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Archiv "DILEMMA: Lieber vorher" (02.09.1976)

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Spektrum der Woche Auf

s

ätze -Notizen

Hochschulzulassung

sichtigere Schluß wäre eher ge- rechtfertigt: Die derzeit veranstal- teten Multiple-choice-Prüfungen messen offenbar die gleichen Fä- higkeiten wie das Normalabitur an den deutschen Oberschulen und kommen deshalb zu dem gleichen Ergebnis. So werden auch neu ent- wickelte Hochschuleingangstests

ihre Bestätigung finden, wenn die Prüfungen im Medizinstudium so organisiert werden, daß sie weiter die Fähigkeiten mit hohen Punkt- zahlen bewerten, die Vorausset- zung für die Zulassung zum Medi- zinstudium waren. Nicht die Kon- struktion von Tests ist — bei aller auch dieser Frage innewohnenden Problematik — des Pudels Kern, sondern die Entscheidung darüber, was denn eigentlich vom angehen- den Arzt an meßbaren Vorausset- zungen mitgebracht werden muß.

Die Diskussion um die Entwicklung von Tests für den Hochschulzu- gang sollte daher nicht vergessen, daß am Anfang und im Mittelpunkt die Frage stehen muß, was denn eigentlich diese Tests messen sol- len. Diskussionen um die Schwie- rigkeiten der Entwicklung von Test- verfahren haben die Eigenart, daß sie sich zunehmend auf die test- theoretischen Probleme begrenzen und den Stellenwert der vorher notwendigen Entscheidungen da- mit aus dem Blickfeld geraten las- sen. Bochnik, Donike und Pittrich haben in ihrem 1974 erschienenen Buch „Numerus clausus in der Me- dizin — Entwicklung, Analyse, Pro- gnose" (Akademische Verlagsge- sellschaft, Frankfurt/Main) nach über zehnjähriger Erfahrung in der Diskussion über Erstellung und Auswertung von Eingangskriterien für das Medizinstudium „nach Ab- wägung aller Argumente" wieder

„das Losverfahren" als „kleinstes Übel" vorgeschlagen. Den Argu- menten dieser Autoren, die die Da- ten von zehntausenden Bewerbern im Hinblick auf die hier diskutierte Fragestellung analysiert haben, sollte in der Diskussion großes Ge- wicht gegeben werden. Eine Aus- einandersetzung mit diesen Auto- ren im Hinblick auf die von Hitpaß dargestellten Vorhaben wäre für

den Leser sicher außerordentlich interessant. Darüber hinaus sollte das Bundesministerium für Bildung und Wissenschaft gebeten werden, mitzuteilen, wie Forschungsaufträ- ge im Hinblick auf die Entwicklung von besonderen Auswahlverfahren für die Hochschulzulassung verge- ben worden sind und welche Wis- senschaftler es mit welcher Be- gründung eventuell abgelehnt ha- ben, an der Entwicklung solcher Testverfahren mitzuarbeiten.

Dr. med. Udo Schagen Freie Universität Berlin Altensteinstraße 40 1000 Berlin 33

Briefe an die Redaktion

ERWIDERUNG

Zur Stellungnahme des Wissenschaftli- chen Beirats der Bundesärztekammer zur sogenannten „Zelltherapie" (veröf- fentlicht in Heft 27 vom 1. Juli 1976, Seite 1819) hat die „Gesellschaft für Frischzellentherapie e. V." eine Erwide- rung eingesandt, die wir nachstehend im Wortlaut wiedergeben, zusammen mit einem kleinen Schlußwort.

Frischzellentherapie

Über Grundlagenforschung, Klinik- und Behandlungsergebnisse der Zelltherapie liegen weit über 1000 wissenschaftliche Arbeiten vor, die nach sorgfältiger Durchsicht zu fol- gender zusammenfassender Beur- teilung berechtigen:

1. Die positive therapeutische Wir- kung der Zelltherapie beim Men- schen sowohl organspezifisch als auch im Sinne einer allgemeinen Revitalisierung ist objektiv nachge- wiesen. Die Behauptung einer aus- schließlichen Suggestivwirkung der Zellbehandlung wurde durch den Effektnachweis im Tierversuch wi- derlegt.

