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Archiv "Schlußwort" (24.10.1974)

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Spektrum der Woche Aufsätze • Notizen

se komplexe Therapieform ist des- halb so vielversprechend, weil sie a) eine in sich geschlossene Kom- bination, eine komplexe Therapie ist und dennoch die Anpassung an den Individualfall erlaubt,

b) eine Kontinuität bis über die Rehabilitationsphase hinaus er- möglicht.

Der Psychiater eines psychiatri- schen Großkrankenhauses wäre überfordert, sollte er auch noch Release-Stationen betreuen. Relea- se-Stationen würden auch dann keine erheblich höhere therapeuti- sche Effektivität erzielen, wenn die o. g. Umstellungen in den psychia- trischen Großkrankenhäusern er- füllt sind, aber keine Berücksichti- gung der verschiedenen Gruppen unter den Drogenabhängigen statt- findet.

Im Hinblick auf die immen- sen Summen, die bisher ohne Er- folg ausgegeben wurden, soll eine Alternative (für eine potentielle Gruppe) vorgeschlagen werden:

Ein Therapiezentrum in einem auf- gegebenen Bauernhof, der als Landschaftspflegehof ausgestaltet, seiner Infrastruktur nach als psy- chohygienisches Rehabilitations- zentrum strukturiert wird. Im The- rapieprogramm wird Reiten aufge- nommen als eine Kombination von Verhaltens-, Physiotherapie und Psychagogik. Die Erfolge, die bis- her bei Verhaltensgestörten ver- zeichnet wurden, rechtfertigen den Vorschlag und müßten Grund sein, ihn zu diskutieren.

Dr.

med. Dipl.-Psych. Zinke Medizinaldirektor

6292 Weilmünster Weilstraße 10

Schlußwort

Drogenabhängige sind nach so- zialer Herkunft und Laufbahn, je nach individueller Ausstattung und Drogenkarriere sehr verschieden.

Drogenabhängige

Daher kann nur eine Vielzahl von therapeutischen Angeboten und von Programmen einige Erfolge versprechen. — Die strukturierte therapeutische Wohngemeinschaft ist eine von diesen Möglichkei- ten.

Dem Unterfertigten kam es in der Veröffentlichung vom 7. März 1974 darauf an, auf häufig anzutreffende Fehler der Methode und des Ver- fahrens in solchen Einrichtungen aufmerksam zu machen. Solche treten vor allem dann auf, wenn man

I> die Aktivitäten mehr oder weni- ger sich selbst überläßt, in der va- gen Hoffnung, der gegebene gute Wille werde schon alles richten

> und wenn das Festhalten an den

„Gewohnheiten der Szene" tole- riert wird, während man diese doch längst als krankmachend identifi- zieren mußte.

Nicht ständige ärztliche Kontrolle steht in Rede, sondern sichtbare und wirklichkeitsverhaftete Super- vision, wobei sich der Mediziner als Glied eines Teams verstehen sollte. Langzeittherapie an Drogen- abhängigen kann (bzw. könnte) und sollte in psychiatrischen Lan- deskrankenhäusern durchaus be- trieben werden. Damit würde näm- lich die große Gruppe jener Patien- ten erreicht, deren Motivation zur Therapie unstabil ist. Daß derartige Stationen besonders auszustatten und zu führen sind, liegt auf der Hand.

Körperliche Ertüchtigung und so erfahrene Selbstbestätigung, krea- tive Wiederentwicklung, Abkehr vom Underground etc. etc. — dies alles ist wichtig. Insofern sehe ich in der Zuschrift von Zinke ei- ne Bestätigung der eigenen Auffas- sung.

Dr. med. Harry Ebermann RMD Drogenbeauftragter des Landes Baden-Württemberg

69 Heidelberg Postfach 15 28

AUS DEM BUNDESTAG

Eingliederungsförderung auch für Ärzte

Ärzte und Ärztinnen, die an einer Maßnahme zur Eingliederung in den ärztlichen Beruf teilnehmen, wer- den im Rahmen des Arbeitsförde- rungsgesetzes individuell geför- dert. Der Parlamentarische Staats- sekretär des Bundesarbeitsministe- riums, Hermann Buschfort, wies bei der Beantwortung einer Anfra- ge der CSU-Abgeordneten Frau Ur- sula Schleicher darauf hin, daß diese Förderung von bestimmten Voraussetzungen abhängig sei. Im Arbeitsförderungsgesetz von 1969 sei festgelegt, daß die Förderungs- leistungen nur solchen Personen zugute kommen sollten, die vorher eine die Beitragspflicht zur Bun- desanstalt für Arbeit begründende abhängige Beschäftigung ausgeübt haben oder künftig eine solche Be- schäftigung ausüben wollen. Die frühere abhängige Beschäftigung müsse mindestens zwei Jahre aus- geübt worden sein. Personen, die diese Voraussetzung nicht erfüll- ten, müßten sich vor Zuerkennung der Förderungsleistungen ver- pflichten, eine abhängige Beschäf- tigung von mindestens zwei Jahren innerhalb eines Zeitraumes von vier Jahren nach Abschluß der Wiedereingliederungsmaßnahmen auszuüben. Dies gelte für Frauen und Männer gleichermaßen. Die abhängige Beschäftigung könne auch in Form von Teilzeitarbeit ge- leistet werden.

Frau Schleicher wollte in einer Zu- satzfrage wissen, ob denn auch mit genügend Angeboten für Teilzeitar- beit, die besonders für Frauen in Frage komme, zu rechnen sei.

Buschfort erwiderte, daß das Ange- bot an Teilzeitarbeitsplätzen für neueingegliederte Ärztinnen und Ärzte außergewöhnlich groß sein werde, vor allem im Bereich der Arbeitsmedizin. Das neue Betriebs- ärztegesetz verpflichte grundsätz- lich alle Arbeitgeber, Betriebsärzte zu bestellen. Dadurch böten sich sicherlich auch Möglichkeiten für ärztliche Teilzeitarbeit.

DEUTSCHES ÄRZTEBLATT Heft 43 vom 24. Oktober 1974 3099

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