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Archiv "Arzthaftung: Ergänzung" (21.10.2011)

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Deutsches Ärzteblatt

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Jg. 108

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Heft 42

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21. Oktober 2011 A 2229

A RZTH A FTUNG

Der Ausgang eines Arzthaftungsprozes- ses hängt maßgeb- lich vom Ergebnis der Begutachtung ab (DÄ 30/2011:

„Arzthaftungspro- zess: Ohne den Sachverständigen ist der Richter faktisch hilflos“ von Rainer Rosenberger).

Ergänzung

Bei der Entschädigung von gericht- lichen Sachverständigen kommt es in der Gerichtspraxis immer wieder deshalb zu Problemen, weil von diesen verkannt wird, dass es der vom Gericht erteilte Auftrag erfor- dert, das Gutachten in eigener Per- son und eigenverantwortlich zu er- stellen. Verstößt der benannte Sachverständige gegen diese Pflicht, so ist das Gutachten unver- wertbar und gegebenenfalls nicht zu honorieren. Wenn er für unter- stützende Tätigkeiten Hilfsperso- nen hinzuzieht, so sind diese nam- haft zu machen. Keinesfalls darf die Beteiligung Dritter aber dazu führen, dass die Gesamtverantwort- lichkeit des seitens des Gerichts ausgewählten und beauftragten Gutachters nicht mehr gewährleis-

tet ist. So ist es zwar nicht ausge- schlossen, dass der zum Gutachter bestimmte Chefarzt seinen Ober- arzt umfangreich bei der Erstellung des Gutachtens nach Weisung und unter seiner Aufsicht mitwirken lässt. Allerdings ist es auch dann unumgänglich, dass die wissen- schaftliche Auswertung von dessen Erhebungen dem Chefarzt selbst obliegt. Es ist nicht ausreichend, wenn der benannte Sachverständi- ge das von seinem Ober- oder As- sistenzarzt verfasste Gutachten mit

„einverstanden“ abzeichnet, weil es dann den Charakter einer persönli- chen Stellungnahme verliert. Über- prüft der Sachverständige die Er- kenntnisse seiner Mitarbeiter ledig- lich auf Plausibilität, dann hat das Gericht die Pflicht, das Gutachten zurückzuweisen und die Honorie- rung abzulehnen. Insbesondere dann, wenn es um die Erstattung eines psychiatrischen Gutachtens geht, darf der mit der Erstellung beauftragte Sachverständige seinen Mitarbeitern nicht die persönliche Begegnung mit der zu explorieren- den Person überlassen. Gerade das kommt in praxi nach der berufli- chen Erfahrung des Unterzeichners gar nicht selten vor.

Ferdinand Schütz, Richter am Oberlandesgericht Köln, 50321 Brühl

U

D A s l d a

„ zess: OhnedenSach

DOWN- S YNDROM

Die Konstanzer Fir- ma Life Codexx will einen Bluttest für Frauen in der zehn- ten Schwanger- schaftswoche her - ausbringen, mit dem eine Trisomie 21 beim ungeborenen Kind ausgeschlossen werden kann (DÄ 36/2011: Neuer Test auf Down-Syn- drom: Auf Routine programmiert“ von Eva Richter-Kuhlmann).

Gute Hoffnung – Adieu!

Die Zeit der „Guten Hoffnung“

Schwangerer ist spätestens seit der

„Erfindung“ immer neuerer und subtilerer „Softmarker“ für Tri 21, wie NT-Messung im Jahre 2000 / NB-Messung / white spot etc., vor- bei.

Unter ständiger juristischer Bedro- hung im Falle eines im US „überse- henen“ Down-Syndroms bei Schwangeren gleich welcher Alters- gruppe wird die Aufklärung zurzeit bei der Besprechung des Deutschen Mutterpasses zu einer Angst indu- zierenden Aktion, die die werden- den Mütter nicht nur unter finan- ziellen Druck setzt, sondern ihnen auch die natürliche Freude auf eine ungestörte Mutterschaft nimmt.

O S

D m e F t s a eine Trisomie 21bei

B R I E F E

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A 2230 Deutsches Ärzteblatt

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Jg. 108

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Heft 42

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21. Oktober 2011 Auf der anderen Seite der Unver-

ständlichkeiten steht die jahrelange Diskussion über PID – wenige Fäl- le pro Jahr –, verglichen mit jährlich gleichbleibend und in den Medien weitgehend unkommentierten circa 100 000 Frühabbrüchen aus „sozia- ler“ Indikation trotz freier Verfüg- barkeit von „Pille“ inklusive Anti- konzeptionsberatung durch die deutschen Gynäkolog(innen)en . . . Gute Hoffnung . . . Adieu!

Dr. med. Herbert Specht, 41460 Neuss

GKV

Wie es zur indirek- ten Abschaffung der Wahltarife kommen kann (DÄ 31–32/

2011: „GKV-Finan- zierungsgesetz: Ge- genwind für Wahlta- rife“ von Marc Meißner).

