stadtentwicklungskonzept (INSEK): Prioritäre Projekte

07/SVV/1074 Oberbürgermeister, FB Stadtplanung und Bauordnung

6 Wiedervorlagen aus den Ausschüssen – Vorlagen der Fraktionen –

6.1 Public Corporate Governance Kodex (DS 06/SVV/0650) 06/SVV/0894 Fraktion DIE LINKE. PDS

6.2 Papierkörbe

07/SVV/0409 Fraktion DIE LINKE. PDS 6.3 Themenjahr 2009

07/SVV/0688 Fraktion Grüne/B90 6.4 Energiekataster

07/SVV/0743 Fraktion BürgerBündnis/FDP 6.5 Strandbad Luftschiffhafen

07/SVV/0796 Fraktion SPD

6.6 Kinder- und Jugendarbeit im Schulgebäude Burgstraße 07/SVV/0803 Fraktion SPD

6.7 Grünes Klassenzimmer für Vorschüler 07/SVV/0825 Fraktion Familien-Partei 6.8 Prüfung von Betriebskostenabrechnungen

neue Fassung

07/SVV/0835 Fraktion Die Andere 6.9 Dächer für Solaranlagen

07/SVV/0844 Fraktion Grüne/B90 6.10 Rangfolgepräzisierung bei der Schulsanierung

07/SVV/0887 Fraktion DIE LINKE

6.11 Neue Lernkultur in Kommunen 07/SVV/0923 Fraktion CDU

6.12 Anpassung des Mietkostenzuschusses für Kindertagesstät- ten

07/SVV/0929 Fraktion SPD 6.13 Bäume im Volkspark

07/SVV/0954 Fraktion Familien-Partei 6.14 Energetische Sanierung von Gebäuden

07/SVV/0967 Fraktion Grüne/B90

6.15 Einführung einer solaren Baupflicht für Neubauten 07/SVV/0968 Fraktion Grüne/B90

6.16 Klimaanlage Plenarsaal

07/SVV/0970 Stadtverordnete B. Müller, Fraktion DIE LINKE, Stadtverordnete Knoblich, Frak- tion SPD, Stadtverordnete Paulsen, Fraktion CDU, Stadtverordneter Warten- berg, Fraktion SPD, Stadtverordnete Drohla, Fraktion DIE LINKE

6.17 Vergabeverfahren Tierheim

07/SVV/0997 Fraktion DIE LINKE 6.18 Konzeption für Potsdam-Museum

07/SVV/0998 Fraktion DIE LINKE 6.19 Nachhaltigkeit von Arbeitsmarktprojekten

07/SVV/1000 Fraktion DIE LINKE 6.20 Baugenehmigung Lennéstraße 44

07/SVV/1004 Fraktion DIE LINKE

6.21 Wirtschaftliche Zusammenarbeit der kommunalen Einrich- tungen

07/SVV/1018 Fraktion CDU

6.22 Gemeinsame Werkstatt für städtische Unternehmen auf dem VIP-Gelände

07/SVV/1019 Fraktion CDU 6.23 Arche-Projekt in Drewitz

07/SVV/1020 Fraktion CDU 6.24 Bewohner-Parken

07/SVV/1051 Fraktion BürgerBündnis/FDP 6.25 Ausstattung von Parkuhren mit Kartenlesegeräten

07/SVV/1052 Fraktion Familien-Partei 6.26 Schutz von elektronischen Passdaten

07/SVV/1054 Fraktion BürgerBündnis/FDP 6.27 Lärmaktionsplan

07/SVV/1055 Fraktion SPD 6.28 Kulturschultüte

07/SVV/1058 Fraktion SPD 6.29 Leitlinie zum wirtschaftlichen Bauen

07/SVV/1059 Fraktion SPD 6.30 Luftschiffhafen

07/SVV/1060 Fraktion SPD 6.31 Humboldtgymnasium

07/SVV/1065 Fraktion SPD 6.32 Finanzierung Lindenstraße 54

07/SVV/1067 Fraktion SPD

6.33 Nutzung der Eisenbahnbrücke über das Hafenbecken 07/SVV/1068 Fraktion SPD

(6)