2. Bei mehreren hunderttausend Zellbehandlungen sind keine ge- fährlichen immunologischen Reak- tionen, wie sie nach Einnahme und Injektionen von verschiedenen

pharmazeutischen Präparaten auf- treten können, beobachtet worden.

3. Durch sorgfältige veterinärärztli- che Überwachung der Spendertie- re in klinischen, bakteriologischen und serologischen Bereichen kön- nen Krankheitsübertragungen aus- geschlossen werden.

4. Unter Beachtung operations- saalsteriler Bedingungen liegt bei der Verwendung von Frischzellen keinerlei Infektionsgefährdung vor.

5. Immer mehr Ärzte beschäftigen sich mit der Zelltherapie bzw.

Frischzellen-Therapie, wenden sie an oder empfehlen sie ihren Pa- tienten und unterziehen sich ihr so- gar selbst.

Dr. med. Siegfried Block Präsident der Gesellschaft für Frischzellentherapie

8172 Lenggries (Oberbayern)

Der Wissenschaftliche Beirat der Bundesärztekammer sieht nach seiner sorgfältigen Analyse der wissenschaftlichen Fachliteratur sowie der mit der Zelltherapie bis- her gemachten Erfahrungen keine Veranlassung, aufgrund der vorste- hend wiedergegebenen Erwiderung der „Gesellschaft für Frischzellen- therapie e. V." seine Stellungnah- me zu revidieren. Es bleibt der Ge- sellschaft überlassen, einen auch den Erfordernissen wissenschaftli- cher Statistik entsprechenden Wirksamkeitsnachweis für die Frischzellentherapie vorzulegen. DÄ

DILEMMA

Ein altes und immer neues Problem:

Verhüten statt Abtreiben.

Lieber vorher

... Das (mit der Abtreibung; die Red.) wird schlecht und recht wei- tergehen, bis es zum Allgemeingut geworden ist, daß man wohl eine Schwängerung verhindern kann und darf, eine Schwangerschaft

2274 Heft 36 vom 2. September 1976 DEUTSCHES ÄRZTEBLATT

(2)

Spektrum der Woche Aufsätze Notizen BRIEFE AN DIE REDAKTION

aber nicht indikationslos abbre- chen darf, außer bei vitaler Gefahr der Mutter. Das Abtreiben ist ein uralter, nur dem Menschen eigen- tümlicher „Sport", der in der Tier- reihe sonst nicht vorkommt, aber dafür handelt es sich ja um die Spezies homo „sapiens"! ...

Dr. med. Robert Schlesierweg 51 3053 Steinhude

VOLKSKUNDE

Zu dem Beitrag von Bruno Gebhard M. D.: „Nnmen est omen" im DEUT- SCHEN ÄRZTEBLATT 8/1976:

Flurnamen gegen „Doktorstraßen"

Die Abwertung der Flurnamen, wie sie Bruno Gebhard in seinem sonst löblichen Beitrag erkennen läßt, dürfte jedem Volkskundler, Heimat- forscher und Heimatfreund mißfal- len. Der Aussagewert alter Flurna- men ist beträchtlich, und sehr viele Flurnamen werden von Generation zu Generation weitergegeben. Viel- leicht gehören Flurnamen in den USA, wo Bruno Gebhard lebt, nicht zum Volksgut. Über ihren kulturhi- storischen Wert besteht m. E. kein Zweifel. Um nur ein Beispiel anzu- führen: Joseph Klapper schreibt in seiner Publikation: „Schlesische Volkskunde auf kulturgeschichtli- cher Grundlage", Breslau 1925, Seite 31, über Flurnamen: „Die ortsüblichen Namen für Feld-, Wie- sen- und Waldstücke, für Wege, Gewässer, Grenzstellen, Bäume, Steine und ähnliche Namen, durch die ihre Lage bestimmt wird, rei- chen oft bis in die Siedlungszeit, sogar bis in die Vorgeschichte zu- rück. Sie sind für die Sprachfor- schung, die Stammes- und Sied- lungskunde, für die geologische und botanische Vergangenheit, für die Sagenforschung und ganz all- gemein für die Volkskunde von ho- hem Werte." In den meisten Fällen sagen aber die Namen der „Doktor- straßen", zum Beispiel Kussmaul- Straße, selbst an seinem Geburts- ort Graben, der Bevölkerung leider gar nichts, wie ich immer wieder

auf Befragen feststellen mußte. Die Anregung von Bruno Gebhard, die Straßenschilder der „Doktorstra- ßen" durch zusätzliche Hinweise auf Lebensdaten und besondere Verdienste zu ergänzen, ist löblich und könnte sicher durch Mithilfe der örtlichen Ärzteorganisationen realisiert werden. Die Umbenen- nung eines im deutschen Sprach- gebiet seltenen und noch nicht ab- geklärten Flurnamens wie zum Bei- spiel „Der Hellweg" selbst in Al- bert-Schweitzer- oder Ferdinand- Sauerbruch-Straße könnte ich nicht gutheißen.

