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Archiv "Ärzteschaft will in die „Reha“- Arbeitsgemeinschaft" (18.11.1976)

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— BLÜTENLESE

Entente

Turnvater Jahn (1778 bis 1852), der Begründer der Turnkunst („frisch, fromm, fröhlich, frei") galt der politischen Polizei als ein subversives Element. Er wurde 1819 verhaftet und zu Fe- stungshaft verurteilt; erst 1840 wurde er aus der Polizeiaufsicht entlassen. Heute, im Zeichen der deutsch-französischen Freundschaft, käme er wieder ins Kittchen. Denn in einer Vor- lesung sagte er: „Wer seinen Kindern die französische Spra- che lehren läßt, ist ein Irrender;

wer darin beharrt, sündigt ge-

gen den heiligen Geist; wenn er aber seinen Töchtern Franzö- sisch lehren läßt, so ist das ebenso gut, als wenn er ihnen die Hurerei lehren läßt." Am lieb- sten wäre ihm eine künstliche Wüste zwischen Deutschland und Frankreich gewesen — be- völkert mit Schlangen, Wölfen und Bären. Doch halt — würde Jahn nicht viel eher mit seiner Idee heute zu einer entente cor- diale beitragen? Denn ange- sichts unserer nostalgischen Liebe zur Natur wäre solch ein Naturpark-Polster zwischen Frankreich und Deutschland ja geradezu völkerverbindend. F

Die Information:

Bericht und Meinung

gleichheit" zwischen der Stadt- und Landbevölkerung, die man für die ärztliche Versorgung immer wieder lautstark fordere, auf dem Verkehrssektor nicht weit her sei.

Die KV Hessen jedenfalls erklärt sich, so betonte Dr. Löwenstein, außerstande, die von ihr initiierte Verkehrsverbindung zwischen Ortsteilen und Ärztezentrum auch noch zu subventionieren.

Nach dem Beschluß der KV Hes- sen sollen die Ärztezentren auch, wie es Dr. Löwenstein formulierte,

„Kristallisationspunkte fachärztli- cher Betätigung" sein dadurch, daß man den Ärzten bestimmter, dem Bedarf entsprechender Fach- gebiete die Möglichkeit bietet, re- gelmäßige Zweigsprechstunden im Ärztezentrum abzuhalten. Die räumlichen Voraussetzungen dazu wurden bisher bei jedem Ärztezen- trum bereits bei der Planung be-

rücksichtigt.

Eine Ausnahme von der bisherigen Regel bietet das sechste KV-Ärzte- zentrum Mörlenbach. Die primär- ärztliche Versorgung der Bevölke- rung in dieser Mittelpunktgemeinde und den ihr angeschlossenen Orts- teilen ist durch vier niedergelasse- ne Allgemeinärzte gesichert. Zur fachärztlichen Behandlung aber mußten die Patienten bisher in die

Kreisstädte Weinheim und Heppen- heim fahren; bei Entfernungen bis zu 15 Kilometern war dies unter den auch hier ungünstigen Ver- kehrsverhältnissen oft eine schwe- re Belastung.

So hat die KV Hessen das Ärzte- zentrum Mörlenbach als reines Facharztzentrum konzipiert. Mit ei- ner Vollpraxis ist hier ein Radiolo- ge niedergelassen, mit Zweigpra- xen sind ein Gynäkologe, ein HNO- Facharzt und ein Internist vertre- ten. Im Sommer nahm auch noch ein Augenfacharzt seine Tätigkeit mit Zweigsprechstunden auf.

Bisher gelang es der KV Hessen, das Grundstück für jedes Ärztezen- trum von der Gemeinde als deren Beitrag zur Verbesserung der ärzt- lichen Versorgung kostenlos zu er- halten. Durch die Montagebauwei- se ist es möglich, noch einmal die gleiche Bau-Einheit an das schon betriebene Haus anzugliedern.

Eine solche Erweiterung ist bereits für das erste Ärztezentrum in der Taunusgemeinde Neu-Anspach fest geplant; für das Fachärztezentrum Mörlenbach ist sie für den Zeit- punkt vorgesehen, zu dem sich die jetzt in den einzelnen Ortsteilen praktizierenden Allgemeinärzte zu einer Gemeinschaftspraxis zusam- menschließen wollen. KV-H

Ärzteschaft will in die „Reha"- Arbeitsgemeinschaft

Eine Neustrukturierung der Bun- desarbeitsgemeinschaft für Reha- bilitation (BAR), die im Jahre 1969 als Zusammenschluß vor allem der Rehabilitationsträger gegründet wurde, steht bevor. Anlaß ist die neue Rehabilitationsgesetzgebung und hierbei vor allem das Rehabi- litations-Angleichungsgesetz.

Der bereits vorliegende Entwurf ei- ner neuen Satzung sieht allerdings immer noch nicht eine angemesse- ne Vertretung der Ärzteschaft in den Beschlußgremien vor. Das ist überaus bedauerlich, da die Ärzte- schaft (wie auch die Behinderten- verbände, die ebenfalls nur man- gelhaft in die Arbeitsgemeinschaft integriert sind) im gesamten Re- habilitationsgeschehen eine wesent- liche Rolle spielen.

Formal wäre eine volle Integration durchaus möglich, da es sich bei der BAR nicht ausschließlich um eine Trägerorganisation handelt, was sich schon daran zeigt, daß auch die Sozialpartner bereits in ihr vertreten sind.

Bundesärztekammer und Kassen- ärztliche Bundesvereinigung haben daher beantragt, in die BAR als Mitglieder aufgenommen zu wer- den. Wesentlich für die Effizienz der Arbeit der BAR wird es sein — so betonen die ärztlichen Organi- sationen —, daß es gelingt, alle entscheidenden Partner im Rehabi- litationsgeschehen in die Entschei- dungsgremien einzubeziehen.

Sollte dies nicht gelingen, so werde der Anspruch der BAR, eine Art Dachorganisation der in der Reha- bilitation Tätigen sein zu wollen, doch erheblich in Zweifel gezogen werden müssen. Am 30. November wird bei der BAR über eine Aufnah- me der Bundesärztekammer und der Kassenärztlichen Bundesverei- nigung als ordentliche Mitglieder erneut beraten. Schi/DÄ

DEUTSCHES ÄRZTEBLATT Heft 47 vom 18. November 1976 3005

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