6.34 Gute Kitas in Potsdam

07/SVV/1069 Fraktion SPD

6.35 Einrichtung von Gastparkplatzscheinen für Anwohner 07/SVV/1071 Fraktion SPD

7 Anträge

7.1 Vergabeverfahren Gebäude Espengrund-Gymnasium 07/SVV/1109 Fraktion DIE LINKE

7.2 Regionales Kompetenzzentrum für Schüler mit sonderpäda- gogischem Förderbedarf Hören und Sprache

07/SVV/1110 Fraktion DIE LINKE 7.3 Aula Lenné-Schule

07/SVV/1111 Fraktion DIE LINKE 7.4 Schulen in freier Trägerschaft

07/SVV/1112 Fraktion DIE LINKE 7.5 Zügige Besetzung freier Schulleiterstellen

07/SVV/1113 Fraktion DIE LINKE

7.6 Erweiterung der Verkaufsflächen im Stern-Center 07/SVV/1114 Fraktion DIE LINKE

7.7 Lockerung Sortimentsbeschränkung Bahnhofspassagen 07/SVV/1115 Fraktion DIE LINKE

7.8 Personalentwicklungskonzept für das Potsdam-Museum 07/SVV/1116 Fraktion DIE LINKE

7.9 Beauftragter für Wissenschaft 07/SVV/1117 Fraktion DIE LINKE 7.10 Vereinbarung mit Schaustellerverband

07/SVV/1118 Fraktion DIE LINKE 7.11 Kunstwerk ,Nach vorn‘

07/SVV/1119 Fraktion DIE LINKE, SPD, CDU 7.12 Prüfung der Verwendung der Mittel Villa Grenzenlos

07/SVV/1120 Fraktion DIE LINKE

7.13 Behindertengerechte Gestaltung von Bürgerhäusern 07/SVV/1121 Fraktion DIE LINKE

7.14 Behindertengerechter Ausbau der Bürgerhäuser 08/SVV/0041 Fraktion SPD

7.15 Internetanschluss im Plenarsaal 07/SVV/1126 Fraktion DIE LINKE 7.16 Kulturscheune Marquardt

07/SVV/1127 Fraktion DIE LINKE

7.17 Beauftragung eines privaten Gutachters zur Erstellung einer integrierten Kita-, Hort- und Schulentwicklungsplanung 07/SVV/1137 Fraktion CDU, Fraktion SPD

7.18 Einrichtung einer Fußgängerampel vor dem Haus „Malteser Treffpunkt Freizeit“

07/SVV/1138 Fraktion CDU 7.19 Errichtung eines Rad- und Fußweges

07/SVV/1139 Fraktion CDU 7.20 Bürgerhaus für Potsdam West

07/SVV/1140 Fraktion CDU 7.21 Einkauf von Atomstrom durch die EWP

07/SVV/1144 Fraktion Grüne/ B 90

7.22 Themenjahr 2010 – Jahr der Kinder, Jugend und Familie 07/SVV/1145 Jugendhilfeausschuss

7.23 Neubesetzung von Ausschüssen 08/SVV/0007 Fraktion Die Andere

7.24 Kreditaufnahme des Eigenbetriebes Kommunaler Immobi- lien Service (KIS)

08/SVV/0008 Oberbürgermeister, KIS

7.25 B-Plan für das Areal Kurfürstenstr./Behlertstr./Gutenbergstr./

Hans-Thoma-Str.

08/SVV/0034 Fraktion Grüne/B90 7.26 B-Plan für das Gebiet Alter Markt/Alte Fahrt

08/SVV/0035 Fraktion Grüne/B90 7.27 Dr. Rudolf-Tschäpe-Platz

08/SVV/0036 Fraktion Grüne/B90, Fraktion Bürger- Bündnis/FDP, Fraktion CDU, Fraktion DIE LINKE, Fraktion SPD

7.28 Stauvermeidung durch Optimierung des Verkehrsflusses 08/SVV/0037 Fraktion SPD

7.29 Weg zwischen Am Havelblick und Max-Planck-Straße 08/SVV/0038 Fraktion SPD

7.30 Lustgarten

08/SVV/0039 Fraktion SPD

7.31 Räume für Spendensammlung im Alten Rathaus 08/SVV/0040 Fraktion SPD

7.32 Fortsetzung der Arbeiten am Stadtkanal (Kellertorbrücke) 08/SVV/0042 Fraktion SPD

7.33 Zukunftsschule – Stadtteilschule Drewitz „Am Priesterweg“

08/SVV/0044 Fraktion SPD 7.34 Schulstandort für die Hoffbauer-Stiftung

08/SVV/0054 Fraktion CDU 7.35 Fußgängerdurchgang Filmmuseum

08/SVV/0055 Fraktion SPD

7.36 Verteilung der Stadtwerkezeitung „Quartett“

08/SVV/0056 Fraktion SPD

7.37 Fortführung des Theater- und Konzertverbundes Land Bran- denburg

08/SVV/0058 Oberbürgermeister, FB Kultur und Mu- seum

7.38 Bekräftigung des Aufstellungsbeschlusses zum Bebauungs- plan Nr. 20 „Am Obelisk“, Reduzierung des räumlichen Gel- tungsbereiches des Bebauungsplanes und Aktualisierung der Planungsziele

08/SVV/0059 Oberbürgermeister, FB Stadtplanung und Bauordnung

7.39 Public Governance Kodex der Landeshauptstadt Potsdam 08/SVV/0061 Oberbürgermeister, Bereich Beteili-

gungsmanagement

7.40 Sanierungsgebiet „Potsdamer Mitte“ Änderung der Sanie- rungsziele

08/SVV/0063 Oberbürgermeister, FB Stadterneuerung und Denkmalpflege

7.41 Änderungssatzung für den Eigenbetrieb „Stadtbeleuchtung Potsdam“

08/SVV/0075 Oberbürgermeister, Bereich Beteiligungs- management

7.42 fifty/fifty Plus – Energiesparen an Schulen 08/SVV/0078 Fraktion BürgerBündnis/FDP 7.43 Umbauprojekte von Natursteinpflasterstraßen