Dr. med. Johannes Wiedner Facharzt für Orthopädie Waldstraße 65

7500 Karlsruhe 1

LIQUIDATIONEN

Überhöhte Liquidationen wegen fal- scher Einschätzung der Höhe beamten- rechtlicher Versorgungsbezüge beklagt der Vorsitzende des Bundes der Ruhe- standsbeamten und Hinterbliebenen in der nachstehenden Zuschrift:

Ruhestandsbeamte beklagen sich Die wirtschaftliche Situation der Empfänger beamtenrechtlicher Versorgungsbezüge wird von der Ärzteschaft bei der Liquidation häufig falsch eingeschätzt, weil nicht mehr wie früher das 1'/2- bis 2 1 /2fache der Gebührenordnung, sondern immer häufiger das 3- bis 5fache, nicht selten sogar das 6fa- che des einfachen Satze's der Ge- bührenordnung berechnet wird.

Dies ist die Ansicht des Bundes der Ruhestandsbeamten und Hin- terbliebenen (BRH) im Deutschen Beamtenbund. Wir appellieren da- her an die Ärzteschaft, durch maß- volle Liquidationen das geltende

Beihilfesystem zu erhalten.

Nach unserer Auffassung sollten sich die Ärzte bei der Bemessung ihres Honorars an Laufbahngrup- pen orientieren. Dabei sollte in den Besoldungsgruppen A 1 bis A 8 (Amtsgehilfe bis Hauptsekretär) in der Regel der 1,5fache, in den Be-

soldungsgruppen A 9 bis A 12 (In- spektor bis Amtsrat) der 2fache und in den IMsoldungsgruppen A 13 und darüber (ab Regierungs- rat) der 2,5fache Satz der Gebüh- renordnung möglichst nicht über- schritten werden.

Die Entwicklung der ärztlichen Li- quidationen wird von den Versor- gungsempfängern mit zunehmen- der Sorge beobachtet. Sie resul- tiert offenbar aus der verbreiteten Unkenntnis über die wahren Ein- kommensverhältnisse der Ruhe- standsbeamten und Beamtenwit- wen, die zu der Annahme geführt hat, dieser Personenkreis verfüge durchweg über besonders gute Einkünfte. Tatsächlich aber handelt es 'sich bei der überwältigenden Zahl der Versorgungsempfänger keineswegs um Bezieher relativ hoher Pensionen, sondern um frü- here Beamte des einfachen und mittleren Dienstes mit sehr be- scheidenen Versorgungsbezügen.

Aber auch Pensionen des gehobe- nen und höheren Dienstes werden oft erheblich überschätzt, weil es an sachlichen Informationen über den öffentlichen Dienst mangelt und weil Vorteile den wirklichen Sachverhalt verschleiern.

Zunächst ist daran zu erinnern, daß alle Versorgungsempfänger mit dem Eintritt in den Ruhestand erhebliche Einkommensverluste hinnehmen müssen. Wegen ihrer gegenüber der berufstätigen Bevöl- kerung deutlich reduzierten Ein- künfte erhielten die Sozialrentner deshalb auch eine kostenfreie Krankenversicherung. Die Empfän- ger beamtenrechtlicher Versor- gungsbezüge müssen die nach Ge- währung der Beihilfen verbleiben- den erheblichen Kostenlücken da- gegen mit einer sehr kostspieligen privaten Krankenversicherung ab- decken. Im Gegensatz zu den prak- tisch steuerfreien Sozialrenten werden die Versorgungsempfänger außerdem zur Einkommensteuer herangezogen.

Im übrigen sind die Pensionen bis zum Amtmann (A 11) nicht höher als die Sozialrente eines vergleich-

DEUTSCHES ÄRZTEBLATT

Heft 36 vom 2. September 1976 2275

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