Nie voll erstattet

Unter der Überschrift „Beispiele für Wahltarife“ gibt es einen Punkt

„Kostenerstattung“. Dort ist unter anderem zu lesen: „Allerdings er- statten die Krankenkassen nicht immer den vollen Betrag, so dass der Versicherte einen Teil der Kos- ten selbst tragen muss.“ Diesen Passus hat der Autor ganz offen- sichtlich unbesehen aus einer Bro- schüre einer der RVO-Kassen über- nommen. Als bei der BEK versi- cherter Arzt im Ruhestand habe ich ein Jahr lang das sogenannte Kos- tenerstattungsverfahren gewählt und dabei festgestellt, dass die Krankenkasse nie! den vollen Be- trag der jeweiligen Liquidation und auch nicht der Arzneikosten erstat- tet hat. Für das ganze Jahr betrug die Erstattung insgesamt nur wenig über 50 Prozent. Was den Vorteil anbetrifft, gegenüber Kollegen als Privatpatient auftreten zu können, so ist das in diesem Fall kein Vor- teil, denn man muss bei jedem Arztbesuch darum bitten, dass die Rechnung so ausgestellt wird, dass nur der einfache Satz der GOÄ in Ansatz gebracht wird, trotzdem er- folgt die Erstattung nur wie vorste- hend beschrieben.

Dr. med. Friedrich Kreusler, 20249 Hamburg

G

W t W k 2 z g rife“von Marc Meißn

Dieses Taschenbuch soll kompakt und anschaulich die Grundlagen statistischer Auswertung und die Präsentation klinischer Daten erklä- ren. Es bietet eine Einführung in die wesentlichen Aspekte der statisti- schen Methodik für klinische Studi- en. Es richtet sich an Ärzte, die ei- nen Einstieg oder Wiedereinstieg in Grundbegriffe statistischer Metho- dik und klinischer Studien suchen.

Die Auswahl von Themen und Bei- spielen setzt dabei einen deutlichen Schwerpunkt auf die chirurgischen Fachrichtungen. Der Leser soll in die Lage versetzt werden, klinische Studien kritisch zu hinterfragen und darüber mit Biometrikern auf Au- genhöhe zu diskutieren.

Das Buch ist übersichtlich in sechs Kapitel gegliedert. Angefan- gen mit der Vorstellung von Maß- zahlen und Studientypen, über Er- läuterungen zu Fehlern und Unsi- cherheit, bis hin zu einem Abschnitt über Zielgrößen, erhält der Leser Informationen über die Durchfüh- rung einer klinischen Studie. Dar -

auf folgen ein Kapitel über Daten- banken, ein Kapitel über statisti- sche Auswertungsmethoden sowie ein Abschnitt über die grafische Darstellung von Ergebnissen. Ele- mente der schließenden Statistik, wie statistische Tests, Konfidenzin- tervalle und p-Werte, werden so- wohl im zweiten als auch im fünf- ten und sechsten Kapitel berührt.

KLINISCHE STUDIEN

Hilfestellung für den Einstieg

Das zeigt, dass die Gliederung nicht ausschließlich sachorientiert ist.

Offenbar erfolgen die Stoffsamm- lung und Einteilung in der Weise, dass sich die einzelnen Kapitel ei- genständig und in sich zusammen- hängend durchlesen lassen. Es gibt viele Merksätze und Zusammenfas- sungen.

Das Buch enthält eine Reihe wichtiger Informationen zu den ge- nannten Themen, verzichtet jedoch auf Hintergründe und Erläuterun- gen. Die Beschreibung der Verfah- ren beschränkt sich auf die für Me- diziner wesentlichen Aspekte. Dies ermöglicht dem Leser, statistische Vorgehensweisen leicht zu verste- hen. Aufgrund fehlender Hinter- grundinformationen ist es dem Le- ser nicht möglich zu hinterfragen, ob die vorgeschlagene Methode für die eigene Situation angebracht ist.

So wird beispielsweise beschrie- ben, dass es „gelegentlich“ nützlich sein kann, von stetigen Variablen Kategorien zu bilden. Es ist jedoch nicht erkennbar, in welchen Situa- tionen dies sinnvoll ist. Die Lektüre des Buches ersetzt somit nicht die Zusammenarbeit mit Biometrikern;

sie bietet jedoch – wie die Autoren selbst im Vorwort betonen – einen Weg, diese zu erleichtern. Das gilt sowohl für die eigene klinische For- schung als auch für die Rezeption wissenschaftlicher Fachliteratur.

Aspekte des Studiendesigns und der Qualitätsbewertung von Stu - dien werden weitgehend ausge- klammert.

Daher kann dieses Buch Hilfe- stellungen für den Einstieg in die Durchführung von Studien bieten, für ein umfangreiches Verständnis müssen jedoch weitere Nachschla- gewerke zurate gezogen werden.

Mit nur 143 Seiten ist es von zwölf Wissenschaftlern aus der medizini- schen Biometrie und verschiedenen chirurgischen Fachrichtungen ver- fasst und kann daher als Beispiel er- folgreicher interdisziplinärer Ko- operation gelten, indem sowohl die Verständlichkeit als auch die sach liche Richtigkeit sichergestellt werden. Maria Blettner Dirk Stengel, Mohit Bhandari, Beate Hansen:

Statistik und Aufbereitung klinischer Daten.

Thieme, Stuttgart, New York 2011, 143 Seiten, kartoniert, 49,95 Euro

B R I E F E / M E D I E N

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