08/SVV/0079 Fraktion Grüne/B90

(7)

7.44 Schulessen für alle 1. Klassen 08/SVV/0080 Fraktion CDU

7.45 Haushalt des Fachbereiches Jugendamt 2008 08/SVV/0081 Jugendhilfeausschuss

7.46 Änderung der Planungsziele des Aufstellungsbeschlusses zum Bebauungsplan Nr. 107 „Kaserne Krampnitz“, OT Fahr- land

08/SVV/0082 Oberbürgermeister, FB Stadtplanung und Bauordnung

7.47 Mitteilungsvorlage – 12. Beteiligungsbericht der Landes- hauptstadt Potsdam

08/SVV/0076 Oberbürgermeister, Bereich Beteiligungs- management

8 Aufträge der Stadtverordnetenversammlung an den Oberbürgermeister

8.1 Zusätzliche Bürgerbriefkästen gemäß Vorlage: 07/SVV/0573 8.1.1 Zusätzliche Bürgerbriefkästen

08/SVV/0072 Oberbürgermeister, Servicebereich Ver- waltungsmanagement

8.2 Sanierungsgebiet „Potsdamer Mitte“ – Prüfergebnis zur Er- weiterung des Hafengebäudes

gemäß Vorlage: 07/SVV/0671

8.2.1 Sanierungsgebiet „Potsdamer Mitte“, Prüfauftrag zur Erwei- terung des Hafengebäudes der Weißen Flotte

08/SVV/0088 Oberbürgermeister, FB Stadterneuerung und Denkmalpflege

8.3 Lösungsvorschlag zur Minderung der Lärmbelästigung b 273 – Abschnitt Bornstedt

gemäß Vorlage: 07/SVV/0881

8.3.1 Lärmbelästigung B 273 – Abschnitt Bornstedt

08/SVV/0067 Oberbürgermeister, FB Grün- und Ver- kehrsflächen

8.4 Prüfergebnis – Fuß- und Radtunnel im Bereich der Bahnglei- se in der Steinstr.

gemäß Vorlage: 07/SVV/0891 8.4.1 Fuß- und Radwegtunnel

08/SVV/0068 Oberbürgermeister, FB Grün- und Ver- kehrsflächen

8.5 Verwertung der Ergebnisse des 3. Internationalen Sommer- camps 2007 „Drewitz“

gemäß Vorlage: 07/SVV/0924

8.6 Prüfergebnis bezüglich der Installation einer Solarwärmeanla- ge auf dem Dach der Schwimmhalle auf dem Brauhausberg gemäß Vorlage: 07/SVV/0966

8.6.1 Solarwärmeanlage auf dem Dach der Schwimmhalle auf dem Brauhausberg

08/SVV/0070 Oberbürgermeister, Bereich Beteiligungs- management

8.7 Verhandlungsergebnis und Mietvertrag – Potsdam Museum gemäß Vorlage: 07/SVV/0963

8.8 Prüfergebnis zum preisgünstigen Transport von Kita-, Hort- und Schulgruppen

gemäß Vorlage: 07/SVV/0823

8.9 Prüfergebnis – Sozialrabatt beim Strom gemäß Vorlage: 07/SVV/0882

8.9.1 Sozialrabatt beim Strom

08/SVV/0069 Oberbürgermeister, Bereich Beteiligungs- management

8.10 Prüfung Straßenausbaubeitrag Schusterweg gemäß Vorlage: 07/SVV/1002

8.11 Prüfbericht – Gemeindezentrum für die russisch-orthodoxe Kirche Potsdam

gemäß Vorlage: 07/SVV/1062

8.12 Prüfbericht – Verkehrsberuhigung Uferzone Am Zernsee im Ortsteil Golm

gemäß Vorlage: 07/SVV/1064

8.12.1 Verkehrsberuhigung Uferzone am Zernsee im OT Golm 08/SVV/0086 Oberbürgermeister, FB Soziales, Ge-

sundheit und Umwelt

8.13 Zeitplan für die Nachnutzung des Feuerwehrstandortes in der Werner-Seelenbinder-Straße

gemäß Vorlage: 07/SVV/1070

8.14 Größere Abfallbehälter für die Freundschaftsinsel gemäß Vorlage: 07/SVV/0625

8.14.1 Größere Abfallbehälter für die Freundschaftsinsel

08/SVV/0066 Oberbürgermeister, FB Grün- und Ver- kehrsflächen

8.15 Garagenstandortkonzept gemäß Vorlage: 07/SVV/0122 8.15.1 Garagenstandortkonzept

08/SVV/0073 Oberbürgermeister, KIS Nicht öffentlicher Teil

9 Bestätigung der nicht öffentlichen Tagesordnung/Be- stätigung der nicht öffentlichen Niederschrift vom 10.12.2007

10 Nicht öffentliche Anfrage 10.1 Reduzierung Bauvolumen

08/SVV/0043 Stadtverordneter Arndt, Fraktion Bürger- Bündnis/FDP

11 Nicht öffentliche Wiedervorlagen aus den Ausschüssen 11.1 Bestellung eines Erbbaurechts an dem Grundstück Hein-

rich-Mann-Allee 103 (Tennisplätze) in Potsdam 07/SVV/0476 Oberbürgermeister, KIS

11.2 Interessenbekundungsverfahren zur Betreibung einer Kin- dertagesstätte für Kinder im Hortalter im Bornstedter Feld 07/SVV/0816 Oberbürgermeister, FB Jugendamt 12 Nicht öffentliche Anträge

12.1 Verkauf der Grundstücke Neuendorfer Straße in Drewitz 08/SVV/0060 Oberbürgermeister, KIS

12.2 Verkauf des Grundstücks Am Nuthetal 2b (ehemaliges Wohnheim für Auszubildende)

08/SVV/0062 Oberbürgermeister, KIS

12.3 Ankauf des Grundstücks Gartenstraße 37 – 39 im Entwick- lungsbereich Babelsberg

08/SVV/0064 Oberbürgermeister, FB Stadterneuerung und Denkmalpflege

12.4 Ankauf eines Grundstücks an der Ahornstraße im Entwick- lungsbereich Babelsberg

08/SVV/0065 Oberbürgermeister, FB Stadterneuerung und Denkmalpflege

12.5 Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den Oberbürgermeister 08/SVV/0084 Stadtverordnete B. Müller als Vorsitzen-

de der StVV

(8)

Die Stadtverordnetenversammlung beschloss am 10. Okto- ber 2007 (DS Nr. 07/SVV/0783):

Der Jahresabschluss des Eigenbetriebes Seniorenwohnheim „Ge- schwister Scholl“ der Landeshauptstadt Potsdam zum 31.12.2004 wird gemäß § 7 Ziffer 4 der Eigenbetriebsverordnung festgestellt.

Der Jahresüberschuss in Höhe von 61.242,31 €wird auf neue Rechnung übertragen.

Feststellung des Jahresabschlusses des Eigenbetriebes Seniorenwohnheim „Geschwister Scholl“ zum 31.12.2005

Feststellung des Jahresabschlusses des Eigenbetriebes Seniorenwohnheim „Geschwister Scholl“ zum 31.12.2004

Die Stadtverordnetenversammlung beschloss am 10. Okto- ber 2007 (DS Nr. 07/SVV/0784):

Der Jahresabschluss des Eigenbetriebes Seniorenwohnheim „Ge- schwister Scholl“ der Landeshauptstadt Potsdam zum 31.12.2005 wird gemäß § 7 Ziffer 4 der Eigenbetriebsverordnung festgestellt.

Der Jahresüberschuss in Höhe von 2.282,52 € wird auf neue Rechnung übertragen.

Die Jahresabschlüsse des Eigenbetriebes Seniorenwohnheim „Geschwister Scholl“ zum 31.12.2004 und zum 31.12.2005 liegen im Be- reich Beteiligungsmanagement vom 1.2.2008 bis zum 8.2.2008 öffentlich aus und können nach Terminabsprache (Tel. 289/2804) dort eingesehen werden.

Amtliche Bekanntmachung

Umlegungsausschuss der Stadt Potsdam

Die Stadtverordnetenversammlung beschloss in ihrer Sitzung am 05.12.2007 gemäß §§ 3 und 4 der zweiten Verordnung zur Durch- führung des Baugesetzbuches (Umlegungsausschussverordnung UmlAussV) vom 10.10.1994 (GVBI. II Brandenburg, S. 901) die Bestellung folgender Mitglieder

1. Herr Wilk Mroß Vorsitzender

2. Herr Bernd Sorge stellvertretender Vorsitzender

Potsdam, den 15. Januar 2008 Jann Jakobs

Oberbürgermeister

Öffentliche Bekanntmachung eines Antrags nach § 9 Absatz 4 Grundbuchbereinigungsgesetz (GBBerG) in den Gemarkungen Potsdam

und Drewitz im Bereich der Stadt Potsdam

Die Firma EMB – Erdgas Mark Brandenburg GmbH, Großbeeren- straße 181 – 183 in 14482 Potsdam, hat mit Datum vom 6. No- vember 2007, hier eingegangen am 14. November 2007, einen Antrag auf Bescheinigung von beschränkten persönlichen Dienst- barkeiten zum Besitz und Betrieb sowie zur Unterhaltung und Erneuerung einer bereits bestehenden Gashochdruckleitung (HDL 030.00.00 Bergholz – Potsdam) nebst Einrichtungen und Zubehör bzw. Neben- und Sonderanlagen für Grundstücke in den Gemarkungen Potsdam und Drewitz in der Stadt Potsdam ge- stellt. Dieser Antrag wird hier unter dem Aktenzeichen 09.53 – 836 geführt.

Der Antrag wird hiermit gemäß § 9 Absatz 4 Satz 2 Grundbuch- bereinigungsgesetz (GBBerG) vom 20. Dezember 1993 (BGBl. I S. 2192), zuletzt geändert durch Artikel 63 der Verordnung vom 25. November 2003 (BGBl. I S. 2304), in Verbindung mit § 7 Ab- satz 1 der Verordnung zur Durchführung des Grundbuchbereini- gungsgesetzes und anderer Vorschriften auf dem Gebiet des Sa- chenrechts (Sachenrechts-Durchführungsverordnung, SachenR-DV) vom 20. Dezember 1994 (BGBl. I S. 3900) öffentlich bekannt ge- macht. Die Antragsunterlagen können von den Berechtigten inner- halb von vier Wochen nach dem ersten Tag der Veröffentlichung im Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe Brandenburg,

(9)

Außenstelle Kleinmachnow (Haus 5), Stahnsdorfer Damm 77 in 14532 Kleinmachnow, nach Terminvereinbarung unter (033203) 36-720 (Herr Vogel) bzw. -823 (Frau Grunenberg) während der üb- lichen Dienstzeiten bzw. – nach vorheriger Absprache – auch außer- halb dieser Zeiten eingesehen werden. Die Frage, ob ein Grund- stück überhaupt (bzw. in welchem Ausmaß) betroffen ist, kann vorab telefonisch geklärt werden.

Gemäß § 9 Absatz 1 Satz 1 GBBerG ist von Gesetzes wegen auf dem Gebiet der ehemaligen DDR eine Dienstbarkeit für alle am 3. Oktober 1990 genutzten und am 25. Dezember 1993 betriebe- nen Energieanlagen entstanden. Durch diese beschränkte persön- liche Dienstbarkeit wird der Stand vom 3. Oktober 1990 doku- mentiert. Deshalb ist ein Einverständnis mit der vorhandenen Bela- stung des Grundstücks bzw. mit der bestehenden Energieanlage selbst nicht erforderlich. Alle danach eingetretenen Veränderun- gen, die die Nutzung des Grundstücks über das am 3. Oktober 1990 gegebene Maß hinaus beeinträchtigen, müssen durch einen zivilrechtlichen Vertrag zwischen dem Versorgungsunternehmen und dem Grundstückseigentümer, Erbbauberechtigten oder sons- tigen dinglich Berechtigten an dem Grundstück geregelt werden.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Ein eventueller Widerspruch kann durch den Berechtigten (Grund- stückseigentümer, Erbbauberechtigter usw.) innerhalb von vier Wochen nach dem ersten Tag der öffentlichen Bekanntma- chung eingelegt werden. Ein in der Sache begründeter Wider- spruch kann allerdings nur darauf gerichtet sein, dass die Anlage bzw. Leitung am 3. Oktober 1990 nicht genutzt und/oder am 25. Dezember 1993 vom Energieversorgungsunternehmen oder dessen Rechtsnachfolger nicht betrieben worden ist oder dass die in den Unterlagen dargestellte Leitungsführung fehlerhaft (also an- ders als vom Unternehmen) dargestellt ist.

Kleinmachnow, 21. Dezember 2007 Im Auftrag

(Vogel)

Anhörungen der Öffentlichkeit zu den wichtigen Wasserbewirtschaf- tungsfragen in der Internationalen Flussgebietseinheit Oder und in der Flussgebietsgemeinschaft (FGG) Elbe gemäß § 26 Abs. 3 und 5

des Brandenburgischen Wassergesetzes (BbgWG)

Bekanntmachung des Ministeriums für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg vom 15. Dezember 2007

Die „Richtlinie 2000/60/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2000 zur Schaffung eines Ordnungsrah- mens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Wasser- politik“ (Wasserrahmenrichtlinie der Europäischen Union (EU)) stellt Umweltziele für die Oberflächengewässer und das Grundwasser in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union auf. Zur rechtlichen Umsetzung dieser Richtlinie in Deutschland dienen das Wasser- haushaltsgesetz des Bundes (WHG) sowie die Wassergesetze der Länder, im Land Brandenburg das Brandenburgische Wasserge- setz (BbgWG).

Um die Umweltziele der Wasserrahmenrichtlinie zu erreichen, sind bis zum 22. Dezember 2009 Maßnahmenprogramme und Bewirt- schaftungspläne für die in § 1b des WHG genannten Flussge- bietseinheiten aufzustellen.

Nach § 26 Absatz 3 BbgWG ist spätestens zwei Jahre vor der Aufstellung der Bewirtschaftungspläne ein Überblick über die für die Flussgebietseinheit festgestellten wichtigen Wasserbewirtschaf- tungsfragen zu veröffentlichen, zu denen die Öffentlichkeit Stellung nehmen kann. Brandenburg gehört zu den beiden internationalen Flussgebietseinheiten Elbe und Oder.

Der „Vorläufige Überblick über die wichtigen Wasserbewirtschaf- tungsfragen in der Internationalen Flussgebietseinheit Oder“ und das „Anhörungsdokument zu den wichtigen Wasserbewirtschaf- tungsfragen in der Flussgebietsgemeinschaft Elbe (FGG-Elbe)“, das ist der in Deutschland gelegene Anteil des Elbeeinzugsgebie- tes, werden daher ab 22. Dezember 2007 an folgenden Stellen ver- öffentlicht bzw. öffentlich ausgelegt:

– Im Internet unter der Adresse

http://www.mluv.brandenburg.de/info/wrrl – im Landesumweltamt Brandenburg

Groß Glienicke Seeburger Chaussee 2 14476 Potsdam Haus 4, Zimmer 027 Tel.: 033201/442-289

werktags 9 – 15 Uhr oder nach telefonischer Absprache

– im Ministerium für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Ver- braucherschutz

Lindenstraße 34a 14467 Potsdam Zimmer 143 B Tel.: 0331/866 7212

werktags 9 bis 15 Uhr oder nach telefonischer Absprache.

- in den unteren Wasserbehörden der Landkreise und der kreis- freien Städte zu den dort üblichen Sprechzeiten

Die wichtigen Wasserbewirtschaftungsfragen für die beiden Fluss- gebietseinheiten werden außerdem in einer Broschüre zusammen- gestellt, die den Ämtern sowie den amtsfreien Städten und Ge- meinden zur Auslegung zugestellt wird.

Zu den wichtigen Wasserbewirtschaftungsfragen für die Flussge- bietseinheiten Elbe und Oder können Verbände, Vereine, Körper- schaften, Firmen, sonstige Einrichtungen und jede/jeder Interes- sierte bis zum 22. Juni 2008 schriftlich Stellung nehmen.

Stellungnahmen können schriftlich gerichtet werden an das Landesumweltamt Brandenburg

Referat Ö4 Groß Glienicke Seeburger Chaussee 2 14476 Potsdam sowie an das

Ministerium für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Verbrau- cherschutz

Referat 62 Lindenstraße 34a 14467 Potsdam

oder per E-Mail an die Adresse zeitplanwrrl@mluv.brandenburg.de.

Stellungnahmen zu länderübergreifenden oder internationalen Fra- gen im Einzugsgebiet der Elbe können auch gegenüber der Fluss-

(10)

gebietsgemeinschaft Elbe (Otto-von-Guericke-Straße 5, 39104 Mag- deburg; E-Mail: info@fgg-elbe.de) beziehungsweise gegenüber der Internationalen Kommission zum Schutz der Elbe (Fürstenwall- straße 20, 39104 Magdeburg; E-Mail: sekretariat@ikse-mkol.org) abgegeben werden.

Stellungnahmen zu länderübergreifenden oder internationalen Fra-

gen im Einzugsgebiet der Oder können auch gegenüber den je- weils zuständigen Stellen der beiden anderen Bundesländer Meck- lenburg-Vorpommern und Sachsen beziehungsweise gegenüber der Internationalen Kommission zum Schutz der Oder (ul. M. Curie – Sklodowskiej 1, 50-381 Wroclaw, Republik Polen; E-Mail: sekreta- riat@mkoo.pl) abgegeben werden.

Stiftung Preussische Schlösser und Gärten Berlin-Brandenburg Der Generaldirektor

Allgemeinverfügung

Der Generaldirektor der Stiftung Preußische Schlösser und Gärten Berlin-Brandenburg erlässt auf der Grundlage von § 27 Brandenbur- gisches Denkmalschutzgesetz (BbgDSchG) in der Fassung der Be- kanntmachung vom 24. Mai 2004 (GVBl. I S. 215) in Verbindung mit

§ 4 der Ordnungsbehördlichen Verordnung zur Abwehr von Gefahren für die im Vermögen der Stiftung Preußische Schlösser und Gärten Berlin-Brandenburg befindlichen baulichen und gärtnerischen Anla- gen (Stiftungsanlagenverordnung – StiftAnlVO) vom 21. September 2006 (ABl. 2006 S. 691) folgende Allgemeinverfügung:

I.

In Ausnahme zu § 3 Absatz 1 Satz 3 Buchstabe a der Ordnungs- behördlichen Verordnung zur Abwehr von Gefahren für die im Ver- mögen der Stiftung Preußische Schlösser und Gärten Berlin-Bran- denburg befindlichen baulichen und gärtnerischen Anlagen (Stif- tungsanlagenverordnung – StiftAnlVO) vom 21. September 2006 (ABl. 2006 S. 691) wird das Fahrradfahren und Mitführen eines Fahrrades unter den Voraussetzungen, dass

– die freigegebenen Wegstrecken mit dem Fahrrad nicht verlas- sen und die Wegränder nicht überfahren werden,

– Fahrräder nicht abgestellt, abgelegt oder an die gärtnerischen und baulichen Anlagen gelehnt werden,

– nur mit Schrittgeschwindigkeit (bis 7 km/h) und in einer die Wege schonenden Weise, insbesondere unter Verzicht auf starkes Bremsen, gefahren wird,

– auf die Fußgänger und Nutzer von Krankenfahrstühlen Rück- sicht genommen und diesen Vorrang gewährt, gegebenenfalls ausgewichen oder abgestiegen wird und

– die freigegebenen Wegstrecken nur ab 6.00 Uhr bis zum Ein- tritt der Dunkelheit mit dem Fahrrad befahren werden, in folgenden Parkanlagen gestattet:

Park Sanssouci:

Das Fahrradfahren und Mitführen eines Fahrrades ausschließlich auf folgenden Wegen:

– dem Ökonomieweg vom Grünen Gitter zum Neuen Palais, – der direkten Verbindung vom Ökonomieweg zur Lennéstraße

(Kuhtor),

– der Verbindung Nord- und Südtor am Neuen Palais (Mopke).

Nur das Mitführen eines Fahrrades (Schieben) ausschließlich auf folgendem Weg:

– der direkten Verbindung vom Ökonomieweg über den Affen- gang zur Lennéstraße.

Neuer Garten:

Das Fahrradfahren und Mitführen eines Fahrrades ausschließlich auf folgenden Wegen:

– dem Ökonomieweg vom Haupteingang an der Alleestraße bis zur Meierei,

– der direkten Verbindung vom Cecilienhoftor zum Schloss Ce- cilienhof,

– der direkten Verbindung vom Albrechtstor zum Ökonomie- weg,

– dem Uferweg am Jungfernsee von der Schwanenallee bis zur Meierei.

Nur das Mitführen eines Fahrrades (Schieben) ausschließlich auf folgendem Weg:

– der Verbindung vom Haupteingang zum Eingang Gotische Bi- bliothek.

Park Babelsberg:

Das Fahrradfahren und Mitführen eins Fahrrades ausschließlich auf folgenden Wegen:

– dem Ökonomieweg vom Eingang Mühlentor bis zur Park- brücke einschließlich der Zuwegung zum Strandbad,

– dem Drive vom Havelhaus einschließlich der Zuwegung zum Strandbad bis zum Pförtnerhaus II.

Die Benutzung der freigegebenen Wegstrecken geschieht auf ei- gene Gefahr. Eine Bekämpfung von Schnee und Eisglätte erfolgt nicht.

II.

In Ausnahme zu § 3 Absatz 1 Satz 3 Buchstabe i der Ordnungs- behördlichen Verordnung zur Abwehr von Gefahren für die im Ver- mögen der Stiftung Preußische Schlösser und Gärten Berlin-Bran- denburg befindlichen baulichen und gärtnerischen Anlagen (Stif- tungsanlagenverordnung – StiftAnlVO) vom 21. September 2006 (ABl. 2006 S. 691) wird die Benutzung von Flächen als Liegewie- sen unter den Voraussetzungen, dass

– die freigegebenen Flächen schonend benutzt werden, – Anpflanzungen und Ausstattungen nicht beschädigt, ver-

schmutzt oder anderweitig beeinträchtigt werden und – andere Parkbesucher nicht gestört werden,

in folgenden Parkanlagen gestattet:

Park Sanssouci:

ausschließlich auf der Marstallkoppel zwischen dem Bornstedter See und der Gaststätte zur Historischen Mühle.

Neuer Garten:

ausschließlich auf der Wiese der ehemaligen Baumschulfläche östlich des Grünen Hauses.

(11)

Park Babelsberg:

ausschließlich auf der Wiese am Ufer zwischen dem Strandbad und dem Kleinen Schloss.

Im Übrigen gelten für die freigegebenen Flächen die in § 3 der Stif- tungsanlagenverordnung (StiftAnlVO) genannten Verbote.

III.

In Ausnahme zu § 3 Absatz 1 Satz 3 Buchstaben g und i der Ord- nungsbehördlichen Verordnung zur Abwehr von Gefahren für die im Vermögen der Stiftung Preußische Schlösser und Gärten Ber- lin-Brandenburg befindlichen baulichen und gärtnerischen Anla- gen (Stiftungsanlagenverordnung – StiftAnlVO) vom 21. Septem- ber 2006 (ABl. 2006 S. 691) wird das Baden und Lagern unter den Voraussetzungen, dass

– die freigegebene Liegefläche schonend benutzt wird, – Anpflanzungen und Ausstattungen nicht beschädigt, ver-

schmutzt oder anderweitig beeinträchtigt werden, – der Schilfgürtel nicht betreten und

– andere Parkbesucher nicht gestört werden,

ausschließlich auf der dafür im Neuen Garten am Heiligen See ausgewiesenen Fläche

gestattet.

Im Übrigen gelten für die freigegebene Fläche die in § 3 der Stif- tungsanlagenverordnung (StiftAnlVO) genannten Verbote.

Die vorbezeichneten Wegstrecken, Liegewiesen und die Badestel- le sind in den dieser Allgemeinverfügung beigefügten Planzeich- nungen der Parkanlagen gekennzeichnet.

Die Allgemeinverfügung ist bis zum 31.12.2009 befristet. Der Widerruf und zeitweilige Einschränkungen der Allgemeinverfügung werden vorbehalten.

Es wird darauf hingewiesen, dass auf den für den Fahrradverkehr freigegebenen Wegstrecken die Straßenverkehrsordnung (StVO) Anwendung findet.

Gegen diese Allgemeinverfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe schriftlich oder zur Niederschrift beim General- direktor der Stiftung Preußische Schlösser und Gärten Berlin-Bran- denburg, Allee nach Sanssouci 5, 14471 Potsdam, Widerspruch erhoben werden.

Potsdam, den 23. Januar 2008 Prof. Dr. Hartmut Dorgerloh

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E NDE DES AMTLICHEN T EILS

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2007 – Ein kompliziertes Jahr für den Wasser- und Bodenverband

„Großer Havelländischer Hauptkanal – Havelkanal – Havelseen“ Nauen

Nach einem recht milden Winter mit normalen Niederschlägen ließ der sehr warme April 2006 die Befürchtungen über die „Verstep- pung“ Brandenburgs wieder aufflackern. Ab Mai wurde man dann eines besseren belehrt, Niederschläge in Größenordnungen wie sie seit langem nicht mehr erlebt wurden, zerstörten Landwirts- träume von einer guten Ernte. Allein in den Landkreisen Havelland und Potsdam-Mittelmark waren 23.000 ha so vernässt, dass Rin- der im Wasser standen, die Futtergrundlage verschwand und an eine Ernte nicht mehr zu denken war.

Die Verbandstechnik, die je nach Maschine zwischen 9 t und 14 t wiegt, hatte das gleiche Problem, wie viele Landwirte, man kam nicht auf die vernässten Flächen, um die dringende Krautung in den Gräben vorzunehmen. Doch auch der Bedarf am Einsatz in den Landesgewässern, hier: Großer Havelländischen Hauptkanal, Schlaggraben sowie großen Vorflutern der II. Ordnung (1. Flügel- graben) war enorm. Diese Gewässer sollten die überschüssigen Wassermengen aus den jeweiligen Poldern ableiten, was sich je- doch als problematisch erwies. So wurden im Bereich Nennhau- sen 1.060 mm Niederschlag gemessen. Der Durchschnitt in Bran- denburg liegt bei ca. 530 mm/m2.

Alle 44 Schöpfwerke des Verbandes liefen seit Mai 2007 ununter- brochen, um das Schlimmste zu verhindern. Das hatte auch zur Folge, dass der Stromverbrauch bei rund 1 Mio kWh für 2007 lag.

Mit dem Landesumweltamt Brandenburg gab es vielerlei Kontak- te, so auch bezüglich der Erhöhung der Mittel zur Unterhaltung der Landesgewässer, die aus Sicht des Verbandes, aber auch der Unteren Wasserbehörde des Landkreises Havelland nicht ausrei- chen. Abhilfe wurde versprochen.

Ab September war es dann erstmals möglich, die „Havarieeinsät- ze“ langsam zu beenden und die reguläre Krautung der Gräben aufzunehmen. Die bis zu diesem Zeitpunkt durchgeführten Ge- wässerschauen waren so gut besucht wie noch nie. Das Resultat war, dass es nötig sein wird, den an die Gemeinden herausgege- benen Gewässerunterhaltungsplan zu überarbeiten. Dazu sollen in der zweiten Märzhälfte diesbezügliche Abstimmungen erfolgen.

Konsens dazu war in der Verbandsversammlung im November 2007, dass die extreme Witterungslage des Jahres 2007 nicht grundsätzlich Maß aller Dinge sein kann. Es wird vielmehr darauf ankommen, die Bedeutung der Gräben innerhalb des Entwässe- rungssystems neu zu wichten und den Aufwand nicht ins uferlose wachsen zu lassen.

Diese Aufgabe, auch unter Beachtung des Kostenaspekts zu lö- sen, wird gemeinsames Anliegen der Gemeinden und des Verban- des sein. Der Verband wird an dieser Stelle weiter zu entsprechen- den Anlässen aus seiner Arbeit berichten.

Jubilare Februar

2008

Der Oberbürgermeister der Stadt Potsdam gratuliert folgenden Bürgern zum

90. Geburtstag

02. Februar 2008 Frau Käte Blum 09. Februar 2008 Frau Erna Abeling 10. Februar 2008 Herr Gerhard Börner 22. Februar 2008 Frau Elisabeth Roick 23. Februar 2008 Frau Margarete Zimmermann 28. Februar 2008 Frau Hedwig Winkel

103. Geburtstag

01. Februar 2008 Herr Walter Eggert

Besetzung des Aufsichtsrates der PRO POTSDAM GmbH

Herr Jann Jakobs Vorsitzender Herr Dr. Joachim Erbe

Frau Christina Dluzewski Herr Andreas Mühlberg Herr Dr. Lothar Schröter Herr Ingo Korne Herr Horst Heinzel Herr Ernst Dienst

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Referenzen

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